| 1. | Bekanntgaben |
Eine solche Regelung sei nicht angedacht, da sonst der gesamte Verkehr des Metzgerweges, auch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Umleitungen im Rahmen von Veranstaltung, etc. durch das angrenzende Wohngebiet fahren müsste. Dies sei grundsätzlich nicht zielführend.
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| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 2.1. | Antrag auf Baugenehmigung: Einfamilienhaus in Massivholzbauweise mit Einliegerwohnung und Garage Babenhauser Straße, 89264 Weißenhorn, ST Bubenhausen |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 23.01.2023) begehren die Antragsteller die Genehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses in Massivbauweise mit Einliegerwohnung und Garage in Weißenhorn, OT Bubenhausen.
Im vorliegenden Bereich liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit einer Bebauung dort richtet sich somit nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
Hinsichtlich der Art der Nutzung ist von einem faktischen Dorfgebiet (MD iSv. § 5 BauNVO) auszugehen. In den angrenzenden Grundstücken sind sowohl Einfamilienhäuser, wie auch Landwirtschaftliche Gebäude zu finden. Die Errichtung von Wohngebäuden ist dort daher zulässig.
Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Massivbauweise und mit Satteldach. Das Gebäude soll eine Grundfläche von 180 m² haben, vorgesehen sind 2 Vollgeschosse, wobei eines bereits im Dach liegt. Die Gebäudehöhe soll knapp 8m betragen, die Traufhöhe knapp 6m.
Die Erschließung ist über die Straße im Storchennest von der Burgstraße geplant. Dazu ist eine überlange Kanalanschließung über 200 m Länge geplant. Hier ist mit den Bauherren eine Sondervereinbarung über die Beteiligung an den Mehrkosten für den Bau des Abwasseranschlusses zu treffen (zusätzlich zu den anfallenden Herstellungsbeiträgen). Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits mit Schreiben vom 05.01.2023 an den Bauherren verschickt, jedoch von diesem bisher noch nicht zurückgeschickt. Die Verwaltung wird die untere Baubehörde auf die Vereinbarung hinweisen.
Gemäß Bauantrag ist eine Teilung des Grundstücks geplant. Unter dieser Voraussetzung ist die Berechnung der GRZ und GFZ vorgenommen worden. Da die Garage und das Carport direkt am Haus anliegen und gemeinsam mit dem Haus überdacht werden sollen, sind diese zu 100 % miteinzuberechnen. Die Zufahrt wurde zudem auch zu 100 % angerechnet. Die GRZ und die GFZ liegen trotz dessen unter den im Dorfgebiet nach BauNVO zulässigen Werten von GRZ 0,6/ GFZ 1,2.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen unter der Bedingung zu erteilen, dass die Sondervereinbarung unterzeichnet wird.
Diskussion:
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz erläuterte kurz, dass der Abschluss einer Sondervereinbarung mit den Bauherren bei überlangen Kanalanschließungen der gängigen Vorgehensweise entspreche. Daher schlage die Verwaltung vor, unter der Bedingung, dass die Sondervereinbarung noch unterzeichnet werde, das Einvernehmen zu erteilen. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird unter der Bedingung, dass die Sondervereinbarung unterzeichnet wird, erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 12:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.2. | Antrag auf Baugenehmigung: Anbringung der Werbeanlagen am Ort der Leistung Hauptstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 23.01.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen in Weißenhorn.
Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.
Es sind mehrere Werbeanlagen an der Ostseite des Gebäudes geplant. Die „Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen“ ist für dieses Vorhaben zu beachten. Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf Befreiung von örtlichen Bauvorschriften bei.
Gemäß § 4 Nr. 3 der Werbeanlagensatzung dürfen Werbeanlagen an der Fassade 1/4 der Fassadenlänge nicht überschreiten.
Der große geplante Schriftzug über der Eingangstür soll eine Länge von 3,54m haben. Die Fassadenlänge beträgt ca. 8,5m. 1/4 der Fassadenlänge ist dadurch deutlich überschritten.
Das kleine geplante Schild neben der Tür sowie das geplante Zunftschild entsprechen der Satzung.
Der Entwurfsverfasser wurde auf das Problem hingewiesen. Er hält weiterhin an dem geplanten Vorhaben fest.
Da das Gebäude ein Baudenkmal darstellt und es sich im Ensemble der Altstadt befindet, ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig. Ein Antrag hierfür liegt dem Bauantrag bei.
Der Bauherr ist nicht Eigentümer des Gebäudes. Die untere Baurechtsbehörde wird darauf entsprechend hingewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen für das kleine Werbeschild und das Zunftschild zu erteilen. Ferner schlägt die Verwaltung vor das Einvernehmen für das große Schild über dem Eingang nur unter der Bedingung zu erteilen, dass die Größe an § 4 Nr. 3 der Werbeanlagensatzung angepasst wird und somit eine Länge von ca. 2m nicht überschreitet.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde vorgestellt. Frau 2. Bürgermeisterin Lutz informierte das Gremium darüber, dass mit dem Antragsteller das Gespräch gesucht wurde, um ihm einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten, dass man Allianz nach oben und den Namensschriftzug nach unten setze, um die Vorgaben der Werbeanlagensatzung einzuhalten. Aber dies entspreche wohl nicht dem Corporate Identity der Allianz und daher möchte der Antragsteller davon keinen Gebrauch machen. Anschließend schloss sich eine Diskussion im Gremium an. Dabei fielen die Meinungen differenziert aus. Teile des Gremiums plädierten für eine andere Anordnung der Schilder, um die Satzung einzuhalten, andere sehen den Schriftzug, wie beantragt, als durchaus verträglich an. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof beantragte, dem Bauantrag zuzustimmen.
Aus dem Gremium kam die Meinung, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, da man weitere Anträge befürchte, wenn man sich hier nicht an die Werbeanlagensatzung halte. Ein weiterer Grund dem Vorschlag der 2. Bürgermeisterin Frau Lutz zu folgen sei, dass diese Anordnung dem vormals angebrachten Bäckerschild von der Form her am nächsten komme und zum historischen Stadtbild passe.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz ließ über die Punkte im Beschlussvorschlag geteilt abstimmen. Bei Beschluss 2 wurde zunächst über den weitergehenden Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof abgestimmt.
Beschluss 1:
„Das Einvernehmen für das kleine Schild und das Zunftschild wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 11:1
Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof stellte den weitergehenden Antrag, dass der Bauantrag, so wie beantragt, genehmigt wird.
Beschluss 2:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 4:8
Der Beschluss wurde mit 8 Stimmen abgelehnt.
Beschluss 3:
„Das Einvernehmen für das große Schild wird nur unter der Bedingung erteilt, dass die Größe an die Vorgaben des § 4 Nr. 3 der Werbeanlagensatzung angepasst wird.“
Abstimmungsergebnis: 12:1
Stadtrat Gunther Kühle kommt um 18:12 Uhr und nahm ab Beschluss 3 an der Abstimmung teil. Daher wurden 13 Stimmen abgegeben.
Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.
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| 2.3. | Antrag auf Baugenehmigung: Änderung der Dachneigung und Erhöhung First an bestehendem Wohnhaus, Errichtung Zwerchhaus mit Dachterrasse und Errichtung Kaltwintergarten/Hofbereich Günzburger Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 08.02.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung zur Änderung und Erhöhung des Dachfirstes, die Errichtung eines Zwerchhauses mit Dachterrasse und die Errichtung eines Kaltwintergartens im Hofbereich in Weißenhorn.
Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.
Die Zulässigkeit einer Bebauung dort richtet sich somit nach § 30 Abs. 3 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
Geplant ist hier zunächst die Änderung der Dachneigung und damit Erhöhung des Firstes und die Errichtung eines Zwerchhauses mit Dachterrasse.
In der direkten Umgebung befindet sich bereits ein ähnliches Gebäude, bei dem der First erhöht wurde und ein Zwerchhaus gebaut wurde. Dahingehend fügt sich das Vorhaben optisch in die Umgebung ein.
Weiter ist hier die Errichtung eines Kaltwintergartens im Hofbereich geplant. Die benötigte Mauer existiert bereits. Diese soll nun noch mit einem Dach überbaut werden.
Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Baugrundstücks ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Festsetzungen zur GRZ / GFZ trifft der Bebauungsplan nicht. Gemäß § 17 BauNVO gelten somit die maximalen zulässigen Werte, d. h. eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2. Bereits mit dem bestehenden Baukörper wird die zulässige GRZ weit überschritten (0,81). Durch die Errichtung des Wintergartens würde die GRZ auf 0,96 ansteigen.
Die bestehende Mauer fügt sich ein. Auf dem angrenzenden Grundstück (Flst. 364) wurde eine vergleichbare Mauer errichtet.
Durch die Überdachung der Mauer (Errichtung des Wintergartens) würde das Grundstück fast vollständig überbaut werden. Es würden somit lediglich ca. 6,5 m² frei bleiben. Selbst wenn man die Vorgaben für die Festsetzung eines urbanen Gebiets i.S.v. § 6a BauNVO heranziehen würde (GRZ dort max. 0,8), wäre der Wert deutlich überschritten.
Durch die Erhöhung des Dachfirstes und die Errichtung des Zwerchhauses ändert sich an der GRZ nichts. Das Dachgeschoss stellt weiterhin kein Vollgeschoss dar.
Das Gebiet ist dicht besiedelt und in geschlossener Bauweise bebaut. Im Stadtkern von Weißenhorn soll eine Verdichtung stattfinden und bereits bestehende Häuser so ausgebaut werden, dass sie möglichst umfänglich genutzt werden können. Somit fügt sich das Gebäude hier ein und nutzt den vorhandenen Platz aus.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Ensembleschutzes. Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Befreiung liegt vor.
Evt. zusätzlich erforderliche Abstandsflächen iSd. der BayBO wurden von der Verwaltung nicht geprüft und sind von der unteren Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Einvernehmen für die Änderung der Dachneigung, die Erhöhung des Dachfirstes und die Errichtung des Zwerchhauses mit Dachterrasse zu erteilen.
Die Verwaltung schlägt ferner vor, das Einvernehmen für die Errichtung des Kaltwintergartens nicht zu erteilen.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Tagesordnungspunktes, schloss sich eine kurze Diskussion über die genaue Stelle des Bauvorhabens (Kaltwintergarten) im Hofbereich sowie die Grundflächenzahl an.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, erklärte, es gehe um den Bereich hinter der bestehenden Mauer. Zu den auf die Grundflächenzahl anzurechnenden Nebenanlagen gehören auch Einfahrten. Solche versiegelten Flächen werden jedoch nur zu 50 % auf die Grundflächenzahl angerechnet. Eine Versickerung sei zum Teil gewährleistet, wenn die Fläche gepflastert sei. Bei einer kompletten Überdachung, sei eine Versickerung nicht mehr möglich.
Beschluss:
„Das Einvernehmen für den Umbau des Daches und die Errichtung des Zwerchhauses wird erteilt.
Das Einvernehmen für den Bau des Wintergartens wird nicht erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 12:1
Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.
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| 2.4. | Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Anbaus mit Einliegerwohnung Diepold-Schwarz-Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Das Vorhaben wurde bereits im Bauausschuss am 19.12.2022 behandelt. Damals wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
Es ist davon ausgegangen worden, dass durch den Anbau lediglich die Größe des Einfamilienhauses erweitert wird. Demnach hätte kein Problem mit den Stellplätzen bestanden, da bereits 2 Stellplätze vorhanden sind.
Die untere Baurechtsbehörde hat die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der geplante Anbau eine Einliegerwohnung beinhaltet und diese somit für sich betrachtet werden muss.
Die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung“ muss hier beachtet werden.
Die Anliegerwohnung hat eine Größe von 42 m². Daher sind hier gemäß § 3 der Stellplatzsatzung weitere 1,5 Stellplätze nötig.
Für die neu geplante Einliegerwohnung wurde lediglich 1 neuer Stellplatz geplant. Somit fehlt hier ein halber Stellplatz. Gemäß dem Lageplan wäre es hier jedoch möglich einen weiteren Stellplatz zu errichten.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zur Abweichung der Stellplatzsatzung nicht zu erteilen.
Diskussion:
Der Sachverhalt wurde vorgetragen. Ergänzend zum Sachverhalt informierte der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, dass zwischenzeitlich mit dem Bauherrn gesprochen wurde und dieser bereit sei, einen weiteren Stellplatz zu schaffen. In der nachfolgenden Diskussion vertrat Stadtrat Dr. Jürgen Bischof die Ansicht, dass die beiden Stellplätze zu klein erscheinen, um dort einen normalen Pkw abzustellen. Von der Form her sei es ein Parallelogramm und kein Rechteck. Er wolle wissen, ob die Stellplätze die erforderliche Läge und Breite aufweisen.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, antwortete, dass die Stellplätze augenscheinlich die Standartmaße aufweisen. Dies könne man aber gerne noch einmal überprüfen.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof möchte im Beschlussvorschlag die Ergänzung aufgenommen haben, sofern zwei vollwertige Stellplätze geschaffen werden, dann bestehe Einverständnis.
Abschließend erklärte Frau 2. Bürgermeisterin Lutz, dass man heute nur über den zweiten Stellplatz entscheide, dem ersten wurde bereits in der letzten Sitzung zugestimmt.
Beschluss:
1. Das Einvernehmen wird nicht erteilt.
2. Sofern der zusätzliche Stellplatz geschaffen wird, wird die Verwaltung
ermächtigt, das Einvernehmen für das Gesamtvorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 11:2
Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.
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| 2.5. | Antrag auf Baugenehmigung: Abbruch des Lagerschuppens; Anbau für barrierefreien Zugang Hagenthalerstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 08.02.2023) begehren der Antragsteller eine Baugenehmigung zum Abbruch eines Lagerschuppens und zum Anbau eines barrierefreien Zugangs in Weißenhorn.
Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.
Die Zulässigkeit einer Bebauung dort richtet sich somit nach § 30 Abs. 3 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein.
Die GRZ und die GFZ werden eingehalten.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Der Sachvortrag wurde vorgestellt. Daran schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.6. | Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Büro- und Garagengebäudes sowie Neubau eines Garagengebäudes Adolf-Wolf-Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 15.02.2023) begehren die Antragsteller eine Baugenehmigung zum Neubau eines Büro- und Garagengebäudes sowie zum Neubau eines Garagengebäudes in Weißenhorn.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ehemaliges Bundeswehrgelände“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO mit immissionsschutzrechtlichen Beschränkungen festgesetzt.
Geplant ist die Errichtung eines Büro- und Garagengebäudes mit den Maßen ca. 9,80m auf 14,63m und Höhe 8,04m. Dazu sollen 4 Stellplätze und ein Schwerlastregal mit den Maßen 1,2m auf 12m und Höhe 6,5m errichtet werden.
Weiter geplant ist ein Garagengebäude mit den Maßen 30,20m auf ca. 12m und einer Höhe von 6,26m.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften bei. Die Vorhaben entsprechen teilweise nicht den Abstandsflächenvorschriften der BayBO. Die Verwaltung hat dies nicht geprüft, vielmehr wird die Einhaltung der Abstandsflächen von der unteren Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren geprüft.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Tagesordnungspunktes, kam der Einwand, dass mit dem Bauvorhaben augenscheinlich hauptsächlich nur Garagen geschaffen werden und somit letztlich wertvolle Gewerbefläche verbaut werde.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz informierte das Gremium, dass das Vorhaben nach aktuellem Rechtsstand zulässig sei.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 10:3
Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.
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| 2.7. | Antrag auf Vorbescheid: Neubau Unterstellhütte für Großgeräte, Nachgenehmigung bestehender Bauten Nähe Schluchtstraße, 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Vorbescheid (Eingang 08.02.2023) begehrt der Antragsteller einen Vorbescheid zum Neubau einer Unterstellhütte für Großgeräte und die Nachgenehmigung bestehender Baukörper in Weißenhorn, OT Oberreichenbach.
Für den östlichen Teil des Grundstücks gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans „Westlich der Kohlstattstraße“. Dieser setzt dort Streuobstwiesen fest.
Der Rest des Grundstücks liegt im Außenbereich iSv. § 35 BauGB. Im Außenbereich sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig.
Die bestehenden baulichen Anlagen und der geplante Baukörper fallen unter § 35 Abs. 1 Nr.4 BauGB. Demnach sind Vorhaben im Baugebiet zulässig, die wegen ihrer Anforderungen an die Umgebung und der besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich sinnvoll sind.
Der Gartenbau- & Landespflege Verein bringt auf dem Gelände Kindern die heimischen Obst- und Gemüsesorten nahe und zeigt ihnen das Bewirtschaften von Gartenflächen. Dafür ist eine Anbaufläche nötig, welche im Innenbereich wertvollen, bebaubaren Platz benutzen würde. Daher ist die Nutzung des Außenbereichs hier sinnvoll.
Um auch bei schlechtem Wetter bzw. Wetterumschwung die Anlage nutzen zu können, ist eine Aufenthaltshütte nötig. In dieser finden z.B. auch Events wie Schnittkurse, Tag des Baumes, Apfelsaftpressen für die Allgemeinheit statt. Zur ordnungsgemäßen Pflege des Gartens sind entsprechende Geräte nötig. Daher ist es auch angebracht für diese eine Unterstellhütte zu errichten.
Das Vorhaben ist daher nur an dieser Stelle sinnvoll.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Der Sachvortrag wurde vorgestellt. Anschließend wurde kurz im Gremium über evtl. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft diskutiert. Laut Frau 2. Bürgermeisterin Lutz seien aufgrund einer nicht starken Frequentierung, keine Beeinträchtigungen der Umgebung zu erwarten.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.8. | Antrag auf Tektur: Anpassung Stellplätze Bodelschwinghstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Ein erster Tekturantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 16.01.2023 behandelt. Das Einvernehmen dazu wurde aufgrund der Verletzung des Rücksichtnahmegebots nicht erteilt.
Grund dafür war unter anderem die gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag verringerte Anzahl der geplanten Stellplätze. Diese war aus Sicht des Ausschusses nicht ausreichend.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung zusammen mit der unteren Baurechtsbehörde Gespräche mit dem Antragsteller geführt. Dieser hat nun 4 neue Varianten für eine Erhöhung der Stellplatzanzahl vorgelegt.
Es ist nun zu entscheiden, welcher Variante zugestimmt werden soll.
| • | Variante 1: 2 kleine Fahrradräume, 1 kleiner Müllraum, insgesamt 30 Stellplätze, davon 8 lang |
| • | Variante 2: 1 großer Fahrradraum, 1 großer Müllraum, insgesamt 31 Stellplätze, davon 7 lang |
| • | Variante 3: 1 kleiner Fahrradraum, 1 großer Müllraum, insgesamt 32 Stellplätze, davon 8 lang |
| • | Variante 4: 1 kleiner Fahrradraum, 1 großer Müllraum, ohne Bäume zwischen den Stellplätzen, insgesamt 32 Stellplätze, davon 0 lang |
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Variante 1 vorzugswürdig. Diese setzt jedoch voraus, dass die geplante Erschließungsstraße nicht mit den ursprünglich geplanten 6m Breite, sondern mit nur 5,2m Breite realisiert wird. Nach Auffassung des städtischen Tiefbaus ist dies jedoch völlig ausreichend.
Die eingesparten Flächen könnten eine Verlängerung von 8 geplanten Stellplätzen auf der Nordseite des Vorhabens ermöglichen. Auf diesen Parkplätzen können dann jeweils 2 Fahrzeuge des Pflegedienstes hintereinanderstehen.
Weiter bleiben in dieser Variante 2 Fahrradunterstellgebäude bestehen. In Anbetracht der immer weiter verbreiten E-Bikes wäre dies zu begrüßen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu Variante 1 zu erteilen.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Sachvortrags stieg das Gremium in eine Diskussion ein.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz sagte, es habe sich gelohnt im ersten Schritt das Einvernehmen nicht zu erteilen, da man jetzt eine bessere Situation im Stellplatzbereich erwirken konnte. Die Variante 1 werde von der Verwaltung bevorzugt, weil durch die überlangen Stellplätze ein Mehrwert generiert werden könne, auch die Fahrradhäuschen kommen den Anwohnern entgegen.
Stadtrat Thomas Schulz ging auf den Tekturantrag für Stellplätze ein, der seiner Meinung nach nicht ausreiche. Es müsse formell ein Tekturantrag für das ganze Gebäude eingereicht werden, da durch die neue Größe eine grundsätzliche Änderung vorliege. Er sehe hier keine Verbesserung. Weiter bezog er sich auf die Größenvorgaben für Parkplätze in der geltenden Stellplatzsatzung. Er sehe auch die Straße mit einer Breite von 5,20 m als nicht ausreichend an, weil noch nicht bekannt sei, was in dem hinteren Bereich geplant sei und entstehe werde. Beim Bau eines Kindergartens oder anderen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, sei die Breite der Straße mit 5,20 nicht ausreichend.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, stellte klar, dass es sich hier um einen Tekturantrag zur Tektur handle. Dazu ändern sich jetzt die Stellplätze. Er verwies darauf, dass die Stellplatzsatzung eingehalten werde.
Stadtrat Johannes Amann meinte, man opfere hier alles für eine größere Bebauung. Die frühere Aufgliederung mit Grün zwischendurch, gebe es zugunsten von Autostellplätzen nicht mehr. In Zeiten des Klimawandels müsse man umdenken. Dies sei ein Negativbeispiel.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof werde nicht zustimmen, da einerseits größer gebaut wurde als beantragt und die Stellplatzzahl auch im Hinblick des Parkplatzbedarfes der Dienstfahrzeuge der Sozialstation nicht ausreiche.
Stadtrat Franz Josef Niebling möchte seinen Wortbeitrag ins Protokoll aufgenommen haben: Er ging darauf ein, dass seine Fraktion, zusammen mit Stadtrat Andreas Ritter, jetzt schöne Verbesserungen sehe. In der letzten Sitzung sei der Kritikpunkt gewesen, dass die Fahrzeuge der IllerSenio, die tatsächlich Smarts und sehr kurz seien, dort keinen Platz finden. Mit der Tektur habe man statt den 8 nun 16 Plätze. Die Stellplatzsatzung sei daher mehr als erfüllt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde, mit denen man alle Punkte beraten habe, stimme dem auch zu. Wenn man jetzt ablehne, würde sicherlich das Landratsamt zustimmen. Außerdem zeige diese Variante, dass noch viele Bäume da seien, auch im Zentrum. Es werde ein grüner Platz, wo es sich für Senioren schön leben und aufhalten lasse. Aus diesen Gründen könne man der Variante 1 zustimmen.
Stadtrat Herbert Richter sagte, man könne sich nicht schönreden, wie alles gelaufen sei. Dieses Thema werde uns in den folgenden Jahren noch weiter begleiten, da sicherlich andere Bauanträge auf diese Entscheidung Bezug nehmen werden.
Stadtrat Gunther Kühle wollte die Meinung der Verwaltung wissen, ob man in Bezug auf die Breite der Straße bei einer weiteren Erschließung im Westen Probleme bekomme.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, informierte das Gremium darüber, dass das Thema mit dem Tiefbauamt der Verwaltung besprochen wurde. Die Breite mit 5,20 m reiche aus, weil tatsächlich kein ganzes Quartier drangehängt werde. Es sei keine Durchgangsstraße, sondern ende in einem beschränkten Bereich.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz erklärte, dass man in Weißenhorn auch Straßen mit der Mindestbreite von 5 m verbaue, hier baue man mit 5,20 m noch etwas größer. 6 m wären natürlich besser. Man könne daraus eine Lehre ziehen, bei weiteren Projekten in dieser Richtung, mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu arbeiten und im Vorfeld alle Punkte zu klären.
Beschluss:
„Das Einvernehmen zu Variante 1 wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 6:7
Der Beschluss wurde mit 7 Gegenstimmen abgelehnt.
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| 2.9. | Antrag auf Baugenehmigung: Neubau von 42 XXL-Garagen Zeissstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 16.02.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung zum Neubau von 42 XXL Garagen in Weißenhorn.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Leibiwiesen“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.
Geplant sind 42 Garagen, jeweils mit einer Größe von ca. 3,9m auf 9m bzw. 10m. Außerdem sollen noch Toiletten, Technikräume und ein Putzraum gebaut werden. Insgesamt soll der Komplex ca. 58m lang werden.
Der geplante Bau überschreitet das Baufenster im Süden zur Zeissstraße um ca. 2m.
Gemäß dem Bebauungsplan dürfen Gebäude mit einer Länge von mehr als 50m nur zugelassen werden, wenn es aus betriebstechnischen Gründen notwendig ist. Die geplanten Garagen mit Nebengebäuden sollen eine Länge von ca. 58m haben. Somit wird die zulässige Länge überschritten.
Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf Befreiung der o.g. Festsetzungen bei.
Bereits in der Zeissstraße 2 wurde ein Gebäude errichtet, welches länger als 50m ist und die Baugrenze nach Süden überschreitet. Es wurde somit bereits von den Festsetzungen des Bebauungsplans in vergleichbarer Weise befreit. Der Antragsteller hat damit einen Anspruch auf die begehrten Befreiungen.
Die Verwaltung schlägt daher vor das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Im Anschluss an die Vorstellung des Sachverhalts, schloss sich eine Diskussion darüber an, dass durch dieses Bauvorhaben wieder eine wertvolle Fläche im Gewerbegebiet versiegelt und mit Garagen bebaut werde, keine Arbeitsplätze geschaffen werden, keine Chance auf Gewerbesteuer bestehe und keine Wertschöpfung erzielt werde. Es sei wohl momentan ein Trend Kleinlagerflächen anzubieten.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz informierte darüber, dass rechtlich nichts dagegenspreche.
Stadtrat Johannes Amann sagte, man habe Präzedenzfälle mit der Baugröße geschaffen, aber nicht mit der Nutzungssituation. So einer Situation dürfe man nicht zustimmen, entweder habe man eine Wertschöpfungskette, die dahinterstehe oder eben nicht. In dem Fall habe man überhaupt keine Wertschöpfung. Das sei fatal, weil in Weißenhorn Gewerbeflächen fehlen. Ein Kleingewerbetreibender habe keine Chance, Flächen zu bekommen. Auch wenn das Landratsamt zustimmen werde, solle man Flagge zeigen und sagen, so gehe man mit den zur Verfügung stehenden Flächen in Weißenhorn nicht um.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, ging darauf ein, dass man für den Bereich einen rechtswirksamen Bebauungsplan habe. In den Kaufverträgen sei nichts vereinbart, was in irgendeiner Art die Nutzung regeln würde, daher gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Gremium habe natürlich die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu ändern. Dieser sei auch schon etwas älter. Man könne entsprechende andere Festsetzungen dort hineinbringen, soweit es nach der Baunutzungsverordnung möglich sei. Aber solange dieser Bebauungsplan rechtskräftig sei, habe der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz meinte, das Gremium müsse sich an den rechtlichen Rahmen halten. Man sei ja auch zurecht dazu übergegangen, neue Gewerbegrundstücke nur an Gewerbetreibende zu vergeben, wenn diese etwas Wertschöpfendes auf dem Grundstück machen. Aber jemand der Eigentum habe, solle auch zu den Konditionen tätig werden können, zu denen er es erworben habe.
Stadtrat Thomas Schulz erklärte, er sehe keinen betriebstechnischen Zwang, die Baugrenze zu überschreiten. Es sei hier kein betrieblicher Ablauf gestört, indem man das Gebäude kürzer mache. Daher würde er darum bitten, dass Gebäude auf 50 m zu begrenzen. Er stellte den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass die Länge auf 50 m begrenzt werde.
Anschließend erklärte 2. Bürgermeisterin Lutz den Beschlussvorschlag entsprechend abzuändern, unter der Bedingung einer Längenbegrenzung auf 50 m.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt, unter der Bedingung, dass die Länge des Gebäudes auf 50m begrenzt wird. Der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters wird nicht zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: 7:6
Der Beschluss wurde mit 7 Stimmen angenommen.
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| 2.10. | Austausch und Versetzung der Schrottschere, Verlagerung der Absaughaube und der KMF-Presse einschließlich des Absaugkamins Eschachweg, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Die Antragsteller reichten beim Landratsamt Neu-Ulm einen Antrag auf Änderungsgenehmigung einer genehmigungspflichtigen Anlage im Sinne des § 16 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 BImschG ein.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat die Stadt Weißenhorn um eine Stellungnahme zu Fragen des Bauplanungsrechts gebeten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der beiden qualifizierten Bebauungspläne „Robert-Bosch-Straße“ und „Rudolf-Diesel-Straße“. Der Standort für das Bauvorhaben liegt genau im Grenzbereich der beiden Bebauungspläne. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Industriegebiet (§ 9 BauNVO) festgesetzt.
Derzeit ist auf dem Grundstück bereits eine Schrottschere vorhanden. Diese soll durch eine größere ersetzt werden. Der Platz der Schrottschere soll um 40m nach Nordosten verändert werden.
Zudem soll die Absaughaube und die KMF Presse einschließlich des Absaugkamins verlagert werden.
Die Anlage und die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sind bereits nach dem BImschG genehmigt. Das Wesen der Anlage wird nicht verändert.
Das Grundstück befindet sich im Kern des Industriegebietes und somit weit entfernt von Wohnbebauung. Durch die Versetzung der Anlagen werden somit keine weiteren Schutzgüter verletzt. Durch die neue Schrottschere wird die Gesamtbehandlungsleistung nicht verändert. Es ändert sich lediglich die Verarbeitungsweise.
Durch die Verlagerung der Absauganlagen bleiben die Emissionsgrenzwerte eingehalten und das Absaugvolumen verändert sich nicht. Eine fachtechnische Stellungnahme zum Lärm und zur Luftreinerhaltung wurde durchgeführt und führte nicht zu einem nachteiligen Ergebnis.
Die Verwaltung schlägt somit vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Die Sitzungsvorlage wurde vorgetragen. Danach wurde kurz über Lärmbeeinträchtigungen im Industriegebiet Eschach in den letzten Jahren diskutiert. Das Landratsamt habe für diesen Bereich Lärmimmissionen festgelegt. Angrenzende Flächen seien wohl unproblematisch. Das Landratsamt solle jedoch darauf hingewiesen werden, dass immer wieder Lärmbeschwerden aus höherliegenden Wohngebieten mitgeteilt werden.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.11. | Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Zweifamilienhauses, einer Halle und Garagen Nähe Habsburgerstraße, 89264 Weißenhorn, ST Wallenhausen |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Vorbescheid (Eingang 23.01.2023) begehrt der Antragsteller einen Bauvorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses, einer Halle und Garagen in Weißenhorn, OT Wallenhausen.
Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Der Außenbereich ist grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten, es sei denn, es liegt eine Privilegierung vor.
Hier ist auch nach Rücksprache mit den Antragstellern kein Privilegierungstatbestand ersichtlich. Geplant ist zwar die Nutzung des (Rest-)Grundstücks für den Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung, dies führt jedoch nicht zur Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs und einer möglicherweise damit einhergehenden Privilegierung.
Die Verwaltung hat die Antragsteller darauf hingewiesen, dass das geplante Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Die Antragsteller wünschen dennoch eine Bescheidung durch die untere Baurechtsbehörde.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Diskussion:
Keine Diskussion
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Städtisches Wasserwerk Weißenhorn - Wirtschaftsplan 2023 |
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn für das Jahr 2023 wurde von der Kämmerei mit dem Tiefbauamt und dem Wasserwerksmeister abgesprochen und wie nachstehend erstellt. Der Erfolgsplan bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Verlust in Höhe von 26.500 € aus. Der Vermögensplan für das Jahr 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 831.000 €. Das Volumen des Finanzplanes für die Jahre 2022 bis 2026 beträgt 2.568.000 €.
Zusammenfassung des Erfolgsplanes 2023
| Einnahmen: | € | € |
| Umsatzerlöse | 1.016.000 | |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.000 | |
| sonstige betriebl. Erträge sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge Erträge aus Beteiligungen Ausgaben: | 32.500 1.500 70.000 | 1.125.000 |
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe f. bezogene Waren | 273.100 | |
| b) Aufwendungen f. bezog. Leistungen | 144.400 | |
| Personalaufwendungen | ||
| a) Löhne und Vergütungen | 230.000 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwend.f. | ||
| Altersversorgung u. Unterstützung | ||
| sowie Beihilfen | 67.100 | |
| Abschreibungen | 240.000 | |
| sonst. betriebl. Aufwendungen | 162.400 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen sonstige Steuern | 33.900 600 | 1.151.500 |
| Jahresgewinn: | -26.500 | |
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2023
1. Umsatzerlöse
Mit der Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 kamen erstmals im vergangen Abrechnungszeitraum 2022 die neuen Tarife (Grund- und Verbrauchsgebühren) zur Anwendung. Zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung war die Jahresabrechnung der Wassergebühren jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Den genauen Gesamtverbrauch und entsprechende Erlöse für die vergangene Abrechnungsperiode sind bis dato nicht komplett ermittelt. Da es grundsätzlich bei einer ähnlichen Fördermenge bleibt, wurde bei der HHSt. 8150.1100 der gleiche Ansatz wie im Vorjahr (980.000 €) angesetzt.
Der Haushaltsansatz für die Reparaturkostenersätze (HHSt. 8150.1110) wurde wie in den Vorjahren mit 17.000 € angesetzt. Es lässt sich nicht abschätzen, wieviele Reparaturen, Rohrbrüche etc. im Haushaltsjahr auftreten werden, daher ist dieser Einnahmeposten sehr schwankend.
Bei den Nebengeschäftserträgen (HHSt. 8150.1120) werden erneut 17.000 € an Einnahmen erwartet. Hierbei handelt es sich um die Verrechnung der Kosten für die technische Betriebsführung an die Gemeinde Roggenburg, Austausch von Gartenzählern, Unterhalt des Wasserwehrs und des Hauptplatzbrunnens sowie Reparaturmaßnahmen in den städtischen Friedhöfen. Der technische Betriebsdienst inklusive der kompletten Rufbereitschaft und Fehlerbehebung für die Wasserversorgung der Gemeinde Roggenburg wird weiterhin seitens des Städt. Wasserwerks Weißenhorn durchgeführt. Im abgelaufenen Jahr 2022 sind die geleisteten Arbeitsstunden für die Betriebsführung in Roggenburg zurückgegangen. Hingegen ist sehr auffallend, dass der Stundenaufwand bei der Ersterfassung (Verplombung) und Austausch der Gartenwasserzähler angestiegen ist. Oftmals rentiert sich ein Gartenwasserzähler für den Hauseigentümer gar nicht, da Nutzung und Verbrauchsabzug mit den enstehenden Kosten für die Erstinstallation und Wechsel im Eichjahr nicht im Einklang stehen. Trotz Aufklärung und Beratung durch die Verwaltung und Wasserwerk wird der Abzugszähler fast immer angeschafft. An dieser Stelle darf auch nochmals informiert werden, dass eine Poolbefüllung durch den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist. Es wird mit Umsatzerlösen von 1.016.000 € gerechnet.
2. Aktivierte Eigenleistungen
Entsprechend dem im Vermögensplan vorgestellten Neubauprogramm dürften wiederum ca. 5.000 € für Eigenleistungen durch die Mitarbeiter des Städt. Wasserwerkes durch die Mithilfe beim Neubau von Wasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen erwirtschaftet werden. In vielen Fällen wird bei Rohrleitungsneubauten wegen fehlender eigener Baumaschinen eine Fremdvergabe durchgeführt.
3. Sonstige betriebliche Erträge
Als Haushaltsansatz ergibt sich nahzu der gleiche Wert wie im Vorjahr in Höhe von insgesamt 32.500 €. Die Wassergebühren werden seit 2005 durch das Wasserwerk für die Rauher-Berg-Gruppe in den Stadtteilen Oberhausen und Wallenhausen abgerechnet. Bei den Verwaltungsarbeiten ergeben sich geschätzte Ausgaben von 4.500 € (5 % aus den Verkaufserlösen). Aufgrund der gestiegenen Grundgebühr im aktuellen Kalkulationszeitraum ist auch der Verwaltungskostenersatz in den letzten Jahren proportional angestiegen. Vom Unterabschnitt Abwasserentsorgung der Stadt Weißenhorn werden anteilige Wasserzählerwechselkosten in Höhe von 18.000 € erstattet. Für den Stadtteil Attenhofen, dessen Abwasser zur Kläranlage in Pfaffenhofen geleitet wird, erhält das Städt. Wasserwerk für Hebedienst und Wasserzählerwechselkosten einen Kostenersatz in Höhe von 1.500 €.
4. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die gesamten Kosten in diesem Abschitt werden mit 273.100 € erwartet. Gegenüber dem Erfolgsplan 2022 (Vorjahresansatz: 146.000 €) ergibt sich somit ein massiver Anstieg der Kosten um 87,05 %.
Auf der Haushaltsstelle 8150.5440 - Stromkosten ergibt sich erwartungsgemäß die größte Kostensteigerung. Nach den ersten Berechnungen im alten Jahr lagen die Ausgaben noch höher (ca. 300.000 €), nach Inkrafttreten des Strompreisbremse ergibt sich letztendlich ein Ansatz von 151.000 €. Im Vergleich zum Vorjahresansatz (64.200 €) eine Steigerung um 135 %.
Die Haushaltsansätze für den Unterhalt der Rohrleitungen und Schächte (HHSt. 8150.5100) sowie Hausanschlüsse (HHSt. 8150.5110) wurden jeweils mit 10.000 € auf dem Vorjahreswert belassen. Der Bedarf ist bei diesen Haushaltsstellen schwierig abzuschätzen, weil Rohrbrüche und Reparaturen in unterschiedlichem Aufkommen stattfinden.
Viele Positionen bewegen sich auf dem Vorjahresniveau. Ein höherer Ansatz ergibt sich auf der HHSt. 8150.5010 (Unterhalt d. maschinellen Anlagen). Neben der Reparatur der Pumpen und der Ersatzbeschaffung von Lampen für unsere UV-Anlagen muss auch der magnetisch-induktive Durchflussmesser (MID) für die Hauptleitung in Grafertshofen ausgetauscht werden. Aufgrund des zusätzlichen Fahrzeugs wurde die HHSt. 8150.5500 (Waren f. Unterhalt von Fahrzeugen) mit einer Steigerung von 2.000 € leicht angepasst. Turnusmäßig muss auch neue Schutzkleidung für unsere vier Mitarbeiter beschafft werden. Daher ergibt sich bei den Waren für sonstigen Betriebsaufwand (HHSt. 8150.6220) mit 6.000 € heuer auch ein höherer Ansatz (Steigerung: 130 %).
Bei der Haushaltsstelle 8150.6300 - Fremdwasserbezug wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 42.000 € eingestellt. Gegenüber dem Vorjahreswert von 16.000 € eine Steigerung um 162,5 %. Für den Fremdwasserbezug aus dem Notverbundvertrag mit dem Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe gehen wir erneut mit einer jährlichen Verbrauchsmenge von 22.000 m³ aus. Zusätzlich wird im aktuellen Haushaltsjahr aufgrund der Sanierungsarbeiten im Hochbehälter Oberreichenbach eine zeitweise Versorgung mit Trinkwasser aus der Notverbundleitung mit der Gemeinde Roggenburg notwendig sein. Geht man von einer kompletten Fremdversorgung innerhalb der zwei Bauabschnitte (4 Wochen und 8 Wochen) aus, so ist ein Wasserbedarf von 12.600 m³ notwendig. Der Wasserpreis in Roggenburg liegt derzeit bei 2,18 € pro m³. Derzeit werden seitens des Wassermeisters, Herr Tschamler aber noch Alternativen geprüft, ob eine direkte Versorgung durch den eigenen Brunnen während der Bauphase möglich ist.
5. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 144.400 € beantragt. Im Vergleich zum Vorjahresansatz ergibt sich eine Minderung von 11.000 €. Der Haushaltsansatz für den Unterhalt der Gebäude und Brunnen wurde auf 28.000 € vermindert (HHSt. 8150.5300). Das Pumpwerk in Grafershofen soll einen neuen Fassadenanstrich bekommen. Zusätzlich soll der Eingangsbereich erneuert und das dazugehörige Pflaster angeglichen werden. Wie jedes Jahr sind auch Mittel für die Grünflächenpflege auf den Betriebsgeländen notwendig. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme in Oberreichenbach soll auch in Biberachzell eine mechanisch-hydraulische Reinigung und Regenerierung des Brunnens erfolgen. Kostenpunkt für diese Maßnahme wird ca. bei 10.000 € liegen.
Aufgrund der häufigen Entnahme und Auswertung von Wasserproben im letzten Jahr wurde der Ansatz beim sonstigen Betriebsaufwand (HHSt. 8150.5370) auf 50.000 € erhöht. Nach wie vor sind auf Anordnung des öffentlichen Gesundheitsdiensts (Landratsamt Neu-Ulm) monatliche Wasserproben im Hinblick auf den Hochbehälter Oberreichenbach zu nehmen. Nach Inbetriebnahme des sanierten Behälters werden vermutlich auch in der Anfangsphase weiterhin engmaschige Wasserproben anfallen.
Der Haushaltsansatz für die Leistungen der EDV (HHSt. 8150.5380) betragen für das Jahr 2023 7.000 €. Unabhängig von der möglichen Einführung von elektronischen Ultraschallwasserzählern wird über die Beschaffung eines Zählermanagementsystems nachgedacht. Dieses könnte den Zählerwechsel und die Dokumentation für die Wasserwerksmitarbeiter und Abrechnungsstelle erleichtern.
Der Ansatz bei HHSt. 8150.5340 bleibt wie im Vorjahr in Höhe von 7.000 € bestehen. Der Wasserzählertausch wird von unseren Mitarbeitern selbst durchgeführt. Für die Jahresablesung wird erneut die Dienstleistung der gemeinsamen Ablesung mit der Verteilnetze Energie Weißenhorn in Anspruch genommen.
5. Personalaufwendungen
Für die Personalaufwendungen sind insgesamt Mittel in Höhe von 297.100 € eingeplant. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 21.000 €.
6. Abschreibungen
Gemäß Anlagennachweis des Jahres 2021 betrugen die tatsächlich gebuchten Abschreibungen 251.689,12 €. Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich unter Berücksichtigung der im Jahr 2023 zu tätigenden Investitionen und der zu erwartenden Zugänge und Abgänge bei den ausgelaufenen Abschreibungen im Jahr 2022 ein Haushaltsansatz von insgesamt 240.000 €. Auch in den Folgejahren werden die Abschreibungen auf gleichbleibenden Niveau bleiben, da mehrere Investitionsmaßnahmen, z. B. Hochbehältersanierung in Oberreichenbach, PV-Anlagen auf dem Betriebsgebäuden, ggf. Aufbereitungsanlage Birkenweg, anstehen.
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Für den Erfolgsplan ergibt sich ein rechnerischer Verlust von von 26.500 €.
Der Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich nach der ersten Hochrechnung auf 148.000 € für das kommende Haushaltsjahr. Den Ansatz für den Jahresabschluss und die Bilanzerstellung (HHSt. 8150.6550) wurde um 20 % auf 6.000 € erhöht, da ein erhöhter Zeitaufwand benötigt wird.
8. Erträge aus Beteiligungen
Trotz der höheren Ausschüttung im vergangenen Jahr (2 € pro Aktie) wurde die Dividende der EWAG-Aktien für den Entwurf des Erfolgsplan wieder niedriger mit 1,50 € pro Stück Aktie kalkuliert. Bei 30 % Aktienanteilen bzw. 47.250 Stück Aktien würde die Dividende 70.875 € betragen, wobei die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag im Folgejahr erstattet werden. Die Dividende bleibt wegen der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge steuerfrei.
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Für das Haushaltjahr 2023 ergeben sich wiederum negative Kreditzinsen in Höhe von rd. 1.500 €, welche unter der Haushaltsstelle 8150.2070 als Einnahme verbucht werden.
Die Schuldzinsen für das bestehende ältere Darlehen vom Kreditmarkt betragen 3.900 €. Wie der Anlage zu entnehmen ist, beträgt die Darlehensrestschuld zum 31.12.2022 648.000,00 €. Für das Innere Darlehen mit dem Stadthaushalt fallen ca. 30.000 € Zinsen (Zinshöhe: 2,00 %) an, die nach Bilanzerstellung dem Stadthaushalt gutgeschrieben werden.
10. Jahresverlust
Aus der aktuellen Ein- und Ausgabensituation ergibt sich ein rechnerischer Verlust von 26.500 €.
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
Der Entwurf des Vermögensplanes 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 831.000 € ab. Es wurde mit einer Neuverschuldung in Höhe von 507.500 € geplant, um den Vermögensplan auszugleichen. Fraglich ist natürlich dabei, wie jedes Jahr, ob alle Mittel überhaupt benötigt werden.
HHSt. 8150.9350 - Anschaffung bewegliches Vermögen u. Fahrzeuge
Im Jahr 2023 ist die Anschaffung von Datenloggern zur Netzüberwachung, sowie diversen Werkzeugen geplant. Der Gesamtansatz beträgt 14.000 € (Vorjahr: 44.000 €).
HHSt. 8150.9410 - Hochbauten
Die Priorität Nummer Eins liegt in diesem Jahr auf der Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach. Für die Maßnahme wurden im Vermögensplan Mittel in Höhe von 295.000 € durch das Tiefbauamt eingeplant. Eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegt hierzu vor. Nachdem seitens des Öffentlichen Gesundheitsdienst (Landratsamt Neu-Ulm) seit dem 01.03.2022 eine Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Ober-/Unterreichenbach, Biberachzell und Asch angeordnet wurde, liegt es in unserem Bestreben, die Maßnahme schnellstmöglich abzuschließen. Im Jahr 2022 wurde eine Bausubstanzuntersuchung zur Abstimmung des Sanierungsumfangs und geplanten Bauablaufs durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahme umfasst nunmehr folgenden Umfang:
| - | Bautechnische Sanierung (Innenbeschichtung, Entfernung Lüftungsöffnungen, Außenabdichtung, etc.) |
| - | Hydraulische Sanierung (Nachrüstung Luftfilter, Erneuerung Grundablassleitung, Verrohrung, etc.) |
| - | Elektrotechnische Ausrüstung (Beleuchtung) |
Die Sanierung wird in zwei Abschnitten erfolgen. Zunächst die Außensanierung, dann die Innensanierung. Wie bereits weiter oben erläutert, besteht im Sanierungszeitraum ggf. die Möglichkeit einer Versorgung durch die WV Roggenburg. Die Baumaßnahme wird sich schätzungsweise bis in das zweite Halbjahr 2023 erstrecken. Nach Inbetriebnahme des sanierten Hochbehälters ist mit einer Aufhebung der Chlorzugabe durch das Landratsamt Neu-Ulm zu rechnen.
Für die Anbringung von vier Photovoltaikanlagen auf den Betriebsgebäuden des Wasserwerks wurden Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € angemeldet. Für die Installation der Anlage am Gebäude des Hochbehälters in Oberreichenbach muss berücksichtigt werden, dass dies erst nach Abschluss der Behältersanierung vorgenommen werden kann.
HHSt. 8150.9500 - Erweiterung des Rohrnetzes
Bei den nachfolgend gelisteten Maßnahmen, sind bei den Investitionen für neue Wasserversorgungsleitungen Mittel mit rd. 140.000 € in den Haushalt eingestellt. Mit einigen Vorjahresbaumaßnahmen wurde noch nicht begonnen und sind daher in das Neubauprogramm des Jahres 2023 verschoben worden.
| Neubauprogramm 2023 | netto |
| Erneuerung Buchenweg | 45.000 € |
| Erschließung Feuerwehr Weißenhorn | 9.000 € |
| Verlegung der Wasserleitung mit Wärmeleitungsbau | 19.000 € |
| Baukosten gerundet - netto | 73.000 € |
| Restbaukosten aus 2022 | netto |
| Notverbund mit Gemeinde Biberach | 15.000 € |
| Ortsdurchfuhrt Bubenhausen | 52.000 € |
| Baukosten gerundet - netto | 67.000 € |
Gemäß dem Bauprogramm 2023 sind Kosten für neue Hausanschlüsse in Höhe von insgesamt netto 30.000 € einzustellen.
HHSt. 8150.9520 - Neuer Flachbrunnen V in Grafertshofen
Die Maßnahme ist soweit komplett abgeschlossen. Der neue Brunnen V wird mit der vollen Förderleistung von 14 l/Sekunde betrieben. Vom Tiefbauamt wurden nur noch Restkosten in Höhe von 10.000 € für das Honorar eingestellt.
HHSt. 8150.9350 - Kosten für Wasserschutzgebiete u. Wasserrechtsverfahren
Derzeit laufen drei Schutzgebietsverfahren:
| - | Schutzgebiet Biberachzell (Schutzgebietsantrag aus Jahr 2017) |
| - | Schutzgebiet Tiefbrunnen Ohnsang (Schutzgebietsantrag aus Jahr 2020) |
| - | Schutzgebiet Grafertshofen (Schutzgebietsantrag aus 2022) |
Für diverse Beratungen und Betreuung der laufenden Schutzgebietverfahren rechnen wird mit weiteren Kosten. Es wurde deshalb ein Haushaltsansatz von 10.000 € eingestellt.
HHSt. 8150.9560 - Neubeschaffung von Wassermessern
Für die Neubeschaffung von Wassermessern wurde ein geringerer Ansatz von 10.000 € eingestellt. Für das Eichjahr 2023 werden erneut Flügelradzähler beschafft. Die Einführung von elektronischen Funkwasserzählern wurde nicht mehr im Bauausschuss behandelt. Möglich wäre, dass im Sommer 2023 ein Grundsatzbeschluss gefasst wird, sodass zum Eichjahr 2024 erstmalig ein Austausch mit der neuen, modernen Zählern erfolgen könnte. Wir gehen aufgrund der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen von einer längeren Lieferzeit aus, weshalb ein größerer Vorlauf nötig sein wird. Aufgrund der erheblichen Verbesserung der Technik könnten die elektronischen Ultraschallwasserzähler zukünftig im Vermögenshaushalt veranschlagt und aktiviert werden.
HHSt. 8150.9580 - Planungskosten
Die Planungskosten betragen für das Haushaltjahr 2023 netto 7.000 €. Diese beinhalten Restkosten aus dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.000 € (Ahornweg und BG Hegelhofen)
Einnahmen im Vermögensplan 2022
Aufgrund der geplanten Bautätigkeit lassen sich auf der Einnahmeseite Herstellungsbeiträge in Höhe von 90.000 € realisieren. Ein Großteil der Herstellungsbeiträge soll aus der Abrechnung des neuen Baugebiets Unterfeld kommen.
Bei den neuen Hausanschlüssen sind ca. 20.000 € zu vereinnahmen. Zur Finanzierung der weiteren Wassererschließung und der Versorgungsleitungen, die nicht über Herstellungsbeiträge gedeckt sind, ist bei HHSt. 8150.3780 und in der Haushaltssatzung eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 507.500 € einzustellen.
Finanzplan über die Jahre 2022 bis 2026
Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.568.000 € ab. Nachdem im Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung) die Haushaltsansätze des Vorjahres 2022 mit betrachtet werden müssen, ergibt sich bei den Einnahmen und Ausgaben ein völlig falsches Bild.
Im abgelaufenen Haushaltsjahr wurden viele Haushaltsansätze nicht vollständig ausgeschöpft, was zur Folge hat, dass diese im darauffolgenden Jahr nochmals veranschlagt wurden. Sowohl bei der Erweiterung des Rohrnetzes (HHSt. 8150.9500, Ansatz: 130.000 €; Ist: 67.000 €), bei den Hochbauten (HHSt. 8150.9520, Ansatz: 285.000 €, Ist: 85.000 €) als auch bei den Neubeschaffung von Wassermessern (HHSt. 8150.9560; Ansatz: 60.000 €, Ist: 2.200 €) wurden die hohen Haushaltsansätze nicht ausgeführt. Über die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2023 wurde bereits im vorstehenden Vermögensplan ausführlich berichtet, so dass darauf nicht näher eingegangen werden muss.
Die Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Wasserversorgung in Weißenhorn durch das Ingenieurbüro sollten im Laufe des Jahres 2023 vorgestellt werden. Dieses beinhaltet u. a. auch eine technische Bewertung unserer Anlagen, sowie die Erstellung einer Gefährdungs- und Netzanalyse. Es ist durchaus möglich, dass einige Veränderungen in den Wasserwerksgebäuden und technischen Anlagen vorgeschlagen werden, um die Trinkwasserversorgung auf einem hohen Niveau zu erhalten oder zu verbessern. Die Umsetzung der Vorschläge könnte sich auf die entsprechenden Haushaltsstellen ab dem Jahre 2024 mit höheren Ausgaben auswirken. Unabhängig von dieser Untersuchung wurden bereits in den letzten Jahren Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Hochbehälter in Weißenhorn, als auch in Oberreichenbach angestoßen.
Ein Thema für die Zukunft wird die Aufbereitung des Wassers im Tiefbrunnen IV (Birkenweg) sein. Durch den Wegfall des aktuell notwendigen Mischungsverhältnisses des Tief- und Flachbrunnenwassers könnte noch mehr Flexibilität für die Trinkwasserversorgung entstehen.
Die Nachfrage nach Bauland in Weißenhorn ist weiterhin sehr hoch. Daher ist im Finanzplan auch die Ausweisung von neuen Baugebieten zu beachten, welche insbesondere die Ansätze bei den Rohrnetzerweiterungen und Hausanschlüssen betreffen. Im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitung in Weißenhorn wäre auch der Austausch von alten Versorgungsleitungen zu prüfen.
Im Sommer wird das Thema Neubeschaffung von elektronischen Funkwasserzählern erneut auf die Tagesordnung des Bauausschusses kommen. Sollte man sich für die Einführung positiv entscheiden, so erstreckt sich der Austausch über mehrere Jahre. Natürlich wirkt sich dies auch dementsprechend auf den Finanzplan der kommenden Jahre aus. Nach sechs Jahren (eine Eichperiode) könnte das komplette Stadtgebiet mit den neuen Ultraschallzählern ausgestattet sein. Alternativ könnte man auch die Wassermesser für ganze Stadtgebiet z. B. in drei Jahren austauschen, was Vorteile bei einem späteren Stichprobenverfahren hätte. Die Nutzungsdauer der Wassermesser läge bei 15 Jahren (bei Anwendung der bewährten Wireless M-Bus Funktechnik).
Ausblick:
Die Eigenkapitalausstattung beträgt derzeit 59 %. Gegenüber dem Vorjahr hat sich diese nur marginal um 7 % verbessert und kann als gut bezeichnet werden.
Um die Leistungsfähigkeit des Städt. Wasserwerkes zu erhalten, wird der Finanzbedarf nach Vollendung der in den Rechnungsjahren 2023 vorgesehenen Baumaßnahmen überprüft und angepasst werden müssen. Die betriebliche Selbstfinanzierung (verbleibende ordentliche Abschreibungen = rd. 240.000 €) reicht aus, um die planmäßigen Darlehenstilgungen in Höhe von 15.000 € zu decken. Die Entwicklung der Darlehen ist der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.
Unser Hauptaugenmerk liegt, wie bereits erwähnt, auf der Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach. Nach der Maßnahme sollte dieser wieder auf dem neuesten Stand der Technik sein, sodass hier über viele Jahre Planungssicherheit besteht.
Bedingt durch das Alter der Anlagen und Gebäudeteile wird es in den kommenden Jahren immer wieder mal zu kleineren Reparaturen und auch größeren Sanierungsmaßnahmen kommen.
Diskussion:
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz ging zum Sachvortrag kurz darauf ein, dass das größte Thema im Wirtschaftsplan des Wasserwerks die Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach mit Priorität A darstelle. Dort müsse schon seit geraumer Zeit das Trinkwasser gechlort werden. Das werde sich leider noch für die Dauer der Maßnahme hinziehen. Die Ausschreibung sei abgeschlossen und über die Vergabe werde in der nächsten Stadtratssitzung entschieden. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Situation zu verbessern. Nach der Vergabe gehe man sofort in die Ausführung. Sie erteilte Werkleiter Herr Palige das Wort, den Wirtschaftsplan vorzustellen.
Der Werkleiter Andreas Palige stellte den Wirtschaftsplan vor. Er ging auf die wichtigsten Änderungen ein. An erster Stelle führte er die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe an, die dieses Jahr massiv angestiegen seien. Dabei haben erwartungsgemäß die Stromkosten die größte Kostensteigerung ergeben. Auch beim Fremdwasserbezug habe man höhere Kosten. Den Fremdwasserbezug von der Gemeinde Roggenburg müsse man aufgrund der Maßnahme in Oberreichenbach erhöhen. Es sei auch angedacht, den Brunnen in Biberachzell zu regenerieren und eine mechanisch hydraulische Reinigung durchführen lassen. Hier müsse man die Notverbundleitung einspeisen.
Im Anschluss schloss sich eine Diskussion an. Die Fraktionen dankten Herrn Palige für die umfangreiche Ausarbeitung der Sitzungsvorlage. Auch das Gremium sehe die Sanierung des Hochbehälters als höchste Priorität an. Es gebe immer wieder Anfragen aus der Bürgerschaft daher bittet, Stadtrat Marcus Biberacher, die Bürger zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Umsetzung der PV-Anlagen im Hinblick auf die steigenden Stromkosten auf jeden Fall in diesem Jahr erfolgen sollte und zwar nicht nur auf Gebäuden des Wasserwerks, sondern auch auf denen der Kläranlage. Seit der Vorstellung der Analysen durch das Fachbüro sei das Einsparpotential vermutlich viel höher geworden. Man solle auch prüfen, ob die bereits im Einsatz befindlichen Anlagen noch auf dem neuesten Stand seien, um Effizienzsteigerungen zu erhalten und den Stromverbrauch zu minimieren.
Stadtrat Franz Josef Niebling bittet darum, bei der SWU den Entwicklungsstand nachzufragen, ob mittlerweile moderne elektronische Wasserzähler flächendeckend verbaut werden, die die Daten direkt an eine zentrale Stelle senden. Es sei die Zukunft in Richtung Digitalisierung einen Schritt voranzugehen. Dazu antworte der Werkleiter, Andreas Palige, dass die LoRaWAN-Technik nicht flächendeckend im Einsatz sei, aber man müsse schauen, wie sich die Techniken entwickeln.
Stadtrat Ulrich Fliegel wollte wissen, wie die Verkeimung des Trinkwassers in den Wasserschutzgebieten aussehe und ob man schon darüber nachgedacht habe, die Gebiete zu vergrößern. Seitens der Verwaltung kam die Antwort, dass bei der Neuausweisung der Wasserschutzgebiete diese wesentlich größer geworden seien, Dies wurde vom Büro im Verfahren eingeplant und auch bereits umgesetzt. Frau 2. Bürgermeisterin Lutz informierte darüber, dass die Problematik in Oberreichenbach dem Hochbehälter zuzuschreiben sei und es keine Probleme mit den Wasserschutzgebieten gäbe.
Beschluss:
1. Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Weißenhorn beschließt den Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerks Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2023
| a) | Im Erfolgsplan mit einem Verlust in Höhe von 26.500 € |
| b) | Im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben mit je 831.000 € |
2. Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanzplan des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn für die Jahre 2022 mit 2026, der in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.568.000 € abschließt, zu billigen.
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Bauleitplanung Illertissen; Beteiligung der Stadt als TöB; Abgabe einer Stellungnahme; Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Illertissen hat im September 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/2021 „zwischen Adolf-Kempter-Straße und Hauptstraße“ in Illertissen beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Illertissen hat im Januar 2023 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zentrum der Stadt Illertissen, zwischen Adolf-Kempter-Straße im Norden, Ulmer Straße im Osten, Hauptstraße im Süden und Bahnhofstraße im Westen, liegt ein bisher nicht planerisch erfasster Bereich, der überwiegend durch Wohnnutzung, aber auch durch diverse Läden, Firmen und Gewerbebetriebe, ein Kirchengebäude sowie mehrere große Geschäftsgebäude und eine Parkplatzfläche geprägt ist.
Die Stadt Illertissen möchte diesen Bereich überplanen, um den Neubau eines Gebäudes für das Landratsamt Neu-Ulm sowie die Sparkasse und die Errichtung von Häuser für Wohnen, Start-Ups und Co-Working zu ermöglichen. Darüber hinaus soll eine Nachverdichtung im Bereich der bestehenden Wohn- und Gewerbegebäude ermöglicht werden. Zu diesem Zweck wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt. Er dient deutlich dem Zweck der Nachverdichtung und Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorgelegte Planung die Belange der Stadt Weißenhorn nicht berührt. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt abzugeben: „Die Stadt Weißenhorn bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Städtebauliche Belange der Stadt Weißenhorn werden durch die Planung nicht berührt. Es werden daher weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.“
Diskussion:
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz ging nach Erläuterung des Sachverhalts darauf ein, das Thema Stellungnahmen zu Planungen von Nachbargemeinden bei der nächsten Geschäftsordnungsänderung an die Verwaltung zu delegieren.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Beteiligung als TöB am Bebauungsplanverfahren „Zwischen Adolf-Kempter-Straße und Hauptstraße“ der Stadt lllertissen eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt abzugeben: „Die Stadt Weißenhorn bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Städtebauliche Belange der Stadt Weißenhorn werden durch die Planung nicht berührt. Es werden daher weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Bebauungsplanverfahren "BZ 6.2 - Am Marktsteig IV - Biberachzell"; Vergabe der Planungsleistungen; Beschlussfassung |
Sachverhalt:
a. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 12.09.2022 hat der Bau- und Werksausschuss der Stadt Weißenhorn die Aufstellung eines Bebauungsplans für den 4. Bauabschnitt des Baugebiets „Am Marktsteig“ in Biberachzell beschlossen. Hier soll ein neues Wohnbaugebiet entstehen.
Die zu überplanende Teilfläche aus Flnr. 1481 beträgt ca. 6.000 m². Sie befindet sich in Biberachzell östlich des dort zuletzt aufgestellten Bebauungsplans „Am Marktsteig III“. Bei der vorausgehenden Planung wurde bereits die spätere Erschließung der östlich gelegenen Fläche vorgesehen. Insofern stellt sich die Erweiterung des Ortsteils als konsequente Fortsetzung der bisherigen städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsmaßnahmen dar.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde zusammen mit dem 3. Bauabschnitt für diesen Bereich geändert und setzt dort Wohnbauflächen fest. Der Bebauungsplan kann also aus dem FNP entwickelt werden. Der Bebauungsplan ist 2 stufig im Regelverfahren aufzustellen.
b. Vergabe der Planungsleistungen
Planungsleistungen für Bauleitplanungen sind freiberufliche Leistungen iSd. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Für diese Leistungen gilt gemäß § 50 UVgO unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Sonderregelung. § 50 UVgO verlangt nur, dass freiberufliche Leistungen oder Leistungen, die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden. Ein förmliches Vergabeverfahren ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung hat daher 4 Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Innerhalb der gesetzten Frist sind 3 Angebote abgegeben worden. Ein Büro hat wegen nicht vorhandener Ressourcen kein Angebot abgegeben.
Das wirtschaftlichste Angebot zu einem Brutto Angebotspreis von 20.448,62€ hat das Büro Kolb Ingenieure aus Steinheim abgegeben. Dieses Büro erbringt die Leistungen zusammen mit dem auf Umweltplanungen und Artenschutz spezialisierten Büro Zeeb & Partner aus Ulm. Das Büro Zeeb & Partner wird den Umweltbericht und die artenschutzfachliche Relevanzprüfung erstellen, die restlichen Leistungen erbringt das Büro Kolb Ingenieure.
Beide Büros sind der Verwaltung als zuverlässig und leistungsfähig bekannt.
Die Gegenüberstellung der Angebote findet sich in der (öffentlichen) Anlage 1 zur Beschlussvorlage. Die Namen der übrigen Bieter finden sich in der (nicht öffentlichen) Anlage 2 zur Beschlussvorlage.
Hinweis:
Die abgefragten Leistungen sind die zwingend erforderlichen Leistungen für das Bebauungsplanverfahren. Sollten im Rahmen der Trägerbeteiligung von den Fachbehörden weitere Leistungen gefordert werden (z. B. wenn die artenschutzfachliche Relevanzprüfung - saP Teil 1 - betroffene Arten lokalisiert und daher ein vollständiger artenschutzfachlicher Beitrag erforderlich wird - saP Teil 2) sind diese Leistungen im Rahmen von Nachtragsangeboten zu beauftragen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planungsleistungen an das Büro Kolb Ingenieure aus Steinheim in Zusammenarbeit mit dem Büro Zeeb & Partner aus Ulm zu vergeben.
Diskussion:
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz trug den Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion über den Wasserdruck in diesem Bereich an. Stadtrat Marcus Biberacher befürworte das neue Baugebiet sehr, aber nur, wenn der Wasserdruck stimme.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz antwortete, dass dieses Thema im weiteren Prozess beobachtet werde. Die grundlegende Problematik, die hierzu bestanden hat, wurde jedoch durch den Bau einer zusätzlichen Leitung bereits gelöst. Seither gäbe es auch keine Beschwerden mehr von Anwohnern.
Beschluss:
„Die Planungsleistungen für das Bebauungsplanverfahren „BZ 6.2 - Am Marktsteig IV - Biberachzell“ werden zu einem Brutto Angebotspreis von 20.448,62€ an das Büro Kolb Ingenieure aus Steinheim in Zusammenarbeit mit dem Büro Zeeb & Partner aus Ulm vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den genannten Büros einen Ingenieurvertrag abzuschließen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen der Geschäftsordnung, weitere Leistungen, sofern diese von den im Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden gefordert werden, im Rahmen von Nachtragsangeboten zu vergeben.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Erneuerung Joseph-Haydn-Straße, Vorstellung Planung |
Sachverhalt:
In der BA-Sitzung vom 16.1.23 wurde über die Notwendigkeit der Erneuerung der Joseph-Haydn-Straße berichtet. Durch den Kanalbau und der angetroffenen dünnen bestehenden Asphaltschichten hat sich der Straßenzustand wesentlich verschlechtert, was eine Erneuerung der gesamten Straße erforderlich macht.
Hausintern wurde nun eine Straßenplanung erarbeitet. Die Neuplanung des Straßenabschnitts ermöglicht eine Strukturierung und Aufwertung des öffentlichen Raums.
In diesem Zuge wurde Wert darauf gelegt, eine wichtige Verbindung zu den umliegenden Schulen und Kindergärten zu verbessern und sicherer zu gestalten.
Der bisherige nördliche Gehweg wird mit 1,50 m beibehalten und die Anwohner wurden aufgefordert, die überwachsenden Hecken zurückzunehmen um die Gehwegfläche sicherzustellen. Ebenso wird der südliche Fahrbahnrand, welcher im Bestand ein knapp 50 cm breiter Schrammbord ist, zu einem Gehweg von 1,50 m Breite ausgebaut, um auch hier einen geschützten Bereich für Fußgänger zu schaffen.
Die Zufahrten zu den Grundstücken werden in Abstimmung mit den Anwohnern großzügiger abgesenkt und an die örtlichen Erfordernisse angepasst.
Die derzeitige Straßenbreite wird von 6,0 m auf 5,0 m reduziert, was für den Verkehr ausreichend ist, den Quartiers-Charakter einer 30 km/h Zone unterstützt und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beiträgt.
Hinweise der Anwohner auf ein hohes Verkehrsaufkommen und viel Schülerverkehr sind in schulnaher Umgebung erwartbar und können durch eine bewusste Trennung der Verkehrsbereiche und Hemmung des Autoverkehrs gelenkt werden, was die Verkehrssicherheit i.d.R. positiv beeinflusst.
Der westlich angrenzende Einmündungsbereich der Joseph-Haydn-Straße wurde in diesem Zug bewusst mit einer kleinen Parkfläche strukturiert und um der Hitzeentwicklung der 400 qm großen Asphaltfläche entgegenzuwirken, teilweise entsiegelt und begrünt.
In der Januarsitzung wurde davon ausgegangen, lediglich ein Minimum an Straßenbau umzusetzen, die zu erneuernde Fläche wurde mit ca. 1150 m² angenommen. Der Straßenbau soll auf vorhandenem Untergrund erfolgen. Die angemeldeten Baukosten i.H. von 175.000,-€ bezogen sich auf eine einfache Straßenwiederherstellung.
Die Fläche der vorliegenden Planung beinhaltet eine Gesamtfläche von ca. 1740 m², einschl. der Erneuerung der Einmündungsbereiche der angeschlossenen Seitenstraßen und den Bereich der ehemaligen Wendeplatte mit einer Gesamtfläche von ca. 1740 m² vor. Die anfallenden Kosten für den Straßenbau mit der größeren Fläche, werden auf ca. 250.000,-€ geschätzt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Planung unter Beachtung diverser Aspekte von verbesserter Zufahrt der Grundstücke, Parken, Verkehrssicherheit, sowie die Problematiken der Hitzeentwicklung für den übergreifenden Bereich zu betrachten und die Gesamtmaßnahme inkl. dem Einmündungsbereich umzusetzen.
Diskussion:
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz erläuterte den Tagesordnungspunkt. Die Straße sei in einem schlechten Zustand und müsse neu saniert werden. Dies solle zum Anlass genommen werden, die Straße zukunftssicher mit zwei Gehwegen auszubauen, die eine entsprechende Breite aufweisen. Dies geschehe auch im Hinblick auf einen vermehrten Fußgängerverkehr wegen der naheliegenden Schule und dem Kindergarten, um dort sicher mit Kindern laufen zu können.
Anschließend führte Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold die Planungen aus. Die Anwohner bevorzugen breitere Einfahrten. Zur Vermeidung von Überhitzung durch große Asphaltflächen arbeite man auch mit grünen Flächen. Des Weiteren wurde auf die Anlage von markierten Parkplätze verzichtet.
Im Gremium wurde darüber diskutiert, ob es durch die Verknüpfung der Straßen auf der westlichen Seite mit dem Buchenweg und dem weiteren Verlauf der Haydnstraße von der Straßenraumgestaltung und der unterirdischen Kanalisation Konflikte gebe. Man solle im östlichen Bereich durch das Vorhaben den Buchenweg ebenfalls neugestalten. Es stelle sich die Frage, ob es bei den Übergängen von Alt und Neu dann Probleme geben werde. Den Neubau des Buchenweges und die Fortführung der Joseph-Haydn-Straße müsse man insgesamt betrachten. Seitens der Verwaltung kam die Antwort, dass die Planungen dazu sehr gut gelungen seien. Am südlichen Ende auf der westlichen Seite gab es bisher keinen Gehweg, sondern nur ein Schrammbord, so dass man künftig ohne eine diagonale Querung den gesamten Weg laufen könne. Die gleiche Anbindung habe man im Buchenweg und führe direkt über in den bestehenden Gehweg. Es handle sich um eine linienförmige Fortführung der Fußverkehrsstraße, die dadurch verbessert werde. Dies sehe auch der Verkehrsplaner, mit dem Rücksprache gehalten wurde, so.
Im Gremium sei man der Ansicht, dass die Straße durch den zweiten Gehweg noch mehr Einschränkungen erhalte, da sie schmaler werde und noch weniger Parkplatzmöglichkeiten geschaffen werden. Der bestehende Gehweg könne durch eine kurze Unterbrechung genutzt werden, Busverkehr habe man in der Straße keinen, auch wenig Radverkehr. Es sei hier eine Zone, in der man fast nicht 30 km fahren könne. Daher sei der zweite Gehweg überflüssig, außer die Polizei würde dazu ein anderes Verkehrsgutachten erstellen. Frau 2. Bürgermeisterin Lutz ging darauf ein, dass in dem Bereich Parkdruck bestehe, aber auch trotz der Verminderung der Straßenbreite sei ein Parken auf der Straße weiterhin möglich. Laut Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold sei der Entwurf nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen erstellt worden. Ein Auto dürfe 1,75 m plus 25 cm benötigen, so dass 3 m als Fahrweg frei bleiben. Man habe daher einen langsamen Verkehr. Auch der Winterdienst und die Müllabfuhr können fahren.
Teile des Bauausschusses halten den Gehweg auf der Südseite für sinnvoll, allerdings endet der Gehweg im Norden an der Platte. Man sehe Probleme für Fahrradfahrer, wenn die Breite der Straße enger werde. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof schlug vor, den Gehweg auf der Südseite anzulegen, weil dieser den Gehweg fortsetze, der vom Westen herkomme, aber auf der Nordseite nur ein Schrammbord, anzulegen. So könne man die Straßenbreite so belassen. Ein Kompromiss sei, die Straße um 50 cm zu verschmälern auf 5,50 m und dafür einen wirklich schönen breiten Gehweg auf der Südseite von 2 m zu bauen. Damit sei der ganzen Situation mehr gedient als mit einem Gehweg, der im Nichts ende. Er bitte die Verwaltung darum, eine Planung vorzulegen, wie im westlichen Teil dieser Gehweg weitergeführt werden solle. Enge Straßen seien auf jeden Fall gefährlicher für Radfahrer.
Stadtrat Gunther Kühle fragte die Möglichkeit an, den Gehweg auf der Nordseite ohne einen großen Absatz so niedrig zu gestalten, dass er als Ausweichmöglichkeit dienen könne, wenn Gegenverkehr komme. Darüber wurde seitens der Verwaltung bereits nachgedacht, jedoch für den südlichen Gehweg, da der nördliche so viele Fehlflächen aufweise und viel abgesenkt werde. Bei einer Absenkung sehe man ein Problem für die Anwohner, da alle auf den Gehweg fahren und dort parken wollen. Daher wolle man mit den Anwohnern Gespräche führen. Tatsächlich habe man Überlegungen, einen Gehweg abzusenken und ihn optisch mit zwei Großkopfsteinen zu trennen, um eine Notfallmöglichkeit zu schaffen. In der Verwaltung schaue man sich das Thema gerne noch einmal an.
Stadtrat Gunther Kühle meinte aufgrund der zukünftig stärkeren Frequentierung der Straße mit mehr Fahrradverkehr, würde es sich auf jeden Fall lohnen, die Situation noch einmal anzuschauen.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz sagte eine Überprüfung seitens der Verwaltung zu.
Beschluss:
Der vom Bauamt erstellten Planung zur Erneuerung der Joseph-Haydn-Straße wird zugestimmt. Die zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel sind in den diesjährigen Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 10:3
Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.
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| 7. | Baugebiet "Unterfeld" im Ortsteil Hegelhofen: Widmung und Namensgebung der Erschließungsstraße, Widmung eines öffentlichen Geh- und Radweges, Aufstufung eines Feldweges zur Ortsstraße |
Sachverhalt:
1. Im Baugebiet „Unterfeld“ im Ortsteil Hegelhofen ist die entstandene Erschließungsstraße mit der Tfl. Flur Nr. 265 und Tfl. Fl. Nr. 266 nun zu widmen, um die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu erhalten. Zur genauen Lage der Straße wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwiesen. Der neu entstandene Straßenzug ist als Ortsstraße zu widmen. Der Anfangspunkt befindet sich im Bereich der Einmündung in die Staatsstraße 2020, Tfl. Fl. Nr. 278/7. Der Endpunkt befindet sich an der südöstlichen Grenze des Grundstücks mit der Flur Nr. 265/17 zwischen der Flur Nr. 265/15 im westlichen Bereich und der Fl. Nr. 265/18 im östlichen Bereich (Länge = 0,309 km)
Die Straße wird im Verlauf ergänzt durch zwei Stichstraßen in nördliche Richtung abgehend zwischen Fl. Nrn. 265/5 und 265/7 (Länge = 0,025 km) sowie zwischen Fl. Nrn. 265/8 und 265/11 (Länge = 0,025 km) sowie eine Verbindung in südliche Richtung zur Oberfeldstraße, abgehend zwischen den Flur Nrn. 265/21 und 265/20 (Länge = 0,061 km).
Die Gesamtlänge des Straßenzuges beträgt somit 0,420 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.
2. Der bereits bestehende Geh- und Radweg auf einer Tfl. der Flur Nr. 278/5 (Länge = 0,021 km) wurde auf einer Länge von 0,116 km (s. Anlage 2) weiter ausgebaut und verläuft nun parallel zur Günzburger Straße bis zur Höhe der Nordgrenze der Flur Nr. 278/5 und knickt von dort ab auf eine Tfl. der Fl. Nr. 265. Der gesamte Weg ist nun als öffentlicher Geh- und Radweg zu widmen. Der Anfangspunkt des Geh- und Radweges befindet sich an der Südgrenze der Flur Nr. 278/5. Der Endpunkt befindet sich auf Höhe der nordöstlichen Flurgrenze Fl. Nr. 265/25 im Bereich der Einmündung in die unter 1. zu widmende Ortsstraße. Die Länge des Geh- und Radweges beträgt insgesamt 0,137 km.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.
3. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde der öffentliche Feldweg „Kiesgrubenweg“, zuvor Flur Nr. 268, jetzt. Fl. Nr. Tfl. 268/1 ab dem Übergang Oberfeldstraße, Nordostecke Fl. Nr. 269/10 bis zur Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266, auch auf Fl. Nr. Tfl. 266 ausgebaut. Der Feldweg ist somit auf einer Länge von 0,036 km aufzustufen zur Ortsstraße und wird Bestandteil der Oberfeldstraße. Neuer Endpunkt der Oberfeldstraße ist der Übergang in den Feldweg „Kiesgrubenweg“ auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266. Die Gesamtlänge der Oberfeldstraße beträgt nun 0,220 km.
Der Anfangspunkt des öffentlichen Feldweges „Kiesgrubenweg“ ändert sich in dem Zuge ebenfalls und befindet sich auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266. Der Feldweg verläuft über die Fl. Nr. Tfl. 268/1 und 268. Der Endpunkt bleibt bei Südostecke Fl. Nr. 163. Die Gesamtlänge des Feldweges verringert sich um 0,036 km und beträgt nun 1,19 km.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.
Weiterhin ist dem Straßenzug unter 1. eine neue Bezeichnung zu geben. Folgende Vorschläge sind eingegangen:
• Für die „WÜW“ schlug Stadtrat Jüstel den Namen „Ludwig-Kuhn-Straße“ vor. Die Dorfgemeinschaft Hegelhofen habe den Wunsch geäußert, die Straße nach dem ersten eingesetzten Bürgermeister nach dem 2. Weltkrieg der damals noch selbständigen Gemeinde Hegelhofen zu benennen. Der Antrag mit Begründung liegt bei (Anlage 3).
• Geschäftsleitung Frau Melanie Müller schlug gemeinsam mit Museumsleiter Herrn Dr. Kunze vor, die Straße „Ettalstraße“ zu nennen. In östlicher Verlängerung des Baugebietes gibt es am Waldrand eine Feldkapelle mit einer Kopie des Gnadenbilds von Kloster Ettal. Das dahinterliegende Wiesenstück heißt auch „Beim Ettalbild“ (Anlage 4). Frau Müller wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Weißenhorn bereits einen Unterfeldweg gibt, sodass die Bezeichnung der Flur „Unterfeld“ in einem Straßennamen aus Verwechslungsgründen ungünstig wäre.
Die Stadtverwaltung schlägt alternativ den Namen „Sophie-Scholl-Straße“ vor. Sophia Magdalena „Sophie“ Scholl (* 9. Mai 1921 in Forchtenberg; † 22. Februar 1943 in München) war eine deutsche Widerstandskämpferin gegen den Nationalsozialismus. Sie wurde aufgrund ihres Engagements in der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ gemeinsam mit ihrem Bruder Hans Scholl von nationalsozialistischen Richtern zum Tode verurteilt und am selben Tag hingerichtet.
Im Hinblick auf später folgende Erweiterung der Bebauung in Hegelhofen stünden hier viele weitere Namen von Politiker*Innen, Widerstandskämpfer*Innen, Wissenschaftler*Innen oder auch aus der Frauenbewegung zur Verfügung, die verwendet werden könnten.
Diskussion:
Der Sachvortrag wurde von Frau 2. Bürgermeisterin Lutz näher erläutert. Sie informierte das Gremium darüber, dass eine nicht repräsentative Umfrage unter den Hegelhofer Bürgern eine Stimmengleichheit für die Vorschläge Ludwig-Kuhn-Straße und die Sophie-Scholl-Straße ergeben habe.
Stadtrat Bernhard Jüstel, der den Vorschlag zur Ludwig-Kuhn-Straße vorgelegt habe, begründete seinen Antrag mit der Geschichte des ehemaligen selbstständigen Dorfes Hegelhofen. Ludwig Kuhn sei eine Persönlichkeit, auf die die Bevölkerung Bezug nehmen könne. Den Namen Sophie Scholl sehe er in einer Straße in einem Neubaugebiet an der Johannisstraße, auch in Bezug auf die Schulen. Zum Vorschlag Ettalstraße meinte er, dass man ein kleines Hinweisschild aufstellen könne, wo sich die Kapelle befinde. Mit der Bezeichnung Ludwig-Kuhn-Straße könne man dem Ort in eine Struktur bringen und der Bevölkerung eine Sicherheit geben, in Würdigung der Person, ohne Zusatz Bürgermeister, mit Rücksicht auf die Zustelldienste.
Stadtrat Marcus Biberacher findet es gut, die Bürger mit einzubeziehen und eine große Mehrheit entscheiden zu lassen. Man solle nicht vergessen, was einmal in einem Dorf war. Er könne es nur befürworten.
Stadtrat Andreas Ritter stellte den Antrag für beide Straßennamen abzustimmen, da die Abstimmung der Umfrage in Hegelhofen mit einem Patt ausgegangen sei.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof schlug vor, dem guten Vorschlag von Stadtrat Bernhard Jüstel zu folgen.
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgten, brachte Frau 2. Bürgermeisterin Lutz den Beschluss mit der Bezeichnung „Ludwig-Kuhn-Straße“ zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die neue Erschließungsstraße im Baugebiet „Unterfeld“ Hegelhofen wird als Ortsstraße gewidmet und erhält die Bezeichnung „Ludwig-Kuhn-Straße“. Die Straße verläuft auf Tfl. Flur Nr. 265 und Tfl. Fl. Nr. 266. Der Anfangspunkt befindet sich im Bereich der Einmündung in die Staatsstraße 2020, Tfl. Fl. Nr. 278/7. Der Endpunkt befindet sich an der südöstlichen Grenze des Grundstücks mit der Flur Nr. 265/17 zwischen der Flur Nr. 265/15 im westlichen Bereich und der Fl. Nr. 265/18 im östlichen Bereich.
Die Gesamtlänge des Straßenzuges beträgt somit 0,420 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.
2. Der neu ausgebaute Geh- und Radweg entlang der Günzburger Straße, Tfl. Fl. Nr. 278/5 und Tfl. Fl. Nr. 265 bis zur Einmündung in die nach 1. zu widmende Ortsstraße wird öffentlich gewidmet. Der Anfangspunkt des gesamten Geh- und Radweges (einschließlich des schon bestehenden Teilstückes) befindet sich an der Südgrenze der Flur Nr. 278/5. Der Endpunkt befindet sich auf Höhe der nordöstlichen Flurgrenze Fl. Nr. 265/25. Die Länge des Geh- und Radweges beträgt insgesamt 0,137 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.
3. Der öffentliche Feldweg „Kiesgrubenweg“, zuvor Flur Nr. 268, jetzt. Fl. Nr. Tfl. 268/1 und Tfl. Fl. Nr. 266 ist somit auf einer Länge von 0,036 km aufzustufen zur Ortsstraße und wird damit Bestandteil der Oberfeldstraße. Neuer Endpunkt der Oberfeldstraße ist der Übergang in den Feldweg „Kiesgrubenweg“ auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266. Die Gesamtlänge der Oberfeldstraße beträgt nun 0,220 km.
Der Anfangspunkt des öffentlichen Feldweges „Kiesgrubenweg“ ändert sich in dem Zuge ebenfalls und befindet sich auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266. Der Feldweg verläuft über die Tfl. Fl. Nr. 268/1 und 268. Der Endpunkt bleibt bei Südostecke Fl. Nr. 163. Die Gesamtlänge des Feldweges verringert sich um 0,036 km und beträgt nun 1,19 km.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.
Abstimmungsergebnis: 7:6
Der Beschluss wurde mit 7 Stimmen angenommen.
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| 8. | Anfragen der Stadträte |
| 8.1. | Anfragen Stadtrat Dr. Jürgen Bischof |
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof gab eine Anfrage aus der Bürgerschaft weiter. Südlich von Bubenhausen stehe an der Roth eine Pappel, auf der sich im letzten Sommer ein Storchenpaar niedergelassen habe. Ein Mitarbeiter des Weißstorchbetreuernetzwerks Schwaben habe bereits vorgeschlagen, auf der Pappel einen Korb anzubringen, so dass sich das Paar dort niederlassen könne. Er würde diesen Korb auch besorgen und habe versucht, mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen. Das habe aber nicht funktioniert. Er wolle nachfragen, ob das Thema bekannt sei und ob man dem Vorschlag nachgehen könne. Es sei auch eine Skizze vorhanden.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz sagte zu, dass sich die Verwaltung dem Thema annehmen werde.
Sein zweites Anliegen beziehe sich auf den Vorschlag, den er in der letzten Hauptausschusssitzung gemacht habe, bei der Musikschule darzustellen, welcher Anteil der gemeindlichen Förderung auf die Erwachsenen entfalle und welcher auf die Kinder und Jugendlichen. Er habe eine Mail bekommen, in der die Anzahl der Schüler dargestellt war. Seine Frage war aber, wie sich der Anteil des Zuschusses aufteile. Es könne ja sein, dass Kinder mehr Einzelunterricht haben und mehr Zuschuss benötigen, als Erwachsene, die in im Gruppeunterrichtet unterrichtet werden.
Frau 2. Bürgermeisterin Lutz erklärte, man gewähre einen grundsätzlichen Zuschuss, nicht bezogen auf einzelne Personen. Daher wäre die Ausrechnung pro Kind und Erwachsener gleich. Sie gebe die Frage weiter, sei aber nicht sicher, ob man das in der gewünschten Form aufteilen könne.
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| 8.2. | Anfrage Stadtrat Bernhard Jüstel |
Stadtrat Bernhard Jüstel fragte zur Straße am Hochgericht, ob diese dieses Jahr mit einer Deckschicht versehen werde. Es sei bisher noch nicht passiert und man habe schon zweimal die Termine verschoben. Er sehe mit den hervorstehenden Kanaldeckeln eine gewisse Unfallgefahr.
Zum aktuellen Sachstand konnte die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung mitteilen, dass der Auftrag zum Einbau der Asphaltdeckschicht in der Straße Am Hochgericht und dem inneren Teil der Benzstraße vergeben wurde. Wegen unklarer Umleitungsstrecken wurde von der beauftragten Firma ein Nachtragsangebot wegen Mehraufwendungen für die Verkehrsführung vorgelegt. Bis zu dessen Klärung vergingen einige Monate. Aufgrund des Ukrainekieges kam es dann zu Lieferschwierigkeiten von Bitumen. Hierdurch konnte die Ausführung in 2022 nicht mehr durchgeführt werden.
Der Einbau der Asphaltdeckschicht ist in den nächsten Wochen geplant. Der Termin wird wegen der zu erwartenden Einschränkungen der Anlieger im Stadtanzeiger vorab bekannt gegeben.