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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 14/2026
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

 

I.

Haushaltssatzung 

des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Rothtal" 

(Landkreis Neu-Ulm) 

für das Haushaltsjahr

2026 

Auf Grund der §§ 10 und 21 der Verbandssatzung sowie der Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026  wird 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

   1.433.700

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

   1.382.100

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und 

Investitionsfördermaßnahmen wird auf

   150.000

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht

festgesetzt. 

§ 4

a. Betriebskostenumlage 

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. 

b. Investitionsumlage 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

€ 238.900

festgesetzt

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Pfaffenhofen, den 20.03.2026
Abwasserzweckverband
„Mittleres Rothtal"
gez. Dr. Sebastian Sparwasser
Zweckverbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 20.03.2026, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt wurden.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.