Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur Sitzung Stadtrat am 20

1.1.

Bekanntgaben - Vorstellung Pfarrer Hartmann - Friedensstadt Weißenhorn

Bürgermeister Dr. Fendt begrüßte den Stadtpfarrer Hartmann und Herrn Silberbaur. Er teilte mit, dass hier ein Projekt startet, welches die beiden Herren in dieser Sitzung vorstellen.

Bürgermeister Dr. Fendt übergab Pfarrer Hartmann und Herrn Silberbaur das Wort.

Stadtpfarrer Hartmann teilte mit, dass es um die Vorstellung der Friedensstadt Weißenhorn geht.

Vortrag Stadtpfarrer Hartmann:

Am 25. April 1945 hissten beherzte Weißenhorner Bürger am Kirchturm der Stadtpfarrkirche ein weißes Bettlacken, das als Kapitulationsfahne gedeutet werden sollte und verhinderten so mit diesem Zeichen buchstäblich in letzter Minute die Bombardierung und damit verbunden die Zerstörung der Stadt Weißenhorn, die sicher viele Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung zur Folge gehabt hätte. Dies geschah durch einfache Bürger, nicht durch die sich in den letzten Zügen befindlichen Machthaber oder Verantwortlichen des Staates. Zivilcourage war gefragt und hat dies bewirkt.

In Dankbarer Erinnerung an die Verschonung der Stadt und der Menschen, die in ihr lebten, vor der Zerstörung und Vernichtung, haben die Bewohner*innen noch im gleichen Jahr im Herbst eine jährliche Wallfahrt zur Wannenkapelle gelobt, die bis in unsere Zeit durchgeführt wird.

Durch verschiedene Vereinigungen, die in den vergangenen 2 Jahren die Friedenswallfahrt zur Wannenkapelle gestalteten, hat sich eine Gruppe von Bürger*innen aus unserer Stadt gebildet, die diesen Erinnerungsgedanken auch in die Zukunft tragen möchte.

Im Laufe der vielen Jahrzehnte seit dem Kriegsende hat sich das Bild unserer Stadt sehr verändert durch Zuzug, Neuansiedlung und auch vieler Menschen, die nicht aus familiären oder beruflichen Gründen hierherkamen, sondern wegen eines Krieges oder Konflikts ihre Heimat verlassen mussten und in neuester Zeit zu uns kamen.

Frieden ist nicht selbstverständlich!

Seit Herbst vergangenen Jahres treffen sich nun engagierte Frauen und Männer aus Weißenhorn, um den Gedanken des Friedens auch in unserer Stadt wachzuhalten und mit verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen im Ablauf des Jahres dazu beizutragen, dass auch die nachkommenden Generationen den Wert des Friedens schätzen.

Es entsteht hier kein neuer Verein, vielmehr eine Vereinigung von Menschen egal welcher Herkunft oder Glaubensrichtung, welcher politischen Überzeugung, da jedoch nur, sofern sie freiheitlich und demokratisch ist.

Jeder und jede ist willkommen, sich hier einzubringen mit seinen Ideen und Fähigkeiten.

Frieden ist ein so wichtiges Gut, dass es sich immer lohnt, sich für ihn einzusetzen und für ihn einzutreten.

Ich bin dankbar, Ihnen heute kurz dies skizzieren zu können und auf die Veranstaltung am 20. April hier im Ratssaal hinzuweisen, an dem wir an das historische Ereignis vom April 1945 erinnern und damit den Beginn unserer Bemühungen der Friedensstadt Weißenhorn - oder Weißenhorn-Friedensstadt in einen besonderen Rahmen setzen.

Im Mittelpunkt dieses Abends wird das Tagebuch der Klosterfrau Alphonsa Forster stehen, die zur damaligen Zeit in Weißenhorn die Mädchenschule leitete und deren bewegende Aufzeichnungen von jenem denkwürdigen 25. April berichten.

Ebenso wird ein Nachkomme von Paul Ziegler, der damals die weiße Fahne unter Lebensgefahr auf dem Kirchturm anbrachte, sprechen und uns die Ereignisse aus der Familiengeschichte berichten: sein Enkel Franz Schrodi.

Der Liederkranz wird die Feierstunde musikalisch umrahmen.

Auch werden einige Personen unsere Arbeit vorstellen.

Herzliche Einladung an Sie alle.

Weitere mögliche Projekte sind

1.

Weißenhorner Friedenskalender, in den Eckdaten der lokalen Friedensgeschichte verewigt werden.

-

Tag des Kriegsendes in Weißenhorn

-

Friedenswallfahrt zur Wannenkapelle

-

Friedensverhandlungen der Gräfin Euphemia, sowie von Diephold Schwarz und Jörg Ebner

Weißenhorner Verfassungstag

2.

An friedensrelevanten Gebäuden könnten Tafeln angebracht werden, die an das jeweilige Geschehen erinnern.

3.

Kooperationspartner sind die christlichen Kirchen und der islamische Kulturverein.

Stadtverwaltung und Stadtrat

Pax Christi

Die Schulen und Kindertageseinrichtungen

Heimat-und Museumsverein

Nur wer die Erinnerung pflegt und um den Wert des Friedens weiß, kann die Zukunft für ein gutes Miteinander der verschiedenen Gruppierungen und Gesellschaften, Religionen und Wertegemeinschaften gestalten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie dieses Anliegen von Bürger*innen für die Menschen in unserer schönen Stadt mittragen und vielleicht sogar auch mitgestalten durch Ihr Mitmachen. Vielen Dank

***********************

1.2.

Bekanntgaben - Neuorganisation der Wahlgebiete in Weißenhorn

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass am 08. Oktober 2023 Wahlen anstehen. Es müssen wieder Wahllokale gebildet werden. Hier wird es Neuerungen geben, welche dem Gremium als Tischvorlage vorgelegt wurden. Zum Teil haben die Briefwahllokale drei bis vier Mal so viele Wahlzettel auszuzählen, als manch kleines Wahllokal. Teilweise kommen in die Wahllokale so wenig Wähler, dass das Wahlgeheimnis gefährdet sein könnte. Die Stadtverwaltung wird deshalb eine gleichmäßige Verteilung herbeiführen.

***********************

1.3.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Jüstel - Wohnmobile in Hegelhofen

Bürgermeister Dr. Fendt ging auf die Anfrage von Stadtrat Jüstel aus der Sitzung des Stadtrates vom 23. Januar 2023 ein. Er teilte mit, dass die ansässige Wohnmobilvertretung von der Stadtverwaltung angeschrieben wurde. Die Firma wurde gebeten, die Fahrzeuge auf eigenem Firmengelände abzustellen und nicht auf öffentlichem Verkehrsraum zu parken. Aktuelle stellt das Abstellen der Wohnmobile im Baugebiet in Hegelhofen noch kein Problem dar, da noch nicht gebaut wird. Man wollte dies der Wohnmobilvertretung jedoch rechtzeitig mitteilen, was somit gemacht wurde.

***********************

1.4.

Bekanntgaben - Sachstandsbericht Heimatmuseum - Vorstellung des Konzepts am 28.02.2023

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Fraktionen CSU, SPD, WÜW und Stadtrat Ritter um Sachstandsbericht zum Heimatmuseum gebeten haben. Das gesamte Konzept wurde am 28. Februar 2023 vorgestellt. Bürgermeister Dr. Fendt freue sich darüber, dass es auf einhellige Zustimmung gestoßen ist. Für den 17. April 2023 ist eine Sondersitzung des Stadtrates zur Vorstellung des Heimatmuseums geplant.

***********************

1.5.

Bekanntgaben - Anfrage Stadträtin Kempter - Möglichkeit einer Urnenwiese auf dem alten Friedhof

Bürgermeister Dr. Fendt ging auf die Anfrage von Stadträtin Kempter bzgl. der Möglichkeit zum Anlegen einer Urnenwiese auf dem alten Friedhof ein. Hier besteht das Problem, dass der alte Friedhof mit Stadtratsbeschluss vom 13.02.1978 auf die Denkmalschutzliste gesetzt wurde und somit denkmalrechtlich geschützt ist. Deshalb ist durch diesen Beschluss grundsätzlich keine Anlage einer Urnenwiese möglich. Auch die Bodenbeschaffenheit in Bezug auf den Verwesungszustand auf dem alten Friedhof, würde dies nicht zulassen. Bürgermeister Dr. Fendt teilte jedoch während der Bekanntgabe mit, dass er dies nochmals überprüfen lässt, da es bei Urnen keinen Verwesungsprozess mehr gibt. Die zuständigen Sachbearbeiter sollen hier nochmals prüfen, ob es Ausnahmemöglichkeiten bzgl. Urnengräbern beim Denkmalschutz gibt.

***********************

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Weißenhorn für das Jahr 2023 und Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 der Stadt Weißenhorn wurde am 06.03.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.

Die im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Ausschuss beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurden in das Zahlenwerk eingearbeitet. Die sich für das Haushaltsjahr 2023 und die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind aus der beigefügten Anlage 1ersichtlich.

Durch die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen schließt der Verwaltungs-haushalt nunmehr in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 51.974.000,00 Euro ab.

Anstelle der vorgesehenen Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt ergibt sich nunmehr eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.011.000,00 Euro.

Durch die in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen schließt der Vermögens-haushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nunmehr ausgeglichen mit 16.975.000,00 Euro ab.

Durch die Einnahmen- und Ausgabenseitigen Ansatzveränderungen im Vermögenshaushalt beläuft sich die geplante Rücklagenentnahme im Jahr 2023 auf nunmehr 8.027.500,00 Euro.

Das Gesamthaushalt 2023 schließt nunmehr in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 68.949.000,00 Euro ab.

Die Finanzplandaten für die Jahre 2024 bis 2026 wurden gleichfalls entsprechend den Änderungen gemäß der Anlage 1 angepasst.

Die Berichte zum Haushalt 2023 wurden an die zahlenmäßigen Veränderungen angepasst und entsprechend der in den Haushaltsplan 2023 und die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 eingearbeitet.

Der Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses zur Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 wurden jeweils einstimmig mit 14:0 Stimmen gefasst.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt leitete den vorliegenden Sachverhalt ein.

Wortbeitrag Stadtrat Richter, SPD-Fraktion

Sehr geehrte Damen und Herren, es gehört schon zur Tradition, dass unser Stadtkämmerer Michael Konrad seinen Bericht zum Haushaltsentwurf mit einem Zitat beendet. Dieses Jahr wählte er von Marie von Ebner-Eschenbach „Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“ Derzeit erscheint es so, dass wir überall und immer mehr mit komplexen Aufgabenstellungen konfrontiert sind. Diese bedürfen einer immer dringenderen Lösungsfindung, sei es auf weltpolitischer oder lokaler Ebene. Wir stehen vor bekannten und neuen Herausforderungen. Dem zunehmend für uns alle spürbaren Klimawandel kann nur wirksam begegnet werden, wenn auch wir hier vor Ort Initiativen ergreifen. Mit einem einstimmig beschlossenen Maßnahmenpaket hat dieser Stadtrat die Richtung festgelegt. Klimaschutz und eine sichere, auf erneuerbaren Energien basierende Versorgung, wird auch bei uns die Zukunft bestimmen.

Es freut uns, dass in diesem Haushalt die ersten Punkte aufgegriffen wurden. So sind 300.000,- € für die Installation von Photovoltaikanlagen eingeplant. Weiterhin werden im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Bereiche für Erneuerbare-Energie-Anlagen ausgewiesen. Des Weiteren wollen wir auch Möglichkeiten zur Nutzung der Windenergie inklusive der Beteiligung für unsere Bürgerinnen und Bürger bieten. Wieder liegt uns ein Rekordhaushalt mit einem Gesamtvolumen von fast 69 Mio. € vor. Erneut haben wir ein gewaltiges Investitionsprogramm aufgelegt. Wir werden sehen, in wie weit die zur Verfügung gestellten Gelder auch tatsächlich ausgegeben werden können. Letztendlich wird viel davon abhängen, ob und wie wir die beiden anstehenden Großprojekte „Sanierung des Gebäudeensembles Oberes Tor“ und „Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn“ endlich in die Umsetzung bringen können. Weitere, vermeintlich kleinere Aufgaben stehen an, die aber von der Wichtigkeit nicht vernachlässigt werden dürfen, wie z.B. der behindertengerechte Ausbau von Bushaltestellen. Lassen Sie uns einen Blick zurückwerfen und hier möchte ich betonen, dass wir uns über fertiggestellte Maßnahmen freuen, wie die neue Aussegnungshalle im Waldfriedhof oder die Kindertagesstätte in der Maximilianstraße.

Im Verwaltungshaushalt nehmen die Ausgaben stetig zu. So erreichen z.B. die prognostizierten Personalausgaben einen neuen Höchststand. Daneben erfordert der Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtungen zunehmende Finanzmittel, was sich z.B. in Aufwendungen für den Bauunterhalt von alleine über 4 Mio. € widerspiegelt. Es ist zu hoffen, dass die Einnahmen, und hier in erster Linie die Steuereinnahmen, in der eingeplanten Höhe auch tatsächlich so fließen. Die Einnahmesituation der Stadt hat sich in den vergangenen Jahren als stabil und robust erwiesen. Gehen wir für heute davon aus, dass die Prognosen so eintreffen und dies zumindest mittelfristig so bleibt.

Denn der Haushalt 2023 hat auch seine Schattenseiten:

-

Wir erhalten keine Schlüsselzuweisungen.

-

Die abzuführende Kreisumlage an den Landkreis Neu-Ulm ist immens hoch.

-

Gleiches gilt für die Gewerbesteuerumlage.

-

Der Vermögenshaushalt kann nur mit einem tiefen Griff in die Rücklagen ausgeglichen werden.

Die Konsequenz ist, wachsam zu bleiben, auf Sicht zu fahren und die Entwicklung regelmäßig neu bewerten.

Wieder zahlt sich die in Weißenhorn seit vielen Jahren gelebte und bewährte Praxis aus, dass neue Aufgaben und Maßnahmen dann begonnen werden, wenn die Zeit reif dazu ist. Mit Überlegung und Bedacht an die Dinge heranzugehen hat sich dabei stets als der beste Weg gezeigt, anstatt vorschnell Entscheidungen zu treffen. Weißenhorn ist eine besondere Stadt, die viel bietet und eine hohe Lebensqualität aufweist. Umfragen bestätigen dies regelmäßig. Außerdem haben wir im Verhältnis zur Einwohnerzahl viele Einrichtungen, begonnen bei den Kindergärten und Schulen bis hin zur Stiftungsklinik. Dies ist Anspruch für und an uns entsprechend zu handeln, sowie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel verantwortungsvoll einzusetzen. Auch wenn wir mit unserem Haushalt 2023 auf den ersten Blick relativ gut dastehen, sei doch darauf hingewiesen, dass wir im landesweiten Vergleich bei den Einnahmen unterdurchschnittlich abschneiden. Etwas was wir stets im Hinterkopf behalten sollten bei unserem Umgang mit den verfügbaren Geldern.

Was steht noch an?

Angesichts des umfangreichen Programms, welches wir vor uns herschieben, hat unsere Fraktion bewusst darauf verzichtet, neue Maßnahmen anzustoßen und zu beantragen. Ideen haben wir genügend. Es stehen noch einige Aufgaben an, die entschieden oder vorangetrieben werden müssen. Dazu gehört das weitere Vorgehen beim Breitbandausbau und eines möglichst flächendeckenden Ausbaus des Glasfasernetzes. Der Stadtrat hat sich eindeutig positioniert, und die entsprechenden Beschlüsse haben nach wie vor Gültigkeit. Wir wollen versuchen, den Glasfaserausbau über ein kommunales Unternehmen umzusetzen. Es ist klar, dass ein solcher Weg intensiv geprüft und beraten werden muss. In den bereits stattgefundenen Klausurtagungen wurde wertvoller Input gegeben, der zur Entscheidungsfindung beitragen wird. Vor einer finalen Entscheidung müssen alle Fakten auf dem Tisch liegen. Nur so kann sicher der zu gehende Weg definiert werden. Ich möchte noch einmal betonen: Ein Glasfasernetz ist heute ein wichtiger Infrastrukturbestandteil. Und nicht erst seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine und den damit verbundenen Entwicklungen ist klar, dass Infrastruktureinrichtungen in die Obhut der öffentlichen Hand gehören. In diesem Jahr und in den kommenden Jahren stehen wieder viele Themen und Aufgaben zur Beratung, Beschlussfassung und Umsetzung an. In Weißenhorn wird sich auch zukünftig viel tun. Grundlage dafür ist, dass wir weiterhin über die entsprechenden Finanzmittel verfügen. Unsere Fraktion wird dem Haushaltsplan 2023 sowie dem Finanz- und Investitionsplan 2022 bis 2026 der Stadt Weißenhorn und der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung zustimmen. Ich danke Ihnen, Herr Konrad als unserem Kämmerer, sowie allen Mitwirkenden in der Verwaltung für die Zusammenstellung der gewohnt umfangreichen Unterlagen. Danken möchte ich an dieser Stelle allen, die sich in Weißenhorn und den Stadtteilen im Ehrenamt tagtäglich für das Gemeinwohl, sei es bei der Feuerwehr, in den Vereinen oder sozialen Einrichtungen einsetzen. Nur mit Unterstützung all dieser Frauen und Männer gelingt ein gutes Miteinander. Wo die Stadt hier unterstützen kann, sollte sie dies auch tun. Wir stehen dazu.

Wir bedanken uns bei allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und allen die uns innerhalb und außerhalb der Stadt unterstützen. Weiter danke ich den Kolleginnen und Kollegen des Hauptausschusses für die konstruktive und ziel- und sachorientierte Beratung der Haushaltsplanentwürfe.

Wortbeitrag Stadtrat Niebling, CSU-Fraktion

Sehr geehrte Hr. Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausgangslage für diesen Haushalt ist immer noch bestens. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Stadthaushaltes sind hervorragend. Wir leben hier in unserem Städtle, in einer wohlhabenden und liebenswerten Stadt.

Die Fuggerstadt Weißenhorn steht für die älteste historische Stadt im Landkreis. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal, das uns keiner nehmen kann. Die historischen Gebäude, das malerische Ambiente, laden uns und viele Gäste zum Verweilen ein. Dieses Alleinstellungsmerkmal müssen wir pflegen und ausbauen. Für die Sanierung und die Erweiterung des Museums bekommen wir erfreulicherweise viele Fördermittel. Ca. 10 Mio. €, die wir nutzen müssen, denn allein schon für den Erhalt der Gebäude wäre so viel Geld nötig.

An den Gebäuden ist jedoch noch nicht Schluss, wir müssen auch an eine noch bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum denken und arbeiten. Deshalb bin ich froh, dass wir seit letztem Jahr das Aktionsprogramm „Innenstadt Reloaded“, zusammen mit dem Gewerbeverband, dem Wirtschaftsbeauftragten und einigen Stadträten, gestartet haben: Die daraus resultierenden Aktionen sind: Musikalische Abende am Freitag in unterschiedlichen Lokationen im Städtle, unter Einbeziehung des Einzelhandels. Und der neue Schrannen Markt im Trockenen, der die Freiluftmärkte an jedem dritten Donnerstag ergänzt. Dieser war eigentlich schon für letztes Jahr geplant, ist jetzt aber endlich auf den Weg gebracht worden. Wie ich letzten Donnerstag vor Ort sehen konnte mit großem Zuspruch der Bevölkerung. Auch die Gastronomie macht Angebote, wie der öffentliche Raum für viele der anreisenden Gäste noch besser genutzt werden kann. Z.B. beim neuen Löwen und dem charmanten Café Lissy. Hier sollte der Wirtschaftsbeauftrage nicht lange zögern, sondern die unterbreiteten Angebote mit Freude annehmen.

In zweiter Linie steht Weißenhorn auch für eine hervorragende Bildungsstadt. Für Bildung haben wir dieses Jahr wieder mehrere Mio. bereitgestellt, und das ist richtig, denn das sind Zukunftsausgaben für den Nachwuchs.

Weiterhin fördern wir unsere aktive Bürgergesellschaft. Drei Jahre konnten die Vereinsaktivitäten gar nicht mehr oder nur unter Sparflamme stattfinden. Deshalb hat die CSU Fraktion mit der FDP schon im letzten Jahr das Förderprogramm „Stärkung der Dorfgemeinschaften“ nach der Pandemie ins Leben gerufen. 150 TSD € stehen dafür erneut im diesjährigen Haushalt zur Verfügung. Hier sollen neue Gemeinschaftsprojekte im Dorf, in den Vereinen beflügelt werden, indem die Materialkosten um die 10 TSD € je Dorfgemeinschaft übernommen werden. In Oberhausen, Wallenhausen und Hegelhofen konnten dafür schon Projekte unterstützt werden. Ich hoffe, dies wird dieses Jahr noch besser angenommen, um unsere wichtige Vereinslandschaft, die viele soziale Aufgaben übernimmt, wieder aufblühen zu lassen.

Auch die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger liegt uns sehr am Herzen. Deshalb wurden auf unseren Antrag hin 50 TSD € für die Installation von Defibrillatoren in allen Orts- und Stadtteilen inkl. Schulungen und Hinweisschildern in analoger und digitaler Form in den Haushalt eingestellt. Dies war längst überfällig und wir bedanken uns, dass schon an der Umsetzung gearbeitet wird.

Weiterhin signalisiert dieser Haushalt vor allem auch Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. Beim Klimaschutz forcieren wir die ökologische Nutzung der Fernwärme aus dem Müllheizkraftwerk, das den Namen nun auch verdient hat, da es immer mehr Häuser von teuren, fossilen Brennstoffen unabhängig macht. Endlich werden auch die alten Straßenlampen durch LED-Technik mit 85% Stromersparnis ausgetauscht. Viel zu Lange hatte man das hintenangestellt, obwohl dies vom Rechnungsprüfungsausschuss immer wieder angemahnt wurde. Auch die stromfressenden Anlagen mit Wasserpumpen werden jetzt endlich mit PV-Anlagen überdacht, um den Eigenstrom zu nutzen.

Und wir bauen Schulden im Sinne der Generationengerechtigkeit ab. Derzeit stehen wir noch bei 584 TSD € Schulden, das macht eine pro Kopf Verschuldung von 21,- €. Der statistische Vergleichswert bei den bayerischen Kommunen liegt über dem 20fachen. Mit einer aktuellen Rücklage von 13,5 Mio. € stehen wir prächtig da. Das kann sich sehen lassen.

Ja, wir haben einen sehr engagierten Haushalt, der aber auch eine solide Grundlage für das Jahr 2023 bietet. Jedem von uns ist jedoch auch klar, dass die geplanten Investitionsprojekte so von der Bauverwaltung nicht gänzlich umgesetzt werden können, auch aufgrund von Personalmangel. Somit wird die geplante Entnahme von ca. 8 Mio. € aus den Rücklagen nicht nötig werden. Dies zeigt sich jedes Jahr wieder. Da muss man kein großer Hellseher sein. Deshalb hat mich auch verwundert, warum Sie Herr Bürgermeister in den letzten Monaten die Nachricht von neuen Schulden in Höhe von 17 Mio. € verbreitet haben.

Mit dem Beschluss ein eigenes Breitbandnetz aufzubauen, haben wir eine für die kommenden Jahrzehnte wichtige Entscheidung getroffen, die unsere Stadt nachhaltig interessanter macht für Arbeitsplätze, auch zum Arbeiten von zu Hause aus. Leider hat die Ampelregierung die Bezuschussung des Ausbaus auf den Prüfstand gestellt und wir müssen abwarten, was die neue Zuschussförderung bringt. Das hat uns aber die Gelegenheit gegeben wichtige Gespräche mit unserem lokalen Stromanbieter VNEW zu führen, um mit ihm als Partner eine optimale Versorgung zu bekommen. Nur wenn das Netz uns selbst gehört, so wie die Wasserversorgung, haben wir es selbst in der Hand. Das Netz braucht auch Pflege und Bürgerservice. Da setzen wir doch lieber auf unseren bewährten lokalen Stromanbieter. Warum Sie Herr Bürgermeister den Ausbau an die Deutsche Glasfaser vergeben wollen, wohinter sich eigentlich ausländische Investoren verstecken, und immer wieder auf die Tagesordnung zum Beschluss setzen, verstehen wir nicht. Dann doch lieber in Kooperation mit unserem Heimatanbieter VNEW, den wir kennen und der jederzeit greifbar ist.

Zurück zum Geld. Eins sollten wir bei den hohen Geldbeträgen nie vergessen: Wir entscheiden hier über viel Geld. Und wir verteilen Geld, das uns nicht gehört. Es wird von fleißigen Menschen erarbeitet und von erfolgreichen Unternehmen erwirtschaftet. Im Jahr 2021 hatten wir Einnahmen über die Gewerbesteuer von 13 Mio. €, in 2022 insgesamt 15 Mio. € und dieses Jahr sollen es 18 Mio. € Gewerbesteuer werden.

Deshalb hier ein besonderer Dank an unsere Menschen und Unternehmen im Städtle, die uns im Rahmen des städtischen Haushalts die Möglichkeit bieten, das Geld sinnvoll für unsere Stadt einzusetzen und zu investieren.

Wortbeitrag Stadtrat Dr. Bischof, WÜW-Fraktion

Vorbemerkung

Im letzten Jahr gab es große Unsicherheiten, ob der Haushalt 2022 wegen des Ukraine-Krieges überhaupt umgesetzt werden kann. Diese Befürchtung hat sich nicht bestätigt, aber durch die Energiekrise sowie die damit verbundenen Steigerungen der Preise und der Zinsen haben sich neue Herausforderungen auch für Weißenhorn ergeben. Ich hatte diesbezüglich letztes Jahr von einem Wendepunkt für Weißenhorn gesprochen - insbesondere hinsichtlich der Energieversorgung.

Wie im letzten Jahr möchte ich mich zum Haushaltsplan 2023 möglichst kurzfassen und nur mit wenigen Worten auf drei Fragen eingehen:

1. Was ist erfreulich?

2. Was macht Sorgen?

3. Was ist zu tun?

Bevor ich darauf eingehe möchte ich mich aber im Namen meiner Fraktion bei Herrn Kämmerer Konrad, seinem Stellvertreter Herrn Palige und dem gesamten Team des Fachbereichs Finanzen für ihre hervorragende Arbeit bei der Erstellung des Haushaltsplans und natürlich auch das ganze Jahr über ganz herzlich bedanken.

Was ist erfreulich?

Die Stadt Weißenhorn steht nach wie vor finanziell gut da. Es kann wieder ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt werden, wenn auch für die großen anstehenden Projekte die Rücklagen angegriffen werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Sanierung des Ensembles am Oberen Tor mit dem Museum und dem Alten Rathaus und der Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Bei beiden Projekten waren wir letztes Jahr noch von knapp 10 Mio. € ausgegangen. Nun zeichnet sich ab, dass zumindest die Sanierung des Oberen Tores deutlich teurer werden wird.

Aber es gibt auch erfreuliche kleinere Projekte, z. B. die Erneuerung des Kinder-Planschbeckens im Freibad, die unsere Fraktion beantragt hatte und die derzeit umgesetzt wird.

Sehr positiv ist natürlich auch der weitere Ausbau des Fernwärmenetzes.

Was bereitet Sorgen?

Es gibt aber auch Themen, die Sorgen bereiten. Ich möchte drei davon benennen.

1.

Die Pflege und der Erhalt unserer Infrastruktur. Beispielsweise sind viele Straßen in einem schlechten Zustand - und damit meine ich nicht die Straßen, in denen die Fernwärme verlegt wurde. Die Straßen müssen erhalten und saniert werden, bevor größere Schäden auftreten. Dies wird in den kommenden Jahren größere Mittel erfordern, nachdem die Anlieger an den Kosten nicht mehr beteiligt werden. Die Freien Wähler haben die Abschaffung der Ausbaubeiträge durchgesetzt, aber auch, dass die Gemeinden stattdessen regelmäßige Zuschüsse vom Freistaat für die Straßensanierung erhalten.

2.

Die Förderung von Industrie und Gewerbe, Handel und Gastronomie. Wer durch Weißenhorn läuft, sieht leider viele Leerstände und aufgegebene Geschäfte und Gaststätten. Es bringt nichts, dieses Problem nicht anzusprechen, sondern wir müssen uns dieser Herausforderung stellen - zum einen durch die Schaffung neuer Gewerbeflächen und zum anderen durch Leerstandsmanagement, Wirtschaftsförderung und Innenstadtbelebung. Die Initiative des Schrannenmarktes ist ein positives Beispiel, aber hier ist darüber hinaus noch sehr viel zu tun.

3.

Die Personalsituation und die Personalkosten. Sowohl in der Realschule als auch in der Stadtverwaltung gibt es große Schwierigkeiten, gute Kräfte zu gewinnen und auch zu halten. Ein trauriges Beispiel ist unsere Klimamanagerin, die schon vor ihrer Vorstellung im Stadtrat wieder gekündigt hat. Dabei gäbe es so wichtige Aufgaben für sie - vor allem im Bereich der Energiewende. Gleichzeitig bereiten auch die Personalkosten Sorgen; denn diese steigen - insbesondere durch die Ausweitung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und auch an den Schulen - immer weiter und sogar schneller an.

Was ist zu tun?

Ich habe gerade schon einige Aufgaben genannt, die angegangen werden müssen.

Sehr wichtig ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserer Stadt und damit auch die Förderung der Ehrenamtlichen. Denn diese leisten in Organisationen wie Feuerwehr und Rotes Kreuz und in den vielfältigen kulturellen, karitativen und sportlichen Vereine Unbezahlbares. Ich hoffe, dass wir deshalb bald endlich die neue Vereinsförderungsrichtlinie verabschieden können, die dies würdigt.

Hinzu kommt die vielleicht zentrale Herausforderung unserer Generation: die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien, um den menschengemachten Klimawandel in einem noch erträglichen Rahmen zu halten und um uns von Energielieferungen aus autokratischen Staaten unabhängig zu machen.

Neben dem weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes muss unsere Stadt auch im Bereich der Energieerzeugung aktiv werden. Schnellstmöglich müssen Flächen für die Nutzung von Solarenergie, aber auch von Windkraft ausgewiesen und Projekte realisiert werden. Dies sollte idealerweise in der Form von Bürgergenossenschaften erfolgen, so dass nicht fremde Investoren hier bauen, sondern die Bürgerinnen und Bürger sich selbst an diesen Projekten beteiligen können. Dies schafft Akzeptanz und lässt die Gewinne im Ort.

Ich hatte dies in ähnlichen Worten schon letztes Jahr gefordert und mir eigentlich mehr Fortschritt gerade im Bereich der Windkraft erhofft. Ich hoffe, ich kann in einem Jahr ein positiveres Fazit ziehen.

Wortbeitrag Stadtrat Hoffmann Ulrich, ÖDP-Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Konrad,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,

sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben, Herr Konrad, in der Sitzung des Hauptausschusses die Haushaltsberatungen mit einem Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach begonnen. Gerne mache ich mir dieses Zitat zu eigen: „Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht“.

Ich denke, wir haben derzeit einige Entscheidungen zu treffen, einige Weichen zu stellen, die über unsere Amtszeiten in Verwaltung und Stadtrat deutlich hinausweisen. Und ich freue mich, dass wir das mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf auch tun.

Wir freuen uns darüber, dass trotz des aktuellen Dauerkrisenmodus die städtischen Steuereinnahmen bezogen auf den aktuellen Haushalt 2023 sich auf Basis der aktuell vorliegenden Zahlen als bemerkenswert robust erweisen und unsere Stadt wirtschaftlich solide dasteht. Danke allen für die Finanzplanung Zuständigen in der städtischen Verwaltung!

Auch freuen wir uns, dass in den Haushaltsberatungen weitgehend einvernehmlich Schwerpunkte für das laufende Jahr und darüber hinaus verabredet werden konnten. Wenige Stichpunkte:

Uns liegt an einer ökologischen Stadtentwicklung. Die Haushaltsmittel, die wir dafür im Haushalt eingesetzt haben, sind gut investiertes Geld. Wir werden es dringend brauchen, wenn wir die beschlossene und unbedingt notwendige Klimaneutralität unserer Stadt so rasch wie nötig erreichen wollen.

Bei dieser wichtigen Aufgabe müssen wir unsere Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, die ihre eigenen Immobilien und Gärten so gestalten können, dass sie dem Ziel der Klimaneutralität näher kommen.

Der Ausbau unseres Fernwärmenetzes, die mögliche Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft mit dem Ziel der breiten Nutzung erneuerbarer Energie, die fahrradfreundliche Weiterentwicklung unserer inzwischen offiziell als „fahrradfreundlich“ zertifizierten Stadt sind dabei ebenso wichtige Marksteine, wie die Ermutigung privater Gartenbesitzer und Pächter städtischer Flächen, auf Glyphosat bei der Pflege ihrer Flächen zu verzichten und Pflanzen zu säen und zu pflanzen, die Insekten ausreichend Nahrung bieten. Das bürgerschaftliche Engagement und insbesondere das Engagement der Jugendlichen im Bereich Arten- und Klimaschutz können wir stärken, in dem Patenschaften für Grünflächen z.B. an Schulen vergeben werden.

Wir stehen für die Weiterentwicklung der Kulturstadt Weißenhorn

- Dazu gehört die Umsetzung der beschlossenen und bereits begonnenen Renovierung des alten Waaghauses, des Oberen Tores und der Kray, die künftig gemeinsam als „Haus der Kultur“ das Museum mit einer spannenden neuen Konzeption beherbergen werden. Hiermit setzen wir ein Ausrufezeichen als Fuggerstadt und als Kulturstadt!

- Die Altstadt aber auch die Ortskerne unserer Stadtteile sind ein großer Schatz, um den uns viele Städte beneiden, und der zunehmend auch touristisch entdeckt wird. Wir treten daher für eine geschichtssensible Weiterentwicklung unserer Stadt ein, zu der etwa eine Gestaltungssatzung für die untere Vorstadt und die Ortskerne gehört und eine Förderung privater Investoren, wenn sie alte Gebäude mit neuem Leben erfüllen.

- Im Blick auf das Rössle-Areal regen wir dringend an, dort auch an unsere Stadtbücherei zu denken, die einen neuen und barrierefreien Standort braucht. Mit einer großzügigen Planung könnte sie zu einem wichtigen Begegnungsort in diesem neu entstehenden Stadtviertel und für die ganze Stadt werden.

- Wir hoffen auf eine Konkretisierung der Schrannen-Pläne: Hier ist es wichtig, dass wir „dran bleiben“ - durchaus im Wissen darum, dass es ein dickes Brett ist, dass wir da bohren. Dieses zentrale Identifikationsobjekt für die Stadt mitten im Herzen der Altstadt muss für die Bevölkerung unserer Stadt zugänglich sein und an ihre Geschichte als Begegnungsort der Stadtgesellschaft anknüpfen können.

- Wir sind dankbar für die Städtepartnerschaften mit Villescrenes und Valmadrera und wünschen uns, dass diese Partnerschaften noch vertieft werden und im Bewußtsein der Stadtöffentlichkeit noch besser verankert werden. Wir wären offen auch für eine dritte Städtepartnerschaft mit einer Stadt in einem östlichen Nachbarland - wie wäre es etwa mit dem Kreis Schluckenau in Tschechien? Städtepartnerschaften dienen der Völkerverständigung und dem Frieden, was gar nicht hoch genug zu bewerten ist. Dankbar sind wir auch für alle anderen Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern und Vereinen in unserer Stadt, die sich für die Kultur, den Zusammenhalt und den Frieden in unserer Stadt und ihren Ortsteilen engagieren!

- Weißenhorn ist Fairtrade-Stadt und es ist gut, wenn wir diesen Titel mit immer mehr Leben füllen - global denken und lokal handeln. Wir danken der Steuerungsgruppe der Fairtrade-Stadt und allen Vereinen - insbesondere dem Weltladen-Verein - und den Schulen - insbesondere der Fairtrade-Schule Montessori, den Fairtrade-KiTas in Attenhofen und beim Claretinerkolleg, die hier aktiv sind.

Wir sehen im vorgelegten Haushaltsentwurf eine gute Basis für die Weiterentwicklung Weißenhorns zu einer lebensfreundlichen und sozialen Stadt, in der Kinder und Familien sich genauso wohl fühlen können, wie Senioren.

- wir regen an, eine Wohnraum-Tauschbörse einzurichten, die unseren Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, durch veränderte Lebenssituationen zu groß oder zu klein gewordenen Wohnraum gegen größeren oder kleineren Wohnraum einzutauschen. Davon könnten sowohl Paare oder Einzelpersonen nach der Familienphase profitieren, die in City-nähere Wohnungen umziehen könnten, wie auch Familien mit erhöhtem Platzbedarf, die sich einen Neubau kaum leisten können.

- dazu schlagen wir einen Seniorenbeirat für die Stadt vor, der die Belange und Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger im Blick hat und dafür sorgt, dass die Erfahrungen und Kenntnisse dieser Bürgerinnen und Bürger für das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt nutzbar gemacht werden - zum Wohle aller Generationen.

- Und schließlich liegt uns die offene Jugendarbeit in unserer Stadt am Herzen. Wir freuen uns sehr über die großen Schritte, die hier in den letzten Monaten gegangen wurden und danken sowohl haupt- wie ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierten in unserer Stadt!

Wir freuen uns über den Jugendarbeitskreis, an dem alle, die ehrenamtlich oder professionell in der Jugendarbeit in unserer Stadt tätig sind - auch an unseren Schulen - zusammen mit den Jugendbeauftragten gemeinsame Projekte entwickeln und planen.

Schließlich sind wir froh über die beschlossene Fortschreibung der Jugendförderung in den Vereinen.

Die Zukunft kann besser werden, wenn wir mit den Erfahrungen der Vergangenheit und dem Mut der Gegenwart ans Werk gehen.

Lassen Sie uns miteinander auf diesem Weg weitergehen!

Wortbeitrag Stadträtin Probst, Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Konrad,

wir blicken positiv in die Zukunft der Stadt Weißenhorn. Wir werden gemeinsam Ziele erreichen und Projekte angehen. Es sind Ideen, die wir auf Dauer umsetzen können. Das ein neues Planschbecken für die Kinder da ist, dies ist gelebte Kommunalpolitik. Dies war durch die Arbeit des Bürgermeisters und der Kolleginnen und Kollegen möglich. Großer Dank gebührt auch den Erziehern, den Lehrern und den Sozialarbeitern die sich während Corona um unsere Kinder gekümmert und einen wichtigen Teil zur Bildungsarbiet geleistet haben. Das Selbe gilt auch für das medizinische Personal. Diese Arbeit ist unfassbar wichtig. Auch die Stadt Weißenhorn hat schon Jahre lang viele Herausforderungen geleistet. Nach dem Jugoslawien Krieg haben wir nun wieder einen Krieg in der Ukraine vor der Haustüre. Wir müssen genau überlegen und umdenken, wie wir das Leben meistern. Der Ausbau von erneuerbaren Energien muss schneller vonstattengehen. Wir können sehr stolz sein, dass dies so gut auf die Wege gebracht wurde und dass wir Visionen umsetzen können. Wir sollten nicht aufhören, weiter zu überlegen und weitere Schritte zu gehen. Man sollte Überlegen, die Parkflächen an Geschäften für Photovoltaikanlagen und erneuerbare Energien zu nutzen. Ich wünsche, dass in die Innenstadt wieder Leben einzieht, dass das kulturelle Leben gefördert wird. Die Schranne sollte wieder zur Kulturbegegnungsstätte gemacht werden, das Alte zu neuem Leben zu erwecken. Ich bin sehr stolz, dass wir eine fahrradfreundliche Stadt haben. Das Radwegenetz sollte noch weiter ausgebaut werden. Dies fördert die Wiederbelebung der Innenstadt und fördert den Klimaschutz. Die Stadt Weißenhorn kann positiv in die Zukunft schauen, der Haushaltsplan ist solide und wir sehen, dass immer mehr gebaut wird. Wir müssen es aber langzeitig schaffen, dass wir den deckenden Flächenfras verhindern. Das Stadtmanagement muss weiter Projekte aufbauen. Wir können positiv in die Zukunft schauen und für die Weiterentwicklung sorgen. Wir sollten alles versuchen um Lebensraum und liebenswert zu bleiben. Denn die Kinder dieser Stadt werden sehr viel länger in dieser Welt leben als wir. Besonderer Dank gilt der Stadtverwaltung. Die Gebärdensprachdolmetscher:innen werden regelmäßig organisiert. Ich bin nun Inklusionsbeauftragte und möchte Fragen, ob ein Dolmetscherbudget eingerichtet werden kann, um Kindergärten und Schulen zu besuchen. Ich bin das erste Kind in Weißenhorn, welches eine Regelschule besuchte - dies möchte ich für alle Kinder ermöglichen.

Nach den Wortbeiträgen ließ Bürgermeister Dr. Fendt über die Beschlussvorschläge abstimmen.

Beschluss 1:

  1. „Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenhorn für das Jahr 2023 wie folgt:
Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Stadt Weißenhorn

(Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  51.974.000,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  16.975.000,00 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Förderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb wird auf 507.500,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.190.000,00 Euro festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

340 v. H.

b) für die Grundstücke (B)

340 v. H.

2. Gewerbesteuer

340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.500.000,00 Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.“

Weißenhorn, den xx.xx.2023

Stadt Weißenhorn:

Dr. Wolfgang Fendt

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis 1: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

2. Der Stadtrat billigt die Übertragung von neuen Haushaltsausgaberesten aus dem Jahr 2022 in Höhe von 4.648.630,82 Euro zur Abwicklung von Investitionsmaßnahmen aus dem Vorjahr.

Abstimmungsergebnis 2: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

* * *

Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2022 bis 2026

Beschluss 3:

„Der Stadtrat billigt den Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2022 bis 2026.“

Dieser sieht für die Jahre 2022 bis 2026 Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

Jahr

Betrag in Euro

2022

63.592.900,00

2023

68.949.000,00

2024

66.633.000,00

2025

63.206.000,00

2026

60.903.000,00

Weißenhorn, den 08.03.2023

Stadt Weißenhorn:

Abstimmungsergebnis 3: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

3.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2023 und Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026

Sachverhalt:

Der Haushalt 2023 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn wurde am 06.03.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung wurden vom Haupt- und Finanzausschuss in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung ohne Änderungen einstimmig mit 14:0 Stimmen zur Beschlussfassung im Stadtrat empfohlen.

Diskussion:

-/-

Beschluss 1:

„Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2023 wie folgt“.

Haushaltssatzung

der

Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn

(verwaltet von der Stadt Weißenhorn, Landkreis Neu-Ulm)

für das

Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Bayerischen Stiftungsgesetz vom 26.11.1954 (BayRS II Seite 661) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Weißenhorn für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  172.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  91.100,00 EUR

ab.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Weißenhorn, den xx.xx.2023

Stadt Weißenhorn:

Dr. Wolfgang Fendt

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis 1: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

* * *

Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2022 bis 2026

Beschluss 2:

„Der Stadtrat billigt den Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2022 bis 2026.“

Dieser sieht für die Jahre 2022 bis 2026 Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

Jahr

Betrag in Euro

2022

162.250,00

2023

263.600,00

2024

114.250,00

2025

114.250,00

2026

114.250,00

* * *

Weißenhorn, den 08.03.2023

Stadt Weißenhorn:

Abstimmungsergebnis 2: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

4.

Städtisches Wasserwerk - Wirtschaftsplan 2023

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn für das Jahr 2023 wurde von der Kämmerei mit dem Tiefbauamt und dem Wasserwerksmeister abgesprochen und wie nachstehend erstellt. Der Erfolgsplan bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Verlust in Höhe von 26.500 aus. Der Vermögensplan für das Jahr 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 831.000 . Das Volumen des Finanzplanes für die Jahre 2022 bis 2026 beträgt 2.568.000 .

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 13.03.2023 wird der Wirtschaftsplan des Jahres 2023 vorberaten.

Zusammenfassung des Erfolgsplanes 2023

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2023

1. Umsatzerlöse

Mit der Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 kamen erstmals im vergangen Abrechnungszeitraum 2022 die neuen Tarife (Grund- und Verbrauchsgebühren) zur Anwendung. Zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung war die Jahresabrechnung der Wassergebühren jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Den genauen Gesamtverbrauch und entsprechende Erlöse für die vergangene Abrechnungsperiode sind bis dato nicht komplett ermittelt. Da es grundsätzlich bei einer ähnlichen Fördermenge bleibt, wurde bei der HHSt. 8150.1100 der gleiche Ansatz wie im Vorjahr (980.000 €) angesetzt.

Der Haushaltsansatz für die Reparaturkostenersätze (HHSt. 8150.1110) wurde wie in den Vorjahren mit 17.000 € angesetzt. Es lässt sich nicht abschätzen, wieviele Reparaturen, Rohrbrüche etc. im Haushaltsjahr auftreten werden, daher ist dieser Einnahmeposten sehr schwankend.

Bei den Nebengeschäftserträgen (HHSt. 8150.1120) werden erneut 17.000 € an Einnahmen erwartet. Hierbei handelt es sich um die Verrechnung der Kosten für die technische Betriebsführung an die Gemeinde Roggenburg, Austausch von Gartenzählern, Unterhalt des Wasserwehrs und des Hauptplatzbrunnens sowie Reparaturmaßnahmen in den städtischen Friedhöfen. Der technische Betriebsdienst inklusive der kompletten Rufbereitschaft und Fehlerbehebung für die Wasserversorgung der Gemeinde Roggenburg wird weiterhin seitens des Städt. Wasserwerks Weißenhorn durchgeführt. Im abgelaufenen Jahr 2022 sind die geleisteten Arbeitsstunden für die Betriebsführung in Roggenburg zurückgegangen. Hingegen ist sehr auffallend, dass der Stundenaufwand bei der Ersterfassung (Verplombung) und Austausch der Gartenwasserzähler angestiegen ist. Oftmals rentiert sich ein Gartenwasserzähler für den Hauseigentümer gar nicht, da Nutzung und Verbrauchsabzug mit den enstehenden Kosten für die Erstinstallation und Wechsel im Eichjahr nicht im Einklang stehen. Trotz Aufklärung und Beratung durch die Verwaltung und Wasserwerk wird der Abzugszähler fast immer angeschafft. An dieser Stelle darf auch nochmals informiert werden, dass eine Poolbefüllung durch den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist. Es wird mit Umsatzerlösen von 1.016.000 € gerechnet.

2. Aktivierte Eigenleistungen

Entsprechend dem im Vermögensplan vorgestellten Neubauprogramm dürften wiederum ca. 5.000 € für Eigenleistungen durch die Mitarbeiter des Städt. Wasserwerkes durch die Mithilfe beim Neubau von Wasserversorgungs- und Hausanschlussleitungen erwirtschaftet werden. In vielen Fällen wird bei Rohrleitungsneubauten wegen fehlender eigener Baumaschinen eine Fremdvergabe durchgeführt.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Als Haushaltsansatz ergibt sich nahzu der gleiche Wert wie im Vorjahr in Höhe von insgesamt 32.500 €. Die Wassergebühren werden seit 2005 durch das Wasserwerk für die Rauher-Berg-Gruppe in den Stadtteilen Oberhausen und Wallenhausen abgerechnet. Bei den Verwaltungsarbeiten ergeben sich geschätzte Ausgaben von 4.500 € (5 % aus den Verkaufserlösen). Aufgrund der gestiegenen Grundgebühr im aktuellen Kalkulationszeitraum ist auch der Verwaltungskostenersatz in den letzten Jahren proportional angestiegen. Vom Unterabschnitt Abwasserentsorgung der Stadt Weißenhorn werden anteilige Wasserzählerwechselkosten in Höhe von 18.000 € erstattet. Für den Stadtteil Attenhofen, dessen Abwasser zur Kläranlage in Pfaffenhofen geleitet wird, erhält das Städt. Wasserwerk für Hebedienst und Wasserzählerwechselkosten einen Kostenersatz in Höhe von 1.500 €.

4. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die gesamten Kosten in diesem Abschitt werden mit 273.100 € erwartet. Gegenüber dem Erfolgsplan 2022 (Vorjahresansatz: 146.000 €) ergibt sich somit ein massiver Anstieg der Kosten um 87,05 %.

Auf der Haushaltsstelle 8150.5440 - Stromkosten ergibt sich erwartungsgemäß die größte Kostensteigerung. Nach den ersten Berechnungen im alten Jahr lagen die Ausgaben noch höher (ca. 300.000 €), nach Inkrafttreten des Strompreisbremse ergibt sich letztendlich ein Ansatz von 151.000 €. Im Vergleich zum Vorjahresansatz (64.200 €) eine Steigerung um 135 %.

Die Haushaltsansätze für den Unterhalt der Rohrleitungen und Schächte (HHSt. 8150.5100) sowie Hausanschlüsse (HHSt. 8150.5110) wurden jeweils mit 10.000 € auf dem Vorjahreswert belassen. Der Bedarf ist bei diesen Haushaltsstellen schwierig abzuschätzen, weil Rohrbrüche und Reparaturen in unterschiedlichem Aufkommen stattfinden.

Viele Positionen bewegen sich auf dem Vorjahresniveau. Ein höherer Ansatz ergibt sich auf der HHSt. 8150.5010 (Unterhalt d. maschinellen Anlagen). Neben der Reparatur der Pumpen und der Ersatzbeschaffung von Lampen für unsere UV-Anlagen muss auch der magnetisch-induktive Durchflussmesser (MID) für die Hauptleitung in Grafertshofen ausgetauscht werden. Aufgrund des zusätzlichen Fahrzeugs wurde die HHSt. 8150.5500 (Waren f. Unterhalt von Fahrzeugen) mit einer Steigerung von 2.000 € leicht angepasst. Turnusmäßig muss auch neue Schutzkleidung für unsere vier Mitarbeiter beschafft werden. Daher ergibt sich bei den Waren für sonstigen Betriebsaufwand (HHSt. 8150.6220) mit 6.000 € heuer auch ein höherer Ansatz (Steigerung: 130 %).

Bei der Haushaltsstelle 8150.6300 - Fremdwasserbezug wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 42.000 € eingestellt. Gegenüber dem Vorjahreswert von 16.000 € eine Steigerung um 162,5 %. Für den Fremdwasserbezug aus dem Notverbundvertrag mit dem Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe gehen wir erneut mit einer jährlichen Verbrauchsmenge von 22.000 m³ aus. Zusätzlich wird im aktuellen Haushaltsjahr aufgrund der Sanierungsarbeiten im Hochbehälter Oberreichenbach eine zeitweise Versorgung mit Trinkwasser aus der Notverbundleitung mit der Gemeinde Roggenburg notwendig sein. Geht man von einer kompletten Fremdversorgung innerhalb der zwei Bauabschnitte (4 Wochen und 8 Wochen) aus, so ist ein Wasserbedarf von 12.600 m³ notwendig. Der Wasserpreis in Roggenburg liegt derzeit bei 2,18 € pro m³. Derzeit werden seitens des Wassermeisters, Herr Tschamler aber noch Alternativen geprüft, ob eine direkte Versorgung durch den eigenen Brunnen während der Bauphase möglich ist.

5. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 144.400 € beantragt. Im Vergleich zum Vorjahresansatz ergibt sich eine Minderung von 11.000 €. Der Haushaltsansatz für den Unterhalt der Gebäude und Brunnen wurde auf 28.000 € vermindert (HHSt. 8150.5300). Das Pumpwerk in Grafershofen soll einen neuen Fassadenanstrich bekommen. Zusätzlich soll der Eingangsbereich erneuert und das dazugehörige Pflaster angeglichen werden. Wie jedes Jahr sind auch Mittel für die Grünflächenpflege auf den Betriebsgeländen notwendig. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme in Oberreichenbach soll auch in Biberachzell eine mechanisch-hydraulische Reinigung und Regenerierung des Brunnens erfolgen. Kostenpunkt für diese Maßnahme wird ca. bei 10.000 € liegen.

Aufgrund der häufigen Entnahme und Auswertung von Wasserproben im letzten Jahr wurde der Ansatz beim sonstigen Betriebsaufwand (HHSt. 8150.5370) auf 50.000 € erhöht. Nach wie vor sind auf Anordnung des öffentlichen Gesundheitsdiensts (Landratsamt Neu-Ulm) monatliche Wasserproben im Hinblick auf den Hochbehälter Oberreichenbach zu nehmen. Nach Inbetriebnahme des sanierten Behälters werden vermutlich auch in der Anfangsphase weiterhin engmaschige Wasserproben anfallen.

Der Haushaltsansatz für die Leistungen der EDV (HHSt. 8150.5380) betragen für das Jahr 2023 7.000 €. Unabhängig von der möglichen Einführung von elektronischen Ultraschallwasserzählern wird über die Beschaffung eines Zählermanagementsystems nachgedacht. Dieses könnte den Zählerwechsel und die Dokumentation für die Wasserwerksmitarbeiter und Abrechnungsstelle erleichtern.

Der Ansatz bei HHSt. 8150.5340 bleibt wie im Vorjahr in Höhe von 7.000 € bestehen. Der Wasserzählertausch wird von unseren Mitarbeitern selbst durchgeführt. Für die Jahresablesung wird erneut die Dienstleistung der gemeinsamen Ablesung mit der Verteilnetze Energie Weißenhorn in Anspruch genommen.

5. Personalaufwendungen

Für die Personalaufwendungen sind insgesamt Mittel in Höhe von 297.100 € eingeplant. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 21.000 €.

6. Abschreibungen

Gemäß Anlagennachweis des Jahres 2021 betrugen die tatsächlich gebuchten Abschreibungen 251.689,12 €. Für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich unter Berücksichtigung der im Jahr 2023 zu tätigenden Investitionen und der zu erwartenden Zugänge und Abgänge bei den ausgelaufenen Abschreibungen im Jahr 2022 ein Haushaltsansatz von insgesamt 240.000 €. Auch in den Folgejahren werden die Abschreibungen auf gleichbleibenden Niveau bleiben, da mehrere Investitionsmaßnahmen, z. B. Hochbehältersanierung in Oberreichenbach, PV-Anlagen auf dem Betriebsgebäuden, ggf. Aufbereitungsanlage Birkenweg, anstehen.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Für den Erfolgsplan ergibt sich ein rechnerischer Verlust von von 26.500 €.

Der Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich nach der ersten Hochrechnung auf 148.000 € für das kommende Haushaltsjahr. Den Ansatz für den Jahresabschluss und die Bilanzerstellung (HHSt. 8150.6550) wurde um 20 % auf 6.000 € erhöht, da ein erhöhter Zeitaufwand benötigt wird.

8. Erträge aus Beteiligungen

Trotz der höheren Ausschüttung im vergangenen Jahr (2 € pro Aktie) wurde die Dividende der EWAG-Aktien für den Entwurf des Erfolgsplan wieder niedriger mit 1,50 € pro Stück Aktie kalkuliert. Bei 30 % Aktienanteilen bzw. 47.250 Stück Aktien würde die Dividende 70.875 € betragen, wobei die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag im Folgejahr erstattet werden. Die Dividende bleibt wegen der vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge steuerfrei.

9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Für das Haushaltjahr 2023 ergeben sich wiederum negative Kreditzinsen in Höhe von rd. 1.500 €, welche unter der Haushaltsstelle 8150.2070 als Einnahme verbucht werden.

Die Schuldzinsen für das bestehende ältere Darlehen vom Kreditmarkt betragen 3.900 €. Wie der Anlage zu entnehmen ist, beträgt die Darlehensrestschuld zum 31.12.2022 648.000,00 €. Für das Innere Darlehen mit dem Stadthaushalt fallen ca. 30.000 € Zinsen (Zinshöhe: 2,00 %) an, die nach Bilanzerstellung dem Stadthaushalt gutgeschrieben werden.

10. Jahresverlust

Aus der aktuellen Ein- und Ausgabensituation ergibt sich ein rechnerischer Verlust von 26.500 €.

Erläuterungen zum Vermögensplan 2023

Der Entwurf des Vermögensplanes 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 831.000 € ab. Es wurde mit einer Neuverschuldung in Höhe von 507.500 € geplant, um den Vermögensplan auszugleichen. Fraglich ist natürlich dabei, wie jedes Jahr, ob alle Mittel überhaupt benötigt werden.

HHSt. 8150.9350 - Anschaffung bewegliches Vermögen u. Fahrzeuge

Im Jahr 2023 ist die Anschaffung von Datenloggern zur Netzüberwachung, sowie diversen Werkzeugen geplant. Der Gesamtansatz beträgt 14.000 € (Vorjahr: 44.000 €).

HHSt. 8150.9410 - Hochbauten

Die Priorität Nummer Eins liegt in diesem Jahr auf der Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach. Für die Maßnahme wurden im Vermögensplan Mittel in Höhe von 295.000 € durch das Tiefbauamt eingeplant. Eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegt hierzu vor. Nachdem seitens des Öffentlichen Gesundheitsdienst (Landratsamt Neu-Ulm) seit dem 01.03.2022 eine Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Ober-/Unterreichenbach, Biberachzell und Asch angeordnet wurde, liegt es in unserem Bestreben, die Maßnahme schnellstmöglich abzuschließen. Im Jahr 2022 wurde eine Bausubstanzuntersuchung zur Abstimmung des Sanierungsumfangs und geplanten Bauablaufs durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahme umfasst nunmehr folgenden Umfang:

-

Bautechnische Sanierung (Innenbeschichtung, Entfernung Lüftungsöffnungen, Außenabdichtung, etc.)

-

Hydraulische Sanierung (Nachrüstung Luftfilter, Erneuerung Grundablassleitung, Verrohrung, etc.)

-

Elektrotechnische Ausrüstung (Beleuchtung)

Die Sanierung wird in zwei Abschnitten erfolgen. Zunächst die Außensanierung, dann die Innensanierung. Wie bereits weiter oben erläutert, besteht im Sanierungszeitraum ggf. die Möglichkeit einer Versorgung durch die WV Roggenburg. Die Baumaßnahme wird sich schätzungsweise bis in das zweite Halbjahr 2023 erstrecken. Nach Inbetriebnahme des sanierten Hochbehälters ist mit einer Aufhebung der Chlorzugabe durch das Landratsamt Neu-Ulm zu rechnen.

Für die Anbringung von vier Photovoltaikanlagen auf den Betriebsgebäuden des Wasserwerks wurden Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € angemeldet. Für die Installation der Anlage am Gebäude des Hochbehälters in Oberreichenbach muss berücksichtigt werden, dass dies erst nach Abschluss der Behältersanierung vorgenommen werden kann.

HHSt. 8150.9500 - Erweiterung des Rohrnetzes

Bei den nachfolgend gelisteten Maßnahmen, sind bei den Investitionen für neue Wasserversorgungsleitungen Mittel mit rd. 140.000 € in den Haushalt eingestellt. Mit einigen Vorjahresbaumaßnahmen wurde noch nicht begonnen und sind daher in das Neubauprogramm des Jahres 2023 verschoben worden.

Gemäß dem Bauprogramm 2023 sind Kosten für neue Hausanschlüsse in Höhe von insgesamt netto 30.000 € einzustellen.

HHSt. 8150.9520 - Neuer Flachbrunnen V in Grafertshofen

Die Maßnahme ist soweit komplett abgeschlossen. Der neue Brunnen V wird mit der vollen Förderleistung von 14 l/Sekunde betrieben. Vom Tiefbauamt wurden nur noch Restkosten in Höhe von 10.000 € für das Honorar eingestellt.

HHSt. 8150.9350 - Kosten für Wasserschutzgebiete u. Wasserrechtsverfahren

Derzeit laufen drei Schutzgebietsverfahren:

-

Schutzgebiet Biberachzell (Schutzgebietsantrag aus Jahr 2017)

-

Schutzgebiet Tiefbrunnen Ohnsang (Schutzgebietsantrag aus Jahr 2020)

-

Schutzgebiet Grafertshofen (Schutzgebietsantrag aus 2022)

Für diverse Beratungen und Betreuung der laufenden Schutzgebietverfahren rechnen wird mit weiteren Kosten. Es wurde deshalb ein Haushaltsansatz von 10.000 € eingestellt.

HHSt. 8150.9560 - Neubeschaffung von Wassermessern

Für die Neubeschaffung von Wassermessern wurde ein geringerer Ansatz von 10.000 € eingestellt. Für das Eichjahr 2023 werden erneut Flügelradzähler beschafft. Die Einführung von elektronischen Funkwasserzählern wurde nicht mehr im Bauausschuss behandelt. Möglich wäre, dass im Sommer 2023 ein Grundsatzbeschluss gefasst wird, sodass zum Eichjahr 2024 erstmalig ein Austausch mit der neuen, modernen Zählern erfolgen könnte. Wir gehen aufgrund der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen von einer längeren Lieferzeit aus, weshalb ein größerer Vorlauf nötig sein wird. Aufgrund der erheblichen Verbesserung der Technik könnten die elektronischen Ultraschallwasserzähler zukünftig im Vermögenshaushalt veranschlagt und aktiviert werden.

HHSt. 8150.9580 - Planungskosten

Die Planungskosten betragen für das Haushaltjahr 2023 netto 7.000 €. Diese beinhalten Restkosten aus dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.000 € (Ahornweg und BG Hegelhofen)

Einnahmen im Vermögensplan 2022

Aufgrund der geplanten Bautätigkeit lassen sich auf der Einnahmeseite Herstellungs-beiträge in Höhe von 90.000 € realisieren. Ein Großteil der Herstellungsbeiträge soll aus der Abrechnung des neuen Baugebiets Unterfeld kommen.

Bei den neuen Hausanschlüssen sind ca. 20.000 € zu vereinnahmen. Zur Finanzierung der weiteren Wassererschließung und der Versorgungsleitungen, die nicht über Herstellungsbeiträge gedeckt sind, ist bei HHSt. 8150.3780 und in der Haushaltssatzung eine Darlehensneuaufnahme in Höhe von 507.500 € einzustellen.

Finanzplan über die Jahre 2022 bis 2026

Der Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.568.000 € ab. Nachdem im Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung) die Haushaltsansätze des Vorjahres 2022 mit betrachtet werden müssen, ergibt sich bei den Einnahmen und Ausgaben ein völlig falsches Bild.

Im abgelaufenen Haushaltsjahr wurden viele Haushaltsansätze nicht vollständig ausgeschöpft, was zur Folge hat, dass diese im darauffolgenden Jahr nochmals veranschlagt wurden. Sowohl bei der Erweiterung des Rohrnetzes (HHSt. 8150.9500, Ansatz: 130.000 €; Ist: 67.000 €), bei den Hochbauten (HHSt. 8150.9520, Ansatz: 285.000 €, Ist: 85.000 €) als auch bei den Neubeschaffung von Wassermessern (HHSt. 8150.9560; Ansatz: 60.000 €, Ist: 2.200 €) wurden die hohen Haushaltsansätze nicht ausgeführt. Über die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2023 wurde bereits im vorstehenden Vermögensplan ausführlich berichtet, so dass darauf nicht näher eingegangen werden muss.

Die Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Wasserversorgung in Weißenhorn durch das Ingenieurbüro sollten im Laufe des Jahres 2023 vorgestellt werden. Dieses beinhaltet u. a. auch eine technische Bewertung unserer Anlagen, sowie die Erstellung einer Gefährdungs- und Netzanalyse. Es ist durchaus möglich, dass einige Veränderungen in den Wasserwerksgebäuden und technischen Anlagen vorgeschlagen werden, um die Trinkwasserversorgung auf einem hohen Niveau zu erhalten oder zu verbessern. Die Umsetzung der Vorschläge könnte sich auf die entsprechenden Haushaltsstellen ab dem Jahre 2024 mit höheren Ausgaben auswirken. Unabhängig von dieser Untersuchung wurden bereits in den letzten Jahren Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. die Sanierung der Hochbehälter in Weißenhorn, als auch in Oberreichenbach angestoßen.

Ein Thema für die Zukunft wird die Aufbereitung des Wassers im Tiefbrunnen IV (Birkenweg) sein. Durch den Wegfall des aktuell notwendigen Mischungsverhältnisses des Tief- und Flachbrunnenwassers könnte noch mehr Flexibilität für die Trinkwasserversorgung entstehen.

Die Nachfrage nach Bauland in Weißenhorn ist weiterhin sehr hoch. Daher ist im Finanzplan auch die Ausweisung von neuen Baugebieten zu beachten, welche insbesondere die Ansätze bei den Rohrnetzerweiterungen und Hausanschlüssen betreffen. Im Zuge der Verlegung der Fernwärmeleitung in Weißenhorn wäre auch der Austausch von alten Versorgungsleitungen zu prüfen.

Im Sommer wird das Thema Neubeschaffung von elektronischen Funkwasserzählern erneut auf die Tagesordnung des Bauausschusses kommen. Sollte man sich für die Einführung positiv entscheiden, so erstreckt sich der Austausch über mehrere Jahre. Natürlich wirkt sich dies auch dementsprechend auf den Finanzplan der kommenden Jahre aus. Nach sechs Jahren (eine Eichperiode) könnte das komplette Stadtgebiet mit den neuen Ultraschallzählern ausgestattet sein. Alternativ könnte man auch die Wassermesser für ganze Stadtgebiet z. B. in drei Jahren austauschen, was Vorteile bei einem späteren Stichprobenverfahren hätte. Die Nutzungsdauer der Wassermesser läge bei 15 Jahren (bei Anwendung der bewährten Wireless M-Bus Funktechnik).

Ausblick:

Die Eigenkapitalausstattung beträgt derzeit 59 %. Gegenüber dem Vorjahr hat sich diese nur marginal um 7 % verbessert und kann als gut bezeichnet werden.

Um die Leistungsfähigkeit des Städt. Wasserwerkes zu erhalten, wird der Finanzbedarf nach Vollendung der in den Rechnungsjahren 2023 vorgesehenen Baumaßnahmen überprüft und angepasst werden müssen. Die betriebliche Selbstfinanzierung (verbleibende ordentliche Abschreibungen = rd. 240.000 €) reicht aus, um die planmäßigen Darlehenstilgungen in Höhe von 15.000 € zu decken. Die Entwicklung der Darlehen ist der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Unser Hauptaugenmerk liegt, wie bereits erwähnt, auf der Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach. Nach der Maßnahme sollte dieser wieder auf dem neuesten Stand der Technik sein, sodass hier über viele Jahre Planungssicherheit besteht.

Bedingt durch das Alter der Anlagen und Gebäudeteile wird es in den kommenden Jahren immer wieder mal zu kleineren Reparaturen und auch größeren Sanierungsmaßnahmen kommen.

Diskussion:

-/-

Beschluss 1:

1.

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan des Städt. Wasserwerks Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2023

a)

Im Erfolgsplan mit einem Verlust in Höhe von 26.500 €

b)

Im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben mit je 831.000 €

Abstimmungsergebnis 1: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

2.

Nach Empfehlung des Bau- und Werkausschusses wird der Finanzplan des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn für die Jahre 2022 mit 2026, der in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.568.000 € abschließt, gebilligt.

Abstimmungsergebnis 2: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

5.

Änderung der Benutzungsordnung für den Bäderbetrieb der Stadt Weißenhorn

Sachverhalt:

Das Städtische Freibad ist seit Jahrzehnten eine feste Institution in Weißenhorn und in der Freizeitgestaltung der Bürger nicht mehr wegzudenken. Darüber hinaus wird das Schwimmbad auch überregional von vielen Besuchern, vor allem an den Wochenenden, besucht.

Derzeit laufen die Umbaumaßnahmen am Kinderplanschbecken auf Hochtouren. Durch den neugestalteten Kinderbereich dürfte die Attraktivität der Freizeiteinrichtung, insbesondere für Familien, noch weiter gesteigert werden.

Im Jahre 2012 wurde die letzte Gebührenanpassung im Freibad beschlossen, somit herrschte in den letzten 10 Jahren Preisstabilität. Das neue Kinderplanschbecken wird sich als große Investitionsmaßnahme natürlich auf die Abschreibungen der nächsten Haushaltsjahre auswirken. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen ist insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiepreise mit höheren Ansätzen zu planen. In den letzten Jahren betrug der Deckungsgrad im UA 5700 zwischen 27 - 30 %. Dies soll auch in Zukunft erzielt werden, sodass aus Sicht der Verwaltung eine moderate Preisanpassung notwendig sein wird.

Die Erhöhung der Eintrittsgebühren im Städt. Freibad beträgt rund 33 %. Eine Einzeleintrittskarte für den Erwachsenen kostet nunmehr 4,00 € (statt bisher 3,00 €). Im Verwaltungshaushalt des Jahres 2023 wurden Einnahmen in Höhe von 160.000 € angemeldet (+ 40.000 €). Im Vergleich mit anderen Schwimmbädern in der Region sind die neuen Tarife im normalen Bereich angesiedelt. Das familienfreundliche Dauerkartensystem mit Stammkarte und reduzierten Zusatzkarten für weitere Familienangehörige wurde beibehalten. In vergleichbaren Schwimmbädern ist oftmals für jedes Familienmitglied die teurere Einzelpersonen-Dauerkarte zu lösen.

Auch bei den Tarifen für die Kleinschwimmhalle liegt die letzte Gebührenanpassung zehn Jahre zurück. Die Gebührensätze wurden auch hier in moderater Weise angepasst, z. B. kostet eine Einzeleintrittskarte für einen Erwachsenen 2,50 € anstatt bislang 2,00 €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir uns entschlossen, eine komplette Neufassung der Benutzungsordnung beschließen zu lassen. Außer den Anpassungen der Gebührensätze wurden keine weiteren Änderungen an der Benutzungsordnung vorgenommen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Fraktion der WÜW einer Preiserhöhung zustimmt. Es ist jedoch nicht sinnvoll, die Jahreskarten um 50 Prozent zu erhöhen. Die Jahreskarten sind die meist genutzten Karten von Familien. Dies hält die Fraktion der WÜW für einen zu großen Sprung.

Die Fraktion der WÜW stellt deshalb den Antrag, die Jahreskarten, sowohl die Familienkarten (Stamm- und Zusatzkarten) als auch die Einzelperson Jahreskarten nicht um 50 Prozent zu erhöhen, sondern die bestehenden Preise um nur 25 Prozent anzuheben.

Stadträtin Probst ist der Meinung, dass die Familienkarte für Alleinerziehende mit einer Erhöhung um 50 Prozent viel zu teuer ist. Für Stadträtin Probst wäre eine Erhöhung auf 55 Euro noch in Ordnung. Außerdem wundert sie sich, dass Weißenhorn keinen Sozialpass hat. Familien mit weniger Einkommen könnte man hiermit sehr gut unterstützen. Diese könnten hiermit beispielsweise das Museum besuchen. Es sollte darüber nachgedacht werden, einen solchen Sozialpass einzuführen.

Herr Palige erklärte, dass es sich bei einem Sozialpass um eine übergreifende Maßnahme handle und hierzu keine Auskunft gegeben werden kann.

Nach einer längeren Diskussion gab Bürgermeister Dr. Fendt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und beschließt die Neufassung der Benutzungsordnung mit folgender Ausnahme: Jahreskarten sollen nicht um 50 Prozent, sondern um 25 Prozent angehoben werden.

Abstimmungsergebnis: 19:1

Der Beschluss wurde mit 19 Stimmen angenommen.

***********************

6.

Sanierung Hochbehälter Oberreichenbach

Vergabe Sanierungsarbeiten

Sachverhalt:

Die Arbeiten zur Sanierung des Wasserhochbehälters im ST Oberreichenbach sind im diesjährigen Haushalt enthalten.

Die anfallenden Arbeiten wurden in 4 Lose unterteilt.

Los 1: Erdarbeiten, Freilegen und Wiederandecken von zwei Behälterkammern.

Los 2: Isolier- und Abdichtungsarbeiten von zwei Wasserkammern außen

Los 3: Neubeschichtung innen mit zementgebundenem Material zweier Wasserkammer

Los 4: Erneuerung Formstücke der Hydraulik, Einbau einer Luftfilteranlage

Die Aussschreibungsunterlagen wurden vom Ing. Büro Wassermüller, Ulm erstellt und in beschränkter Weise an insgesamt 25 Firmen versandt.

Bis zur Submission am 9.3.2023 wurden folgende Angebote abgegeben.

Der Haushaltsansatz beim Wasserwerk beinhaltet Nettobaukosten, weshalb nachfolgend ebenfalls Nettobaukosten genannt werden.

Los 1, Abgabe von 2 Angeboten, mindestnehmendes Angebot zum Nettoangebotspreis von 31.905,6 €, Zweitbieter 33.579,13 €

Los 2, Abgabe von 2 Angeboten, mindestnehmendes Angebot zum Nettoangebotspreis von 37.593,- €, Zweitbieter 40.222,45 €

Los 3, Abgabe von 5 Angeboten, das mindestnehmende Angebot zum Nettoangebotspreis von 92.375,-€, Zweitbieter 99.964,12 €, Höchtsbieter 125.149,60 €.

Los 4, Abgabe von 1 Angebot zum Nettoangebotspreis von 31.777,- €.

Eine Übersicht der Submissionsergebnisse der Firmen mit den Schätzkosten des Ingenieurbüros und dem Haushaltsansatz ergibt folgende Übersicht:

Die Angebote liegen im Bereich der Kostenschätzung bzw. darunter.

Für das Ingenieurhonorar wurden zusätzlich 35.000.-€ eingeplant

Die Arbeiten sollen in der verbrauchsarmen Zeit im Frühjahr und Herbst ausgeführt werden. Für die Lose 1 und 2 ist ein Zeitfenster vom 1.4.23 bis 30.6.23 vorgegeben. Für das Los 3 ist eine Bauzeit vom 4.9. bis 15.12.23 vorgegeben. Das Los 4 muss über den gesamten Zeitraum vom 1.4. bis 15.12.23 ausgeführt werden, weil dieser Teil mit den anderen Firmen koordiniert werden muss.

Für die Sanierungsarbeiten müssen die beiden Behälter für mehrere Wochen außer Betrieb genommen werden. Für diese Zeit wird das geförderte Wasser direkt in das Leitungsnetz eingespeist und über den Leitungsverbund von der Gemeinde Roggenburg bezogen. Die Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter kann während der Sanierungsarbeiten nicht betrieben werden. Grundlage der Ausschreibung ist, dass beide Kammern gleichzeitig beschichtet werden, um wegen der relativ kleinen Flächen ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten. Hierdurch kann die Sanierungsdauer um ca. 5 Wochen verkürzt werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Biberacher sprach seinen Dank an Herrn Palige und Herrn Rittler von der Verwaltung sowie Herrn Tschamler vom Wasserwerk aus. Diese sind immer wieder bemüht, die Bevölkerung bezüglich des Trinkwasser mit Rat zur Seite zu stehen und sorgen dafür, dass städtisch schnellstens Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind. Die Chlorung des Wassers dient der Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung der Keime. Die Bevölkerung findet die lange Chlorung mittlerweile trotzdem beunruhigend. Auch wenn das gechlorte Wasser anscheinend nicht gesundheitsgefährdend ist, kaufen viele zusätzlich Wasser um ihre Zähne zu putzen, Haustiere zu versorgen, für ihre Babys und für die Medikamenteneinnahme und das ist eine spürbare Kostensteigerung je Haushalt, zusätzlich ist eine Chlorung von dieser Dauer keinesfalls weiterhin zumutbar für die Bevölkerung. Ist es nicht möglich in solchen langwierigen Fällen eventuell durch die Kommune Gratiswasser zu stellen und schnellstens dafür zu sorgen, dass Normalität im Bereich des Trinkwassers einkehrt. Zusätzlich wäre es sinnvoll das veraltete Kanalnetz mit ihren Leitungen zu untersuchen. Wie lange muss das Trinkwasser noch gechlort werden und wurde die Ursache mittlerweile ermittelt?

Ich bitte die betroffenen Gemeinden Asch, Biberachzell, Ober- und Unterreichenbach über alle Änderungen bezüglich des Trinkwassers und der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation mittels Stadtanzeiger zum neuen Stand detailliert zu informieren.

Zusätzlich wäre es hilfreich die Bevölkerung nochmals umfassend zu informieren ob das gechlorte Wasser für Säuglinge, Tiere, Menschen, bei Medikamenteneinnahme und Schwangere gesundheitsschädlich ist?

Hilfreich wäre für die Bevölkerung auch Tipps zu geben, wie z. B. kann ich als Verbraucher die Maßnahmen unterstützen?

Ja. Die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne im Haus hilft, die Leitungen zu spülen, damit das Wasser nicht in den Leitungen steht, sondern in Bewegung ist und sich das Chlor so gut verteilen kann.

Beschluss:

Die vier Aufträge zur Sanierung des Wasserhochbehälters in Oberreichenbach ergehen jeweils an den Mindestbieter der Lose 1 bis 4.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

7.

Baugebiet "Unterfeld", Hegelhofen; Fernwärme

Sachverhalt:

Im Baugebiet „Unterfeld“ in Hegelhofen wurde in Abstimmung mit der Verwaltung die Fernwärme geplant und verlegt. Jeder Bauplatz wurde mit einem Anschluss versehen.

Wie in einem vorherigen Baugebiet bietet sich hier an, einen Anschluss- und Abnahmezwang von 10 Jahren festzusetzen.

Die Stadt Weißenhorn wird hierzu eine Bezugsurkunde zwischen der Stadt Weißenhorn und der Fernwärme Weißenhorn als Anlage zu den Kaufverträgen anhängen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Anschluss- und Abnahmezwang festzusetzen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Beschluss:

„Im Baugebiet „Unterfeld“ in Hegelhofen wird der Anschluss- und Abnahmezwang für die Fernwärme für einen Zeitraum von 10 Jahren festgesetzt.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

8.

Verkauf von Bauplätzen im Stadtgebiet Weißenhorn

Aufpreisfestsetzung und Grundschulderhöhung

Sachverhalt:

Grundschulderhöhung:

Aufgrund steigender Baukosten und höherer Verzinsung schlägt die Verwaltung vor, die Grundschulden, hinter welchen die Stadt Weißenhorn zurücktritt, ab sofort auf 650.000€ zu erhöhen.

Die letzte Erhöhung durch Beschluss hat 2018 auf 550.000€ stattgefunden.

Ein SR-Beschluss über die erhöhte Grundschuld erleichtert den Bauablauf und erfordert nicht einzeln zu beantragende Rücktritte.

Aufpreisfestsetzung:

Im letzten Baugebiet würde bereits ein Beschluss über die vorgeschlagene Aufpreisfestsetzung gefasst.

Um die Festsetzung allgemein umsetzen zu können, erfordert dies einen neuen, allgemein andwendbaren Beschluss.

Die Verwaltung schlägt vor, wie gehabt, die Aufpreisverpflichtung mit einem Betrag von 50% des qm-Preises für Grund und Boden festzusetzen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es folgte eine kurze Diskussion.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

Abstimmungsergebnis: 16:4 (Zustimmung)

Zur Beschlussfassung wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

Beschluss 1:

1. „Die Grundschulden, hinter welchen die Stadt Weißenhorn zurücktritt, werden ab sofort auf 650.000€ festgesetzt.“

Abstimmungsergebnis 1: 18:2

Der Beschluss wurde mit 18 Stimmen angenommen.

Beschluss 2:

2. „Die Aufpreis Verpflichtung wird mit einem Betrag von 50% des qm-Preises für Grund und Boden festgesetzt.“

Abstimmungsergebnis 2: 18:2

Der Beschluss wurde mit 18 Stimmen angenommen.

***********************

9.

Fachbereich 4 - Fortschreibung FNP Weißenhorn

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bauausschusses vom 25.04.2022 wurde das Büro „Die Stadtentwickler“ mit der Fortführung des Flächennutzungsplans beauftragt. Die Fortschreibung des Landschaftsplan wurde als Option mit bewilligt.

Parallel hierzu wurde das von der Regierung von Schwaben geförderte Innenentwicklungskonzept „Leerstandsmanagement - Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters mit Konzeptentwicklung zur Aktivierung der Objekte im Rahmen der Prüfung und Anforderung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe“ bearbeitet. Dieses Konzept ist Grundlage zur Erfüllung des gefassten Beschlusses zur Innenentwicklung für das genutzte Förderprogramm „Innen statt Außen“ und erfüllt gleichzeitig den Synergieeffekt die Grundlagen für Bedarfsflächen zum Eingang in den neuen FNP zu schaffen. Das beauftragte Büro Haines-Leger hat den aktuellen Sachstand in der Sitzung des Stadtrats vom 23.01.2023 dargestellt.

Der Stand zur Bedarfsermittlung für Wohnen wurde im Januar mit der RvS besprochen und es wurde empfohlen, die angesetzte Mobilisierungsrate von Bestandsflächen mit der geplanten Umfrage zu verifizieren.

Derzeit erfolgt die Abfrage der Baulücken und die Abfrage der Bauwerksleerstände ist in Vorbereitung.

Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden die Bestandsgrundstücke in die Betrachtungen der neuen Bedarfsflächen eingehen.

Vom Büro „Die Stadtentwickler“ erfolgten Grundlagenarbeiten wie z.B. die Erfassung der aktuellen Bebauungsplänen, die Eruierung wesentlicher nachrichtlicher Übernahmen wie Schutzgebiete, Schutzzonen, etc,, die Erfassung wesentlicher Daten in der Begründung, als auch die Erarbeitung von städtebaulichen Zielstellungen und Fragestellungen aus dem ISEK von 2019. Weiter wurde eine Bedarfsberechnung zu Gewerbe erstellt.

Ebenso wurde ein Fragebogen für den Bedarf an Sportflächen erstellt, welcher mit einer Abfrage an die Vereine den vorgesehenen Bedarf verifizier und die Ansätze des ISEK detaillierter betrachtet.

Als nächsten Schritt gilt es die ermittelten Bauflächenpotenziale für Wohnen und Gewerbe stadt- und freiraumplanerisch zu bewerten und in Vorschläge zur baulichen Entwicklung der Stadt Weißenhorn umzusetzen.

Die wichtigsten strategisch-politischen Zielstellungen dazu sollen in den nächsten Monaten gefasst werden. Die Planer bereiten aktuell die Grundlagen und Zielstellungen vor, auf denen im nächsten Schritt eine politische Richtungsweisung erfolgt.

In der heutigen Sitzung sollen die Untersuchungsthemen, mögliche planerische Ziele und die weiteren Schritte der Bauleitplanung erörtert werden.

Für eine frühzeitige, fundierte Beurteilung einzelner Themenstellungen im FNP werden von Planerseite folgende Einzelgutachten als dringlich erachtet:

-

Verkehrskonzept zur Beurteilung von Verkehrsströmen und Entlastungsrouten bei Ausweisung neuer Woh- und Gewerbeflächen

-

Sozialbedarfprognose zur Beurteilung der Wirkungen des beabsichtigten Bevölkerungswachstums auf die sozialen Einrichtungen wie Schule, Kindergarten etc, sind entsprechende Gutachten wie z.B. Kindertagesstättenplanung, Schülerprognose, Schulen, Sport- und Spielflächenplan erforderlich

Integrierter Landschaftsplan

Die Stadt Weißenhorn fragt im Angebot zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans die parallele Fortschreibung des Landschaftsplans an. Dies entspricht dem Vorgehen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans mit integrierten landschaftsplanerischen Inhalten aus dem Jahr 2006.

Neue Themenstellungen wie Klimawandel und Energiewende können damit in die Fortschreibung Eingang finden. Rechtlich erforderlich ist die zusätzliche Erstellung eines Umweltberichtes zur Fortschreibung beider Pläne.

Folgende Prozessschritte sind erforderlich:

1.

Abschluss des Innentwicklungskonzeptes und der Potentialanalysen. Damit ist der Flächenbedarf Wohnen definiert.

2.

Diskussion wesentlicher Flächendarstelllungen des FNP verwaltungsintern und mit der Politik (z.B. Workshop, Diskussionsrunden) auf Basis der Vorarbeiten:

a. Wohnen

b. Gewerbe

c. Verkehr (Verkehrsmodell)

d. Soziale Infrastruktur und Sportflächen

e. Freiraum (Landschaftsplan)

3.

Fertigung Vorentwurf auf Basis der Diskussionsrunden

Um die Problematik des Klimawandels zukunftsorientiert zu beleuchten sollte darüber nachgedacht werden, ggf. parallel zum laufenden Verfahren der Fortschreibung des FNP, zu versuchen in Abstimmung mit dem Landkreis ein übergreifendes Klimaanpassungskonzept für die Region zu erwirken. Immer öfter wird dieses Vorgehen bei großen Städten und auch bei einigen Landkreisen mit Erfolg umgesetzt und fließt direkt in die langfristigen Planungen ein. Aus einem übergeordneten Klimaanpassungskonzept könnten dann detaillierte Planungsschritte von z.B. Hitzeaktionspläne für unser Gemeindegebiet weiterentwickelt werden. Um den Fortschreibungsprozess nicht zu gefährden, könnten die Ergebnisse auch nachträglich in den FNP Eingang finden.

Wir schlagen vor, die Thematik, sobald hierzu belastbare Ansätze vorliegen in einer folgenden Sitzung zu behandeln.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Niebling fasste das Thema Klimaanpassungskonzept auf. Dieses Jahr war die Firma VenSol im Gremium des Stadtrates vorstellig. Diese suchten nach geeigneten Flächen für Windräder. Stadtrat Niebling erinnert sich, dass Bürgermeister Dr. Fendt in dieser Sitzung sagte, dass auch die Untersuchung für Vorrangflächen für Photovoltaikanlagen durchgeführt werden soll. Stadtrat Niebling erkundigte sich bei Bürgermeister Dr. Fendt, ob dies schon beauftragt wurde.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass er hier nochmals nachsehen wird und sich darum kümmert.

Stadtrat Niebling sagte, dass hierfür kein extra Beschluss gefasst wurde. Man müsse hier jedoch vorankommen. Ihm seien Bürger, ehemalige Landwirte, bekannt, die gerne Photovoltaikanlagen bauen wollen würden, jedoch mit der Aussage vertröstet werden, dass der Flächennutzungsplan derzeit in Bearbeitung ist und ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste.

Stadtrat Niebling hätte hier allgemein mehr Informationen erwartet wie beispielsweise Erkenntnisse darüber, welche Gebiete für Sportstätten geeignet sind oder was in der Illerberger Straße geplant ist. Ihm stellt sich die Frage, ob hier weiter Sport getrieben werden kann oder ob diese nicht besser als Gewerbeflächen geeignet wären, da dies nahe der Autobahn wäre. Häufig gehen Anträge zur Supermarkt- oder Arztpraxen Erbauung in der Ulmer und Illerberger Straße ein. Man sei hier durch den mangelnden Informationsfluss blockiert. Aus der Sicht von Stadtrat Niebling wäre es deshalb sehr begrüßenswert, wenn der Flächennutzungsplan mit allen aktuellen Informationen in einem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und behandelt werden könnte.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Thematik bzgl. der Photovoltaik Vorrangflächen nachgeprüft wird. Es wurden alle Beschlüsse weitergeleitet. Ebenso wurde die Präferierung der Gewerbeflächen und Sportflächen mitgeteilt. Man sei gerade dabei einen Bebauungsplan für das Feldtörle zu erstellen. Es ist richtig, dass hier nichts blockiert werden sollte, sondern gewisse Phasen parallel durchgeführt werden sollten. Man könne hierfür einen Bebauungsplan aufstellen, wenn es wichtige Themen gibt. Bzgl. der Thematik der Windenergie ergänzte Bürgermeister Dr. Fendt noch, dass er gegen die Nutzung der Flächen für Windenergie nichts habe, es sei nur zu beachten, dass wenn es sich um Grünflächen handelt und die Bürger hiermit nicht einverstanden sind, man direkt Potential für Auseinandersetzungen schafft und die Entwicklung wieder stehen bleiben würde.

Stadtrat Richter merkte an, dass eine Bürgerinformation bzgl. der Windenergie und Freiflächen für Photovoltaikanlagen möglichst zeitnah, im Idealfall auf der Homepage der Stadt Weißenhorn und im Stadtanzeiger, veröffentlicht werden sollte.

Beschluss:

1.

Der dargestellte Sachstand bezüglich der bisherigen Vorarbeiten zum Flächennutzungsplan sowie die angedachten weiteren Schritte werden billigend zur Kenntnis genommen.

2.

Die bereits im Angebot beinhaltete Option des Landschaftsplans wird parallel zum FNP Verfahren beauftragt und soll in den FNP integriert bearbeitet werden.

3.

Es sollen Angebote für die empfohlenen Gutachten, Verkehrskonzept und Sozialprognose eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

10.

Fachbereich 4 - Sachstand "Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen"

Sachverhalt:

Die CSU-Stadtratsfraktion mit Herrn Ritter, die SPD- Stadtratsfraktion und die WÜW-Stadtratsfraktion haben einen Sachstandsbericht für das Vorhaben „Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ erbeten.

Die Planung des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen wurde vom Planungsbüro Kling Consult erstellt. Auf dessen Basis wurde bei der Regierung von Schwaben ein Förderantrag eingereicht. Parallel hierzu erfolgte durch das Planungsbüro eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger. Bei der Abstimmung zeigten sich Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit, benutzerkritische Stolperfallen und hausintern zeigte es sich nach Abfragen zum Grunderweb, dass die privat erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung standen. Ebenso wurde vom Straßenbauamt darauf hingewiesen, dass massiv in den Straßenraum der Kreisstraßen eingegriffen und dies nach Möglichkeit schonender gestaltet werden sollte. Daraufhin wurden die Planungen überarbeitet, zusätzlich wurden in der Umplanungsphase für die zwei Haltestellen Attenhofen und Emershofen auch die Gegenrichtung der Busverbindung in die Planung der Barrierefreiheit aufgenommen um das Gesamtvorhaben schlüssig zu gestalten, dies wurde auch vom Straßenbauamt begrüßt.

Die Umplanung ging bei uns am 20.1.2023 ein und wurde an das Straßenbauamt weitergeleitet.

Eine Rückmeldung liegt bis dato nicht vor. Durch mehrerer personelle Veränderungen beim Straßenbauamt ist die ansprechbare Stelle samt Vertretung erst wieder ab 1.5.2023 besetzt.

Bei Rückfragen an den Fördergeber wurde uns empfohlen, den gestellten Förderantrag zurückzunehmen und mit den aktualisierten Unterlagen neu einzureichen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass der Tagesordnungspunkt von der Sitzung genommen wird. Es erfolgte keine Abstimmung.

***********************

11.

Fachbereich 4 - Sachstand Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn

Sachverhalt:

Die CSU-Stadtratsfraktion mit Herrn Ritter, die SPD- Stadtratsfraktion und die WÜW- Stadtratsfraktion haben einen Sachstandsbericht zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Weißenhorn erbeten.

Die 1. Tektur des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Weißenhorn wurde am 18.07.2022 beschieden. Danach wurden von der Feuerwehr noch Änderungen angeregt, welche nach Abstimmung mit dem Landratsamt eine zweite Tektur erforderlich machen.

Die gesamten Planunterlagen samt Änderungswunsch der Feuerwehr wurden in einer Rohfassung an den Kreisbrandrat gesandt. Die fachliche Stellungnahme ging am 20.2.2023 bei uns ein.

Nach einem abstimmenden Gespräch mit Vertretern von der Feuerwehr, Herrn Kreisbrandrat Dr. Schmidt und der Genehmigungsbehörde werden die gewünschten Änderungen an das Planungsbüro zur Einarbeitung übergeben.

Das Planungsbüro Wassung Bader Architekten erarbeitet die Unterlagen zur Tektur und erstellt eine aktualisierte Kostenschätzung als Basis der GU Ausschreibung.

Sobald die Unterlagen fertig gestellt sind, wird das Verfahrensbetreuende Büro die Ausschreibung fertigstellen. Es ist eine Veröffentlichung der GU Ausschreibung im August geplant, um einen Baubeginn Anfang 2024 zu ermöglichen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Richter sagte, dass dies uns bereits eine Weile beschäftigt. Bevor man in die Ausschreibung geht, wünscht er, dass der Planungsstand und die Kostenberechnung im Bauausschuss oder im Stadtrat in der Juli Sitzung vorgestellt wird.

Stadtrat Niebling sagte, dass eine weitere Information bzgl. von Kostenänderungen dem Gremium des Stadtrates vorgestellt werden muss. Er fragte, welche energietechnischen Maßnahmen am Gebäude bisher geplant wurden. Wurde eine Photovoltaikanlage auf dem Dach geplant oder wird im Nachhinein eine solche angebracht?

Bürgermeister Dr. Fendt gab zur Antwort, dass die Vorstellung im Gremium des Stadtrates erfolgen wird. Die Möglichkeit einer Photovoltaikanlage oder einer Begrünung des Daches wurden bereits durchgesprochen, um hier Energie nutzen zu können. Alles Weitere wird jedoch in der Darlegung der Kostenschätzung mit der Vorstellung des Konzepts vorgelegt werden.

Beschluss:

„Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.“

Stadtrat Amann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

12.

Fachbereich 4 - Bau Gehweg südliches Ortsende Biberachzell ( Lückenschluss)

Sachverhalt:

Die CSU Stadtratsfraktion mit Herrn Ritter und die SPD Stadtratsfraktion und die WÜW Stadtratsfraktion beantragten einen Sachstandsbericht zum Bau des Gehwegs am Ortsende Biberachzell.

Der Gehweg am südlichen Ortsende in Biberachzell wurde im Nachgang in das Bauprogramm 2023 aufgenommen.

Derzeit erfolgt noch keine Bearbeitung. Aus Sicht der Verwaltung ist vom Bau des Gehweges abzuraten. Ohne Grunderwerb ist wohl eine Fortführung des Gehwegs, unter Einhaltung einschlägiger technischer Vorschriften und Standardvorgaben, nicht möglich. Eine übliche Gehwegbreite kann nicht hergestellt werden. Der Bau des Gehwegs, der viel Geld kosten wird, weil z.B. Stützmauern notwendig werden, führt zu einer weiteren Versiegelung von Grünflächen. Dies ist vollkommen rückwärtsgewandt, hinsichtlich der Tatsache, dass durch die vorhandene Querungshilfe eine sichere Führung der Fußgänger bereits jetzt schon möglich ist. Auch wurde bisher von den Anwohnern und Bürgern nicht der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, hier einen Gehweg zu bauen. Auch vor diesem Hintergrund wird kein Grund zum Bau des Weges gesehen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Niebling versteht den Beschlussvorschlag nicht. Der Bau des Gehweges ist notwendig. Über den Bau des Gehweges wurde bereits zwei Mal abgestimmt. Die erste Abstimmung fand in der Bauausschusssitzung am 07.06.2021 statt. Das Abstimmungsergebnis war einstimmig. Hier sollte die Verwaltung beauftragt werden, Untersuchungen zur Möglichkeit des Gehwegbaus zu machen. Dieser Gehwegbau wurde nochmals mit dem Bauprogramm für das Jahr 2023, Beschlussnummer 2 der Bauausschusssitzung vom 14.11.2022 mit 13:1 Stimmen beschlossen und bewilligt. Der Stadtrat erwartet nun, dass der Beschluss, welcher bereits zwei Mal gefasst wurde, umgesetzt wird. Dies ist in der Geschäftsordnung geregelt. Stadtrat Niebling möchte die Wichtigkeit des Ausbaus des Gehweges gerne nochmal begründen. Im Jahr 2021 hatte eine Verkehrsschau stattgefunden. Das Ergebnis dieser lautete: „…daher wird der Stadt Weißenhorn vorgeschlagen, die zwischen Radwegende und Hausnummer 13 vorhandene Lücke zu schließen und einen durchgehenden Gehweg zu schaffen. Dabei könnte das Radwegsende so gestaltet werden, dass die erwähnte bauliche Ableitung, ähnlich der Lösung in Bubenhausen, geschaffen wird. Dies scheint sowohl für den Ort einwärts fahrenden Radfahrer als auch für die Fußgänger als bestmögliche und sicherste Lösung.“. Stadtrat Niebling ist nicht klar, warum in der Sitzungsvorlage steht, dass dieser Wunsch nicht von den Bürgern geäußert wurde, dass hier ein Gehweg gebaut werden muss.

In der letzten Bürgerversammlung im Januar 2019 hatten Bürger angefragt, ob die für den Bau des Gehwegs benötigten Flächen im Besitz der Stadt sind. Dies wurde daraufhin von der Stadtverwaltung überprüft. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die Flächen in kommunaler Hand sind. Aufgrund dessen wurde der Antrag gestellt. Stadtrat Niebling schlug deshalb vor, den Beschluss so umzusetzen, wie er bereits in den vorherigen Beschlüssen beschlossen wurde. In einem halben Jahr soll der aktuelle Sachstand dem Gremium vorgestellt werden.

Stadtrat Niebling las daraufhin den Beschluss der Bauausschusssitzung vom 14.11.2022 vor: „Der Lückenschluss des Gehwegs in Biberachzell soll in das Bauprogramm aufgenommen werden.“. Er erkundigte sich zusätzlich in der Hauptausschusssitzung mit den Haushaltsberatungen am 06.03.2023 bei Stadtkämmerer Konrad, ob die hierfür benötigten Mittel im Haushalt 2023 eingestellt wurden. Stadtkämmerer Konrad bejahte dies in der damaligen Hauptausschusssitzung.

Bürgermeister Dr. Fendt änderte daraufhin den Beschussvorschlag ab und ließ über den Tagesordnungspunkt abstimmen.

Beschluss:

„Der Beschluss des Bauausschusses vom 14.11.2022 soll umgesetzt werden. In sechs Monaten soll über den Sachstand berichtet werden.“

Stadtrat Amann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 15:4

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen angenommen.

***********************

13.

Fachbereich 4 - Erneuerung Niederhauser Straße im OT Oberhaussen

Sachverhalt:

Die CSU Stadtratsfraktion mit Herrn Ritter, die SPD Stadtratsfraktion und die WÜW Stadtratsfraktion stellen einen Antrag den Sachstand zum Vorhaben Niederhauser Straße im OT Oberhausen zu erstellen.

Das Straßenbauamt plant die Herstellung des Radweges von Beuren nach Oberhausen. In diesem Zuge wird die Niederhauser Straße im Bereich Oberhausen erneuert.

Bei der letzten Abstimmung im November 2022 mit dem Straßenbauamt wurde eine Umsetzung für 2023 angedacht, jedoch liegen uns trotz Nachfrage keine weiteren verbindlichen Terminangaben vor.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich für den Bereich der Niederhauser Straße eine Kanalbegutachtung durchgeführt und erarbeitet einen Baustein über die erforderlichen Reparaturarbeiten zur Ergänzung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Straßenbauamtes.

Der erforderliche innerörtliche Grunderwerb zur Herstellung funktionaler Gehwege ist in die Wege geleitet. Bauvereinbarungen innerorts wurden noch nicht geschlossen. Lt. Aussage des Straßenbauamts ist der Grunderwerb für den Radweg außer Orts vom Landkreis noch nicht abschließend geklärt.

Aufgrund personeller Veränderungen beim Straßenbauamt steht der künftige Ansprechpartner erst ab 1.5.2023 zur Verfügung. Eine Umsetzung der Maßnahme in 2023 ist aufgrund ausstehendem Grunderwerb und fehlender Betreuung durch das Straßenbauamt nicht sichergestellt.

Anbei die vom Straßenbauamt am 16.12.2022 übermittelte Kostenberechnung zum Vorhaben:

In der Kostenberechnung des Straßenbauamts ist ein erheblicher Anteil von der Stadt Weißenhorn für die Herstellung des Gehwegs zu tragen, eine genaue Aufschlüsselung hierzu liegt uns derzeit nicht vor.

Es ist nicht abschließend geklärt, ob in der Kostenschätzung alle Kosten für den Grunderwerb, den Bau des Gehweges und die Wiederherstellung der Grundstücke, insbesondere der Gartenmauern der Angrenzer einkalkuliert sind.

Sobald uns diese Angaben verfügbar sind, wird hierzu eine gesonderte Sitzungsvorlage gefertigt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass es sehr erfreulich sei, dass nun die Anwohner dem Grundstückskauf, zumindest auf der östlichen Seite, auf der man die Grundstücke benötigt, zugestimmt haben. Das Straßenbauamt möchte die westliche Seite von der von-Katzbeck-Straße bis zur Schmiedgasse durch einen Gehweg verbessern. Hierdurch könnten vor allem Schulkinder die zur Bushaltestelle müssen, die Straße sicherer queren. Hier ist besonders wichtig, dass mit einem Grundstücksbesitzer Kontakt aufgenommen werden muss, da dieser von diesem Vorhaben noch nichts wisse. Da die anderen Grundstücksbesitzer zugestimmt haben, sollte man auch hier die Gunst der Stunde nutzen. Dies wurde im November 2022 mit dem Straßenbauamt besprochen. Für Stadtbaumeisterin Graf-Rembold sei hier alles klar. Die Vertragsabschlüsse sollten somit abgeschlossen werden.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Fachbereichsleiter Meyer derzeit alle Anwohner bzgl. der Unterzeichnung der Bauerlaubniserklärung anschreibt und die Bedingungen abfragt. Sobald dies abgeschlossen ist und die genauen Kosten feststehen, wird hier eine Sitzungsvorlage dem Gremium zur Beratung vorgestellt und vorgelegt.

Beschluss:

„Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.“

Stadtrat Amann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

14.1.

Anfrage Stadträtin Probst - Freibad - Änderung der Benutzungsordnung

Stadträtin Probst wünscht die Änderung der Benutzungsordnung für das städtische Freibad. Sie sieht es als Diskriminierung an, dass blinde Menschen nicht für sich selbst entscheiden können, ob diese alleine ins Freibad gehen. Hierfür stellt sie einen Antrag.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass Stadträtin Probst hierfür einen schriftlichen Antrag stellen muss.

***********************

14.2.

Anfrage Stadträtin Probst - Kind mit Allergie in Kindertageseinrichtung

Stadträtin Probst schilderte im Auftrag einer Familie aus Weißenhorn, dass der Sohn den Kindergarten in Bubenhausen besucht. Dieses Kind hat eine Nussallergie und darf den Kindergarten mit einer Individualbegleitung besuchen. Ist diese Individualbegleitung nicht da, kann das Kind den Kindergarten nicht besuchen.

Stadträtin Probst fragte deshalb nach, ob es nicht möglich wäre, dass die Kindergartenleitung das Frühstück Nuss frei anbietet.

Bürgermeister Dr. Fendt sah diese Anfrage während des öffentlichen Teils der Sitzung sehr kritisch. Stadträtin Probst teilte ihm mit, dass sie die Erlaubnis der Eltern habe, die Thematik öffentlich zu machen. Die Eltern waren ebenfalls während der Sitzung anwesend. Er teilte mit, dass bzgl. der Thematik bereits Kontakt mit dem Bezirk aufgenommen wurde nachdem Stadträtin Probst auf Wunsch der Eltern als Inklusionsbeauftragte bei der Stadt sich nach dem aktuellen Stand der Thematik erkundigt hat. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Kontakt mit dem Bezirk Schwaben aufgenommen wurde. Sobald eine Rückmeldung vom Bezirk vorliegt, wird dies der Inklusionsbeauftragten Probst und den Eltern mitgeteilt.

***********************

14.3.

Anfrage Stadträtin Kempter - erster Schrannenmarkt am vergangenen Donnerstag, 16.03.2023

Stadträtin Kempter möchte ein Lob aussprechen. Am 16. März 2023 hatte zum ersten Mal der Schrannenmarkt stattgefunden. Die Veranstaltung kam super an. Viele Leute sind mit dem Zug gekommen. Auch von den Einzelhändlern erhielt Stadträtin Kempter positive Rückmeldung, dass die Hauptstraße wiederbelebt war. Hier gilt Herrn Drastik großer Dank. Die Veranstaltung war super organisiert und die Aussteller waren begeistert.

***********************

14.4.

Anfrage Stadträtin Kempter - Bubenhausen - zwei Störche in der nähe einer abgesägten Pappel - Aufbau eines Storch Nests durch den städt. Bauhof

Stadträtin Kempter berichtete aus der Bauausschusssitzung vom 13. März 2023. Hier hatte Stadtrat Dr. Bischof angesprochen, dass in Bubenhausen an einer abgesägten Pappel zwei Störche sind, welche sich dort wohl niederlassen möchten.

Stadtrat Dr. Bischof beantragte, dass man sich hierum kümmern solle. Bereits am Donnerstag, den 16. März 2023 war der städtische Bauhof vor Ort und baute ein Storchennest an der besagten Pappel auf.

Stadträtin Kempter hat bereits ein Bild erhalten. Die Störche haben das Nest sofort angenommen. Hierfür herzlichen Dank.