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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

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1.1.

Bekanntgaben - Künftige Dauerausstellung - Medienstation

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass auf den Plätzen der Stadtratsmitglieder eine Einverständniserklärung zur künftigen Dauerausstellung im neuen Heimatmuseum ausliege. Es sei geplant, Medienstationen einzurichten. Mit einem Fernrohr wird man in die Stadtgeschichte und in die lebendige Verwaltungsgeschichte schauen können. Es sollen typische Szenen aus der Verwaltung dargestellt werden, wie z.B. die Ausstellung eines Personalausweises, eine Trauungsszene, die Unterzeichnung eines Dokumentes und eben als großes Herzstück der Stadtverwaltung eine Ratssitzung mit Beschlussfassung. Es wäre schön, wenn dies live gedreht werden könnte. Stadträtin Lutz bittet um Mitteilung an den Museumsleiter, wenn man damit nicht einverstanden sei. Es wird vorab eine Information geben, an welchem Termin der Videodreh geplant ist.

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2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Weißenhorn für das Jahr 2024 und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027

SR 24/2024

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 der Stadt Weißenhorn wurde am 04.03.2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.

Die im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Ausschuss beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurden in das Zahlenwerk eingearbeitet. Die sich für das Haushaltsjahr 2024 und die Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.

Durch die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen schließt der Verwaltungs-haushalt nunmehr in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 54.421.000,00 Euro ab.

Aufgrund der Nachträge/Veränderungen ergibt sich nunmehr eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.720.0000,00 Euro.

Durch die in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen schließt der Vermögens-haushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nunmehr ausgeglichen mit 21.109.000,00 Euro ab.

Durch die Einnahmen- und Ausgabenseitigen Ansatzveränderungen im Vermögenshaushalt beläuft sich die geplante Rücklagenentnahme im Jahr 2024 nunmehr auf 11.772.000,00 Euro.

Das Gesamthaushalt 2024 schließt nunmehr in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 75.530.000,00 Euro ab.

Die Finanzplandaten für die Jahre 2025 bis 2027 wurden gleichfalls entsprechend den Änderungen gemäß der Anlage 1 angepasst.

Die Berichte zum Haushalt 2024 wurden an die zahlenmäßigen Veränderungen angepasst und entsprechend der in den Haushaltsplan 2024 und die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 eingearbeitet.

Der Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses zur Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 wurden jeweils einstimmig mit 14:0 Stimmen gefasst.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in den vorliegenden Sachverhalt ein. Sie übergibt das Wort an Stadtkämmerer Konrad. Dieser teilte mit, dass die größte Veränderung im Haushalt die Kreisumlage sei. Dadurch, dass diese nicht erhöht werde, verringere sich die Rücklagenentnahme um diesen Betrag.

Die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter hielten die traditionellen Haushaltsreden.

Stadtrat Niebling, Fraktion der CSU

Sehr geehrte Frau 2. Bürgermeisterin Kerstin Lutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausgangslage für diesen Haushalt ist immer noch bestens. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Stadthaushaltes sind hervorragend. Wir leben hier in unserem Städtle, in einer wohlhabenden und liebenswerten Stadt.

Die Fuggerstadt Weißenhorn steht für die älteste historische Stadt im Landkreis. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal, das uns keiner nehmen kann. Die historischen Gebäude, das malerische Ambiente, laden uns und viele Gäste zum Verweilen ein. Dieses Alleinstellungsmerkmal müssen wir pflegen und ausbauen. Für die Sanierung und die Erweiterung des Museums bekommen wir erfreulicherweise viele Fördermittel. Ca. 10,5 Mio. € Zuschüsse, die wir nutzen müssen, denn allein schon für den Erhalt der Gebäude wäre so viel Geld nötig. Wir haben dann nur noch ca. 7 Mio. € selbst zu tragen. Und auch das neue Feuerwehrgebäude an der Illerberger Straße kommt nun endlich in Fahrt, worauf wir so lange gewartet haben.

An den Gebäuden ist jedoch noch nicht Schluss, wir müssen auch an eine noch bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum denken und arbeiten. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unserer Kulturchefin Anna-Maria Höß eine tüchtige und ideenreiche Nachfolgerin zur Belebung unseres Städtles gefunden haben.

Weiterhin fördern wir unsere aktive Bürgergesellschaft. Deshalb hat die CSU-Fraktion mit der FDP schon im vorletzten Jahr das Förderprogramm „Stärkung der Dorfgemeinschaften“ nach der Pandemie ins Leben gerufen. 50 TSD € stehen dafür erneut im diesjährigen Haushalt zur Verfügung. Hier sollen neue Gemeinschaftsprojekte im Dorf gefördert werden. In fast allen Ortsteilen konnten dafür letztes Jahr schon Projekte unterstützt werden. Ich hoffe, dies wird dieses Jahr wieder zahlreich angenommen, um unsere wichtige Vereinslandschaft, die viele soziale Aufgaben übernimmt, weiter aufblühen zu lassen.

Auch die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger liegt uns sehr am Herzen. Deshalb wurden auf unseren Antrag hin 50 TSD € für die Installation von Defibrillatoren in allen Orts- und Stadtteilen inkl. Schulungen und Hinweisschildern in analoger und digitaler Form in den Haushalt eingestellt. Dies war längst überfällig und wir bedanken uns, dass die Defis schon beschafft wurden und an der Umsetzung gearbeitet wird, wie an der nachfolgenden Tagesordnung zu sehen ist. Zudem konnte ich am Wochenende beim Tag der offenen Tür der Pflegeschule der Kreisspitalstiftung bei der Förderschule teilnehmen. In der Pflegeschule sind derzeit zwei Klassen in Betrieb und es kommt im Herbst nochmals eine weitere dazu. Die Schule wird gerade deshalb sehr gut angenommen, da die Ausstattung hervorragend ist. Mit dem durchgängigen digitalen Angebot und modernster Visualisierung durch Virtual-Reality Brillen können die Schüler alles ausprobieren. Sie ist derzeit einer der modernsten Pflegeschulen in ganz Deutschland. Und es gibt gute Nachrichten – die Schule soll in Weißenhorn bleiben, da sie die Nähe zum Lernen in der Praxis bei unserem Krankenhaus braucht.

Weiterhin signalisiert dieser Haushalt vor allem auch Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. Beim Klimaschutz forcieren wir die ökologische Nutzung der Fernwärme aus dem Müllheizkraftwerk. Dies macht immer mehr Häuser von teuren, fossilen Brennstoffen unabhängig und wichtiger Grundlaststrom wird erzeugt, der die Schwankungen von Wind- und Sonnenstrom ausgleicht.

Und wir bauen Schulden im Sinne der Generationengerechtigkeit ab. Am Ende des Jahres sind wir mit den Schulden auf sagenhafte 0 Euro und mit einer aktuellen Rücklage von ca. 20 Mio. € stehen wir prächtig da. Wenn man die Kapitaleinlagen in das aufgebaute Fernwärmenetz mit dazu rechnet, sind es sogar 26 Mio. Das kann sich sehen lassen.

Ja, wir haben einen sehr engagierten Haushalt, der aber eine solide Grundlage für das Jahr 2024 bietet und eine beruhigende Sicherheit für die kommenden Jahre bereithält. In unserer Klausurtagung haben wir weitere wichtige Projekte priorisiert, die ein gutes, finanzielles Polster erfordern, wie Glasfaserausbau, Kindertageseinrichtungen, die Sanierung der Kleinschwimmhalle, eine Turnhalle bei der Grundschule Nord, Förderung der musikalischen Ausbildung, usw. Dies sind elementare Pflichtaufgaben der Stadt. Denn Bildung und Kultur entwickelt und stärkt die Werte gerade unserer Jüngsten. Dafür braucht es diese vorausschauende Stadtentwicklung mit deren sinnvollen Investitionen in die Zukunft.

Eins sollten wir bei den hohen Geldbeträgen gleichwohl nie vergessen: Wir entscheiden hier über viel Geld. Und wir verteilen Geld, das uns nicht gehört. Es wird von fleißigen Menschen erarbeitet und von erfolgreichen Unternehmen erwirtschaftet. Im Jahr 2022 hatten wir Einnahmen über die Gewerbesteuer von 15 Mio. €, in 2023 insgesamt 20 Mio. € und dieses Jahr sollen es nochmals 18 Mio. € Gewerbesteuer werden. Deshalb hier ein besonderer Dank an unsere Menschen und Unternehmen im Städtle, die uns im Rahmen des städtischen Haushalts die Möglichkeit bieten, das Geld sinnvoll für unsere Stadt einzusetzen und zu investieren.

Stadtrat Dr. Bischof, Fraktion der Freien Wähler/WÜW

Stadtrat Dr. Bischof sprach seinen Dank dem Stadtkämmerer Konrad uns einem gesamten Team für die Erstellung des umfangreichen Haushaltsplans. Es ist sehr erfreulich, dass die finanzielle Situation der Stadt mit den derzeit großen Rücklagen, mit deren Hilfe die großen Projekte wie die Sanierung des Museumsensembles, des Oberen Tores sowie der Feuerwehrneubau finanziert werden können. Dennoch muss weiter auf eine sparsame Haushaltsführung geachtet werden – insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Personalaufwendungen.

Sehr wichtig ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserer Stadt und damit auch die Förderung der Ehrenamtlichen in Organisationen wie Feuerwehr und Rotes Kreuz und in den vielfältigen kulturellen, karitativen und sportlichen Vereinen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass im letzten Jahr eine neue Vereinsförderungsrichtlinie verabschiedet werden konnte, auf deren Basis in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden können.

Eine sehr wichtige Herausforderung für die kommenden Jahre ist die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien, um den menschengemachten Klimawandel in einem noch erträglichen Rahmen zu halten und um uns von Energielieferungen aus autokratischen Staaten unabhängig zu machen.

Ein wichtiger Beitrag hierzu ist der Ausbau des Fernwärmenetzes. Zusätzlich muss unsere Stadt auch im Bereich der Energieerzeugung aktiv werden. Dazu werden derzeit Flächen für die Nutzung von Windkraft und Solarenergie ausgewiesen. Die Projekte sollten idealerweise in der Form von Bürgergenossenschaften erfolgen, so dass die Bürgerinnen und Bürger sich selbst an diesen Projekten beteiligen können. Dies schafft Akzeptanz und lässt die Gewinne im Ort.

Die Anstrengungen um eine umweltfreundliche Mobilität wurden durch die schlechte Neuplanung des ÖPNV zurückgeworfen. Die dritte Bürgermeisterin Kempter hat sich im direkten Kontakt mit den Schulen für eine möglichst schnelle Verbesserung eingesetzt, die nach Ostern wirksam werden soll.

Sorge bereitet die Entwicklung der Betriebe in der Innenstadt. Hier besteht großer Bedarf für einen Wirtschaftsförderer, dessen Stelle ausgeschrieben ist.

Auch die Sanierung der Kleinschwimmhalle muss mit hoher Priorität angegangen werden, damit in der nächsten Wintersaison wieder die Schwimmkurse der Wasserwacht und der Schwimmunterricht der Schulen stattfinden können.

Stadtrat Dr. Bischof möchte noch Stellung zu einem Punkt nehmen, der bereits in der Hauptausschusssitzung von ihm angesprochen wurde. Dies bezog sich auf den Haushaltsposten 3400.7180 Zuweisungen und Kulturpflege. Hier sind Mittel für Weissenhorn Klassik enthalten. Stadtrat Dr. Bischof bezog sich auf die Aussage des ersten Bürgermeisters in den Vorberatungen zum Haushalt, dass über diesen Haushaltsposten im Gremium des Stadtrates beraten werden solle. Nun erwähnte die zweite Bürgermeisterin in der Einleitung zur Sitzung, dass der Tagesordnungspunkt im Rahmen der Entscheidungskompetenz des ersten Bürgermeisters sei und nun der Post durch Zustimmung genehmigt werden soll. Dies hält Stadtrat Dr. Bischof für nicht richtig. Er möchte über dieses Projekt sprechen. Die Mittel sollen nicht freigegen werden. Er erkundigte sich bei Stadtkämmerer Konrad, ob es so etwas wie einen Sperrvermerk gebe und eine Freigabe nur durch Zustimmung des Stadtrates erfolgen könne.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass der Tagesordnungspunkt ursprünglich ein Budget von 60.000,00 Euro hatte. Die Weissenhorn Klassik GmbH habe jedoch einen Teil ihres Antrages zurückgezogen, so dass nur noch der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses vorliege. Dieser belaufe sich auf eine Summe von 20.000,00 Euro. Diese Summe falle in die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters. Der Stadtrat sei dafür nicht zuständig. Daher werde dies auch nicht im Stadtrat behandelt.

Stadtrat Dr. Bischof wendet noch einmal ein, dass man sich in den Haushaltsberatungen befinde. Es gehe gerade um die Thematik, ob dafür Haushaltsmittel eingestellt werden. Wenn diese nicht eingestellt werden, können sie in der Folge auch nicht ausgegeben werden. Bei den Vereinen werde auf jeden Euro geschaut. Hier habe man eine GmbH, die ihren Sitz in Berlin habe. Diese habe sicherlich tolle Konzerte in Weißenhorn. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe darum gebeten, dies genauer darzustellen. Man müsse sich die Frage stellen, ob es sinnvoll sei, dass die Stadt Weißenhorn mit einem so hohen Betrag unterstützen müsse. Er zeigte dem Gremium das Programmheft 2022 und wies darauf hin, dass die Bewerbung der Weissenhorn Klassik sehr aufwendig und teuer sei. Herr Stadtrat Dr. Bischof stellte die Frage in den Raum, inwiefern eine Unterstützung durch die Stadt Weißenhorn notwendig sei, wenn man diese Bewerbung so aufwendig gestalte. Man habe Vereinsförderrichtlinien beschlossen. Hier gehe es um wenige Eurobeträge, die dort genau verteilt würden. Die Weissenhorn Klassik sei eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin, die in einer ganz anderen Dimension bezuschusst werde. Herr Stadtrat Dr. Bischof möchte diese Haushaltsstelle noch einmal zur Diskussion stellen.

Stadtkämmerer Konrad bestätigte, dass es möglich sei, jetzt einen Sperrvermerk zu beschließen. Dazu müsse ein Zusatzbeschluss zur Haushaltssatzung gefasst werden.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass diese Thematik auch in der CSU-Fraktion diskutiert worden sei. Hier sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kosten in Höhe von 20.000,00 Euro gerechtfertigt seien. Es handele sich hier um ein höherwertiges Angebot im klassischen Bereich, das im Umkreis von Weißenhorn sehr bekannt sei. Die Stadt Weißenhorn sei nicht der einzige Förderer von Weissenhorn Klassik. Unter anderem würden auch das Bayerische Staatsministerium, ortsansässige Firmen oder auch der Landkreis Neu-Ulm und weitere Stellen diese Veranstaltung unterstützen. Die CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP sind der Meinung, dass dies in der Stadt Weißenhorn erhalten und somit gefördert werden sollte, um die Kultur und Kunst vor Ort zu fördern.

Stadtrat Dr. Bischof betonte nochmals, dass er und die Fraktion der Freien Wähler/WÜW nicht gegen diese Konzerte seien. Es gehe ihnen darum, vor Freigabe der Mittel Klarheit über die Zusammensetzung der Ausgaben zu erhalten. Aus diesem Grund beantragt Stadtrat Dr. Bischof diesen Sperrvermerk für die Haushaltsstelle 3400.7180.

Zweite Bürgermeisterin Lutz ließ über die Erteilung des Sperrvermerks abstimmen. Sie fasste dazu folgenden Beschluss:

„Über die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 3400.7180 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke soll ein Sperrvermerk gelegt werden. Die Zusammensetzung der Aufwendungen für Weissenhorn Klassik ist in einem Tagesordnungspunkt dem Stadtrat oder dem Hauptausschuss darzustellen. Erst nach einer Beschlussfassung können die Haushaltsmittel frei gegeben werden.“

Abstimmungsergebnis: 6:12

Der Beschluss wurde abgelehnt.

Stadtrat Richter, Fraktion der SPD

Sehr geehrte Damen und Herren, auch dieses Jahr haben wir einen Haushalt vorliegen, der sich im Gesamtumfang gegenüber den Vorjahren nochmals gesteigert hat. Die Zahlen sind bekannt und wenn man diese vergleichend mit Nachbarkommunen betrachtet, die zum Teil deutlich mehr Einwohner haben, so erscheinen sie beeindruckend. Doch man sollte nicht nur auf die Fassade blicken.

Es sieht immer noch so aus, dass wir ein solides Fundament, sprich stabil hohe Steuereinnahmen, haben. Das wirkt sich auf das Volumen des Verwaltungshaushaltes aus, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben abbildet. Allerdings erscheint der Himmel nicht mehr ganz so ungetrübt, was uns bewegen sollte, manche Dinge genauer zu betrachten.

Die Personalausgaben steigen stetig und spürbar an. Grund sind u.a. weitere Aufgaben, die sich im Personalbereich auswirken.

Der Aufwand für die Kinderbetreuung nimmt mittlerweile einen breiten Raum ein. Weißenhorn kann sich rühmen, eine große und umfassende Auswahl zu haben. Bedarfe werden nahezu abgedeckt und die Stadtverwaltung bemüht sich stets, Lösungen für weitere Angebote zu suchen. Der finanzielle Aufwand steigt auch hier an.

Weiter sind auch die Aufwendungen für den Betrieb unserer zahlreichen Einrichtungen zu beachten. Noch können jedes Jahr hohe Beträge in die Beschaffung von Inventar aber auch in den Bauunterhalt gesteckt werden, ohne dass wir uns groß Gedanken machen müssen. Sollten die Zeiten mal nicht mehr so rosig sein, werden wir gezwungen sein, die ein oder andere Ausgabe zu hinterfragen. Freiwillige Leistungen kommen dann schnell in den Fokus.

Gesamtwirtschaftlich scheint es momentan so zu sein, dass die Stimmung schlechter als die Lage ist. Aber wir sind natürlich auch von lokalen Entwicklungen abhängig, die sich negativ auf die Finanzsituation der Stadt auswirken könnten.

Die Herausforderungen werden zunehmen. Vielfach werden unsere Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und auf Einflüsse von außen können wir nur begrenzt reagieren.

Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt bedingen trotz hoher Einnahmen, dass wir nur einen überschaubaren Betrag in den Vermögenshaushalt für Investitionen überführen können.

Wir werden in große Aufgaben investieren und in die Umsetzung gehen. Wie bekannt und seit Jahren in Vorbereitung, muss das Gebäudeensemble um das Obere Tor dringend saniert werden. Nun geht es endlich los. Die ersten Ausschreibungen sind gestartet. Spannend wird sein, neben dem Heimatmuseum Nutzungen zu finden, die dieser Investition gerecht werden und einen echten Mehrwert für die Stadtgesellschaft bieten.

Ebenfalls kann der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Weißenhorn dieses Jahr starten. Hier soll die Vergabe an einen Generalunternehmer zeitnah erfolgen, um baldmöglichst beginnen zu können.

Der Stadtrat hat sich mit den Spitzen der Stadtverwaltung neulich in einer Klausurtagung intensiv mit den anstehenden Projekten auseinandergesetzt und Schwerpunkte für die nächsten Jahre setzen können. Ein gelebtes Verantwortungsbewusstsein kommt damit zum Ausdruck, das Rücksicht auf die begrenzten Möglichkeiten nimmt. Diese Erkenntnis und die Selbstreflexion führten dazu, dass teilweise auch politisch gewollte Projekte hintenanstehen müssen.

Die Vereinbarungen aus der Klausurtagung haben den Boden für das Arbeitsprogramm der nächsten zwei Jahre bereitet. Uns ist bewusst, dass aktuelle Entwicklungen zu Veränderungen führen werden. Eine regelmäßige Diskussion und Anpassung werden unumgänglich sein. So etwas ist aber normal und sollte uns nicht hindern, den jetzt vorgezeichneten Weg zu beginnen.

Wir dürfen auch mal einen Blick zurückwerfen. Viele Maßnahmen konnten abgeschlossen werden, wie z.B. die neue Aussegnungshalle am Waldfriedhof, das neue Feuerwehrgerätehaus in Biberachzell oder die neue Kita an der Maximilianstraße. Alles sehr ansprechende und gelungene Bauten. Mit Organisation und Konzentration kann man Dinge bewegen und blickt mit Stolz auf das Geleistete.

Nach längerer Vorbereitung konnte auch eine Vereinsförderrichtlinie beschlossen werden. Damit wurde Klarheit geschaffen und das Ehrenamt gestärkt.

Der Breitbandausbau stellt eine wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre dar. Wenn man die Entwicklungen in der Umgebung betrachtet, war es richtig, nicht gleich auf das erste Pferd zu setzen. Wir waren gut beraten, genauer hinzuschauen und verschiedene andere Optionen zu prüfen. Das anstehende Markterkundungsverfahren wird uns weitere Informationen liefern.

Die Bemühungen zu mehr Klimaschutz fordern auch die Kommunen. Die Stadt Weißenhorn wird hier ihren Beitrag leisten und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Mit dem Ausbau des Fernwärmenetzes in Kooperation mit dem Landkreis Neu-Ulm wurde ein gewaltiges Projekt gestartet, mit dem in kurzer Zeit viel erreicht wurde. Trotz der stetigen Erweiterung des Netzes werden leider nicht alle Anschlusswünsche kurz- oder mittelfristig erfüllt werden können.

Lösungen für die Wärmewende sind auch für die Stadtteile gefordert. Inwieweit hier private Investoren aktiv werden können, wird sich zeigen. Die Stadt Weißenhorn wird jedenfalls, wenn auch nicht sofort, die entsprechenden Grundlagenuntersuchungen durchführen lassen.

Der Ausbau Erneuerbarer Energien muss und wird weiter vorangehen. Zunehmend größere Anlagen erfordern Flächen im Außenbereich, die dafür zur Verfügung gestellt werden müssen. Aufgabe ist es, so klug vorzugehen, dass die Wertschöpfung hier vor Ort bleibt und sich auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen können.

Das Investitionsprogramm umfasst mit 21,1 Mio. € wieder einen gewaltigen Betrag. Aufgrund der erwähnten überschaubaren Zuführung vom Verwaltungshaushalt ist zur Deckung der Ausgaben ein beherzter Griff in die Rücklagen der Stadt erforderlich. Am Ende des Jahres wird sich zeigen, inwieweit das Vorgesehene auch tatsächlich kassenwirksam geworden ist. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es dann doch zu Verschiebungen kommt und die Ausgaben teilweise deutlich niedriger liegen. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Stadt Weißenhorn auch weiterhin investiert und Werte schafft.

Für die kommenden Jahre wird der Zustand der Infrastruktur eine größere Herausforderung sein. Die gesamte Bandbreite von Straßen, über Ver- und Entsorgungsleitungen bis hin zur Straßenbeleuchtung wird auf den Prüfstand kommen müssen.

Wir sehen also, dass wir uns momentan auf die jetzt wichtigen und anstehenden Projekte konzentrieren, aber darüber hinaus mittel- und langfristige Aufgaben nicht aus dem Blick verlieren. Der Haushalt für 2024 und das Finanz- und Investitionsprogramm für die Folgejahre geben den notwendigen finanziellen Rahmen.

Heute ist die Gelegenheit, unserem Kämmerer Michael Konrad besonders zu danken. Sehr geehrter Herr Konrad, wir beschließen heute über den letzten Haushaltsentwurf, den Sie ausgearbeitet und uns zur Beratung vorgelegt haben. Nachdem Sie bereits viele Jahre in der Stadtverwaltung Weißenhorn tätig waren, begannen Sie am 01.01.2001 als Kämmerer. Nun stehen Sie kurz vor dem Ruhestand.

Um eine Einschätzung zu geben: Der Stadthaushalt 2001 hatte ein Gesamtvolumen von 38,8 Mio. €. Die Verschuldung der Stadt lag bei ca. 12,3 Mio. €. Für dieses Jahr haben wir ein Gesamtvolumen von über 75,5 Mio. € und zum Ende des Jahres wird der Stadthaushalt schuldenfrei sein. In all den Jahren haben Sie hunderte Millionen Euro bewegt. Ich möchte eine Metapher bemühen und sagen, dass Sie dafür gesorgt haben, dass das Schiff „Stadt Weißenhorn“ allzeit ausreichend Wasser unter dem Kiel hatte und schwere Stürme gekonnt umfahren konnte.

Eine solide Finanzbasis der Stadt machte es dem Stadtrat leicht, verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Geldern umzugehen. Niemals mussten Sie den Finger heben und vor heraufziehenden Gewittern oder schwerer See warnen.

Sie sind noch ein paar Monate im Amt und ich gehe davon aus, dass wir Ihre Arbeit in einem anderen Rahmen noch entsprechend würdigen können.

Dieses Jahr haben Sie zum Abschluss des Berichtes zum Haushaltsentwurf ein Zitat von Aristoteles gewählt:

„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“

Der Stadthaushalt hängt von zahlreichen Einflüssen von außen ab. Wie entwickeln sich die Steuereinnahmen? Wird die Kreisumlage steigen? Bekommen wir eine Schlüsselzuweisung? Dies ist der Wind, der für uns aus verschiedenen Richtungen wehen kann. Ich bin mir sicher, dass wir auch zukünftig die Segel richtig setzen, damit sich die Stadt Weißenhorn weiter in positiver Richtung entwickeln kann.

An dieser Stelle der Dank an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und allen, die uns innerhalb und außerhalb der Stadt unterstützen.

Ganz besonders gilt unser Dank all jenen, die sich in Weißenhorn und den Stadtteilen im Ehrenamt tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen. Ohne Ehrenamt wären manche Dinge nicht möglich und würden das Miteinander nicht beleben.

Weiter danke ich den Kolleginnen und Kollegen des Hauptausschusses für die konstruktive sowie ziel- und sachorientierte Beratung der Haushaltsplanentwürfe.

Unsere Fraktion wird den Haushaltsplänen sowie den Finanz- und Investitionsplänen zustimmen.

Stadträtin Kunderna-Demuth, Fraktion der ÖDP

Sehr geehrte Frau Lutz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir danken zunächst als ÖDP-Fraktion allen Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten und Gewerbetreibenden für Ihren Einsatz, mit dem sie eine sehr gute finanzielle Basis für unsere Stadt erwirtschaftet haben. Bürgergeld, das wir im Stadtrat klug einsetzen müssen. Ebenso richten wir unseren Dank an alle ehrenamtlich Tätigen, die sich in unserer Gemeinde und den Ortsteilen auf vielfältigste Weise einbringen und eine absolut unverzichtbare Stütze unseres Miteinanders sind.

Als Kommune stehen wir wachsenden und schwierigen Anforderungen in außergewöhnlichen Zeiten gegenüber. Viele Krisen wirken von außen auf uns ein, erzeugen Druck und erfordern Lösungen bei uns hier vor Ort. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass immer neue Aufgaben und Rechtsansprüche auf uns als Kommune zukommen, ohne dass die vollständigen Sach- und Personalfragen bzw. -kosten gesichert sind. Glücklicherweise stehen wir in Weißenhorn, wie bereits des Öfteren von meinen Vorrednern erwähnt, finanziell sehr gut da!

Wir freuen uns, dass in den Haushaltsvorberatungen weitgehend einvernehmlich Schwerpunkte verabredet werden konnten. Welche Bereiche brauchen unseres Erachtens mehr Aufmerksamkeit, wo „fehlt es“ und wo haben wir bereits gute Entwicklungen?

Aus unserer Sicht dürfen trotz Krisenmanagement und Pflichtaufgaben die langfristigen und übergeordneten Herausforderungen nicht unter den Tisch fallen wie beispielsweise der demografische Wandel, die Digitalisierung und der Klimawandel bzw. Maßnahmen zur Klimaanpassung. Dazu gehört auch, dass Nachhaltigkeitsgesichtspunkte verstärkt bei Investitionsentscheidungen mitgedacht werden müssen. Wenn dabei etwas vorangehen soll, muss die Staatsregierung den Kommunen dafür ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.

Der Ausbau des Fernwärmenetzes, der Ausbau erneuerbarer Energien, eine mögliche Bürgerenergiegenossenschaft mit dem Ziel der dezentralen Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren sowie die Weiterentwicklung der „fahrradfreundlich“ zertifizierten Stadt sind für uns wichtige Punkte in einer ökologischen Stadtentwicklung. Leider hat sich die „fahrradfreundliche Kommune“ momentan aufgrund von Personalengpässen – bildlich gesprochen – einen „Platten gefahren“ oder ist buchstäblich „unter die Räder“ gekommen. Hier müssen wir aufpassen, dass unser Titel die nächsten sechs Jahre bis zur Weiterzertifizierung nicht zum bloßen Aushängeschild verkommt und alle finanziellen Planungsausgaben, die schon getätigt wurden, umsonst waren. Ziel muss schon sein, dass das Thema „Fahrrad“ bei baulichen Maßnahmen weiterhin mitgedacht wird.

Eine Besetzung der offenen Stelle „Klima-Management“ wäre für einige der bisher genannten Punkte und eine ökologische Stadtentwicklung, die uns sehr am Herzen liegt, hilfreich. Was mich zum nächsten Punkt führt: Der Mangel an geeigneten Nachwuchskräften und Personal insgesamt ist etwas, das uns beunruhigen sollte, da die Umsetzung kommunaler Aufgaben davon abhängt. Die Personalgewinnung und -bindung muss deshalb im Focus bleiben. Als attraktive Kleinstadt haben wir hier m. E. gute Karten, die wir mit Wertschätzung spielen sollten. Wir hoffen, dass der neue Stellenplan dieses Jahr „erfüllt“ werden kann, und danken der Verwaltung für ihre Anstrengungen in diesem Bereich.

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans muss uns das Thema „Flächensparen“ beschäftigen. Der Boden ist Lebensgrundlage und nicht vermehrbar. Hier wächst Nahrung, entwickeln sich Ökosysteme, wird CO2 und Wasser gespeichert und Artenvielfalt geschützt. Auch die Erstellung und Pflege der Ausgleichsflächen sind wichtige Themen, die nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Nach wie vor regen wir eine Wohnraum-Tauschbörse an, die bei zu groß oder zu klein gewordenem Wohnraum beim Flächensparen helfen kann. Die Reaktivierung von Ortskernen und ein Leerstandsmanagement sind ebenfalls geeignete Mittel.

Sehr erfreulich entwickelt sich Weißenhorn als Kulturstadt weiter: Durch die notwendige Sanierung des Museumsensembles entsteht mit der Erweiterung des Museums eine Art neues Kulturhaus mit den drei Säulen „Museum, Pädagogik und Kunstakademie“. Generationenübergreifend kann so eine Brücke in die Zukunft geschlagen und eine Bereicherung im Zentrum der historischen Innenstadt erreicht werden. Eine gute Ausstattung und Stärkung des Kulturamts bleiben deshalb weiterhin wichtig. Die Altstadt, aber auch die Ortskerne unserer Stadtteile sind unser Markenkern, auf den wir uns im Stadtrat verständigt haben. Wir treten daher für eine geschichtssensible Weiterentwicklung unserer Stadt ein, zu der etwa eine Gestaltungssatzung für die untere Vorstadt und die Ortskerne gehört, wie auch eine Förderung privater Investoren, wenn sie alte Gebäude „wiederbeleben“.

Das gute und funktionierende soziale Miteinander in der Stadt und den Ortsteilen ist ein wichtiger und entscheidender Faktor. Für eine lebensfreundliche und soziale Stadt sind wir im Bereich der Jugendpflege, Jugendsozialarbeit und Streetwork gut aufgestellt und im Haushalt berücksichtigt. Die wichtige dauerhafte wirtschaftliche Ausstattung dafür müssen wir gut im Blick behalten. Vielen Dank an alle haupt- und ehrenamtlichen Kräfte, die hier tätig sind. Die weitere Fortschreibung der Jugendförderung in den Vereinen und die Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung sind ebenso sehr erfreuliche Entwicklungen. Wir regen nach wie vor einen Seniorenbeirat für die Stadt an, der die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger vertritt. Im Sinne der Völkerverständigung und Friedenserhaltung bedanken wir uns mit Blick über den Tellerrand Weißenhorns für den Einsatz bei den Städtepartnerschaften Villecresnes und Valmadrera sowie beim Thema Fairtrade-Stadt.

Unsere Fraktion stimmt dem Haushaltsplan 2024 sowie dem Finanz- und Investitionsplan der nächsten Jahre zu. Abschließend bedanke ich mich im Namen der ÖDP-Fraktion bei Ihnen Herr Bürgermeister, bei allen städtischen Mitarbeiterinnen u. Mitarbeitern, die zur Erstellung des Haushaltsplans 2024 beigetragen haben und natürlich bei Ihnen Herr Konrad für die gute Aufbereitung und Erklärungen im Vorfeld.

Zweite Bürgermeisterin Lutz informierte, dass demnächst Bewerbungsgespräche für die Stelle des Klimaschutzmanagers geführt werden. Man hoffe, eine geeignete Person finden zu können.

Stadtrat Fliegel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Konrad, Sehr geehrte Kolleginnen, es ist für jede Kommune ein beruhigendes Gefühl, mit einem soliden Haushalt ins neue Geschäftsjahr Jahr zu starten.

Einen großen Dank an unseren Kämmerer Herr Konrad und seine Kolleginnen für ihre verantwortungsvolle Arbeit und die sehr umfangreichen und aussagekräftigten Unterlagen.

Noch sprudeln die Steuereinahmen, nicht nur die Gewerbesteuer und Einkommensteuer liegen weit über dem Ansatz. Dafür gilt unser Dank auch an die Gewerbetreibenden und Bürgerinnen der Stadt Weißenhorn. Insgesamt zeigt die Einnahmenseite für die Stadtkasse erneut ein sehr erfreuliches Ergebnis.

Auf der Ausgabenseite waren in einigen Ansätzen die Ergebnisse weit geringer, das heißt auch hier wurde Geld eingespart und manches Vorhaben konnte nicht umgesetzt werden.

Große Projekte die im Jahr 2023 umgesetzt werden konnten waren unter anderen der dringende und gelungene Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe in der Maximillianstraße und der Neubau eines Feuerwehrhauses in Biberachzell.

In Kooperation mit der Wohnbaugenossenschaft konnte sozialer Wohnraum geschaffen werden. Dies sollte auch für die kommenden Jahre ein fester Bestandteil bei der zukünftigen Planung von Wohnraum werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

Leider konnte im vergangenen Jahr eine geplante Fahrradsammelgarage am Bahnhof und die Planung einer Fahrradstraße Aufgrund fehlender Personalressourcen in der Verwaltung nicht weiterverfolgt werden.

Der weitere Weg zu einer „Fahrrad- und Kinderfreundlichen Kommune“ und die Steigerung des Radverkehrs durch sichere und gut ausgeschilderte Radwege in der Innenstadt sollte aber auch dieses Jahr weiterverfolgt werden. Anhand der schon zahlreich vorhandenen Gutachten zum Radverkehr in denen Problem- und Gefahrenstellen im Innenstadtbereich aufgezeigt werden, können auch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden.

Klimawandel, demographischer Wandel, Energiewende, Kriege in Europa und im Nahen Osten, Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Krisen – und Kriegsgebieten, die teilweise stagnierende Wirtschaft stellen unser Land und die Kommunen vor immer neue Herausforderungen.

Klimaschutz, Klimaanpassung erfordern eine vorausschauende Planung und sind nicht mit kurzfristigen Maßnahmen zu bewerkstelligen.

Dazu gehört auch eine flächensparende und klimafreundliche Siedlungsentwicklung. Ein aktuelles Leerstandsmanagement, die Erfassung von Baulücken und freien Flächen im Innenbereich sind hier wichtige Instrumente um eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Auch ein gutes und funktionierendes Ausgleichsflächenmanagement muss vorhanden sein. Eine Stadt mag noch so viele prachtvolle Bauwerke besitzen, wird Grünzügen nicht ausreichend Beachtung geschenkt, so wirkt sie karg und trostlos. Die Schaffung von ökologischen Freiräumen, die für unsere Lebensqualität so wichtig sind müssen erhalten und erweitert werden.

Der Ausbau erneuerbarer Energien muss vorangebracht werden. Dazu gehören Freiflächenphotovoltaik und Windkraft bei der die Bürgerinnen mit einbezogen werden. Wärme- und Stromversorgung in den Stadtteilen durch erneuerbare Energien haben hohe Priorität. Ein erfreulicher und wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung von CO2 ist weiterhin der laufende Ausbau des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet.

Auch dieses Jahr stehen einige größere Projekte an. Die dringend nötige Renovierung und die damit einhergehende Um- und Neugestaltung des Museumensembles. Die Stadt muss dafür kräftig in ihre Rücklagen greifen. Hier handelt es sich um ein historisches Gebäude und Eingangstor zur Altstadt, dessen Erhalt und Nutzung durch den Umbau gesichert und gesteigert werden kann.

Der geplante Neubau der Feuerwehr an der Illerbergerstraße wird dieses Jahr auf den Weg gebracht. Die beengten und veralteten Räumlichkeiten am bisherigen Standort sind nicht mehr zeitgemäß. Der Neubau dient letztendlich auch der Stärkung und Wertschätzung des Ehrenamtes.

Nachhaltiges und generationengerechtes Handeln ist gefragt. Die Förderung von Bildung, Kinder- und Jugendarbeit muss auch in Zukunft mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung und der Breitbandausbau im Stadtgebiet müssen vorangebracht werden, um Arbeitsschritte zu erleichtern und das Internet zukunftsfähig zu machen.

Viele große Aufgaben liegen noch vor uns.

Zum Ende des Jahres 2024 wird der Kernhaushalt schuldenfrei sein. Mit einer pro Kopfverschuldung von 21 Euro ist die Stadt im Landkreis und darüber hinaus sehr gut aufgestellt.

Der abschließenden Satz des Kämmerers von Aristoteles wurde sehr gut gewählt!

„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen“

Klimawandel, schwindende Ressourcen durch einen massiven Raubbau, ein weiterhin viel zu großer Flächenverbrauch, Zerstörung von Lebensraum und dadurch massiver Artenschwund sind Dinge vor denen wir unsere Augen nicht verschließen sollten. Vieles liegt in unserer Hand ob auch nachfolgende Generationen sich in Weißenhorn und seinen Stadtteilen wohlfühlen können. Setzen wir alles daran das auch sie einen intakten Lebensraum und eine lebenswerte Stadt vorfinden.

Ein weiter so in vielen Bereichen darf und sollte es nicht geben!

Beschluss 1:

  1. „Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Weißenhorn für das Jahr 2024 wie folgt:

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Stadt Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) für das

Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 54.421.000,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 21.109.000,00 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb wird auf 511.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,00 Euro festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

340 v. H.

b) für die Grundstücke (B)

340 v. H.

2. Gewerbesteuer

340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.500.000,00 Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.“

Weißenhorn, den xx.xx.2024
Stadt Weißenhorn:
Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis 1: 18:0

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

***

Beschluss 2:

  1. Der Stadtrat billigt die Übertragung von neuen Haushaltsausgaberesten aus dem Jahr 2023 in Höhe von 258.067,00 Euro zur Abwicklung von Investitionsmaßnahmen aus dem Vorjahr.

Abstimmungsergebnis 2: 18:0

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

* * *

Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2023 bis 2027

Beschluss 3:

„Der Stadtrat billigt den Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2023 bis 2027.“

Dieser sieht für die Jahre 2023 bis 2027 Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

Jahr

Betrag in Euro

2023

68.949.000,00

2024

75.530.000,00

2025

74.576.000,00

2026

73.472.000,00

2027

70.030.000,00

Weißenhorn, den 06.03.2024

Stadt Weißenhorn:

Abstimmungsergebnis 3: 18:0

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

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3.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2024 und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027

SR 25/2024

Sachverhalt:

Der Haushalt 2024 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn wurde am 04.03.2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung wurden vom Haupt- und Finanzausschuss in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung ohne Änderungen einstimmig mit 14:0 Stimmen zur Beschlussfassung im Stadtrat empfohlen.

Diskussion:

-/-

Beschluss 1:

„Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2024 wie folgt“.

Haushaltssatzung

der

Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn

(verwaltet von der Stadt Weißenhorn, Landkreis Neu-Ulm)

für das

Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Bayerischen Stiftungsgesetz vom 26.11.1954 (BayRS II Seite 661) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Weißenhorn für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  88.000,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.900,00 EUR

ab.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Weißenhorn, den xx.xx.2024
Stadt Weißenhorn:
Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis 1: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

* * *

Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2023 bis 2027

Beschluss 2:

„Der Stadtrat billigt den Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2023 bis 2027.“

Dieser sieht für die Jahre 2023 bis 2027 Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

Jahr

Betrag in Euro

2023

263.600,00

2024

92.900,00

2025

118.050,00

2026

116.350,00

2027

117.950,00

* * *

Weißenhorn, den 06.03.2024

Stadt Weißenhorn:

Abstimmungsergebnis 2: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Antrag der CSU und FDP zur Versorgung der Stadt Weißenhorn mit lebensrettenden externen DefibrillatorenVorschläge für mögliche Standorte

SR 19/2024

Sachverhalt:

Für die Anbringung der Defibrillatoren im Stadtgebiet und den Ortsteilen wurde nach entsprechenden Örtlichkeiten gesucht. Hierbei sind einige Punkte für den möglichen Standort ausschlaggebend:

-

Gute Erreichbarkeit im Notfall

-

Zentrale, bzw. stark frequentierte Örtlichkeit

-

Städtisches Gebäude, vorhandene Stromversorgung für den Betrieb in der kalten Jahreszeit

-

Ausrichtung nach Norden um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden

Nach diesen Kriterien werden folgende Örtlichkeiten vorgeschlagen:

Grafertshofen:

Gerätehaus der Feuerwehr, Memminger Straße/Zunftstraße

Nordausrichtung, zentraler Ort, gute Erreichbarkeit, hohe Frequentierung, Festplatz

Biberachzell:

Altes Feuerwehrhaus, Weißenhorner Straße 12

Nordausrichtung, zentraler Ort, gute Erreichbarkeit, hohe Frequentierung, Festplatz

Oberreichenbach:

Schützenheim, Widdumhofstraße 1a, kein städtisches Gebäude, Schützenverein hat Bereitschaft für die Anbringung signalisiert Nordausrichtung, zentraler Ort

Oberhausen:

Garage/Schuppen (ehemaliges Feuerwehrgerätehaus) neben Kindergarten, Von-Katzbeck-Str. 50 Nordausrichtung, zentraler Ort

Wallenhausen:

Dorfplatz, Habsburgerstraße/Roggenstraße Zentraler Ort, hohe Frequentierung, Stromanschluss bereits vorhanden

Hegelhofen

Feuerwehr, St. Nikolaus Straße 27 Nordausrichtung möglich, jedoch Rückseite Gebäude, zentralerer Ort/bessere Erreichbarkeit wie Gemeindehaus in der Sommerstraße 25

Weißenhorn:

Turnhalle Grundschule Süd, Reichenbacher Straße 24 Stadthalle, Martin-Kuen-Straße 9, Haus der Vereine, Hauptplatz 7, Bereitschaft der Hausbesitzer wurde signalisiert

Die Anschaffung der Defibrillatoren inklusive Wandschränke und Wandschilder mit Kurzanleitung erfolgte bereits 2023, somit fallen hierfür keine weiteren Kosten an. Die Montage erfolgt durch den Bauhof, in Einzelfällen wird noch ein Elektriker benötigt für den Stromanschluss. Zudem werden teilweise noch Hinweisschilder bestellt und montiert. Die Kosten für Montage und Material werden ca. 3000.- € für die neun Defibrillatoren betragen.

Im Ortsteil Attenhofen wurde bereits 2022 an der Feuerwehr in der St.-Lorenz-Straße 1 ein Defibrillator angebracht.

Im Ortsteil Bubenhausen wurde noch 2023 am Feuerwehrgerätehaus in der Brühlstraße 8 der Defibrillator angebracht, dadurch konnten für diesen noch Fördergelder gewonnen werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Stadtrat Simmnacher wies darauf hin, dass der Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter von der FDP aufgefallen sei, dass die Stadtteile Asch und Emershofen in der Auflistung fehlen. Er bedankte sich für die Zusendung der Liste der derzeit installierten Defibrillatoren in städtischem Besitz, die auf Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof zur Verfügung gestellt wurde. Einziges Manko: Der Defibrillator im Rathaus ist nur zu den Öffnungszeiten des Gebäudes erreichbar. Es sollte geprüft werden, ob er an eine Außenwand des Gebäudes verlegt werden kann, um auch den Kirch- und Schlossplatz abzudecken. Stadtrat Simmnacher möchte auf die vorab versendete Bestandsliste zurückkommen, auf der ein Wechselintervall mit Bestelldatum einer neuen Batterie hinterlegt ist. Er fragte, ob diese Batterien auch ausgetauscht wurden.

Herr Eckert vom Bauamt teilte mit, dass für Emershofen ein Defibrillator am Feuerwehrhaus in der Kurat-Sauter-Straße 2 vorgesehen ist. Dieser wird nach Norden ausgerichtet sein, da hier durch den Festplatz eine hohe Frequentierung gegeben ist. In Asch gestaltet sich die Lage etwas schwieriger, da es hier kein städtisches Gebäude gibt, um die Stromversorgung für einen Defibrillator zu ermöglichen. Eine Nachrüstung ist jederzeit möglich, vorerst werden die neun Defibrillatoren installiert. Die Verlegung des Defibrillators im Rathaus muss mit dem Denkmalschutz übereinstimmen. In Bezug auf die Ausstattung des Kirch- und Schlossplatzes wird ein weiterer Defibrillator am Haus der Vereine und am Museum angebracht werden, sobald dieses fertiggestellt wurde. Die Wartung der Defibrillatoren, einschließlich des Batteriewechsels, wird von der Feuerwehr übernommen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz äußerte, dass möglicherweise Bürgerinnen und Bürger in Asch sich bei der Stadtverwaltung melden werden, wenn sie im Stadtanzeiger lesen, dass ein Platz mit Stromversorgung zur Anbringung eines Defibrillators gesucht wird. Es wird sicherlich eine Lösung gefunden werden.

Stadtrat Dr. Bischof schlug vor, einen weiteren Defibrillator am Bahnhof anzubringen, da es sich um einen stark frequentierten Ort handle.

Herr Eckert erklärte, dass er dies mit dem Gebäudebesitzer klären werde.

Stadtrat Fliegel erkundigte sich nach Schulungen für die Verwendung von Defibrillatoren.

Herr Eckert berichtete, dass in Attenhofen bereits ein Defibrillator installiert wurde. Pro Verein wurden zwei Personen zusammengerufen und geschult, um dies wiederum im Verein weiterzugeben. Dieses Vorgehen könnte man sich auch für die anderen Vereine vorstellen. Anzumerken sei, dass die Defibrillatoren mit Piktogrammen erklärt werden und das Gerät mit Sprache anleitet und vorgibt, was zu tun ist.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass der von Stadtrat Fliegel angesprochene Punkt sehr wichtig sei. Viele wüssten nicht, wie man ein solches Gerät bedient und hätten Angst, es falsch zu bedienen. Diese Angst müsse der Bevölkerung genommen werden. Auch wenn der Defibrillator selbsterklärend sei, hält Stadtrat Niebling eine Schulung für sinnvoll und wichtig. Stadtrat Niebling geht noch auf verschiedene Kataster ein, in denen die Standorte der Defibrillatoren verzeichnet sind. Hier sollten auch die von der Stadt Weißenhorn angeschafften Defibrillatoren aufgenommen werden. Sobald die Defibrillatoren installiert sind, sollte eine Veröffentlichung der Standorte im Weißenhorner Stadtanzeiger erfolgen, zunächst vierteljährlich, nach Bekanntwerden halbjährlich.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bedankte sich für den Vorschlag. Dies könne problemlos im Weißenhorner Stadtanzeiger, in den sozialen Medien und auf der Homepage der Stadt Weißenhorn umgesetzt werden.

Stadträtin Probst merkte an, dass der Defibrillator zwar „spreche“ und Piktogramme angebracht seien, dies aber für gehörlose Menschen nicht ausreichend sei. Sie schlägt vor, auf den Geräten einen QR-Code anzubringen, der auf ein Video in Gebärdensprache verweist oder auf ein Video, das die Anwendung des Defibrillators für Personen mit schlechten Deutschkenntnissen zeigt. Erste Hilfe könne nicht jeder.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass man eine Schulung anbieten könnte, an der Stadträtin Probst mit den Gebärdensprachdolmetscherinnen teilnimmt und hier auch anderen Gehörlosen angeboten werden könnte, an der Schulung teilzunehmen.

Beschluss:

„Der Stadtrat nimmt die Vorschläge an und beauftragt die Verwaltung mit der Anbringung der Defibrillatoren an den vorgeschlagenen Örtlichkeiten.“

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Vergabe Beetpflege 2024

SR 20/2024

Sachverhalt:

Zuletzt wurde die Beetpflege im Jahr 2023 befristet für ein Jahr vergeben. Nun muss die Beetpflege für das Jahr 2024 neu vergeben werden. Aufgrund der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19. September 2023 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die Vergabe im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt. Die Wertgrenze für die Beschränkte Ausschreibung wurde entsprechend der o.g. Bekanntmachung befristet bis zum 31.12.2024 auf 215.000 € netto angehoben. Das Auftragsvolumen wurde auf etwa 195.000 € netto geschätzt.

Wir haben hierfür 4 Firmen angefragt:

Bieter

Angebotssumme

Firma 1

196.198,14 € netto

(0 % Abweichung)

Firma 2

Rückmeldung: Kein Angebot

Firma 3

Rückmeldung: Kein Angebot aufgrund fehlender Kapazität

Firma 4

Rückmeldung: Kein Angebot

Weitere Informationen zur Vergabe der Beetpflege befinden sich im nichtöffentlichen Anhang Angebotszusammenstellung Vergabe Beetpflege.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es folgte eine kurze Diskussion.

Stadtrat Schrodi erkundigte sich, warum in Weißenhorn nur eine Firma angeschrieben wurde. Seiner Meinung nach gebe es in Weißenhorn und der näheren Umgebung genügend Firmen, die solche Dienstleistungen anbieten würden. Er kann die Vorgehensweise nicht nachvollziehen und bittet darum, in Zukunft mehr ortsansässige Firmen anzuschreiben.

Zweite Bürgermeisterin Lutz erklärte, dass es eine Vorgabe sei, ab einer bestimmten Summe auch Firmen aus anderen Landkreisen anzuschreiben. Die Bitte von Stadtrat Schrodi werde aber an die Stadtverwaltung weitergegeben, um dies bei künftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen

Beschluss:

„Die Firma 1 wird auf der Grundlage des Angebotes mit Eingang vom 06.03.2024 in Höhe von 196.198,14 € netto mit der Ausführung der Beetpflege für das Jahr 2024 beauftragt. Dies betrifft die Flächen der Stadt Weißenhorn und die Flächen der Mittelschule.“

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Erneuerung Buchenweg; Vergabe Bauarbeiten

SR 17/2024

Sachverhalt:

Die Erneuerung des Buchenweges steht bereits seit längerem auf unserem Programm. Bereits im Jahr 2018 sollte die Baumaßnahme in Kooperation mit der Wärmeleitung umgesetzt werden. Damals wurde kein Angebot abgegeben. Im letzten Jahr wurde die Maßnahme, aufgrund eines möglichen späten Baubeginns, zurückgestellt, weil nicht sicher war, ob die Baustelle vor dem Winter vollendet werden kann.

Der Straßenausbauabschnitt wurde von der Hagenthalerstraße bis zur Einmündung zur Mozartstraße festgelegt. In diesem Bereich wird auch der Kanal aus den 1950- iger Jahren und die Wasserleitung erneuert.

Die Bauarbeiten wurden in Kooperation mit dem Ing. Büro Steinbacher in Öffentlicher Weise ausgeschrieben.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 15 Firmen angefordert.

Zum Submissionstermin am 20.2.24 haben 8 Firmen ein Angebot abgegeben. Das mindestnehmende nachgerechnete Angebot, unter Berücksichtigung eines 3%igen Nachlasses wurde mit einer Bruttoangebotssumme i.H. von 787.152,32 € abgegeben. Das Angebot des Zweitbieters liegt bei 867.817,67 € der Höchstbieter bei 1.327.351,56 €.

Die Aufteilung des Submissionsergebnisses des Mindestnehmers mit dem jeweiligen Haushaltsansatz und den Schätzkosten ergibt folgende Aufstellung.

Der diesjährige Haushaltsansatz wurde niedriger als die Kostenschätzung des Büros eingestellt, dieser entspricht in der Summe, nahezu dem Gesamtansatz der zugehörigen Sparten. Erfahrungsgemäß werden Schlussrechnungen erst im Folgejahr gestellt, womit der Ansatz für den Straßenbau für dieses Jahr ausreichen sollte.

Die Bauzeit der Hauptarbeiten wird auf 6 bis 7 Monate geschätzt. Für die Herstellung einiger Wärmeleitungshausanschlüsse und der Sparten Strom und Telekom müssen die Hauptarbeiten für ca. 4 bis 6 Wochen unterbrochen werden.

Der Baubeginn soll ab Mitte April erfolgen.

Von Seiten der VNEW werden Erdkabel hergestellt und die Beleuchtungskabel erneuert. Von Seiten der Telekom wurden vor einigen Jahren Glasfaseranschlüsse für das benachbarte kleine Baugebiet Ulmenweg hergestellt. Für den Buchenweg beabsichtigt die Telekom Glasfaserleitungen und eine entsprechende Vorstreckung für Hausanschlüsse auf Privatgrund herzustellen. Bei Nutzung des Anschlusses wird ein einmaliger Baukostenzuschuss i.H. von 800,-€ für einen Anschluss erforderlich.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in den Tagesordnungspunkt ein und übergab das Wort an den Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herrn Meyer.

Herr Meyer erläuterte das Bauvorhaben.

Stadtrat Jüstel erkundigte sich, warum der Buchenweg in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt aufgeteilt wurde. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe vorgeschlagen, hier wie beim Birkenweg in einem Zug zu planen und auszuführen. Er erkundigt sich, wann mit dem Ausbau des nördlichen Teils des Buchenwegs zu rechnen sei.

Zweite Bürgermeisterin Lutz wird dies zur Klärung an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten.

Beschluss:

„Der Auftrag zur Erneuerung des Buchenweges wird an den Mindestbieter mit einer Bruttoauftragssumme i.H. von 787.152,32 € erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

8. Änderung des Flächennutzungsplans ("E 12 - Feldtörle");

Aufstellungsänderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf

SR 22/2024

Sachverhalt:

Hinsichtlich des Sachberichts wird auf die Ausführungen im Sachbericht zur Sitzungsvorlage

Bebauungsplan "E 12 - Feldtörle" Weißenhorn;

Aufstellungsänderungsbeschluss für einen Teilbereich;

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf

verwiesen. Beide Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 III BauGB durchgeführt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in die Thematik ein. Sie übergab das Wort an den Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen, Herrn Meyer, der den Tagesordnungspunkt vorstellte.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass die CSU-Fraktion und Stadtrat Ritter von der FDP die Erweiterung des Geländes begrüßen. Dies sei eine konsequente Weiterentwicklung des Energiecampus an dieser Stelle. Das Müllheizkraftwerk liefere Energie in Form von Wärme und Strom aus Abfall, was sehr wünschenswert sei. Diese Energie in Form von Strom könne der Investor nutzen, um Wasserstoff zu erzeugen. Es gehe nicht nur um den Betrieb des Elektrolyseurs. Es werden sich weitere Unternehmen ansiedeln, die an der zukünftigen Forschung und Entwicklung mitarbeiten. Es gehe unter anderem auch darum, den Wasserstoff effektiv zu transportieren, zum Beispiel durch Beimischung in das bestehende Erdgasnetz. Man hätte einen Energieabnehmer vor Ort, der den Strom aus erneuerbaren Energien, wie Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen, die tagsüber zu viel Strom produzieren, nutzt, um die Energie effizient zwischenzuspeichern. Stadtrat Niebling appellierte an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weißenhorn mit ihren Ortsteilen, sich bei der Stadtverwaltung zu melden, wenn sich Investoren melden, die Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen kaufen oder pachten wollen. Man könnte hier gemeinsam mit den Bürgern Energie erzeugen, die für solche Zwecke genutzt werden könnte und somit die bestmögliche Wertschöpfung für die Stadt Weißenhorn erreichen.

Stadträtin Kuderna-Demuth teilte mit, dass es hier um eine Abwägung gehe: Die Fraktion der ÖDP habe sich mehrfach gegen die Bebauung des Feldtörles ausgesprochen. Die Fraktion der ÖDP werde auch dem Teilbereich nicht zustimmen, der nun letztendlich herausgenommen worden sei. Die hier vorgesehenen Randbereiche seien hinsichtlich der Grünstrukturen viel zu schmal. Das sei nicht überlebensfähig. Die ÖDP-Fraktion sei der Meinung, dass dies eine reine Alibifunktion erfülle. Stadträtin Kundera-Demuth findet es nicht mehr zeitgemäß, wie es auch im Sachvortrag formuliert wurde, in solche Flächen zu gehen und dort so etwas zu entwickeln. Es gäbe in der Nähe Brachflächen, die bereits abgeholzt seien. Möglicherweise würden diese nicht mehr benötigt. Man müsse an andere Stellen denken, z.B. in Richtung Autobahn auf dem Gebiet der Stadt Weißenhorn oder in Richtung interkommunales Gewerbegebiet, anstatt in eine solche Fläche hineinzugehen. Beim Thema Wasserstoff müsse man differenzieren. Es bereite Schwierigkeiten, dass man hier nicht genau wisse, was passieren solle. Wasserstoff sei ein Energieträger der Energiewende. Dieser solle aber laut Wissenschaft nur für bestimmte Dinge eingesetzt werden, da er einfach der teuerste Energieträger, der sog. „Champagner“ der Energiewende sei und die meisten erneuerbaren Energien verschlinge. Wenn er als Speicher dienen würde, wäre das sicherlich eine sinnvolle Anwendung an dieser Stelle. Das in das Wärmenetz einzuspeisen oder damit zu tanken, das sei völlig ineffizient. Ursprünglich habe es geheißen, das Gebiet solle nur wegen des Themas Wasserstoff entwickelt werden. Dies werde nun ausgeweitet, was unter anderem auch ein Punkt sei, warum die ÖDP-Fraktion dies nicht mittrage. Stadträtin Kuderna-Demuth beantragte, über den dritten Beschlussvorschlag getrennt abzustimmen.

Stadtrat Dr. Bischof kann die Einwände seiner Vorredner nachvollziehen. Es sei immer schade, wenn Waldflächen geopfert werden müssten. Wie die stellvertretende Bürgermeisterin Lutz bereits gesagt habe, handele es sich hier nicht um einen sehr hochwertigen Wald. Außerdem würden dafür Ausgleichsflächen geschaffen. Man habe in Weißenhorn das Problem, dass nicht so einfach Flächen zur Verfügung stünden, die hier angeboten werden könnten. Zum Thema Elektrolyseur möchte er zustimmen, dass es schade wäre, den hier erzeugten Wasserstoff zum Heizen zu verwenden. Aber wenn die Energiewende gelingen solle, brauche man unbedingt Speichermöglichkeiten. Sonst sei das nicht machbar. Bei der Solarenergie sei dies ganz offensichtlich. Diese stehe nur tagsüber und im Sommer mehr als im Winter zur Verfügung. Dies könne nicht allein durch Windenergie ausgeglichen werden. Man brauche Speichermöglichkeiten und hier sei der Wasserstoff ein zentrales Element. Stadtrat Dr. Bischof begrüßt, dass sich die Stadt Weißenhorn mit dieser Maßnahme an der Energiewende beteiligt. Soweit er informiert sei, werde der Strom nicht aus dem Müllheizkraftwerk kommen, da es sich dann nicht mehr um grünen Wasserstoff handeln würde. Es soll Strom aus Photovoltaikanlagen verwendet werden. Nach einer schwierigen Abwägung ist die Fraktion der Freien Wähler/WÜW der Meinung, dass dem Projekt zugestimmt werden kann. Man sehe hier eine Chance für Weißenhorn, aber auch für die Energiewende. Er bittet, wie bereits Stadtrat Niebling, alle Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger, die Grundstücke haben und auf die Investoren zukommen, um Windkraftanlagen oder Freiflächenphotovoltaikanlagen zu errichten, sich zunächst mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen ohne vorherige Unterzeichnung von Verträgen oder Vorverträgen. Auch die Stadt Weißenhorn hat hier Möglichkeiten. Ebenso soll vom Landkreis Neu-Ulm eine Erneuerbare Energien GmbH gegründet werden. Dies wäre sicherlich im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger, wenn die Wertschöpfung tatsächlich in der Region stattfindet und am Ort bleibe.

Stadtrat Fliegel meldete sich mit folgender Wortmeldung: „Zur Erschließung des Feldtörles hat unsere Fraktion schon in mehreren vorangegangenen Sitzungen Stellung bezogen. Trotzdem möchte ich nochmals auf die Bedeutung dieses schützenwerten Areals eingehen. Zur Erinnerung, der Waldfunktionsplan stellt das Planungsgebiet als Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und insbesondere für den Klimaschutz dar. Uns stellt sich die Frage warum solche Kartierungen erstellt werden, wenn dieser Lebensraum letztendlich doch problemlos versiegelt werden kann. Zu dem 21 ha großen Grundstück Feldtörle gehören 15 ha Mischwald, bei dem es sich um einen schützenswerten Bereich, der für den Artenschutz von großer Bedeutung ist handelt. Im Bebauungsplan -Vorentwurf von 2018 heißt es eindeutig Verbotsbestände nach §44 BNatSchG sind zu erwarten. Die Gutachten bescheinigen das sich hier über die Jahrzehnte ein Lebensraum entwickeln konnte, in dem sich teils streng geschützte Tiere angesiedelt haben. Der Wald beherbergt laut Gutachten unter anderem 27 Vogelarten die dort auch brüten, das bedeutet sie verlieren mit der Rodung ihre Nistmöglichkeiten. 7 verschiedene Arten von Fledermäusen von denen 2 auf der roten Liste stehen, die in Hohlbäumen ihren Lebensraum und Unterschlupf gefunden haben. Der im Bebauungsplan vorgesehene Waldstreifen im Süden und Westen kann die Waldfläche die einer Bebauung weichen müsste nicht ersetzen. Die Folge ist der Verlust von Nist- und Nahrungshabitaten der dort beheimateten Tierwelt. Wir lesen und hören immer wieder wie schnell der Artenschwund in unserer Tierwelt voranschreitet, diese Maßnahme trägt mit dazu bei. Wald ist nicht nur wichtig fürs Klima und ein wichtiger CO2 Speicher, er ist vor allem Lebensraum vieler Tiere. Zur Förderung von Wachstum und Wohlstand müssen immer mehr Vegetationsflächen für die Gewerbe- und Siedlungsentwicklung erschlossen werden. Pro Jahr werden im Landkreis im Schnitt 43 ha Vegetationsfläche versiegelt. Wie die Gutachten auch ergeben haben ist das Gebiet Feldtörle mit allerlei Altlasten belastet. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich noch etliche nicht detonierte Sprengkörper im Boden befinden. Die Erschließungskosten werden weit über den üblichen Kosten liegen. Treibende Kraft hier jetzt möglichst schnell Gewerbe anzusiedeln ist der Aufbau eines Elektrolyseures zur Herstellung von Wasserstoff. Wasserstoff ist Klimaschutz und die neue Wirtschaftskraft, so wird der Energieträger der Zukunft momentan fast überall beworben, vor allem wenn er grün ist. Als grüner Wasserstoff gilt nur, wenn der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien verwendet wird. (Wind- und Solarenergie) Der Bedarf dafür ist enorm. Energielieferant für das geplante Projekt soll die Müllverbrennungsanlage sein. Hier handelt es sich aber nicht um Strom aus erneuerbarer Energie, somit kann hier auch kein sauberer, grüner Wasserstoff produziert werden. Geht es nach dem Bundeswirtschaftsministerium, soll der größte Teil 50-70% des Wasserstoffes aus wind- und sonnenreichen Ländern importiert werden. Für die Wasserstoffproduktion wird sehr viel Süßwasser benötigt. Es muss deshalb sehr genau abgewogen werden, wo in Deutschland künftig grüner Wasserstoff produziert werden kann. Um 1 kg Wasserstoff herzustellen, werden mind. 9 Liter Wasser benötigt. Der Verlust kann deutlich steigen, wenn das Wasser behandelt werden muss (Destillation). Der Klimawandel beschert Deutschland laut einer Studie zunehmend Hitzewellen und massive Wasserverluste. Deutschland zählt dem neuen Bericht des Umweltbundesamtes zufolge zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Bundesrepublik verliert pro Jahr 2,5 Kubikkilometer Wasser. Wen man das über die nächsten 20 Jahre hochrechnet ist es die Menge Wasser die heutzutage der Bodensee umfasst. Dies hätte verheerende Folgen für die Landwirtschaft. Die jetzt bestehenden Trinkwasserbrunnen der Stadt werden in Zukunft wohl nicht ausreichen, den Elektrolyseur mit ausreichend Wasser zu versorgen. Es werden neue Brunnensysteme nötig werden. Im vergangenen Jahr wurde den Bürgern in den Sommermonaten nahegelegt sparsam mit Wasser umzugehen und hier werden dann Unmengen Wasser durch den Schlot gejagt. Die Energieeffzienz bei der Wasserstoffproduktion liegt gerade mal bei 70%. Unsere Fraktion wird Aufgrund des massiven Eingriffes in schützenswerte Bereiche für Flora und Fauna und der nicht vorhersehbaren Folgen für den Grundwasserspiegel einer Erschließung des Feldtörles nicht zustimmen.“

Stadtrat Hofmann Philipp möchte daran erinnern, dass man die Digitalisierung und eine Verkehrswende hin zur E-Mobilität umsetzen wolle. Außerdem wolle man die fahrradfreundliche Kommune mit E-Bikes fördern. Wenn man vor die Stadtratsmitglieder schaue, sehe man Laptops, in denen alles aus Aluminium und Kupfer bestehe. Wenn man sich in der Region umschaue, habe man in Weißenhorn ein Aluminiumwerk, nicht weit davon auf der Gemarkung Vöhringen ein Kupfererzeugungs- und -verarbeitungswerk. Diese Metalle, die heute teilweise noch aus Bergwerken gewonnen werden, können in Weißenhorn bereits zu 100 Prozent durch Recycling erzeugt werden. Der Presse war zu entnehmen, dass in Vöhringen ein Recyclingwerk gebaut wird. Alle diese Produktionsverfahren benötigen technische Gase wie Wasserstoff, aber auch andere Gase. Es gebe nichts umsonst auf der Welt. Man müsse sich überlegen, was man wolle. Wenn man recyceltes Kupfer oder Aluminium haben wolle, das extrem CO2 einspare, dann brauche man dafür technische Gase. Mit Wasserstoff habe man die richtige Entscheidung getroffen. Alles andere sei blauäugig. Es würde weiter weg produziert, was einen nicht mehr störe, weil es nicht mehr vor Ort sei. Das spiegele nicht die Realität und die Notwendigkeit wider. Er bezieht sich auf die Schlussworte von Stadtrat Dr. Bischof. Dieses Projekt mache den Wirtschaftsstandort Weißenhorn attraktiver und sei eine Möglichkeit, die Gewerbesteuereinnahmen zu erhöhen. Man könne daher nur zustimmen.

Beschluss 1:

1. Der Stadtrat beschließt im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans "E 12 - Feldtörle" für diesen Bereich ein Verfahren zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans einzuleiten (Aufstellungsänderungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans).

Abstimmungsergebnis 1: 15:3

Dem Beschluss wurde mit 15 Stimmen zugestimmt.

Beschluss 2:

2. Der Vorentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, Zeichenerklärung, Begründung und Umweltbericht, jeweils mit Stand vom 18.03.2024, ausgearbeitet vom Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG sowie die in Ziff. 11.2 des Umweltberichts genannten Gutachten werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis 2: 15:3

Dem Beschluss wurde mit 15 Stimmen zugestimmt.

Beschluss 3:

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 I BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis 3: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Bebauungsplan "E 12 - Feldtörle" Weißenhorn; Aufstellungsänderungsbeschluss;

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf

SR 21/2024

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat im Januar 2008 beschlossen, für den Bereich südlich der Bahnlinie Senden - Weißenhorn und nördlich der Illerberger Straße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Einleitung eines Verfahrens zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde mit gleichem Beschluss beschlossen.

Der durch das Büro „Steinbacher-Consult“ gefertigte Vorentwurf des Bebauungsplans „Feldtörle“ in der Fassung vom November 2018 wurde bis zum Jahr 2022 immer wieder aktualisiert, zuletzt auf die Fassung vom Mai 2022.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.12.2022 den Vorentwurf (im Beschluss fälschlich als Entwurf bezeichnet) gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I BauGB beauftragt. Ein entsprechender Beschluss zur parallelen Änderung des FNP wurde nicht gefasst. Die frühzeitige Beteiligung wurde jedoch nicht durchgeführt.

Im Zuge der Überplanung des Gesamtgebiets „Feldtörle“ wurde klar, dass ein schwieriger Planungsprozess ansteht und es gleichzeitig nicht mehr zeitgemäß ist, auf „Vorrat“ Flächen für industrielle bzw. gewerbliche Nutzungen zu schaffen, und dafür eine große, zusammenhängende Waldfläche zu opfern (auch wenn diese im Zuge der zwingenden Ausgleichsmaßnahmen 1:1 durch Aufforstungen im Gesamten zu Ersetzen gewesen wäre).

Ende 2022 ist ein Investor an die Verwaltung herangetreten mit dem Wunsch, auf einer Teilfläche des ehemaligen Plangebiets die Herstellung sowie den Vertrieb von Wasserstoff zu realisieren.

Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund das Plangebiet zunächst auf die vom Investor benötigte Fläche verkleinert, dann aber, um Firmen, die im Umfeld der Wasserstoffproduktion tätig sind, ebenfalls Flächen anbieten zu können, den Flächenumgriff noch etwas nach oben angepasst.

Überplant werden nun ca. 5,3 ha, das entspricht etwas weniger als einem Drittel der ursprünglich überplanten und im Eigentum der Stadt befindlichen Fläche.

Mit Beschluss vom Januar 2023 hat der Stadtrat die Verwaltung ermächtigt, das Büro Steinbacher-Consult mit den Planungsleistungen für die Erstellung eines Bebauungsplans für die Teilfläche sowie der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans zu beauftragen.

Das Büro Steinbacher-Consult war mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans für das Gesamtgebiet „E 12 – Feldtörle“ beauftragt. Vor diesem Hintergrund bot es sich an, zur Generierung von Synergieeffekten, von diesem Büro auch die Überplanung der Teilfläche bearbeiten zu lassen.

Auch wenn es naheliegend gewesen wäre, für das geplante Vorhaben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, wurde dennoch entschieden, einen sog. Angebotsbebauungsplan zu erstellen.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beinhaltet neben einem städtebaulichen Vertrag immer auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan, der das geplante Vorhaben des Investors bereits hinreichend genau abbildet (Kubatur der baulichen Anlagen, Außenanlagen, Erschließungsanlagen usw.).

Ein „klassischer“ Angebotsbebauungsplan, wie er in Wohnbaugebieten der Stadt normalerweise erstellt wird, ermöglicht auch das Vorhaben des Investors, aber eben auch vergleichbare und völlig andere Vorhaben die die Festsetzungen des Bebauungsplans einhalten.

Durch den geplanten Angebotsbebauungsplan sind Änderungen des Projekts des Investors, aber auch für den Fall eines möglichen Scheiterns des Vorhabens, wie dargestellt, andere im Industriegebiet zulässige Nutzungen möglich, ohne dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre.

In dem nun überplanten Bereich soll GI, also Industriegebiet, iSv. § 9 BauNVO festgesetzt werden, nur durch Lärmkontingente in Richtung Adolf-Wolf-Straße eingeschränkt. Damit sind dort alle Arten von Gewerbebetrieben zulässig.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit einer frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I sowie der Erstellung eines Umweltberichts mit einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung aufgestellt.

Die Beauftragung des Büros ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Büro hat in Absprache mit der Verwaltung und dem Investor den vorliegenden Vorentwurf mit Planzeichnung, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht gefertigt. Die bereits für Überplanung des Gesamtgebiets in Auftrag gegebenen und bis 2022 fertig gestellten Gutachten (Artenschutz, Faunistik, Baugrund, Altlasten / Kampfmittel / Schallschutz) konnten weitestgehend auch für den nun mehr vorliegenden Planumgriff verwendet werden. Lediglich das Schallgutachten musste für das Vorhaben des Investors überarbeitet werden.

Da wie dargestellt, der rechtsgültige FNP im Parallelverfahren geändert werden muss, und für die Aufstellung sowie Änderungen des FNP der Stadtrat zuständig ist, wird das Verfahren insgesamt dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Diskussion:

-/-

Beschluss 1:

4. Der Stadtrat beschließt für eine Teilfläche von ca. 5,3 ha des Grundstücks Flst.Nr. 1033, Gemarkung Weißenhorn, sowie für weitere kleinere ergänzende Teilflächen umliegender Flurstücke gemäß dem Planumgriff welcher der Planzeichnung aus Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage entnommen werden kann, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten (Aufstellungsänderungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis 1: 15:3

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen angenommen.

Beschluss 2:

5. Der Vorentwurf des Bebauungsplans "E 12 - Feldtörle" Weißenhorn mit Planzeichnung, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht, jeweils mit Stand vom 18.03.2024, ausgearbeitet vom Büro Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG sowie die in Ziff. 11.2 des Umweltberichts genannten Gutachten werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis 2: 15:3

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen angenommen.

Beschluss 3:

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 I BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis 3: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Fachbereich 4 - Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Bodenbelag EG des Museumsensembles

SR 30/2024

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 23.10.2024 wurden die Kostenberechnung in Höhe von 18 Mio. Euro vom Büro Beer, Bembè Dellinger vom 06.09.2023 zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Für das freigegebene Vorhaben wurden die ersten Ausschreibungen veröffentlicht. Auf der Vergabeplattform wird an den Unterlagen erfreuliches Interesse gezeigt.

Im laufenden Planungsprozess hat das Planungsbüro BBD im Hinblick auf die konstruktiven Herausforderungen (geringe mögliche Einbauhöhen des Fußbodenaufbaus, wegen darunterliegender Gewölbe) und des geforderten Kostenbewusstseins den Bodenbelag im Erdgeschoss der beiden Gebäude als geschliffener Estrich geplant und kalkuliert.

Nach nun erfolgter Bemusterung des geplanten Bodens möchten wir diesen zur Diskussion stellen. Unser Anspruch von einem authentischen und behutsamen Umgang mit dem Denkmal ist mit dem gewählten Betonboden schwierig. Der vorgeschlagene geschliffene Estrich, somit ein „grauer Betonboden“, zeigt einen nicht wünschenswerten Bruch mit der historischen Substanz. Man könnte durch Farbpigmente oder Einstreuungen diesen Bruch etwas abschwächen, jedoch führt diese Maßnahme zu einer unverhältnismäßigen Kostenerhöhung, die den Stilbruch nicht aufhebt. Somit ist zu überdenken ob man einer Materialveränderung den Vorzug geben sollte.

Aus diesem Grunde wurde die Möglichkeit eines Natursteinbelages geprüft.

Unter dem Aspekt, dass unser Gebäudeensemble das größte Ausstellungstück selbst darstellt, wurden authentische Natursteinbeläge beleuchtet, welche die Wertigkeit des Gebäudebestandes steigern. Hier genügt es jedoch nicht, nur Natursteinplatten zu verlegen. Bei der Verlegung sind auch Probleme zu lösen.

Zwangspunkte der Ausführung sind die vorhandenen geringen Höhen und die Anschlusspunkte sowohl im Haus, als auch an die Außenanlagen. Ein vollständig gegossener Bodenbelag hat hinsichtlich der Leitungsführungen konstruktive Vorteile gegenüber einem Estrich mit Plattenbelag. Unter Beachtung dieser Zwangspunkte wurde der konstruktiv mögliche Fußbodenaufbau überplant, ohne kostenintensive Eingriffe in die Fundamentierung oder die in einem Gebäudebereich vorhandene Bodenplatte nach sich zu ziehen. Ebenso blieb beachtet, dass ein weiterer Zwangspunkt „die Barrierefreiheit“ erhalten bleibt, ohne umfangreiche Eingriffe in den Außenbereich zu generieren, die wiederum eine hohe Kostenmehrung nach sich ziehen würden.

Durch diese Überplanung des Fußbodenaufbaus hinsichtlich der einzelnen Schichten, der Verträglichkeit zum Heizungssystem, den nötigen Leitungsführungen für HLS (Heizung- Lüftung- Sanitärtechnik) und ELT (Elektrotechnik) ist eine Ausführung mit Naturstein möglich.

Ein Naturstein als Bodenbelag im Erdgeschoß der beiden Gebäude wäre für das Gebäudeensemble, ebenso wie die jahrhundertealten Mauern und die Gebälke eine trendunabhängige Aufwertung des Denkmals für die nächsten Generationen unseres Kunst- und Kulturzentrums. Es wäre ein wünschenswerter und behutsamer Umgang mit dem Denkmal gegeben.

In der Kostendarstellung vom 6.9.2023 wurde ein Kostenpuffer für die im Bauablauf entstehenden Problempunkte, sowie Unvorhergesehenes verankert.

Der lt. Kostenberechnung eingeplante Puffer von 622.883,76 € wird zum jetzigen Stand mit folgenden Punkten belastet:

- Archäologische Baubegleitung 85.000,-€ (Auflage aus der Baugenehmigung)

- Höherwertige Putzaufbereitung aufgrund der Anforderungen der Drucktexte aus der Museumsgestaltung (Ansatz ca. 50.000,-€, noch nicht genauer definiert). Bei der Kostenreduzierung wurden die Innenputze größtenteils als erhaltenswert eingestuft und sollten nur bereichsweise ergänzt oder ausgebessert werden. Beim Test des Wanddrucks stellte sich heraus, dass der Untergrund des Drucktextes hohe Anforderungen leisten muss, und somit diese Bereiche des Druckes unabhängig Ihrer jetzigen Ausprägung nachbearbeitet werden müssen.

Für den Wechsel des Bodenbelags von einer geschliffenen Betonoberfläche zu einem Natursteinbelag würden sich ca. 160.000,- € Mehrkosten ergeben.

Als Anmerkung ist noch aufzuführen, dass ein Natursteinbelag im Betrieb lediglich eine Reinigung und eine intervallmäßige Versiegelung benötigt und dabei seine Wertigkeit erhalten bleibt. Ein geschliffener Estrich benötigt wiederkehrende maschinelle Bearbeitung um optisch ansprechend zu bleiben.

Die Materialveränderung in einen Naturstein kann im Kostenpuffer zum jetzigen Stand aufgenommen werden, jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass zum aktuellen Stand keine Einsparungen zum Ausgleich der Mehrkosten abzusehen sind und diese Änderung zum Fußbodenbelag eine Budgeterhöhung zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls erwarten lässt.

Zusätzlich prüfen wir gerade, ob es möglich ist, von einem derzeit in der Sanierung befindlichen Denkmal den dort verbauten Naturstein für unser Gebäudeensemble wiederzuverwenden. „Cradle to cradle“ Kreislaufwirtschaft wird bereits in einigen Projekten gelebt und wird künftig einen immer höheren Stellenwert einnehmen müssen. Hochwertige Materialien sollten nicht ungeachtet entsorgt werden.

Es wäre eine schöne Entwicklung, wenn wir für unsere historischen Gebäude diese Materialien einsetzen könnten und somit unseren Gedanken und Wunsch achtsam mit unserer historischen Substanz umzugehen noch steigern können.

Da sich diese Möglichkeit erst kurzfristig gezeigt hat, ist eine umfassende Prüfung für die anstehende Ratsentscheidung nicht möglich.

Die Entscheidung zum grundsätzlichen Vorgehen der Materialwahl muss jetzt getroffen werden, da die Ausführungsplanung für die weiteren Ausschreibungsgewerke erfolgt.

Falls eine Entscheidung zum Naturstein fällt, wird das Vorgehen der Wiederverwertung detailliert geprüft und lässt eine Kostenreduzierung erwarten.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, stellt zwei Bodenbelagsvarianten vor. Vorgestellt wurden ein Estrich und ein Naturstein. Es folgt eine rege Diskussion.

Stadtrat Richter teilte mit, dass man sich dem Thema nähern könne. Er wolle eine Bitte an die Verwaltung hinsichtlich der Projektabwicklung und der Kostenbetrachtung weitergeben. Man wolle sich hier aus dem Kostenpuffer bedienen. In der Sitzungsvorlage sei bereits erwähnt worden, dass hier bereits zwei Positionen in Anspruch genommen wurden, die den Kostenpuffer belasten. Herr Stadtrat Richter hält es angesichts der hohen Investitionssumme für angebracht, dass der Stadtrat über den Stand des Kostenpuffers informiert wird, sobald hier etwas bewegt und in Anspruch genommen wird. Zur Thematik des Bodenbelags aus Naturstein gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die Verwendung von Neumaterial und zum anderen die Verwendung von Altmaterial. Er bittet darum, dass dies, bevor man in die Ausschreibung gehe, dem Stadtrat abschließend zur Abstimmung vorgelegt werde, verbunden mit der Darstellung, wie sich dies auf den Kostenpuffer auswirke. Der zweite Satz, der in der Sitzungsvorlage steht, er möchte hier ganz klar ein Stoppzeichen bei der Kostengrenze von 18 Millionen Euro setzen und hier auf keinen Fall einen Beschluss herbeiführen, der dies durch die Hintertür aufweicht.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass die beiden Optionen zur Kostenermittlung der Natursteinvarianten in den Beschluss aufgenommen werden können.

Stadträtin Kuderna-Demuth teilte mit, dass die ÖDP-Fraktion der Natursteinvariante zustimmen werde. Sie fragt jedoch nach, ob es sich dabei um einen heimischen Naturstein handelt.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass dies geklärt werde.

Stadtrat Kühle ist von der Sitzungsvorlage überrascht. Man habe sich für dieses Projekt entschieden, aber auch gesagt, dass man sparen müsse. Man habe noch nicht einmal richtig angefangen und schon komme der erste Posten, der immense Kosten verursache. Er persönlich könne sich für den Estrich aussprechen. Dieser sei für das Gebäude und den Zweck absolut geeignet, wenn der Estrich versiegelt werde. Er könne der Sitzungsvorlage nicht zustimmen, dass ein Estrich erhebliche Mehrkosten in der Unterhaltung verursachen würde. Dies sei in der Sitzungsvorlage nicht belegt.

Stadtrat Richter teilte mit, dass er heute keine Entscheidung über den Bodenbelag treffen wird. Die Kostensituation sei zu vage. Eine Entscheidung könne erst getroffen werden, wenn dem Stadtrat eine konkrete Kostenberechnung vorliege. Es könne nicht sein, dass man nach einem halben Jahr bereits über die 18 Millionen Euro hinausschieße.

Stadtrat Jüstel ist der Meinung, dass es hier um Grundsätzliches gehe. Es sei klar, dass Kosten eingespart werden müssten. Hier gehe es aber um eine Wertigkeit. Der Heimat- und Museumsverein bezahle beispielsweise die Bohlendecke. Es gehe hier nicht um eine Industriehalle. Es gehe um ein Museum, das auch eine Wertigkeit im Boden habe. Natürlich wolle man die Kosten nicht sprengen, aber es seien Kosten für unvorhersehbare Positionen eingeplant worden.

Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass dies eine schwierige Sache sei. Alle Vorredner hätten Recht. Auch er spreche sich für eine Deckelung bei 18 Mio. Euro aus. Es sei jetzt schon so, dass an der einen oder anderen Stelle etwas Teureres vorgeschlagen werde. Herr Stadtrat Dr. Bischof ist ebenfalls der Meinung, dass ein Natursteinbelag dem Objekt sicherlich angemessener wäre. Er nimmt Bezug auf die Anfrage von Stadtrat Richter an die Verwaltung. Wäre es möglich, diese Entscheidung um 4 Wochen zu vertagen, um eine entsprechende Kostendarstellung zu erhalten? Selbst wenn man gebrauchtes Material verwenden würde, ist davon auszugehen, dass dies wahrscheinlich nicht billiger wird. Die Verlegung des Bodens könnte dadurch sogar noch schwieriger werden, um alles in die richtige Form zu bringen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass im weiteren Verlauf der Beratungen eine Kostenschätzung vorgelegt werden kann. Es werde aber immer eine Schätzung bleiben. Wenn man in der Bemusterung so weit sei, dass man wisse, welcher Boden es sein soll, könne man die Kosten besser abschätzen und entscheiden, welche der beiden Natursteinvarianten günstiger sei.

Stadtrat Niebling möchte sich unabhängig von den Kosten zum Material äußern. Man baue hier ein Museum, das im Eingangsbereich modern werde. Daher könne man auch einen modernen Boden einbauen. Je puristischer der Boden aussehe, desto mehr werde der Blick auf die Ausstellung gelenkt. Die Denkmalschutzbehörde habe diesem Boden zugestimmt. Ein geschliffener, marmorierter und strukturierter Estrich würde ihm persönlich besser gefallen. Dafür müsse man auch nicht mehr Geld ausgeben.

Stadtrat Richter nahm Stellung zur Aussage von Stadtrat Jüstel. Die von Stadtrat Jüstel angesprochene Decke verursache keine Mehrkosten. Sie sei in der Kostenschätzung nicht enthalten. Es handele sich um eine zusätzliche Maßnahme, die außerhalb der Kostenschätzung liege. Das sei nichts, was man im großen Kostenrahmen eingespart habe. Er könne sich den Naturstein als Bodenbelag sehr gut vorstellen. Allerdings müsse dem Stadtrat von Anfang an eine ordentliche Kostenkontrolle vorgelegt werden. Die Kostenverfolgung müsse transparent und nachvollziehbar sein. Deshalb werde es aus seiner Sicht keine Entscheidung geben, ohne vorher eine Kostenschätzung auf Basis der endgültigen Ausführungsvariante mit den Auswirkungen auf den Kostenpuffer zu haben.

Zweite Bürgermeisterin Lutz lässt über den neu formulierten Beschluss abstimmen.

Beschluss:

„Der Bodenbelag im EG des gesamten Museumsensembles soll mit einer Kostenschätzung, incl. Beleuchtung des Kostenpuffers vorberatend in der Bauausschusssitzung von der Verwaltung unter Abwägung der Vor- und Nachteile dargestellt werden.“

Abstimmungsergebnis: 11:7

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

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10.

Fachbereich 1 - Glasfaser Weißenhorn GmbH

SR 29/2024

Sachverhalt:

Die Gründung einer GmbH folgt vorgegebenen rechtlichen Schritten (vgl. hierzu Niessen / Strauch Gesellschaftsrecht, 2021 Rdnr. 372ff). Nachdem sich der Gesellschafter, hier die Stadt, für einen (notariellen zu beurkundenden) Gesellschaftsvertrag (notarielle Beurkundung steht noch aus) entschieden hat, folgt in einem weiteren Schritt, dass der Geschäftsführer die Gesellschaft zum Handelsregister anmeldet. Ein hauptamtlicher Geschäftsführer wurde noch nicht eingestellt, da die weitere Entwicklung, sprich die Umsetzung des Ausbaus, noch offen ist.

Leider hat sich aus dem Kreis des Stadtrates niemand gefunden, der für den Übergangsbereich als Geschäftsführer die Verantwortung zu übernehmen bereit ist. Der 1. Bürgermeister hat derzeit die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden. Eine gleichzeitige Übernahme auch der Aufgabe als Geschäftsführer scheidet aus rechtlichen Gründen aus. Der 1. Bürgermeister wäre bereit von seinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender zurückzutreten und die Funktion als Geschäftsführer zu übernehmen. Entsprechend müsste der Gesellschaftsvertrag geändert werden, insbesondere sollte aus dem Kreis der Stadträte ein Aufsichtsratsvorsitzender bestimmt werden. Dies sollte auch möglich sein, da die Hauptarbeit dann beim Geschäftsführer liegt.

Es besteht auch dringender Handlungsbedarf.

In vielen Gemeinden unseres Landkreises verzögert sich der Glasfaserausbau, wie man den Zeitungen entnehmen konnte. Wir haben zwar bereits das Markterkundungsverfahren gestartet, nachdem wir den Zuschussbescheid erhalten hatten, wie unser Berater von der Fa. Corwese mitteilte, wird sich das Verfahren aber verzögern, da die Plattform für dieses Verfahren derzeit nicht freigegebenen wurde.

Wenn das Verfahren fortgesetzt wird, bedeutet dies aber noch nicht, dass wir auch einen Bewerber finden, der das Stadtgebiet und die Ortsteile mit Glasfaser versorgt. Selbst wenn sich ein Unternehmen bewerben sollte, dann kann es auch sein, dass nur „Rosinen“ herausgepickt“ werden.

Sollte aber nur ein Bewerber für Teilbereiche gefunden werden, dann kann sicherlich das Verfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell fortsetzen werden. D.h., wir müssen einem Unternehmen seine Deckungslücke ausgleichen, ohne Eigentümer des Netzes zu werden. Auch ist vollkommen offen, ob wir für alle Teilorte überhaupt einen Bewerber finden.

Die Stadt sollte deshalb diese Zeit nutzen um über die Glasfaser Weißenhorn GmbH die Grundlagen zu schaffen, um gegebenenfalls im (geförderten) Betreibermodell (vgl. hierzu TOP 6 der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2023) selbst den Ausbau stemmen zu können. Dies ist eine Herkulesaufgabe, die gründlicher Vorarbeit bedarf. So muss beispielsweise sicherlich auch ein Unternehmen gefunden werden, dass den störungsfreien Betrieb sicherstellt.

Als Aufsichtsratsvorsitzender wäre sicherlich an die 2. oder 3. Bürgermeisterin oder an den Fraktionsvorsitzenden der größten Fraktion im Stadtrat zu denken.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor.

Stadtrat Niebling ist der Meinung, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Geschäftsführer bestellen müsse. Derzeit befinde man sich noch im Erkundungsverfahren. Dieses konnte noch nicht gestartet werden, da das Portal geschlossen ist. Laut dem Förderportal des Bundes soll dieses im April 2024 wieder geöffnet werden. Stadtrat Niebling hat bei einem Blick in das Portal gesehen, dass sich die Stadt Weißenhorn seit dem 21.02.2024 im sogenannten Branchendialog befindet. Dieser Branchendialog müsse bis zum 20.03.2024 abgeschlossen sein. Dieser müsse zwingend vor dem Markterkundungsverfahren abgeschlossen werden. Man habe diesen Schritt also schon vorweggenommen. Nun müsse man bis April 2024 abwarten, wie die aktuellen Förderbedingungen des Bundesprogramms aussehen. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Stadtrat Niebling habe sich bei der zuständigen Behörde erkundigt. Wenn die Stadt Weißenhorn das Markterkundungsverfahren durchlaufen habe, werde man sehen, welche Gebiete eigenwirtschaftlich durch Telekommunikationsunternehmen ausgebaut werden können. Für diese Gebiete würde die Stadt Weißenhorn keine Fördermittel erhalten. Danach werde man sehen, was übrigbleibe. Wenn es dann nur ein kleines Gebiet wäre, könnte man mit einem Telekommunikationsunternehmen sprechen oder auch ausschreiben, ob dieses ohne Fördermitteln ausgebaut werden könnte. Das sei der Weg, den man jetzt gehen müsse. Ob man am Ende tatsächlich diese GmbH nutzen müsse, um dies alles selbst auszubauen, das stehe derzeit noch in den Sternen. Deshalb stehe jetzt im Vordergrund, keine Entscheidung über den Geschäftsführer zu treffen, sondern das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten.

Zweite Bürgermeisterin Lutz sagte, es sei sicher sinnvoll, sich zu überlegen, wie man sich aufstelle, falls man die GmbH brauche, um dann zeitnah handeln zu können.

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den neu formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss:

„Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzenden Besprechung soll zur weiteren Klärung eine Sitzung stattfinden um die Themen der Geschäftsführung und des Aufsichtsratsvorsitzes zu besprechen.“

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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11.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Aufstellen einer Bank am Waldrand beim Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt e.V.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er eine Anfrage einer Bürgerin erhalten habe. Diese regt an, am Waldrand in der Nähe des AWO Alten- und Pflegeheims eine Sitzbank aufzustellen. Die vorhandenen Bänke seien für die Heimbewohner, die nicht mehr so weit laufen könnten, zu weit entfernt. Er möchte dies zum Anlass nehmen, um zu fragen, ob der Stadtförster oder der Bauhofleiter, je nachdem wer zuständig sei, in einer Sitzung des Bauausschusses berichten könne, was hier geplant sei. Es seien größere Mittel in den Haushalt eingestellt worden, um Premiumspazierwege anzulegen. Dies sei ein Projekt, das von der EU gefördert werde und auch im LEADER-Programm enthalten sei. Stadtrat Dr. Bischof würde es begrüßen, dies im Ausschuss zu diskutieren und Ideen einbringen zu können.

Zweite Bürgermeisterin Lutz sagte, dass sie dies an die Verwaltung weitergeben werde, um intern zu besprechen, wie dieses Thema aufbereitet werden könne.

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11.2.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Baustellen der Fernwärme Weißenhorn GmbH - Kaiser-Karl-Straße und Günzburger Straße

Stadtrat Simmnacher teilte mit, dass sich seine Anfrage auf zwei Baustellen der Fernwärme Weißenhorn GmbH beziehe. Diese befänden sich in der Kaiser-Karl-Straße auf Höhe des Türkisch Islamischen Kulturvereins e.V. und in der Günzburger Straße in Hegelhofen auf Höhe des Gasthauses Adler bis zum Ortsende.

Seit Mitte Februar 2024 befinde sich die Baustelle in der Kaiser-Karl-Straße. Man habe die Fahrbahndecke aufgerissen und anschließend eine Ampelanlage installiert. Seitdem sei kein Baufortschritt zu erkennen.

Stadtrat Schrodi warf ein, dass am Vormittag des Sitzungstages Bauarbeiten stattgefunden hätten.

Stadtrat Simmnacher sagte, dass in der vergangenen Woche in der Günzburger Straße die Tragschicht des Asphalts wiederhergestellt worden sei. Dies sei soweit in Ordnung, es gebe jedoch Absätze im Straßenbelag von ca. 5 - 6 cm, was für alle Verkehrsteilnehmer nicht optimal sei. Außerdem würden die Anwohner durch den Schwerlastverkehr mit zusätzlichem Lärm belästigt.

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass man dies gerne weitergeben werde.

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11.3.

Anfrage Stadtrat Ritter - Feldwege von Bubenhausen nach Emershofen oder Tiefenbach -

Stadtrat Ritter teilte mit, dass er von einigen Bürgerinnen und Bürgern aus Bubenhausen angesprochen wurde, dass die Feldwege von Bubenhausen nach Emershofen und Tiefenbach in einem desolaten Zustand sind. Der städtische Bauhof wird gebeten, die Feldwege neu zu schottern.

Herr Eckert vom Fachbereich Planen und Bauen teilte mit, dass der städtische Bauhof eine Prioritätenliste habe, die ab dem Frühjahr abgearbeitet werde. Es gebe regelmäßige Kontrollen der Feldwege. Dementsprechend werde gehandelt. Herr Eckert werde die Liste gerne an den Stadtrat weiterleiten.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bat Stadtrat Ritter um Bildmaterial für die Dokumentation und werde dies gerne an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten.

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11.4.

Anfrage Stadträtin Kempter - Dank von den Feuerwehren

Stadträtin Kempter berichtete, dass sie in Vertretung von Bürgermeister Dr. Fendt in der vergangenen Woche an zwei Feuerwehrveranstaltungen teilgenommen habe. Zum einen sei dies die Kommandantenwahl in Biberachzell gewesen, zum anderen die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenhorn am Freitag. Sie sei vom Kommandanten und vom Kreisbrandrat Dr. Schmid gebeten worden, den Dank an den Stadtrat, die Verwaltung und den Bürgermeister zu übermitteln. Wenn die Feuerwehr Anliegen oder Wünsche habe, würde die Verwaltung versuchen, diese zu erfüllen. Sie sei froh, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung reibungslos funktioniere. Dies wolle sie hiermit zum Ausdruck bringen.

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11.5.

Anfrage Stadträtin Kempter - Übergang Kreisverkehr Illerberger Straße - Markierungen am Boden

Stadträtin Kempter möchte ein Lob an Herrn Eckert vom Fachbereich Planen und Bauen und an den städtischen Bauhof aussprechen. Sie sei von der Blindenvertreterin darauf angesprochen worden, dass beim Übergang zum Kreisverkehr an der Illerberger Straße die weißen Trittplattenmarkierungen auf dem Boden von den Blindenhunden nicht mehr erkannt werden könnten, da die Markierungen stark abgetragen seien. Aufgrund des Hinweises hat der städtische Bauhof umgehend Abhilfe geschaffen, so dass die Blindenhunde die Gefahrenstelle wieder problemlos erkennen können und somit die Überquerung wieder gefahrlos möglich ist.