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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

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1.

Bekanntgaben

Der Vorsitzende informierte, dass das Projekt „Hausanschluss Elektro mit Trafo" kurz vor der Umsetzung stehe. Aufgrund bestimmter Sachzwänge komme es jedoch zu einer Verzögerung des ursprünglich vorgesehenen Bauzeitenplans (Aufbau in den Osterferien).

Zum einen solle die Station aufgrund zusätzlicher einzubauender Komponenten größer ausgeführt werden als ursprünglich geplant. Hierzu fänden derzeit planerische Abstimmungen statt. Zum anderen bestünden Lieferverzögerungen bei bestimmten Komponenten des Versorgers VNEW, sodass deren Einbau nicht rechtzeitig erfolgen könne.

Es werde der nächstmögliche Zeitpunkt für den Aufbau angestrebt. Sobald Klarheit über die zeitliche Umsetzung bestehe, erfolge eine entsprechende Information.

Der Sachstand wurde zur Kenntnis genommen.

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2.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn

 

SV 2/2026

Sachverhalt:

Auf die im Ratsinformationssystem eingestellten Unterlagen wird Bezug genommen.

Diskussion:

Vorsitzender Stölzle stellte den in der Anlage beigefügten Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 für den Schulverband vor. Wesentliche Änderungen ergaben sich kaum. Er verwies auf die Vergleichszahlen aus den Vorjahren im umfangreichen Vorbericht.

Zusammenfassend erläuterte Stadtkämmerer Palige den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die Abweichungen zum Vorjahr. Im Verwaltungshaushalt wurden rund 200.000 € weniger angesetzt, u. a. aufgrund im Vorjahr enthaltener Sicherungsmaßnahmen und der Zuordnung der neuen Fluchttreppe zum Vermögenshaushalt. Zudem wurden die Bewirtschaftungskosten um rund 10.000 € reduziert. Im Vermögenshaushalt bestehe ein Haushaltsausgaberest; insgesamt ergebe sich eine Zuführung zur Rücklage.

Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadträtin Janjanin sprach an, dass die PV-Anlage auf dem Dach der Mittelschule nach wie vor vermietet sei. Es sei bereits diskutiert worden, ob dieses Mietverhältnis beendet und die Anlage künftig von der Stadt selbst genutzt werden könnte.

Der stellvertretende Vorsitzende Stölzle erläuterte, dass hierzu eine Anmerkung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt sei und der Sachverhalt geprüft worden sei. Laut Prüfbericht laufen die bestehenden Verträge noch einige Jahre, sodass man bis zum Ablauf der Vertragslaufzeiten daran gebunden sei.

Des Weiteren erkundigte sich Stadträtin Janjanin, ob Ladestationen für PKW vorgesehen bzw. im Haushalt berücksichtigt seien, da dies bereits einmal Thema gewesen sei.

Der stellvertretende Vorsitzende Stölzle gab die Frage an Stadtkämmerer Palige weiter. Dieser erklärte, dass ihm derzeit keine Planungen für eine Ladestation bekannt seien. Auch über den möglichen Einbau eines Batteriespeichers sei bereits diskutiert worden; derzeit liege der Fokus jedoch auf der Umsetzung des Trafos. Inwieweit eine Nachrüstung möglich sei, müsse zu gegebener Zeit geprüft werden, auch im Hinblick auf einen möglichen Betreiber bzw. Provider. Er schlug vor, dies intern nochmals zu prüfen.

Herr Stölzle schlug vor, bei der EWAG nochmals anzufragen, ob dort ein Kooperationsprojekt möglich sei, zumal der Trafo ebenfalls von der EWAG komme.

Herr Dr. Hogrefe bedankte sich ebenfalls für die transparente Darstellung des Haushalts. Er stellte eine Frage zum deutlichen Anstieg der Personalkosten und erkundigte sich, ob dieser auf Personalmehrungen bzw. einen erhöhten Bedarf an Schulbegleitungen zurückzuführen sei. Nach seinem Verständnis sei im Haushalt ein Kostenanstieg von rund 15 % ausgewiesen.

Frau Müller stellte klar, dass es keine Personalmehrungen gebe. Der Stellenplan enthalte die gleichen Stellen wie im Vorjahr und sei somit unverändert. Die Hausmeisterstelle, die längere Zeit vakant gewesen sei, sei inzwischen wiederbesetzt und schlage nun mit weiteren 50 % zu Buche, was sich beim insgesamt kleinen Personalkörper des Schulverbands entsprechend bemerkbar mache. Schulbegleiter fielen zudem nicht in den Aufgabenbereich der Stadt.

Abschließend ließ Vorsitzender Stölzle über die beiden Beschlussvorschläge abstimmen.

Beschluss 1:

Die Schulverbandsversammlung beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn wie folgt:

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn - (Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔1.476.800,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔720.300,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf 1.040.200,00 € festgesetzt (Verwaltungsumlage).

(2)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf 0,00 € festgesetzt (Investitionsumlage).

(3)

Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2025 - besuchten, umgelegt.

(4)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 auf 290 Schüler festgesetzt.

(5)

Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die

 

Betriebskostenumlage auf 3.586,8965517 €

 

Investitionsumlage auf 0,0000000 €

 

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Weißenhorn, den xx.xx.2026
Schulverband Mittelschule Weißenhorn
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister und
Schulverbandsvorsitzender

Beschluss 2:

Der Schulverband billigt die Übertragung von neuen Haushaltsausgaberesten aus dem Jahr 2025 in Höhe von 199.927,95 € zur Abwicklung von Investitionsmaßnahmen aus dem Vorjahr.

Abstimmungsergebnis: 4 : 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Finanz- und Investitionsplan des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für die Jahre 2025 bis 2029

 

SV 2/2026

Sachverhalt:

Auf die als Anlage beigefügten Beratungsunterlagen wird Bezug genommen.

Diskussion:

Der Vorsitzende verlas den als Anlage beigefügen Finanz- und Investitionsplan des Schulverbands für die Jahre 2025 bis 2029. Dabei warf er die Frage auf, worauf der deutliche Rückgang der geplanten Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2027 bis 2029 zurückzuführen sei.

Stadtkämmerer Palige bestätigte, dass der Rückgang insbesondere im Verwaltungshaushalt auffalle. Er erklärte, häufig seien die Finanzplandaten für die Folgejahre nicht so detailliert befüllt wie für das aktuelle Haushaltsjahr. Oft liege dies auch daran, dass im laufenden Jahr mehrere Maßnahmen geplant seien, während in den Folgejahren weniger oder keine Maßnahmen vorgesehen seien.

Stölzle begrüßte die Erläuterung und merkte an, dass größere Investitionen, insbesondere im Hinblick auf eine Sanierung der Mittelschule, noch bevorstünden und nicht erst 2029 beginnen sollten. Wie bereits zuvor angesprochen, habe die Rücklage im Vermögenshaushalt bislang geschont werden können und könne möglicherweise sogar weiter aufgebaut werden. Man werde künftig um jeden Euro in der Rücklage froh sein.

Auch in der letzten Sitzung des Schulverbands habe Stadtbaumeisterin Graf-Rembold angemerkt, dass frühzeitig über den Aufbau einer Rücklage nachgedacht werden sollte, um den Haushalt auch in den Folgejahren auf einem stabilen Niveau halten zu können, insbesondere im Hinblick auf absehbar hohe Ausgaben.

Stölzle bestätigte, dass der Investitionsplan lediglich eine Prognose darstelle. Maßgeblich sei das aktuelle Haushaltsjahr. Die derzeit absehbaren Maßnahmen seien zwar in den Investitionsplan aufgenommen worden, dieser sei jedoch nicht in Stein gemeißelt, sondern bilde lediglich eine Grundlage für künftige Entwicklungen.

Stadtrat Dr. Hogrefe wies darauf hin, künftig nicht zu knapp zu kalkulieren. Nach seiner Einschätzung sei mit steigenden Schülerzahlen an der Mittelschule zu rechnen, da diese zunehmend an Bedeutung gewinne und mehr Schüler aus den Grundschulen dorthin wechseln würden. Zudem verfüge die Stadt über eine sehr gute Mittelschule, die die Schüler gut auf ihren weiteren Lebensweg vorbereite und dies seiner Ansicht nach auch künftig so bleiben solle.

Im Anschluss an die Diskussion erging folgender Beschluss.

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung billigt den von der Verwaltung vorgelegten Finanz- und Investitionsplan des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für die Jahr 2025 bis 2029.

Dieser sieht für die Jahre 2025 bis 2029 Einnahmen und Ausgaben in folgender Höhe vor:

Jahr:

Betrag in €:

2025:

2.308.000,00

2026:

2.154.100,00

2027:

1.194.000,00

2028:

1.184.700,00

2029:

1.190.700,00

Abstimmungsergebnis: 4:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Änderung der Benutzungsordnung für die Dreifachturnhalle an der Mittelschule

 

SV 2/2026

Sachverhalt:

Die bisherige "Benutzungsordnung für die Dreifachturnhalle an der Kolpingstraße und die Turnhalle an der Reichenbacher Straße" stammt auf dem Jahr 1977, mit Beschlussfassung am 14.02.1977.

Ergänzend zu dieser Benutzungsordnung gab es bezüglich der Anpassung der Benutzungsgebühren der Dreifachturnhalle einen Beschluss des Schulverbandes vom 22.03.2018.

Aufgrund der Jahrzehnte veralteten Benutzungsordnung überarbeitete die Verwaltung diese und passt sie aus folgenden Gründen an:

1. Aufspaltung der Benutzungsordnung für die Dreifachturnhalle, sowie für die Turnhalle an der GS Süd:

Für die DTH ist der Schulverband und somit die Schulverbandsversammlung zuständig. Die Benutzung der Turnhalle der GS Süd fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Weißenhorn bzw. des Stadtrates der Stadt Weißenhorn. Folglich dessen muss es künftig zwei Benutzungsordnungen geben.

2. Abrechnung eines Energiezuschlags, sowie einer Reinigungspauschale: Bislang wurden keinerlei Reinigungskosten, Energiekosten, etc. an Turnierwochenenden verrechnet. Diese Kosten werden vollständig vom Schulverband getragen. Diese Kosten erhöhen sich an den Wochenenden und Feiertagen erheblich, aufgrund des ergänzenden Zuschlags. Die Verwaltung empfiehlt demnach neben Benutzungsgebühren für Turniere und sonstige sportliche Veranstaltungen eine Reinigungspauschale, sowie einen Energiezuschlag zu erheben.

3. Reinigung:

Aufgrund der sehr hohen Kosten der Reinigung sollen Vereine künftig damit beauftragt werden, die Dreifachturnhalle und die Tribüne gereinigt zu hinterlassen. Die Reinigung ist durch den Verein durchzuführen. Sollte diese Reinigung nicht ausreichen (z.B. Witterungsbedingt) behält sich die Stadt Weißenhorn vor die Reinigung selbst durchzuführen und die Reinigung inkl. allen Zuschlägen dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

4. Aufnahme Außenbereich:

Der Außenbereich war bislang nicht Bestandteil der Benutzungsordnung. Da dieser grundsätzlich dem schulischen Betrieb vorbehalten ist und eine regelmäßige außerschulische Nutzung nicht vorgesehen ist, wird künftig ergänzend geregelt, dass eine Nutzung lediglich in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt Weißenhorn, sowie der Mittelschule zulässig ist. Für die Inanspruchnahme wird eine Pauschale erhoben.

5. Höhe der Entgelte:

Im Zuge der Überarbeitung wird auch eine Anpassung der Entgelthöhe vorgenommen. Künftig erfolgt die Abrechnung einheitlich nach gebuchten Stunden, getrennt nach Erwachsene- sowie Kinder- und Jugendstunden. Eine abweichende Handhabung ist nicht mehr vorgesehen. Die kostenfreien Heimspiele und Turniere für Vereine des Schulverbands bleiben hiervon unberührt und weiterhin kostenfrei.

6. Generelle Aktualisierung:

Da die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1977 stammt, ist eine generelle Aktualisierung notwendig. Die Verwaltung hat sich hier an die Benutzungsordnung der Fuggerhalle orientiert.

Im Anhang befindet sich ein ausgearbeiteter Entwurf der "Benutzungsordnung für die Dreifachturnhalle an der Mittelschule und dessen Außenbereich i.d.F. des 03.03.2026".

Auf den ersten Blick erscheinen die Anpassungen der Nutzungsentgelte erheblich. Würde die Verwaltung jedoch eine Preisanpassung entsprechend der seit 1977 eingetretenen Inflation vornehmen, lägen die Entgelte etwa doppelt so hoch wie die nun vorgeschlagenen, neu festgesetzten Beiträge.

Der Stadtrat wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung eine Benutzungsordnung für die Turnhalle an der Grundschule Süd beschließen.

Diskussion:

Frau Höß informierte zum Sachbericht und führte aus, dass die inzwischen in die Jahre gekommene Benutzungsordnung aus dem Jahr 1977 angepasst werden solle. Das Thema sei in den vergangenen Jahren nicht weiter aufgegriffen worden, obwohl zwischenzeitlich mehrfach entsprechende Beschlüsse gefasst worden seien. Hintergrund seien unter anderem die gestiegenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Mittelschule, etwa für Reinigung und Energie. Wie aus der Anlage für das Jahr 2023 ersichtlich sei, hätten sich die Ausgaben auf rund 85.000 € belaufen. Zudem zeige sich in der bisherigen Benutzungsordnung, dass die Benutzungsentgelte sehr gering angesetzt seien und teilweise Sonderregelungen bestünden, bei denen Erwachsenenstunden als Kinderpauschalen abgerechnet worden seien. Für Heimspiele seien bislang keine Entgelte erhoben worden. Man habe sich darauf verständigt, dies auch weiterhin so beizubehalten, um die Vereine weiterhin zu unterstützen. Gleichzeitig solle künftig darauf geachtet werden, dass Erwachsenenstunden auch als solche und nicht mehr als Kinderstunden abgerechnet werden. Sie führte weiter aus, dass künftig stärker differenziert werden müsse, um zumindest einen Teil der entstehenden Kosten zu decken. Eine vollständige Kostendeckung sei jedoch sehr hoch und den Vereinen nicht zuzumuten. Eine Aufstockung der Entgelte komme daher als Möglichkeit zur teilweisen Kostendeckung in Betracht. Zudem sei in der bisherigen Benutzungsordnung auch die Grundschule Süd enthalten gewesen, was sachlich nicht korrekt sei. Die Turnhalle der Mittelschule falle in die Zuständigkeit des Schulverbands, während die Grundschule Süd dem Stadtrat unterliege. Daher habe man sich darauf verständigt, künftig getrennte Benutzungsordnungen für die Mittelschule und die Grundschule Süd zu erstellen. Für die Grundschule Süd werde Frau Höß eine entsprechende Vorlage in der nächsten Stadtratssitzung einbringen. Sofern der Schulverband der Regelung heute zustimme, werde sie den Stadtrat entsprechend informieren. Zum Außenbereich habe es bislang keine klare Regelung gegeben; die Nutzung sei teilweise informell erfolgt. Ob diese stets im Sinne der Stadt erfolgt sei, stelle sie in Frage. Vereinzelt hätten etwa Fußballer den Außenbereich nutzen wollen; dies sei nach Absprache genehmigt worden, eine Pauschale sei hierfür jedoch bislang nicht erhoben worden. Künftig solle vermieden werden, dass regelmäßige Nutzungszeiten für Vereine im Außenbereich entstehen. Dieser solle in erster Linie der Schule vorbehalten bleiben und nur in Ausnahmefällen auch von Vereinen mitgenutzt werden können, dann gegebenenfalls auch unter Nutzung der sanitären Anlagen.

Auf Nachfrage von Herrn Stölzle, der sich erkundigte, ob die Orientierung an der Benutzungsordnung der Fuggerhalle anhand von Erfahrungswerten funktioniert habe, erklärte Frau Höß, dass dies der Fall sei. Zudem sei vorgesehen, die Benutzungsordnungen der städtischen Hallen künftig einheitlich zu gestalten. In diesem Zusammenhang solle auch eine Anpassung der Nutzungsentgelte erfolgen, sodass künftig einheitliche Sätze für alle Hallen gelten.

Der Vorsitzende begrüßte den Vorschlag und betonte, dass der Schulverband als Träger auch auf solche Themen achten müsse. Er verwies darauf, dass auch in Roggenburg die Gebühren deutlich angepasst worden seien, da dies inzwischen unumgänglich sei. Seiner Ansicht nach seien die vorgesehenen Stundensätze weiterhin moderat. Er regte an, in zwei bis drei Jahren eine Evaluation vorzunehmen, um zu prüfen, welche Mehreinnahmen erzielt wurden und wie sich die Ausgabenseite entwickle. Gegebenenfalls müsse dann nachgesteuert werden, da sich die Entgelte derzeit noch im unteren Bereich dessen bewegten, was grundsätzlich angesetzt werden könnte, auch wenn es ihm nicht leichtfalle, den Vereinssport stärker zu belasten.

Weitere Fragen aus dem Gremium zur Benutzungsordnung ergaben sich nicht.

Demnach erging folgender Beschluss.

Beschluss:

Die Schulverbandsversammlung erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Benutzungsordnung für die an der Mittelschule und dessen Außenbereich i.d.F. des 03.03.2026. Gleichzeitig treten die Benutzungsordnung für die Dreifachturnhalle an der Kolpingstraße und die Turnhalle an der Reichenbacher Straße vom 14.02.1977 sowie der ergänzende Beschluss bezüglich der Anpassung der Benutzungsgebühren der Dreifachturnhalle vom 22.03.2018 außer Kraft.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass auf Seiten der Stadt Weißenhorn die Benutzungsordnung der Dreifachturnhalle an der Kolpingstraße und die Turnhalle an der Reichenbacher Straße vom 14.02.1977 sowie der ergänzende Beschluss bezüglich der Anpassung der Benutzungsgebühren der Dreifachturnhalle vom 22.03.2018 ebenfalls außer Kraft gesetzt werden und ein Beschluss zum Erlass einer Benutzungsordnung für die Turnhalle an der Reichenbacher Straße gefasst wird.

Abstimmungsergebnis: 4:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.