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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔54.616.000,-- Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 23.912.000,-- Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.441.000,-- Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb wird auf 0,-- Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ⇔ 385 v. H.

b) für die Grundstücke (B) ⇔ 274 v. H.

2. Gewerbesteuer ⇔ 340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.500.000,-- Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Weißenhorn, 02.04.2026
Stadt Weißenhorn:
Kerstin Lutz
2. Bürgermeisterin