Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Stiftungsgesetz vom 26.11.1954 (BayRS II Seite 661) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt für die Dietsch´sche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 101.000,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 9.200,00 EUR
ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,-- € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.