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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Stiftungsgesetz vom 26.11.1954 (BayRS II Seite 661) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt für die Dietsch´sche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 101.000,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 9.200,00 EUR

ab.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Weißenhorn, 02.04.2026
Stadt Weißenhorn:
Kerstin Lutz
2. Bürgermeisterin