I.
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Rothtal"
(Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der §§ 10 und 21 der Verbandssatzung sowie der Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 1.442.000
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 3.893.000
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf — € 2.663.200
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
a. Betriebskostenumlage
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
b. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — € 240.300
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Pfaffenhofen, den 08.04.2024
Abwasserzweckverband
„Mittleres Rothtal“
II.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 05.04.2024, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt wurden.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.