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| 1. | Bekanntgaben |
Die Sitzung des Stadtrates vom 23.03.2026 wurde um 18:00 Uhr mit dem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt 2 eröffnet. Um 19:00 Uhr wurde die Sitzung im öffentlichen Teil fortgeführt. Die Abhandlung der Tagesordnung erfolgte anschließend in der vorgesehenen Reihenfolge gemäß der Nummerierung.
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| 1.1. | Bekanntgaben - Vergabe städtischer Gebäude |
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Stadtrat Richter im Vorfeld der Sitzung eine Anfrage gestellt habe, wie künftig mit der Überlassung städtischer Gebäude für Parteiveranstaltungen – insbesondere solcher von politisch rechtsstehenden Parteien – umzugehen sei. Er erläuterte, dass bislang ein Beschluss des Stadtrates bestehe, wonach städtische Hallen allen Parteien zur Verfügung gestellt werden, sofern diese nicht verfassungsrechtlich verboten sind. Zwischenzeitlich gebe es jedoch eine gesetzliche Änderung. Danach können Veranstaltungen ausgeschlossen werden, bei denen zu erwarten ist, dass sie die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen. Hierfür müsse nach seiner Darstellung nicht einmal die bestehende Benutzungsordnung angepasst werden; vielmehr sei die Verwaltung künftig verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen. Grundsätzlich bestehe damit eine neue rechtliche Möglichkeit, Veranstaltungen bestimmter Parteien auszuschließen. Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt verwies darauf, dass vor Kurzem eine Kommune einer Partei die Nutzung einer Halle verweigert habe. Ein Gericht habe daraufhin entschieden, dass die Halle dennoch zur Verfügung zu stellen sei. Es sei daher zu erwarten, dass sich künftig weitere Gerichte mit entsprechenden Fällen befassen und hierzu weitere Entscheidungen treffen werden.
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| 1.2. | Bekanntgaben - Stadtteil Oberhausen - Grundstückseigentümer - Verkauf von Grundstücken |
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass Stadtrat Dr. Bischof mitgeteilt habe, es gebe in Oberhausen möglicherweise Grundstückseigentümer, die bereit wären, Flächen zu veräußern, um ein weiteres kleines Baugebiet zu entwickeln. Der Verwaltung sei dies bislang nicht bekannt. Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt bat daher Stadtrat Dr. Bischof um entsprechende Hinweise, damit die Verwaltung wisse, an wen sie sich wenden könne.
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| 2. | Fußballverein SV Grafertshofen - Hangsicherung - Beauftragung eines amtlich bestellen Sachverständigen - Einstellen des Spielbetriebs |
| SR 28/2026 |
Sachverhalt:
Der Fußballverein SV Grafertshofen hat unter Bezugnahme auf ein Schreiben einer Baufirma vom 19.06.2020 bei der Stadt beantragt, dass Hangsicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. In dem Schreiben der Baufirma an den Fußballverein heißt es auszugsweise wie folgt:
„Gemäß Ihren Erläuterungen sind in der Vergangenheit in mehr oder weniger großem Umfang diverse Rutschungen der Böschung vorgekommen. Deutlich sichtbar ist dies im Bereich der größten Böschungstiefe hinter dem östlichen Tor, wo eine deutliche Abrisskante zu erkennen ist. In diesem Böschungsbereich ist auch die Schrägstellung der Birke zweifelsfrei zu erkennen was ergänzend auf eine Kriechbewegung des gesamten Hanges schließen lässt.
Inwieweit eine direkte Gefährdung dadurch für Leib und Leben besteht kann so ohne weiteres nicht abgeschätzt werden.
Egal welches Sicherheitsniveau die Böschung hat, wird dies durch die seit dem OT auftretenden Regenfälle, gravierend verschlechtert.
Bevor irgendwelche bauliche Maßnahmen ins Auge gefasst werden, empfehle ich dringend einen Baugrundgutachter einzuschalten, der ein Untersuchungskonzept vorlegt um in einem ersten Schritt die Standfestigkeit der Böschung zu überprüfen."
Dem Angebot des beauftragten Ingenieurbüros vom 1. Juli 2020 an den Verein ist zu entnehmen, dass der Verein zumindest auch das Ziel verfolgte, den Platz zu verbreitern:
„Herr Mayer (von der Baufirma) teilte mir mit, dass ggf. der Wunsch besteht, den Platz zu verbreitern und dass es hierfür erforderlich sein kann, den Hang am Fuß einzuschneiden."
Eine Baugenehmigung ist zwar zwischenzeitlich erteilt worden, allerdings wird gemäß Art 59 BayBO die Statik nicht geprüft. D.h., aus dem Umstand, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass keine Gefahr für die Nutzer der Anlage besteht.
In Umsetzung des Vorschlags der Baufirma wurde dann ein Fachbüro beauftragt, die Standsicherheit zu überprüfen. Dieses kam zum Ergebnis,
„Wir empfehlen daher, die gesamte Böschung auf etwa 33 Grad Böschungsneigung abzuflachen und durch stark durchwurzelnde Pflanzen zu begrünen
Die Arbeiten wurden in Eigenregie vom Verein durchführt, allerdings wurde dies nicht den Vorgaben entsprechend umgesetzt.
Es wurde wohl das Ziel des Vereins den Sportplatz zu vergrößern erreicht, die Sicherheitsmängel sind aber nicht behoben.
Ergänzende Anmerkung des von der Stadt beauftragten Gutachters:
Nach der vorliegenden Geländeaufnahme ist die Böschung mit 37° und somit zu steil ausgeführt worden. Die im Gutachten auf Grundlage von Standsicherheitsberechnungen vorgegebene Böschungsneigung ist nicht eingehalten.
Bei der Berechnung der Böschungsstandsicherheit war im Gutachten für die mit der Tiefe zunehmend bindigkeitsarmen Kiese keine Kohäsion mehr angesetzt worden.
Wie der Feldversuch gezeigt hatte, zerfallen die sandigen Kiese bei Wasserzugabe unmittelbar, sodass der Ansatz einer Kohäsion der Situation nicht gerecht würde, insbesondere bei Durchfeuchtung durch Niederschläge.
Ich habe die Böschungsstandsicherheit für die ermittelte Geometrie mit 37° Böschungsneigung und den in unserem Gutachten bei der Berechnung angesetzten Bodenkennwerten nochmals überprüft und komme auf eine unzureichende Sicherheit von 1,07. Eine Mutterbodenandeckung als stabilisierender Wurzelhorizont ist dabei bereits berücksichtigt.
Die ermittelte Böschungsneigung von 33° ist daher zwingend einzuhalten. Um dies zu erreichen sind folgende Maßnahmen denkbar:
| 1. | Rücknahme der Böschungsschulter |
| 2. | Anschüttung der Böschung |
| 3. | 2. + Sicherung des Fußes durch eine ausreichend dimensionierte Stützmauer |
Punkt 2 ist wohl nur eine theoretische Lösung, da eine Verdichtung und Verzahnung der Anschüttung mit dem anstehenden „gewachsenen Boden" in der Schräge m. E. ohne Punkt 3 kaum umsetzbar ist.
Folge wäre wohl ein erneutes Abrutschen den aufgebrachten Schüttkeils.
Stellungnahme des Bauamtes zu der Baumaßnahme:
Ein Sanierungskonzept dahingehend, dass ein Ingenieurbüro die notwendigen Hangsicherungsmaßnahmen ausgearbeitet hätte, gab und gibt es nicht. Es gibt jedoch ein von der Stadt beauftragtes Gutachten des Geo Büro Ulm aus dem Jahr 2022, welches knapp zusammengefasst eine Abflachung des Nord- und Osthangs auf < = 33 Grad vorgab.
Auf Basis dieses Gutachtens wurde zusammen mit Baufirmen nach Lösungen gesucht, die Hänge entsprechend der Vorgaben des Gutachtens zu sichern und gleichzeitig den Spielbetrieb möglichst nicht (durch eine Verkleinerung des Platzes) zu beeinträchtigen.
Vorgesehen war zunächst ein Zurücknehmen der Böschungsschulter am Osthang um ca. 4 m (auf fremdem Grundstück, dafür wurde mit den Eigentümern die Möglichkeit des Grunderwerbs ausgehandelt und eine Bauerlaubnis erreicht) bzw. ein Vorrücken des Böschungsfußes am Nordhang zwischen 60 cm und 2 m.
Nachdem die Maßnahme am Nordhang nach Auffassung des Vereins einen zu großen Eingriff in das Spielfeld dargestellt hätte, wurde in Teilbereichen ein Verbau (Stützmauer) mit einer Höhe von 1,60 - 1,80m geplant.
Tatsächlich wurde am Osthang der Böschungsfuß um ca. 3 m zurückgenommen und so das Spielfeld vergrößert. Die daraus resultierende Hangneigung liegt nun zwischen 37 und 38 Grad und damit deutlich über dem vom Gutachten geforderten max. Neigungswinkel von 33 Grad. Die erneut von der Stadt konsultierten Gutachter vom Geo Büro Ulm kommen in einer Stellungnahme zum Ergebnis, dass die Ausführung des Osthangs nicht standsicher ist.
Die ausführende Firma bestätigt hingegen die Standsicherheit des Osthangs.
Sollte sich die Standsicherheit des Osthangs durch ein drittes, unabhängiges Sachverständigenbüro nachweisen lassen, wäre die abweichende Ausführung ein Vorteil für den Verein, da das Spielfeld entsprechend größer wurde. Unabhängig davon, ob sich die Standsicherheit nachweisen lässt, bringt die gewählte Ausführung ggü. der geplanten Ausführung auf keinen Fall einen Vorteil für die Sicherheit, maximal keinen Nachteil.
Nachdem auch am Nordhang eine Zurücknahme des Böschungsfußes und eine damit einhergehende Vergrößerung des Spielfelds erfolgt ist, musste, um die Hangneigung gemäß Gutachten herstellen zu können, ein deutlich höherer Verbau (Stützmauer) erfolgen, rechnerisch 2,30 m statt 1,80 m, was dann zur Baugenehmigungspflicht geführt hat.
Auch wenn die höhere Stützmauer (Genehmigungsfähigkeit vorausgesetzt) keinen Vorteil für die Sicherheit bringt, so stellt sie jedoch auch keinen Nachteil dar. Ziel war jedoch eine harmonische Gestaltung des Nordhangs, keine massiven Eingriffe durch ein 2,30 hohe durchgehende Wand. Das so auch am Nordhang vergrößerte Spielfeld führt zu einem Vorteil für den Spielbetrieb.
Schlussfolgerung:
Die Stadt hat die Maßnahme des Vereins mit weit mehr als 100.000.- Euro gefördert. Ziel war die Sicherheitsbedenken auszuräumen und so einen sichereren Spielbetrieb zu garantieren und Gefährdungen vorzubeugen. Leider ist festzuhalten, dass dieses Ziel nicht erreich wurde. Das Ziel, dass die Stadt mit der Förderung des Vereins verfolgt hat, ist damit nicht erreicht worden. Grundsätzlich sind Zuschüsse aber zurückzufordern, wenn der Zuschusszweck nicht erreicht wurde.
Angesichts dieser Sachlage scheidet ein Spielbetrieb aus, zumindest bis durch einen amtlich Sachverständigen geprüfte wurde, ob dies möglich ist, beziehungsweise festgestellte Mängel behoben wurden.
Diskussion:
Auf Antrag des Ersten Bürgermeisters Dr. Fendt wurde die folgende Diskussion im Wortlaut protokolliert.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass er von einer vorherigen öffentlichen Bereitstellung der Unterlagen abgesehen habe, da möglicherweise ein Antrag gestellt werde, die Sitzungsvorlage in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Er stellte anschließend die Frage, ob ein solcher Antrag zur Behandlung in der Nichtöffentlichkeit gestellt werde. Aus dem Gremium wurde kein entsprechender Antrag eingebracht. Der Tagesordnungspunkt wurde daher in öffentlicher Sitzung behandelt.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass Gegenstand der Sitzungsvorlage die Sanierung des Fußballplatzes in Grafertshofen sei. In der Vorlage habe er die Hintergründe dargestellt.
Nach Ende der Hangsicherungsmaßnahmen wurde der von der Stadt beauftragte Sachverständige um eine ergänzende Stellungnahme gebeten, da sich die Gefährdungslage durch die Maßnahmen des Vereins nicht verbessert habe. So führt der Sachverständige ergänzend wie folgt aus:
Ich habe die Böschungsstandsicherheit für die ermittelte Geometrie mit 37° Böschungsneigung und den in unserem Gutachten bei der Berechnung angesetzten Bodenkennwerten nochmals überprüft und komme auf eine unzureichende Sicherheit von 1,07. Eine Mutterbodenandeckung als stabilisierender Wurzelhorizont ist dabei bereits berücksichtigt.
Die ermittelte Böschungsneigung von 33° ist zwingend einzuhalten.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt führte weiter aus, dass der Gutachter daraufhin auch Maßnahmen benannt habe, die zur Herstellung der erforderlichen Standsicherheit beitragen könnten. Er zitierte hierzu erneut aus der ergänzenden Stellungnahme des Gutachters:
Um dies zu erreichen sind folgende Maßnahmen denkbar:
| 1. | Rücknahme der Böschungsschulter |
| 2. | Anschüttung der Böschung |
| 3. | 2. + Sicherung des Fußes durch eine ausreichend dimensionierte 1. Stützmauer |
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass die Verwaltung dem Stadtrat vorschlage, einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen, der die Standsicherheit des Hanges überprüft. Hintergrund sei, dass die Baufirma – was nicht unerwähnt bleiben dürfe – davon ausgehe, dass keine Gefahr bestehe, während der von der Verwaltung beauftragte Sachverständige eine potenzielle Gefährdung nicht ausschließe.
Die Verwaltung schlage daher folgenden Beschluss vor:
„Es ist ein amtlich bestellter Sachverständiger zu beauftragen, der die Standsicherheit des Ost- und Nordhanges begutachtet."
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt führte aus, dass erst auf Grundlage dieses Gutachtens beurteilt werden könne, ob eine Gefährdung vorliege.
Als zweiten Beschlussvorschlag trug er vor:
„Der Fußballverein ist aufzufordern, den Spielbetrieb auf dem Spielplatz einzustellen, bis das Gutachten vorliegt und gegebenenfalls vorgegebene Auflagen umgesetzt sind. In Abstimmung mit dem Sachverständigen können Bereiche zum Beispiel zum Training freigegeben werden, wo erkennbar keine Gefahr durch Abrutschen des Hanges entstehen."
Zum dritten Beschlussvorschlag führte der Erste Bürgermeister Dr. Fendt aus, dass die Stadt einen Zuschuss in Höhe eines über sechsstelligen Betrags gewährt habe und daher festzustellen sei, dass das angestrebte Ziel der Hangoptimierung bislang nicht erreicht wurde. Bleibe dies so, könnten Zuschüsse grundsätzlich zurückzufordern sein.
Deshalb schlage die Verwaltung folgenden weiteren Beschluss vor:
„Wenn feststeht, ob der Förderzweck noch erreicht werden kann, soll der Tagesordnungspunkt nochmals dem Stadtrat vorgelegt werden, damit dieser darüber entscheidet, ob gewährte Zuschüsse vom Verein zurückgefordert werden"
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt äußerte seine persönliche Einschätzung, dass der Spielbetrieb in nächster Zeit voraussichtlich ohnehin nicht wieder aufgenommen werden könne – unabhängig von den Entscheidungen der Stadt. Er teilte weiter mit, dass das Landratsamt Neu-Ulm die Stadt aufgefordert habe, mitzuteilen, wann mit dem Bau begonnen werde und wann die Nutzungs aufgenommen werde. Dies stelle ihn vor gewisse Schwierigkeiten, da die Baumaßnahme durch den Verein bereits abgeschlossen gewesen sei, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde. Das Landratsamt fordere zudem die Mitteilung des Tages der Nutzungsaufnahme sowie eine Bescheinigung eines Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit. Die Verwaltung habe daraufhin einen Vertreter der Baufirma gebeten, eine entsprechende Erklärung zur Standsicherheit zu unterzeichnen. Dieser habe jedoch mitgeteilt, dass er eine solche Bestätigung nicht abgeben werde. Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt führte weiter aus, dass das Landratsamt zwischenzeitlich mehrere Baukontrollen durchgeführt habe, er sei selbst nicht vor Ort gewesen. Dabei sei festgestellt worden, dass der Wall inzwischen eine ungewöhnliche Form aufweise. Er selbst sei kein Sachverständiger und könne die Situation daher nicht abschließend beurteilen. Er berichtete weiter, wie er selbst festgestellt habe, dass auf dem Sportplatz Wasser stehe. Laienhaft betrachtet gehe er davon aus, dass die Drainage möglicherweise nicht funktioniere. Zusammengefasst bedeute dies, dass bei fortbestehender unzureichender Böschungsneigung und einer nicht funktionsfähigen Drainage in einigen Jahren erneut Sanierungsbedarf entstehen könnte.
Stadtrat Schrodi äußerte sein Unverständnis darüber, dass der Tagesordnungspunkt erneut auf der Sitzung behandelt werde. Nach seiner Auffassung sei das Thema bereits in einer früheren Stadtratssitzung abschließend beschlossen worden. Damals habe man sich mit der ausführenden Firma abgestimmt, und der Fachmann habe dem Stadtrat zugesichert, dass die Standsicherheit des Hanges gewährleistet sei. Er gehe davon aus, dass diese Bestätigung auch tatsächlich erfolgt sei. Er führte weiter aus, dass man sich im Stadtrat damals einig gewesen sei, die Maßnahme in der vorliegenden Form zu akzeptieren. Zwar säßen im Gremium viele Mitglieder ohne Fachkenntnisse im Bereich der Hangsicherung, jedoch handle es sich nach seiner Einschätzung nicht um einen Hang, bei dem akute Gefahr bestehe oder der bei einem Versagen größere Teile des Geländes verschütten würde. Das größte Risiko sei aus seiner Sicht, dass vereinzelt kleinere Steine – nach seiner Einschätzung nicht einmal faustgroß – die Böschung hinabrollen könnten. Er schätzte die Böschungshöhe auf maximal etwa sieben Meter und erläuterte, dass selbst bei einem möglichen Abrutschen infolge starken Regens allenfalls kleinere Mengen Erdmaterial, möglicherweise im Umfang eines Schubkarrenvolumens, auf das Spielfeld gelangen könnten. Vor diesem Hintergrund stelle er infrage, weshalb der gesamte Spielbetrieb eingestellt werden müsse. Aus seiner Sicht wäre es ausreichend, einen Bauzaun mit einem Abstand von etwa einem Meter zur Böschung zu errichten und den Spielbetrieb ansonsten fortzusetzen. Grundsätzlich vertrat Stadtrat Schrodi die Auffassung, dass am Hang keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien. Eine Bepflanzung und gegebenenfalls eine Sicherung durch Gittermatten würden seiner Meinung nach genügen. Er berichtete, dass er sich Vergleichsflächen angesehen habe, und verwies darauf, dass auch andere Sportplätze über ähnlich steile Böschungen verfügten. Gleiches gelte für Bolzplätze im Stadtgebiet. Zudem gebe es im Ortsteil eine Sandgrube, in der Feste veranstaltet würden, deren Böschung nach seiner Wahrnehmung noch steiler sei. Vor diesem Hintergrund könne er die erneute Diskussion nicht nachvollziehen. Stadtrat Schrodi erklärte weiter, dass er nicht bereit sei, über den Tagesordnungspunkt abzustimmen, da das Thema bereits zuvor – seiner Erinnerung nach nahezu einstimmig – behandelt und beschlossen worden sei. Abschließend äußerte er sein Unverständnis darüber, dass der Erste Bürgermeister Dr. Fendt den Tagesordnungspunkt kurz vor seinem Ausscheiden erneut auf die Tagesordnung gesetzt habe, und stellte die Frage, ob sich dieser damit ‚im Städtle‘ unbeliebt machen wolle. Er betonte, dass er dies nicht hoffe, könne die erneute Befassung jedoch nicht nachvollziehen.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt verlas erneut die Passage aus dem Schreiben des Fußballvereins, in der dieser die Frage aufgeworfen habe, ‚inwieweit eine direkte Gefährdung für Leib und Leben besteht‘. Dies sei Ausgangspunkt der weiteren Prüfungen und der maßgebliche Anlass für das Tätigwerden der Verwaltung gewesen. Er führte aus, dass sich die Sachlage anders dargestellt hätte, wenn der Verein lediglich die Vergrößerung des Spielfelds beabsichtigt hätte. In einem solchen Fall wäre seitens der Stadt eine Zustimmung voraussichtlich möglich gewesen; der Zuschuss hätte sich jedoch auf 25 % und nicht auf 97 % der Kosten belaufen. Bezugnehmend auf die Ausführungen von Stadtrat Schrodi verwies der Erste Bürgermeister Dr. Fendt auf den zweiten Satz des Beschlussvorschlags 2, wonach in Abstimmung mit dem Sachverständigen einzelne Flächen für die Nutzung freigegeben werden können. Abschließend erklärte der Erste Bürgermeister Dr. Fendt, dass er nicht bereit sei, die Verantwortung für mögliche Schäden oder Unfälle zu übernehmen. Er betonte, dass er sich nicht vorhalten lassen wolle, von einer möglichen Gefährdung gewusst zu haben, ohne entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Stadtrat Ritter erklärte, dass er die aktuelle Diskussion mit deutlicher Irritation zur Kenntnis nehme. Er erinnerte daran, dass vor Ort beim SV Grafertshofen ein Gespräch mit der ausführenden Baufirma stattgefunden habe, an dem ebenfalls zwei Gutachter beteiligt gewesen seien. Einer der Gutachter habe damals ausdrücklich bestätigt, dass die ausgeführten Arbeiten standsicher seien. Nach seinem Kenntnisstand habe die Baufirma – wie vorgesehen – die Verwaltung zudem schriftlich darüber informiert, dass sie die Gewährleistung für die ausgeführten Maßnahmen übernehme und garantiere, dass die Konstruktion sicher sei und der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden könne. Vor diesem Hintergrund zeige er sich irritiert, dass nun weitere Gutachten oder Stellungnahmen vorgelegt würden, die zu einer abweichenden Bewertung kämen. Stadtrat Ritter schloss sich den Ausführungen von Stadtrat Schrodi an und führte aus, dass der Stadtrat seinerzeit entschieden habe, den Spielbetrieb wieder zuzulassen. Die Baufirma habe die Gewährleistung übernommen, weshalb aus seiner Sicht die Verantwortung nicht mehr bei der Verwaltung oder der Stadt Weißenhorn liege. Er gehe davon aus, dass die beteiligten Sachverständigen und Fachleute ihre schriftlich abgegebenen Erklärungen mit der notwendigen Sorgfalt getroffen hätten; andernfalls würden sie sich erheblichen rechtlichen Konsequenzen aussetzen. Vor diesem Hintergrund könne er sich nur der Auffassung von Stadtrat Schrodi anschließen und plädiere dafür, den Spielbetrieb wieder zuzulassen.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt stellte klar, dass sich in den Unterlagen des Sachverständigen der Baufirma keine Passage finde, in der dieser die Standsicherheit bestätige. Vielmehr liege der Verwaltung die Information vor, dass der Sachverständige die Standsicherheitsbescheinigung nicht unterzeichne. Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt führte aus, dass die Stadt gegenüber dem Landratsamt eine Bestätigung der standsicheren Ausführung abgeben müsse. Vor diesem Hintergrund stelle sich für ihn die Frage, weshalb seitens der Baufirma niemand bereit sei, eine entsprechende Bestätigung zu unterzeichnen.
Stadtrat Dr. Bischof führte aus, dass er zunächst auf den Beginn der Sitzungsvorlage hinweisen möchte. Dort habe der Erste Bürgermeister Dr. Fendt aus einem Schreiben des SV Grafertshofen zitiert, in dem auf eine ‚Gefahr für Leib und Leben‘ hingewiesen worden sei. Er stellte klar, dass es sich hierbei um ein Schreiben aus dem Jahr 2020 gehandelt habe und sich diese Einschätzung auf den damaligen Zustand des Hanges bezogen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe tatsächlich eine Gefährdung bestanden. Nach seinen eigenen Beobachtungen sei der Hang damals überhängend gewesen – ohne Übertreibung –, sodass die konkrete Gefahr bestanden habe, dass Material abrutschen und dadurch spielende Kinder zu Schaden kommen könnten. Aus diesem Grund habe sich der SV Grafertshofen an die Stadt gewandt, da es sich um städtisches Grundstück handle. Der SV Grafertshofen nutze den Platz zwar zum Fußballspielen, das Gelände gehöre jedoch der Stadt Weißenhorn. Der Verein habe daher zu Recht auf den damaligen Zustand hingewiesen und deutlich gemacht, dass Maßnahmen erforderlich seien. Im weiteren Verlauf habe der Verein die Stadtverwaltung davon überzeugen können, dass eine Sanierung notwendig sei. Da die Stadtverwaltung jedoch nicht in der Lage gewesen sei, die Maßnahme in angemessener Zeit und zu vertretbaren Kosten umzusetzen, habe sich die Vorstandschaft des SV Grafertshofen eigenständig um die Durchführung bemüht. Nach Auffassung von Stadtrat Dr. Bischof sei dies – möglicherweise auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters oder jedenfalls im gegenseitigen Einvernehmen – erfolgt, um die Stadtverwaltung zu entlasten und die Kosten niedrig zu halten. Stadtrat Dr. Bischof betonte ausdrücklich, dass der SV Grafertshofen die Baumaßnahme aus seiner Sicht vorbildlich umgesetzt habe. Wenn der Erste Bürgermeister Dr. Fendt Gelegenheit fände, sich die Örtlichkeit persönlich anzusehen, werde dieser feststellen können, dass die Hänge sorgfältig hergestellt worden seien und aus Sicht eines vernünftigen Betrachters keine Gefahr mehr für Leib oder Leben bestehe. Wie bereits von Stadtrat Schrodi ausgeführt, könnten allenfalls kleinere Steine die Böschung hinabrollen, die im Einzelfall einen Fuß treffen könnten, jedoch keine ernsthafte Gefahr darstellten. Vor diesem Hintergrund könne Stadtrat Dr. Bischof nicht nachvollziehen, wie der Erste Bürgermeister Dr. Fendt zu der Einschätzung gelangen könne, es bestehe weiterhin eine Gefährdungslage. Weiter kritisierte er, dass dem Stadtrat nur Teile der relevanten Unterlagen vorgelegt worden seien. Der Erste Bürgermeister habe aus Schreiben zitiert, die dem Gremium nicht vorlägen, sodass der Stadtrat den Gesamtzusammenhang – insbesondere hinsichtlich der Frage, wer welche Erklärungen abgegeben oder eben nicht abgegeben habe – nicht nachvollziehen könne.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt entgegnete, dass er entgegen der Aussage von Stadtrat Dr. Bischof vor Ort gewesen sei. Er erklärte, dass er dem Gremium entsprechende Bilder zur Verfügung stellen könne. Anhand dieser Aufnahmen könne sich der Stadtrat selbst ein Bild von der aktuellen Situation sowie vom vorhandenen Bewuchs machen.
Stadtrat Dr. Bischof erwiderte, dass nicht er selbst behauptet habe, der Erste Bürgermeister Dr. Fendt sei nicht vor Ort gewesen, sondern dass diese Aussage vom Ersten Bürgermeister Dr. Fendt selbst zuvor gemacht worden sei. Er stellte insofern eine Klarstellung der zuvor getätigten Aussage des Ersten Bürgermeisters dar.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt stellte klar, dass er nach seiner Erinnerung mindestens fünf- bis zehnmal vor Ort gewesen sei. Allerdings habe sich seine Anwesenheit nicht darauf bezogen, die Form oder mögliche Unregelmäßigkeiten des Walls zu kontrollieren.
Stadtrat Dr. Bischof entgegnete, dass keine Bilddarstellung erforderlich sei. Es genüge, in der Sitzungsvorlage weiter nach unten zu scrollen, da dort das Gutachten einschließlich eines aktuellen Fotos enthalten sei.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt fragte nach, ob Stadtrat Dr. Bischof damit zum Ausdruck bringen wolle, dass aus seiner Sicht ein Bewuchs vorhanden sei.
Stadtrat Dr. Bischof antwortete dem Ersten Bürgermeister Dr. Fendt, dass dieser in einer ruhigen Minute von Stadtratskollege Schrodi erläutert bekommen könne, wie lange es dauere, bis eine Böschung vollständig bewachsen sei. Ein Bewuchs entstehe nicht von heute auf morgen, sondern müsse sich erst entwickeln. Dies sei bekannt und sei auch entsprechend berücksichtigt worden. Er führte aus, dass nach seiner eigenen Einschätzung – basierend auf der Besichtigung vor Ort – keine Gefahr bestehe. Er ging sodann auf einzelne technische Details ein und nahm Bezug auf die vom Ersten Bürgermeister Dr. Fendt zitierte Stellungnahme eines Gutachters, die vor Beginn der Bauarbeiten erstellt worden sei. In dieser Stellungnahme sei von einer erforderlichen Böschungsneigung von 33 Grad die Rede gewesen. Im weiteren Verlauf habe sich jedoch, wie der ausführenden Baufirma gegenüber der Stadtbaumeisterin erläutert worden sei, herausgestellt, dass insbesondere im hinteren linken Bereich der Böschung Material vorhanden gewesen sei, dass nicht ausreichend standfest war. Dieses habe entfernt werden müssen, da es ansonsten umgehend wieder abgerutscht wäre. Hierdurch habe sich die Böschungsneigung an dieser Stelle auf 37 Grad erhöht. Ungeachtet dessen habe die Baufirma die Standsicherheit des Hanges bestätigt. Das entsprechende Schreiben sei vom Ersten Bürgermeister Dr. Fendt der Sitzungsvorlage beigefügt worden. Es datiere vom 28.05.2025 und sei noch vor dem gemeinsamen Termin vor Ort beim SV Grafertshofen erstellt worden. Bereits in diesem Schreiben erkläre der ausführende Bauingenieur: „Somit kann zusammenfassend bestätigt werden, dass die gesicherten Hänge standsicher sind." Zudem habe die Baufirma ein weiteres Gutachten eines externen Ingenieurbüros für Grundbau, Bodenmechanik und geotechnische Beratung beauftragt. Dort sei festgehalten worden, dass „die Böschung – unter Berücksichtigung der Teilsicherheitsbeiwerte des EC 7 – eine ausreichende Standsicherheit aufweist". Weiter werde in diesem Gutachten ausgeführt, dass bei stärkeren Regenereignissen mit dem Lösen kleiner Steine gerechnet werden müsse, die vor dem Mähen aufzusammeln seien, um Schäden an Geräten zu vermeiden. Dies stelle nach Auffassung des Ingenieurbüros die einzige relevante Gefahrenquelle dar. Stadtrat Dr. Bischof erklärte, dass er es als enttäuschend empfinde, dass der Verwaltung das jüngste Schreiben der Baufirma zwar vorliege, dieses aber entgegen ausdrücklicher Bitte nicht Bestandteil der Sitzungsvorlage gewesen sei. Er habe das Schreiben vom 10.07.2025 jedoch selbst vorliegen und zitierte daraus. Darin bestätige die Baufirma: „Die Baufirma bestätigt hiermit, dass der Verbau (siehe Statik) dauerhaft standsicher ist." Bei der Ostböschung heiße es weiter: „Die Baufirma bestätigt hiermit, dass der Osthang in seiner jetzigen Form und Neigung dauerhaft standsicher ist – wohlwissend, dass wir in diesem Fall von den im vorliegenden Gutachten vorgesehenen Rechenparametern abweichen." Er wies darauf hin, dass diese Erklärung von einem Diplom-Ingenieur unterzeichnet worden sei, der selbst an dem gemeinsamen Vor-Ort-Termin teilgenommen habe und über jahrzehntelange Berufserfahrung verfüge. Vor diesem Hintergrund könne er nicht nachvollziehen, warum diese Unterlage dem Stadtrat nicht vorgelegt worden sei. Aus seiner Sicht sei nicht ersichtlich, weshalb gegenüber dem SV Grafertshofen nun erneut Hindernisse aufgebaut würden. Stadtrat Dr. Bischof äußerte zudem sein Unverständnis darüber, dass der Erste Bürgermeister Dr. Fendt von der Möglichkeit einer Rückforderung von Zuschüssen gesprochen habe. Es habe sich aus seiner Sicht nicht um einen Zuschuss im klassischen Sinne gehandelt; vielmehr habe der SV Grafertshofen auf städtischem Gelände im Interesse der Stadt gehandelt, die Verwaltung entlastet und eine Baumaßnahme in hoher Qualität durchgeführt. Es sei daher für ihn nicht nachvollziehbar, weshalb der Verein nun in eine nachteilige Position geraten solle. Abschließend erklärte er, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ursprünglich beantragt habe, den Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu behandeln, da es aus Sicht der Fraktion nicht vertretbar sei, wie hier mit einem Verein und dessen ehrenamtlicher Vorstandschaft verfahren werde. Der Verein habe sich in seiner Freizeit dafür eingesetzt, ein städtisches Grundstück in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW kündige daher einen eigenen Beschlussvorschlag an.
| 1. | Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der ausführenden Baufirma zur Standsicherheit zur Kenntnis und das Gutachten, welches durch die Baufirma beauftragt wurde. |
| 1. | Der Stadtrat dankt dem SV Grafertshofen und seiner Vorstandschaft für die umsetzung der Hangsicherung auf städtischem Gelände. |
| 2. | Die Stadt Weißenhorn trägt sämtliche mit der Hangsicherung verbundenen Kosten. |
Hierbei handele es sich um den Beschlussvorschlag der Fraktion der Freien Wähler/WÜW. Stadtrat Dr. Bischof bat die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, diesen Vorschlag zu unterstützen.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass er bei dem von der Baufirma beauftragten Gutachter nachgefragt habe, ob dieser die erforderliche Erklärung zur Standsicherheit gegenüber dem Landratsamt unterzeichnen könne. Als Rückmeldung habe er erhalten: „Sehr geehrte Mitarbeiterin, hierbei handelt es sich um die Statik der Verbauwand. Damit hatte ich jedoch nichts zu tun, daher kann ich Ihnen hier leider nichts unterschreiben." Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt führte aus, dass zwei Bauwerke bzw. Böschungsbereiche vorhanden seien, die jeweils standsicher sein müssten. Er selbst könne daher keine Bestätigung gegenüber dem Landratsamt abgeben. Abschließend wies er darauf hin, dass über den vorliegenden Antrag dennoch entschieden werden könne.
Stadtrat Richter führte aus, dass bereits darauf hingewiesen worden sei, dass es sich um städtische Grundstücke handele. Als Eigentümerin trage die Stadt Weißenhorn daher die Verantwortung, diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu halten. Man habe einen ungewöhnlichen Weg gewählt, um eine Verbesserung herbeizuführen; ungeachtet dessen bleibe die Stadt als Eigentümerin in der Haftung, unabhängig davon, ob das Ziel vollständig erreicht worden sei oder nicht. Er verwies auf das erste Baugrundgutachten aus dem Jahr 2022, das auf Basis durchgeführter Kernbohrungen den Zustand des Untergrunds untersucht habe. Dieses Gutachten habe festgelegt, welche Böschungsneigungen herzustellen seien, um die erforderliche Standsicherheit zu gewährleisten und Abrutschungen zu verhindern. Im weiteren Projektverlauf, nachdem die Durchführung in die Verantwortung des SV Grafertshofen übergegangen sei, hätten sich unterschiedliche Bewertungen ergeben. Auf der einen Seite stünden die ursprünglichen Erkenntnisse des Baugrundgutachters der Stadtverwaltung, die nochmals bestätigt worden seien und nach erneuter Prüfung zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die Standsicherheit nicht gewährleistet sei. Demgegenüber stehe die Einschätzung der ausführenden Baufirma sowie eines von diesem hinzugezogenen weiteren Geologen. Diese widersprüchlichen fachlichen Bewertungen seien nach Ansicht von Stadtrat Richter das zentrale Problem. Die Stadt befinde sich in einer Lage, in der sie zwischen zwei sich widersprechenden Gutachten stehe. Wenn man nun ohne abschließende Klärung entscheide, dass die Ausführung ordnungsgemäß sei, übernehme die Stadt mittelbar die Verantwortung für ein mögliches Schadensereignis. Sollte dies eintreten, wäre die Stadt nach seiner Auffassung haftungsrechtlich in vollem Umfang betroffen, da sie trotz Kenntnis der unterschiedlichen Einschätzungen eine entsprechende Entscheidung getroffen hätte. Stadtrat Richter erklärte, dass er aufgrund seiner beruflichen Erfahrung zwar mit Baustellen vertraut sei, dass er jedoch gerade im Bereich des Baugrunds großen Respekt habe und sich hier ausschließlich auf Gutachten verlassen würde. Liegen zwei gegensätzliche Gutachten vor, sei es notwendig, diese sorgfältig zu bewerten und die tatsächliche fachliche Lage eindeutig zu klären. Da zudem seitens des Landratsamts eine prüffähige Statik gefordert werde, halte er es für zwingend erforderlich, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. Dieser müsse prüfen, ob die aktuell vorliegende Ausführung den Anforderungen entspreche und ob der Nord- und Osthang ausreichend standsicher seien oder ob Nachbesserungen erforderlich seien. Alles andere würde zu einem Zustand der Unsicherheit führen und könne in der Zukunft haftungsrechtliche Folgen für die Stadt und damit auch für den Stadtrat haben. Aus diesen Gründen plädierte Stadtrat Richter ausdrücklich dafür, den ersten Punkt des Beschlussvorschlags in der vorgelegten Form zu beschließen.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erwiderte, dass er nicht behauptet habe, eines der beiden Gutachten sei richtiger als das andere. Eine solche Bewertung könne er selbst nicht vornehmen. Er erläuterte, dass der Stadt ein von ihr beauftragtes Gutachten vorliege, das zu dem Ergebnis komme, dass der Hang nicht ordnungsgemäß hergestellt worden sei. Zudem liege ein weiteres Gutachten der ausführenden Baufirma vor, das zu einer abweichenden Einschätzung gelange. In dieser Situation, so der Erste Bürgermeister, sehe er sich in der Verantwortung für die Sicherheit der Kinder und aller Personen, die den Platz nutzen. Da er die unterschiedlichen Bewertungen nicht fachlich beurteilen könne, halte er es für notwendig, ein unabhängiges Gutachten einzuholen, das die Frage der Standsicherheit abschließend klärt. Er betonte, dass man nicht nach dem Grundsatz ‚Augen zu, es wird schon nichts passieren‘ handeln könne.
Stadtrat Ritter bat darum, die Aufnahme des Hanges erneut einzublenden, da zuvor auch über den Bewuchs gesprochen worden sei. Er erklärte, dass er mehrfach vor Ort gewesen sei und sich dabei auch mit der Vorstandschaft des SV Grafertshofen ausgetauscht habe. Er habe den Fortschritt der Baumaßnahmen regelmäßig verfolgt und könne feststellen, dass es sich bei dem derzeit sichtbaren Bewuchs um Wildwuchs handle. Dieser entspreche nicht der Bepflanzung, die ursprünglich vorgesehen gewesen sei und nach Rücksprache mit der Vorstandschaft noch erfolgen werde. Erst die geplante gezielte Bepflanzung mit geeigneten Pflanzen werde durch deren Wurzelwerk die zusätzliche Stabilität erzeugen, die für die langfristige Sicherung der Böschung vorgesehen sei. Weiter führte Stadtrat Ritter aus, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sei. Diese Verantwortung gelte unabhängig davon, ob auf dem Gelände Fußball gespielt werde oder nicht. Wenn tatsächlich eine Gefahr bestünde, müsse verhindert werden, dass sich dort Kinder oder andere Personen aufhielten. In letzter Konsequenz müsse das Gelände dann vollständig abgesperrt werden. In dem vom Gutachter behaupteten Zustand könne der Platz also auch unabhängig vom Spielbetrieb nicht genutzt werden. Aus seiner Sicht stelle sich die Situation jedoch anders dar. Er schloss sich den Ausführungen von Stadtrat Dr. Bischof an und sprach dem SV Grafertshofen ausdrücklich seinen Dank aus. Der Verein habe der Verwaltung und der Stadt wesentliche Arbeiten abgenommen und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement eingebracht. Die Baufirma übernehme zudem eine schriftliche Garantie für die Standsicherheit. Auch ein weiteres Gutachten bestätige die ausreichende Stabilität der Böschung. Mit der geplanten Bepflanzung werde sich die Standsicherheit zusätzlich erhöhen, da das Wurzelwerk der Pflanzen die Böschung weiter verfestige. Vor diesem Hintergrund stellte Stadtrat Ritter die Frage, welche zusätzlichen Maßnahmen überhaupt noch erforderlich sein sollten. Unabhängig von der Entscheidung des Gremiums betonte er abschließend, dass dem SV Grafertshofen keinerlei Kosten entstehen dürften. Die Stadt bleibe Grundstückseigentümerin; der Verein sei lediglich Pächter und Nutzer.
Stadtrat Schrodi führte zur besseren Einordnung aus, dass nach seiner überschlägigen Berechnung eine Verringerung der Böschungsneigung von 37 Grad auf 33 Grad dadurch erreicht würde, dass der Hang im oberen Bereich um etwa 50 bis 60 Zentimeter weiter nach außen gezogen werden müsste. Dies stelle aus seiner Sicht keinen wesentlichen Unterschied in der praktischen Wirkung dar. Er erläuterte, dass die einzige denkbare Gefahr darin bestehen könne, dass ein Kind im oberen Bereich der Böschung stürze und hinabrolle. Aus seiner Sicht mache es hierbei jedoch keinen relevanten Unterschied, ob die Böschung 33 Grad oder 37 Grad aufweise; in beiden Fällen würde ein Sturz zu einem Herabrollen führen. Sobald die Böschung bewachsen sei, gehe er davon aus, dass keinerlei Gefahr mehr bestehe. Wenn man jedoch eine hundertprozentige Sicherheit erreichen wolle, könne man gegebenenfalls im oberen Bereich einen Zaun anbringen, der verhindere, dass Personen von oben den Hang hinunterfallen. Abgesehen davon könne nach seiner Auffassung keine weitere relevante Gefahr entstehen. Jede vernünftige Person erkenne die Situation und könne einschätzen, dass an diesem Hang niemand ernsthaft zu Schaden kommen werde. Ein völliges Umkippen oder ein großflächiges Abrutschen, das das Spielfeld verschütten würde, sei nach Ansicht von Stadtrat Schrodi ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund erklärte er, dass er die vorgebrachten Bedenken weiterhin nicht nachvollziehen könne.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt verlas erneut eine Passage aus dem Gutachten des von der Stadt beauftragten Sachverständigen, in der festgestellt werde, dass eine ‚unzureichende Standsicherheit‘ vorliege. Er betonte, dass der Gutachter der fachlich zuständige Experte sei und nicht er selbst. Vor diesem Hintergrund könne aus seiner Sicht nicht einfach davon ausgegangen werden, dass schon nichts passieren werde, ohne die fachlichen Hinweise ernsthaft zu prüfen.
Stadtrat Schrodi führte aus, dass man bei der Beurteilung zwischen unterschiedlichen Formen einer ‚unzureichenden Standsicherheit‘ unterscheiden müsse. Es sei eine andere Frage, ob eine Gefahr für Personen bestehe, die sich im Bereich des Hanges aufhalten, oder ob lediglich kleinere Mengen Material hinabrutschen könnten. Er erläuterte, dass bei einer Böschung grundsätzlich von einer unzureichenden Standsicherheit gesprochen werde, wenn etwa einzelne Steine oder geringe Mengen von Erdmaterial abrutschen. Dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass eine ernsthafte Gefahr für Personen bestehe. Wenn er selbst den Hang betrete und ein kleiner Stein hinunterrolle, entspreche dies zwar per Definition einer unzureichenden Standsicherheit, führe aber nicht zu einer relevanten Gefährdung. Entscheidend sei aus seiner Sicht, ob tatsächlich ein sicherheitsrelevantes Ereignis eintreten könne. Wenn man jede Form eines möglichen Abrutschens vollständig ausschließen wolle, müsse die Böschung vollständig baulich gesichert werden, etwa durch eine Betonierung. Dann wäre die Gefahr ausgeschlossen, allerdings ginge auch die Begrünung verloren.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt betonte, dass sein Vorschlag ausschließlich darin bestehe, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der überprüft, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Sollte der Sachverständige zu dem Ergebnis gelangen, dass die Böschung standsicher sei, würden sich alle Beteiligten darüber freuen. Sollte er hingegen feststellen, dass keine ausreichende Standsicherheit vorliegt, liege zwar ein Problem vor, jedoch könne dann rechtzeitig gehandelt werden.
Stadtrat Dr. Bischof entgegnete, dass der Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Dr. Fendt nicht ausschließlich die Beauftragung eines Sachverständigen beinhalte. Vielmehr habe der Erste Bürgermeister in einem weiteren Beschlusspunkt auch formuliert, dem SV Grafertshofen anzudrohen, dass der Verein Zuschüsse in Höhe von rund 100.000 Euro zurückzahlen müsse. Dies sei im Beratungsverlauf mehrfach deutlich geworden. Er wiederholte, dass der Erste Bürgermeister Dr. Fendt im Rahmen der Sitzung aus einem Schreiben an das von der Baufirma beauftragte Sachverständigenbüro zitiert habe, in dem er dieses Büro um eine Beurteilung der Standsicherheit des Nordhanges gebeten habe. Dabei handele es sich jedoch um ein Büro, das zuvor ausschließlich den Osthang begutachtet habe. Dass dieses Büro geantwortet habe, es könne keine Standsicherheitsbewertung des Nordhanges abgeben, sei naheliegend und aus seiner Sicht selbstverständlich. Der Erste Bürgermeister müsse sich daher die Frage gefallen lassen, weshalb er von einem Sachverständigen, der für den Osthang zuständig gewesen sei, eine Bestätigung für den Nordhang erwarte, ohne dass dieser eine entsprechende Untersuchung vorgenommen habe. Vor diesem Hintergrund könne die Ablehnung, die der Erste Bürgermeister nun als Argument anführe, nicht zur Schlussfolgerung genutzt werden, das Büro verweigere grundsätzlich eine Mitwirkung. Eine solche Darstellung halte er für unzutreffend. Weiter führte Stadtrat Dr. Bischof aus, dass eine Baugenehmigung des Landratsamtes vorliege, die dem Stadtrat im Rahmen dieser Sitzungsvorlage ebenfalls nicht vorgelegt worden sei. Aus seiner Sicht bestehe daher keine Grundlage, die Prüfung immer weiter auszudehnen oder fortlaufend neue Gutachten einzuholen. Er erinnerte daran, dass es zunächst eine Beurteilung gegeben habe, die vor Beginn der Baumaßnahme erstellt worden sei und die empfohlen habe, von einer Böschungsneigung von 33 Grad auszugehen. Im Zuge der tatsächlichen Arbeiten habe die Baufirma jedoch – gestützt auf eigene Erkenntnisse zum Materialaufbau und zur Bodenbeschaffenheit – festgestellt, dass eine Neigung von 37 Grad ausreichend sei. Diese Einschätzung habe die Baufirma schriftlich bestätigt; Stadtrat Dr. Bischof habe dies bereits zuvor aus dem Schreiben vom 28.05.2025 vorgelesen. Als die Stadt dieser Bestätigung nicht gefolgt sei, sei ein weiteres, unabhängiges Gutachten eingeholt worden, das die Standsicherheit ebenfalls bestätigt habe. Auch diese Passage habe er in der Sitzung zitiert. Vor diesem Hintergrund stelle sich für ihn die Frage, wie viele weitere Gutachten der Erste Bürgermeister noch einholen wolle. Das zuletzt eingegangene Schreiben der Baufirma vom 10.07.2025 sei vom Ersten Bürgermeister zudem nicht in die Sitzungsvorlage aufgenommen worden. Stadtrat Dr. Bischof kritisierte, dass der Erste Bürgermeister seine Zweifel an den beiden vorliegenden positiven Standsicherheitsbeurteilungen allein mit einer früheren Einschätzung begründe, die bereits vor den Baumaßnahmen abgegeben worden sei und die inzwischen von zwei verschiedenen Fachleuten relativiert worden sei. Beide Fachingenieure hätten schriftlich bestätigt, dass die Böschung in ihrer ausgeführten Form standsicher sei. Es sei aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar, weshalb trotz dieser mehrfach vorliegenden Bestätigungen weitere Prüfungen angestrebt würden. Wenn man ein Verfahren in dieser Weise unbegrenzt fortsetze und nach jedem positiven Gutachten ein weiteres verlange, sei letztlich kein Bauvorhaben mehr umsetzbar. Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass auch andere Projekte – etwa das Museumsprojekt – aufgrund hypothetischer Risiken in Frage gestellt werden müssten. Rein theoretisch könne dann auch der Sitzungssaal nicht mehr genutzt werden, weil auch ein historisches Gebäude Risiken aufweisen könne. Er forderte daher, die ständige Hinterfragung einzustellen und nicht weiter gegen Personen vorzugehen, die sich ehrenamtlich für die Stadt engagiert hätten. Die Maßnahmen des SV Grafertshofen seien im Interesse der Stadt erfolgt, und der Verein habe erhebliche eigene Zeit, Arbeit und Energie investiert, um das städtische Gelände in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Stadträtin Kuderna-Demuth führte aus, dass eine Prüfstatik angefordert worden sei. Angesichts der vorliegenden voneinander abweichenden Gutachten sowie der Haftungsverantwortung der Stadt seien dies für die ÖDP-Fraktion entscheidende Aspekte. Auch wenn sie dies bedauere, ergebe sich die aktuelle Situation aus der komplexen Gemengelage und der Vielzahl der beteiligten Akteure. Hieraus müsse man für zukünftige vergleichbare Projekte lernen und die Vorgehensweise entsprechend anders gestalten. Sie erläuterte, dass man nicht in die innere Struktur der Böschung hineinsehen könne. Ein Hangrutsch trete ein, wenn eine bestimmte Neigung überschritten werde und die Schwerkraft überwiege. Da man den inneren Aufbau des Hanges nicht einsehen könne und offenbar keine ausreichende Haftung im Untergrund vorgelegen habe, sei die gesamte Diskussion überhaupt erst notwendig geworden. Stadträtin Kuderna-Demuth erklärte, dass sie dafür plädiere, den dritten Beschlussvorschlag zu streichen oder über dessen Streichung abstimmen zu lassen. Im Übrigen könne die ÖDP-Fraktion der restlichen Beschlussvorlage zustimmen.
Stadtrat Fliegel führte aus, dass die Diskussion nicht weiter in die Länge gezogen werden solle. Er wies darauf hin, dass die Stadt Eigentümerin des Grundstücks sei, der SV Grafertshofen jedoch als Betreiber auftrete. Vor diesem Hintergrund regte er an zu prüfen, ob ein Passus aufgenommen werden könne, wonach der Verein bei eventuell auftretenden Schäden, die durch den Hang verursacht würden, haftbar gemacht werden könne. Dies könne der Situation aus seiner Sicht eine positive Wendung geben, da aus seiner Einschätzung heraus ein weiteres Gutachten und zusätzliche Kosten nicht erforderlich seien. Der Verein habe den Auftrag zur Sicherung des Hanges erteilt und sei daher ebenfalls in der Verantwortung. Folglich könne der Verein auch die Haftung übernehmen.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt entgegnete, dass er nicht davon ausgehe, dass ein solcher Passus rechtlich möglich sei. Zudem gehe es ihm vorrangig darum, eine Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer des Geländes auszuschließen. Alle weiteren Fragen könnten im Anschluss geklärt und gegebenenfalls separat entschieden werden.
Stadtrat Amann erklärte, dass er den Platz seit vielen Jahren kenne. Er wisse, dass die Böschung vor der durchgeführten Maßnahme deutlich steiler gewesen sei und einen umfangreichen Bewuchs aufgewiesen habe. Dennoch sei es seiner Erinnerung nach nie zu Abrutschungen gekommen. Die eigentliche Gefährdung habe sich vielmehr aus dem ausgeprägten Überhang im oberen Bereich der Böschung ergeben, der zwischenzeitlich provisorisch mit Holzlatten abgestützt worden sei. Die Problematik habe also insbesondere in diesem Überhang gelegen, nicht in der Böschung selbst. Nach seiner Einschätzung sei die Böschung nach der Maßnahme weniger steil als zuvor. Unabhängig davon müsse jedoch berücksichtigt werden, dass der Platz im Eigentum der Stadt Weißenhorn stehe. Die Stadt sei daher für die Verkehrssicherung verantwortlich. Diese Verantwortung könne nicht auf den Verein übertragen werden; eine Haftungsverlagerung sei nach seiner Ansicht nicht möglich. Stadtrat Amann schlug vor, die aktuelle Situation zunächst zu akzeptieren und so schnell wie möglich – insbesondere jetzt im Frühjahr – eine fachgerechte Bepflanzung vorzunehmen. Ergänzend könne an der Ostseite eine Sicherungsmaßnahme angebracht werden, beispielsweise in Form eines Gitters oder eines anderen geeigneten Elements, um kleinere herabfallende Steinchen aufzuhalten. Ein großflächiger Hangrutsch im Sinne eines Felssturzes oder einer Lawine sei nicht zu erwarten; vielmehr könne es bei Starkregenereignissen zu kleineren Auswaschungen kommen, bei denen stein- oder kieselgroßes Material abgleite. Er erläuterte, dass er in seiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Gutachten zu tun habe. Für den vorliegenden Fall würden dann drei Gutachten vorliegen und noch ein viertes Gutachten zusätzlich folgen werde. Differenzen von wenigen Grad in der Böschungsneigung seien im praktischen Ergebnis gering. Entscheidend sei zudem die geologische Situation im Rothtal, die aufgrund der historischen Schichtungen – vom sandigen bis zum grobkörnigen Material – naturgemäß variiere und potenzielle Rutschphasen beinhalten könne. Die Hangsicherung liege nun rund 1,5 Jahre zurück. Trotz extremer Witterungsverhältnisse und fehlendem Bewuchs in der Anfangszeit seien bislang keine Probleme aufgetreten. Vor diesem Hintergrund sprach sich Stadtrat Amann dafür aus, das zusätzliche Gutachten vorerst auszusetzen und den Spielbetrieb wieder zuzulassen, verbunden mit einer Sicherungsmaßnahme am Fuß der östlichen Böschung. Zugleich solle im Frühjahr durch den Verein und die Stadt eine intensive Bepflanzung erfolgen. Falls sich im Verlauf der folgenden Monate ergebe, dass sich der Bewuchs nicht wie erwartet entwickle oder sich anderweitige Probleme abzeichneten, könne zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Bodengutachten eingeholt werden. Angesichts der aufgeheizten Situation plädiere er jedoch dafür, zunächst ein halbes bis dreiviertel Jahr abzuwarten. Jede Form der zusätzlichen Begrünung werde die Standsicherheit weiter erhöhen.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass nach seinem Kenntnisstand der Fußballverein bereits mindestens zwei Versuche unternommen habe, einen dauerhaften Bewuchs der Böschung herzustellen.
Stadtrat Amann merkte an, dass die bisherigen Begrünungsversuche im Sommer erfolgt seien und sich nun andere Voraussetzungen ergäben, da aktuell Frühjahr sei.
Stadtrat Richter gab eine kurze Anmerkung ab. Er warnte davor, Aussagen aus Gutachten fachlich infrage zu stellen, wenn man selbst nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfüge. Es sei aus seiner Sicht nicht angemessen, die Qualität oder die fachliche Kompetenz von Gutachtern zu relativieren. Er verwies darauf, dass das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro über umfangreiche fachliche Qualifikationen und einschlägige Referenzen verfüge. Vor diesem Hintergrund könne man nach seiner Einschätzung mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen, dass die dortigen Sachverständigen wüssten, wovon sie sprechen.
Stadtrat Simmnacher erklärte, dass er sich den Ausführungen von Stadtratskollege Amann vollumfänglich anschließen könne, da dieser aus seiner Sicht in allen Punkten zutreffend argumentiert habe. Zum Thema Spielbetrieb führte er aus, dass bereits im vergangenen Jahr nach dem Ortstermin die Notwendigkeit gesehen worden sei, den Hang zu sichern. Dies sei damals pragmatisch und unkompliziert umgesetzt worden, indem man den Zugang zur Böschung vom Spielfeld aus verhindert habe. Wenn es durch vergleichbare Maßnahmen möglich sei, den Spielbetrieb sowie den Fortbestand des Vereinsbetriebs – einschließlich der aktiven Mannschaften und Jugendabteilungen – sicherzustellen, müsse die Stadt hierzu in der Lage sein. Stadtrat Simmnacher betonte abschließend, dass in Weißenhorn ein starker Zusammenhalt unter den Vereinen bestehe. Er sei überzeugt, dass man gemeinsam eine sachgerechte und praktikable Lösung finden könne.
Stadtrat Dr. Bischof nahm Bezug auf die vorangegangene Anmerkung von Stadtratskollege Richter und stellte klar, dass er die Gutachten nicht in Frage stelle. Aus diesem Grund beziehe er sich ausdrücklich auf das von der Baufirma beauftragte und nach Abschluss der Maßnahmen erstellte Gutachten, in dem – wie bereits von ihm wörtlich zitiert – festgehalten sei: ‚Die Böschung weist eine ausreichende Standsicherheit auf.‘ Dies stelle das neuere der vorliegenden Gutachten dar und beruhe im Gegensatz zu früheren Bewertungen auf dem tatsächlichen Zustand nach Durchführung der Arbeiten. Er wies darauf hin, dass im Verlauf der Diskussion verschiedene Vermutungen geäußert worden seien, auch hinsichtlich des Vorgehens des SV Grafertshofen. Da die Vorstandschaft des Vereins im Sitzungssaal anwesend sei, stellte Stadtrat Dr. Bischof den Antrag zur Geschäftsordnung, dem Vorsitzenden des SV Grafertshofen die Möglichkeit einzuräumen, seine Sichtweise darzustellen. Wenn der unmittelbar betroffene Verein anwesend sei, solle diesem auch Gehör verschafft werden.
Der Vorstand des SV Grafertshofen stand für Fragen des Gremiums zur Verfügung.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt stellte anschließend die Frage, ob der SV Grafertshofen bereits versucht habe, einen Bewuchs auf der Böschung herzustellen.
Der Vorstand des SV Grafertshofen teilte mit, dass der Verein im Spätherbst sowie im Frühsommer versucht habe, einen Bewuchs der Böschung herzustellen. Die Beauftragung einer Fachfirma zur Ausführung der Bepflanzung sei jedoch erfolglos geblieben; der Bewuchs habe sich nicht entwickelt. Dies habe den Verein rund 2.000 Euro aus eigenen Mitteln gekostet. Aus diesem Grund befinde sich der Verein derzeit in einem Streit mit der betreffenden Fachfirma. Der Vorstand erklärte weiter, dass der Verein daraufhin den zuständigen Sachbearbeiter für Hochbau sowie die Stadtbaumeisterin der Stadtverwaltung informiert und um Unterstützung gebeten habe. Von der Verwaltung sei jedoch die Rückmeldung erfolgt, dass vor Vorlage der Baugenehmigung keine weiteren Maßnahmen vorgenommen werden dürften. Die Baugenehmigung liege inzwischen vor. Zum Thema der Wasseransammlungen auf dem Fußballplatz berichtete der Vorstand, dass er die Verwaltung bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass bei Starkregen vom Meßhofer Weg aus überschüssiges Wasser über das Grundstück und den Hang – insbesondere an den Stellen mit Ausspülungen – auf das Spielfeld laufe und dieses dadurch beschädigt werde. Trotz mehrerer Hinweise habe der Verein hierzu bislang keine Rückmeldung seitens der Stadtverwaltung erhalten.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erkundigte sich beim Vorstand des SV Grafertshofen, ob ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor Ort gewesen sei, um den Verein bei der Herstellung des Bewuchses zu unterstützen.
Der Vorstand bestätigte, dass ein Mitarbeiter des Bauhofs vor Ort gewesen sei und mitgeteilt habe, dass derzeit keine Maßnahmen vorgenommen werden könnten.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt bestätigte, dass ohne vorliegende Baugenehmigung keine Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen.
Der Vorstand nahm Bezug auf die Aussage des Ersten Bürgermeisters Dr. Fendt, wonach dieser fünf- bis zehnmal vor Ort gewesen sei. Der Vorstand erklärte, dass im Vorfeld zu keinem Zeitpunkt ein gemeinsamer Ortstermin mit dem SV Grafertshofen vereinbart worden sei. Dies wäre aus Sicht des Vereins hilfreich gewesen, um zahlreiche Punkte bereits im Vorfeld klären zu können.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt wies ausdrücklich darauf hin, dass zwei voneinander abweichende fachliche Einschätzungen vorlägen. Der von der Stadt beauftragte Gutachter – und nicht der von der ausführenden Baufirma beauftragte – komme zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdungssituation bestehe. Vor diesem Hintergrund erscheine es dem Ersten Bürgermeister Dr. Fendt als grob leichtsinnig, auf eine weitere Untersuchung zur Klärung der Gefährdung zu verzichten.
Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, in welchem Gutachten diese Aussage enthalten sein solle.
Der Erste Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die entsprechende Aussage dem Stadtrat nachträglich zugegangen sei. Es handle sich um eine ergänzende Stellungnahme zum ursprünglichen Gutachten, die per E-Mail an die Mitglieder des Stadtrates versandt worden sei. Anschließend verlas der Erste Bürgermeister Dr. Fendt erneut die betreffende Passage aus der nachgereichten E-Mail:
„Die im Gutachten auf Grundlage von Standsicherheitsberechnungen vorgegebene Böschungsneigung ist nicht eingehalten. Bei der Berechnung der Böschungsstandsicherheit war im Gutachten für die mit der Tiefe zunehmend bindigkeitsarmen Kiese keine Kohäsion mehr angesetzt worden. Wie der Feldversuch gezeigt hatte, zerfallen die sandigen Kiese bei Wasserzugabe unmittelbar, sodass der Ansatz einer Kohäsion der Situation nicht gerecht würde, insbesondere bei Durchfeuchtung durch Niederschläge. Ich habe die Böschungsstandsicherheit für die ermittelte Geometrie mit 37 Grad Böschungsneigung und den in unserem Gutachten bei der Berechnung angesetzten Bodenkennwerten nochmals überprüft und komme auf eine unzureichende Sicherheit von 1,07. Eine Mutterbodenabdeckung als stabilisierender Wurzelhorizont ist dabei bereits berücksichtigt. Die ermittelte Böschungsneigung von 33 Grad ist daher zwingend einzuhalten."
Stadtrat Schulz verwies auf den im Gutachten enthaltenen Satz ‚Die ermittelte Böschungsneigung von 33 Grad ist daher zwingend einzuhalten.‘ Er betonte, dass das Wort ‚zwingend‘ eine klare rechtliche Bedeutung habe und dem gesamten Stadtrat bewusst sein müsse.
Beschluss 1:
1. Es ist ein amtlich bestellter Sachverständiger zu beauftragen, der die Standsicherheit des Ost- und Nordhanges begutachtet.
Stadträtin Kempter war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis 1: ⇔10:10
Der Beschluss wurde abgelehnt.
Beschluss 2:
2. Der Fußballverein ist aufzufordern, den Spielbetrieb auf dem Spielplatz einzustellen.
Stadträtin Kempter war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis 2: ⇔ 6:14
Der Beschluss wurde abgelehnt.
***********************
| 3. | Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes - Erweiterung der Erbbaurechtsfläche |
| SR 24/2026 |
Sachverhalt:
Das Bayerische Rote Kreuz hat mit Schreiben vom 26.02.2026 folgenden Antrag eingereicht:
Sehr geehrter Herr Dr. Fendt,
Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,
die BRK Bereitschaft Weißenhorn beabsichtigt, das bestehende Gebäude an der Illerbergerstraße 11 (Flurstück 155/6) in südlicher Richtung zu erweitern, um die dauerhafte Sicherstellung ihrer rettungs- und katastrophenschutzrelevanten Aufgaben am Standort zu gewährleisten. Hierfür benötigt das Rote Kreuz auch ein Erbbaurecht an diesen Erweiterungsflächen. Mit diesem Antrag ersucht das Bayerische Rote Kreuz die Gemeinde um Zustimmung zur Erweiterung der Liegenschaftsfläche.
Hintergrund ist der zwingende Bedarf, am bestehenden Standort zusätzliche Hallen- und Funktionsflächen zu schaffen. Die fortlaufenden strukturellen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst, im Katastrophenschutz sowie die gestiegenen Anforderungen im Bereich Lagerlogistik und Einsatzbereitschaft können mit den aktuellen räumlichen Kapazitäten nicht mehr abgedeckt werden.
Die vorhandenen Stellplätze waren ursprünglich für 7 Fahrzeuge ausgelegt. Aufgrund vergrößerter Fahrzeugabmessungen reichen diese heute nur noch für 5 Fahrzeuge aus.
Mit den neuen Konzepten von Bund, Land und BRK – welche sich, insbesondere durch größere, allrad- und geländegängige Fahrzeuge niederschlägt – wird sich der Platzbedarf in den kommenden zwei Jahren weiter erhöhen. Die Lehren aus Deggendorf und dem Ahrtal erzwingen den Wechsel auf hochgeländegängige Fahrgestelle (z.B. Unimog oder MAN KAT – Nachfolger). Diese benötigen durch größere Reifen und Wattiefe deutlich mehr Einfahrtshöhen und Hallentiefen. Da bestehende Liegenschaften „auf Kante" gebaut wurden, führt dies zu einem physischen Verdrängungsprozess.
Durch die erforderliche bauliche Erweiterung soll die bestehende Infrastruktur zukunftsfähig ausgebaut und die Einsatzfähigkeit aller in Weißenhorn stationierten Einheiten dauerhaft an einem zentralen Standort gesichert werden.
Damit lässt sich auch die taktische Ineffizienz der derzeitigen „Split-Standorte" wesentlich verbessern. Die aus der Restflächen- Verfügbarkeit entstandene Verteilung der Standorte und das damit verbundene Sammeln der Helfer an zwei Standorten (Weißenhorn/Pfaffenhofen), sowie das verzögerte Zusammenführen der Fahrzeuge kostet im Einsatzfall die entscheidenden „Golden Hour" Minuten. Auch das damit unvermeidliche Qualifikations-Mismatch, dass beispielsweise geeignetes Personal mit Führerschein Klasse C an Standort A ist, das neue geländegängige Fahrzeug aber wegen der Deckenhöhe an Standort B stehen muss, macht die Einheit de facto verzögert einsatzbereit.
Des Weiteren erschwert die örtliche Trennung die Ausbildung an Geräten (Sanitätsdienstliche Ausstattung vs. Technik/ Logistik), da ein gemeinsames Training der Fachgruppe logistischen Mehraufwand bedeutet. Dies mindert die Einsatzroutine.
Mit den im Ansatz beschriebenen Problematiken legen wir nachdrücklich dar, dass sowohl in den Übungsabläufen und den Vorbereitungen mit zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, als auch im Ernstfall ein zentraler Einsatzort elementar ist, um das BRK zukunftssicher zu machen und um unsere rettungs- und katastrophenschutzrelevanten Aufgaben umfassend erfüllen zu können.
Weiter Gründe, die eine Vergrößerung der Bedarfsfläche unumgänglich machen und für den Standort Weißenhorn sprechen möchten wir folgend darstellen:
Strategische Nähe zur Klinik Weißenhorn
Die räumliche Nähe zwischen Rettungseinheiten und der Stiftungsklinik Weißenhorn ist ein entscheidender Faktor für die Reaktionsgeschwindigkeit bei Großschadenslagen.
| • | Evakuierung 2024: Am 2. Juni 2024 musste die Klinik aufgrund massiver Hochwassergefahr durch die angrenzende Roth vorsorglich evakuiert werden. |
| • | Logistische Leistung: Innerhalb kürzester Zeit wurden rund 70 Patienten, darunter sieben Intensivpatienten, verlegt. Der Einsatz von Sondereinsatzgruppen (SEG) Transport und spezialisierten Großraum-Intensivtransportwagen (G-ITW) demonstrierte die Effizienz der lokalen Kooperation. |
| • | Zeitvorteil: Die kurzen Wege ermöglichten eine reibungslose Räumung, bevor die Überflutungsgefahr kritisch wurde. |
Das Konzept der vorgelagerten Sichtungsstelle
Das beschriebene Modell einer Sichtungsstelle vor der Notaufnahme ist ein zentrales Element des Katastrophenschutzes (MANV - Massenanfall von Verletzten):
| • | Filterfunktion: Durch die Triage (Sichtung) direkt vor dem Gebäude werden Patienten nach medizinischer Dringlichkeit kategorisiert. |
| • | Schutz der Infrastruktur: Unkritische Patienten werden "gepuffert", um die innerklinischen Ressourcen für Schwerstverletzte freizuhalten und eine Überlastung der Notaufnahme zu verhindern. |
| • | Anwendungsbereiche: Dieses Vorgehen hat sich insbesondere während der COVID-19-Pandemie zur Infektionskontrolle bewährt und ist fester Bestandteil von Einsatzplänen für Amok- oder Terrorlagen, um kontrollierte Patientenströme zu gewährleisten. |
Die Zusammenarbeit zwischen der BRK-Bereitschaft Weißenhorn und der Klinikleitung stellt sicher, dass solche Konzepte im Ernstfall sofort aktiviert werden können.
Erhöhter Lager- und Ausrüstungsbedarf
Die aktuelle strategische Neuausrichtung im deutschen Bevölkerungsschutz, insbesondere die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) und die Rahmenkonzeption für den CBRN-Schutz (Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear) bilden die Grundlage für diese erhöhten Anforderungen.
Hier sind die zentralen Aspekte zur Umsetzung der Lagerung und Durchhaltefähigkeit:
1. Lagerung der persönlichen ABC-Schutzausrüstung (PSA)
Die vom Bund bereitgestellte CBRN-PSA ist speziell für Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz vorgesehen. Ein vollständiger Satz umfasst unter anderem:
| • | Overgarment: Ein luftpermeabler Schutzanzug zum Schutz vor Kampfstoffdämpfen. |
| • | Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung: Ergänzender Schutz bei flüssigen Gefahrstoffen. |
| • | Atemschutz: Vollmaske mit mindestens zwei Filtern pro Satz. |
| • | Zubehör: Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzschuhe und spezielle Unterziehhandschuhe. |
Die Lagerung muss so erfolgen, dass die Ausrüstung personenbezogen oder in Doppelbesatzungsstärke bei den Fahrzeugen gelagert und unmittelbar griffbereit ist.
2. Sicherstellung der 72-Stunden-Durchhaltefähigkeit
Um eine Einsatzdauer von mindestens 72 Stunden ohne externe Versorgung zu gewährleisten, steigen die Anforderungen an die Logistikkapazitäten vor Ort:
| • | Einsatzmittel & Ersatzteile: Vorhaltung von Verbrauchsmaterialien (z. B. zusätzliche Filter, Dekontaminationsmittel). |
| • | Verpflegung & Eigenversorgung: Lagerung von autarken Verpflegungsrationen und Trinkwasserreserven für die gesamte Einheit. |
| • | Modulare Logistik: Einsatz von Fahrzeugen wie dem Gerätewagen Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS), die durch Wechselmodule flexibel auf verschiedene Szenarien (z. B. ABC-Einsatz oder Hochwasser) reagieren können. |
Notwendige Funktionsbereiche am Standort Weißenhorn
| • | Infrastrukturelle Notwendigkeit: Weißenhorn ist der einzige Standort mit der nötigen Synergie aus Werkstatt, Lager und Hygieneeinrichtungen. |
| • | Lehren aus der Pandemie: Die Hochlastphasen haben gezeigt, dass Kapazitätsgrenzen bei der Fahrzeugaufbereitung und Wäschereinigung schnell erreicht sind. |
| • | Zukunftssicherung: Mehr Hallenkapazität bedeutet schnellere Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (Turnaround-Zeit) nach Infektionstransporten. |
| • | Redundanz & Skalierbarkeit: Wir benötigen mehr Fläche, um in Krisenzeiten "hochzufahren". |
| • | Hygienesicherheit: Einhaltung strengster Standards durch spezialisierte Räumlichkeiten. |
| • | Einsatzverfügbarkeit: Das Hauptziel ist, dass die Fahrzeuge nicht länger als notwendig in Hallen zur Fahrzeugaufbereitung stehen, sondern auf der Straße sind. |
Die Bündelung von Wartung, Logistik und Desinfektion am Standort Weißenhorn ist aufgrund der vorhandenen Spezial-Infrastruktur alternativlos. Die Erfahrungen der letzten Pandemie verdeutlichen jedoch den Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten: Durch die geplante Hallenerweiterung stellen wir sicher, dass Fahrzeuge nach Infektionstransporten – auch bei hohem Aufkommen – ohne Verzögerung hygienisch aufbereitet und dem Rettungskreislauf sofort wieder zugeführt werden können.
Beschreibung des Vorhabens
Aus diesem Grunde soll das Grundstück mit der Flurstücksnummer 155/6 in südlicher Richtung bis zur Rot erweitert werden. Hier ist die erforderliche Hallenerweiterung als Anbau an das bestehende Gebäude umsetzbar. Direkt anschließend an den Bestand entstehen somit zusätzliche Fahrzeughallen sowie ein zweigeschossiger Sozial- und Lagerbereich als Abschluss des Neubaus.
Der geplante Anbau umfasst im Endausbau eine Länge von ca. 28 m und eine Breite von ca. 18 m, was eine Gesamtfläche von rund 500 m² ergibt. Die Umsetzung erfolgt in zwei nahezu flächengleichen Bauabschnitten.
Die neue Fahrzeughalle übernimmt die mittlere Gebäudehöhe der Bestandshalle von ca. 4 m. Die Sozial- und Lagerräume im Kopfbau werden zweigeschossig ausgeführt.
Geplante Nutzung der Fahrzeughalle
Die neuen Hallen stellen den Bedarf für folgende Einsatzfahrzeuge sicher:
| • | 2 LKW |
| • | 5 Transporter |
| • | 4 Anhänger |
| • | 2 Motorräder |
Aufgrund der verladenen medizinischen Ausstattung muss die Fahrzeughalle auf mindestens 10°C temperiert werden. Der Sozial- und Lagerbereich wird auf 22°C beheizt. Die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme erfolgt über das Bestandsgebäude. Durch den 2025 errichteten Fernwärmeanschluss ist die Energieversorgung problemlos gewährleistet.
Angaben zum Flurstück / Erweiterungsfläche
| • | Adresse: Illerbergerstraße 11 |
| • | Flurstücksnummer: 155/6 |
| • | Grundstücksgröße: ca. 850 m² |
Notwendigkeit der Erweiterung
Derzeit sind bei der BRK-Bereitschaft Weißenhorn folgende Einsatzeinheiten an mehreren Standorten in Weißenhorn und Pfaffenhofen stationiert:
Fahrzeuge nach Einheiten
| - | Unterstützungsgruppe Rettungsdienst (UG Rett) | 1 RTW |
| - | 1. Schnelleinsatzgruppe Transport (1.SEG Trsp) | 2 N-KTW |
| - | 2. Schnelleinsatzgruppe Transport (2.SEG Trsp) | 1 RTW |
|
| 1 N-KTW |
| - | Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG San EL) | 1 ELW 2 |
|
| 1 ELW 2 |
| - | 1. Schnelleinsatzgruppe Behandlung (1.SEG Beh) | 1 GW-San |
| 1 MTW San | |
| - | Schnelleinsatzgruppe Technik & Sicherheit (SEG BehTuS) | 1 GW-TuS |
|
| 1 MTW TuS |
|
| 1 Anh. TuS |
|
| 2 Anh. |
| • Notstrom | ||
| - | Unterstützungsgruppe All-Terrain Vehicle (ATV) | 2 Quad |
| - | Erkunder Motorrad (schwäbische Kontingente) | 1 Krad |
| - | Erkunder Motorrad / Sandienst | 1 Krad |
| - | Logistikanhänger | 1 Anh. Log. |
| - | Betreuungsanhänger / Geschirrmobil | 1 Anh. Betr. |
| - | Sanitätswachstation (Container LKW-Anhänger) | 1 Anh. |
|
| mob. SanWache |
| - | Kühlfahrzeug Tafelladen | 1 FZ.- Log. |
| - | Museumsfahrzeug Rettungswagen | 1 RTW |
| - | Museumsfahrzeug Gerätewagen Sanitätsdienst | 1 GW-San |
Insgesamt umfasst der Fuhrpark 16 Fahrzeuge und 6 Anhänger, die für Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz sowie soziale und öffentliche Aufgaben eingesetzt werden.
Wir danken für die Möglichkeit, unseren Bedarf sowie das geplante weitere Vorgehen darzustellen. Zugleich müssen wir den Blick auf die notwendigen Schritte lenken, damit wir unsere rettungs- und katastrophenschutzrelevanten Aufgaben auch künftig im Ernstfall vollumfänglich wahrnehmen können. Hierfür bitten wir um Unterstützung unseres Vorhabens zur Erweiterung sowie der damit verbundenen Bereitstellung zusätzlicher Flächen am Standort Weißenhorn.
Die geschilderten Herausforderungen verdeutlichen eindringlich, dass ein zentraler Einsatz- und Übungsstandort unverzichtbar ist – sowohl für die Vorbereitung und Durchführung der Übungen mit zahlreichen ehrenamtlichen Helfern als auch für eine effiziente Einsatzbewältigung im Ernstfall. Nur so kann das BRK dauerhaft leistungsfähig bleiben und seinen gesetzlichen Aufgaben im Rettungs- und Katastrophenschutz gerecht werden.
Mit diesem Antrag ersucht das Bayerische Rote Kreuz die Gemeinde daher um Zustimmung zur Erweiterung der Liegenschaftsfläche, wie am Plan dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag entsprochen werden.
Begründung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag des Kreisverbands Neu-Ulm des Bayerischen Roten Kreuzes auf Einräumung eines Erbbaurechts zur Erweiterung der bestehenden Einrichtung ausdrücklich entsprochen werden.
Die Stadt Weißenhorn ist im Sinne der Bayerischen Landesplanung als Mittelzentrum eingestuft. Mit dieser zentralörtlichen Funktion ist die Verpflichtung verbunden, die Versorgung der Bevölkerung im eigenen Stadtgebiet sowie im zugeordneten Verflechtungsbereich nachhaltig sicherzustellen. Mittelzentren übernehmen dabei insbesondere Aufgaben der gehobenen Daseinsvorsorge. Hierzu zählen neben schulischen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Angeboten auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und des Rettungswesens.
Das Bayerische Rote Kreuz erfüllt in diesem Zusammenhang eine unverzichtbare Aufgabe. Es gewährleistet als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung, übernimmt Krankentransporte, wirkt im Katastrophenschutz mit und stellt im Zusammenwirken mit weiteren Hilfsorganisationen und Behörden die Gefahrenabwehr sicher. Neben Polizei und Feuerwehr bildet das Rote Kreuz eine tragende Säule der örtlichen Sicherheitsarchitektur. Die dauerhafte Sicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung dieses Standorts liegt daher im elementaren Interesse der Stadt Weißenhorn sowie des gesamten Landkreises Neu-Ulm.
Die beantragte Erweiterung dient nicht lediglich einer baulichen Vergrößerung, sondern ist Voraussetzung für eine zukunftsfähige organisatorische und strukturelle Aufstellung des Kreisverbands. Steigende Einsatzzahlen, wachsende Anforderungen an Technik, Personal und Ausbildung sowie erhöhte gesetzliche Vorgaben machen eine Anpassung der räumlichen Kapazitäten erforderlich. Ohne die Erweiterung wäre nach den Ausführungen des Antragstellers die langfristige Sicherung des Standorts Weißenhorn ernsthaft gefährdet. Ein Wegfall oder eine Verlagerung der Einrichtung hätte spürbare negative Auswirkungen auf die Hilfsfristen, die Einsatzqualität sowie auf die Attraktivität des Mittelzentrums insgesamt.
Darüber hinaus besteht eine enge funktionale Verknüpfung zwischen dem Roten Kreuz und der Stiftungsklinik Weißenhorn. Kurze Wege, abgestimmte Abläufe und eine räumliche Nähe sind wesentliche Faktoren für eine leistungsfähige Notfallversorgung. Die Sicherung und Stärkung des BRK-Standorts trägt damit mittelbar auch zur Stabilisierung und Zukunftssicherung der Stiftungsklinik bei. Gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen erhöhen die Standortattraktivität und verringern das Risiko struktureller Veränderungen zulasten des Klinikstandorts Weißenhorn.
Auch unter stadtentwicklungs- und strukturpolitischen Gesichtspunkten ist die Maßnahme positiv zu bewerten. Ein leistungsfähiger Rettungsdienst erhöht die Lebensqualität für die Bevölkerung, stärkt das Sicherheitsgefühl und ist ein bedeutender Standortfaktor für Gewerbebetriebe sowie für die Ansiedlung von Familien. Damit leistet die Erweiterung einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Mittelzentrums.
Bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung wird vorgeschlagen, die Laufzeit des Erbbaurechts an der Laufzeit des bestehenden Erbbaurechts zu orientieren, um ein einheitliches und langfristig tragfähiges Vertragsgefüge zu schaffen. Laut Erbbaurechtsvertrag vom 20.06.1961, URNr. 1078/61 hat die Stadt Weißenhorn dem Bayerischen Roten Kreuz an dem Grundstück Fl.Nr. 155/6, ein Erbbaurecht für 99 Jahre eingeräumt Förderrechtliche Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zuschüsse oder Investitionsprogramme des Freistaats Bayern oder anderer Stellen, sind dabei angemessen zu berücksichtigen, um die Finanzierung der Maßnahme nicht zu gefährden.
Der Erbbauzins sollte sich an vergleichbaren Fällen orientieren, insbesondere an den Konditionen, die Sportvereinen für die Überlassung städtischer Grundstücke eingeräumt werden. Damit wird dem gemeinnützigen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen, ohne die städtischen Interessen zu vernachlässigen.
Das Erbbaurecht ist notariell zu beurkunden. In den Vertrag sollte eine eindeutige Zweckbindung aufgenommen werden, wonach das Erbbaurecht unmittelbar an den Betrieb einer Einrichtung des Roten Kreuzes am Standort Weißenhorn gekoppelt ist. Für den Fall, dass dieser Betrieb dauerhaft eingestellt wird, soll auch das Erbbaurecht enden beziehungsweise ein Heimfallrecht zugunsten der Stadt vereinbart werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Grundstück langfristig dem öffentlichen Zweck dient.
Insgesamt überwiegen die öffentlichen Interessen an der Sicherung und Weiterentwicklung des Standorts deutlich. Die Maßnahme entspricht der zentralörtlichen Funktion der Stadt Weißenhorn, stärkt die Daseinsvorsorge, sichert Arbeitsplätze und trägt wesentlich zur Gefahrenabwehr und Gesundheitsversorgung im Landkreis bei.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Im Verlauf der längeren Diskussion regte Stadtrat Schrodi an, ein Wegerecht notariell eintragen zu lassen, um zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden – unabhängig davon, wie die Fläche weiterentwickelt wird. Die Diskussion wurde fortgesetzt.
Anschließend ließ Erster Bürgermeister Dr. Fendt über beide Beschlussvorschläge gemeinsam abstimmen.
Beschluss 1 - 2:
| 1. | Der Stadtrat stimmt grundsätzlich zu, dass dem Roten Kreuz auf den vorgesehenen Erweiterungsflächen ein Erbbaurecht eingeräumt wird. Dieses Erbbaurecht soll sich an den in der Sitzungsvorlage dargestellten Vorgaben der Verwaltung orientieren. |
| 2. | Das mit dem Roten Kreuz sowie dem Notar abgestimmte Vertragswerk ist dem Stadtrat zur abschließenden Genehmigung vorzulegen. |
Abstimmungsergebnis 1 – 2: ⇔ 21 :0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Gründung des Regionalwerks im Landkreis Neu-Ulm gKU |
| SR 18/2026 |
Sachverhalt:
Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass sich mehrere Gemeinden zu einem Unternehmen mit dem Ziel zusammenschließen, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. Mit wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen wie der Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, Netzbetrieb, E-Ladeinfrastruktur oder Wärmeversorgung können kommunalhoheitliche Handlungsfelder querfinanziert und kommunale Haushalte entlastet werden.
Der Markt Buch ist infolge eines Marktgemeinderatsbeschlusses vom 23.10.2025, die Gemeinde Bellenberg infolge eines Gemeinderatsbeschlusses vom 20.11.2025, die Gemeinde Oberroth infolge eines Gemeinderatsbeschlusses vom 04.12.2025, die Gemeinde Osterberg infolge eines Gemeinderatsbeschlusses vom 09.12.2025 und die Gemeinde Unterroth infolge eines Gemeinderatsbeschlusses vom 09.12.2025 aus der Regionalwerksgründung ausgestiegen.
Im Rahmen der interkommunalen Ratssitzung am 10.12.2025 haben die Gremien der Kommunen Illertissen, Nersingen, Roggenburg und Weißenhorn positive Beschlüsse zur Gründung des Regionalwerks gefasst. Da der Marktgemeinderat Kellmünz in dieser Sitzung nicht beschlussfähig war, wurde der Beschluss in der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2026 nachgeholt. Das Abstimmungsergebnis war 6 zu 6, womit die Gründung abgelehnt wurde. Da die Beschlüsse unter Vorbehalt einer Zustimmung von mindestens fünf Kommunen gefasst wurden, müssen zur Gründung zu viert erneute Beschlüsse gefasst werden. Die Bedingung von mindestens fünf Kommunen wurde zu einem Zeitpunkt gewählt, als noch alle 10 ursprünglichen Kommunen in die Gründung involviert waren.
Zwei Kommunen aus dem Landkreis Dillingen sowie jeweils eine Kommune aus den Landkreisen Günzburg und Augsburg haben Mitte 2025 das Regionalwerk Westliche Wälder gegründet. Im Dezember 2025 haben drei weitere Kommunen aus dem Landkreis Augsburg den Beitritt beschlossen. Dieses Beispiel zeigt, dass ein durch Wenige gegründetes Regionalwerk im Laufe der Zeit wachsen kann. Der Beitritt weiterer Kommunen zum Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm ist möglich und wird angestrebt.
Durch den Ausstieg des Marktes Kellmünz wurden die Höhen der Stammeinlage und der Kapitalausstattung auf jeweils runde Beträge geändert, weswegen sich dabei leichte Änderungen zu den im Dezember vorgestellten Beträgen ergeben.
Auszug aus den Inhalten aus Satzung und Konsortialvertrag:
| • | Name der Gesellschaft: | Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU |
| • | Rechtsform der Gesellschaft: | Anstalt des öffentlichen Rechts (gemeinsames Kommunalunternehmen) |
| • | Sitz der Gesellschaft: | Illertissen |
| • | Beteiligung an Kapitalausstattung: | 50 % nach Fläche, 50 % nach Einwohnerzahl (Stand: 30. September 2025) |
| • | Stammkapital Gesamt: | 120.000,00 € |
| • | Zusätzliche Einlagen bis 2030 Gesamt: | 720.000,00 € |
| • | Tabelle mit Übersicht an einzubringenden Zahlungen je Kommune: | |
| Kommune | Stamm-einlage (€) | Zusätzliche Einlage 2026 (€) | Zusätzliche Einlage 2027 (€) | Zusätzliche Einlage 2028 (€) | Zusätzliche Einlage 2029 (€) | Zusätzliche Einlage (€) | Einlagen Gesamt bis 2030 (€) | Beteiligungsquote (%) |
| Illertissen | 39.931,05 | 53.241,40 | 53.241,40 | 53.241,40 | 53.241,40 | 26.620,70 | 279.517,35 | 33,27% |
| Nersingen | 23.193,64 | 30.924,85 | 30.924,85 | 30.924,85 | 30.924,85 | 15.462,43 | 162.355,47 | 19,33% |
| Roggenburg | 15.251,85 | 20.335,81 | 20.335,81 | 20.335,81 | 20.335,81 | 10.167,90 | 106.762,99 | 12,71% |
| Weißenhorn | 41.623,46 | 55.497,94 | 55.497,94 | 55.497,94 | 55.497,94 | 27.748,97 | 291.364,19 | 34,69% |
| Gesamt | 120.000,00 | 160.000,00 | 160.000,00 | 160.000,00 | 160.000,00 | 80.000,00 | 840.000,00 | 100,00% |
Die Gründung ist auf den 01.05.2026 vorgesehen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an. Anschließend ließ er über die Beschlüsse 1 bis 4 gemeinsam abstimmen.
Beschluss 1 - 4:
| |
| 1. | Der Stadtrat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU mit einer einmaligen Stammeinlage von 41.623,46 € sowie einer Kapitalausstattung von 55.497,94 € jeweils für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 und einer Kapitalausstattung von 27.748,97 € für das Jahr 2030 zu. Als Grundlage für die Teilung der Kapitalausstattung dienen zu 50 % die Einwohnerzahl (Stand 30. September 2025) und 50 % die Fläche. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich positiven Beschlussfassung der Gremien der Kommunen Illertissen, Nersingen und Roggenburg sowie der rechtsaufsichtlichen Zustimmung. |
| 2. | Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter wird ermächtigt und beauftragt, die Stammeinlage sowie die Kapitalrücklage entsprechend der vorgestellten Jahre in das Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU einzuzahlen. |
| 3. | Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter wird ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Satzung sowie den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag des Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. |
| 4. | Der Stadtrat erklärt sich mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen und sich keine wesentlichen Änderungen zur Beschlussfassung ergeben. |
Abstimmungsergebnis 1 - 4: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4 und Fachbereich 2: Waldruhestätte im Fuggerwald an der Roggenburger Straße |
| SR 4/2026 |
Sachverhalt:
Wie in der Sitzung vom 14.2.2025 dargestellt, möchte Gräfin Thun-Fugger, vertreten durch die Gräflich Fugger’sche Zentralverwaltung im östlich gelegenen Fuggerwald an der Roggenburger Straße ein Waldruh Konzept umsetzen.
Mit Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten um das Vorhaben zu unterstützen und voranzubringen.
Daraufhin hat die Verwaltung das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth beteiligt und im September eine Rückmeldung erhalten. Die Stellungnahme liegt als Anlage bei und sieht eine Befreiung von der WSG-VO als grundsätzlich denkbar, sofern eine Grundwassergefährdung mit nachteiliger Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen werden kann.
Die Gräflich Fugger’sche Zentralverwaltung hat zwischenzeitlich das geforderte Gutachten parallel zu den weiteren Klärungen in Auftrag geben und die Ergebnisse werden Ende März erwartet.
Bei der Beschlussfassung wurde ein zweiter Beschluss ergänzt, welcher die Verwaltung beauftragt, ein alternatives Konzept für einen „Friedwald" im oder am Waldfriedhof zu erstellen.
Im Friedhofskonzept von 2021 Teil 1 wurde das Areal V, der Baumbestand hinter der inzwischen umgesetzten Aussegnungshalle als mögliche Erweiterung von Bestattungsformen reserviert. Dieser Waldbereich in der Abteilung V umfasst ca. 60 Bestandsbäume, die eine Möglichkeit eröffnen, analog zu den anonymen Bestattungen auf den Urnenwiesen, Bestattungen in naturnaher Umgebung anzubieten. Im Konzept war empfohlen, einen zentralen Gedenkplatz zu schaffen um den Bereich naturnah zu belassen und nicht fußläufig zu durchqueren.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abteilung V inzwischen aufgrund Sicherungs- und Fällarbeiten weniger Bäume ausweisen kann, die für eine Baumbestattung geeignet sind. Somit ist die Anzahl der möglichen Bestattungen etwas reduziert, aber möglich und geeignet. In diesem Bereich soll künftig ein Teil der Bäume (ca. 5 Stück) als Bestattungsbäume für Weißenhorner Bürger zur Verfügung gestellt werden. Da eine Betretung der Waldfläche im Konzept unseres Waldfriedhofes nicht vorgesehen ist, wird hierzu eine Gedenkstätte vorgesehen und parallel zu der Entwicklung der Waldruh umgesetzt.
Auf Flächen außerhalb des Friedhofs gibt es Bereiche, die beschränkt geeignet sind, da hier überwiegend Strauchbewuchs vorhanden ist (rosa gekennzeichnet) und wenig bis keine geeignete Baumstruktur vorhanden ist. Die grün markierten Bereiche zeichnen sich durch einen geeigneten Baumbestand aus, sind allerdings überwiegend am Waldrand Teil von sehr frequentierten Sport und Freizeitwegen und werden aus diesem Grunde nicht empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass bei Bedarf der Baumbestand detailliert untersucht werden muss.
Die Verwaltung regt an, bevor Flächen außerhalb des Friedhofbereiches für Bestattungen herangezogen werden, zunächst die entstandenen zahlreichen Fehlstellen zwischen den traditionellen Erdgräbern mit einer neuen Beerdigungsform von beispielsweise kleinen Urnengruppen mit einem zentralen kleinen Gedenkstein für vielleicht 6-8 Urnen zu überplanen. Dies sollte bei den weiteren Überlegungen der Friedhofsentwicklung berücksichtigt werden.
Die Darstellung zeigt, dass die Möglichkeit von Baumbestattungen sowohl im Waldfriedhof, als auch im Fuggerwald möglich sind.
Bestattungen im Fuggerwald könnten aufgrund der nahen Lage die Aussegnungshalle mitnutzen und damit den Gedanken im Wald beerdigt zu werden umfassend erfüllen. Die Kooperation der Nutzung der Aussegnungshalle wird von beiden Seiten als sehr gute Ergänzung gesehen und soll in den zu schließenden Vertrag einfließen.
Verträge Waldruh
Von der Firma Waldruh und der Gräflichen Fugger’schen Zentralverwaltung wurden verschiedene Verträge als Entwurf und zur Durchsicht vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen Pachtvertrag, Grundlagenvertrag und einen Verwaltungshelfervertrag. Zudem wurde eine Gebührenübersicht der verschiedenen Baumkategorien als Entwurf vorgelegt.
Die Verträge werden von Seiten der Verwaltung noch geprüft und ggf. überarbeitet. Bevor diese mit den jeweiligen Vertragspartnern geschlossen werden, werden diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Waldruhestätte eine höhere Grabnutzungsgebühr vorgesehen ist, als auf den städtischen Friedhöfen.
Derzeit wird geprüft, welche Form der Ausschreibung für den Verwaltungshelfer erforderlich ist.
Durch den Einsatz der Gräflich Fugger’schen Zentralverwaltung als Verwaltungshelfer wird die Friedhofsverwaltung der Stadt Weißenhorn entlastet. Nur eine neue Friedhofssatzung und eine neue Friedhofsgebührensatzung entsprechend des Waldruh-Konzeptes muss von der städtischen Friedhofsverwaltung erstellt und verwaltet werden.
B-Plan Verfahren
Für die Umsetzung des Waldruh Konzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nebst einer partiellen Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Vorteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gegenüber einem sog. Angebotsbebauungsplan liegt u. a. darin, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein konkretes Vorhaben ermöglicht und dieses konkrete Vorhaben über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Bestandteil des Bebauungsplans wird. Nur dieses Vorhaben wird letztendlich ermöglicht.
Mit einer (gemäß BauGB notwendigen) Fristsetzung im Durchführungsvertrag wird zudem sichergestellt, dass das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Zeit durchgeführt und abgeschlossen wird. Ansonsten kann der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan vereinfacht wieder aufgehoben und das Baurecht entzogen werden.
Der (noch) rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt aus dem Jahr 2006 setzt an der Stelle des geplanten Bestattungswaldes Waldflächen fest, weshalb dieser partiell in dem Bereich zu ändern ist (9. Änderung).
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an. Anschließend ließ Erster Bürgermeister Dr. Fendt über alle vier Beschlussvorschläge gemeinsam abstimmen.
Beschluss 1 - 4:
| 1. | Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Schaffung eines Bestattungswaldes (Waldruh Konzept) wird entsprochen. Der Umgriff des Bebauungsplan soll Teilflächen der Grundstücke Flst.Nrn. 2810, 2810/9, 2810/11, 2811, 2811/2, 2811/5, 2813, 2813/2 und 2813/3, jeweils Gemarkung Weißenhorn, beinhalten, vgl. dazu den Lageplan gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag iSv. §§ 12, 11 BauGB zu erarbeiten (Durchführungsvertrag). Dieser soll dem Stadtrat vor dem Satzungsbeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. |
| 3. | Die Verwaltung wird ermächtigt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen, insbesondere zunächst ein qualifiziertes Planungsbüro entweder selbst oder durch den Vorhabenträger mit den erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen oder beauftragen zu lassen. |
| 4. | Im Bereich V des Waldfriedhofes soll ein Teil der Bäume als Bestattungsbäume für Weißenhorner Bürger im Rahmen des bestehenden Friedhofskonzepts zur Verfügung gestellt werden. Dies soll parallel zur Entwicklung der Waldruh Stätte umgesetzt werden. |
Abstimmungsergebnis 1 - 4: 18:3
Der Beschluss wurde mit 18 Stimmen angenommen.
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| 6. | Änderung der Benutzungsordnung für die Einfachturnhalle an der GS Süd |
| SR 29/2026 |
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung genommen.
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| 7. | Fachbereich 3: Antrag der CSU: Aufrechterhaltung der kommunalen Grüngutsammlung |
| SR 30/2026 |
Sachverhalt:
Die CSU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung in den Ortsteilen Biberachzell, Bubenhausen, Emershofen, Oberhausen, Wallenhausen und Ober-/Unterreichenbach die Ortsteilsammlungen anschließend an die durch den AWB durchgeführte Straßensammlung im Frühjahr 2026 übernimmt. Weiterhin soll die Möglichkeit geprüft werden, für die Herbstsammlung 2026 zentrale Sammelplätze für Grüngut in den Ortsteilen zu benennen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Stadt Weißenhorn beschloss auf Grundlage des Rekommunalisierungskonzepts der Firma ECONUM die Rückübertragung an den Landkreis. Dieses Konzept beinhaltete unter anderem „dass sämtliche bestehende Angebote (z.B. Standorte der Wertstoffhöfe und Grüngutsammelplätze, Grünabfallkompostierungsanlagen (…)) übernommen und fortgeführt werden sowie andererseits ausgeweitet und ergänzt werden (…)".
Mit der vollständigen Rückübertragung des Bereichs Abfallwirtschaft an den Landkreis Neu-Ulm wurde eine einheitliche Zuständigkeit geschaffen. Die Wiedereinführung einer kommunalen Ortsteilsammlung – selbst wenn sie nur einmalig erfolgen würde - würde dieser Struktur zuwiderlaufen und eine Doppelstruktur erzeugen.
Zudem entstünden dadurch uneinheitliche Regelungen innerhalb des Landkreises, was Bürgerinnen und Bürgern anderer Gemeinden benachteiligen würde.
Weiterhin kann an den Abladestellen keine Zugangskontrolle erfolgen.
Es kann weder überwacht werden wer Grüngut anliefert noch in welchen Mengen und in welcher Qualität. Dadurch steigt die Gefahr von Verunreinigungen im Grüngut erheblich, anders als an den kreiseigenen Kompostieranlagen, die dauerhaft durch Mitarbeiter überwacht werden.
Seit der Zuständigkeitsübertragung an den Landkreis erhebt die Stadt Weißenhorn keine eigenen Müllgebühren mehr. Die Durchführung der kommunalen Ortsteilsammlung müsste daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Im Jahr 2025 entstanden Kosten in Höhe von ca. 22.400 € (Frühjahr: 9.100 € + Herbstsammlung: 13.300 €). Es muss davon ausgegangen werden das auch Bürger von Nachbargemeinden ihr Grüngut dort entsorgen werden um Entsorgungsgebühren für Mehrmengen zu vermeiden. Dies stellt somit eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt in einer jetzt schon angespannten Haushaltslage dar.
Zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) führt der AWB eine Grüngutsammlung durch, dabei werden pro Haushalt bis zu 2 m³ Grüngut kostenfrei am Grundstück abgeholt. Dies verringert sowohl den ökologischen Fußabdruck und vermeidet weiterhin große Verkehrsaufkommen Richtung Kompostieranlage in der Zeit der Gartenpflege. Eine zusätzliche Ortsteilsammlung ist daher nicht erforderlich.
Auch übernimmt bereits jetzt die Stadt Weißenhorn Kosten für 12 Windelsäcke pro Anspruchsberechtigtem und Jahr. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige Leistung der Stadt Weißenhorn, welche den Haushalt nicht unerheblich belastet.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits 1.690 Säcke verkauft, was Kosten von 13.520 € verursacht hat (Stand 11.03.2026), dem gegenüber stehen Einnahmen von 1.690 €. Wie sich die Nachfrage im weiteren Fortlauf des Jahres zeigen wird ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.
Ungeachtet dessen bereitet die Verwaltung aktuell Gespräche mit dem AWB vor, um mögliche Grundstücksflächen zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Vorschläge unterbreiten zu können. Da die Verwaltung bereits erhebliche Ausgaben für Windelsäcke trägt, sollte eine zusätzliche (Mit-)Finanzierung der Grüngutsammlung nicht durch die Stadt Weißenhorn erfolgen.
Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass durch die Haustürsammlung insbesondere nicht mobile Personen und Personen ohne Anhänger eine einfache und haushaltsnahe Möglichkeit erhalten ihren Gartenschnitt, Äste etc. entsorgen zu können. Sollte die Haustürsammlung in diesen Ortsteilen durch eine zentrale Grüngutsammelstelle ersetzt werden, werden diese Bürger erheblich benachteiligt.
Auch kann nicht abgeschätzt werden welche Kosten hierfür anfallen werden, dies wird sich auf die Abfallgebühren aller an den AWB angeschlossenen Bürger auswirken.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Niebling erklärte, er wolle unmittelbar auf die Beschlussvorschläge eingehen. Zum Beschlussvorschlag 2 führte er aus, dass die CSU-Fraktion diesem grundsätzlich folgen könne. Mit dem Zusatz, dass die Gebühren vom AWB zu tragen seien beziehungsweise eine ganz oder teilweise Kostenübernahme durch die Stadt Weißenhorn ausgeschlossen werde, könne er sich jedoch nicht einverstanden erklären. Dies solle offengelassen werden. Der Sammeldienst in den Außenorten stelle im Vergleich zur klassischen Straßensammlung einen gewissen Zusatzservice dar. Der Stadtrat der kommenden Wahlperiode könne dann entscheiden, ob ihm dieser Service den Aufwand wert sei.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt entgegnete, dass der letzte Satz des zweiten Beschlussvorschlags gestrichen werden könne.
Stadtrat Niebling führte weiter aus, dass er beim Beschlussvorschlag 1 nachvollziehen könne, dass der Zeitpunkt sehr kurzfristig sei. Die letzte Sammlung, die der AWB auch in den weiter abgelegenen Ortsteilen durchführe, werde sicherlich noch einzelne Mengen Grüngut mitnehmen, da manche Bürger dieses bislang nicht zur Grüngutsammelstelle gebracht hätten. Dennoch warteten aus seiner Sicht viele Bürger darauf, am 02. April 2026 die Möglichkeit zu haben, in Oberreichenbach, Bubenhausen, Oberhausen oder Wallenhausen ihr vorhandenes Grüngut abzugeben. Deshalb bitte er das Gremium, dem Antrag der CSU-Fraktion gemeinsam mit Stadtrat Ritter von der FDP zu folgen und die Sammlung im Frühjahr nochmals einzurichten. Dadurch könne man zugleich feststellen, welche Mengen tatsächlich abgegeben würden, und entsprechende Rückschlüsse für die Folgejahre ziehen.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass die Stadt dasjenige umsetze, was im gesamten Landkreis Neu-Ulm gelte. Im gesamten Kreisgebiet fänden lediglich zwei Sammlungen pro Jahr statt. Dies sei so vom Kreistag beschlossen worden. Die Stadt Weißenhorn beabsichtige grundsätzlich, ab Herbst 2026 wieder entsprechende Sammelstellen einzurichten, gegebenenfalls mit zusätzlicher Unterstützung. Allerdings könne dies zum April 2026 schlicht nicht umgesetzt werden. Es werde Personal zur Überwachung der Sammelstellen sowie ein geeigneter Standort benötigt. Er sehe nicht, dass dies kurzfristig realisiert werden könne, auch wenn er das Anliegen nachvollziehen könne.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadträtin Kuderna-Demuth in das Protokoll aufgenommen:
Stadträtin Kuderna-Demuth erklärte, sie könne ebenfalls nachvollziehen, dass das Anliegen gewünscht werde. Sie äußerte jedoch Befremden, da Kreisräte anwesend seien. Im Kreistag sei der gesamte Sachverhalt ausführlich besprochen worden, und es seien Verwaltungsmitarbeiter aus allen betroffenen Kommunen beteiligt gewesen. Es könne daher keine Neuigkeit sein, dass der Kreistag diese Regelung beschlossen habe. Man hätte dies bereits dort ansprechen können, unabhängig davon, was den Stadträten zuvor zugesichert worden sei. Sie unterstütze grundsätzlich ein Nachsteuern, jedoch nicht auf Kosten der Stadt Weißenhorn. Man habe der Rückübertragung zugestimmt und die Zusage erhalten, dass nachgesteuert werde, sofern sich entsprechender Bedarf ergebe. Dies sei hier der Fall. Allerdings müsse dies auf Kreisebene geschehen und dürfe nicht durch die Stadt Weißenhorn kompensiert werden. Auch sie erhalte Rückmeldungen von Bürgern, die sich darüber ärgerten, dass bei kleineren Mengen Grünmüll nur noch die Kompostieranlage angefahren werden könne und die Abgabe am Wertstoffhof nicht mehr möglich sei. Dennoch müsse der Druck in Richtung Landkreis Neu-Ulm erfolgen. Daher plädiere sie dafür, den Sachverhalt zunächst an den Kreis zu geben und das Nachsteuern dort einzufordern.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt verlas anschließend Auszüge aus dem Konzept, das den Kommunen zur Entscheidungsfindung über die Rückübertragung der Abfallentsorgung vorgelegt worden war. Das Rekommunalisierungskonzept sehe vor, dass sämtliche bisherigen Angebote – einschließlich der Standorte der Wertstoffhöfe, Grüngutsammelplätze, Grüngutkompostierungsanlagen, Straßensammlungen für Grüngut, Windelsäcke und Vereinssammlungen – übernommen und fortgeführt würden. Dies sei die Grundlage für die damalige Entscheidung gewesen. Er stellte die Frage, weshalb der Kreistag – sofern dies die Grundlage gewesen sei – anschließend ein so deutlich abweichendes Konzept beschlossen habe, obwohl ersichtlich sei, dass dieses insbesondere in ländlichen Gebieten nicht praktikabel sei. Aus diesem Grund sei er auf Landrätin Treu zugegangen, und ab Herbst 2026 sollen entsprechende Sammelstellen wiedereingerichtet werden. Grundsätzlich sei dies bereits zugesagt worden. Kurzfristig jedoch könne man dies nicht umsetzen, da Personal für die Überwachung sowie geeignete Standorte erforderlich seien.
Stadtrat Niebling ergänzte zum Aufwand der Sammlung am 02. April 2026, dass die Information im Stadtanzeiger veröffentlicht werden müsse und die Grüngutsammelstelle für etwa zweieinhalb Wochen zur Verfügung stehen solle. Der Hinweis im Stadtanzeiger genüge, dass dort Grüngut abgegeben werden könne. Nach seinem Kenntnisstand habe die Verwaltung bislang lediglich zwei Hinweisschilder an den Sammelstellen angebracht; mehr Aufwand sei nicht betrieben worden. Der Dienstleister habe die Sammelstellen lediglich in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gegebenenfalls das Grüngut abgefahren. Ein größerer Aufwand für die Verwaltung bestehe daher nicht. Deshalb hoffe er, dass die Mehrheit des Stadtrats den ersten Beschlussvorschlag ablehne, sodass die Frühjahrssammlung durchgeführt werden könne.
Beschluss 1.:
Die Durchführung einer zusätzlichen Ortsteilsammlung durch die Stadt Weißenhorn im Frühjahr 2026 wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis 1: ⇔ 6:15
Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen abgelehnt.
Beschluss 2.:
Die Stadt Weißenhorn wird beauftragt, zusammen mit dem AWB die Möglichkeit zu prüfen, für die Herbstsammlung 2026 zentrale Sammelplätze für das Grüngut in den Ortsteilen zu benennen. Diese Sammelplätze sollen geeignet und entsprechend befestigt sein, sodass keine Sickerwässer in den Untergrund austreten können.
Abstimmungsergebnis 2: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | SGV Weißenhorn e.V. |
| SR 17/2026 |
Sachverhalt:
Die Ortsgruppe Weißenhorn e.V. ist die regionale Unterabteilung des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV). Zweck der Ortsgruppe ist die Wahrnehmung der Aufgaben des Vereins für Deutsche Schäferhunde im regionalen Wirkungskreis der Ortsgruppe.
Die Ortsgruppe Weißenhorn e.V. beabsichtigt den Verband zu verlassen und sich dem neu gegründeten Verein, dem SGV Weißenhorn e.V., anzuschließen. Insoweit darf auf das beigefügte Schreiben der Ortsgruppe vom 18.02.2026 und auf die in der Anlage ebenfalls beigefügte Satzung verwiesen werden. Wie dem § 24 der Satzung entnommen werden kann, fällt das Vermögen der Körperschaft im Falle der Auflösung der Stadt Weißenhorn zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. In der Verwendung ist die Stadt allerdings nicht vollkommen frei. Wie der Vorbemerkung zu §24 a der Satzung entnommen werden kann, sollen diese Mittel für Zwecke verwendet werden, die der Zielrichtung des SV entspricht.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ortsgruppe Weißenhorn e.V. zugesichert wird, dass, sollte infolge der Auflösung der Ortsgruppe Weißenhorn e.V. der Stadt tatsächlich das Vermögen der Ortsgruppe zufließen, dieses Vermögen dann dem SGV Weißenhorn e.V. als Vereinszuschuss gewährt wird. Sollten in Zusammenhang mit der Übertragung des Vermögens der Stadt Kosten entstehen, dann werden diese aber zum Abzug gebracht.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Die Stadt Weißenhorn überträgt als Vereinszuschuss dem SGV Weißenhorn e.V. das Vermögen der Ortsgruppe Weißenhorn e.V., dass der Stadt Weißenhorn im Fall der Auflösung der Ortsgruppe Weißenhorn e.V. zufließt, abzüglich der Kosten, die der Stadt im Zusammenhang mit der Übertragung des Vermögens entstehen.
Stadtrat Dr. Bischof war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 9. | Fachbereich 3: Städt. Wasserwerk Weißenhorn - Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen der Jahre 2022 bis 2024 |
| SR 32/2026 |
Sachverhalt:
Die kaufmännischen Jahresabschlüsse bzw. die Bilanzen für die Jahre 2022 – 2024 des Städtischen Wasserwerks wurden im Zuge des Beratungsdauerauftrags vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erstellt.
Die Betriebssatzung (§ 5 Abs. 3 Nr. 11) gibt vor, dass dem Bau- und Werkausschuss das jeweilige Jahresergebnis bekanntzugeben ist, kann jedoch auch unmittelbar dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Im Rahmen des verbesserten Informationsflusses und der möglichst hohen Transparenz wurde eine Vorlage im Stadtrat bevorzugt.
Haushaltsjahr 2022
Der Erfolgsplan für das Haushaltsjahr 2022 dem Stadtrat mit einem geplanten Gewinn von 60.000 € zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 ergibt hingegen ein tatsächlicher Gewinn in Höhe von 54.027,68 €.
Die Differenz zwischen Ansatz und dem tatsächlichen Ergebnis beläuft sich auf weniger als 6.000 €. Während die Dividende der EWAG über 40.000 € höher ausgefallen ist als veranschlagt waren auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich höher als prognostiziert, dem gegenüber standen jedoch deutlich niedrigere Zinszahlungen.
| Bezeichnung | Haushaltansatz | tatsächl. Ergebnis |
| € | € |
| Einnahmen: |
|
|
| Umsatzerlöse | 1.016.000,00 | 1.055.603,18 |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.000 | 1.453,19 |
| sonstige betriebliche Erträge | 32.000 | 437,02 |
| Erträge aus Beteiligung –EWAG- | 47.300,00 | 88.269,16 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1.600,00 | 1.629,00 |
| insgesamt | 1.101.900 | 1.147.391,55 |
|
|
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| Ausgaben: |
|
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| Materialaufwand f. Waren | 146.000 | 139.689,57 |
| bezogene Leistungen | 155.400 | 144.182,30 |
| Personalaufwand incl. Sozialabgaben | 276.100 | 284.061,09 |
| Abschreibungen | 240.000 | 241.875,39 |
| sonst. betriebliche Aufwendungen | 188.300 | 262.632,11 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 35.500 | 19.836,26 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0,00 |
| sonstige Steuern | 600 | 1.087,15 |
| insgesamt | 1.041.900 | 1.093.363,87 |
|
|
|
| Jahresgewinn | 60.000 | 54.027,68 |
Haushaltsjahr 2023
Für den Erfolgsplan des Haushaltsjahres 2023 wurde von der Verwaltung ein Verlust in Höhe von 26.500 € prognostiziert. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 ergibt sich letztendlich ein tatsächlicher Verlust in Höhe von 42.641,59 €.
Hinsichtlich der Einnahmen ergibt sich zwischen Ansatz und tatsächlichem Ergebnis ein Unterschied von ca. 17.500 €. Die Einnahmen lagen mit 1.107.593 € leicht unter dem Ansatz von 1.125.00 €, wobei besonders die Umsatzerlöse den Ansatz leicht überragen, andere Ertragspositionen wiederum lagen deutlich darunter.
Bei den Ausgaben wurde der Ansatz von 1.151.500 € nahezu eingehalten.
Abweichungen zeigen sich insbesondere beim Materialaufwand welcher mit 273.100 € prognostiziert wurde und damit das tatsächliche Ergebnis von 240.856,48 € deutlich übertraf.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen hingegen überstiegen den Haushaltsansatz von 162.400 € mit 196.588,89 € erheblich.
| Bezeichnung | Haushaltansatz | tatsächl. Ergebnis |
| € | € |
| Einnahmen: |
|
|
| Umsatzerlöse | 1.016.000,00 | 1.023.040,51 |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.000 | 2.266,73 |
| sonstige betriebliche Erträge | 32.500,00 | 3.627,02 |
| Erträge aus Beteiligung –EWAG- | 70.000 | 77.106,09 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1.500 | 1.552,64 |
| insgesamt | 1.125.000 | 1.107.592,99 |
|
|
|
| Ausgaben: |
|
|
| Materialaufwand f. Waren | 273.100 | 240.856,48 |
| bezogene Leistungen | 144.400 | 145.773,99 |
| Personalaufwand incl. Sozialabgaben | 297.100 | 305.569,83 |
| Abschreibungen | 240.000 | 239.953,54 |
| sonst. betriebliche Aufwendungen | 162.400 | 196.588,89 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 33.900 | 20.305,70 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0,00 |
| sonstige Steuern | 600 | 1.186,15 |
| insgesamt | 1.151.500 | 1.150.234,58 |
|
|
|
| Jahresgewinn/-verlust | -26.500 | -42.641,59 |
Haushaltsjahr 2024
Der Erfolgsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Verwaltung noch mit einem Verlust in Höhe von 50.000 € dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2024 ergibt sich ein tatsächlicher Gewinn in Höhe von 45.146,93 €. Gegenüber dem Planansatz hat sich das Ergebnis deutlich um 95.146,93 € verbessert. Dies liegt unter anderem an den deutlich höheren Umsatzerlösen, welche den Ansatz um ca. 85.500 € übersteigen.
| Bezeichnung | Haushaltansatz | tatsächl. Ergebnis |
| € | € |
| Einnahmen: |
|
|
| Umsatzerlöse | 1.014.000 | 1.098.487,84 |
| aktivierte Eigenleistungen | 3.000 | 14.838,83 |
| sonstige betriebliche Erträge | 24.700 | 299,65 |
| Erträge aus Beteiligung –EWAG- | 70.000 | 69.575,62 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1.300 | 1.349,01 |
| insgesamt | 1.113.000 | 1.184.550,95 |
|
|
|
| Ausgaben: |
|
|
| Materialaufwand f. Waren | 229.700 | 254.427,27 |
| bezogene Leistungen | 144.400 | 130.656,70 |
| Personalaufwand incl. Sozialabgaben | 305.600 | 327.025,32 |
| Abschreibungen | 240.000 | 247.676,96 |
| sonst. betriebliche Aufwendungen | 209.300 | 216.331,46 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 33.400 | 21.033,15 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 |
| Steuern und Einkommen vom Ertrag |
| -24.924,37 |
| sonstige Steuern | 600 | 1.186,15 |
| insgesamt | 1.163.000 | 1.173.412,64 |
|
|
|
| Jahresgewinn/-verlust | -50.000 | 11.138,31 |
Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Erfolgsplan sind jeweils in den beiliegenden Geschäftsberichten ausführlich dargestellt.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an. Anschließend ließ er gemeinsam über die Beschlüsse 1 bis 10 abstimmen.
Beschluss 1 - 10:
1. Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Jahresabschluss 2022 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.320.113,36 € und dem Jahresgewinn mit 54.027,68 € Kenntnis genommen.
2. Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Jahresabschluss 2023 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.376.138,13 € und dem Jahresverlust mit 42.641,59 € Kenntnis genommen.
3. Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Jahresabschluss 2024 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.332.137,26 € und dem Jahresgewinn mit 11.138,31 € Kenntnis genommen.
4. Beschluss:
Das Jahresergebnis ist jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.
Dies entspricht bei Gewinnen eine Rücklagenzuführung im steuerlichen Sinne.
Bei allen Betrieben gewerblicher Art der Stadt werden entstehende Gewinne bis zu anderslautenden Beschlüssen der Rücklage im Sinne des BMF-Schreibens vom 28.01.2019 zugeführt.
5. Beschluss:
Die laufenden Verrechnungsschulden des Städt. Wasserwerkes bei der Stadt Weißenhorn sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind. Der Zinssatz orientiert sich an den langfristigen Darlehen (2021: 1,25 %).
6. Beschluss:
Der abgeschlossene Konzessionsvertrag wird dahingehend ergänzt, dass jeweils die aktuellen preisrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
8. Beschluss:
Wie bereits in der Vergangenheit ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach den preisrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften vom Wasserwerk abzuführen. Aufgrund der Gewinnsituation im Jahr 2022 wird eine Konzessionsabgabe von 92.479,44 EUR an die Stadt abgeführt.
9. Beschluss:
Wie bereits in der Vergangenheit ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach den preisrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften vom Städt. Wasserwerk abzuführen. Aufgrund der Verlustsituation im Jahr 2023 kann keine Konzessionsabgabe an die Stadt abgeführt werden.
10. Beschluss:
Wie bereits in der Vergangenheit ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach den preisrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften vom Städt. Wasserwerk abzuführen. Aufgrund der Gewinnsituation wird eine Konzessionsabgabe für das Jahr 2024 in Höhe von 0,00 € an die Stadt abgeführt.
Stadtrat Dr. Bischof war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis 1 - 10: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 10. | Fachbereich 4: Aufstockung OGTS Container |
| SR 15/2026 |
Sachverhalt:
Zur Deckung des steigenden Raumbedarfs an der Grundschule Nord soll die bestehende Containeranlage erweitert werden. Für die geplante Aufstockung liegt der Stadt bereits eine Baugenehmigung vor. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im aktuellen Haushalt eingeplant, welcher vom Hauptausschuss beschlossen wurde und sich derzeit zur Prüfung beim Landratsamt Neu-Ulm befindet.
Für das kommende Schuljahr ab September 2026 wird die Aufstockung als Klassenzimmer zwingend benötigt und in Hinblick auf lange Lieferzeiten, soll der Auftrag noch vor endgültiger Genehmigung des Haushalts vergeben werden. Da es sich bei dieser Investition um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich um eine Erweiterung der bestehenden Containeranlage. Die neuen Module müssen vollständig kompatibel zu den bestehenden sein – insbesondere hinsichtlich der Maße, der Anschlusssysteme sowie der statischen Lasteinleitung. Da jeder Hersteller unterschiedliche Modulmaße und Anschlusssysteme verwendet, ist eine herstellerübergreifende Kombination im Falle einer Aufstockung nicht möglich.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung die kompatible Ergänzung mit dem gleichen System und damit einhergehend die volle Gewährleistung und Haftung durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Die Verwaltung empfiehlt das beiliegende Angebot nach detaillierter Abstimmung der angebotenen Optionen im Rahmen der zulässigen Direktvergabe mit entsprechender Begründung zu beauftragen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadträtin Kuderna-Demuth regte an, im Beschlussvorschlag vor dem Wort „Aufstockung" das Wort „temporären" aufzunehmen.
Der Vorschlag wurde in den Beschlussvorschlag übernommen. Anschließend wurde über den gesamten, angepassten Beschluss abgestimmt.
Beschluss:
Das vorliegende Angebot zur temporären Aufstockung der Containeranlage an der GS Nord wird beauftragt.
Stadträtin Lutz war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 11. | Fachbereich 4: Nachtrag Toranlage Außenanlagen Feuerwehr |
| SR 21/2026 |
Sachverhalt:
In der Stadtratssitzung vom 22.09.2025 wurde dem neuen Entwurf der Außenanlage des Feuerwehrgerätehauses zugestimmt.
Es wurde beschlossen, dass das Feuerwehrgelände an den Ein- und Ausfahrten durch Tore gesichert werden soll.
Der Projektänderungsantrag wurde dem Grunde nach freigegeben, jedoch soll das Angebot noch vorgelegt werden.
Die Preise wurden mit einem früheren eingeholten Angebot abglichen und sind angemessen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Nachtrag wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 12. | Fachbereich 4: Straßenbau Erschließung Feuerwehr |
| SR 16/2026 |
Sachverhalt:
Die Fertigstellung des Straßenbaus zur Erschließung des Feuerwehrgrundstücks in Weißenhorn soll mit der Inbetriebnahme des neuen Gebäudes erfolgen.
Die vom Bauamt erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden zur öffentlichen Ausschreibung auf die Vergabeplattform eingestellt.
Die Angebotsunterlagen wurde von 13 Firmen angefordert. Bis zum Submissionstermin am 5.3.26 haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben.
Die Angebote bzw. Firmen wurden auf Eignung, Angemessenheit der Einheitspreise und auf Witschaftlichkeit geprüft.
Das geprüfte mindestnehmende Angebot beläuft sich auf 371.954,99 €, der Zweitbieter liegt bei 414.795,10 € der Höchstbieter liegt bei 486.041,67 €, jew. brutto.
In den diesjährigen Haushalt wurde bei HHST 6300.9510 ein Ansatz i.H. von 400.000,-€ für den Straßenbau bereit gestellt.
Die Straßenbauarbeiten werden in zwei Bauabschnitten ausgeführt, beginnend mit der westlichen Hälfte, damit die Baustelle Feuerwehr von der einen oder anderen Seite, zu jeder Zeit, angedient werden kann. Mit den Arbeiten soll sobald als möglich begonnen werden.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erschließung der neuen Feuerwehr an der Illerbergerstraße wird an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 371.954,99 € vergeben.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 13. | Fachbereich 4 – Sanierung und Erweiterung Museumsensemble: Ausschreibung der musealen Leistungen |
| SR 31/2026 |
Sachverhalt:
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Museumsensembles werden in den kommenden Monaten die Bau-, Dienst- und Lieferleistungen der Museumsgestaltung vergeben. Die Leistungen sind in folgende Ausschreibungspakete gegliedert:
| • | Beleuchtungsanlagen (Lichttechnik, Strahler und Leuchten) |
| • | Taktile Elemente |
| • | Vitrinen- und Ausstellungsbau |
| • | Grafikproduktion |
| • | Exponatebau |
| • | Medientechnik & Software für Medienstationen der Dauerausstellung |
| • | Content Creation für Medienstationen der Dauerausstellung |
| • | Medientechnik & Software für Multimediaguide |
| • | Content Creation für Multimediaguide (Vollseher und -hörer, Kinder) |
| • | Content Creation für Multimediaguide (Inklusionslinien) |
Die Ausschreibungspakete der musealen Leistungen umfassen ein Gesamtvolumen von ca. 2,1 Mio. €. Diese Summe ist Teil der Gesamtkostenschätzung für das Projekt Sanierung und Erweiterung Museumsensemble in Höhe von 18 Mio. € (laut Kostenberechnung vom 06.09.2023). Die Leistungen sind in den Kostengruppen 400 und 600 verortet.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Projektverlaufs ist eine zeitnahe Durchführung der Vergabeverfahren erforderlich.
Um Verzögerungen durch Einzelbeschlüsse zu vermeiden, wird der Stadtrat gebeten, der Verwaltung die Freigabe zur Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften und haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu erteilen. Die ersten Ausschreibungspakete werden ab April 2026 veröffentlicht.
Nach Abschluss der Angebotsprüfung wird dem Stadtrat jeweils ein Vergabevorschlag zur Beschlussfassung über die Zuschlagserteilung vorgelegt. Dieser Vergabevorschlag orientiert sich neben dem Angebotspreis auch an Bewertungskriterien zur angebotenen Leistung, die vom Ausstellungsgestaltungsbüro Team Thöner Ausstellungen zusammen mit der Vergabestelle der Stadt Weißenhorn definiert und bei der Ausschreibung veröffentlicht werden. Der Vergabevorschlag enthält somit das wirtschaftlichste Angebot für die jeweilige Leistung.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat gibt die Durchführung der erforderlichen Ausschreibungen für die musealen Leistungen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Museumsensembles frei.
Stadtrat Mundt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 14.1. | Anfrage Stadtrat Jüstel - Informationstafeln an den Stadteingängen |
Stadtrat Jüstel stellte eine Anfrage zu den Informationstafeln an den Stadteingängen. Dort seien Stadtpläne sowie Hinweise auf öffentliche Einrichtungen angebracht. Diese Tafeln sollten aus seiner Sicht überarbeitet werden, etwa analog zu den Informationen am Bahnhof oder an den Straßenzugängen, damit der aktuelle Informationsstand angemessen dargestellt werden könne.
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| 14.2. | Anfrage Stadtrat Jüstel - Stadtteil Hegelhofen - Messpunkt an der Frühlingstraße |
Stadtrat Jüstel stellte eine erneute Anfrage zu einem Thema, das er bereits vor etwa drei Monaten angesprochen hatte. Im Stadtteil Hegelhofen befinde sich in der Frühlingstraße ein Messpunkt im öffentlichen Verkehrsraum, der Ecke St.-Nikolaus-Straße/Frühlingstraße hineinrage und aus einer früheren Grundstücksvermessung stamme. Er regte an, dies mit dem betreffenden Grundstückseigentümer abzuklären, um eine Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen.
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| 14.3. | Anfrage Stadtrat Jüstel - LED-Straßenbeleuchtungen |
Stadtrat Jüstel stellte eine Anfrage zur LED-Ausstattung der öffentlichen Beleuchtung. Er erkundigte sich, inwieweit die Umrüstung bereits vorangeschritten sei, welche Planungen für das laufende Jahr bestehen und welche Straßenabschnitte in diesem Zusammenhang erschlossen werden sollen.
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| 14.4. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Pfarrgemeinde Oberreichenbach - Sanierung des Treppenaufgangs und der Friedhofsmauer |
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er einen Antrag gestellt habe, den Antrag der Pfarrgemeinde Oberreichenbach zur Sanierung des Treppenaufgangs und der Friedhofsmauer auf die Tagesordnung des Bauausschusses zu setzen. Er habe nun die Rückmeldung erhalten, dass der Antrag zunächst geprüft werde und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weiter beraten werden solle. Stadtrat Dr. Bischof bat ausdrücklich darum, seinen Antrag als solchen zu behandeln. Es sei von ihm so beabsichtigt gewesen, dass der Antrag unmittelbar auf die Tagesordnung des Bauausschusses gesetzt werde, damit dieser darüber beraten könne.
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| 14.5. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Stadt Ulm - Änderung des Bebauungsplans für Einkaufsstraßen |
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er in der Presse gelesen habe, dass die Stadt Ulm eine Änderung des Bebauungsplans für eine Einkaufsstraße beschlossen habe. Konkret betreffe dies die Hafengasse, in der künftig im Erdgeschoss keine Wohnungen mehr zulässig seien. Er erinnerte daran, dass er bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen habe, dass sich auch die Stadt Weißenhorn überlegen müsse, wie verhindert werden könne, dass die Einkaufsstraßen – insbesondere die Hauptstraße und die Memminger Straße – schrittweise zu Wohnstraßen werden. Er habe damals gefragt, welche Möglichkeiten die Stadt hiergegen habe, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Nach seiner Auffassung zeige das Beispiel aus Ulm nun eine konkrete Handlungsoption auf. Stadtrat Dr. Bischof gehe davon aus, dass in Ulm keine wesentlich anderen rechtlichen Grundlagen gelten als in Weißenhorn. Daher bat er die Verwaltung zu prüfen, ob ein derartiger Beschluss auch in Weißenhorn möglich sei, um zu verhindern, dass nach und nach weitere Ladengeschäfte in der Altstadt in Wohnraum umgewandelt werden und damit langfristig kein attraktives Einkaufserlebnis mehr gewährleistet werden kann.
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| 14.6. | Anfrage Stadträtin Kempter - Lob zum Bezirksschützentag |
Stadträtin Kempter berichtete von der Preisverteilung des Damengauschießens, an der sie am Sonntag in Reichenbach teilgenommen habe. Der Gauschützenmeister habe sie gebeten, der Stadt Weißenhorn ausdrücklich seinen Dank auszusprechen. Die Stadt sei maßgeblich dafür verantwortlich gewesen, dass der Bezirksschützentag in Weißenhorn reibungslos habe stattfinden können. Sämtliche erforderlichen Absperrungen und Vorbereitungen seien hervorragend organisiert gewesen, sodass die Veranstaltung ohne Probleme ablaufen konnte. Der Gauschützenmeister habe hierfür nochmals seinen besonderen Dank ausgesprochen.