Zu den Veranstaltungen während der Faschingszeit in Weißenhorn gehört auch kommendes Jahr wieder die Veranstaltung am Gumpigen Donnerstag in der Altstadt. Wie die vergangenen Jahre soll auch die künftige Ausrichtung an eine fachkundige Firma vergeben werden.
Angedacht ist, die Durchführung der Veranstaltung für die folgenden drei Jahre zu vergeben, somit von 2027 bis 2029. Die endgültige Entscheidung hierzu trifft der Stadtrat Weißenhorn nach entsprechender Vorlage des Veranstaltungskonzepts.
Die Vergabe der Ausrichtung des Gumpigen Donnerstags für das Jahr 2027 und eventuell die Folgejahre 2028 und 2029 in der Altstadt von Weißenhorn wird hiermit ausgeschrieben.
Interessierte Veranstalter können sich ab sofort um die Ausrichtung der bekannten Faschingsveranstaltung bewerben.
Bewerbungen sind unter Vorlage eines umfassenden Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes bis spätestens 20.05.2026 beim Ordnungsamt der Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn oder unter ordnungsamt@weissenhorn.de einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des sicherheitsrechtlichen Rahmens die Verordnung der Stadt Weißenhorn für den Gumpigen Donnerstag (Fastnachtsverordnung) vom 28.10.2024 gilt und entsprechend zu beachten ist. Die Verordnung ist auf der städtischen Homepage www.weissenhorn.de unter dem Link „Ortsrecht" einsehbar.