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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Urlaubszeit - Reisezeit

Wichtige Informationen der Stadtverwaltung über Reisedokumente

Viele Bürger planen jetzt ihren Urlaub. Überprüfen Sie jetzt auch Ihren Ausweis oder Reisepass. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Bitte beachten Sie, dass ein Kind unter 16 Jahre trotzdem ein gültiges Ausweisdokument benötigt, sobald Sie verreisen. Nach heutigem Stand beträgt die Wartezeit beim Personalausweis ca. 2 Wochen und beim Reisepass ca. 5-6 Wochen.

Die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder sind vorab beim Reisebüro zu erfragen oder können beim Auswärtigen Amt unverbindlich unter

www.auswaertiges-amt.de

bei dem jeweiligen Reiseland eingesehen werden.

Reisepass

Antragstellung:

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragsstellung dabei sein.

Gültigkeit: 

bis vollendetem 24. Lebensjahr 6 Jahre

Ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre

Lieferzeit: 

momentan ca. 5-6 Wochen (Bundesdruckerei)

Expressreisepass (Lieferung innerhalb 4-5 Arbeitstagen, 32 EUR Aufschlag)

Erforderliche Unterlagen:

bisheriger Reisepass (falls vorhanden)

aktuelles biometrisches digitales Passbild

bei Kindern und Ledigen: Geburtsurkunde

bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Homepage der Stadt Weißenhorn oder Abholung bei Beantragung)

Kosten:

bis vollendetem 24. Lebensjahr 37,50 €

ab 24. Lebensjahr 70,00 €

+ evtl. Expresszuschlag 32,00 €

Personalausweis

Antragstellung:

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragsstellung dabei sein. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis von der Person alleine beantragt werden.

Gültigkeit: 

bis vollendetem 24. Lebensjahr 6 Jahre

ab 24. Lebensjahr  10 Jahre 

Lieferzeit:

Personalausweis ca. 2 Wochen (Bundesdruckerei)

vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit bis zu 3 Monate) wird im Bürgerbüro für Sie gedruckt

Besonderheiten:

Einreisebestimmungen der Länder beachten

Ausweispflicht ab 16. Lebensjahr

Erforderliche Unterlagen:

bisheriger Personalausweis (falls vorhanden)

aktuelles biometrisches digitales Passbild

bei Kindern und Ledigen: Geburtsurkunde

bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Homepage der Stadt Weißenhorn oder Abholung bei Beantragung)

Kosten:

bis vollendetem 24. Lebensjahr 27,60 €

ab 24. Lebensjahr 46,00 €

Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

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Passbilder

Sie haben in Weißenhorn unter anderem folgende Möglichkeiten ein biometrisches digitales Passbild anfertigen zu lassen:

Fotografie Melanie Löffler, Östliche Promenade 26, 89264 Weißenhorn

bei „Drogerie dm" in der Ulmer Straße

mittels PointID Gerät direkt im Rathaus (bitte Beachten Sie, dass hierfür die alleinige Bedienung von Nöten ist – wir empfehlen eine Nutzung ab ca. 8 Jahren)

Ansprechpartner:

Bürgerbüro Weißenhorn

Schlossplatz 1

89264 Weißenhorn

Tel.: 07309/84-203,-204 oder -205

Email: meldeamt@weissenhorn.de