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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 17.04.2023

1.

Bekanntgaben

keine

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2.

Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1.

Antrag auf Tektur: Neubau eines Tretmiststalls für Jung- und Großvieh

Brunnenstraße, 89264 Weißenhorn, ST Biberachzell

Sachverhalt:

Das Vorhaben wurde bereits mehrfach in der Sitzung des Bauausschusses behandelt.

In der Sitzung vom 16.10.2018 wurde das Einvernehmen in Rahmen einer Bauvoranfrage für die Privilegierung im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 BauGB erteilt.

In der Sitzung am 08.02.2021 wurde daraufhin das Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt.

Mit Bescheid vom 25.10.2021 erteilte das Landratsamt die Baugenehmigung.

Bei den im ursprünglichen Bauantrag angegebenen Tierzahlen hätte laut Mitteilung des Landratsamtes im Nachgang eine genauere Betrachtung im Hinblick auf die Immissionen gegenüber dem Nachbar durchgeführt werden müssen. Dieser Nachbar hat nach Erteilung der Baugenehmigung Klage eingereicht. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist noch nicht abgeschlossen.

Der Bauherr hatte nun die Möglichkeit ein Geruchsgutachten erstellen zu lassen, die Tierzahlen anzupassen oder das Gebäude umzuplanen, damit die Abstände zur Wohnbebauung des Klägers unproblematisch sind.

Mit dem Tekturantrag (Eingang 24.02.2023) begehrt der Antragssteller die Änderung der ursprünglichen Baugenehmigung zum Bau eines Tretmiststalls in Biberachzell.

Der Tretmiststall für Jung- und Großvieh soll zwar unverändert, mit einer Länge von 30 m und einer Breite von 20 m im östlichen Teil des Grundstücks errichtet werden, aber die Position soll sich verändern. Die geplante Dunglege hat weiterhin eine Länge von 16,70 m und Breite von 12 m.

Der Stall wurde zum ursprünglichen Bauantrag um 90 Grad gedreht. Somit ist die Ausrichtung nun parallel zur Straße. Dadurch vergrößert sich der Abstand zum nächstgelegenen Nachbar von 20 m auf 30 m.

Ob damit die Vorgaben über den Immissionsschutz zu dem Nachbar eingehalten werden, wird von der unteren Baurechtsbehörde geprüft.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Nach Vorstellung des Tagesordnungspunktes schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.2.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau Einhausung Fallwerk und Kranbahn

Eschachweg, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 24.02.2023) begehren die Antragsteller eine Baugenehmigung zum Neubau einer Einhausung für Fallwerk und Kranbahn in Weißenhorn.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der beiden qualifizierten Bebauungspläne „Robert-Bosch-Straße“ und „Rudolf-Diesel-Straße“. Der Standort für das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Rudolf-Diesel-Straße“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Industriegebiet (§ 9 BauNVO) festgesetzt.

Das Bauvorhaben soll eine Höhe von 18,70 m, eine Breite von 23,32 m und eine Länge von 37,63 m haben.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Gebäude nicht höher als 18 m sein dürfen. Eine Ausnahme kann nur für Silos und Schornsteine gemacht werden. Die geplante Gebäudehöhe überschreitet daher die Vorgaben des Bebauungsplans. Auf Rückfrage bei dem Planungsbüro wurde mitgeteilt, dass die zusätzliche Höhe aufgrund der Kranbahn benötigt wird. Aufgrund der geringen Abweichung der Festsetzungen sind die Grundsätze der Planung nicht betroffen.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Sachverhalt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Stadtrat Gunther Kühle befand sich außerhalb des Sitzungssaales und nahm daher an der Abstimmung nicht teil.

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Lerchenstraße, 89264 Weißenhorn, ST Bubenhausen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 12.04.2021 behandelt. Der Sitzung ging ein Ortstermin voraus.

In der Sitzung wurde das Einvernehmen erteilt. Befreiungen vom Kniestock und den Festsetzungen von Dachgauben wurden erteilt.

Das Landratsamt hat das Vorhaben mit Bescheid vom 12.05.2021 genehmigt. Die Befreiungen wurden erteilt.

Mit Tekturantrag (Eingang 02.03.2023) begehren die Antragssteller erneut eine Baugenehmigung zu dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Bei dem Tekturantrag ist kein Vorbau und damit kein Balkon im 1. Stock mehr geplant. Dieser wird durch ein Zwerchdach ersetzt, welches 3,49 m breit werden soll. Der ursprüngliche Vorbau hätte eine Breite von 3,87 m haben sollen.

Auf der anderen Seite soll die Gaube von 3,24 m auf 3,70 m verbreitert werden. Dafür wird die Garage von 9 m auf 8,29 m verkürzt.

Beide Gauben sollen nicht mehr mit Holz verkleidet werden.

Die Geschossfläche und die Quadratmeterzahlt verringern sich durch den Wegfall geringfügig.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Nach Erläuterung des Sachberichts wurde im Gremium nicht darüber diskutiert.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.4.

Antrag auf Baugenehmigung: Anbau eines Wintergartens

Hagenthalerstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 20.03.2023) begehrt der Antragsteller die Nachgenehmigung eines Wintergartens an ein bestehendes Einfamilienhaus in Weißenhorn.

Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit einer Bebauung dort richtet sich somit nach § 34 BauGB. Danach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.

Hinsichtlich der Art der Nutzung ist von einem faktischen Wohngebiet (WA iSv. § 4 BauNVO) auszugehen. Die Errichtung eines Wintergartens ist dort grundsätzlich zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein.

Die GRZ und die GFZ werden eingehalten.

Die Abstandsflächen des Art. 6 BayBO werden nicht eingehalten, da lediglich ein Abstand von 2,18 m zur westlichen Grundstücksgrenze vorhanden ist. Art. 6 BayBO schreibt einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze vor. Dem Antrag liegt ein Schreiben des Nachbarn bei, dass dieser dem Bauantrag zustimmt. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt der unteren Baurechtsbehörde.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Keine Diskussion.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:1

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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2.5.

Antrag auf Tektur: Aufbau von 2 Dachgauben und Anbau eines Balkons

Lilienweg, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben wurde bereits im Bauausschuss am 19.12.2022 behandelt. Im ursprünglichen Antrag war geplant, dass die Gauben 11,20 m lang und 2,29 m hoch werden sollen. Das Gebäude hat eine Länge von 13,30 m. Somit wären die Gauben fast auf der gesamten Länge des Hauses angebracht worden und die Anzahl der Vollgeschosse hätte sich auf 3 erhöht.

Aus diesem Grund wurde das Einvernehmen abgelehnt.

Danach hat die untere Baurechtsbehörde die Bauherren aufgefordert sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen und eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu finden.

Somit wurde am 20.03.2023 ein Tekturantrag eingereicht.

Demnach sind weiterhin 2 Dachgauben und der Anbau eines Balkons geplant. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Blumenviertel“. Dieser setzt in § 5.3 fest, dass Dachaufbauten nur bei Satteldächer von 40° Dachneigung zulässig sind. Die Höhe von Dachaufbauten darf 1,50 m, ihre Länge ein Drittel der Dachlänge nicht überschreiten. Es sind 2 Vollgeschosse zwingend vorgeschrieben.

Das Haus hat eine Länge von 13,3 m. Ein Drittel ist daher 4,3 m. Die geplanten Gauben sollen eine Länge von 6,24 m und 3,91 m und eine Höhe von 2,18 m bzw. 2,29 m haben. Die große Gaube soll weiterhin mit einem Balkon versehen werden.

Ein Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplans liegt dem Bauantrag bei.

Im direkten Umfeld des Bauvorhabens wurden bereits ähnliche Vorhaben genehmigt und realisiert. Demnach haben die Antragssteller einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.

Sie begründen die Befreiungen zudem damit, dass durch den Ausbau des Dachgeschosses eine neue, eigenständige, Wohneinheit hergestellt werden soll. Um diese Wohnung angemessen nutzen zu können, ist es nötig entsprechende Gauben einzuziehen um in den wichtigen Räumen wie Küche, Wohnzimmer, Bad und Toilette eine angemessene Wohnqualität zu erreichen.

Die Verwaltung schlägt daher vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Sachvortrag wurde vorgebracht. Eine Diskussion schloss sich nicht an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.6.

Antrag auf Tektur: Geringfügige Vergrößerung aller vier Häuser sowie Neupositionierung der Nebengebäude und Antrag der ÖDP auf Beleuchtung

Bodelschwinghstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben wurde bereits mehrfach im Bauausschuss behandelt. In der letzten Sitzung am 13.03.2023 wurde bereits über die Anzahl der Stellplätze diskutiert. Nach der Abstimmung wurde Variante 1 abgelehnt. Über die anderen Varianten wurde nicht abgestimmt.

Es ist nun über die anderen Varianten abzustimmen und zu entscheiden, ob einer Variante zugestimmt werden kann.

Variante 1: 2 kleine Fahrradräume, 1 kleiner Müllraum, insgesamt 30 Stellplätze, davon 8 lang, Straßenbreite 5,2 m, Begrünung an der geplanten Straße

Variante 2: 1 großer Fahrradraum, 1 großer Müllraum, insgesamt 31 Stellplätze, davon 7 lang, Straßenbreite 5,2 m, Begrünung an der geplanten Straße

Variante 3: 1 kleiner Fahrradraum, 1 großer Müllraum, insgesamt 32 Stellplätze, davon 8 lang, Straßenbreite 5,2 m, Begrünung an der geplanten Straße

Variante 4: 1 kleiner Fahrradraum, 1 großer Müllraum, ohne Bäume zwischen den Stellplätzen, insgesamt 32 Stellplätze, davon 0 lang, Straßenbreite 6 m, keine Begrünung an der geplanten Straße

Trotz Entscheidung bei der letzten Bauausschusssitzung ist nach Auffassung der Verwaltung weiterhin die Variante 1 vorzugswürdig. Diese setzt jedoch voraus, dass die geplante Erschließungsstraße nicht mit den ursprünglich geplanten 6m Breite, sondern mit nur 5,2m Breite realisiert wird. Nach Auffassung des städtischen Tiefbaus ist dies jedoch völlig ausreichend.

Die eingesparten Flächen könnten eine Verlängerung von 8 geplanten Stellplätzen auf der Nordseite des Vorhabens ermöglichen. Auf diesen Parkplätzen können dann jeweils 2 Fahrzeuge des Pflegedienstes hintereinanderstehen.

Weiter bleiben in dieser Variante 2 Fahrradunterstellgebäude bestehen. In Anbetracht der immer weiter verbreiten E-Bikes wäre dies zu begrüßen.

Es wurden folgende Anträge zum Vorhaben eingereicht:

Antrag der ÖDP:

„wir stellen den Antrag auf Verpflichtung des Bauherren Illersenio, die Beleuchtung am Erschließungsweg zu den Parkplätzen zwischen den neuen Gebäuden und bestehender Wohnbebauung insektenfreundlich und fledermausschonend auszuführen. Dies soll, wenn möglich mittels Dämmerungsschalter und ab 22 Uhr nur noch mit Bewegungsmeldern erfolgen.“

Aus Sicht der Verwaltung besteht keine rechtliche Grundlage für eine solche Verpflichtung. Die Verwaltung wird versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Antragssteller zu finden.

Antrag der SPD:

„Verweigerung der Zustimmung der Stadt Weißenhorn zum vorliegenden Tekturantrag.

Der Bauausschuss bzw. der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat aufgrund der von Illersenio vorgebrachten Entwürfe Bauvoranfrage BA 152/2021 und des dann im Fortlauf eingebrachten Bauantrages dem Verkauf des Grundstückes an Illersenio zugestimmt.

Auch wenn formal der vorliegende Tekturantrag gemäß BayBO Art. 6 genehmigungsfähig wäre sehe ich diesen jedoch nach dem §34 BauGB zumindest als infrage zu stellen an.

§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

(2) Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Absatz 1, im Übrigen ist § 31 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.

Gleichfalls sehe ich, obwohl wahrscheinlich keine rechtliche Bindung abgeleitet werden kann, den damaligen Bauantrag/Bauvoranfrage mit der dazugehörigen Zustimmung sowohl der Planung als auch des Verkaufs als vorhaben bezogenen B-Blan an.

Die vorliegende Planung führt nun zu einer weiteren, in diesem Ausmaß in der umliegenden Bebauung nicht vorhandener, Verdichtung, welche in Frage zu stellen wäre. (Die Überschreitung dieser beträgt meines Wissens über 10% der Grundfläche). Einzig über die mögliche Reduzierung der Grenzabstände nach der Änderung der BayBO zu sprechen wäre fatal.“

Aus Sicht der Verwaltung liegt hier kein vorhabenbezogener Bebauungsplan vor.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu Variante 1 unter der Bedingung zu erteilen, dass die Straße nur mit einer Breite von 5,2 m hergestellt wird und die verbliebenen 80 cm an den Antragsteller veräußert werden.

Diskussion:

Nach Erläuterung des Sachvortrags ging Bürgermeister Dr. Fendt ergänzend darauf ein, dass dieses Bauvorhaben mit der Tagespflege gut für die Stadt Weißenhorn sei. Es sei auch gestalterisch gut geworden. Er werde zuerst die Variante 1 zur Abstimmung bringen. Sollte sich dazu keine Mehrheit ergeben, stimme man auch noch über die anderen Varianten ab. Es schloss sich eine Diskussion im Gremium an.

Im Verlauf der Diskussion wurde von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof erneut die Problematik mit der Anzahl der Stellplätze im Verhältnis zu den Wohnungen angesprochen. Durch die geänderte Planung (Tektur) könne man je nach Anordnung der Stellplätze jetzt 32 errichten. Das sei immer noch zu wenig. Er sei auch der Ansicht, dass die vorgesehenen 6 m zum Parken von zwei Fahrzeugen hintereinander nicht ausreichen. Für ihn stelle sich die Frage, warum in der Stellplatzberechnung keine Stellplätze für die Sozialstation vorgesehen seien, sondern nur für die Wohnungen. Die Mitarbeiter der Tagespflege haben Dienstfahrzeuge, die Parkraum benötigen. Der Stellplatzbedarf sei deshalb nicht ausreichend. Daher könne seine Fraktion das Einvernehmen nicht erteilen.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass die Stellplatzsatzung, die bei allen Bauvorhaben zugrunde liege, eingehalten sei.

Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, informierte darüber, dass sowohl die Stellplatzsatzung der Stadt Weißenhorn, als auch die Bayerische Stellplatzverordnung gelte, da die Weißenhorner Satzung nur für Wohnraum gelte. Die Sozialstation wurde nach der Bayerischen Stellplatzverordnung mitberücksichtigt.

Stadtrat Franz Josef Niebling ging darauf ein, dass das Gremium vor ein paar Jahren, als das Projekt ins Laufen gebracht wurde, voll dahinterstand. Seiner Ansicht nach habe jeder im Bekanntenkreis Menschen, die Pflege benötigen. Es war bisher und sei immer noch sehr schwierig, hier in Weißenhorn etwas zu finden, dass diese pflegebedürftigen Personen direkt und nahe bei der Familie versorgt werden können. Dies war auch die Intention für eine solche Einrichtung in Weißenhorn. Seines Wissens gab es letztes Jahr eine Baunovelle, in der sich die Abstandsflächen geändert haben. Der Bauherr habe diese neue Möglichkeit genutzt. Es wäre schön gewesen, darüber informiert zu werden. Bezüglich der Stellplätze habe sich die Situation verbessert. Zwei kleine Fiat 500 hätten hintereinander gut Platz. Auch die Sozialstation nutze solche E-Autos. Man habe die Fahrzeuge so nicht mehr in der Innenstadt auf dem Rössle-Areal. Er bittet seine Kollegen darum, sich für die Variante 1 auszusprechen, um zum Abschluss zu kommen. So habe das Gremium die Entscheidung über eine Variante selbst in der Hand, denn das Landratsamt Neu-Ulm werde dem Antrag zustimmen müssen.

Stadtrat Thomas Schulz ging darauf ein, dass sie das Bauvorhaben begrüßt und mitgetragen haben. Er möchte daran erinnern, dass die Stellplätze ein heftiges umstrittenes Thema bei der Vergabe des Grundstücks und auch bei der Planung waren. Jetzt werde zu Lasten der Stadt die Straße enger gebaut, die das hinter liegende Grundstück erschließen solle, obwohl man noch gar nicht wisse, wie es sich dort entwickle. Die GRZ sei noch einmal höher geworden. Laut § 34 BauGB, der die Verhältnismäßigkeit bzw. Zulässigkeit der Dichtigkeit der Bebauung regle, stelle er in Frage, ob das noch in das Umfeld passe. Dass die Gebäude größer geworden seien, müsse man bei der Abwägung berücksichtigen. Abschließend sagte er, dass aufgrund des vorgelegten Entwurfs ein Kaufvertrag entstanden sei, dem das Gremium zugestimmt habe. Die Grundlage wurde gestört, daher müsse man darüber diskutieren, inwieweit der Kaufvertrag nichtig oder nicht gültig sei. Seine Fraktion stimme diesem Vorhaben in der Form nicht zu.

Beschluss:

„Das Einvernehmen zu Variante 1 wird unter der Bedingung erteilt, dass mit dem Antragsteller eine Vereinbarung getroffen wird, dass die Straße nur 5,2 m breit gebaut werden soll und die verbliebenen 80 cm an den Antragsteller veräußert werden.“

Abstimmungsergebnis: 9:6

Der Beschluss wurde mit 9 Stimmen angenommen.

Nach der Beschlussfassung ging Bürgermeister Dr. Fendt auf den Antrag der ÖDP, die Beleuchtung insektenfreundlich und fledermausschonend auszuführen, ein. Man könne nur Nebenbestimmungen fordern, die die Genehmigungsvoraussetzungen abdecken. Das sei hier nicht der Fall. Die Verwaltung werde aber versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Antragssteller zu finden, diesem Antrag weitgehend Rechnung zu tragen.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof gab den Hinweis, dass eine Lichtschaltung, die von der Bewegung abhänge, für die Anwohner als eine enorme Belastung empfunden werde. Dies solle man mit in die Überlegung einbeziehen, ob das wirklich eine sinnvolle Lösung sei.

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2.7.

Antrag auf Bauvorbescheid. Neubau und Umzug Lebensmittelmarkt

Illerberger Straße/Kreisverkehr, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Bauvorbescheid (Eingang 24.03.2023) begehrt die Antragstellerin einen Bauvorbescheid zum Neubau und Umzug der NORMA Lebensmittelfiliale in Weißenhorn.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Südtangente“. Somit richtet sich das Bauvorhaben nach § 35 BauGB. Bauvorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn sie privilegiert sind. Hier ist keine Privilegierung ersichtlich. Es handelt sich hier um einen Großflächeneinzelhandel, da eine Verkaufsfläche von ca. 1.100 qm geplant ist. Es wäre somit einer weiterführenden Planung nötig. Das Vorhaben würde zudem mit dem Radverkehrskonzept und dem geplanten Naherholungskonzept kollidieren.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgestellt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt ging auf die Lage im Außenbereich direkt neben der neuen Feuerwehr ein. Supermärkte seien im Außenbereich nicht zulässig. Beim Feuerwehrgerätehaus handelt es sich um einen privilegierten Bau. Der Standort war zwingend erforderlich, da die Feuerwehr in acht Minuten jeden Einsatzort erreichen müsse. Daher wurde er ausnahmsweise im Außenbereich zugelassen.

Stadtrat Bernhard Jüstel sagte, er sehe einen Lückenschluss zur neuen Tangente und zum Kreisverkehr. Das Bauvorhaben würde weder der Grünflächenplanung noch dem Radwegekonzept entgegenstehen. Wegen der Arbeitsplätze und der Nahversorgung von Weißenhorn, solle man über eine Lösung nachdenken, die dem Bauwerber die Möglichkeit zum Bauen gebe. Aufgrund der vorliegenden Sachlage könne man dem Bauvorhaben an der Stelle natürlich zustimmen.

Stadtrat Herbert Richter erinnerte an einen vor kurzem an die Verwaltung gerichteten Wunsch, auf dem Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite zu bauen. Damals sei das Gremium übereingekommen, dort eine gewisse Entwicklung zu starten und diese im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu prüfen. Man solle generell den Bereich links und rechts der Illerberger Straße näher betrachten und klar definieren, ob an diesem speziellen Platz und wenn ja, in welcher Art und Weise, etwas gebaut werden könnte. Das Gremium wolle am Ortseingang etwas gestalterisch Besonderes, daher habe man bei auch bei den Planungen zum neuen Feuerwehrgerätehaus architektonisch einen sehr großen Wert daraufgelegt. Dies solle natürlich auch der Maßstab für alles andere sein, was im näheren und weiteren Umfeld entstehe. Auch diese Bauvoranfrage solle man zum Anlass nehmen, im Rahmen des Flächennutzungsplans, den gesamten Bereich zu beleuchten um zu sehen, wie man sich von Seiten der Stadt eine Entwicklung vorstellen könne.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof stelle sich die Frage, ob ein eingeschossiger Supermarkt mit einer großen Parkfläche davor noch zeitgemäß sei. Man müsse zu anderen Formen übergehen, beispielsweise zweistöckig mit Wohnungen darüber und mehr Parkflächen im Untergeschoss, damit der Flächenverbrauch und die Versiegelung nicht so groß seien.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:1

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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2.8.

Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Neubau einer Lager- und Maschinenhalle

Habsburgerstraße, 89264 Weißenhorn, ST Wallenhausen

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Bauvorbescheid (Eingang 27.03.2023) begehrt der Antragsteller einen Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und für den Neubau einer Lager- & Maschinenhalle in Weißenhorn, OT Wallenhausen.

Der Antragssteller möchte mit der Bauvoranfrage klären, ob es allgemein denkbar ist, an der Stelle ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Lagerhalle zu errichten.

Ein Teil des Bauvorhabens (Einfamilienhaus und Doppelgarage) befinden sich auf dem Gebiet des Bebauungsplans „Ortsentwicklung Wallenhausen“. Dort ist eine Wohnbebauung zulässig.

Der andere Teil des Vorhabens (Lagerhalle) soll im Innenbereich gemäß § 34 BauGB errichtet werden. Im Innenbereich ist eine Lagerhalle grundsätzlich zulässig und fügt sich in die Umgebung ein. Es muss jedoch die Art der Nutzung hier betrachtet werden. Solange hier keine abschließende Auskunft darüber vorliegt, wie die Lagerhalle konkret genutzt werden soll, ist die Lagerhalle nicht genehmigungsfähig.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu dem Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu erteilen. Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu der Lagerhalle nicht zu erteilen.

Diskussion:

Ergänzend zum Sachvortrag ging Bürgermeister Dr. Fendt auf eine im Vorfeld bei der Verwaltung eingegangene E-Mail bezüglich der vorgesehenen Nutzung der Lagerhalle ein. Laut der Mail sei vorgesehen, nur Anhänger und ähnliche Kleingeräte zur privaten Nutzung unterzustellen. Aufgrund der mitgeteilten Informationen ausgehend von der Mail, könne man daher auch zum Bau einer Lagerhalle das Einvernehmen erteilen.

Stadtrat Franz Josef Niebling ging auch auf die vorgesehene Nutzung der Lagerhalle ein. Der Antragsteller möchte dort einen Radlager, einen Holzspalter, eine Holzsäge, einen Autoanhänger oder auch ein Auto vom elterlichen Haus unterstellen. Da auch die Dorfgemeinschaft Wallenhausen ihre Materialien künftig dort lagern und auch die Geräte nutzen dürfe, wäre es schön, wenn das Gremium dem Vorhaben zustimmen könnte.

Bürgermeister Dr. Fendt brachte den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen zum Bau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird erteilt.

Das Einvernehmen zum Bau einer Lagerhalle wird erteilt. Zum Bau einer Maschinenhalle bedarf es weiterer Unterlagen.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.9.

Antrag auf Baugenehmigung: Wiederaufbau Garage

Roggenburger Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 29.03.2023) begehrt der Antragssteller eine Baugenehmigung für den Wiederaufbau einer Garage in Weißenhorn.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Bei den Kellern“.

Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit hier nach § 34 BauGB. Somit muss sich das Vorhaben in die Umgebung einfügen.

Das Gebäude bestand bereits mit den gleichen Maßen und 2 der ursprünglichen Außenwände können erhalten bleiben. Lediglich die neue Decke wird, anders als früher, als Stahlbetondecke errichtet, um dem Brandschutz Rechnung zu tragen.

Der Verwaltung liegen keine Beschwerden von Nachbarn zu dem ursprünglichen Baukörper vor. In der näheren Umgebung befinden sich zudem ähnliche Gebäude. Somit fügt sich die Garage aus Sicht der Verwaltung in die Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt daher vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgestellt. Anschließend wurde keine Diskussion geführt.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.10.

Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung: EG Bäckerei zu 2 Wohnungen

OG eine große Wohnung und zwei kleine Wohnungen, im DG Einbau einer neuen Wohnung

Hauptstraße, Hahnengässchen, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 29.03.2023) begehren die Antragsteller die Genehmigung der Nutzungsänderung im EG von Bäckerei zu zwei Wohnungen, zum Ausbau des DG zu einer großen und zwei kleinen Wohnungen und im DG zum Einbau einer neuen Wohnung in Weißenhorn.

Das Bauvorhaben wurde teilweise bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 14.02.2022 behandelt. Damals wurde die Nutzungsänderung von einer Wohnung in zwei Wohnungen im OG des vorderen Gebäudeteils besprochen. Das Einvernehmen wurde erteilt. Zudem wurde beschlossen, dass mit den Eheleuten ein Ablösevertrag über 2 Stellplätze geschlossen werden soll.

Da die Eheleute sich daraufhin nicht bei der Verwaltung aufgrund des Vertrages gemeldet haben, hat das Landratsamt das Verfahren eingestellt. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die Nutzungsänderungen und Umbaumaßnahmen bereits durchgeführt wurden. Das Landratsamt hat den Eheleuten mitgeteilt, dass die nicht genehmigte Wohnnutzung zu untersagen ist und bei der Stadt Weißenhorn erneut ein vollständiges Baugesuch einzureichen ist.

Nun ist die Nutzungsänderung der Bäckerei zu zwei Wohnungen im EG, die Nutzungsänderung zu einer großen und zwei kleinen Wohnungen im OG und der Einbau einer neuen Wohnung im DG beantragt. Es werden insgesamt 11,5 Stellplätze benötigt. Derzeit sind 10 Stellplätze vorhanden.

Die Ablöse von 2 Stellplätzen wurde beantragt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenbereich“. Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Wohnbebauung ist demnach zulässig. Da sich am äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes nichts ändert, fügt es sich aus Sicht der Verwaltung weiterhin in die Umgebung ein.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Sachvortrag wurde vorgestellt. Es schloss sich eine kurze Diskussion im Gremium an.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof fragte, nachdem die Stellplätze auf den Plänen nicht eingezeichnet seien, wo diese sich befinden und ob sie nachgewiesen oder nur virtuell vorhanden seien.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, bei Altbauten müsse man nur die neuen Stellplätze, die durch die Nutzungsänderung hinzukommen, ausweisen.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof schlug vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und genau darzustellen, welche Wohnungen bisher genehmigt waren und wie viele Stellplätze diesen Wohnungen zugerechnet werden, welche Stellplätze seien tatsächlich vorhanden, welchen Stellplatzbedarf es zukünftig gebe und wie dieser gedeckt werden könne. Dazu solle ein Plan vorgelegt werden, außer es wären alle Stellplätze nur theoretisch vorhanden.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, aufgrund der Zwei-Monats-Frist sei die Möglichkeit für einen Ortstermin gegeben.

Nachdem Stadtrat Dr. Jürgen Bischof einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Zurückstellung und Ortsbesichtigung vor der nächsten Sitzung gestellt hat, ließ Bürgermeister Dr. Fendt darüber abstimmen.

Beschluss:

„Die Entscheidung über das Bauvorhaben wird zurückgestellt. Vor der nächsten Bauausschusssitzung findet eine Ortsbesichtigung statt.“

Abstimmungsergebnis: 14:1

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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2.11.

Antrag auf Baugenehmigung: Um-/Anbau eines bestehenden Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus und Neubau einer Garage

Ottostraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 29.03.2023) begehren die Antragsteller die Genehmigung eines Um-/ Anbaus eines bestehenden Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus und den Neubau einer Garage in Weißenhorn.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lehnbachstraße“. Dieser schreibt in diesem Bereich ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO vor.

Demnach ist eine GRZ von 0,4 vorgeschrieben. Geplant ist hier eine GRZ von 0,57.

Begründet wird die Überschreitung der Grundflächenzahl mit der Entstehung eines Zweifamilienhauses aus einem Einfamilienhaus und der Tatsache, dass dadurch doppelt so viele Stellplätze benötigt werden.

Die GFZ wird eingehalten.

Der Bebauungsplan schreibt zudem vor, dass Garagen nur dann ein Flachdach haben dürfen, wenn sie nicht in das Haus integriert sind. Hier soll die Garage integriert werden und ein Flachdach haben.

Das Planungsbüro hat vorgebracht, dass durch das Flachdach unnötiger Schattenwurf auf die Nachbargrundstücke vermieden werden kann und dass die Nachbarn mit dem Bau des Flachdachs einverstanden sind. Das Flachdach soll begrünt werden.

Die Garage ist gemäß Art. 6 Abs. 7 BayBO von den Abstandsflächen befreit. Der geplante Anbau weißt lediglich einen Abstand von 2,45 m bzw. 2,55 m zur östlichen Grundstücksgrenze auf. Eine entsprechende Abstandsübernahme des Nachbarn liegt vor.

Aus Sicht der Verwaltung scheint es hier möglich sich an die Vorgaben des Bebauungsplans bzgl. der Dachform der Garage zu halten. Eine Befreiung ist hier daher nicht nötig.

Es stellt sich hier die Frage, ob das Gelände für ein Zweifamilienhaus überhaupt geeignet ist, wenn dafür eine Überschreitung der GRZ um fast 50 % nötig ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Abweichung der Vorhaben des Bebauungsplans hier zu groß.

Die Verwaltung schlägt daher vor das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Diskussion:

Das Gremium wurde darüber informiert, dass die Verwaltung, abweichend zur ursprünglichen Sitzungsvorlage, im Nachgang festgestellt habe, dass die Grundflächenzahl eingehalten werde. Dementsprechend sei die Argumentation zur Überschreitung der Grundflächenzahl hinfällig. Für die Garage sei weiterhin ein Flachdach geplant, die weiterhin in das Haus integriert werden soll. Der Bebauungsplan schreibe vor, dass Flachdächer nur möglich seien, wenn sie nicht in das Haus integriert seien. Daher bleibe die Abweichung von den Festsetzungen bezüglich der Garage bestehen. Allerdings sei auf dem Grundstück bereits eine Flachdachgarage vorhanden. Eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn liege vor. Darauf werde die Verwaltung die untere Baurechtsbehörde noch hinweisen. Aus Sicht der Verwaltung könne dem Bauvorhaben zugestimmt werden, da die Grundflächenzahl eingehalten werde.

Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, es sei auch der Vorschlag der CSU und der FDP gewesen, da es nur um ein Flachdach gehe, welches angebaut werde. Außerdem gebe es bereits ein Flachdach auf dem Grundstück. Auf dem geplanten Flachdach könne man eine PV-Anlage installieren oder dieses begrünen.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.12.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau einer offenen Fahrradabstellanlage mit 240 Stellplätzen

Herzog-Ludwig-Straße, Maria-Theresia-Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 31.03.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung zum Bau einer offenen Fahrradabstellanlage mit 240 Stellplätzen in Weißenhorn.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenbereich“. Demnach muss gemäß § 34 BauGB geprüft werden, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein. Es ist geplant die Anlage zu begrünen und den alten Fahrradabstellplatz abzubrechen.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Nach Erläuterung des Sachverhaltes schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Bernhard Jüstel sehe das Vorhaben kritisch. Es solle die Verbindung zur künftigen Fahrradstraße dargestellt werden. Das Vorhaben sei eine isolierte Planung des Landkreises und kollidiere mit den Planungen zur Fahrradstraße. Man müsse eine vernünftige Verknüpfung darzustellen. Das fehle ihm in der Planung. Auch die Kostenfrage müsse betrachtet werden und ob dieses Vorhaben eine vernünftige Lösung sei.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, man habe bereits im Stadtrat mehrheitlich beschlossen, einen Zuschuss zu gewähren, da es um die Schule gehe. Wenn das Verfahren der Fahrradstraße fortgesetzt werde, müsse man solche Dinge integrieren.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof informierte darüber, dass sich seine Fraktion damals dazu entschlossen habe, keinen Zuschuss zu geben, da sie es als nicht sinnvoll erachten, die alte Anlage abzubrechen und wenige Meter weiter eine neue zu errichten. Der Nutzen für die Schule sei überschaubar. Konsequenterweise werde seine Fraktion das Einvernehmen nicht erteilen.

Stadtrat Franz Josef Niebling merkte an, dass die Fahrradabstellanlage auf der Ostseite des gesamten Campus einen runden Abschluss für den ganzen Platz mit der Fuggerhalle und der Realschule bilde. Ursprünglich war geplant, das asphaltierte Zentrum mit neuem Naturstein aufzuwerten. Die Kosten dafür wären immens gewesen, daher werde es nicht umsetzt. Er denke die Planung sei gut gelungen. Wer eine solche Fahrradabstellanlage baue, der sei auch fähig, den Weg dahin von einem Fahrradweg oder einer Fahrradstraße richtig zu gestalten.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 12:3

Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.

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2.13.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses und einer Remise

Biberacher Straße, Biberachzell

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 29.03.2023) begehrt die Bauherrin eine Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses und einer Remise in Weißenhorn OT Biberachzell.

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Es liegt kein Bebauungsplan vor, daher ist entscheidend, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Auf dem Grundstück steht bereits ein Einfamilienhaus. In der näheren Umgebung ebenfalls. Bei der Betrachtung der Baulinie in Biberachzell sieht man, dass es sich hier nicht um einen Außenbereich handelt, da das Neubaugebiet am Marktsteig auf nahezu gleicher Höhe endet.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben ein. GRZ und GFZ werden nicht überschritten.

Die Verwaltung schlägt daher vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Sachvortrag wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Bauleitplanung Stadt Vöhringen; B-Plan Neue Rathaus-Mitte; Beteiligung der Stadt als Träger öffentlicher Belange; Abgabe einer Stellungnahme; Beschlussfassung

Sachverhalt:

Mit der verkehrlichen Neuordnung der Kreisstraße NU14 im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses der Stadt Vöhringen zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung, die einer Neuordnung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke bedürfen. Das Plangebiet befindet sich im Zentrum, in der Innenstadt von Vöhringen und ist ca. 2,67 ha groß. Es umfasst die dort befindlichen Grundstücke mit imageprägenden Bauten wie Rathaus, ehemaligem Jugendhaus, Kulturzentrum / Wolfgang-Eychmüllerhaus, Pfarrkirche St. Maria, Stadtmuseum, sowie Wohn -und Geschäftsgebäude.

Die Stadt Vöhringen verfolgt das Ziel, das Stadtzentrum neu zu ordnen, innerstädtischen Wohnraum bereitzustellen und nicht störende gewerbliche, mit dem Wohnumfeld verträgliche Nutzungen, zur Stärkung des Stadtzentrums, zu etablieren. Es soll keine Konkurrenz zu den Schwerpunkten des Einzelhandels in der Stadt entstehen. Ziel ist ein lebendiges und attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und Begrünung zu schaffen, wodurch ein neues städtebauliches Ensemble entstehen soll.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorgelegte Planung die Belange der Stadt Weißenhorn nicht berührt. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt abzugeben: „Die Stadt Weißenhorn bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Städtebauliche Belange der Stadt Weißenhorn werden durch die Planung nicht berührt. Es werden daher weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.“

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte zur Sitzungsvorlage, dass derzeit zum Thema Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bezüglich Bauleitplanungen von Nachbargemeinden die Änderung der Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat vorbereitet werde. Danach könne künftig, wenn die Belange der Stadt durch die Planungen der Nachbargemeinden erkennbar nicht berührt werden, die Abgabe einer Stellungnahme seitens der Verwaltung erfolgen und müsse nicht mehr im Bauausschuss beraten werden.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren „Neue Rathaus-Mitte“ der Stadt Vöhringen eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt abzugeben: „Die Stadt Weißenhorn bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Städtebauliche Belange der Stadt Weißenhorn werden durch die Planung nicht berührt. Es werden daher weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Bauleitplanung Stadt Vöhringen; B-Plan+FNP; Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg; Beteiligung der Stadt als TöB; Abgabe einer Stellungnahme; Beschlussfassung

Sachverhalt:

Vom Gesetzgeber wurden bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter fallen zum Beispiel die 500 m Seitenstreifen von Fahrbahnränder von Autobahn- sowie Bahntrassen.

Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die BWI Solartechnologie GmbH & Co.KG als ortsansässiger Vorhabenträger die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Flurstück Nr. 1248, Gemarkung Illerberg. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Photovoltaikfreiflächenanlage ist aufgrund der vorgesehenen Tiefe der Anlage von rund 270 m zur Autobahn BAB A7 die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich.

Nach Auffassung der Verwaltung werden durch die vorgelegte Planung die Belange der Stadt Weißenhorn nicht berührt. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt abzugeben: „Die Stadt Weißenhorn bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Städtebauliche Belange der Stadt Weißenhorn werden durch die Planung nicht berührt. Es werden daher weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.“

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt nimmt die Beteiligung der Stadt als Träger öffentlicher Belange positiv zur Kenntnis. Im Gremium fand keine Diskussion statt.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB) am Bebauungsplanverfahren „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg “ der Stadt Vöhringen eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt abzugeben: „Die Stadt Weißenhorn bedankt sich für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Städtebauliche Belange der Stadt Weißenhorn werden durch die Planung nicht berührt. Es werden daher weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Antrag auf Aufstellen und Betrieb eines Warenautomaten am Bahnhof Weißenhorn; Abschluss eines Pachtvertrages; Beschlussfassung

Sachverhalt:

Herr Görtler, einer der Inhaber des Unternehmens DKNF Services aus Weißenhorn, das sich auf den Betrieb von Automaten für Snacks und Getränke spezialisiert hat, ist auf die Verwaltung zugegangen mit der Bitte, im Bereich des Weißenhorner (Bus-)Bahnhofs einen Warenautomaten aufstellen zu dürfen. So soll die Nachfrage nach Snacks und Getränken unabhängig von Öffnungszeiten oder Feiertagen für die Bürger der Stadt gedeckt werden und das Angebot des ÖPNV noch attraktiver gestaltet werden. Das vollständige Konzept der Firma ist der nicht öffentlichen Anlage 1 zur Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Dazu möchte die Firma eine kleine Fläche (2-3m²) von der Stadt pachten.

Als Inhalt des Automaten sind Snacks (Chips, Süßwaren, Protein-Riegel, Sandwiches etc.), E-Zigaretten (Mit Alterskontrolle) und ausschließlich alkoholfreie Getränke vorgesehen. Eine Rücksprache mit den Betreibern hat ergeben, dass auf die gezielte Frage der Verwaltung hin, die Bereitschaft besteht, auch „gesunde“ Artikel in das Sortiment aufzunehmen.

Zum Betrieb des Automaten wird ein 230 V Stromanschluss benötigt. Der Automat soll mit einem Befestigungssatz im Boden fest verankert werden. Die Kosten für die Verankerung (ggf. geringfügige Tiefbauarbeiten) sowie den Stromanschluss sind vom Betreiber zu tragen. Die Arbeiten dafür sind in Abstimmung mit der Stadt durchzuführen.

Die Betreiber schlagen eine jährlich Pacht-Zahlung iHv. 10,00 EUR vor. Neben dem Gestattungsentgelt wird jährlich nach Ablauf des Kalenderjahres der Stromverbrauch abgerechnet. Aufgrund der Investitionen in die Anschaffung des Automaten sowie für die erforderlichen Anschlussarbeiten soll ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit von zunächst 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Höhe des Gestattungsentgelts sollte nach Ablauf von 5 Jahren in Abhängigkeit von den erzielten Umsätzen angepasst werden.

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem aufzustellenden Automaten um eine sinnvolle Ergänzung des Angebots am Weißenhorner (Bus-)Bahnhof. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag zu entsprechen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Sachverhalt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Im Verlauf der Diskussion stellten Mitglieder des Gremiums verschiedene Fragen:

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Wurde das Thema mit dem Besitzer des Bahnhofsgebäudes abgesprochen?

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Wo soll der konkrete Standort sein?

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Kommt der Automat an das Gebäude oder soll er freistehen?

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Wird ein Stromanschluss benötigt?

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Wer übernimmt die Reinigung?

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Warum habe man einen so niedrigen Pachtpreis angesetzt?

Aufgrund der vielen offenen Fragen stellte Stadtrat Dr. Jürgen Bischof den Antrag zur Geschäftsordnung auf Zurückstellung, bis diese geklärt seien.

Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, gab zur Auskunft, dass momentan noch kein konkreter Standort feststehe. Man wollte klären, ob eine solche Möglichkeit überhaupt denkbar wäre. Der Automat solle aber nicht am Bahnhofsgebäude angebracht werden, sondern angedacht sei, im Bereich des Busbahnhofs, zusammen mit den Betreibern einen geeigneten Standort zu suchen. Sämtliche Kosten zur Aufstellung, z.B. die Verlegung eines entsprechenden Kabels oder die Verankerung im Boden, mit minimalen Tiefbauarbeiten oder an einer Wand, trage der Antragsteller.

Bürgermeister Dr. Fendt schlug vor, über den Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof abzustimmen. Dieser wollte seinen Ratskollegen noch die Möglichkeit für ihre Wortbeiträge lassen.

Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, so ein Automat sei eine Konkurrenz für unser Gewerbe in Weißenhorn. Wenn jemand in der Stadt sein Geschäft betreibe und zur dessen Erweiterung einen Automaten aufstellen möchte, könne er sich das vorstellen. Aber so nicht. Es wäre eine Konkurrenz für einen Kiosk im Bahnhofsgebäude und es werde sicherlich dadurch schwieriger, wieder einen neuen Betreiber für die Gaststätte zu finden. Man würde einen Präzedenzfall schaffen. Der nächste beantrage dann vielleicht einen Automaten auf dem Hauptplatz. Er sei der Ansicht, dass die Stadt dieses Vorhaben nicht vorantreiben solle und auch die 10 Euro Pacht seien zu niedrig angesetzt. Da würde die Rechnungsstellung der Verwaltung schon mehr Kosten verursachen.

Stadtrat Gunther Kühle erklärte zum Thema Automaten, dass diese normalerweise auf Privatgrund stehen und nicht auf öffentlichem Grund. Man müsse auch ausschreiben, um anderen Betreibern auch die Möglichkeit zu geben. Er sehe es schon so, dass ein zusätzlicher Automat das Angebot bereichere. Bei den anderen Automaten an Deutschlands Bahnhöfen, sei es die Grundstücksfläche der Deutschen Bahn, die das erlaube oder aufstelle. Wenn sich der Antragsteller an den Besitzer der Immobilie wenden würde, könne er sich eine Aufstellung am Rand mit Blick zum Bahnhof durchaus vorstellen. Aber das von Seiten der Stadt zu machen, davon rate er ab. Sonst komme ein nächster Antrag an einer anderen Stelle und dort könne man es dann nicht mehr verwehren. Es sei ein Thema der Stadtentwicklung. Er denke, dass die Möglichkeit „Waren zu kaufen in Automaten“ aufgrund von geschäftlichen Entwicklungen definitiv mehr werde und das Gremium zukünftig noch des Öfteren beschäftigen werde, durchaus auch in verschiedenen Größenordnungen. Aber an besagter Stelle würde er es nicht empfehlen.

Nachdem die Mehrheit des Gremiums dem Antrag nur ablehnend gegenüberstand, änderte Bürgermeister Dr. Fendt den Beschlussvorschlag dahingehend, dass der Antrag abgelehnt werden solle und brachte diesen zur Abstimmung.

Beschluss:

„Der Antrag wird abgelehnt.“

Abstimmungsergebnis: 14:1

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.