Mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Grafertshofen sind Auflagen zur Bewirtschaftung der betroffenen Grundstücke in Kraft getreten. Den Grundstückseigentümern bzw. deren Pächtern stehen Ausgleichsleistungen von Seiten das Wasserversorgers zu. Zur Feststellung der Bonität der Grundstücke werden durch das Büro HG Hanauer in der nächsten Woche einzelne Bodenproben entnommen.
Hierfür werden einzelne Grundstücke, zu Fuß, betreten und mittels einer Sondierungsstange Bodenproben entnommen. Um Schäden einer evtl. Ansaat an Grundstücken zu vermeiden, wird in den vorhandenen Fahrgassen gelaufen. Vom beauftragten Büro wird ein Leitfaden zur Abwicklung erstellt. Für weitere Rückfragen steht das Bauamt, Tel. Nr. 84-403 gerne zur Verfügung.