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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Fendt ging auf eine Anfrage von Stadtrat Michael Schrodi aus der letzten Bauausschusssitzung ein, warum die Arbeiten am Sicherungskasten der Feuerwehr Weißenhorn an eine Fremdfirma vergeben wurde. Nach der Sitzung habe sich diese Firma direkt mit ihm in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass der Inhaber ein aktiver Feuerwehrmann der Feuerwehr Weißenhorn sei, seinen Betrieb und seinen Wohnsitz in Weißenhorn habe. Zudem habe er das günstigste Angebot abgegeben.

Weiter gab Bürgermeister Dr. Fendt bekannt, dass mit der Sanierung des Nepomukbrunnens begonnen wurde.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte zum regen Schriftverkehr zur derzeitigen Parkplatzsituation und dem momentanen Verkehrsproblem im Zuge der Baumaßnahme bei IllerSenio klar, dass IllerSenio mit der Frage auf die Verwaltung zugekommen sei, ob man ihnen vorübergehend, so lange die Arbeiten laufen, eine Fläche zur Verfügung stellen könne, auf der sie ihre Fahrzeuge abstellen können. Die Realisierung der temporären Parkplätze wurde auch mit dem Landratsamt abgestimmt. Wenn der Bauausschuss es wünsche, könne man das widerrufen, aber dann sei das Verkehrskaufkommen in dem Bereich noch viel schlimmer. Es sei normale Nachbarschaftshilfe bei einem Bau wie z.B. auch, den Erdaushub auf dem freien Grundstück in der Nachbarschaft deponieren zu dürfen.

Stadtrat Herbert Richter sagte dazu, dass er mit der Antwort zufrieden sei. Ihm sei es wichtig gewesen, dass es nur eine vorübergehende Maßnahme sei in dieser exponierten Lage. Die Lösung sei für ihn in Ordnung. Letztendlich müsse der Investor schauen, wie er seine Fahrzeuge dort unterbringe. Hier könne nicht die Allgemeinheit in Verantwortung gehen und für einen Investor die Stellplätze zur Verfügung stellen.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte klar, dass IllerSenio alle rechtlichen Vorgaben an Stellplätzen erfülle. Ob diese dann später ausreichen, wisse man noch nicht.

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2.

Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1.

Antrag auf Baugenehmigung;

Aufstellung von 2 Behältern für tief - kalt verflüssigte Gase;

Benzstraße, Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 22.02.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zur Aufstellung von zwei Behältern für tief-kalt verflüssigte Gase auf den Grundstücken Flst.Nrn. 719/9 und 719/5, jeweils Gemarkung Weißenhorn (Industriegebiet Birkholz).

Die Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Antragsteller. Da eine Baugenehmigung jedoch grundsätzlich unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird, kann dem Bauwerber hier grundsätzlich eine Baugenehmigung erteilt werden, auch wenn er nicht Grundstückseigentümer ist.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Birkholz“. Der Bebauungsplan setzt dort Industriegebiet (GI) gemäß § 9 BauNVO fest. Das Betreiben solcher Behälter für tief-kalt verflüssigte Gase ist im Industriegebiet grundsätzlich zulässig.

Die Behälter dienen der Versorgung mit flüssigem Sauerstoff und Stickstoff. Die für das Aufstellen der Behälter benötigte Grundfläche beträgt ca. 4 x 4 Meter, mit Aufstellflächen für die Servicefahrzeuge ca. 8,50 m x 12,50 m. Die Höhe der Behälter beträgt 10 m bzw. 3 m. Damit spricht aus planungsrechtlicher Sicht nichts gegen das Vorhaben, insbesondere werden die zentralen Vorschriften des Bebauungsplans (Baufenster, GRZ, BMZ, Höhe) eingehalten.

Gemäß Ziff. 2.1 der textlichen Festsetzungen sind Anlagen, von denen eine erhebliche Luftverunreinigung ausgeht, insbesondere Anlagen, für die eine gesonderte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich ist und Anlagen im Sinne des § 2 der 4. Verordnung zum BImSchG, unzulässig.

Da es sich bei dem Vorhaben um einen Sonderbau handelt, wird die untere Baurechtsbehörde bzw. die im Verfahren von der Baurechtsbehörde zu beteiligenden Fachbehörden im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Prüfung u. a. zu klären haben, ob die an der Stelle des Bauvorhabens zulässigen Lärmkontingente eingehalten werden und / oder ob möglicherweise eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (bzw. Vorprüfung des Einzelfalls) erforderlich ist und so das Vorhaben daher möglicherweise an der geplanten Stelle unzulässig ist.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Lärmkontingente gemäß Bebauungsplan eingehalten werden und das Vorhaben nicht gegen Ziff. 2.1 des Bebauungsplans verstößt.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.2.

Antrag auf Baugenehmigung;

Neubau einer Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten, Abstellmöglichkeiten und Tiefgarage;

Günzburger Straße, Weißenhorn

Sachverhalt:

Die Bauwerber beantragen die Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten, Abstellmöglichkeiten und Tiefgarage. Das Baugrundstück liegt an der Günzburger Straße in Weißenhorn (eingegangen am 14.03.2024).

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ulmer Straße / Günzburger Straße“.

Zentrale Festsetzungen sind:

• MI, also Mischgebiet

• eine Baulinie entlang der Günzburger und der Ulmer Straße

• 2 Vollgeschosse zwingend sowie 4 Vollgeschosse maximal

• Grundflächenzahl von 0,5

• Geschossflächenzahl von 1,2

Geplant ist ein Gebäude mit 11 Wohneinheiten, 3 Vollgeschossen zuzüglich eines weiteren Vollgeschosses im Dachgeschoss. Die GFZ und GRZ werden nach einer summarischen Prüfung der vorgelegten Berechnung knapp eingehalten. Wohnen ist im Mischgebiet grundsätzlich zulässig.

Dem Antrag auf Baugenehmigung liegt ein Antrag auf mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan vor:

1. Ziff. 4.3 des Bebauungsplans setzt in Verbindung mit der Planzeichnung eine Baulinie fest. Nach der Begründung zu dieser Festsetzung soll so eine erkennbare Platzgestaltung im Kreuzungsbereich Ulmer Straße / Günzburger Straße erreicht werden. Die Gebäude sind daher grundsätzlich auf die Baulinie zu setzen.

Eine Überschreitung der Baulinie findet durch das konkrete Vorhaben in geringem Umfang statt. Die genannten Ziele der Planung werden dadurch nach Auffassung der Verwaltung nur in geringem Maße tangiert.

Der vom Bauwerber vorgesehene einflügelige Baukörper (ohne einen zweiten, rechtwinklig dazu angeordneten weiteren Flügel) führt dazu, dass das Bauvorhaben im Bereich der Günzburger Straße nicht auf der Baulinie errichtet, sondern vielmehr vom Straßenraum zurückgesetzt geplant wird.

Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und die bessere Erschließbarkeit der Anlage mit der Einfahrt in die Tiefgarage sowie der oberirdischen Stellplätze machen die Befreiung erforderlich.

Ein Baufenster ist im Bereich des Baugrundstücks nicht festgesetzt, die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO werden eingehalten. Durch die Befreiung von der Festsetzung der Baulinie werden somit keine nachbarschützenden Rechte verletzt.

Durch die Realisierung des Vorhabens als einflügeliges Gebäude wird auch z. T. die in Ziff. 6.5 festgesetzte Firstrichtung nicht eingehalten.

Für die Gebäude Günzburger Straße 30 (gegenüberliegenden Seite) wurden vergleichbare Befreiungen von der Baulinie sowie der Firstrichtung erteilt.

2. Ziff. 6.5 setzt eine Kniestockhöhe von max. 35 cm fest, geplant ist eine geringfügige Überschreitung auf 39 cm. Festgesetzt ist in Ziff. 6.5 weiter eine maximale Gaubenhöhe von 1,30 m, geplant ist eine Höhe der Gauben von ca. 2,20 m. Weiter setzt der Bebauungsplan in Ziff. 6.5 eine maximale Gaubenbreite von 2 m fest, geplant sind 2 Gauben mit einer Breite von 3,24 m bzw. 4,60 m.

Das geplante Gebäude hat eine moderne Architektursprache und hält trotz der beantragten Befreiungen die zentralen Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere hinsichtlich dem zulässigen Maß der Nutzung ein. Insgesamt sind die Proportionen stimmig, das geplante Gebäude fügt sich in die von verschiedenen Nutzungen geprägte Umgebung ein.

Bei dem Gebäude Günzburger Straße 30 (gegenüber dem Bauvorhaben) wurden Gauben mit einer Breite von 6 m genehmigt, mithin eine noch deutlich größere Überschreitung der Festsetzungen des Bebauungsplans.

3. Ziff. 8 setzt Flächen im Bereich der Kreuzung Ulmer Straße / Günzburger Straße fest, die von jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten sind. Das Vorhaben greift hier minimal durch die Planung von Einfriedungen sowie der Anlage von oberirdischen Stellplätzen ein. Der wesentliche Teil der das Baugrundstück betreffenden Bereiche bleibt jedoch frei von baulichen Anlagen.

Die nach der Bay. GaStellV sowie der Stellplatzsatzung der Stadt herzustellende Anzahl notwendiger Stellplätze (21 Stück) wird auf dem Baugrundstück hergestellt (15 in der Tiefgarage, 6 als Außenstellplätze).

Die nach der städtischen Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellsatzung) erforderlichen 19 Fahrradstellplätze werden auf dem Baugrundstück hergestellt.

Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben des Bauwerbers ausdrücklich. Die geplante verdichtete Bebauung trägt dem Landesziel der Nachverdichtung sowie dem Ziel der Innen- vor Außenentwicklung Rechnung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen insgesamt zu dem Vorhaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Das Gremium sehe das beantragte Bauvorhaben sehr positiv. Stadtrat Herbert Richter meinte, es sei gut an dieser exponierten Stelle eine vernünftige Planung vorgelegt zu bekommen, die Befreiungen machen Sinn und man könne diesen zustimmen.

Stadtrat Ulrich Hoffmann fragte, ob die Nachbarn in der Günzburger Straße mit einbezogen worden seien. Der Hintergrund seiner Frage sei der, dass momentan auf dem Plan auf der Grenze noch ein schuppenartiges Bauwerk oder ein Stadel eingezeichnet sei und zwar genau an der Stelle, wo direkt die Einfahrt in die Tiefgarage vorgesehen sei. Um die Tiefgarage auch wirklich realisieren zu können, wäre eine Absicherung im Vorfeld sicher gut.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, dass die neue Wohnanlage zu einer Verschönerung des Stadtbildes beitragen werde. Er ging auf die Grundflächenzahl von 0,5 ein. Laut Bauordnung dürfe man diese mit Nebenanlagen um maximal 50 % überschreiten, so dass man bei 0,75 liege. Das dies seiner Meinung nach auf dem Plan sehr knapp aus aussehe, wollte er wissen, ob die Flächen, die mit einer Tiefgarage unterbaut seien auch zu der bebauten Fläche mitgezählt werden oder als nichtbebaute Fläche gewertet werden, da die kleinen Gartenflächen auch zum großen Teil auf der Tiefgarage positioniert seien. In diesem Fall werde diese Grundflächenzahl vermutlich nicht eingehalten.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass dies vom Landratsamt geprüft werde.

Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, sagte eine Überprüfung der Grundflächenzahl zu. Die Grundlage dazu sei die jeweils geltende BauNVO in Verbindung mit dem Bebauungsplan. Das Ergebnis könne er gerne den Bauausschussmitgliedern per E-Mail nachliefern.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Baugenehmigung;

Nutzungsänderung von Einliegerwohnung in Praxis;

Ringeisenstraße, Weißenhorn

Sachverhalt:

Die Bauwerber beantragen die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung im Gebäude der Antragsteller, gelegen an der Ringeisenstraße in Weißenhorn (Eingang am 13.03.2024).

Nach Rücksprache mit dem Entwurfsverfasser wird das zunächst im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragte Vorhaben als Baugenehmigungsverfahren fortgeführt. Für das Vorhaben ist eine Befreiung von der BayGaStellV erforderlich, damit erfüllt das Vorhaben nicht die Voraussetzungen des Art. 58 I 1 Nr. 2 BayBO.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nord“. Der Bebauungsplan setzt an der Stelle des Bauvorhabens WA, also allgemeines Wohngebiet fest. Nach § 4 II Nr.3 BauNVO sind im allgemeinen Wohngebiet Anlagen für gesundheitliche Zwecke zulässig. Geplant ist eine Praxis für psychologische Beratung. Diese Nutzung ist somit zulässig.

An der Kubatur des Gebäudes ändert sich nichts.

Dem Antrag auf Baugenehmigung liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Bay. Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) vor. Gemäß Ziff. 2.2 GaStellV sind für Anlagen mit erheblichem Besucherverkehr, wie z. B. Arztpraxen oder Beratungsräume 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, mindestens jedoch 3 Stellplätze herzustellen. Die Fläche für die Praxis beträgt rund 42 m², somit wäre die Mindestanzahl von 3 Stellplätzen herzustellen. Der Bauwerber möchte jedoch nur 2 Stellplätze der Praxis zuordnen.

Die Antragssteller begründen die Abweichung wie folgt:

Die geplante Nutzung sieht psychologische Therapieangebote an Einzelpersonen vor. Zwischen den Sitzungen besteht jeweils ein zeitlicher Abstand. Danach ist auszuschließen, dass zeitgleich mehrere Fahrzeuge von Patienten einen Stellplatz benötigen.

Aufgrund der geringen Fläche der Praxis ist eine anderweitige Nutzung beispielsweise durch eine Arztpraxis, mit der Konsequenz eines erheblich größeren Besucherverkehrs, ausgeschlossen.

Gemäß dem Lageplan sind die der Praxis zugeordneten Stellplätze so angeordnet, dass Einfahrt in die bestehende Doppelgarage nicht blockiert wird.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.4.

Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Habsburger Straße, 89264 Weißenhorn, OT Wallenhausen

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung (eingegangen im Dezember 2022) hat der Bauwerber die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage beantragt. Mitbeantragt war damals eine Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe um 70cm.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom Januar 2023 das Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Die Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich erteilt.

Mit Antrag auf Tektur (eingegangen am 20.03.2024) begehrt der Bauwerber eine Befreiung von der Farbe der Dachziegel (anthrazit statt rotbraun bzw. naturrot).

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortsentwicklung Wallenhausen“. Dieser setzt in § 6.4 fest, dass die Dacheindeckung in rotbraunem oder naturrotem Farbton ausgeführt werden muss.

Nachdem das Vorhaben in der zweiten Reihe errichtet wird und somit vom öffentlichen Straßenraum (Habsburger Straße) nur z. T. einsehbar ist, kann der Befreiung zugestimmt werden. Zudem wurden in der näheren Umgebung bereits vergleichbare Befreiungen erteilt, sodass hier ein quasi Anspruch auf die Erteilung der Befreiung besteht.

Weitere Änderungen zum genehmigten Baugesuch enthält der Antrag auf Tektur nicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.5.

Antrag auf Bauvorbescheid;

Teilabriss und Neubau eines Einfamilienhauses, Römerstraße, Weißenhorn OT Attenhofen

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 20.03.2024 begehrt der Antragsteller einen Vorbescheid zum Teilabriss und Neubau eines Einfamilienhauses. Das Baugrundstück liegt an der Römerstraße im Ortsteil Attenhofen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsentwicklung Attenhofen“.

Der Antragsteller möchte mit der Bauvoranfrage geklärt haben, ob zu einem Abrücken des Ersatzbaus von der Baulinie um 4 Meter nach Osten das Einvernehmen erteilt wird.

Der Bauwerber begründet den Antrag auf Befreiung von der Baulinie und den damit einhergehenden größeren Abstand von der lärmbelasteten Römerstraße mit der dann im Gebäude geringeren Lärmbelastung sowie den weniger stark in Erscheinung tretenden Blendungen im EG des Gebäudes durch aus der Witzighauser Straße in die Römerstraße einbiegende Fahrzeuge.

Die Verwaltung hat die Situation vor Ort begutachtet und ist zum Ergebnis gekommen, dass ein Zurücktreten des Gebäudes um 4 Meter hinter die Baulinie im Gesamtensemble der Gebäude in dem Bereich sich nicht negativ auswirkt. Vielmehr wurde die überwiegende Anzahl der umgebenden Gebäude in einem vergleichbaren Abstand zu Straße errichtet. Die Baulinie wurde bei der Erstellung des Bebauungsplans entlang der bestehenden Bebauung gezogen, sowie sie damals bestand.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das zurückgesetzte Gebäude weiter in das gewachsene (historische) Gesamtbild ein.

Der Bauwerber beantragt weiter eine Abweichung von Art. 6 BayBO hinsichtlich der auf der Nordseite des Gebäudes erforderlichen Abstandsflächen. Diese liegen zum Teil auf dem Nachbargrundstück. Nach Auffassung der Verwaltung ist eine solche Abweichung nicht erforderlich, da der Bebauungsplan in dem Bereich durch die Festsetzung einer besonderen (geschlossenen) Bauweise das Bauen auf die nördliche Grundstücksgrenze ohne Abstandsflächen explizit zulässt. Dennoch wird die Verwaltung der Baurechtsbehörde einen entsprechenden Hinweis geben.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.6.

Antrag auf Baugenehmigung;

Errichtung eines Treppenaufstiegsturm für die Hallen 4, 5 und 7;

Rudolf-Diesel-Straße, Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 20.03.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zur Errichtung eines Treppenaufstiegsturms für die Hallen 4, 5 und 7 auf dem Grundstück Flst.Nr. 1688 Gemarkung Weißenhorn.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Anhand der umgebenden Bebauung ist von einem faktischen Industriegebiet (Gi) i. S. v. § 9 BauNVO auszugehen.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) setzt an dieser Stelle gewerbliche Bauflächen fest.

Im Übrigen beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Da sich durch das geplante Vorhaben an der Kubatur der bestehenden Industriehallen keine wesentlichen Änderungen ergeben, fügt sich das Vorhaben nach dem Maß der Nutzung weiter in die Umgebung ein. An der genehmigten Art der Nutzung ändert sich durch das beantragte Vorhaben nichts.

Die geplante Treppenanlage soll der sicheren Erreichbarkeit der Hallendächer zu Wartungszwecken dienen.

Die Verwaltung hat an dieser Stelle nur die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft, alle weiteren Voraussetzungen die an Änderungen an einem Sonderbau gestellt werden wird die untere Baurechtsbehörde zu prüfen haben.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Anträge auf Einzelbebauungspläne;

Anpassung Beschlüsse auf Grundlage der Ergebnisse der Klausurtagung (Priorisierung)

Sachverhalt:

Im Rahmen der Klausur des Stadtrates am 8./9. März 2024 wurde eine Priorisierung von Projekten diskutiert und beschlossen.

Eines der Ergebnisse war, dass Anträgen auf Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von Baurecht für Einzelgrundstücke, die nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden können (keine Festsetzung von Wohnbauflächen in den jeweiligen Bereichen) nicht mehr entsprochen werden soll.

Derzeit liegen der Verwaltung 4 Anträge auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für Einzelgrundstücke vor, zu denen es unterschiedliche Vorbeschlüsse des Bauausschusses gibt:

1) Neubau V-Markt

Ziel ist die Schaffung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Die Verwaltung schlägt vor, die Aufstellung dieses Bebauungsplans weiter zu verfolgen. Hier geht es nicht vorwiegend um Einzelinteressen, sondern um die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Einzelhandel.

2) Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 152/1 Gemarkung Bubenhausen

Der beantragte Bebauungsplan kann nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden, dort sind private Grünflächen festgesetzt. Der FNP müsste also parallel geändert werden.

Zu diesem Antrag liegt ein Beschluss des Bauausschusses vom Januar 2024 vor, der dem Antrag entspricht. In der damaligen Diskussion wurde jedoch bereits klargestellt, dass dieser Antrag auch im Rahmen der Priorisierung diskutiert werden sollte.

Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Stadtratsklausur vor, den Beschluss aufzuheben und den Antrag abzulehnen.

3) Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 1488/2 Gemarkung Biberachzell

Der beantragte Bebauungsplan kann nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden, dort sind private Grünflächen festgesetzt. Der FNP müsste also parallel geändert werden.

Zu diesem Antrag wurde eine Entscheidung mit Beschluss des Bauausschusses vom Februar 2024 zurückgestellt. Beschlossen wurde, dass dieser Antrag auch im Rahmen der Priorisierung abgearbeitet werden soll.

Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Stadtratsklausur vor zu beschließen, den Antrag abzulehnen.

4) Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 239/11 Gemarkung Bubenhausen

Der beantragte Bebauungsplan kann nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden, dort sind private Grünflächen festgesetzt. Der FNP müsste also parallel geändert werden.

Zu diesem Antrag gibt es noch keinen Beschluss des Bauausschusses. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Stadtratsklausur vor zu beschließen, den Antrag abzulehnen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt ging darauf ein, dass sich der Stadtrat in der Klausurtagung ausführlich mit dem Thema der Gewichtung der Reihenfolge bei der Abarbeitung von Maßnahmen auch mit der Frage von Einzelbebauungsplänen beschäftigt habe. In der Klausurtagung war sich das Gremium einig, dass man nicht per se sagen könne, einzelne Bebauungspläne nicht umzusetzen. Wenn es im Interesse der Stadt sei, dann müsse dies selbst bei einer hohen Arbeitsbelastung trotzdem möglich sein. Das sei z.B. beim ersten Punkt der Sitzungsvorlage – Neubau V-Markt – der Fall. Hier wäre es seines Erachtens ein grober Fehler, keinen Bebauungsplan zu erstellen, sondern nur Nachteile mit sich bringen, da in dem Bereich die Verkehrssituation zu ordnen sei. Bei dem Punkt 2 sehe die Situation etwas anders aus. Hier liege ein Beschluss des Bauausschusses vor, dass dem Antrag entsprochen wurde. In der Vorlage wurde allerdings auf die Priorisierung hingewiesen. Da in diesem Fall bereits eine Entscheidung getroffen wurde, könne man sich durchaus überlegen, trotz des Ergebnisses der Klausurtagung, diesen Bebauungsplan umzusetzen, da das Wort des Bauausschusses auch etwas gelte. Die anderen Fälle seien eindeutig, wie in der Klausurtagung besprochen.

Stadtrat Ulrich Fliegel sagte, er würde dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Er habe zu Punkt 2 eine andere Meinung, auch wenn hierzu ein Beschluss vom Bauausschuss vorliege. In dem Zusammenhang möchte er auf die Projekte zur Fahrradstraße und Fahrradsammelgarage hinweisen, zu denen auch Beschlüsse vorliegen, die man aus Personalmangel aber nicht weiterverfolge. Mit diesem Bebauungsplan Einzelverfahren sei es ähnlich. Man habe auch einen großen Aufwand und binde Personal.

Stadtrat Herbert Richter ergänzte, wenn die Verwaltung zu Punkt 2 die Möglichkeit einer Umsetzung sehe, würde er dem Beschluss folgen. Eine Bearbeitung nehme eine gewisse Zeitschiene in Anspruch.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, den Einwand von Herrn Fliegel könne er sehr gut verstehen. Es sei schwierig den Bürgern zu vermitteln, wenn man etwas nicht mehr umsetze, was man bereits zugesagt habe. Wenn einmal wieder Kapazitäten frei werden, könne man auch die Fahrradstraße weiterverfolgen.

Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, die CSU-Fraktion zusammen mit Stadtrat Ritter stünden natürlich zu ihrem Wort, was man in der Klausurtagung besprochen habe. Es sei auch der Sinn der Klausurtagung gewesen, Ressourcen für die Verwaltung freizubekommen. Speziell bei diesem spezifischen Punkt, habe man beim Beschluss bereits gesagt, dass es zwei Jahre oder noch länger dauern könne. Im Moment überarbeite man sowieso den Flächennutzungsplan, den man fortschreiben werde. Diesem Bauvorhaben habe das Gremium eigentlich grünes Licht gegeben. In dem Zusammenhang erinnerte er auch an einen Beschluss des Bauausschusses vom letzten Jahr für eine Zustimmung zu einer Baumaßnahme in Wallenhausen, die aber dann wieder vom Landratsamt nicht genehmigt wurde, weil sich herausgestellt hatte, dass sich die Halle auf Grünflächen befinde. Der Ausschuss hätte hier Baurecht geschaffen. Er sei der Meinung, dass man bei der Gesamtfortschreibung der Änderung des Flächennutzungsplanes solche Dinge miteinfließen lassen könne. Das sei auch der Wunsch in diesem Verfahren die die Bevölkerung zu beteiligen und sich so sogar positive Effekte herauskristallisieren können, gerade was Kosten anbelange. Das sei auch der Hauptgrund, warum seine Fraktion jetzt mit diesen Beschlussvorschlägen mitgehen könne.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, er sei etwas verwundert über die Äußerungen in der Einleitung von Bürgermeister Dr. Fendt, dass er doch für eine Umsetzung zu Punkt 2 sei, weil in der Sitzungsvorlage ein klarer Vorschlag durch die Entscheidung in der Klausurtagung dargestellt sei, dieses Grundstück in Bubenhausen zunächst einmal nicht zu entwickeln.

Bürgermeister Dr. Fendt stellt klar, dass er das so nicht gesagt habe. Er habe gesagt, man habe in der Klausurtagung entschieden, Bebauungspläne weiter fortzusetzen, wenn man bereits einen Beschluss dazu habe. Hier liege ein Beschluss vor.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof erwiderte, dass Herr Bürgermeister Dr. Fendt die Sitzungsvorlage für heute mitunterzeichnet habe und da stehe im drin, dass es eben im Moment nicht weiterverfolgt werde. Er habe Herrn Kollege Niebling jetzt so verstanden, dass auch die CSU-Fraktion für diesen Beschlussvorschlag sei, es im Moment eben nicht weiter zu verfolgen. Und das sehen seine Fraktion auch so. Damals wurde schon darauf hingewiesen, dass es kritisch sei und in der Klausurtagung wurde nochmal sehr deutlich, wie knapp die Personalkapazitäten seien. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sei noch lange nicht das Ende und niemand könne sich darauf berufen, dass er ein Baurecht hätte, weil das Gremium einmal gesagt habe, dass man ein Verfahren anfangen wolle. Es gebe noch keinen Beschluss dazu, dass dieser Bebauungsplan so gemacht werden und festgelegt werden solle. Insofern wolle seine Fraktion auch bei der Sitzungsvorlage bleiben und sie hoffen natürlich auch, dass man in zwei oder drei Jahren solche Dinge wieder angehen könne. Aber im Moment müsse man konsequent bleiben und sagen, man mache eben nur das, was wirklich unausweichlich sei und dazu gehöre das Projekt V-Markt.

Stadtrat Herbert Richter sagte, dass sich aufgrund der Wortbeiträge doch insgesamt ein gewisser Konsens abzeichne. In seiner Wortmeldung habe er erwähnt, dass man bei dem Bebauungsplan zur Abarbeitung einen gewissen zeitlichen Horizont habe. So war auch die Beschlussfassung. Deshalb würde er vorschlagen, zu den ersten zwei Punkten im Beschlussvorschlag gar nicht abzustimmen. Dann bleibe es so man es ursprünglich im Bauausschuss beschlossen und gegenüber dem Antragsteller signalisiert habe. Die Punkte 3 und 4 könne man so belassen.

Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, sagte, der Betroffene könne in zwei Jahren einen neuen Antrag stellen.

Abschießend schlug Bürgermeister Dr. Fendt vor, über die Punkte 1. und 2. des Beschlussvorschlags zusammen abzustimmen.

Beschluss:

1. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Stadtratsklausur vom März 2024 wird der Beschluss des Bauausschusses vom 15.01.2024, mit dem dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 152/1 Gemarkung Bubenhausen entsprochen wurde, aufgehoben.

2. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Stadtratsklausur vom März 2024 wird der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 152/1 Gemarkung Bubenhausen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 13:2

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

Beschluss:

„Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 1488/2 Gemarkung Biberachzell wird abgelehnt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

„Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flst.Nr. 239/11 Gemarkung Bubenhausen wird abgelehnt.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Ausschreibung Austausch der Fenster im Wohngebäude Heilig-Geist-Straße 7 (alle Fenster)

Sachverhalt:

Die Fenster an dem Mietwohnhaus in der Heilig-Geist-Straße 7 sollen ausgetauscht werden. Die Maßnahme betrifft den Austausch von insgesamt 29 Fenstern, diese werden in ihrer Optik nicht verändert und werden identisch den bisherigen Fenstern eingebaut. Zusätzlich sollen auch die Fensterläden vollständig erneuert werden.

Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wird derzeit beim Landratsamt Neu-Ulm eingeholt. Es gab hierzu bereits vorab Kontakt bezüglich der möglichen Gestaltung.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine kurze Diskussion über die vorgesehene Anzahl der bei der Ausschreibung zu beteiligenden Firmen an. Seitens der Verwaltung kam die Auskunft, dass viele Firmen angeschrieben werden, vor allem speziell ortsansässige.

Beschluss:

„Der Austausch der Fenster, sowie der Fensterläden an dem Mietwohnhaus in der Heilig-Geist-Straße 7 soll im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durch die Verwaltung erfolgen.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Ausschreibung Austausch der Fenster in der Musikschule (Ost-Seite + Anbau)

Sachverhalt:

Die Fenster an der Musikschule Weißenhorn sollen an der östlichen Seite, sowie beim Anbau ausgetauscht werden. Die derzeitigen Fenster sind veraltet, undicht und nicht mehr Stand der Technik. Die Fenster auf der westlichen Seite wurden bereits 2001 erneuert. Die Maßnahme betrifft insgesamt 29 Fenster, diese werden in ihrer Optik nicht verändert und werden identisch den bisher eingebauten Fenstern wieder mit Sprossen und Oberlichtern (wenn vorhanden) eingebaut.

Der Bescheid zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis vom Landratsamt Neu-Ulm mit Datum vom 30.08.2023 liegt bereits vor.

Die Maßnahme soll im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Austausch der Fenster an der Ostseite und beim Anbau der Musikschule soll im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durch die Verwaltung erfolgen.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Umnutzung und modernisieren der ehemaligen Lehrerwohnung Memminger Straße 83 in Weißenhorn zur GroßtagespflegeVergabe Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten

Sachverhalt:

Das Gebäudeensemble alte Schule-ehemalige Lehrerwohnung erhielt einen Fernwärmeanschluss. Das bestehende Heizungssystem kann nicht auf die neue Versorgung eingestellt werden. Leitungen, Heizkörper und Steuerung sind überaltert und unwirtschaftlich. Im Zuge der Umnutzung der Lehrerwohnung zu 2x Großtagespfleg wurden entsprechende Planungen vom HLS-Fachingenieur incl. hydraulischem Abgleich der Heizung durchgeführt.

Für die Ausschreibung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten wurden 12 Firmen aus der Umgebung angeschrieben (3xWeißenhorn, 2xUlm, 2xGünzburg, Pfaffenhofen, Bibertal, Elchingen, Langenau und Sonthofen).

Ø Es sind leider keine Angebote eingegangen.

Es erfolgt eine neue Angebotsaufforderung.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Umnutzung und modernisieren der ehemaligen Lehrerwohnung Memminger Straße 83 in Weißenhorn zur GroßtagespflegeVergabe Elektroarbeiten

Sachverhalt:

Das Gebäudeensemble alte Schule/ehemalige Lehrerwohnung erhielt mit dem Fernwärmeanschluss einen neuen Elektro-Erdanschluss. Im Gebäude ist noch die ursprüngliche 2-adrige Elektroinstallation vorhanden. Diese ist überaltert und entspricht nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Im Zuge der Umnutzung der Lehrerwohnung zu 2x Großtagespfleg wurden entsprechende Planungen vom Elektro-Fachingenieur durchgeführt.

Für die Ausschreibung der Elektroarbeiten wurden 10 Firmen aus der Umgebung angeschrieben (2xWeißenhorn, 2xNeu-Ulm, Vöhringen, Ulm, Günzburg, Ichenhausen, Blaustein, Erbach).

Die beiden abgegebenen Angebote wurden geprüft und gewertet vom Elektro-Fachingenieur Büro Puscher.

Der Schätzwert lag bei  — 84.982,27 € incl. 19% MwSt.

Das mindest-bietende Angebot liegt bei  —  84.403,15 € incl. 19% MwSt.

Das höchst-bietende Angebot liegt bei  —  107.311,17 € incl. 19% MwSt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den Mindestbietenden zu vergeben.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Auftrag für das Gewerk „Elektro“ am ehemaligen Lehrerwohnhaus, Memminger Straße 83 wird an den Bieter mit dem günstigsten Angebot in Höhe von 84.403,15 € incl. 19% MwSt. vergeben.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Vergabe für Einbau der Asphaltdeckschicht in der Max-Rauth-Straße

Sachverhalt:

Die Fertigstellung und der Einbau einer Asphaltdeckschicht im Bereich der Max- Rauth- Straße wurde in das diesjährige Bauprogramm aufgenommen. Die dortigen Wohnanlagen sind fertig gestellt.

Die vom Bauamt erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden an 11 Firmen versandt.

Zum Submissionstermin am 26.3.24 haben 8 Firmen ein Angebot abgegeben. Das mindestnehmende nachgerechnete Angebot wurde mit einer Bruttoangebotssumme i.H. von 39.876,31 € abgegeben. Das Angebot des Zweitbieters liegt bei 45.977,48 € der Höchstbieter liegt bei 59.555,45 €.

In den diesjährigen Haushalt wurden 40.000,-€ für die Fertigstellung dieser Maßnahme eingestellt.

Die Bauzeit wurde mit zwei Wochen, in einem vom Auftragnehmer zu wählenden Zeitfenster, von Mai bis September, vorgegeben. Für eine vom AN zu wählende Bauzeit, wird davon ausgegangen, dass mehrere Angebote bzw. wirtschaftlichere Angebote eingehen, falls von der Baufirma die Arbeiten mit einer anderen Maßnahme koordiniert werden können.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass zweite Bürgermeisterin Frau Lutz im Vorfeld durchaus ein paar berechtigte Nachfragen gestellt habe. Man habe immer mit Baumscheiben ein Problem. Man solle diese nicht weglassen, sondern diese seien manchmal nicht für die Zufahrt zum Grundstück am richtigen Platz. Es koste natürlich sehr viel Geld, die Zufahrten zu verlegen. Zwischenzeitlich habe man seitens der Verwaltung geklärt, wenn man die Baumscheiben erst später baue, wenn die bereits Häuser stehen, könne man die Zufahrten besser verwirklichen. Allerdings würde diese Vorgehensweise die Maßnahme dann deutlich teurer machen. Der Bauherr kenne den Bebauungsplan und müsse sein Haus so planen, dass die Baumscheiben nicht im Weg seien, ansonsten müsse dieser logischerweise die Kosten tragen. Die von Stadträtin Frau Lutz zu Recht aufgeworfene Frage sei, ob man die Baumscheiben künftig immer erst am Schluss verwirklichen könne, allerdings mit der Konsequenz, dass die Kosten deutlich teurer werden. Die Erschließungskosten müssen dann auf alle Bauwerber umgelegt werden.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte, dass dies auch ein Planungsproblem sei, denn eine Straße plane man eigentlich vor der Bebauung mit Häusern. Eine Straßenplanung habe auch ein gewisses Bild abzugeben, daher sollten auch die Bäume eine bestimmte Anordnung haben. Nicht dass man drei links stelle und zwei dann nach rechts verschiebe. Man müsse auf ein vernünftiges Straßenbild achten. Der andere Punkt sei, dass auch Leitungen in diesen Bereichen liegen, wo hinterher diese Baumscheiben errichtet werden. Daher sei es bei einer Planung nicht unbedingt die beste Vorgehensweise, die Baumscheiben am Schluss zu machen und alles wieder zu verlegen, wenn es nicht passe. Es werde immer Probleme geben. Man müsse sich frühzeitig abstimmen, wenn die Straße geplant sei und wenn der Bauherr seine Planung beginne, ob man so eine Baumscheibe noch verrücken müsste. Im Nachhinein sei es schlecht, aber ganz im Vorfeld könne man es auch nicht sagen.

Stadtrat Ulrich Fliegel sagte, abgesehen davon, was Frau Graf-Rembold gesagt habe, was sehr wichtig sei, habe er die Befürchtung, wenn man die Baumscheiben anfangs gar nicht einplane, werden sie später auch nicht umgesetzt oder es werde zumindest die Hälfe wegfallen. Bezüglich Baumscheiben höre er im Moment sehr häufig, dass diese überall nur ein Hindernis darstellen und im Weg seien. Aber letztendlich werte es eine Straße auch zu einem schönen Gesamtbild auf.

Stadträtin Kerstin Lutz meinte, dass man sich im Gremium relativ einig sei, dass Baumscheiben an solchen Straßen auch wichtig seien und dass diese da auch hingehören. Das war gar nicht die Thematik, um die es gehe, auch nicht, dass diese nicht von Anfang an da sein dürfen. Das Problem sei nur, man könne im Vorhinein nicht immer alles so planen, dass es am Ende dann passe. Aktuell haben man die Thematik nicht. Vielleicht könne man das Ganze auch mit mobilen Baumscheiben anlegen, damit die Planung schon anfangs klar sei. Dann wisse auch der Bauherr oder der Eigentümer, wo diese künftig positioniert werden sollen. Das Problem sei, dass nicht jeder selber baue, sondern auch Bauträger, die dann verkaufen und als späterer Eigentümer, könne man nichts mehr verändern. Sie schlug solche Baumscheiben vor, wie bei der Musikschule eingebaut wurden. Die Scheibe sei einfach nur draufgesetzt, so dass man sie ein stückweit verschieben könne.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold wendete ein, dass künftig diese Baumscheiben auch anders wie bisher ausgeführt werden, weil darunter Baumrigolen eingebracht werden müssen, damit der Wasserhaushalt für Bäume auch stimme. Auch deshalb sei man aufgrund der Planung irgendwann schon festgelegt.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, diese Diskussion sei ein Vorgriff auf den nächsten Bebauungsplan.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof meinte, er hätte diese zu dieser Diskussion gerne erklärt, ob es eine Zusatzsitzungsvorlage zu dem Thema Baumscheiben gegeben habe, da er der Meinung sei, dass es heute nur um die Vergabe der Asphaltarbeiten gehe.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass sei nur eine Zusatzinformation, weil einige der Bauwerber in der Vergangenheit ihre Häuser so gebaut haben, dass die Zufahrt im Hinblick auf die Baumscheiben nicht mehr funktioniere. Dies sei der Anlass zu dieser Diskussion gewesen, wie man dieses Thema in Zukunft bei den Bebauungsplänen regeln könne.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, dann wäre es doch eigentlich am sinnvollsten, dass diese Straße mit den Baumscheiben erst dann hergestellt werde, wenn klar sei, wo die einzelnen Baumscheiben sein werden. Man könne nicht einfach zu einem Bauwerber sagen, dass er Pech gehabt habe, da man gerade an der Stelle, an der eigentlich die Einfahrt sinnvollerweise zu planen wäre, eine Baumscheibe gesetzt habe. Wenn es noch möglich sei, würde er eine Zurückstellung beantragen bis klar sei, wo die Grundstückszufahrten sein werden.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass die Straße und die Häuser bereits da seien. Somit sei dies nicht mehr möglich.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ergänzte dazu, dass es zu großen Verzögerungen beim Baubeginn der Bauherren komme, wenn man die Straße erst nach dem Verkauf der Grundstücke plane. Straßenarbeiten, seien Arbeiten, die im Winter vergeben oder aufbereitet werden, damit im Frühling oder im Sommer begonnen werden könne. So verzögere man ein Bauvorhaben um ein Jahr. Die Verwaltung bekomme im August oder später keine Angebote mehr. Das sei schon ein Problem, dass man nicht lösen könne.

Stadtrat Peter Niesner sagte, er habe hier auch ein Verständnisproblem, dass sich aber sicher bei einer nochmaligen Diskussion beheben lasse. Man wisse doch im Voraus, an welcher Stelle ein Baum stehe und da müsse man als Bauwerber dementsprechend planen.

Beschluss:

„Der Auftrag zur Herstellung der Asphaltdeckschicht ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 39.876,31 €.“

Abstimmungsergebnis: : 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Bodenbelag EG des Museumsensembles

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 18.3.2024 wurde die Entscheidung zur Materialität des Bodenbelags zurückgestellt. Aus diesem Grund wird die Materialität vertieft beleuchtet.

Im laufenden Planungsprozess hat das Planungsbüro BBD im Hinblick auf die konstruktiven Herausforderungen und des geforderten Kostenbewusstseins den Bodenbelag im Erdgeschoss der beiden Gebäude als geschliffener Estrich geplant und kalkuliert.

Nach nun entstandener Diskussion in der letzten Stadtratssitzung möchten wir erneut darauf hinweisen, dass unser Anspruch von einem authentischen und behutsamen Umgang mit dem Denkmal mit dem gewählten Betonboden schwierig ist. Der vorgeschlagene geschliffene Estrich, somit ein „grauer Betonboden“, zeigt einen nicht wünschenswerten Bruch mit der historischen Substanz. Einstreuungen mit Farbpigmenten würden diesen Bruch etwas abschwächen, jedoch nicht beheben. Unsere Entscheidung über die Materialität ist somit eine Grundsatzentscheidung zum Umgang mit dem Denkmal.

Weißenhorn ist eine historische Stadt mit einer hohen Denkmaldichte. Wir alle erfreuen uns an dieser besonderen Atmosphäre und zeigen auch mit vielen Vorhaben, dass wir uns dessen sowohl bewusst sind, als dies auch fördern. Sowohl im kommunalen Bereich, als auch bei vielen einzelnen privaten Projekten. Hier zeigt sich auch das große Engagement privater Bürger, die oft auch mit kleinen Details, z.B. gerollten Fensterbrettern aus Kupfer, einer Farbberatung oder einer Hilfe beim Landesamt für Denkmalpflege auf uns zukommen und damit unsere städtische Einzigartigkeit fördern und behalten möchten.

Bei der Sanierung unseres Ensembles gehen wir mit guten Beispiel voran. Es werden neue Elemente bewusst eingefügt, Aufzüge und z.B. der Übergang im Oberen Tor. All dies sind solitäre Elemente, die an das Bestandsgebäude „angehängt“ oder man könnte auch sagen ergänzt werden. Es sollte uns ein Anliegen sein, substantielle Elemente, wie die Balken, das Mauerwerk oder auch den Boden möglichst zu erhalten, oder zumindest in einen ursprünglichen Zustand zurückzuführen.

Aus diesem Grunde wurde zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit eines Natursteinbelages, trotz Kostenbeeinflussung geprüft.

Die Kostenkalkulation für einen Natursteinbelag mit neuen Natursteinen verursacht nach heutiger Prognose eine Kostenmehrung von ca. 160.000,-€. Die Kalkulation basiert nicht nur auf einem Verlegepreis pro Quadratmeter des Steins, sondern umfasst alle erforderlichen Belange. Beispielsweise, Veränderungen in den Dämmmaterialen, den Tackerplatten für die oder auch der erforderlichen Estrichqualität. Weiter sind die Versorgungsleitungen für HLS und Elektro (überwiegend in den vorhandenen und unvermeidbaren Kreuzungsbereichen) entsprechend der Zulässigkeiten zu führen und werden nun teilweise über die Sockelleiste angefahren. Dies ist mit den reduzierten konstruktiv nutzbaren Höhen begründet. All diese Überlegungen sind in der Kostendarlegung involviert.

Die Kostenkalkulation vom Büro Beer, Bembè Dellinger für den Materialwechsel wurde vom Büro Dr. Schütz in der Kostensteuerung geprüft und eingearbeitet. Dieses Vorgehen wurde im Laufe der Kosteneinsparung entwickelt um eine weitere Kontrollebene mit großen Erfahrungen im Sanierungsbereich von Denkmälern zu installieren. Dies ist aus beiliegender Anlage der Kostensteuerung ersichtlich. Der Natursteinbelag ist mit 120.000,-€ kalkuliert und die dadurch anfallenden Kosten der KG 700 sind mit 39.874,93 € dargestellt, somit ergibt sich ein Mehrpreis von ca. 160.000,-€.

Aspekte für die vorgeschlagenen Bodenbeläge

Unter dem Aspekt, dass unser Gebäudeensemble das größte Ausstellungstück selbst darstellt, wäre die trendunabhängige Aufwertung der Gebäude durch einen Natursteinboden ein sehr behutsamer Umgang mit dem Denkmalensemble. Es werden durch den Naturstein die Räume atmosphärisch in einen historischen Zustand zurückversetzt.

In der Kostendarstellung vom 6.9.2023 wurde ein Kostenpuffer für die im Bauablauf entstehenden Problempunkte, sowie Unvorhergesehenes verankert.

Wie aufgezeigt wurde der eingeplante Puffer von 622.883,76 € zum jetzigen Stand mit zwei Positionen belastet. Zum einen mit der archäologische Baubegleitung 85.000,-€, als Auflage aus der Baugenehmigung. Und zum anderen mit einer höherwertigen Putzaufbereitung aufgrund der Anforderungen der Drucktexte aus der Museumsgestaltung, diese Anforderungen ergaben sich aus den inzwischen erfolgten Probedrucken an den Bestandswänden (Ansatz ca. 50.000,-€, noch nicht genauer definiert, jedoch auf sicherer Seite kalkuliert).

Die Materialveränderung des Bodenbelags in einen Naturstein kann im Kostenpuffer zum jetzigen Stand aufgenommen werden.

Falls die aus einem laufenden Bauvorhaben recycelbaren Solnhofer Platten einsetzbar sind, wäre eine Nutzung anzustreben. Dies wäre eine sehr gute Möglichkeit Nachhaltigkeit zu leben und achtsam mit historischen Materialien umzugehen. Der Materialwert für die Platten ist gering (ca. 5.000,-€). Eine aufwendige Nachbearbeitung der Platten schließt sich aus, sonst sollte auf einen Einsatz generell verzichtet werden. Eine Gewährleistung vom verlegenden Handwerker wird nicht erlangt werden können. Ein Mehraufwand in der Verlegung ist zu kalkulieren. Dies ist zum jetzigen Stand nicht möglich, da hierzu das Material mit Handwerksfirmen besichtigt und eingeschätzt werden muss. Dieser Zeitaufwand ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erbringen, da die Ausschreibungen für den aktuellen Bauablauf erarbeitet werden. Der Einsatz wird nur erwogen, wenn sich dies innerhalb der Verlegung mit neuem Naturstein befindet.

Da die weitere Bearbeitung durch die Planungsbüros eine Aussage zur konstruktiven Ausführung benötigt, ist die Grundsatzentscheidung des Materials wichtig. Bereits jetzt wurden uns Verzögerungen der Planungsbüros mitgeteilt und der Bauzeitenplan wird überarbeitet.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt ging darauf ein, dass das Thema Ausführungsstandard des Bodenbelags im Museumsensemble bereits Gegenstand der letzten Stadtratssitzung gewesen sei. Da habe der Stadtrat entschieden, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und erneut im Bauausschuss vor zu beraten. Eine abschließende Entscheidung solle dann nächste Woche in der Stadtratssitzung getroffen werden. Da das Museum für viele Jahrzehnte gestaltet werde, sei er der Meinung, dass man vor etlichen Jahrhunderten bei einer hochwertigen Sanierung bestimmt keinen Betonboden, sogar noch mit Sprenkel, verlegt habe. Ein Bodenbelag müsse auch zum Standard passen. Man habe jetzt die Möglichkeit gehabt, Solnhofer Platten zu einem sehr günstigen Preis erwerben zu können. Es sei gut, wenn man versuche, etwas zu recyceln. Durch die ersten Submissionen zur Museumssanierung habe man Kosten einsparen können und habe daher einen Puffer.

Im Verlauf der Diskussion ging das Gremium auf das Kostencontrolling ein. Stadtrat Herbert Richter möchte zur Sitzungsvorlage vor jeder Vergabe die aktuellen Kosten dargestellt haben, so wie in der Anlage zur heutigen Sitzungsvorlage. Stadtrat Ulrich Hoffmann halte die Idee mit dem Recyceln von Solnhofer Platten für das Gebäude als sehr angemessen. Auch Stadtrat Ulrich Fliegel könne sich in dem historischen Gebäude keinen gestrichenen Estrich wie in einer Halle verwendet, vorstellen. Stadtrat Philipp Hofmann wollte wissen, zu welchem Zeitpunkt man wisse, ob man diese recycelten Platten verwenden könne. Stadtrat Andreas Ritter fragte nach der Farbgebung der Platten.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold erklärte, dass die Platten derzeit in Rahmen der Sanierung eines Klosters ausgebaut werden. Sobald die Lieferung bei uns eingegangen sei, werde ein Natursteinverleger diese begutachten und beurteilen, ob sie von der Materialstärke her in das Museum eingebaut werden können. Von der Farbgebung her sehen diese so aus wie im Rathaus

Beschluss:

„Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kostenmehrungen zu akzeptieren und die Verwaltung zu beauftragen, als Bodenbelag im Erdgeschoss Naturstein zu verwenden. Sofern es faktisch möglich ist, sollen die gebrauchten Solnhofer Platten eingebaut werden.“

Abstimmungsergebnis: : 12:3

Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.

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10.

Anfragen der Stadträte

10.1.

Anfrage Stadtrat Peter Niesner

Stadtrat Peter Niesner sagte, er habe heute Abend auf dem Weg von Weißenhorn kommend nach Biberachzell an einem Verkehrsschild vor dem Kindergarten eine lange ziemlich dünne Stange gesehen. An dieser sei unten provisorisch sehr viel Elektronik montiert und oben eine Kamera. Er fragte die Verwaltung, nach dem Sinn und Zweck dieser Kamera.

Bürgermeister Dr. Fendt informierte das Gremium darüber, dass es sich hierbei um eine beauftragte Verkehrszählung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Marktsteig IV“ handele. Diese werde in Absprache mit der Polizei durchgeführt.

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10.2.

Anfrage Stadtrat Christian Simmnacher

Stadtrat Christian Simmnacher sagte, seine Anfrage ziele auf das seit dem 01.04.2024 in Deutschland legalisierte Rauchen von Cannabis ab. Da in nächster Zeit auch einige Veranstaltungen in Weißenhorn anstehen, bei denen die Stadt selbst Veranstalter sei, z.B. die Kulturnacht, das Stadtpark-Open-Air oder die Sommernachtskonzerte, fragte er, ob es denkbar und möglich sei, wie es auch bereits in anderen Städten, wie in Stuttgart schon beim Frühlingsfest praktiziert werde, bei Veranstaltungen auf Plätzen ein Rauchverbot von Cannabis im Rahmen einer Ortsrechtssatzung und Grünsatzung zu erlassen. Dies wäre zum Schutz der Allgemeinheit und vor allem zum Schutz der Kinder sinnvoll.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte eine Prüfung zu.