Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔ 1.476.800,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf ⇔720.300,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ⇔ 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
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| (1) | Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf ⇔1.040.200,00 € |
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| festgesetzt (Verwaltungsumlage). |
| (2) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf ⇔ 0,00 € |
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| festgesetzt (Investitionsumlage). |
| (3) | Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2025 - besuchten, umgelegt. |
| (4) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2025 auf 290 Schüler festgesetzt. |
| (5) | Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die |
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| Betriebskostenumlage auf ⇔ 3.586,8965517 € |
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| Investitionsumlage auf ⇔ 0,000000 € |
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| festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf ⇔ 100.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.