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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 51.974.000,-- Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 16.975.000,-- Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb wird auf 507.500,-- Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.190.000,-- Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) —  340 v. H.

b) für die Grundstücke (B) —  340 v. H.

2. Gewerbesteuer —  340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.500.000,-- Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Weißenhorn, 24.04.2023
Stadt Weißenhorn:
gez.
Jutta Kempter
3. Bürgermeisterin