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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn (verwaltet von der Stadt Weißenhorn, Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Stiftungsgesetz vom 26.11.1954 (BayRS II Seite 661) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  172.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  91.100,00 EUR

ab.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Weißenhorn, 24.04.2023
Stadt Weißenhorn:
gez.
Jutta Kempter
3.Bürgermeisterin