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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung Stadtrat am 24042023 oeffentlich

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1.1.

Bekanntgaben - Bushaltestellen barrierefrei machen

Dritte Bürgermeisterin Kempter gab zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt, dass der Tagesordnungspunkt „Sachstand barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ in der Sitzung des Stadtrates am 15. Mai 2023 behandelt wird. Dies für den Stadtrat zur Kenntnis.

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2.

Niederlegung des Amtes Herr Frank Ilg

Sachverhalt:

Stadtrat Frank Ilg, teilte der Verwaltung mit, dass er sein Amt als Stadtrat aus unterschiedlichen Gründen niederlegen möchte. Die Amtsniederlegung ist zwischenzeitlich ohne Angaben von Gründen möglich.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GLKrWG führt die Niederlegung des Amtes zum Amtsverlust. Der Amtsverlust tritt nicht Kraft Gesetz ein, sondern bedarf einer förmlichen und verbindlichen Feststellung durch den Stadtrat. Dieser entscheidet ebenfalls über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG).

Somit soll in der heutigen Sitzung des Stadtrates sowohl über die Niederlegung des Amtes von Herrn Frank Ilg als auch über das Nachrücken des Listennachfolgers Martin Mundt entschieden werden.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Mitglieder des Stadtrates und dritte Bürgermeisterin Kempter bedankten sich für die von Herrn Frank Ilg geleistete, engagierte Stadtratstätigkeit und wünschten ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt die Niederlegung des Amtes von Herrn Frank Ilg mit Wirkung des 24. April 2023 und stellt diese förmlich und verbindlich fest. Der Stadtrat bedankt sich bei Herrn Ilg für die geleistete Arbeit.“

Herr Ilg nahm wegen persönlicher Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.

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3.

Nachrücken des Listennachfolgers Herr Martin Mundt

Sachverhalt:

Stadtrat Ilg teilte der Verwaltung mit, dass er sein Amt als Stadtrat niederlegen möchte. Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GLKrWG führt die Niederlegung des Amtes zum Amtsverlust. Der Amtsverlust tritt nicht Kraft Gesetz ein, sondern bedarf einer förmlichen und verbindlichen Feststellung durch den Stadtrat. Dieser entscheidet ebenfalls über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG). Somit soll in der heutigen Sitzung neben der Amtsniederlegung von Herrn Frank Ilg auch über das Nachrücken des Listennachfolgers Martin Mundt entschieden werden. Steht fest, dass ein Stadtrat sein Amt verliert bzw. dass er dieses niederlegen möchte, so muss der Stadtrat dieses Ereignis nicht abzuwarten. Vielmehr kann das Amtshindernis festgestellt und für den Fall seines Eintritts auch schon ein Listennachfolger bestimmt werden.

Bei der vergangenen Kommunalwahl am 15. März 2020 erhielt der Wahlvorschlag Nr. 03 FREIE WÄHLER Bayern/Weißenhorner Überparteiliche Wähler e.V. (FREIE WÄHLER/WÜW) 6 Sitze. Aufgrund eines Fraktionswechsel nach der Wahl und vor Beginn der Amtsperiode, gibt es derzeit 5 Sitze. Diese sind besetzt durch Jutta Kempter, Dr. Jürgen Bischof, Frank Ilg, Bernhard Jüstel und Johannes Amann. Als erster Listennachfolger wurde Herr Martin Mundt mit 1.162 gültigen Stimmen wählt. Herr Mundt möchte als Listennachfolger künftig Teil des Stadtrates sein, sodass das Gremium in der heutigen Sitzung die Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers treffen kann. Durch den „fliegenden Wechsel“ kann sichergestellt werden, dass der Stadtrat ununterbrochen besetzt ist.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt in Folge der Amtsniederlegung von Herrn Frank Ilg, das Nachrücken des Listennachfolgers Martin Mundt mit Wirkung des 24.04.2023 und stellt dies förmlich und verbindlich fest.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Vereidigung des Listennachfolgers Herr Martin Mundt

Sachverhalt:

Nach Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) sind die neugewählten Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form durch den Bürgermeister zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Hinweis: Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Kann aus Glaubens- oder Gewissensgründen kein Eid geleistet werden, so kann anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ gesprochen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel eingeleitet werden.

Nachdem Herr Martin Mundt als Listennachfolger auf Herrn Frank Ilg folgt, wird er in der heutigen Sitzung vereidigt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter vereidigte den neuen Stadtrat Martin Mundt.

Beschluss:

-/-

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5.

Änderung der Besetzung der Ausschusssitze, der Entsendungen und der Bestellungen des Wahlvorschlages 03 FREIE WÄHLER/WÜW

Sachverhalt:

Durch die Amtsniederlegung von Herrn Ilg und das Nachrücken von Herrn Mundt, müssen die Ausschusssitze, die Entsendungen und die Bestellungen des Wahlvorschlages 03 FREIE WÄHLER/WÜW neu besetzt werden.

Nach Rücksprache mit der Fraktion sollen die Ausschüsse wie folgt besetzt werden:

Folgende Änderungen bei den Entsendungen von Vertretern ergeben sich durch die Amtsniederlegung bzw. das Nachrücken:

Folgende Änderungen ergeben sich bei den Bestellungen:

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt, die Ausschusssitze, die Entsendungen und die Bestellungen des Wahlvorschlages 03 FREIE WÄHLER/WÜW wie folgt zu ändern:

Ausschussbesetzungen

Entsendungen

Bestellungen

.“

Stadträtin Probst war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weißenhorn - In der Fassung vom 24.04.2023

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung wurde zuletzt per Beschluss in der Sitzung des Stadtrates des 21.11.2022 geändert. Folgende Inhalte wurden im Entwurf der „Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weißenhorn“ in der Fassung vom 24.04.2023 geändert:

1. Veränderungen durch die Amtsniederlegung bzw. das Nachrücken (D. Anlagen zur Geschäftsordnung)

Unter anderem wird durch die Amtsniederlegung von Herrn Stadtrat Frank Ilg und dem Nachrücken von Herrn Martin Mundt folgende Änderungen notwendig:

Ausschussbesetzungen

Entsendungen

Bestellungen

2. Veränderungen im Rechnungsprüfungsausschuss (D. Anlagen zur Geschäftsordnung)

Stadtrat Christian Simmnacher teilte mit, dass künftig Frau Kerstin Lutz stellvertretendes Ausschussmitglied sein wird und Christian Simmnacher stimmberechtigtes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein wird.

3. Korrektur der Regelung der Stundung (§ 9 und § 14)

Der Fachbereich 3 teilte mit, dass die Regelung der Stundung sowohl in § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a. ii. Nr. 3 Buchstabe a. und b. als auch in § 14 Abs. 2 Buchstabe b. iii. Nr. 1. Und Nr. 2 der Geschäftsordnung korrigiert werden muss.

Beide letzten Unterpunkte sind zu streichen, da es keine gesetzlichen Stundungen gibt und Zinsen kraft Gesetz entstehen.

4. Anpassung Datum letztmalige Änderung der Gemeindeordnung (Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Geschäftsordnung)

Der Stadtrat gibt sich auf Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung. Hierbei muss das Datum der Letzen Änderung der Gemeindeordnung auf den 9. Dezember 2022 angepasst werden.

5. Beteiligtenrechten in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden (§ 9 und § 14)

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Weißenhorn in der aktuellen Fassung sieht in § 9 Abs. 3 Ziff. 2 d die umfassende Zuständigkeit des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses für die Wahrnehmung von Beteiligtenrechten in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden vor.

Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass durch die Bauleitplanung benachbarter Gemeinden / Städte in den seltensten Fällen die Belange und insbesondere die städtebauliche Entwicklung der Stadt Weißenhorn betroffen sind. Gleichwohl ist die Erstellung einer Sitzungsvorlage in jedem Einzelfall erforderlich um der Geschäftsordnung in der aktuellen Fassung zu genügen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Beschlussfassung im Bau-, Umwelt- und Werksausschusses nur dann herbeizuführen, wenn im Einzelfall tatsächlich die Belange der Stadt Weißenhorn in relevanter Weise betroffen sind. Ansonsten soll die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der genannten Beteiligungsrechte auf den ersten Bürgermeister übertragen werden.

Die Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren soll ohne Einschränkungen in der Zuständigkeit des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses verbleiben.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Dr. Bischof schlug vor, dass über den 5. Punkt, so wie dieser in der Sitzungsvorlage aufgeführt ist, nicht beschlossen werden sollte. Im Falle von Beteiligungsrechten würde dies dem Stadtrat oder dem Bau-, Umwelt- und Werksausschuss nicht mehr vorgelegt, sondern direkt von der Stadtverwaltung bearbeitet werden. Stadtrat Dr. Bischof findet die Beteiligung eines entsprechenden Ausschusses durchaus sinnvoll. Hier könnten wichtige Hinweise aus dem Gremium an die Stadtverwaltung erfolgen, welche vielleicht im ersten Moment nicht auffallen. Stadtrat Dr. Bischof hält es deshalb nicht für sinnvoll, dass in augenscheinbaren klaren Fälle dies von der Stadtverwaltung bearbeitet wird, sondern wie bisher, dem betreffenden Gremium vorgelegt wird. Dies sei mit keinem großen Zeitaufwand verbunden. Er bittet deshalb, über den 5. Punkt separat abstimmen zu lassen und schlägt vor, diese Änderung abzulehnen.

Stadtrat Richter teilte mit, dass ebenfalls innerhalb der Fraktion der SPD über diesen 5. Punkt beraten wurde. Es soll, wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, verfahren werden. Es gibt mit Sicherheit Themenbereiche, welche Interessant sind und die Stadt Weißenhorn betreffen, wie beispielsweise Angelegenheiten direkt an der Gemarkungsgrenze Weißenhorns oder Themen des überörtlichen Straßennetzes. Hier vertraue Stadtrat Richter voll und ganz auf das Urteilsvermögen der Stadtverwaltung und die Sensibilität, entsprechende Themen in den Stadtrat oder den Bau-, Umwelt- und Werksausschuss zu geben. Der Vorschlag der Stadtverwaltung sollte unterstützt und mitgegangen werden.

Stadtrat Niebling schließt sich der Aussage von Stadtrat Richter an. Man könne dem Beschlussvorschlag, wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen, zustimmen. Der 5. Punkt betrifft nicht nur die Stadt Weißenhorn, sondern die allgemeine Planung, Feststellungsverfahren und die Raumordnung. Dies werde bisher im Stadtrat beschlossen, richtig sei dies jedoch im Bau-, Umwelt- und Werksausschuss.

Dritte Bürgermeisterin Kempter ließ über die Punkte 1 – 4 und über den 5. Punkt abstimmen.

Beschluss 1:

„Der Stadtrat beschließt, die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Änderung der „Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weißenhorn“ in der Fassung vom 24.04.2023 in den folgenden Nummern 1-4:

1.

Veränderungen durch die Amtsniederlegung bzw. das Nachrücken (D. Anlagen zur Geschäftsordnung)

2.

Veränderungen im Rechnungsprüfungsausschuss (D. Anlagen zur Geschäftsordnung)

3.

Korrektur der Regelung der Stundung (§ 9 und § 14)

4.

Anpassung Datum letztmalige Änderung der Gemeindeordnung (Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Geschäftsordnung)

Abstimmungsergebnis 1: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss 2:

„Der Stadtrat beschließt, die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Änderung der „Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Weißenhorn“ in der Fassung vom 24.04.2023 in der folgenden Nummer 5:

5. Beteiligtenrechten in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden (§ 9 und § 14)

Abstimmungsergebnis 2: 18:3

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

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7.

Beamtenrecht - Gesetz zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile - Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung

Sachverhalt:

Am 4. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 4/18 u. 2 BvL 6/17 u.a.) eine Entscheidung zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile gefasst. Die Umsetzung dieser Entscheidung erfolgte im Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10.03.2023 (GVBl. Nr. 5/2023 S. 80).

Kernelement der Neuregelung ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags zu einem Orts- und Familienzuschlag. Das bedeutet, dass künftig neben dem Familienstand und der Familiengröße auch der Wohnort (Hauptwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz, § 21 Abs. 2 und § 22 BMG) für die Bemessung der Bezüge relevant sein wird. Hierfür werden die Tabellen des Orts- und Familienzuschlags künftig zwischen sieben Ortsklassen unterscheiden, die sich nach den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes richten.

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Am 2. März 2023 hat der Bayerische Landtag abschließend darüber beraten und die Neuregelung beschlossen. Das Gesetzt tritt nicht rückwirkend in Kraft, enthält aber für die Zeit zwischen Verkündigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Nachzahlungsregelungen. Die Neuausrichtung richtet sich hierbei neben den aktiven Beamt*innen auch an die Versorgungsempfänger*innen.

Grundsätzlich müssen Besoldungsansprüche, wegen Verletzung der Alimentationspflicht durch den Dienstherren, zeitnah gerichtlich oder durch Widerspruch von Beamt*innen eigenständig geltend gemacht werden.

Sowohl der Freistaat Bayern als auch die Landeshauptstadt München verfährt bei der Umsetzung des Gesetzes zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteilte zugunsten der Beamt*innen(Versorgungsempfänger*innen und verzichtetet für die Jahre 2020, 2021 sowie 2022 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung. Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung erfolgt somit eine eventuelle Nachzahlung an die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen rückwirkend bis 2020 von Amts wegen. Folglich müssen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen diesbezüglich nichts veranlassen. Anträge und Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bzw. Versorgungen sind insoweit nicht erforderlich.

Die Stadt Weißenhorn möchte sich gerne an die Vorgehensweise des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München anlehnen und bittet das Gremium um dessen Zustimmung.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter übergab Geschäftsleiterin Müller zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes das Wort. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt, bei der Umsetzung des Gesetzes zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteilte zugunsten der Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 sowie 2022 zu verzichten. Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung erfolgt somit eine eventuelle Nachzahlung an die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen rückwirkend bis 2020 von Amts wegen. Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen haben diesbezüglich nichts veranlassen. Anträge und Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bzw. Versorgungen sind insoweit nicht erforderlich.

Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an die Regelung beim Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Beauftragung einer Potentialanalyse nebst Richtlinien zur objektiven Beurteilung der Geeignetheit von Flächen zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen; Beschlussfassung

Sachverhalt:

Derzeit mehren sich die Anfragen von Investoren / Projektentwicklern welche auf der Gesamtgemarkung Weißenhorn Freiflächen-PV-Anlagen realisieren möchten. Hierzu bedarf es in der Regel der Aufstellung eines Bebauungsplans sowie einer damit einhergehenden partiellen Änderung des Flächennutzungsplans.

Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bearbeitung solcher Anfragen zu erreichen schlägt die Verwaltung vor, ein Büro mit einer Potentialanalyse zu beauftragen um geeignete Flächen (und ungeeignete) Flächen für die Realisierung solcher Anlagen zu ermitteln.

Die Verwaltung hatte dazu bereits Gespräche mit dem Büro wgf Landschaft aus Nürnberg, welches für die Stadt Weißenhorn den Landschaftsplan im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans erstellen wird (in Bürogemeinschaft mit dem beauftragten Büro Die Stadtentwickler). Die Präsentation zur Vorgehensweise des Büros ist der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Durch die Analyse der vorhandenen Daten (ALKIS, Luftbilder, Schutzgebiete, Energieatlas, Umweltatlas, FIN-Web des Bay. Landesamts für Umwelt, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne u. a.) sollen zunächst nicht geeignete Standorte ausgeschlossen werden.

Über die bloße Analyse der vorhandenen Daten hinaus sollen dann für grundsätzlich geeignete Standorte belastbare, objektive Abwägungskriterien entwickelt werden, um die Geeignetheit von angefragten Flächen unter Einbeziehung kommunaler, regionaler Aspekte bewerten zu können. Diese kommunalen Kriterien sollen in drei Werkstattrunden unter Einbeziehung eines noch zu definierenden Gremiums sowie durch Begehungen vor Ort entwickelt werden und dann vom Stadtrat beschlossen werden.

Im Ergebnis soll es der Verwaltung so ermöglicht werden, in Anwendung der beschlossenen Kriterien in den meisten Fällen selbstständig über entsprechende Anfragen zu entscheiden.

Der Verwaltung liegt weiter ein Angebot der Firma VENSOL NEUE ENERGIEN GMBH zur Ermittlung geeigneter Flächen vor. Dieses beinhaltet die GIS gestützte Analyse des Stadtgebiets zur Feststellung von nicht oder nur bedingt geeigneten Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen mittels amtlicher und frei verfügbarer Geodaten. Weiter sollen durch Ortseinsicht umsetzungsfähige Bereiche gefunden werden. Dieses Angebot umfasst jedoch nicht die Entwicklung kommunaler, objektiver Kriterien zur Bewertung von Realisierungsanträgen.

Da es nach Auffassung der Verwaltung unerlässlich ist, solche Kriterien an die Hand zu bekommen, um Anfragen bzgl. konkreter Flächen objektiv und transparent bearbeiten zu können wird die Verwaltung, einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt, auf die Firma VESOL zugehen und abfragen, ob der Leistungsumfang ihres Angebots vergleichbar mit dem Umfang des Büros wgf Landschaft ausgeweitet werden kann.

Um bis zum Vorliegen der Analyse und der Abwägungskriterien keinen Investor zu benachteiligen, schlägt die Verwaltung vor, bis dahin über solche Anfragen nicht zu entscheiden, sondern die Antragsteller bis zur Vorlage der Analyse um Geduld zu bitten.

Unter Einbeziehung der zu erzielenden Synergieeffekte durch die gleichzeitige Bearbeitung des Landschaftsplans rechnet das Büro wgf Landschaft mit Gesamtkosten für die Erstellung der Analyse und der kommunalen Kriterien von max. 15.000€. Die Verwaltung wird vorbehaltlich des beantragten Beschlusses auf zwei weitere Büros zugehen und diese zur Abgabe von Angeboten über einen mit der Vorgehensweise des Büros wgf Landschaft vergleichbaren Leistungsumfang auffordern.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter übergab Herrn Meyer, Leiter des Fachbereiches Planen und Bauen, das Wort zur Vorstellung des vorliegenden Tagesordnungspunktes.

Stadtrat Richter bedankte sich für den Vortrag von Herrn Meyer. Man sei gerade bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Hier muss unter anderem die Thematik der erneuerbaren Energien beachtet werden. Er halte es für sehr wichtig, dass die planerischen Grundlagen erarbeitet werden können. Stadtrat Richter teilte mit, dass der Regionalverband Donau-Iller im Oktober 2022 eine sogenannte Planhinweiskarte explizit zum Potential von möglichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht hat. Diese soll den Kommunen als Planungshilfe dienen. Das Büro, welches den Zuschlag erhält, könnte diese Planhinweiskarte als Grundlage zum Einstieg nutzen. Außerdem machte Stadtrat Richter darauf aufmerksam, dass Nummer 2 des Beschlussvorschlages sehr endgültig erscheine. Er schlägt vor, eine Ergänzung vorzunehmen, dass Investoren oder Interessenten darauf hingewiesen werden, dass sich die Stadtverwaltung derzeit im Planungsprozess befinde um entsprechende Flächen, welche zur Verfügung gestellt werden können, zu finden. Die Ausschreibung soll schnellstmöglich gestartet werden, um mit der planerischen Umsetzung zeitnah anzufangen.

Stadtrat Niebling merkte an, dass bereits in den letzten zwei Monaten über diese Thematik beraten wurde. In der Sitzung des Stadtrates im Februar 2023 ging es hierbei um die Windvorranggebiete. Die Firma Vensol stellte dies in der Sitzung vor. Hier waren die Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bereits Thema gewesen. Stadtrat Niebling fragte hier explizit nach, ob die Firma Vensol im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eine Analyse durchführen könnte. Inzwischen liegt das Angebot vor. Der Betrag des Angebotes ist sehr niedrig, sodass über diesen Betrag sicherlich keine Ausschreibung erfolgen müsse. Die Firma Vensol ist in der Lage, nach Beauftragung innerhalb von 6 Wochen eine Voranalyse vorzulegen. Die andere Firma könnte die Voranalyse in den Flächennutzungsplan einarbeiten. Dies wäre der schnellste Weg um in der Thematik voranzukommen. Die Investoren oder Landwirte müssten nicht lange vertröstet werden. Der Betrag des Angebotes, welcher im Raum steht, sei gerechtfertigt, da man hierdurch eine zweite Ansicht hat. In diesem Fall handelt es sich um die erste Ansicht eines Büros, welchem bereits vertraut wird, da dieses bereits die Windradanalyse durchgeführt hatte und mit dem Standort in Babenhausen zudem nahegelegen zur Stadt Weißenhorn ist. Stadtrat Ritter und die Fraktion der CSU würde deshalb beantragen, die Firma Vensol direkt mit der Analyse zu beauftragen und dies im Anschluss im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Bzgl. des 2. Punktes des Beschlussvorschlags ist zu sagen, dass dieser in Ordnung sei, für die Fraktion der CSU sei es jedoch auf diesem Gebiet wichtig zu wissen, wer bereits einen Antrag gestellt hat. Der aktuelle Sachstand sollte einmal im halben Jahr aktualisiert werden, da davon auszugehen ist, dass man in einem halben Jahr noch nicht so weit ist, dass die Vorranggebiete und die Nichtvorranggebiete festgelegt wurden. Stadtrat Niebling ist der Meinung, dass man sich auf dem schnellsten Wege befinde, wenn sogleich die Vorranganalyse durchgeführt wird um dies mit in den Flächennutzungsplan mit einfließen zu lassen. Er hofft darauf, dass die anderen Ratsmitglieder derselben Auffassung sind, damit man hier schleunigst vorankommt.

Stadtrat Hofmann Ulrich teilte mit, dass die Fraktion der ÖDP dem Anliegen grundsätzlich zustimmt, allerdings möchten sie an die Dächer erinnern. Es wird Photovoltaik vor allem auf den Dächern benötigt, bevor man Flächen damit „vollkleistert“. Diese dürfen nicht vergessen werden.

Stadtrat Richter fragte bei Herrn Meyer nach, ob es vergaberechtlich Probleme geben würde, wenn man die Voranalyse, zur Beschleunigung der Thematik, beauftragen würde.

Herr Meyer antwortete, dass es vergaberechtlich keine Probleme gibt. Es stellt sich nur die Frage, wenn das Ergebnis dieser Voranalyse direkt in den Flächennutzungsplan überführt werden soll, fehlt es an dem, was im zweiten Schritt erarbeitet werden sollte. Wenn nur Flächen ausgeschlossen werden, geschätzt könnten dies ca. 1/3 der Gesamtgemarkung Weißenhorn sein, dann sind 2/3 der Flächen grundsätzlich geeignet. Man müsste sich aber Gedanken machen, ob solche Freiflächenanlagen, beliebig verteilt über die Flur, auch gewünscht sind. Es sei zu überlegen, ob der Stadtrat die Möglichkeit weiter einschränken möchte, indem weitere Kriterien festgesetzt werden und das Ergebnis erst danach in den Flächennutzungsplan überführt werden soll.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass durch die Erklärung von Herrn Meyer davon auszugehen ist, dass es sich hier um einen langwierigen und bürokratischen Vorgang handle. Die Voranalyse könnte jetzt beauftragt werden. Das Ergebnis würde in sechs Wochen vorliegen. Mit diesem Ergebnis könnte man erneut in die Diskussion gehen. Das Büro, welches den Flächennutzungsplan fortschreibt, muss den rechtlich vorgeschriebenen Rahmen einarbeiten und umsetzen. Dieser Schritt würde somit nicht übergangen werden. Stadtrat Niebling sieht dies als positiven Aspekt. Er sehe dies als Voranalyse oder sogar als Parallelanalyse aus der noch bessere Erkenntnisse gewonnen werden könnten, um nicht noch mehr Zeit durch lange Ausschreibungen zu verlieren. Die Thematik käme durch die Voranalyse schneller ins Laufen.

Stadtrat Richter verglich die Thematik mit der vor zwei Monaten behandelten Windenergie. Das Ergebnis der durchgeführten Analyse war die Erkenntnis über die Flächen welche grundsätzlich für Windenergie geeignet wären. Im Umkehrschluss heißt dies nicht, dass diese festgelegten Flächen auch tatsächlich für Windenergie mitunter zur Verfügung gestellt werden. In der Thematik der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wäre hier analog zu verfahren. Durch diese Voranalyse könnten somit zügig die Flächen analysiert werden, welche überhaupt für solch ein Vorhaben zur Verfügung stehen würden. In einem zweiten Bearbeitungsschritt als Ergänzungsauftrag des bereits jetzt beauftragen Büros, können entsprechende Kriterien erarbeitet werden, durch welche man sich auf bestimmte Bereiche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen konzentrieren könne und wo man diese für sinnvoll erachtet.

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

Abstimmungsergebnis: 21:0 (Zustimmung)

Nach einer kurzen Diskussion wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

Stadtrat Kühle erkundigte sich bei Herrn Meyer, ob ein Antragsteller (Investor) einen Rechtsanspruch auf Flächen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage erhält, wenn die Stadtverwaltung eine Voranalyse beauftragt.

Fachbereichsleiter Meyer teilte mit, dass der Antragsteller nie einen Rechtsanspruch erhalten wird. Selbst wenn von der Stadtverwaltung Kriterien erarbeitet wurden. Für solch ein Vorhaben wird immer ein Bebauungsplan benötigt. Ein Anspruch auf einen Bebauungsplan kann weder durch Vertrag, noch durch andere Mittel begründet werden. Man sei trotzdem verpflichtet die Gleichbehandlung zu wahren. Deshalb sollte die Stadtverwaltung objektive Kriterien bekommen um transparent über Anträge von Investoren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entscheiden zu können, auch wenn dies im zweiten Schritt nochmals Zeit und Geld kostet.

Stadtrat Niebling schlug die umgehende Beauftragung der Firma Vensol, mit der Voranalyse, wie sie angeboten wurde, vor. Dies soll im Beschlussvorschlag aufgenommen werden. Nach der Beauftragung könnte nach sechs Wochen das erste Ergebnis vorliegen. In der Nummer 2 des Beschlussvorschlags soll aufgenommen werden, dass die Mitglieder des Stadtrates über den aktuellen Stand der Anfragen der Investoren und der Projektentwickler informiert werden sollen.

Beschluss:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Firma VENSOL NEUE ENERGIEN GMBH gemäß Angebot vom 24.03.2023 mit der Ermittlung von Eignungsflächen für PV-Anlagen auf der Gesamtgemarkung Weißenhorn zu beauftragen.

2.

Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Beachtung des Vergaberechts, auf Basis der Ergebnisse der Firma VENSOL ein Büro mit der Erarbeitung von objektiven Kriterien zu beauftragen um transparent unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über Anträge entscheiden zu können. Der Kostenrahmen darf 15.000 € nicht überschreiten.

3.

Bevor PV-Anlagen auf Freiflächen angebracht werden, ist zu überprüfen, ob es Dachflächen gibt, welche sich zur Installation eignen.

4.

Anfragen von Projektentwicklern/Investoren zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen sollen aus Gründen der Gleichbehandlung bis zum Vorliegen der Analyse/Richtlinien/Kriterien nicht entschieden werden. Die Mitglieder des Stadtrates sind über den aktuellen Stand der Anfragen der Projektentwickler/Investoren in regelmäßigen Abständen zu informieren.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn

Sachverhalt:

Im Haushalt 2023 sind für die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Haushaltsmittel in Höhe von T€ 70 eingeplant.

Das bisherige Fahrzeug vom Typ Mercedes Sprinter wurde am 22.10.1997 zugelassen bzw. in Dienst gestellt und ist somit aktuell nahezu 26 Jahre alt.

Bei dem Fahrzeug ist im Nov. 2023 der nächste TÜV Termin fällig. Aufgrund diverser altersbedingter Mängel ist nach den Angaben der Feuerwehr zu befürchten, dass das Fahrzeug die nächste HU nicht ohne erheblichen Reparaturaufwand bestehen wird.

Aktuell steht bei der Stadt Senden für die Feuerwehren Senden und Wullenstetten die Beschaffung von zwei Fahrzeugen desselben Typs an.

Nach den derzeit gültigen Zuwendungsrichtlinien des Freistaats Bayern erhöht sich der staatlich geförderte Basisfestbetrag für die Beschaffung von notwendigen baugleichen Feuerwehrfahrzeugen desselben Typs im Falle einer Sammelbestellung durch mehrere Kommunen um zehn Prozent.

Aus diesem Grund bietet es sich an eine gemeinsame Beschaffung mit der Stadt Senden durchzuführen.

Nach der aktuellen Zuwendungsrichtlinie beträgt der Basisfestbetrag für ein solches Fahrzeug 13.800 Euro (+ 10 % = 15.180 Euro).

Die Stadt Senden beabsichtigt mit der Ausschreibung ein externes Büro zu beauftragen und die Beschaffung zeitnah durchzuführen. Das Honorar des mit der Ausschreibung betrauten Büros beziffert die Stadt Senden auf Basis des ihr vorliegenden Angebotes pauschal mit 1.300 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Fahrzeug.

Das in der Feuerwehrbedarfsplanung vorgesehene Fahrzeugkonzept für den Schutzbereich 1 sieht die Beschaffung eines MTW bis spätestens 2026 vor.

Aufgrund der aktuell immer noch angespannten Lieferfristen ist nicht sicher ob die Fahrzeuge noch im Jahr 2023 zur Auslieferung kommen.

In diesem Fall ist beabsichtigt die im Haushalt 2023 bereitgestellten Haushaltsmittel als Haushaltsausgaberest auf das Jahr 2024 zu übertragen.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Beschaffung des Mannschaftstransport-wagens (MTW) erforderliche Ausschreibung für die FF Weißenhorn im Wege einer Sammelbestellung gemeinsam mit der Stadt Senden durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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10.

Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans

Sachverhalt:

Im Jahr 2016 hat die Stadt Weißenhorn zuletzt einen Feuerwehrbedarfsplan erarbeiten lassen. Dieser unterstützt die Stadt bei der strategischen Entscheidung, wie unsere Feuerwehren unter anderem effektiv und schlagkräftig ausgestattet sein muss, um die für uns so herausragende Aufgabe erfüllen zu können. Auf der Grundlage dieses Planes wurden unter anderem Fahrzeuge angeschafft, das Feuerwehrgerätehaus in Biberachzell gebaut und die Planung für die Feuerwehr in Weißenhorn angegangen.

Aus dem Kreis der Feuerwehr und auch aus dem Stadtrat wurde der Wunsch laut, dass wir diesen Feuerwehrplan überarbeiten lassen.

Dem sollte aus Sicht der Verwaltung entsprochen werden. Zwar sind die im bisherigen Plan definierten Ziele für einen 10-jährigen Zeitraum noch nicht einmal annähernd zu 50 % umgesetzt worden.

Grundsätzlich geht jedoch der Gesetzgeber davon aus, dass der Plan alle 5 Jahre angepasst werden sollte. Auch hat sich die Sachlage, von der der Feuerwehrbedarfsplan ausging, geändert. Beispielswiese haben wir für 3 Ortsteile Fahrzeuge beschafft, die einen höheren Einsatzwert haben, als die im ursprünglichen Plan genannten. Die neuen Fahrzeuge haben aber auch Auswirkungen auf die Ausrückebereiche, was wiederum Konsequenzen für den Neubau von Gerätehäusern haben kann. Auch die Personalstärke und -verfügbarkeit hat sich in den letzten Jahren verändert bzw. verbessert. Somit haben wir aktuell ein anderes Bild als damals.

Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist von höchster Bedeutung. Diese kann aber nur sichergestellt werden, wenn auf der Grundlage zutreffender Annahmen Entscheidungen getroffen werden. Die Feuerwehr verdient es, dass wir sie mit all dem ausstatten, was notwendig ist, damit sie sicher ihre anspruchsvolle Aufgabe erfüllen können.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Feuerwehrbedarfsplan soll überarbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Büro mit der Überarbeitung zu beauftragen.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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11.

Änderung der Satzung über die Entschädigung der gemeindlichen Feuerwehrleute bei Lehrgangsteilnahme

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Weißenhorn stellt einen Antrag auf Erhöhung der Entschädigung bei Lehrgangsteilnahme für die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden:

Am 10.07.1990 wurde vom Stadtrat Weißenhorn beschlossen, dass eine Entschädigung an die Feuerwehrleute bei Lehrgangsteilnahme bei über 4 Stunden

10,00 DM und bei über 6 Stunden 20,00 DM bezahlt werden sollte.

Nach über 32 Jahren sind diese Sätze auch aus Sicht der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß. Der Antrag des federführenden Kommandanten, Matthias Thuro, wurde auch seitens des Fraktionsvorsitzenden der FREIE WÄHLER, Herr Jürgen Bischof, befürwortet. Die Verwaltung sieht nach Prüfung des Sachverhalts Handlungsbedarf und legt hiermit folgenden Beschlußvorschlag vor:

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Schrodi fragte nach, ob die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden die Fahrtkosten zu Lehrgängen erstattet bekommen. Er hält eine Erhöhung der Entschädigung an die Feuerwehrleute bei Lehrgangsteilnahme bei über 4 Stunden i.H.v. 10,00 € für zu niedrig. Man könnte den Betrag bereits ab 4 Stunden auf 20,00 € erhöhen.

Dritte Bürgermeisterin Kempter teilte mit, dass die Lehrgangsgebühren, die Unterbringung und die Verpflegung bei Lehrgangsteilnahme bereits bezahlt wird.

Stadtrat Kühle schloss sich der Aussage von Stadtrat Schrodi an. Die Entschädigung bei Lehrgangsteilnahme sei zu niedrig, außerdem geben man hierfür seine Freizeit her. Die Feuerwehr dient der Allgemeinheit. Ob die Fahrtkosten und die Verpflegungskosten tatsächlich übernommen werden, soll von der Stadtverwaltung nochmals überprüft werden. Stadtrat Kühle schlug vor, die Beträge für die Entschädigung bei Lehrgangsteilnahme bei einer Dauer über 4 Stunden anstatt auf 10,00 € auf 20,00 €, und bei einer Dauer über 6 Stunden anstatt auf 20,00 € auf 40,00 € zu erhöhen.

Stadtrat Niebling stellte den weitergehenden Antrag zum Beschlussvorschlag, dass die Beträge unter a) von 10,00 Euro auf 20,00 Euro und bei b) von 20,00 Euro auf 40,00 Euro erhöht werden sollen.

Dritte Bürgermeisterin Kempter ließ über den weitergehenden Antrag zum Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Die Gewährung der Pauschalentschädigung bei Lehrgängen und sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für die Feuerwehrleute

a)

Bei halbtägigen Veranstaltungen (mindestens 4 Stunden) soll ab dem 01.01.2023 in Höhe in Höhe von 20,00 Euro betragen

b)

Bei ganztägigen Veranstaltungen (mindestens 6 Stunden) soll ab dem 01.01.2023 Höhe von 40,00 Euro betragen

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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12.1.

Anfrage Stadträtin Kuderna-Demuth - Hundekotbeutel

Stadträtin Kuderna-Demuth bedankte sich für die Umfrage im Stadtanzeiger bzgl. der Hundekotbeutelspender. Es sei sehr positiv, dass hier neue Standorte aufgeführt wurden.

Allerdings hätte sie noch eine begründete Anregung.

In der Roggenburger Straße gibt es lediglich auf der Höhe des Zebrastreifens einen Spender. Am Lehrpfad der Obstwiesen hat der Bund Naturschutz das Problem, dass die beiden Wiesen als Gassi Wiesen benutzt werden. Das Arbeiten hier ist nicht besonders schön. Die Geräte leiden und man tritt ständig in Haufen.

Stadträtin Kuderna-Demuth hätte die Idee, dass man analog zur Hagenthalerstraße, welche auch sehr lang ist und es zwei Spender hat, nach der Einmündung von der Querstraße nochmal einen Hundekotbeutelspender anbringen könnte.

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12.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Mikrofonanlage des Sitzungssaales

Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich nach der Mikrofon- und Lautsprecheranlage. Er fragte nach, ob diese noch eingestellt wird. Teilweise fällt es schwer, sprechende Stadtratsmitglieder zu verstehen, da ein unheimlicher Hall entsteht. Falls dies nicht eingestellt werden könnte, sollte die Mikrofonanlage nicht abgenommen werden, da mit dieser auf Dauer nicht gearbeitet werden könnte.

Die Stadtverwaltung teilte daraufhin mit, dass ein Techniker die Anlage noch richtig einstellen wird.

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12.3.

Anfrage Stadtrat Niebling - Dorfbrunnen und Brunnen in der Stadt - Inbetriebnahme vor den Maifeiern

Stadtrat Niebling äußerte den Wunsch, dass die Brunnen in der Stadt und die Dorfbrunnen wieder in Betrieb genommen werden. Es wäre schön, wenn dies noch bis zu den Maifesten klappen könnte.

Die Anfrage wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet.