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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.1.

Bekanntgaben - Stadt Weißenhorn ist weiterhin "Fairtrade-Stadt"

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn weiterhin „Fairtrade-Stadt“ ist. Es wurde festgestellt, dass die Stadt Weißenhorn weiterhin alle fünf Kriterien der Fairtrade-Towns-Kampagne erfüllt und somit den Titel für weitere zwei Jahre tragen darf. Dies ist dem Arbeitskreis zu verdanken.

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1.2.

Bekanntgaben - Großtagespflege - HLS

Bürgermeister Dr. Fendt nahm Bezug auf die letzte Sitzung des Bauausschusses. Dort habe der Bürgermeister mitgeteilt, dass keine Firma ein Angebot für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) abgegeben habe. Heute könne er dem Stadtrat Entwarnung geben. Es hätten sich Firmen aus Weißenhorn, dem Umland und der weiteren Region gemeldet. Man habe hervorragende Firmen. Bürgermeister Dr. Fendt bedankt sich bei den Firmen, die ein Angebot abgeben werden.

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2.

Vergabe Kanalbauarbeiten in der Dachsbergstraße

SR 33/2024

Sachverhalt:

In das diesjährige Bauprogramm wurde die Vergrößerung von 5 Kanalhaltungen in der Dachsberg- und Weberstraße in Bubenhausen aufgenommen. Die Kanalquerschnitte werden von 300 auf 400 mm vergrößert, entsprechend der vom Ing. Büro erstellten Sanierungsplanung, mit einer Länge von ca. 175 m. Die Leistungsfähigkeit dieser Kanalhaltungen vergrößert sich damit um ca. 70 %. Die nachfolgenden Kanalhaltungen können diese größere Wassermenge, aufgrund des größeren Querschnitts von 500 mm, schadlos weiterleiten.

Die vom Bauamt erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden an 12 Firmen versandt.

Bis zum Submissionstermin am 26.3.24 haben 6 Firmen ein Angebot abgegeben. Das mindestnehmende nachgerechnete Angebot, wurde mit einer Bruttoangebotssumme i.H. von 224.158,41 € abgegeben. Das Angebot des Zweitbieters liegt bei 239.885,38 €, der Höchstbieter bei 391.131,28 €.

Vom Unterzeichner wurden die Baukosten auf 190.000,- € geschätzt hiervon 160.000,-€ bei HHST 7000.9510 in den diesjährigen Haushalt eingestellt. Der Haushaltsansatz wird i.d.R. niedriger als die Kostenschätzung angesetzt, weil bei Erstellung des Haushalts meist nicht klar ist, welche Objekte umgesetzt werden und wann die Objekte begonnen werden. Bei Ausführung in der zweiten Jahreshälfte werden Schlussrechnungen meist erst im Folgejahr vorgelegt. Von 5 angemeldeten Objekten können oft nur 3 umgesetzt werden. Durch anteilige prozentuale Ansätze wird der Gesamthaushalt nicht unnötig aufgebläht.

In der Angebotssumme ist auch die Verlegung von 190 m Speed-Pipe Leitungen mit Herstellung von 6 Hausanschlüssen mit einem Bruttobetrag i.H. von 12.651,03 € enthalten. Hier wurde ein anteiliger Ansatz i.H. von 13.000,-€ bei HHST 8180.9500 eingeplant

Im Zuge der Erstellung der Planung stellte sich heraus, dass der Gehweg im Bereich der Dachsbergstraße zurückgebaut und erneuert werden muss, weil der derzeitige Kanal unmittelbar unter dem Randstein liegt. Hierfür fallen höhere Straßenwiederherstellungskosten an, als ursprünglich geschätzt. Zusätzlich wurden weitere 100 m², mit Schäden behaftete Straßenfächen, als Straßenwiederherstellung, außerhalb des Kanalgrabens im Bereich der Weberstraße in die Ausschreibung aufgenommen.

Durch die Umsetzung in Eigeninitiative, ohne Beteiligung des Ing. Büros, entfallen ca. 32.000,-€ an Honorarkosten, entsprechend dem nicht beauftragtem Honorarangebot.

Die Bauzeit wurde von KW 20 bis KW 30 vorgegeben.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Jüstel teilte mit, dass es in der Steinbergstraße ähnliche Probleme gebe. Hier werde in den nächsten Jahren ein Neubaugebiet hinzukommen. Stadtrat Jüstel bittet die Stadtverwaltung zu prüfen, ob die hydraulischen Berechnungen für die Steinbergstraße noch aktuell sind.

Beschluss:

Der Auftrag zur hydraulischen Kanalsanierung im Bereich der Dachsberg- und Weberstraße ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 211.507,38 €. Die Mitverlegung einer Speed-Pipe-Leerrohren zum Angebotspreis i.H. von 12.651,03 € wird ebenfalls beauftragt.

Stadtrat Ritter stieß später zur Sitzung hinzu und war ab dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 3 im Sitzungssaal anwesend.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Fachbereich 4 - Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Planungsstand der musealen Gestaltung

SR 42/2024

Sachverhalt:

Im Zentrum der musealen Gestaltung steht derzeit der Entwurf für die neue Dauerausstellung. Daneben wurden auch Grundlagen für die Angebotsbereiche Museumspädagogik und Kulturakademie erarbeitet.

Ausgangspunkt für die Entwurfsplanung sind das bereits erstellte Drehbuch sowie das digitale Vormodell. Ihr Ziel ist es, alle Komponenten der Ausstellung so aufeinander feinabzustimmen, dass ein in jeder Hinsicht schlüssiges und attraktives Gesamtergebnis erreicht wird.

Dazu mussten die Vorplanung teilweise aktualisiert und noch offene Themen finalisiert werden. Ein wichtiger Aspekt war dabei, die Ausstellung an die veränderten Gegebenheiten anzupassen, die sich aus den 2022/23 entwickelten Einsparungsmaßnahmen ergeben hatten. Desgleichen galt es, das Inklusionskonzept nach Maßgabe des Möglichen so zu optimieren, dass eine Teilhabe für alle Menschen erreicht werden kann. Dieser Prozess wurde in den zurückliegenden Monaten von mehreren Beratungs- und Abstimmungsgesprächen mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern intensiv begleitet.

Medienplanung:

Neben den in der Ausstellung integrierten analogen Textinformationen, wird es ein breit angelegtes mediales Vermittlungsangebot geben.

Dieses besteht:

1. aus stationären Medien in der Ausstellung

2. aus einem Mediaguide, der vorrangig mit dem eigenen Smartphone oder Tablet genutzt werden kenn (Bring your own device, kurz BYOD; Für Besucher ohne eigenes Gerät, wird eine begrenzte Zahl von Leihgeräten vorgehalten).

1. Stationäre Medien:

Hierfür liegt nunmehr ein Konzept vor, das definiert, welche Themenpunkte in der Ausstellung mit Medien- oder Hörstationen vertieft und ergänzt werden. Gegenüber der Vorplanung wurde das Angebot so gestrafft, dass

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es sich gleichmäßig und zugleich abwechslungsreich über die Ausstellung verteilt

-

es im Rahmen einer durchschnittlichen Besuchsdauer von 90 Minuten wahrgenommen werden kann Aktuell sind 11 Medien- und Hörstationen geplant:

1.

Begrüßung durch das sprechende Porträt der Erzählbegleiterin Gräfin Euphemia

2.

Eine mit Spotts gesteuerte Erklärung des Stadtmodells

3.

Eine raumbezogene Audio-/Videodarstellung zur Geschichte der Fugger in Weißenhorn

4.

Drei Audiostationen (Älteste Urkunde, Kriegschronik, Richtschwert).

5.

Eine mediale Inszenierung mit Raumton zum Bauernkrieg

6.

Eine Station mit Einhandhörern „Die Bärenwirtin erzählt“

7.

Eine „Fernrohr“-Station („Was passiert im Rathaus?“)

8.

Eine interaktive Medienstation zu Franz Martin Kuen („Wie entsteht ein barockes Deckenbild“)

9.

Für Geheingeschränkte, die wegen der Treppen das Vortor nicht besichtigen können, wird es am Zugang eine Medienstation geben, die mit einem Videorundgang zeigt, was in diesen Räumen zu sehen ist).

Derzeit werden in Abstimmung mit dem Gestaltungsbüro für die Medienstationen die Texte und Drehbücher erstellt und Bildmaterialien beschafft. Dabei verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu den historischen Themen durch eine kurzweilige und niederschwellige Erzählform zu erleichtern und damit den Erlebniswert der Ausstellung für ein breiteres Publikum zu steigern.

2. Mediaguide (BYOD)

Für diesen Vermittlungsweg wurde ein breit angelegtes Konzept entwickelt, dass mit einem gut nutzbaren Inklusionsangebot verbunden ist (siehe Anlage). Begleitend dazu fanden ausführliche Gespräche mit Betroffenen statt. Ausgehend von dem Grundsatz „Wir sind Gastgeber für alle“ (siehe Sitzungsvorlage vom 7.2.2024) liegt nunmehr ein digitales Vermittlungsangebot vor, das mit Hilfe einer App sowohl nicht eingeschränkten Besuchern, als auch Seh- und Hörbehinderten sowie kognitiv eingeschränkten Personen soweit möglich und sinnvoll die gleichen Informationen zu Verfügung stellt. Zusätzlich wird es für Kinder eine eigene Erzähllinie geben. Auf die App kann künftig über die Homepage des Museums zugegriffen werden. Dies ermöglicht es, dass Interessierte die Ausstellung auch von daheim aus vor- oder nachbereiten können.

Diese Angebote begleiten sowohl die Dauerausstellung selbst, als auch die Besichtigung der in der Ausstellung angesprochenen Schauplätze in der Altstadt. Damit wird eine wichtige Besonderheit unseres Museumskonzepts umgesetzt, nämlich den Besuch der Dauerausstellung mit einer Stadtbesichtigung zu verknüpfen.

Ein entscheidender Gesichtspunkt ist dabei, die Planungen für stationäre Medien und Mediaguide so zu abstimmen, dass dies zu keiner Kostenmehrung des vorhandenen Medienbudgets führt.

Dauerausstellung

Hinsichtlich der Dauerausstellung ist die Planung so weit präzisiert, dass zahlreiche notwendig gewordene Änderungen eingearbeitet sind. Auch hier musste die Zahl der ursprünglich vorgesehenen Objekte und Unterthemen so gestrafft und priorisiert werden, dass sich die Ausstellung harmonisch in die vorhandene Raumstruktur einfügt, konservatorische Anforderungen berücksichtigt sind und die Attraktivität nicht durch ein „zu viel“ beeinträchtigt wird. Daneben mussten Änderungen in der Architektur berücksichtigt werden, z.B. hinsichtlich des Bodenaufbaus oder auch der Heiztechnik. So musste darauf reagiert werden, dass an Stelle der ursprünglich vorgesehenen Fußbodenheizung die Fensternischen nunmehr mit Heizkörpern versehen sind. Entsprechend musste in diesen Bereichen die Präsentation der Objekte sowie die Ausstellungsarchitektur verändert werden.

Stationäre Inklusionsangebote:

Zusätzlich zu den digitalen wurden auch stationäre Inklusionsangebote entwickelt. Dazu zählen:

- Tastbare Orientierungspläne (Stockwerkspläne)

- Blindengerechte Gestaltung der Schauplatzmodelle

- Tastmodelle von Einzelobjekten (z.B. Fuggerscher Goldgulden)

Insgesamt wird damit das Heimatmuseum einen für Museen seiner Klasse überdurchschnittlichen und herausragenden Inklusionsstandard bieten.

Exponatliste:

Als Grundlage der Entwurfsplanung wurde inzwischen eine detaillierte Exponatliste erarbeitet, die inzwischen 225 Positionen umfasst. Sie enthält sämtliche Ausstellungsstücke, Textsorten, Vergleichsabbildungen sowie Reproduktions- und Grafikvorlagen. Mit der Angabe exakter Maße und konservatorischer Bedingungen für die Objekte (Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) ermöglicht sie nunmehr eine maßgenaue und fachgerechte Planung der Raumbilder und des Vitrinenbaus.

Grafik:

Ebenso wurden Entscheidungen zur grafischen Gestaltung (Type, Größe, Farbe der Schrift) erarbeitet. Dabei wurde u.a. erprobt mit welcher Technik die wandgebundenen Schrifttexte bestmöglich auf die Wandflächen aufgebracht werden können. Da aus Kostengründen die zum Teil sehr ungleichen Bestandsputze weitgehend zu erhalten sind, mussten hier mehrere Verfahren getestet werden.

Ebenso wurden Grafik- und Illustrationsstile für die animierten Szenen des Bauernheeres im Nordturm sowie die wandgroßen, grafischen Illustrationen im Südturm und der Station zum Thema „Herrschaftsgeschichte“ (Plan des Herrschaftsgebiets Kirchberg-Weißenhorn) und „Weißenhorner Geselligkeit“ erarbeitet.

Lichtplanung:

Inzwischen wurde vom Büro Team Thöner Ausstellungen auch die Licht- und Beleuchtungsplanung entworfen. Sie bildet einen entscheidenden Faktor für ein gut funktionierendes Museum. Sie erstreckt sich auf alle öffentlich zugänglichen Bereiche (Dauer- und Wechselausstellung, Museumspädagogik, Multifunktionsraum und Foyer). Zu berücksichtigen waren dabei sowohl die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen in den einzelnen Teilbereichen wie auch die Verschiedenheit der Räume. Dafür wurde ein Beleuchtungskonzept entwickelt, mit dem das Museum ein gleichermaßen besucher- und objektfreundliches sowie einheitliches Erscheinungsbild gewinnen wird.

Museale Vermittlung

Ein entscheidender Erfolgsfaktor des Museums ist eine gute Vermittlungsarbeit. Sie bildet die Brücke zwischen Museum und Besuchern und es ist erwiesen, dass Museen mit einem offenen, gut durchdachten Lern- und Mitmachangebot ein weitaus besseres Ansehen in der Bevölkerung genießen.

Auch hier verfolgen wir den Anspruch, „Gastgeber für alle“ zu sein. Das heißt, wir wollen verschiedenste Kreise unserer Stadtgesellschaft ansprechen, etwa Kinder, Familien und Schulklassen, aber auch die immer größere Zahl von Senioren. Eine besondere Herausforderung sehen wir darin, Menschen anzusprechen, die bisher noch keinen Zugang zum Museum gefunden haben.

Entsprechend werden derzeit breit gefächerte Lern-, Kreativ und Mitmachangebote entwickelt, die geeignet sind den unterschiedlichen Interessengruppen angemessen zu begegnen. Kernziel ist dabei, ein Erlebnis unserer Geschichte mit allen Sinnen und in verschiedensten Formen zu bieten.

Im Vorgriff auf die künftige Museumsarbeit werden jetzt schon Angebotsformate erprobt:

Beispielsweise wurde aktuell mit allen 3. Klassen der GS Süd getestet, wie die Unterrichtseinheit Stadtgeschichte mit Altstadtführungen ergänzt und vertieft werden kann. Dabei ist der Fokus darauf gerichtet, historische Themen durch die Begegnung mit den Originalschauplätzen sinnlich gegenwärtig und erlebbar zu machen.

Hinsichtlich der „Seniorenarbeit“ wird inzwischen regelmäßig ein Format praktiziert, bei dem unter dem Motto „Museum im Rucksack“ in einem Seniorenheim museale Themen dargestellt werden. Mit großem Erfolg werden hierbei ältere Menschen aktiviert und zum Austausch eigener Erinnerungen motiviert.

Kinderheft und Museumskoffer:

Nachdem aus verschiedenen Gründen der geplante familienfreundliche „Turmerlebnsipfad“ in den vier Geschossen des Hauptturms nicht umgesetzt werden kann, war zu überlegen, wie in die Dauerausstellung zusätzliche familienfreundliche Angebote integriert werden können. Es bestand dabei die Einschränkung, dass das inhaltlich wie gestalterisch bereits festgeschriebene Konzept nicht noch einmal aufgebrochen werden sollte.

Als Alternative wurde ein Angebot in Form von einem Mitmachheft und einem Museumskoffer entwickelt. Es führt die Kinder schrittweise durch die Ausstellung und wird mit Rätselaufgaben, kleinen Spielen und Experimenten Lust auf Geschichte wecken. Ergänzend wird es über den Mediaguide eine Audiolinie geben, in der Euphemias Enkel Raimund den Zuhörer aus Kindersicht an die Ausstellung und unsere Stadtgeschichte heranführen wird.

Raumplanung:

Zu einer erfolgreichen Vermittlungsarbeit gehören auch geeignete Räume. Hierfür konnten die aus Kostengründen notwendig gewordenen Änderungen zu einer deutlichen Optimierung genutzt werden. So stehen durch Verlagerung ins zweite OG der Kray deutlich mehr Räume für Museumspädagogik und Kulturakademie zur Verfügung. Für deren Beschaffenheit und Ausstattung wurden inzwischen detaillierte Anforderungen definiert. Dabei soll eine möglichst flexible Nutzung gewährleistet werden. Daher werden die Räume so eingerichtet, dass in ihnen einerseits „farbenfrohe“ Kreativkurse stattfinden können, andererseits die geplante „Stadtwerkstatt“ (Mitmachprojekt zur Stadtgeschichte) ein gutes Unterkommen findet. Entsprechend wird auch der Multifunktionsraum im EG des Woll- und Waaghauses so ausgelegt, dass hier ebenso kleine Werkschauen gezeigt, große Schulklassen betreut, Ausstellungen eröffnet oder Lesungen, Diskussionen und Kleinkonzerte veranstaltet werden können.

Resümee

Die derzeitige Planung verfolgt den Anspruch, das Weißenhorner Heimatmuseum zu einem lebendigen und inklusiven und damit zu einem nach heutigen Maßstäben hochmodernen Heimatmuseen zu machen. Dazu werden eine zeitgemäße und attraktive Medienausstattung, ein breit gefächertes Vermittlungsangebot und nicht zuletzt auch eine Ausstellung beitragen, die mit einer gestaltungsstarken Objektpräsentation und abwechslungsreichen Raumbildern einen nachhaltigen Erlebniswert bietet. Dies wird unser Museum zum Schauplatz eines ebenso hochwertigen wie vielfältigen Geschichtserlebens machen, einen Schauplatz, der die heimatliche Identität und kulturelle Lebensqualität in unserer Stadt spürbar stärken und ihre Attraktivität nach außen steigern wird.

Besonders erfreulich ist dabei auch, dass mit dem aktuellen Planungsstand trotz notwendig gewordener Änderungen der bestehende Kostenrahmen weiterhin eingehalten werden kann.

Wie bereits erwähnt wurden die Planungsinhalte mehrfach mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen erörtert. Sie wird dazu eine Stellungnahme abgeben. Ein erstes Feedback war bereits sehr positiv.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er übergab Herrn Museumsleiter Dr. Kunze und dem Büro Team Thöner das Wort zur Vorstellung der musealen Gestaltung. Es schloss sich eine Diskussion an.

Beschluss:

1. Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

2. Der Fortführung der Planung zur musealen Gestaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn - Vergabe Gerüstbauarbeiten

SR 43/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 04 Gerüstbauarbeiten submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 309.050,65 € brutto berechnet nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis Vergabe mit 321.289,06 € brutto.

Es wurden 8 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 139.037,87 € brutto und 235.817,60€ brutto.

Nach Prüfung der Angebote zeigt sich eine Unterschreitung von 55 % der berechneten Kosten.

Die Verwaltung schlägt vor, das mindestnehmende Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 139.037,87 €.

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn - Vergabe Dachdecker- und Sprenglerarbeiten - Krayhaus, Oberes Tor

SR 45/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 03 Dachdecker- und Spenglerarbeiten – Krayhaus/ Oberes Tor submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 233.036,51 € brutto berechnet nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis Vergabe mit 242.264,76€.

Es lagen zwei wertbare Angebote vor:

Angebot 1 mit einem Angebotspreis von 147.863,45€ brutto

Angebot 2 mit einem Angebotspreis von 213.016,19€ brutto

Nach Prüfung der Angebote zeigt sich eine Kostenunterschreitung von 37% der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor das Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten – Krayhaus/Oberes Tor ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 147.863,45€.

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Fachbereich 4: Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Bodenbelag EG des Museumsensembles

SR 47/2024

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 18.3.2024 wurden die Entscheidung zur Materialität des Bodenbelags zurückgestellt. In der Sitzung des Bauausschusses vom 8.4.2024 wurde die Materialität daraufhin erneut vertieft beleuchtet.

Die Diskussionsgrundlage des Bauausschusses wird hier erneut in einer etwas gekürzten Form wiedergegeben:

Im laufenden Planungsprozess hat das Planungsbüro BBD im Hinblick auf die konstruktiven Herausforderungen und des geforderten Kostenbewusstseins den Bodenbelag im Erdgeschoss der beiden Gebäude als geschliffener Estrich geplant und kalkuliert.

Nach nun entstandener Diskussion in der letzten Stadtratssitzung möchten wir erneut darauf hinweisen, dass unser Anspruch von einem authentischen und behutsamen Umgang mit dem Denkmal mit dem gewählten Betonboden schwierig ist. Der vorgeschlagene geschliffene Estrich, somit ein „grauer Betonboden“, zeigt einen nicht wünschenswerten Bruch mit der historischen Substanz. Einstreuungen mit Farbpigmenten würden diesen Bruch etwas abschwächen, jedoch nicht beheben. Unsere Entscheidung über die Materialität ist somit eine Grundsatzentscheidung zum Umgang mit dem Denkmal.

Weißenhorn ist eine historische Stadt mit einer hohen Denkmaldichte. Wir alle erfreuen uns an dieser besonderen Atmosphäre und zeigen auch mit vielen Vorhaben, dass wir uns dessen sowohl bewusst sind, als dies auch fördern. Sowohl im kommunalen Bereich, als auch bei vielen einzelnen privaten Projekten. Hier zeigt sich auch das große Engagement privater Bürger, die oft auch mit kleinen Details, z.B. gerollten Fensterbrettern aus Kupfer, einer Farbberatung oder einer Hilfe beim Landesamt für Denkmalpflege auf uns zukommen und damit unsere städtische Einzigartigkeit fördern und behalten möchten.

Bei der Sanierung unseres Ensembles gehen wir mit guten Beispiel voran. Es werden neue Elemente bewusst eingefügt, Aufzüge und z.B. der Übergang im Oberen Tor. All dies sind solitäre Elemente, die an das Bestandsgebäude „angehängt“ oder man könnte auch sagen ergänzt werden. Es sollte uns ein Anliegen sein, substantielle Elemente, wie die Balken, das Mauerwerk oder auch den Boden möglichst zu erhalten, oder zumindest in einen ursprünglichen Zustand zurückzuführen.

Aus diesem Grunde wurde zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit eines Natursteinbelages, trotz Kostenbeeinflussung geprüft.

Die Kostenkalkulation für einen Natursteinbelag mit neuen Natursteinen verursacht nach heutiger Prognose eine Kostenmehrung von ca. 160.000,-€. Die Kalkulation basiert nicht nur auf einem Verlegepreis pro Quadratmeter des Steins, sondern umfasst alle erforderlichen Belange. Beispielsweise, Veränderungen in den Dämmmaterialen, den Tackerplatten für die oder auch der erforderlichen Estrichqualität. Weiter sind die Versorgungsleitungen für HLS und Elektro (überwiegend in den vorhandenen und unvermeidbaren Kreuzungsbereichen) entsprechend der Zulässigkeiten zu führen und werden nun teilweise über die Sockelleiste angefahren. Dies ist mit den reduzierten konstruktiv nutzbaren Höhen begründet. All diese Überlegungen sind in der Kostendarlegung involviert.

Die Kostenkalkulation vom Büro Beer, Bembè Dellinger für den Materialwechsel wurde vom Büro Dr. Schütz in der Kostensteuerung geprüft und eingearbeitet. Dieses Vorgehen wurde im Laufe der Kosteneinsparung entwickelt um eine weitere Kontrollebene mit großen Erfahrungen im Sanierungsbereich von Denkmälern zu installieren. Dies ist aus beiliegender Anlage der Kostensteuerung ersichtlich. Der Natursteinbelag ist mit 120.000,-€ kalkuliert und die dadurch anfallenden Kosten der KG 700 sind mit 39.874,93 € dargestellt, somit ergibt sich ein Mehrpreis von ca. 160.000,-€.

Aspekte für die vorgeschlagenen Bodenbeläge

Unter dem Aspekt, dass unser Gebäudeensemble das größte Ausstellungstück selbst darstellt, wäre die trendunabhängige Aufwertung der Gebäude durch einen Natursteinboden ein sehr behutsamer Umgang mit dem Denkmalensemble. Es werden durch den Naturstein die Räume atmosphärisch in einen historischen Zustand zurückversetzt.

In der Kostendarstellung vom 6.9.2023 wurde ein Kostenpuffer für die im Bauablauf entstehenden Problempunkte, sowie Unvorhergesehenes verankert.

Wie aufgezeigt wurde der eingeplante Puffer von 622.883,76 € zum jetzigen Stand mit zwei Positionen belastet. Zum einen mit der archäologische Baubegleitung 85.000,-€, als Auflage aus der Baugenehmigung. Und zum anderen mit einer höherwertigen Putzaufbereitung aufgrund der Anforderungen der Drucktexte aus der Museumsgestaltung, diese Anforderungen ergaben sich aus den inzwischen erfolgten Probedrucken an den Beständswänden (Ansatz ca. 50.000,-€, noch nicht genauer definiert, jedoch auf sicherer Seite kalkuliert).

Die Materialveränderung des Bodenbelags in einen Naturstein kann im Kostenpuffer zum jetzigen Stand aufgenommen werden.

Falls die aus einem laufenden Bauvorhaben recycelbaren Solnhofer Platten einsetzbar sind, wäre eine Nutzung anzustreben. Dies wäre eine sehr gute Möglichkeit Nachhaltigkeit zu leben und achtsam mit historischen Materialien umzugehen. Der Materialwert für die Platten ist gering (ca. 5.000,-€). Eine aufwendige Nachbearbeitung der Platten schließt sich aus, sonst sollte auf einen Einsatz generell verzichtet werden. Eine Gewährleistung vom verlegenden Handwerker wird nicht erlangt werden können. Ein Mehraufwand in der Verlegung ist zu kalkulieren. Dies ist zum jetzigen Stand nicht möglich, da hierzu das Material mit Handwerksfirmen besichtigt und eingeschätzt werden muss. Dieser Zeitaufwand ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu erbringen, da die Ausschreibungen für den aktuellen Bauablauf erarbeitet werden. Der Einsatz wird nur erwogen, wenn sich dies innerhalb der Verlegung mit neuem Naturstein befindet.

Da die weitere Bearbeitung durch die Planungsbüros eine Aussage zur konstruktiven Ausführung benötigt, ist die Grundsatzentscheidung des Materials wichtig. Bereits jetzt wurden uns Verzögerungen der Planungsbüros mitgeteilt und der Bauzeitenplan wird überarbeitet.

Der Beschlussvorschlag für die erfolgte Sitzung des BA lautete:

„Der Bodenbelag im EG des gesamten Museumsensembles soll in seiner Materialität als Naturstein ausgeführt werden. Durch Eingriff in den geplanten Kostenpuffer können diese Mehrkosten ggf. zu einer erforderlichen Budgeterhöhung führen.“

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es folgte keine Diskussion.

Beschluss:

Die weiten Planungen und die Ausführung des Bodenbelags soll im Erdgeschoss des Gebäudeensembles mit Naturstein erfolgen. Sofern es faktisch möglich ist, sollen die gebrauchten Solnhofer Platten eingebaut werden.

Abstimmungsergebnis: 18:5

Der Beschluss wurde mit 18 Stimmen angenommen.

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7.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn - Vergabe Zimmererarbeiten - Krayhaus, Oberes Tor

SR 44/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 02 Zimmereiarbeiten –Krayhaus/Oberes Tor submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 660.176,37 € brutto berechnet nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis Vergabe mit 689.086,85€ brutto.

Es lagen zwei wertbare Angebote vor:

Angebot 1 mit einem Angebotspreis von 495.374,45 € brutto

Angebot 2 mit einem Angebotspreis von 799.892,86 € brutto

Nach Prüfung der Angebote zeigt sich eine Unterschreitung von 28% der berechneten Kosten.

Die Verwaltung schlägt vor das Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag für die Zimmererarbeiten – Krayhaus/ Obres Tor ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 495.374,45 €

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Ergebnisse der Stadtratsklausur 2024 - Stadtentwicklung und Priorisierung

SR 23/2024

Sachverhalt:

Gemeinsam die Zukunft der Stadt Weißenhorn gestalten. Unter diesem Motto stand die diesjährige Klausurtagung des Stadtrates. Anknüpfend an die Klausuren der Jahre 2017 und 2022 wurden (Bau-)Maßnahmen und Planungen vorgestellt, analysiert und priorisiert. Gleichzeitig wurden interne Entwicklungsprozesse in Bezug auf Digitalisierung, Schaffung von Freiräumen für Führungs- und Planungsaufgaben, Personalentwicklung und -bindung sowie die Finanzierbarkeit beleuchtet.

Als Ergebnis wurde folgende Priorisierung vorgenommen:

• Sanierung Museum

• Feuerwehr Weißenhorn

• Flächennutzungsplan inkl. Vorbehaltsflächen für erneuerbare Energien

• Großtagespflege Memminger Straße 83

• Kleinschwimmhalle

• Sanierung Mittelschule

• Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung an Grundschulen GaFöG

• Weiterentwicklung Kinderbetreuung

• Breitbandausbau

• Digitalisierung Rathaus

• Gewerbeflächen Feldtörle

• Turnhalle Grundschule Nord

Parallel zu dieser Priorisierung wurde die Durchführung eines Ideenwettbewerbs für das Rößle-Areal beschlossen. Damit verbunden soll eine Sondersitzung des Stadtrates zur Klärung der weiteren Vorgehensweise im Anschluss an das Wettbewerbsergebnis anberaumt werden.

Ergänzend zu den klassischen Bauprojekten wurde folgendes festgelegt:

• Es wird künftig nur noch eine Prioritätenliste geführt und aktualisiert

• Zeit für Führungsaufgaben und Einarbeitung muss geschaffen werden

• Künftig soll es keine Bauleitplanung für Einzelprojekte mehr geben, sofern diese nicht bereits im Flächennutzungsplan verankert sind und kein besonderes städtebauliches Interesse besteht

• Regelmäßiger Austausch zwischen der Verwaltung und dem Stadtrat

• Planungen nach personellen Ressourcen

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Richter ist der Meinung, wenn man in der Klausurtagung zu einem Ergebnis gekommen sei, dann gehöre es dazu, dass man dies letztendlich durch einen Stadtratsbeschluss dokumentiere und festschreibe. Es seien eineinhalb intensive Tage gewesen, in denen man einige Punkte diskutiert habe. Von Seiten der Stadtratsmitglieder habe man eine Linie gefunden, wie man in den nächsten zwei Jahren vorgehen könne und welche Projekte man angehen wolle. Es gebe einige Projekte auf der Liste, die man bereits begonnen habe oder in der Umsetzung sei. Stadtrat Richter bedankt sich bei der Geschäftsleiterin Frau Müller für den kurzen Sachbericht, der die wesentlichen Inhalte kurz und prägnant dargestellt habe. Es sei auch sinnvoll und notwendig, die Ergebnisse der Klausurtagung in die Stadtverwaltung zu tragen, damit diese in die Umsetzung gehen können. So könne man je nach Bedarf in weitere Beratungen oder Workshops gehen. Es spreche also nichts dagegen, dies mit einem Beschluss entsprechend abzurunden und zum Abschluss zu bringen.

Beschluss:

„Der Stadtrat stimmt der Priorisierung der Bauvorhaben und der weiteren Ergebnisse aus der Klausurtagung zu.“

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen - Möglichkeit zur Ausbildung

SR 40/2024

Sachverhalt:

Der Personalmangel im Erzieherbereich ist ein ernstes Problem, das sich auf die Qualität der Betreuung und Bildung unserer Kinder auswirkt. Viele Einrichtungen kämpfen damit, genügend qualifiziertes Personal zu finden, was zu überfüllten Gruppen und überlasteten Mitarbeiter*innen führt. Insbesondere Krankheitsausfälle, Kündigungen und Schwangerschaften führen häufig zu Ausfällen, die nicht vorhersehbar sind und innerhalb kürzester Zeit zu enormen Personalproblemen führen. Einrichtungen können oft nur noch im Notbetrieb eine Betreuung anbieten oder müssen sogar für eine gewisse Zeit ganz geschlossen werden.

Dies kann langfristige Folgen für die Entwicklung der Kinder haben. Es ist wichtig, dass wir als Stadt Maßnahmen ergreifen, um dem Personalmangel entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass alle Kinder die bestmögliche Betreuung erhalten.

Die Schaffung von Ausbildungsplätzen ist eine Möglichkeit. Insbesondere das letzte Ausbildungsjahr, die sogenannten Anerkennungspraktikanten, sind hier ein wichtiges Instrument. Diese können bereits als Zusatzkräfte in den Anstellungsschlüssel angerechnet werden und sind aufgrund des letzten Ausbildungsjahres bereits sehr gut einsetzbar. Zudem haben die Einrichtungen die Möglichkeit, sie direkt nach der Ausbildung, bei Bedarf, zu übernehmen.

Die Stadt Weißenhorn möchte den freigemeinnützigen Trägern die Möglichkeit geben, einen Anerkennungspraktikanten pro Jahr einzustellen. Bisher wurde dies abgelehnt, wenn der Anstellungsschlüssel zu „gut“ war. Zukünftig soll die Besetzung an folgende Regularien geknüpft werden:

- Antrag des Trägers mit Darstellung der Personalkosten inkl. der Defizitauswirkungen (idealerweise im Rahmen der Haushaltsplanung)

- Zusage der Kostenteilung gemäß Defizitvereinbarung

- Aufnahme des Anerkennungspraktikanten in den Anstellungsschlüssel

Um die Kosten greifbar zu machen, hat die Personalabteilung die Kosten für einen Anerkennungspraktikanten in einer städtischen Einrichtung hochgerechnet. Die Gesamtkosten pro Jahr belaufen sich auf ca. 22.000 €. Da die Kosten bei anderen Trägern abweichen können, handelt es sich hierbei nur um eine Schätzung. Bei einer Defizitabdeckung von 80 Prozent verbleiben für die Kommune folglich ca. 17.600 €. Bei 6 freigemeinnützigen Kitas ergeben sich daraus Mehrkosten in Höhe von rd. 105.600 € pro Jahr. Sofern der Stadtrat dieser Maßnahme zustimmt, würden erstmalig im September zusätzliche Kosten anfallen. Für das Jahr 2024 handelt es sich geschätzt um anteilig 35.200 €, sofern jede Einrichtung einen Anstellungspraktikanten ausbilden würde.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Er informierte das Gremium abweichend, dass für die in der letzten Bauausschusssitzung behandelte Großtagespflege voraussichtlich bis Freitag Angebote für die HLS eingehen werden. Sollten seitens des Stadtrates keine Einwände bestehen, würde der Auftrag als dringliche Entscheidung behandelt und somit an die günstigste Firma vergeben werden. Würde man bis zur nächstmöglichen Sitzung warten, ist damit zu rechnen, dass die Großtagespflegestelle nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann.

Stadtrat Dr. Bischof nahm Bezug auf die neu errichtete Kindertagesstätte in der Maximilianstraße. Die Einrichtung sei nun seit zwei Jahren in Betrieb. Seines Wissens stünden immer noch zwei Gruppenräume leer. Der Träger der Einrichtung könne kein Personal zur Verfügung stellen. Er bittet die Stadtverwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten es gebe, den Träger dazu zu bewegen, die von der Stadt Weißenhorn zur Verfügung gestellte Kindertagesstätte in Vollbetrieb zu nehmen. Stadtrat Dr. Bischof ist der Meinung, dass ein Großteil der fehlenden Betreuungsplätze durch diese Einrichtung aufgefangen werden könnte, wenn die Plätze endlich belegt würden. Er bittet um einen anschließenden Bericht im Stadtrat, was die Stadtverwaltung gezielt tun kann, um diese Einrichtung voll auszulasten.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, dass dies aufgearbeitet wird.

Stadtrat Schrodi merkte an, dass im Beschlussvorschlag ergänzt werden sollte, von welcher Haushaltsstelle die Mittel entnommen werden. Es handele sich um eine Mehrausgabe. Die Nennung der Kostenstelle sei daher bedeutend.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies mit dem Stadtkämmerer besprochen und ergänzt werde. Sollte dies nicht möglich sein, werde der Beschluss nicht umgesetzt und dem Gemeinderat erneut berichtet.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt die Förderung von Ausbildungsplätzen unter nachfolgenden Bedingungen in unseren freigemeinnützigen Einrichtungen, auch wenn der Anstellungsschlüssel dies derzeit nicht erfordert:

- Antrag des Trägers mit Darstellung der Personalkosten inkl. der Defizitauswirkungen (idealerweise im Rahmen der Haushaltsplanung)

- Zusage der Kostenteilung gemäß Defizitvereinbarung

- Aufnahme des Anerkennungspraktikanten in den Anstellungsschlüssel.“

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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10.

Rückübertragung abfallrechtlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm - Grundsatzentscheidung über Beistandsleistungen

SR 48/2024

Sachverhalt:

Im Zuge der Rückübertragung der abfallrechtlichen Aufgaben zum Stichtag 01.01.2026 sind einige Verträge über Beistandsleistungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden des Landkreises zu schließen. Folgende Themenfelder sind hierbei betroffen:

1. Anlagenpachtvertrag für die Grundstücke des Wertstoffhofes und der Kompostieranlage

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm pachtet ab 01.01.2026 die Flächen des Wertstoffhofes und der Kompostieranlage als Ganzes mit den darauf befindlichen Gebäuden. Hierzu müssen Anlagenpachtverträge abgeschlossen werden. Der personelle Betrieb der Anlagen erfolgt künftig durch einen vom AWB Neu-Ulm beauftragten Dritten.

2. Bereitstellung von Daten über die Gebührenveranlagung

Die Stadt Weißenhorn muss für die künftige Gebührenveranlagung dem Abfallwirtschaftsbetrieb Daten aus dem Einwohnermeldeamt bereitstellen. Diese Daten sind beispielsweise für die Bemessung des Grundstückstarifs und die Prüfung des Anschlusszwangs notwendig. Für die Datenbereitstellung, welche elektronisch über eine noch einzurichtende Schnittstelle erfolgen soll, erhält die Stadt Weißenhorn eine einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung.

Für die Beistandsleistungen Nummer 1 und 2 gibt es keinen Ermessungsspielraum. Einen grundsätzlichen Entscheidungsbedarf sehen wir eher in den Leistungen Einsammeln von illegalen Müllablagerung und der Reinigung der Containerstellplätze, da hier teilweise der Wunsch der rückübertragenden Städte und Gemeinden besteht, diese Leistungen selbst weiter zu betreiben.

3. Einsammeln von illegalen Müllablagerungen

Derzeit werden die illegalen Müllablagerungen im Stadtgebiet und Ortsteile durch den Bauhof entfernt. Für die kommunale Beistandsleistung würde die Stadt Weißenhorn eine einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung von 0,47 € pro Einwohner und Jahr (netto) erhalten.

4. Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung der Containerstellen

Diese kommunale Beistandsleistung wird aktuell durch die Stadt Weißenhorn gegen Aufwandsentschädigung erbracht. Der Bauhof der Stadt Weißenhorn führt wöchentlich (Stadtgebiet zweimal, Ortsteile einmal) eine Tour zur Reinigung der Containerstandorte durch. Für eine Fortführung nach der Rückübertragung würde der vorhandene Bestand an Containerstellen zum 01.01.2026 gelten. Als Aufwandsentschädigung würde der Landkreis Neu-Ulm den vertraglich vereinbarten einwohnerbezogenen DSD-Beitrag (Duales System Deutschland) an die Stadt Weißenhorn weiterleiten. Im Jahr 2023 erhielt die Stadt Weißenhorn beispielsweise für die Containerstellenreinigung eine Vergütung von 18.047,90 € netto

Aus Sicht der Verwaltung sollte sowohl die Reinigung der Containerstellplätze als auch das Einsammeln der illegalen Müllablagerungen vollständig an den Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm übertragen werden. Aufgrund der kurzen Distanz zum AWB Betriebsgelände besteht zudem ein Standortvorteil, so dass die Arbeiten zügig durch den Abfallwirtschaftsbetrieb durchgeführt werden können. Ein Verbleib einzelner Leistungen und Kompetenzen bei der Stadt Weißenhorn sehen wir als kontraproduktiv an, da die Zuständigkeit endgültig auf den Landkreis Neu-Ulm übergehen soll.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor.

Stadtrat Dr. Bischof wies darauf hin, dass er Mitglied im Werkausschuss des Kreistages sei und ihm die Thematik bekannt sei. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe dies unterstützt und werde dies auch weiterhin tun. Stadtrat Dr. Bischof stellte jedoch die Frage, ob es nicht besser wäre, anders vorzugehen. Er berichtete, dass die Vertreter einer Nachbargemeinde im Werkausschuss häufig über die Verschmutzung der Containerstandplätze klagen. Der AWB versuche dann, diese zu beseitigen, was aber nur für kurze Zeit gelinge, bevor die Problematik von neuem beginne. Stadtrat Dr. Bischof ist dieses Problem seit Beginn seiner Mitgliedschaft im Werkausschuss bekannt. Wenn man sich nun vorstelle, dass die Reinigung der Containerstellplätze nicht mehr vom städtischen Bauhof durchgeführt werde, wer sei dann in Zukunft dafür zuständig? Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass dies eine vom AWB beauftragte Firma sein werde. Wenn jetzt ein Bürger einen verunreinigten Containerplatz finde, gebe er diese Information an einen Stadtrat weiter. Der Stadtrat gibt diese Information an die Stadtverwaltung weiter. Diese meldet die Verunreinigung an den AWB. Der AWB wiederum müsse die von ihm beauftragte Firma kontaktieren, die dann hoffentlich den Containerstandort reinige. Dies seien fünf Stufen, die kontaktiert werden müssten. Stadtrat Dr. Bischof ist der Meinung, dass hier nichts Gutes herauskommen könne. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW wolle daher den Antrag stellen, die Einrichtung, Bereitstellung und Erhaltung der Containerstandplätze dem AWB zu übertragen. Das Einsammeln der illegalen Müllablagerungen, für das die Stadt Weißenhorn eine Aufwandsentschädigung erhält, und auch das Sauberhalten der Containerstellplätze, das vergütet wird, beim städtischen Bauhof zu belassen. So müsste man nicht darauf hoffen, dass sich die beauftragte Firma um die Verunreinigungen kümmert und könnte auch die lange Meldekette umgehen. Wenn man nach zwei Jahren feststelle, dass das zu viel sei, könne man immer noch auf den AWB zugehen und diese Aufgabe zurückführen. Stadtrat Dr. Bischof ist überzeugt, dass es für die Bürgerinnen und Bürger die bessere Lösung sei, wenn dies in eigener Hand bleibe, auch wenn dies etwas mehr koste.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass er auch Mitglied des Werkausschusses sei. Man könne Herrn Palige in seinem Vorhaben, alle abfallrechtlichen Aufgaben an den AWB zurückzugeben, nur unterstützen. Stadtrat Niebling sieht es kritisch, einzelne Aufgaben bei der Stadt Weißenhorn zu belassen. Wenn ein Teil bei der Stadt Weißenhorn verbleibe, müsse sich auch wieder Personal um diese Angelegenheiten kümmern. Das Einsparpotential, das man damit erreichen wollte, würde so nicht erreicht werden. Der AWB habe für diese Aufgabe ein großes Team, das diese Dienstleistung für alle 11 Kommunen des Landkreises erbringe. Zu gegebener Zeit würden alle Bürgerinnen und Bürger durch Flyer, im Weißenhorner Stadtanzeiger und auf der Homepage über die Anlaufstellen informiert. Es sei davon auszugehen, dass der AWB auf seiner Homepage eine Meldestelle einrichten werde. Stadtrat Niebling wird den Beschlussvorschlag unterstützen, den Landkreis Neu-Ulm mit dieser Dienstleistung zu beauftragen.

Nach weiterer Diskussion ließ Bürgermeister Dr. Fendt über den Beschlussteil "Illegale Müllablagerungen", der beim städtischen Bauhof verbleiben soll, einzeln abstimmen.

Beschluss 1:

„Das Einsammeln von illegalen Müllablagerungen und die Sauberhaltung der Containeranlagen soll bei der Stadtverwaltung verbleiben. Die restlichen Aufgaben sollen auf den Landkreis Neu-Ulm übertragen werden.“

Abstimmungsergebnis 1: 8:15

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen abgelehnt.

Beschluss 2:

Der Stadtrat nimmt den aktuellen Sachverhalt zur Kenntnis. Die Beistandsleistungen

- Einsammeln von illegalen Müllablagerungen und

- Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung der Containerstellen

sollen ab 01.01.2026 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm selbst durchgeführt werden. Entsprechende Verträge für alle Beistandsleistungen (Nr. 1 – 4.) sind von der Verwaltung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis 2: 21:2

Der Beschluss wurde mit 21 Stimmen angenommen.

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11.

Fachkräftemangel in den Kindertagesreinrichtungen - Betreuungsplätze für Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen

SR 51/2024

Sachverhalt:

Die Neu-Ulmer Zeitung machte Ihre Ausgabe vom 6./7. April 2024 auf Seite 1 mit folgender Schlagzeile auf: „In Bayern fehlen fast 15.000 Erzieher.“

Dies spüren wir auch extrem in unseren Kindertageseinrichtungen. Stand jetzt fehlen ab September 2024 in den Kindergärten 44 Plätze, in den Krippen 15 Plätze, obwohl Eltern einen Anspruch auf einen Platz haben. Unabhängig von diesem Rechtsanspruch sollte es Anliegen der Stadt sein, Familien die Möglichkeit zu geben, ihr Leben so zu planen, wie sie es sich vorstellen.

Unser Problem sind nicht die fehlenden baulichen Einrichtungen, dies bekommen wir wohl gelöst, Hauptproblem ist das fehlende Personal. Hier sind wir nicht allen, sondern, dies ist, wie auch der Artikel der Neu-Ulmer Zeitung verdeutlicht, ein bayernweites Problem.

Die Verwaltung verspricht sich bereits einiges davon, wenn der Stadtrat den Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit zu Ausbildung einräumt. Hier darf auf die Sitzungsvorlage 9 verwiesen werden.

Allerdings wird dies nicht genügen. Es müssen deshalb neue Wege beschritten werden.

Der vom Stadtrat am 22.06.2020 beschlossene Kriterienkatalog ist an sich gut, er könnte aber optimiert werden

Man sollte Personal, das sich für die Anstellung in einer unserer Kindertageseinrichtung interessiert, aber an sich keinen Platz auf einen Betreuungsplatz hat, die Möglichkeit einräumen, dass das eigene Kind einen Betreuungsplatz erhält, sofern durch die Einstellung zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Stadtrat dem zustimmen könnte, würden wir niemanden einen Platz wegnehmen, es würden nur zusätzliche Plätze für Eltern geschaffen, die sonst leer ausgehen würden.

Im Kriterienkatalog wird unter der Nummer 4 folgender Aspekt genannt: Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten berufstätig sind.

Die wird dann im Weiteren wie folgt definiert:

Beschäftigte Erziehungsberechtigter (hierzu zählen auch selbstständige Erziehungsberechtigte) haben mit der Anmeldung einer Arbeitgeberbescheinigung (mit Gesamtwochenarbeitszeit und Aufteilung auf die einzelnen Arbeitstage) einzureichen.

Dieser letzte Punkt macht es de facto unmöglich eine Arbeitsstelle anzunehmen. Ohne Kinderbetreuungsplatz kann kein Arbeitsvertrag unterschrieben werden. Dann kann dieses Kriterienmerkmal aber auch nicht erfüllt werden. Diese muss bei der Anwendung dieser Regelung gesehen werden. Eine Neuregelung zu finden, wird aber nur sehr schwer möglich sein.

Die Verwaltung schlägt vor, mit den Trägern Lösungskonzept zur Neufindung von Personal zu finden, die es erleichtert, die Personalausstattung zu verbessern.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt mit den Trägern alternative Kriterienmodelle zu diskutieren, die ggf. auch zur Folge haben können, das Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen einen Betreuungsplatz erhalten, sofern dies Mehrplätz ermöglicht, auch wenn sie an sich keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hätten.

Abstimmungsergebnis: 23:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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12.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Maibaumfeier

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass im Weißenhorner Stadtanzeiger ohne Begründung zu lesen war, dass in diesem Jahr in Weißenhorn keine Maibaumfeier stattfindet. Er erkundigt sich nach dem Grund.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er diese Anfrage zur Klärung weiterleiten wird.

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12.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Klausurtagung - Information an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weißenhorn - erneuerbare Energien

Stadtrat Dr. Bischof nahm Bezug auf die letzte Klausurtagung. Dort wurde mit Zusage des Ersten Bürgermeisters vereinbart, dass eine Information an die Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger zum Thema erneuerbare Energien herausgegeben werden soll. Diese Information soll beinhalten, dass sich die Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung melden sollen, wenn Investoren an sie herantreten, um Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen zu kaufen oder zu pachten. Die Stadt Weißenhorn könne dann ebenfalls ein Angebot unterbreiten und dafür sorgen, dass dies in eigener Hand und damit die Wertschöpfung in Weißenhorn bleibe. Diese Information sei aber noch nicht veröffentlicht worden. Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, warum dies noch nicht geschehen sei und wann dies nachgeholt werde.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er bereits mit der Firma Vensol in Kontakt stehe. Ursprünglich war eine Vorstellung der Firma Vensol in der heutigen Sitzung vorgesehen. Dies musste jedoch nochmals verschoben werden. Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, wird dies mit der Firma Vensol abstimmen. Bürgermeister Dr. Fendt möchte jedoch gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass man im Falle einer Betreibergesellschaft einen Geschäftsführer, einen Vorstand, Aufsichtsräte und Personen benötigt, die sich darum kümmern.

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12.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Kleinschwimmhalle

Stadtrat Dr. Bischof stellte eine Anfrage zum Thema Kleinschwimmhalle. Im Oktober 2023 wurden bauliche Mängel festgestellt. Anschließend wurde der Betrieb für das Winterhalbjahr eingestellt. Der Stadtrat habe nun die Information erhalten, dass man derzeit auf die letzten Auswertungen der Untersuchung warte. Hier fehle wohl noch die Kostenschätzung. Stadtrat Dr. Bischof richtet die Frage an die Stadtverwaltung, bis wann man das Ergebnis dem Bauausschuss vorstellen werde. Bisher sind sieben Monate vergangen und die nächste Badesaison stehe an.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass dies dem Bauausschuss vorgelegt wird, sobald die Unterlagen vorliegen. Diese seien angefordert worden. Vorher mache eine Vorstellung keinen Sinn.

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12.4.

Anfrage Stadträtin Kempter - Reit- und Fahrverein Weißenhorn e.V. - Grundstückssuche

Stadträtin Kempter nahm an der Jahreshauptversammlung des Reit- und Fahrvereins Weißenhorn e.V. teil. Thema war die Kündigung des Geländes zum 31.12.2025. Der Reit- und Fahrverein Weißenhorn e.V. habe Stadträtin Kempter gebeten, den Stadtrat darüber zu informieren, dass der Reit- und Fahrverein e.V. 5 Hektar Fläche benötige.

Der Verein bittet darum, dass sich Bürgerinnen und Bürger beim Verein melden, die in der Gemarkung Weißenhorn mit Ortsteilen eine so große Fläche besitzen und diese verpachten würden. Sie würden sehr gerne in Weißenhorn bleiben und hoffen auf die Mithilfe der Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger.

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12.5.

Anfrage Stadtrat Kühle - IllerSenio - Parkplatzsituation

Stadtrat Kühle bezog sich auf das neu geschaffene Projekt der IllerSenio bzgl. der Bodelschwinghstraße. Ein Bürger ist auf ihn zugekommen wegen der Parkplatzsituation. Dies beziehe sich nicht nur auf die Umzugsmaßnahmen. Eine Person, die im Gebäude der IllerSenio eingezogen ist, habe einen Antrag für einen Parkplatz gestellt. Dieser Antrag sei von der IllerSenio abgelehnt worden. Des Weiteren werden hier Carsharingplätze geplant. Hier würden Parkplätze zum Leidwesen aller Anwohner in der Bodelschwinghstraße gesucht werden müssen, da die Anzahl der Parkplätze zu gering seien. Dies ist eine Tatsache, die man mehrmals ausdrücklich diskutiert habe. Von der Gesetzgebung gehe man aus als Senior mit 60 Jahren nicht mehr mobil zu sein, zumindest nicht mehr mit einem PKW. Stadtrat Kühle fragte nach, was man diesen Bürgerinnen und Bürgern sagen könne, da es keine Parkplätze mehr für Bewohner oder Besucher gebe. Nun sei das Problem eingetreten, was man erwartet hatte.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass es auch am Hauptplatz Probleme mit Betrieben gebe die zu wenige Parkplätze beklagen. Dies habe man überall, wo es An- und Abfahrverkehr gebe. Die IllerSenio hat die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze zur Verfügung gestellt. Dies könne man so auch zur Auskunft geben. Sollte eine Abweichung zur Genehmigung vorliegen, indem Carsharingstellplätze eingerichtet werden sollte, so müsst dies der Stadt Weißenhorn zur Überprüfung vorgelegt werden.

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