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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine

Auch in diesem Jahr steht wieder in der Zeit zwischen dem 12.05.2025 und 16.05.2025 die Überprüfung der Grabsteine auf ihre Standsicherheit an. Dieser angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen. Zu dieser regelmäßigen Kontrolle ist jeder Friedhofsträger in Deutschland aufgrund einer Forderung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet. Die Überprüfung wird nicht von städtischen Mitarbeitern ausgeführt, sondern von einer beauftragten Firma. Diese Prüfung ist eine sinnvolle Sache, da es immer wieder zu schweren Unfällen auf Friedhöfen in Zusammenhang mit lockeren Grabsteinen gekommen war. Rütteln ist bei den Tests in jedem Fall verboten, vielmehr wird langsam ein Druck aufgebaut, den der Stein auszuhalten hat. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Grabstein locker ist, werden die Nutzer des Grabes angeschrieben. Sie sind dann verpflichtet innerhalb einer genannten Frist, den Stein zu befestigen oder befestigen zu lassen. Stellt der Grabnutzer die Standsicherheit des beanstandeten Grabmals in der vorgegebenen Frist nicht wieder her, haftet er für dadurch entstehende Schäden. Sollte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass Gefahr im Verzug ist, kann der verantwortliche Prüfer den Stein umlegen, um so einen drohenden Unfall zu verhindern. Auch darüber wird der Grabnutzer schriftlich verständigt.

Die Friedhofsverwaltung