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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

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1.

Bekanntgaben

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2.

Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Stadt Weißenhorn

HA 13/2025

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Er informierte das Gremium, dass für dieses Jahr eine Neuverschuldung von 5,25 Mio. Euro geplant sei. Ob diese tatsächlich so hoch ausfalle, sei immer eine andere Sache. Dazu müsse man alles umsetzen. Im nächsten Jahr sei eine Neuverschuldung von 8 Millionen Euro vorgesehen. Wenn man die Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit auf Seite 21 des Haushaltes lese, dann fehlten der Verwaltung in diesem Jahr im Verwaltungshaushalt 6,7 Mio. Euro. Wenn man mit den Einnahmen nicht mehr auskomme, dann sei das ein Problem. Man werde in diesem Jahr überprüfen, ob diese Zahl tatsächlich so stimme, wie sie angegeben worden sei. Im letzten Jahr habe man noch einen Überschuss von 1,6 Mio. Euro gehabt. Man müsse aber auch berücksichtigen, dass man in diesem Jahr erhebliche Gewerbesteuerrückzahlungen habe. Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, warum man eine so hohe Neuverschuldung habe. Bisher sei man als Stadt schuldenfrei gewesen. In diesem Jahr habe man eine Gewerbesteuerrückzahlung von rund 7 Mio. Euro, die Kreisumlage sei gestiegen. Hier kommen noch einmal knapp 3 Millionen Euro dazu. Diese beiden Posten führen dazu, dass der Stadt Weißenhorn 10 Mio. Euro im Haushalt fehlen. Der Landkreis wird im nächsten Jahr, davon müsse man ausgehen, die Kreisumlage nochmals erhöhen. Wenn man die Tendenz betrachte und die Kreisumlage weiter steige, werde das nächste Jahr nochmal sehr schwierig. In zwei Jahren sehe es voraussichtlich wieder besser aus, da man die Kreisumlage zeitversetzt zahle. In diesem Jahr habe man das Problem, dass man 7 Mio. Euro weniger Gewerbesteuer habe, die man zurückzahlen müsse. In zwei Jahren sehe die Situation der Stadt Weißenhorn wieder anders aus. Man müsse leider einige neue Projekte opfern, die schön wären, aber nicht machbar seien. Man dürfe nie vergessen, dass Schulen und Kindertagesstätten nicht darunter leiden dürften. Diese Maßnahmen müssen möglich sein. Die Vereinsförderung insgesamt. Wenn man sich vorstelle, was wäre, wenn man dieses Geld nicht mehr hätte. Die Vereine seien das Grundgerüst der Stadt. Wenn man ihnen die ganzen Zuschüsse streichen müsse. Hier müsste man sich bei manchen Neubauprojekten überlegen, ob man dafür die Zuschüsse an die Vereine opfern wolle.

Bürgermeister Dr. Fendt verwies darauf, dass zuerst der Verwaltungshaushalt und danach der Vermögenshaushalt beraten werde.

Stadtrat Richter teilte mit, dass der größte Punkt im Verwaltungshaushalt der Punkt Personalkosten sei, zu finden auf Seite 118. Wenn man die Zahlen betrachte, die zur Verfügung gestellt worden seien, müsse man hier noch einmal genauer nachprüfen, wie die tatsächliche Entwicklung aussehe. Wenn man den Ansatz der Personalkosten von 2025 mit 2024 vergleicht, dann gebe es eine Differenz von über 1,7 Millionen Euro, das seien rund 11,7 Prozent. Vergleiche man den Ansatz 2025 mit dem Ergebnis 2024, so ergebe sich eine Differenz von 2,9 Mio. Euro, was einer Steigerung von 21,7 % entspreche. Der Gesamtansatz 2025 auf Seite 99, in Höhe von insgesamt 16,34 Mio. Euro. Die Ergebnisse wären auf den Seiten 24 und 35 zu finden. zusammenpassten, bittet Stadtrat Richter noch einmal zu prüfen, ob diese Ansätze so zusammenpassen oder ob man hier noch Spielraum habe. Der Tarifabschluss liege inzwischen vor. Vielleicht gebe es nochmal die Möglichkeit, diese Ansätze entsprechend anzupassen.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass man immer auf die Personalkosten schauen müsse. Man habe im Mai eine Klausurtagung, hier könne man noch einmal über einige Dinge sprechen.

Stadtrat Richter nahm Stellung zum Unterabschnitt 0600 Gebäudeunterhalt, zu finden auf den Seiten 24, 35 und 83. Man habe in diesem Jahr einen Gesamtansatz im Gebäudeunterhalt von 3,74 Mio. Euro. Das Ergebnis im Jahr 2023 liege bei 1,72 Mio. Euro. Stadtrat Richter habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man sich diesen Bereich genauer anschauen müsse. Man habe relativ hohe Ansätze. Man müsse in die bestehende Infrastruktur investieren. Leider könne man dies nicht immer in der Realität umsetzen. Jetzt sei die Zeit schon fortgeschritten und man habe schon Mitte April. Vielleicht könne man hier noch den einen oder anderen Betrag herausnehmen, um das in einen realistischeren Ansatz zu bekommen. Stadtrat Richter habe bereits mehrmals angeregt, eine Art Deckungskreis für solche Dinge zu machen. Dies müsse aber von der Kämmerei intern geprüft werden.

Stadtrat Niebling erkundigte sich, ob bei der Gebäudeunterhaltung des Rathauses Schlossplatz auch der Eingangsbereich links und rechts des Rathauses miteinbezogen wurde. Hier sollte etwas getan werden, damit der Eingangsbereich wieder ansehnlich wird.

Stadträtin Lutz bestätigte, dass die beiden angesprochenen Themen, sowohl die Personalkosten als auch der Unterhalt, sehr wichtig seien. Es könne immer sein, dass im Laufe des Jahres nicht alle Stellen besetzt seien und dann am Ende des Jahres entsprechend Geld übrigbleibe, wenn man den Plan voll finanziere, dasselbe beim Unterhalt. Wenn man davon abrücke, sei das eine grundlegende Veränderung, die einen unflexibel mache. Deshalb sei dies ein Thema, das nicht in den nächsten zwei Wochen bis zum Haushaltsbeschluss geklärt werden könne. Dies könne durchaus ein Thema für die Klausurtagung oder für den Haushalt 2026 sein, wobei man sich Gedanken machen müsse, wie man damit umgehe. Es könne auch einen Prozentsatz geben, den man vielleicht wieder abziehe. Man werde den Haushalt immer am Ende des ersten Quartals eines Jahres beschließen und nicht im Vorgriff. Für den nächsten Stadtratsbeschluss werde man das nicht mehr grundlegend ändern.

Stadtrat Richter erkundigte sich nach dem Unterabschnitt 2201 Fuggerhalle. Hier habe man eine relativ hohe Umsatzsteuerrückerstattung bzw. Vorsteuer in Höhe von 71.000 Euro. Er fragte nach, woher dieser Betrag komme. Vor allem, wenn man dies im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Veranstaltungen sehe. Die Vorsteuer mal 5 wäre der Umsatz, der dahinterstehe.

Stadtkämmerer Palige erläuterte, dass dies anhand der Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes erfolgt. Hier müsse man auch die Ansätze aus dem Vermögenshaushalt hinzurechnen. Bei der HHSt. 2201.9350 bewegliches Vermögen habe man beispielsweise im Vermögenshaushalt einen Ansatz von 96.000 Euro, wodurch eine Umsatzsteuer von 18.000 Euro entstehen würde. Bei 2201.6556 habe man einen Ansatz von 50.000 Euro. Dies summiere sich.

Stadtrat Richter stellte eine Frage zur allgemeinen Sportförderung 5500. Man habe seit Anfang letzten Jahres diese neue Vereinsförderung und habe auch in diesem Jahr wieder diese 100.000 Euro als Zuschuss. Stadtrat Richter bittet in der nächsten Hauptausschusssitzung um einen Erfahrungsbericht der Verwaltung, wie sich dies in der praktischen Umsetzung und Anwendbarkeit darstelle und wie man mit den Beträgen tatsächlich hinkomme.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass dies eine sehr gute Anregung sei. Es sei ohnehin vorgesehen, nach einer gewissen Zeit die Erfahrungen mit dem Ganzen zu überprüfen. Bisher habe Bürgermeister Dr. Fendt nur Positives gehört.

Stadtkämmerer Palige sagte, dass fast alle Vereine dabei gewesen seien. Die Unterlagen seien bisher alle vollständig vorgelegt worden. Man könne dem Ausschuss sicherlich einen Bericht vorlegen. Die 100.000 Euro seien auch ausreichend. Im letzten Jahr seien es ca. 97.000 Euro gewesen.

Stadtrat Richter verweist nochmals auf die Umsatzsteuer der Kleinschwimmhalle bei 5710. Hier seien 60.000 Euro eingestellt gewesen. Durch die Erläuterungen des Stadtkämmerers sei dieser Betrag nun klar, da im Vermögenshaushalt 300.000 Euro eingestellt seien.

Stadtrat Richter stellte eine weitere Frage zur Haushaltsstelle 6150.6560 auf Seite 215, Gebietsentwicklung Rössle Areal. Hier habe man die Entgelte an Dritte für die Bebauung. In diesem Jahr stünden dort 56.000 Euro. Letztes Jahr seien es mit diesem Architekten 245.000 Euro gewesen. Stadtrat Richter fragt, warum der Betrag nunmehr niedriger sei. Hier wollte man doch in die Aufstellung des Bebauungsplanes gehen. Die Frage sei nun, ob der diesjährige Ansatz ausreiche.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erwiderte, dass der Ansatz von knapp 60.000 Euro realistisch sei. Ein erstes Angebot liege bereits vor. Man habe letzte Woche einen Förderantrag in Höhe von 213.000 Euro bei der Regierung gestellt. Über die Optionen könne man dann entscheiden, wenn man wisse, wie hoch die Förderung tatsächlich sein werde. Dies werde sich in den nächsten zwei Wochen entscheiden.

Stadtrat Richter stellte eine Frage zu HHSt. 6900.5100 Gewässerbau und -unterhaltung. Für die Gewässerunterhaltung habe man in diesem Jahr einen Ansatz von 100.000 Euro. Er bittet um Erläuterung der Haushaltsstelle, welche Maßnahmen hier geplant seien. Bzw. auch einmal die Darstellung, wer für diese Gewässer bzw. Gewässerunterhaltung zuständig ist. Auch im Hinblick auf das Hochwasser im letzten Jahr. Dies betreffe die Biber, die Leibi, den Osterbach und die Roth. Wer ist hier für die Unterhaltung zuständig oder gibt es hier Unterschiede?

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass zwischen Gewässern 1., 2. und 3. Ordnung zu unterscheiden sei. Für die Gewässer erster Ordnung sei der Freistaat Bayern zuständig. Für die Gewässer 2. Ordnung sei der Landkreis und für die Gewässer 3. Ordnung die Stadt zuständig. Man habe mit dem Bauhof einen Plan entwickelt, in dem alle Gräben, die letztendlich in der Zuständigkeit der Stadt Weißenhorn liegen, enthalten sind und einen Kontroll- und Überwachungsplan, dass diese auch unterhalten werden. Im Hochwasserfall ist es entscheidend, dass diese Gräben abfließen. Im Moment habe man das Problem, dass ein Artikel in der Zeitung war, dass irgendein Graben geräumt wurde und dort eine Bachmuschel gefunden wurde. Das habe ein riesiges Strafverfahren ausgelöst, so dass sich momentan niemand mehr traue, die Grabenräumung durchzuführen. Aber wie gesagt, man habe einen Plan erstellt und einen Mitarbeiter benannt, der dies überwachen solle mit Aufzeichnungen und Dokumentationen, wann die Gräben kontrolliert wurden. Dies sei das A und O des Hochwasserschutzes.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ergänzte, dass in der kommenden Woche eine große Ortsbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt stattfinden werde, um die kritischen Stellen in Augenschein zu nehmen.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass dies auch notwendig sei, da das Amt für Naturschutz und Wasserwirtschaft geschrieben habe, dass alle Gräben in einem Top-Zustand seien. Wenn Bürgermeister Dr. Fendt daran vorbeigehe und man sehe schon, dass die Steine oben herausragen, müsse er sich fragen, wie diese in top Zustand sein können, wenn keine Wasseroberfläche mehr zu sehen sei.

Stadtrat Richter äußerte, dass dies eine Frage der Sichtweise sei. Einfach hier als Anregung, wenn es einen Plan oder Überlegungen dazu geben sollte, dies auch den Bürgern mitzuteilen, dass hier entsprechende Planungen oder Vorbereitungen getroffen werden. Man könnte dies zum Beispiel in einer Bauausschusssitzung vorstellen, wie das Ganze organisiert sei. Auch im Nachgang zu dieser genannten Ortsbegehung.

Stadtrat Dr. Hogerefe fragte nach, ob es sich bei dem Betrag von 100.000 Euro um einen geschätzten Betrag handele oder um einen Betrag, der sich aus einer Erfahrungskostenrechnung ergebe?

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erwiderte, dass dies ein realistischer Ansatz sei, der sich aus der Entwicklung der letzten Jahre ergebe.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass vor ca. 5 Monaten eine Begehung in Wallenhausen stattgefunden habe. Die Anlieger würden hier noch auf eine Rückmeldung warten, ob die Kosten für die Maßnahme von den Anliegern oder eben von der Stadt zu tragen sind, da es sich um ein Gewässer 3. Ordnung handele.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass man sich darüber informieren müsse. Das Wasserwirtschaftsamt sei diesbezüglich angeschrieben worden.

Stadtrat Richter erkundigte sich nach der HHSt. 7602.6389 zum Carsharing auf Seite 236. Hier stehe noch ein Entgelt an Dritte in Höhe von 8.000 Euro. Man habe aber von Seiten der Stadt den Beschluss gefasst, dies nicht mehr zu unterstützen.

Stadtkämmerer Palige antwortete, dass die Mittelanmeldungen auf September 2024 datiert seien. Daher könne der Betrag gestrichen werden.

Nachdem keine weiteren Fragen zum Verwaltungshaushalt mehr vorlagen, teilte Bürgermeister Dr. Fendt mit, dass nun zum Vermögenshaushalt übergegangen werde.

Stadträtin Lutz sprach den Unterabschnitt 5700 auf Seite 306, Freibad, an. Sie sagte, dass in der Klausurtagung die Idee einer Traglufthalle aufgegriffen wurde. Dieses Thema sei im Stadtrat noch nicht weiter behandelt worden. Dafür gebe es durchaus Verständnis, da es derzeit auch Themen gebe, die wichtiger seien, was dazu führe, dass das Thema Traglufthalle nicht diskutiert werden könne. Die Verwaltung habe teilweise schon Untersuchungen angestellt, um hier handlungsfähig zu bleiben. Wie auch immer der Stadtrat letztendlich entscheiden werde. Die CSU-Fraktion möchte daher zusammen mit Stadtrat Ritter von der FDP vorschlagen, auf der HHSt. 5700.9650 Planungskosten in Höhe von 300.000 Euro einzustellen, um hier entsprechend handlungsfähig zu bleiben. Grundsätzlich seien dem Ausschuss noch keine Kosten mitgeteilt worden. Daher sei dies ein Betrag um handlungsfähig zu bleiben, was das Thema Traglufthalle angehe. Als Zwischenlösung bis zur Umsetzung der Kleinschwimmhalle.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass über diesen Antrag abgestimmt werden könne. Die CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP beantragt 300.000 Euro Planungskosten für eine Traglufthalle. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass nach der Bauordnung ein Abstand von 11 Metern eingehalten werden müsse, dieser Abstand könne nicht eingehalten werden. Eine Firma habe behauptet, dass die Unterschreitung dieser Grenze möglich sei. Bürgermeister Dr. Fendt könne sich einfach nicht vorstellen, dass dies funktionieren solle. Seiner Meinung nach müsse man die ganze Kraft in die Kleinschwimmhalle investieren und nicht in eine Traglufthalle. Auch das Freibadpersonal sei kategorisch gegen eine Traglufthalle. Man sei jedoch dazu da, solche Anträge zu behandeln.

Bürgermeister Dr. Fendt ließ über den Antrag der CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP abstimmen, 300.000 Euro Planungskosten für eine Traglufthalle bei HHSt. 5700.9650 einzustellen.

Abstimmungsergebnis: 10:5 (Zustimmung)

Stadtrat Niebling stellte eine Frage zum HLF 20. Er erkundigte sich, ob die Kosten tatsächlich bereits im Haushaltsjahr 2025 mit insgesamt einer Million zu veranschlagen seien. Das Fahrzeug werde voraussichtlich erst in zwei Jahren zur Verfügung stehen.

Stadtkämmerer Palige antwortete, dass Teile bereits in Auftrag gegeben wurden und zum Teil noch in diesem Jahr geliefert werden. Stadtkämmerer Palige hält die Variante des Haushaltsausgaberestes für besser als eine Verpflichtungsermächtigung. Ansonsten müsse der Betrag gesplittet werden. Er sehe hier keinen Vorteil im Hinblick auf eine mögliche Einsparung.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass dies nur an der Ungewissheit liege, wann man zahlen müsse. Wenn man den Betrag in diesem Jahr nicht ausgeben müsse, gebe man das Geld auch nicht aus. Und Kredite nehme man nur auf, wenn man das Geld auch brauche.

Stadtrat Richter sagte, dass man im Vermögenshaushalt die beiden großen Baumaßnahmen habe. Dies sei der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Weißenhorn und die Sanierung des Museumsensembles, was uns schon einige Jahre beschäftige und noch beschäftigen werde. Es sei in der Vorbesprechung schon angesprochen worden, dass die Ansätze tatsächlich mit dem Baufortschritt und dem Zahlungsplan abgeglichen werden, damit man realistische Ansätze habe. Auf der Einnahmeseite habe man die glückliche Situation, dass die Fördermittel in dieser hier veranschlagten Höhe zeitnah fließen werden.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold informierte, dass in dieser Woche bereits die zweite Rate beantragt wurde. Dieser Antrag sei innerhalb von 1,5 Stunden bewilligt worden. Man erwarte diese Woche noch 700.000 Euro aus diesen Fördermitteln.

Stadtrat Richter hatte noch eine Frage zur HHSt. 3520.3610 Stadtbücherei. Hier habe man auf der Einnahmenseite eine Zuweisung Investition von 150.000 Euro. Er glaube nicht, dass dies so kommen werde. Man habe das schon an anderer Stelle diskutiert. Es sei bekannt, dass die Stadtbücherei sehr gut angenommen werde und eine sehr wichtige Kultureinrichtung und auch Bildungseinrichtung in der Stadt sei. Die derzeitige räumliche Situation sei nicht optimal. Man sei aufgefordert, trotz der aktuellen Situation nach einer Lösung zu suchen, wie man hier zu einer Verbesserung kommen könne, um dieser sehr wichtigen Einrichtung innerhalb der Stadt wirklich einen entsprechenden Rahmen geben zu können. Vielleicht werde sich noch einmal etwas öffnen, um hier zu einer Lösung kommen zu können.

Stadtrat Richter ging noch auf die HHSt. 4600.9400 Einrichtung Jugendarbeit, Kinderspielplätze, Projekt Jugend entscheidet ein. Hier habe man für dieses Jahr einen Ansatz von 20.000 Euro festgelegt. Der SPD-Fraktion sei es sehr wichtig, dass die Projekte, die man mit den Jugendlichen auf den Weg gebracht habe, auch zeitnah umgesetzt würden. Man habe für das nächste Jahr schon einen Ansatz im Finanzplan. Hier einfach noch einmal die Bitte an die Verwaltung, mit den Jugendlichen, die sich hier entsprechend engagieren, zusammenzuarbeiten. In diesem Jahr schon die Weichen zu stellen, damit man im nächsten Jahr in die Umsetzung gehen kann. Es könne nicht sein, dass die Projekte der Jugendlichen immer hintenangestellt werden. Gerade dieses Thema trage man schon seit einigen Jahren mit sich herum, deshalb müsse man schauen, dass man hier vorankomme.

Stadtrat Richter ging auf den nächsten Punkt der Kleinschwimmhalle im Vermögenshaushalt ein. Für dieses Jahr seien 300.000 Euro eingestellt und für die Folgejahre weitere 4 Mio. Euro. Stadtrat Richter fragte nach dem Stand der Auftragsvergabe für einen Architekten.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass es hierzu in Kürze eine Stellungnahme geben werde.

Stadtrat Richter stellte eine weitere Frage zur HHSt. 6300.9530 Gemeindestraße, Kreuzungsumbau NU14 Daimler-Straße incl. Lichtsignalanlage. Hier seien in diesem Jahr noch einmal 125.000 Euro eingestellt. Die Maßnahme sei aber schon seit Jahren abgeschlossen. Gleichzeitig habe man noch einen Haushaltsausgaberest von 125.000 Euro ausgewiesen.

Stadtkämmerer Palige antwortete, dass dieser Betrag doppelt enthalten sei. Man könne den Betrag herausnehmen.

Stadtrat Richter möchte noch eine Frage zur HHSt. 6900.9500 Gewässerausbau und -unterhaltung, Hochwasserschutz stellen. Hier seien 132.000 Euro eingestellt. Was sei hier geplant und wie sehe es in den Folgejahren aus? Hier sei ein Ansatz von 0 Euro eingestellt. Das Thema Hochwasserschutz werde auch in den nächsten Jahren ein Thema sein.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass es sich in diesem Jahr um Einzelmaßnahmen handle. Hier werde in Hegelhofen weitergearbeitet. Man habe noch eine Uferbefestigung in der Roth und weitere Einzelmaßnahmen. Die Folgejahre könne man bestücken, wenn man mit den Gutachten und Planungen durch sei. Dafür habe man im Moment noch keine Kostenschätzung.

Stadtrat Niebling hatte eine Frage zum Unterabschnitt 8400 Stadthalle. Hier waren ursprünglich 35.000 Euro für Ton- und Lichttechnik veranschlagt. Stadtrat Niebling äußerte, dass man die Stadthalle in einem guten Zustand erhalten sollte. Man solle nicht kürzen, sondern belassen.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass man sich hier einig sei. Die 35.000 Euro würden nicht gestrichen.

Stadtrat Niebling fragte nach den Photovoltaikanlagen. Für dieses Haushaltsjahr seien 80.000 Euro vorgesehen. Für das nächste Jahr 20.000 Euro. Er schlägt vor, die Beträge zu tauschen.

Bürgermeister Dr. Fendt informierte, dass er vorschlage, die Beträge, 80.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 und 20.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 zu belassen. Er werde die Unternehmen anschreiben. Man habe Gebäude untersucht und wisse, auf welchen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden könnten.

Stadtrat Niebling stellte eine Frage zu HHSt. 7710.9400, Baumaßnahmen Lagerhallen Bauhof auf dem Gelände des Wertstoffhofes. Hier stellte er die allgemeine Frage, was am jetzigen Bauhof noch gemacht werden müsse, damit dieser wieder voll betriebsfähig sei.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass mit dem Kommunalen Unfallversicherungsverband Kontakt aufgenommen wurde. Man habe mitgeteilt, was zu tun sei. Man habe mit der KUVB und den Mitarbeitern gesprochen. Es sei besprochen worden, dass man gemeinsam in eine Grundstückssuche einsteige, um zu schauen, wo ein zukünftiger Bauhof einmal stehen könnte. Das Projekt sei nicht gestoppt worden.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold informierte, dass derzeit die Duschen fertiggestellt werden. Derzeit fehlen noch die Büroarbeitsplätze, die im Obergeschoss untergebracht werden sollen. Dies müsse noch geklärt werden. Hier gebe es aber eine Lösung und eine Abstimmung mit der Feuerwehr. Dann könne man wieder einziehen.

Stadtkämmerer Palige merkte an, dass die Bezeichnung der Haushaltsstelle seiner Meinung nach falsch sei. Es müsse sich um eine alte Bezeichnung handeln. Es seien Umbaumaßnahmen angedacht, wenn man einen alternativen Standort habe und diesen dann umbaue. Es habe einmal Gedankenspiele gegeben, hier etwas zu machen. Dies habe sich aber als schwieriger herausgestellt, da hier auch der AWB untergebracht sei.

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Stadt Weißenhorn für das Jahr 2025 samt Anlagen entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen zu beschließen.

Der Hauptausschuss billigt die Übertragung von neuen Haushaltsausgaberesten in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von vorläufig 6.225.518,56 €.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Vorberatung des Finanz- und Investitionsplanes für die Jahre 2024 mit 2028 der Stadt Weißenhorn

HA 14/2025

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanz- und Investitionsplan der Stadt Weißenhorn für die Jahre 2024 mit 2028 entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung zu beschließen.

2024:

75.530.000,-- €

2025:

84.579.000,-- €

2026:

67.338.000,-- €

2027:

60.502.000,-- €

2028:

60.668.000,-- €

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn

HA 15/2025

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Haushaltssatzung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2025 samt Anlagen entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Vorberatung des Finanz- und Investitionsplanes für die Jahr 2025 mit 2028 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn

HA 16/2025

Sachverhalt:

Auf den Vorbericht und die beigefügten Beratungsunterlagen wird verwiesen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Finanz- und Investitionsplan der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für die Jahre 2024 mit 2028 entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung zu beschließen.

2024:

92.900,-- €

2025:

89.900,-- €

2026:

116.100,-- €

2027:

117.700,-- €

2028:

117.400,-- €

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.1.

Anfrage Stadtrat Biberacher - Anlieferungsstellen für holzige Gartenabfälle

Stadtrat Biberacher berichtete, dass er von Bürgern bezüglich der Anlieferstellen für holzige Gartenabfälle angesprochen worden sei. Es gebe Gerüchte, dass dies an den Landkreis Neu-Ulm abgegeben werden soll. Die Bürger fragen sich, ob diese Sammelstellen weiterhin Bestand haben werden. Die Menge z.B. in Reichenbach sei sehr groß. Wenn man dies durch die Gegend fahren müsse, sei dies sicherlich nicht umweltfreundlich. Vielleicht könne man mit dem Landkreis Neu-Ulm Kontakt aufnehmen, ob diese Sammelstellen erhalten bleiben können.

Stadtkämmerer Palige konnte zu dieser Anfrage gleich Stellung nehmen. Die Abfallentsorgung gehe auf den Landkreis Neu-Ulm über, und zwar ab 01.01.2026. Man habe hier keinen Einfluss darauf, was mit diesen Sammelstellen in den Ortsteilen passiere, ob sie erhalten bleiben oder nicht. Nach Kenntnis des Stadtkämmerers werden diese nicht weitergeführt. Die Stadt Weißenhorn sei dann nicht mehr zuständig, es werde hier keine Parallelzuständigkeiten geben. Es bestehe aber die Möglichkeit, beispielsweise nach Roggenburg oder zu anderen Sammelstellen zu fahren. Wahrscheinlich müsse man den Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Man könne das Thema jedoch noch einmal gesondert anfragen.

Bürgermeister Dr. Fendt erteilte das Wort an Stadtrat Niebling, da dieser auch Mitglied des Kreistages sei. Er könne sicherlich zur Klärung der Thematik beitragen.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass bei der Rückübertragung ab 01.01.2026 geplant sei, dass einmal im Frühjahr und einmal im Herbst eine Abholung direkt auf dem Grundstück des Eigentümers stattfinde. Man könne sein Grüngut vorbereiten, dann würden dieses abgeholt werden. Man müsse jedoch realistisch bleiben. Es seien keine großen Mengen, die man bereitstellen könne, aber durchaus Mengen, die für einen kleinen Garten üblich seien. Die großen Flächen, wie es derzeit in Weißenhorn praktiziert werde, im Frühjahr und im Herbst, diese werde es von Seiten des Landkreises nicht mehr geben. Man habe aber den Vorteil, dass die Gartenabfälle direkt vor der Haustür abgeholt werden. Dies sei auch ein komfortabler Service. Wenn man mehr wolle, müsse man das als Kommune selbst durchführen.

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6.2.

Anfrage Stadtrat Biberacher - Vereine - Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen

Stadtrat Biberacher teilte mit, dass es um die Vereine gehe. Die Vereine seien überfordert, da sie nicht wüssten, wer das Sicherheitskonzept erstellen werde. Werde dies vom Landkreis Neu-Ulm oder von der Stadt Weißenhorn gestellt. An wen können sich die Vereine wenden, wenn etwas in dieser Hinsicht zu tun sei, um Hilfestellung zu erhalten. Dies war eine Anregung eines Bürgers, die von Stadtrat Biberacher positiv bewertet wurde. Die Vereine seien zwischenzeitlich so weit, dass sie sagen, es werden keine Feste mehr veranstaltet, man habe dementsprechend keine Einnahmen mehr und der Verein werde sterben, weil man es sich nicht mehr leisten könne.

Bürgermeister Dr. Fendt informierte über den aktuellen Sachstand. Es habe mehrere Gespräche mit dem Landratsamt Neu-Ulm gegeben. Die Stadt Weißenhorn habe sich nach internen Beratungen entschlossen, eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Das Sicherheitskonzept müsse vom Veranstalter kommen. Die Stadt könne schließlich nicht für jede Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erstellen. Nach der Verabschiedung des Haushaltes werde Bürgermeister Dr. Fendt die ersten mobilen Sperren vor Ort bestellen, um hier eine gewisse Hilfestellung geben zu können. Des Weiteren wird in der Verwaltung überlegt, wenn ein Sicherheitskonzept für städtische Veranstaltungen erstellt werde, diese Firma, die das Konzept erstellt, mit der Maßgabe zu beauftragen, dass die Stadt dies auch für andere beauftragen dürfe. Es werde aber, wie eingangs erwähnt, eine Informationsveranstaltung für die Vereine geben. Diese seien bei diesem Thema hilflos. Bürgermeister Dr. Fendt kündigte an, dass er beabsichtige, den Bayerischen Innenminister anzuschreiben. Bürgermeister Dr. Fendt könne nicht nachvollziehen, dass man hier Sicherheitsprobleme habe. Man genehmige hier ein kleines Dorffest und mache Auflagen für Terror. Dafür sei der Staat zuständig und nicht ein Verein. Deshalb werde er an den bayerischen Innenminister schreiben. Er halte dies für rechtlich falsch. Man könne eine Genehmigung immer mit Auflagen versehen, aber nur dann, wenn die Auflagen sicherstellen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen eingehalten werden. Dies könne jedoch nicht bis zur Bekämpfung des Terrorismus gehen. Wenn es keine Terrorlage gebe, müsse man sagen, dass es ein allgemeines Lebensrisiko sei. Das Innenministerium sei für diese Maßnahmen verantwortlich. Wenn diese nun bestätigen würden, dass die Rechtsauffassung korrekt sei, Auflagen zu erlassen, welche Genehmigungsvoraussetzungen seien, so wäre hier der Freistaat Bayern zuständig, also die Polizei. Bürgermeister Dr. Fendt nannte als Beispiel eine Entscheidung, von der er kürzlich gelesen habe. Ein Fluss wurde auf 60 km zu einem Flusswanderweg ausgebaut. Als dieser fertiggestellt war, wurde er gesperrt, weil auf diesen 60 km ein Ast herunterfallen könnte. Die Gerichte haben daraufhin entschieden, dass dies nicht rechtens sei. Es handele sich immer um ein allgemeines Lebensrisiko. Das Gericht entschied, dass die Einstiegsstelle des Bootes abgesichert werden könne. Allerdings nicht auf der gesamten Länge von 60 km.

Stadträtin Kempter informierte, dass sie bei der ersten Veranstaltung des Bayerischen Gemeindetages als Bürgermeistervertreterin anwesend war. Dort sei klar kommuniziert worden, dass jeder für sich selbst verantwortlich sei. Wenn man ein Fest organisiere, müsse man auch für die Sicherheit sorgen. Wie auch immer, man müsse individuell entscheiden. Dies sei auch beim zweiten Treffen in der Stadthalle letzte Woche so besprochen worden. Man könne keine Regeln aufstellen oder eine Abhakliste, auf der man abhaken könne. Es sei ein Unterschied, ob man in Biberachzell ein Dorffest mache oder ob man das zentral in Weißenhorn durchführe. Zentral in Weißenhorn sei man eher gefährdet, dass jemand mit dem Auto komme als zum Beispiel in Biberachzell. Es gebe viele Faktoren. Die Gemeinde Roggenburg erkundigte sich, ob es möglich sei, Straßen mit Containern zu sperren. Dies wird von einem Vertreter der Polizei bestätigt. Stadträtin Kempter fragte daraufhin, wie man dies bewerkstelligen könne, da das notwendige Transportfahrzeug am Sonntag nicht fahren dürfe. Niemand wisse, was zu tun sei. Deshalb werde es auch hier keine richtige Aussage des Innenministeriums geben.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass es ihm darum gehe, dass man die Vereine und Veranstalter nicht im Stich lassen dürfe. Man könne hier nicht sagen, ein Verein aus einem Stadtteil müsse das individuell ausarbeiten, wenn es letztendlich von der Stadtverwaltung genehmigt werden müsse. Es würden immer beide Seiten im Boot sitzen. Dann müsse man auch sagen, wenn es keine Terrorlage gebe, dann gebe es hier keine konkrete Gefahr und ohne konkrete Gefahr könne man dies nicht fordern.