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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  54.421.000,-- Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  21.109.000,-- Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf 0,-- Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb

wird auf 511.000,-- Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,-- Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 340 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  —  340 v. H.

2. Gewerbesteue —  340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf 4.500.000,-- Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes

wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Weißenhorn, 24.04.2024

Stadt Weißenhorn:

gez.
Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister