der Stadt Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 54.421.000,-- Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 21.109.000,-- Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0,-- Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb
wird auf 511.000,-- Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,-- Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 340 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 340 v. H.
2. Gewerbesteue — 340 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 4.500.000,-- Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Weißenhorn, 24.04.2024
Stadt Weißenhorn: