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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

(Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  1.623.000,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  340.300,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben

des Verwaltungshaushalts wird auf  —  1.195.000,00 €

festgesetzt (Verwaltungsumlage).

(2)

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben

des Vermögenshaushalts wird auf  —  0,00 €

festgesetzt (Investitionsumlage).

(3)

Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2023 - besuchten, umgelegt.

(4)

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 261 Schüler festgesetzt.

(5)

Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die

Betriebskostenumlage auf  —  4.578,5440613 €

Investitionsumlage auf  —  0,000000 €

festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf  —  100.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Weißenhorn, den 24.04.2024

Schulverband Mittelschule Weißenhorn

gez.
Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister und
Schulverbandsvorsitzender