Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.623.000,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 340.300,00 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| § 4 | |
| (1) | Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben |
|
| des Verwaltungshaushalts wird auf — 1.195.000,00 € |
|
| festgesetzt (Verwaltungsumlage). |
| (2) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben |
|
| des Vermögenshaushalts wird auf — 0,00 € |
|
| festgesetzt (Investitionsumlage). |
| (3) | Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2023 - besuchten, umgelegt. |
| (4) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 261 Schüler festgesetzt. |
| (5) | Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die |
|
| Betriebskostenumlage auf — 4.578,5440613 € |
|
| Investitionsumlage auf — 0,000000 € |
|
| festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 100.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Weißenhorn, den 24.04.2024
Schulverband Mittelschule Weißenhorn