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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

mit Beginn der warmen Tage möchten wir Sie darüber informieren, dass Swimmingpools ausschließlich über den eigenen Wasserhahn befüllt werden dürfen.

Die Nutzung eines von der Abwassergebühr befreiten Gartenwasserhahns (mit sog. Gartenzähler) ist nicht zulässig.

Das Badewasser muss wegen einer möglichen Kontamination durch Desinfektions- und Sonnenschutzmitteln über das öffentliche Kanalnetz entsorgt werden.

Das Versickern im Garten oder das Ableiten in den Oberflächenwasserkanal ist unzulässig.