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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundesteuer - jährliche Veröffentlichung Stadtanzeiger

Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Hundesteuer für 2023 am 15.02.2023 zur Zahlung fällig ist. Hierzu erfolgt keine neue Bescheiderstellung, da es sich bei den bisher erteilten Bescheiden um Mehrjahresbescheide handelt. Bei Steuerpflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Abbuchung automatisch durchgeführt. Barzahler werden gebeten, die Hundesteuer bei Fälligkeit pünktlich zu überweisen.

Desweiteren möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei der Anschaffung eines Hundes der Hundebesitzer verpflichtet ist, diesen baldmöglichst bei der Stadtverwaltung Weißenhorn im Steueramt zur Hundesteuer anzumelden.