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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 20/2023
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Abwasserzweckverband „Mittleres Rothtal“

I.

Haushaltssatzung

des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Rothtal"

(Landkreis Neu-Ulm)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 10 und 21 der Verbandssatzung sowie der Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindungmit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  1.722.200

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  3.803.900

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.259.500 festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

a. Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

b. Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 287.000 festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Pfaffenhofen, den 11.05.2023
Abwasserzweckverband
„Mittleres Rothtal“
gez. Dr. Sebastian Sparwasser
Zweckverbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 10.05.2023, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt wurden.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.