***********************
1.1. | Bekanntgaben - Energieberatung |
Erster Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass die Stadt Weißenhorn ihren Bürgerinnen und Bürgern erneut eine monatliche Beratung durch die Regionale Energieagentur Ulm anbieten könne. Ziel dieses Angebots sei es, die Bevölkerung bei den Herausforderungen der Energiewende fachkundig zu unterstützen. Die jeweiligen Beratungstermine würden im Stadtanzeiger bekannt gegeben.
***********************
1.2. | Bekanntgaben - Zeitungsartikel "Keine Förderung für die Kleinschwimmhalle" |
Erster Bürgermeister Dr. Fendt berichtete aus einem Zeitungsartikel mit dem Titel „Keine Förderung für die Kleinschwimmhalle“. Dieser Artikel beziehe sich auf eine Sonderförderung.
Er führte aus, dass ihn der Inhalt nach Durchsicht sehr verärgert habe und kaum nachvollziehbar sei. Wenn man betrachte, welche Projekte gefördert würden, etwa Rasenkunstflächen und vergleichbare Vorhaben, sei es nicht verständlich, dass eine Kleinschwimmhalle – insbesondere in Verbindung mit einer Schule sowie der Bedeutung für die Wasserwacht – keine Förderung erhalte. Die Entscheidungsgrundlagen erschienen ihm nicht mehr nachvollziehbar.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt nahm zudem Bezug auf eine Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Christoph Schmid, in der ausgeführt werde, dass Lauingen einen Zuschuss in Höhe von 6,525 Millionen Euro für eine Halle erhalten habe und der gemeinsame Einsatz zweier Bundestagsabgeordneter sich gelohnt habe. Vor diesem Hintergrund äußerte er erhebliche Zweifel daran, dass die Bewilligung einer Förderung in dieser Größenordnung tatsächlich vom persönlichen Einsatz eines einzelnen Bundestagsabgeordneten abhängig sein könne.
Die Verwaltung habe den Bundestagsabgeordneten aus Weißenhorn entsprechend angeschrieben und auch von ihm Unterstützung eingefordert. Die Stadt benötige die Kleinschwimmhalle ebenso wie die Wasserwacht. Es könne nicht sein, dass der Eindruck entstehe, Förderentscheidungen würden maßgeblich durch politische Einflussnahme bestimmt, zumal es kaum ein sinnvolleres und wichtigeres Projekt als dieses gebe.
Abschließend teilte Erster Bürgermeister Dr. Fendt mit, dass die Stadtbaumeisterin bereits an der Vorbereitung eines weiteren Förderantrags arbeite. In diesem Zusammenhang habe sie ebenfalls Kontakt mit dem Bundestagsabgeordneten aufgenommen.
| *********************** | |
| 2. | Fachbereich 4: Entwicklung Rössle Areal – Rahmenplanung |
|
| SR 19/2026 |
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtrats am 23.06.2026 wurde die Durchführung einer Rahmenplanung für das Rössle-Areal einschließlich der Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens beschlossen. Die Planung ist inzwischen abgeschlossen. Sie wurde den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und stieß dort auf Zustimmung.
Auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) sowie weiterer aktueller Anforderungen und Zielsetzungen der Stadt wurden folgende maßgebliche Leitgedanken der Planung zugrunde gelegt:
Auf dieser Basis wurden die bereits im städtebaulichen Wettbewerb gegliederten Bereiche aus Bebauung, Höfen und Gärten vertieft untersucht und insbesondere hinsichtlich ihrer Anbindung und Durchwegung weiterentwickelt. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Ausbildung einer erlebbaren grünen Mitte, die den wertvollen Gartenbereich der Pfarrei harmonisch berührt und durch die gewählte Einfriedung respektiert. Ergänzend wurden drei klar definierte Vorplätze in westlicher, östlicher und nördlicher Lage herausgearbeitet, die die jeweiligen Zugänge zum Areal bewusst öffnen und adressieren.
Mit der gemeinschaftlichen Mitte in Form eines Angers entsteht ein zentraler Treffpunkt, der sowohl Bewegungs- und Spielräume bietet als auch im Hinblick auf Versiegelung, Begrünung und Vegetationskonzept sorgfältig geplant wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein ausgewogenes Regenwassermanagement berücksichtigt, das den Anforderungen an Klimaanpassung Rechnung trägt.
Hinsichtlich der Nutzungen wurden die Schwerpunkte auf Wohnen sowie öffentliche Nutzungen gelegt. Zur Aufzeigung von Handlungsspielräumen für künftige Investoren wurden unterschiedliche Nutzungsszenarien entwickelt. Dabei wurden unter anderem Wohnformen wie altersgerechtes Wohnen und Mehrgenerationenwohnen berücksichtigt.
Weitere Untersuchungen und Ausarbeitungen umfassen die Prüfung der Feuerwehrzugänglichkeit, der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, der Möglichkeiten für Car-Sharing- und Fahrradstandorte sowie die Stellplatzsituation. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Varianten einer Tiefgarage untersucht.
Darüber hinaus wurde ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet, der prägende städtebauliche und gestalterische Elemente definiert, um eine harmonische und hochwertige Entwicklung dieses sensiblen und wertvollen innerstädtischen Areals sicherzustellen.
Mit der Erstellung der Rahmenplanung einschließlich Gestaltungsleitfaden wurde die Entwicklung des Rössle-Areals um einen wesentlichen Schritt in Richtung Umsetzung vorangebracht. Der Siegerentwurf aus dem vorgelagerten städtebaulichen Wettbewerb zeichnet sich durch eine ausgewogene und zukunftsfähige Bebauung mit hoher Flexibilität in den Nutzungsmöglichkeiten, sowie durch die Schaffung hochwertiger öffentlicher Räume mit klar abgegrenzten privaten Rückzugsbereichen aus. Diese Qualitäten wurden in der Rahmenplanung weiter ausgearbeitet, konkretisiert und durch vertiefende Untersuchungen untermauert. Dadurch wird eine optimale Verknüpfung öffentlicher städtischer Interessen mit den Belangen potenzieller Investoren erreicht.
Auf der nun vorliegenden Grundlage ist es uns möglich, die seit Jahren brachliegenden Flächen und Gebäude einer verantwortungsvollen und bedarfsgerechten Nutzung zuzuführen und sie für die Bürgerschaft erlebbar zu machen. Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, die Rössle-Brauerei als bedeutendes historisches Erbe der Stadt wiederzubeleben.
Die Rahmenplanung wird im Rahmen der innerstädtischen Entwicklung durch die Städtebauförderung mit einem Fördersatz von 80 % unterstützt. Der Bewilligungszeitraum endet im Juni 2026, sodass die Fördermittel fristgerecht abgerechnet und das Vorhaben zeitnah in die weitere Umsetzungsphase überführt werden kann.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt führte in den vorliegenden Sachverhalt ein, begrüßte Herrn Jüttner vom Planungsbüro und erteilte diesem zur Vorstellung des Sachverhalts das Wort. Im Anschluss daran schloss sich eine Diskussion an.
Beschluss:
Die Rahmenplanung zur Gebietsentwicklung Rössle Areal mit Gestaltungsleitfaden wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Abstimmungsergebnis: 22 :2
Der Beschluss wurde mit 22 Stimmen angenommen.
***********************
| 3. | Fachbereich 4: Kindergarten beim WiBiZ "Kiga MM 59c" |
|
| SR 34/2026 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Stadtrats vom 26.05.2025 wurde die Errichtung eines Kindergartens mit zwei Gruppen à jeweils 24 Kinder auf den Grundstücken neben dem WiBiZ beschlossen und weiterverfolgt. In Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarn konnten die Rahmenbedingungen festgelegt werden, die in der Stadtratssitzung vom 26.01.2026 vorgestellt wurden.
Die Ausschreibung für das Vorhaben wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Dabei gingen insgesamt fünf Angebote ein:
Bieter A: 686.791,48 €
Bieter B: 720.396,06 €
Bieter C: 757.041,44 €
Bieter D: 764.277,02 €
Bieter E: 771.760,85 €
Im Rahmen der Ausschreibung wurde ein Einheitspreis für ein Sekundärdach
abgefragt. Aufgrund der im vorliegenden Fall vorgesehenen längeren Standzeit wird die Ausführung eines Sekundärdachs seitens der Verwaltung ausdrücklich empfohlen. Durch diese Maßnahme werden Wartungs- und Reinigungsarbeiten deutlich erleichtert. Zudem können kostenintensive Nachbesserungen, insbesondere aufgrund möglicher Undichtigkeiten des Daches, weitgehend vermieden werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag zur Errichtung des Kindergartens an Bieter A zum Angebotspreis von 686.791,48 € zu vergeben und zusätzlich durch die Containerfirma ein Sekundärdach zum Preis von 49.915,45 € montieren zu lassen. Diese Ausführungsvariante gewährleistet über die gesamte Standzeit eine dauerhaft gute Funktionalität und bewegt sich innerhalb der damals vorgelegten Kostenschätzung.
Nach Vorlage der statischen Berechnungen sowie der Anschlusspläne durch den Auftragnehmer werden die Arbeiten für die Fundamente der Container sowie die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen gesondert ausgeschrieben. Ebenso erfolgen die Ausschreibungen für die Zaun- und Toranlagen zur Einfriedung des Geländes sowie für die Möblierung der Einrichtung separat.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Simmnacher stellte eine Frage an Stadtbaumeisterin Graf-Rembold zum Thema Sekundärdach. Er führte aus, dass er ein solches Dach für sinnvoll erachte, da eine Containeranlage grundsätzlich nicht für eine Standzeit von zehn bis fünfzehn Jahren konzipiert sei. Das Sekundärdach könne dazu beitragen, die Container von oben zusätzlich abzudichten. Vor diesem Hintergrund erkundigte er sich, ob es gegebenenfalls möglich wäre, das Sekundärdach zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass sie hierzu keine Auskunft geben könne. Der Stadtrat habe in der damaligen Beschlusslage sowohl die Photovoltaikanlage als auch ein Gründach und eine Fassadengestaltung abgelehnt. Aus diesem Grund seien diese Optionen nicht weiter untersucht worden. Die Ablehnung sei seinerzeit aus Kostengründen erfolgt.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass überprüft werde, ob die Anbringung einer Photovoltaikanlage realisierbar sei.
Beschluss:
Der Auftrag soll wie beschrieben an Bieter A vergeben werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiterführenden Arbeiten auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
***********************
| 4. | Fachbereich 3: Erhöhung der pauschalen Förderung für Musikkapellen |
|
| SR 39/2026 |
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren ist ein Anstieg der Kosten für die örtlichen Musikkapellen sowie der Gesangsvereine zu verzeichnen gewesen. Insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen sowie der damit verbundene organisatorische Aufwand führen zu steigenden finanziellen Belastungen.
Die Stadt Weißenhorn gewährt der Stadtkapelle Weißenhorn, den Musikkapellen Attenhofen, Bubenhausen, Biberachzell, Wallenhausen und der Jugendkapelle WABB´s gemäß Nr. 4 Buchst. d) der Richtlinien zur Vereinsförderung (Stand 10.10.2023) bisher einen jährlichen pauschalen Förderbetrag für Musikkapellen in Höhe von jeweils 2.000 €. Die Gesangsvereine sind hier bis dato nicht begünstigt.
Um die Vereine diesbezüglich zu entlasten, schlägt die Verwaltung vor, die pauschale Förderung für Musikkapellen von 2.000 € auf 2.500 € zu erhöhen und den Gesangsvereinen einen jährlichen pauschalen Förderbetrag von 200 € pro Gesangsverein zu gewähren. Obligatorisch für die Förderung ist der Vereinssitz in Weißenhorn. Um den Anspruch der Gesangsvereine prüfen zu können ist hierfür einmalig ein Antrag zu stellen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Jüstel stellte den Antrag, den Zuschussbetrag für die Gesangsvereine von 200 Euro auf 500 Euro zu erhöhen.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt ließ über den entsprechend abgeänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Nr. 4 Buchst. d) der Vereinsförderrichtlinie soll durch folgenden Passus ersetzt werden:
„d) Pauschale Förderung für Musikkapellen und Gesangsvereine
Die Stadtkapelle Weißenhorn sowie die Musikkapellen in den Stadtteilen Attenh-ofen, Bubenhausen, Biberachzell und Wallenhausen erhalten jeweils einen jährli-chen Zuschuss von 2.500 €. Die Jugendkapelle WABBs erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.500 €. Weiterhin erhalten die Gesangsvereine mit Sitz in Weißenhorn einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 €. Für die erstmalige Auszahlung ist eine Antragsstellung erforderlich.“
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
***********************
| 5. | Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für ein Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren |
|
| SR 42/2026 |
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat am 11.03.2026 erneut einen Antrag zum Erlass einer Verordnung für ein Nachtfahrverbot von Rasenmährobotern zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren gestellt. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.
Ein solcher Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 26.05.2025 behandelt. Auf den damaligen Sachbericht wird von Seiten der Verwaltung verwiesen, insbesondere auf die damals bereits dargestellte Problematik der Überwachung des Verbots.
Damals wurde beschlossen, dass ein Nachtfahrverbot eingeführt werden solle sowie auf die Stadt Vöhringen verwiesen, die bereits eine solche Verordnung habe.
Allerdings wurde im Nachgang festgestellt, dass die Stadt Vöhringen eine solche Verordnung noch nicht hatte. Diese seien mit dem Landratsamt Neu-Ulm noch in Kontakt, da noch geprüft werden müsse, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Verordnung erlassen werden könne. Hierzu wird auf die Bekanntgabe in der Sitzung des Stadtrates vom 22.09.2025 verwiesen. Die Thematik ist demnach nicht weiterverfolgt worden.
Da die Stadt Weißenhorn bislang über keine Lärmschutzverordnung verfügt, wäre die Thematik zunächst auch von der Stadt Weißenhorn nochmals eingehend rechtlich zu prüfen und aufgrund der vorgenannten Bekanntgabe mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzustimmen. Die Verordnung müsste auch formell überarbeitet werden. Insbesondere muss zunächst die Rechtsgrundlage für den eventuell möglichen Erlass einer solchen Verordnung festgestellt werden, die dann auch im Kopf der Verordnung genau anzugeben ist. Des Weiteren müsste geprüft werden, inwieweit eine solche Verordnung für Weißenhorn dann auch inhaltlich konkret ausgestaltet werden müsste, damit diese rechtliche Gültigkeit besitzt. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch.
Um der Antragstellenden Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, welche in der neuen Legislaturperiode des Stadtrats nicht mehr vertreten ist, jedoch die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, wird der Antrag ohne materielle Vorprüfung der Verwaltung vorgestellt (vgl. § 25 Abs. 1 Geschäftsordnung).
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Schrodi führte aus, dass er an der derzeit geltenden Lärmverordnung, bei der es sich seines Wissens nach um die Bayerische Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung handele, keine umfangreichen Änderungen vornehmen würde. Er wies darauf hin, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Themenfeld handle, insbesondere im Hinblick auf Baustellen und handwerkliche Tätigkeiten. In der Sache selbst gehe es letztlich um den Schutz der Igel, was er grundsätzlich ausdrücklich befürworte. Gleichwohl erachte er es als äußerst schwierig, ein entsprechendes Verbot wirksam durchzusetzen.
Stadtrat Schrodi brachte daher den Vorschlag ein, stattdessen als Zeichen der Sensibilisierung in regelmäßigen Abständen, etwa alle vier Wochen, im Weißenhorner Stadtanzeiger – gegebenenfalls auch auf der Titelseite – einen Hinweis zu veröffentlichen. Ziel solle es sein, die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam zu machen, ihre Mähroboter nachts nicht in Betrieb zu nehmen. Durch wiederholte Veröffentlichungen könnten seiner Einschätzung nach mehr Personen erreicht werden als durch eine Änderung der Verordnung. Zudem sei die Kontrolle der Einhaltung schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Nach weiterer Diskussion griff Erster Bürgermeister Dr. Fendt diese Anregung auf. Er teilte mit, dass beabsichtigt sei, in regelmäßigen Abständen entsprechende Hinweise im Weißenhorner Stadtanzeiger zu veröffentlichen, bis die laufenden Prüfungen abgeschlossen seien. Dies solle im Zeitraum von März bis einschließlich Oktober 2026 erfolgen, da dies die maßgeblichen Zeiträume seien, in denen an die Bürgerinnen und Bürger appelliert werden solle, freiwillig auf den nächtlichen Betrieb von Rasenmähern zu verzichten.
Beschluss 1:
„Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Erlass einer Lärmschutzverordnung für die Stadt Weißenhorn rechtlich zu prüfen und dem Gremium in einer der kommenden Sitzungen erneut vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis 1: 14:10
Dem Beschluss wurde mit 14 Stimmen zugestimmt.
Beschluss 2:
„Von März bis Oktober soll regelmäßig über den Weißenhorner Stadtanzeiger an die Bürgerschaft appelliert werden, nachts freiwillig auf die Nutzung von Mährobotern zu verzichten.“
Abstimmungsergebnis 2: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
***********************
| 6. | Fachbereich 1 - Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen - Regelung zur Anstellung von SEJ-Praktikanten und/oder Anerkennungspraktikanten |
|
| SR 23/2026 |
Sachverhalt:
Der Fachkräftemangel ist im Bereich der frühkindlichen Bildung auch in Weißenhorn seit mehreren Jahren deutlich spürbar. Er führt immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen in den städtischen sowie in den freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen. Um Nachwuchskräfte frühzeitig an die Einrichtungen zu binden und einen Beitrag zur Ausbildung pädagogischer Fachkräfte zu leisten, soll die Zusammenarbeit mit Praktikanten intensiviert werden. Hierzu zählt insbesondere die verstärkte Bereitstellung von Praxisstellen für angehende Erzieher:innen.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Ausbildung ist das Anerkennungsjahr, das letzte Ausbildungsjahr, in dem angehende Fachkräfte nach der schulischen Ausbildung praktische Erfahrungen in einer Einrichtung sammeln. Durch die Beschäftigung von Anerkennungspraktikanten haben Einrichtungen die Möglichkeit, potenzielle Fachkräfte frühzeitig kennenzulernen und an den Träger zu binden. Gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 2 AVBayKiBiG können Anerkennungspraktikant:innen außerdem im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden, da sie im Berufspraktikum als pädagogische Ergänzungskräfte zählen. Praktikant:innen im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ), die sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, dienen hingegen in erster Linie der beruflichen Orientierung und dem Einstieg in die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Eine Anrechnung im Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG erfolgt in der Regel nicht, da es sich um eine vorgelagerte Ausbildungsphase handelt.
Derzeit liegt uns ein Antrag einer Einrichtung vor, die die Möglichkeit hätte zwei Personen für das SEJ einzustellen, eine Anerkennungspraktikantin konnte für das kommende Jahr nicht gefunden werden. Die Besetzung von zwei SEJ-Stellen war bislang nicht vorgesehen. In den Mittelanmeldungen der Einrichtung sind darüber hinaus auch lediglich Personalkosten für eine SEJ-Stelle vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, eine generelle Regelung zu treffen um diese gegenüber allen Einrichtungen kommunizieren zu können. Vor diesem Hintergrund soll künftig folgende Regelung gelten:
Regelungen für eingruppige Einrichtungen
Insgesamt darf eine Ausbildungsstelle besetzt werden. Bevorzugt ist diese Stelle mit einem Anerkennungspraktikanten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, darf die Stelle mit einem SEJ-Praktikanten oder einer Person, die die dreijährige PIA-Ausbildung absolviert, besetzt werden. Während der dreijährigen PIA-Ausbildung blockiert diese Person eine Ausbildungsstelle.
Regelungen für mehrgruppige Einrichtungen
Insgesamt dürfen zwei Ausbildungsstellen besetzt werden. Bevorzugt ist diese Stelle mit einem Anerkennungspraktikanten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, dürfen die Stellen mit einem SEJ-Praktikanten oder einer Person, die die dreijährige PIA-Ausbildung absolviert, besetzt werden. Während der dreijährigen PIA-Ausbildung blockiert diese Person eine Ausbildungsstelle.
Die entstehenden Personalkosten müssen Teil der Haushaltsplanung des jeweiligen Trägers sein. Sofern diese für das kommende Jahr noch nicht Teil der Haushaltsplanung waren, gelten die Mehrausgaben als genehmigt. Darüber hinaus sind Anerkennungspraktikanten im Anstellungsschlüssel zu berücksichtigen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat begrüßt die Stärkung der Fachkräfte in den Weißenhorner Kindertageseinrichtungen und beschließt folgende Regelung, die ab Beginn des Kita-Jahres 2026/2027 in Kraft tritt:
Regelungen für eingruppige Einrichtungen
Insgesamt darf eine Ausbildungsstelle besetzt werden. Bevorzugt ist diese Stelle mit einem Anerkennungspraktikanten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, darf die Stelle mit einem SEJ-Praktikanten oder einer Person, die die dreijährige PIA-Ausbildung absolviert, besetzt werden. Während der dreijährigen PIA-Ausbildung blockiert diese Person eine Ausbildungsstelle.
Regelungen für mehrgruppige Einrichtungen
Insgesamt dürfen zwei Ausbildungsstellen besetzt werden. Bevorzugt ist diese Stelle mit einem Anerkennungspraktikanten zu besetzen. Ist dies nicht möglich, dürfen die Stellen mit einem SEJ-Praktikanten oder einer Person, die die dreijährige PIA-Ausbildung absolviert, besetzt werden. Während der dreijährigen PIA-Ausbildung blockiert diese Person eine Ausbildungsstelle.
Die entstehenden Personalkosten müssen Teil der Haushaltsplanung des jeweiligen Trägers sein. Sofern diese für das kommende Jahr noch nicht Teil der Haushaltsplanung waren, gelten die Mehrausgaben als genehmigt. Darüber hinaus sind Anerkennungspraktikanten im Anstellungsschlüssel zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
***********************
| 7. | Verabschiedung der ausscheidenden Ortssprecher der Amtsperiode 2020 - 2026 |
|
| SR 35/2026 |
| 8. | Verabschiedung der ausscheidenden Stadtratsmitglieder der Amtsperiode 2020 - 2026 |
|
| SR 33/2026 |
Die öffentlichen Tagesordnungspunkte 7 und 8 wurden zusammengefasst.
Erster Bürgermeister Dr. Fendt richtete Worte an die ausscheidenden Ortssprecher und Stadträte.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
verehrte Gäste,
es gibt Momente im politischen Alltag, die leiser sind als andere – und gerade deshalb besonders nachwirken. Heute ist ein solcher Moment. Einer, in dem wir innehalten und bewusst auf das schauen, was Menschen für unsere Gemeinschaft geleistet haben.
Zunächst gilt mein Blick den Ortssprechern. Ihr Amt steht vielleicht nicht immer im Rampenlicht – aber es ist von unschätzbarem Wert. Denn Sie sind es, die dem oft abstrakten Begriff „Kommune“ ein Gesicht geben. Sie sind die ersten Ansprechpartner vor Ort, die Zuhörer, die Vermittler, die Kümmerer.
Sie stehen dort, wo Politik ganz konkret wird: am Gartenzaun, im Vereinsheim, auf der Straße. Sie hören zu, wenn Anliegen vorgetragen werden – manchmal sachlich, manchmal emotional. Sie nehmen Sorgen ernst, auch wenn es um vermeintlich kleine Dinge geht. Und gerade darin liegt Ihre große Stärke: Sie halten unsere Ortsteile zusammen.
Dass Ihre Amtszeit kraft Gesetzes endet, ist ein formaler Vorgang. Aber das, was Sie eingebracht haben, lässt sich nicht einfach beenden. Es wirkt weiter – in gewachsenen Strukturen, in angestoßenen Projekten und vor allem im Vertrauen der Menschen.
Lieber Herr Kast,
Sie haben dieses Amt mit Leben gefüllt.
Sehr geehrter Herr Kast, für mich waren Sie omnipräsent. Es gibt eigentlich keinen Belang in Emershofen, für den Sie sich nicht eingesetzt haben. Sei es die Verbesserung und Sicherheit der Spielplatzsituation. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Tempo 30 für den Durchgangsverkehr, oder die Optimierung des Schulbusverkehrs.
Sie waren nicht nur Ansprechpartner – Sie waren Stimme und Herz Ihres Ortsteils. Dafür gebührt Ihnen unser tief empfundener Dank.
Sie haben einen großartigen Job gemacht.
Sehr geehrter Herr Sailer,
Sie haben nicht minder vieles Geleistet. Mit allen Sorgen, die Bürger hatten, sind Sie auf Sie zugekommen, Sie haben zugehört und sich um Lösungen bemüht. Sie sind wahrlich kein Lautsprecher, Sie sind ein Mensch, der aufgrund seiner Persönlichkeit Vertrauen bei seinen Mitbürgern weckt. In einer Zeit, in der die Politik das Vertrauen der Menschen immer mehr verliert, sind Sie der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Danke.
Ebenso verabschieden wir heute Stadträtinnen und Stadträte, die sich bewusst entschieden haben, nicht erneut zu kandidieren.
Hinter dieser Entscheidung stehen oft viele Jahre – manchmal Jahrzehnte – intensiver kommunalpolitischer Arbeit.
Der Stadtrat ist kein einfacher Ort. Hier wird gerungen, diskutiert, überzeugt und auch gestritten – immer mit dem Ziel, tragfähige Lösungen für unsere Stadt zu finden. Es ist ein Amt, das Haltung verlangt, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – auch dann, wenn Entscheidungen nicht leichtfallen.
Lieber Herr Keller,
Sie haben über viele Jahre hinweg genau diese Verantwortung getragen. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit begann am 14. Mai 1996 Von Anfang an engagierten Sie sich in zentralen Gremien: Sie waren Mitglied im Hauptausschuss, im Ferienausschuss sowie im Schulverband. Im Jahr 1999 übernahmen Sie die Rolle des Fraktionsvorsitzenden der Weißenhorner CSU.
Zwischen 2002 und 2008 waren darüber hinaus zweiter Bürgermeister. Sie lösten Helmut Rausch ab. In der Amtszeit von 2014 bis 2020 wurden Sie mit großer Zustimmung – 22 von 24 Stimmen – erneut zum zweiten Bürgermeister gewählt. Zudem waren Sie Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU und darüber hinaus fungierten Sie als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Eine Aufgabe, die Verantwortung, Weitsicht und Fachwissen erforderte.
Mit Ihrem langjährigen Engagement haben Sie maßgeblich dazu beigetragen, unsere Stadt in wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Hinsicht voranzubringen. Dafür gilt Ihnen unser Dank und unsere Wertschätzung.
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute, Gesundheit und weiterhin viel Freude an Ihrem Engagement zum Wohle unserer Gemeinschaft. Danke für Ihre geleistete Arbeit und Ihren Einsatz.
Lieber Herr Fliegel,
weiter verabschieden wir heute Herrn Fliegel, der seit 2014 Teil unseres Gremiums ist. Ihre Schwerpunkte liegen klar in Nachhaltigkeit, Umwelt und Fahrradfreundlichkeit. Durchgehend haben Sie als Fraktionsvorsitzender der Bündnis 90/Die Grünen die repräsentativen Aufgaben der Fraktion getragen. Ihre Tätigkeiten umfassten den Bauausschuss, den Kulturausschuss und den Ferienausschuss.
Warum ist es kommunalpolitisch so wichtig, einen Stadtrat mit dem Schwerpunkt Umwelt und Nachhaltigkeit zu haben? Weil auf Ebene der Stadt die konkreten Lebensumstände aller Lebenswesen – Mensch und Tier direkt betroffen sind: nachhaltige Stadtplanung, kluges Flächenmanagement, umweltverträgliche Mobilität, ressourcenschonender Infrastrukturumbau und grüne Lebensqualität schaffen nicht nur Ökologisches, sondern auch wirtschaftliche und soziale Vorteile. Sie setzen genau hier ihren Schwerpunkt und gaben uns Impulse, trieben Projekte wie Radinfrastruktur, grüne Kehrseiten der Stadtentwicklung und lokales Umweltbewusstsein voran.
Vielen Dank für Ihr langjähriges Engagement, Ihre fachliche Expertise und Ihren Einsatz zum Wohle unserer Gemeinschaft. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und Freude an Ihrem Engagement für eine lebenswerte Stadt.
Lieber Herr Mundt,
weiter verabschieden wir heute Herrn Martin Mundt, der am 24.04.2023 die Nachfolge von Frank Ilg antrat. Seitdem ist er neben dem Stadtrat im Ausschuss für Stadtentwicklung uns im Hauptausschuss vertreten. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine klare Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger aus, insbesondere Familien, Kindern und Jugendlichen, denen er sich mit besonderem Einsatz widmet. Zusätzlich engagierten Sie sich als Jugendbeauftragter, eine Rolle, die die Mitwirkung junger Menschen in politischen Prozessen stärkt. Dadurch wurden Bedürfnisse, Perspektiven und Ideen der jungen Generation frühzeitig Gehör gefunden, was die politische Relevanz und Legitimation von Entscheidungen erhöht hat. Als Beispiel nennen wir hier die Beteiligung an der Jugendkonferenz. Dieses Engagement hat nicht nur die Jugendbeteiligung gefördert, sondern auch den Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Schule.
Wir danken Herrn Mundt herzlich für sein außerordentliches Engagement, seinen Beitrag zum Wohl unserer Gemeinschaft und seine konstruktive Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg. Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und Freude an seiner Arbeit für eine lebenswerte Stadt, in der jedes Mitglied unserer Gesellschaft eine Stimme hat.
Liebe Frau Probst,
wir verabschieden weiterhin Julia Probst, die am 16. Mai 2022 die Nachfolge von Christiane Döring antrat. Als Mitglied im Hauptausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss hat sie sich mit großem Engagement eingesetzt. Ihre Schwerpunkte lagen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Umwelt. Zudem engagierte sie sich als Inklusionsbeauftragte und trug maßgeblich zur Weiterentwicklung der Stadt bei.
Die Inklusion ist ein zentraler kommunalpolitischer Schwerpunkt, da sie sicherstellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie hat sich für Barrierefreiheit, einen chancengleichen Zugang zu Bildung, Arbeit und Kultur sowie die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen eingesetzt. Ich bin der festen Überzeugung, dank Ihnen wird auch unser Museum, dass wir derzeit sanieren, ein besseres.
Durch inklusives Handeln werden Lösungen geschaffen, die langfristig allen zugutekommen – von barrierefreien Gebäuden über inklusive Mobilitätskonzepte bis hin zu inklusiven Lern- und Arbeitsangeboten. Diese Ausrichtung trägt dazu bei, dass keine Gruppe ausgeschlossen wird und alle Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt mitwirken können.
Wir danken Frau Probst herzlich für ihr Engagement, ihren Beitrag zum Wohl unserer Gemeinschaft und ihre konstruktive Zusammenarbeit. Wir wünschen ihr weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und Freude an ihrer Arbeit für eine lebenswerte Stadt, in der Vielfalt als Stärke erkannt und genutzt wird.
Frau Probst, meine Herren,
Sie haben mitgestaltet, mitgeprägt und oft auch mitgetragen – im Großen wie im Kleinen. Ihr Einsatz war nicht selbstverständlich, und er verdient unseren höchsten Respekt.
Meine Damen und Herren,
was alle, die wir heute verabschieden, verbindet, ist mehr als ein Amt. Es ist die Haltung, sich einzubringen. Es ist die Bereitschaft, Zeit zu schenken – oft zulasten der eigenen Freizeit, der Familie oder persönlicher Interessen.
Solches Engagement kann man nicht hoch genug schätzen. Denn es ist das Fundament unserer lebendigen Demokratie vor Ort.
Heute endet ein Kapitel – aber die Wirkung bleibt. In dem, was geschaffen wurde. In dem, was angestoßen wurde. Und in der Art, wie unsere Stadt heute dasteht.
Im Namen der Stadt, des Stadtrates und ganz persönlich sage ich: Danke. Danke für Ihre Zeit. Danke für Ihr Engagement. Und danke für das Herz, das Sie in Ihre Aufgaben gelegt haben.
Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen von Herzen Gesundheit, Zufriedenheit und viele erfüllte Momente – nun vielleicht mit etwas mehr Zeit für sich selbst und Ihre Liebsten.
Herzlichen Dank für alles, was Sie für uns getan haben.
Vielen Dank.“
Beschluss:
/
Abstimmungsergebnis: /:/
/