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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Feld- und Waldwegen

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

1. Straßen-/Wegebeschreibung:

Bezeichnung der Straße:

bisher: Kiesgrubenweg

jetzt: Oberfeldstraße

Flur-Nummer:

bisher: Teilfläche Fl. Nr. 268

jetzt: Teilfläche Fl. Nr. 268/1, Teilfläche Fl. Nr. 266, Gemarkung Hegelhofen

Anfangspunkt:

Auf Höhe der Nordostgrenze der Fl. Nr. 269/10

Endpunkt:

Übergang in den Feldweg „Kiesgrubenweg“ auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266

Länge:

ca. 0,036 km

im Bereich der Stadt Weißenhorn; Landkreis Neu-Ulm

2. Verfügung:

Die unter 1. bezeichnete Strecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kiesgrubenweg“ wird zur Ortsstraße aufgestuft und wird

Bestandteil der Ortsstraße „Oberfeldstraße“.

Widmungsbeschränkung: keine

3. Träger der Straßenbaulast:

Stadt Weißenhorn

Sonderbaulastträger bzw. –strecken: keine

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: ein Tag nach der Bekanntmachung

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: Beschluss des Bau- und Werksausschusses in der Sitzung vom 13.03.2023

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Zi. Nr. 114 eingesehen werden.

Weißenhorn, den 31.05.2023

Dr. Wolfgang Fendt

1. Bürgermeister