1. Straßen-/Wegebeschreibung:
| Bezeichnung der Straße: | bisher: Kiesgrubenweg |
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| jetzt: Oberfeldstraße |
| Flur-Nummer: | bisher: Teilfläche Fl. Nr. 268 |
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| jetzt: Teilfläche Fl. Nr. 268/1, Teilfläche Fl. Nr. 266, Gemarkung Hegelhofen |
| Anfangspunkt: | Auf Höhe der Nordostgrenze der Fl. Nr. 269/10 |
| Endpunkt: | Übergang in den Feldweg „Kiesgrubenweg“ auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266 |
| Länge: | ca. 0,036 km |
| im Bereich der Stadt Weißenhorn; Landkreis Neu-Ulm | |
2. Verfügung:
Die unter 1. bezeichnete Strecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kiesgrubenweg“ wird zur Ortsstraße aufgestuft und wird
Bestandteil der Ortsstraße „Oberfeldstraße“.
Widmungsbeschränkung: keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Stadt Weißenhorn
Sonderbaulastträger bzw. –strecken: keine
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: ein Tag nach der Bekanntmachung
5. Sonstiges:
Gründe für die Widmung: Beschluss des Bau- und Werksausschusses in der Sitzung vom 13.03.2023
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Zi. Nr. 114 eingesehen werden.
Weißenhorn, den 31.05.2023
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister