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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verfügung und Bekanntmachung über die Änderung einer Widmung von öffentlichen Straßen

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

1. Straßen-/Wegebeschreibung:

Bezeichnung der Straße:

Oberfeldstraße

Flur-Nummer:

Fl. Nr. 268/1, Fl. Nr. 267/6, Fl. Nr. 267/10

Anfangspunkt:

Staatsstraße 2020, Fl. Nr. 35/2

Endpunkt:

bisher: Auf Höhe der Nordostgrenze der Fl. Nr. 269/10

jetzt: Übergang in den Feldweg „Kiesgrubenweg“ auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266

Länge:

bisher: 0,177 km

jetzt: 0,213 km

im Bereich der Stadt Weißenhorn; Landkreis Neu-Ulm

2. Verfügung:

Die Widmung der Ortsstraße „Oberfeldstraße“ wird gemäß den Festsetzungen in Ziffer 1 geändert.

Widmungsbeschränkung: keine

3. Träger der Straßenbaulast:

Stadt Weißenhorn

Sonderbaulastträger bzw. –strecken: keine

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: ein Tag nach der Bekanntmachung

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: Beschluss des Bau- und Werksausschusses in der Sitzung vom 13.03.2023

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Zi. Nr. 114 eingesehen werden.

Weißenhorn, den 31.05.2023

Dr. Wolfgang Fendt

1. Bürgermeister