1. Straßen-/Wegebeschreibung:
| Bezeichnung der Straße: | Oberfeldstraße |
| Flur-Nummer: | Fl. Nr. 268/1, Fl. Nr. 267/6, Fl. Nr. 267/10 |
| Anfangspunkt: | Staatsstraße 2020, Fl. Nr. 35/2 |
| Endpunkt: | bisher: Auf Höhe der Nordostgrenze der Fl. Nr. 269/10 |
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| jetzt: Übergang in den Feldweg „Kiesgrubenweg“ auf Höhe der Südostgrenze der Fl. Nr. 266 |
| Länge: | bisher: 0,177 km |
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| jetzt: 0,213 km |
| im Bereich der Stadt Weißenhorn; Landkreis Neu-Ulm | |
2. Verfügung:
Die Widmung der Ortsstraße „Oberfeldstraße“ wird gemäß den Festsetzungen in Ziffer 1 geändert.
Widmungsbeschränkung: keine
3. Träger der Straßenbaulast:
Stadt Weißenhorn
Sonderbaulastträger bzw. –strecken: keine
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: ein Tag nach der Bekanntmachung
5. Sonstiges:
Gründe für die Widmung: Beschluss des Bau- und Werksausschusses in der Sitzung vom 13.03.2023
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Zi. Nr. 114 eingesehen werden.
Weißenhorn, den 31.05.2023
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister