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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verfügung und Bekanntmachung über die Widmung eines öffentlichen Geh- und Radweges

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes

1. Straßen-/Wegebeschreibung:

2. Verfügung:

Die unter 1. bezeichnete Straße wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Widmungsbeschränkung: nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr

3. Träger der Straßenbaulast:

Stadt Weißenhorn

Sonderbaulastträger bzw. –strecken: keine

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: ein Tag nach der Bekanntmachung

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: Beschluss des Bau- und Werksausschusses in der Sitzung vom 13.03.2023

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Zi. Nr. 114 eingesehen werden.

Weißenhorn, den 31.05.2023

Dr. Wolfgang Fendt

1. Bürgermeister