| 1.1. | Bekanntgaben - Atemluftkompressor Feuerwehr Weißenhorn |
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| 1.2. | Bekanntgaben - Orts- und Familienzuschlag |
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass in der vergangenen Sitzung des Stadtrates am 24.04.2023 der Beschluss zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile und der Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung gefasst wurde. Dort waren die Jahre 2020, 2021 sowie 2022 genannt.
Die Verwaltung weißt vollständigkeitshalber darauf hin, dass auch die Monate Januar bis März 2023 zum Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung erfasst sind.
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| 1.3. | Bekanntgaben - Bürgermeisterfahrradtour |
Bürgermeister Dr. Fendt berichtete, dass am 13.05.2023 die Bürgermeisterfahrradtour war. Es war eine gelungene Veranstaltung. Großer Dank gilt hier Herrn Drastik für die Organisation. Man freue sich bereits auf nächstes Jahr.
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| 2. | Fachbereich 1 - Elektromobilität - Fa. USE Group E-Mobilitätskonzept | SR 61/2023 |
Sachverhalt:
Elektromobilität ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrs- und Energiewende.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23.01.2023 die Fa. USE Group mit der Erstellung eines E-Mobilitätskonzeptes beauftragt. Markus Egerer stellt das erstellte Konzept, welches die Infrastruktur der E-Ladesäulen und der E-Bike Verleihstation beinhaltet, vor.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor und begrüßte Herrn Egerer von der Fa. USE Group.
Herr Egerer stellte dem Gremium das E-Mobilitätskonzept vor.
Stadtrat Richter sagte, dass die Thematik der Elektromobilität in gesamter Bandbreite ein Zukunftsthema ist, dem sich die Stadt Weißenhorn nicht verschließen kann. Man müsse hier schauen, wie die Stadt Weißenhorn agiert und vor allem agieren kann. Die Aspekte zum Umsetzung müssen betrachtet werden. Die Stadtverwaltung müsse sich die Frage stellen, ob sie hier unternehmerisch tätig werden möchte. Dies sei der Kernpunkt der Angelegenheit. Beim Punkt der E-Fahrräder sei dies noch denkbar und könnte auch über den kommunalen Haushalt abgebildet werden, beim Punkt der E-Ladesäulen sollte die Stadtverwaltung nicht unbedingt als Betreiber auftreten. Hier gibt es Unternehmen, welche aktiv werden sollten, wie in der Präsentation aufgeführt wurde. Bei der Zulassung von E-Fahrzeugen sei eine gewisse Dynamik erkennbar. Somit erwarte man auch bei den Unternehmen eine Dynamik um hier nachzuziehen was den Ausbau der E-Ladesäulen angeht. Die Stadt Weißenhorn könnte bei diesen Unternehmen Wünsche, Vorstellungen und mögliche Standorte kundtun.
Stadtrat Niebling ging auf den von Stadtrat Richter genannten Punkt der Überlassung zur Errichtung von E-Ladesäulen durch ortsansässige Unternehmen ein. Stadtrat Niebling gab den Hinweis, dass abgeklärt werden müsste, ob auf dem Firmengelände der Unternehmen geparkt werden dürfte, um sein E-Auto laden zu können. Er sagt, dass die Stadtverwaltung hier selbst etwas bereitstellen sollte, da dies die Aufenthaltsqualität steigere und dem Tourismus zugutekäme. Er Betrachtet den Bahnhof als ausreichende Örtlichkeit, sodass vor dem oberen Tor keine unnötigen Mehrkosten ausgegeben werden müssten. Bzgl. der E-Fahrräder findet Stadtrat Niebling die Idee über eine mögliche Förderung durch LEADER sehr gut. LEADER hatte bereits das Radverkehrskonzept des Landkreis Neu-Ulm mit 50 Prozent gefördert. Da die Stadtverwaltung selbst, Stadtrat Dr. Bischof und Stadtrat Niebling Mitglied von LEADER sind, könnte man sich hier durchaus eine Fördermöglichkeit vorstellen. Immerhin würde der gesamte Landkreis Neu-Ulm durch die E-Fahrräder profitieren, da diese den Tourismus mit der Möglichkeit einer Fahrradtour durch den gesamten Landkreis ankurbeln.
Stadtrat Niebling erkundigte sich nach dem Ergebnis der letztmaligen Beauftragung der Fa. USE, bzgl. der geringen Auslastung der Carsharing Fahrzeuge in Weißenhorn.
Herr Egerer teilte mit, dass solche Angebote durch Marketing an die Bevölkerung gebracht werden müssen.
Stadtrat Schrodi ist der Meinung, dass die Stadtverwaltung keine E-Ladesäulen betreiben sollte. Es sei jedoch vorstellbar, dass die Stadt Weißenhorn öffentliche Parkplätze zur Errichtung solcher E-Ladesäulen für Unternehmen zur Verfügung stellt, welche diese betreiben könnten. Die Stadtverwaltung verfüge schlichtweg nicht über die Personalkapazität, sich um den Betrieb solcher Säulen zu kümmern. Bzgl. der Thematik der E-Fahrräder wäre es hilfreich in Erfahrung zu bringen, ob dies durch LEADER gefördert werden könnte. Falls die Rückmeldung hier positiv ausfallen würde, könnte in Erfahrung gebracht werden, in welcher Höhe die Förderung hier ausfallen würde. Wie der Präsentation zu entnehmen war, ist auch zu überdenken, ob die Stadtverwaltung dieses Projekt bei Betriebs- und Anschaffungskosten i.H.v. geschätzten 100.000 Euro umsetzen sollte. Stadtrat Schrodi regte zur Überlegung an, ob diese Summe bei anderen Projekten besser genutzt werden könnten.
Bürgermeister Dr. Fendt verwies auf die Beschlussvorschläge. Bei beiden Punkten handle es sich um Planungen und nicht mit der Anschaffung. Er sei jedoch auch der Meinung, dass E-Ladesäulen durch örtliche Unternehmen betrieben werden sollten.
Stadtrat Dr. Bischof merkte an, dass der Aufwand, welcher eine E-Fahrradverleihstation mit sich bringt, nicht vergessen werden darf. Inzwischen habe der Besitz von E-Fahrrädern in Privathaushalten enorm zugenommen, sodass man sich auch die Frage stellen müsse, warum diese noch zum Verleih angeboten werden sollten. Touristen, welche nach Weißenhorn kommen, würden zum Teil ihre eigenen E-Fahrräder mitbringen. Hier wäre letztendlich zu klären, wie hoch der Bedarf tatsächlich ist. Die Stadt Weißenhorn habe unter anderem die Situation, dass es zwei Carsharingfahrzeuge gibt, die kaum genutzt werden. In der Präsentation wird eine beispielhafte Verleihgebühr i.H.v. 3,50 Euro bis 5 Euro pro Stunde angesetzt. Er bezweifelt, dass dies von Touristen angenommen werden würde. Er befürchtet, dass diese E-Fahrräder, wie die Carsharingfahrzeuge ungenutzt herumstehen würden. Stadtrat Dr. Bischof schloss sich bzgl. des Betriebes von E-Ladesäulen durch private Unternehmen seinen Vorrednern an.
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass seines Erachtens beim Konzept eine Lösung für Menschen fehlt, die in Mietwohnungen leben. Diese werden nicht durch die halbe Stadt fahren, um ihr E-Auto am Rathaus oder am Bahnhof zu laden. Für diese Personen wäre es wichtig, in der Nähe der Wohnung eine Möglichkeit zum Laden des E-Autos zu haben. Er bittet Herrn Egerer, bzgl. dieser Problematik Informationen nachzureichen.
Herr Egerer sagte, dass dies kein Problem sei. Die Daten werden nachgereicht.
Stadtrat Fliegel schloss sich seinen Vorrednern an. Er sieht den Betrieb von E-Ladesäulen bei privaten Unternehmen. Der Verleih von E-Fahrrädern sei jedoch ein wichtiger Punkt für die Zukunft. Touristen, welche nach Weißenhorn kommen, sollten die Möglichkeit erhalten, E-Fahrräder ausleihen zu können um die Gegend zu erkunden. Generell sei er schon von vielen Personen angesprochen worden, warum es in Weißenhorn keine Leihräder gibt. Dies sehe er als Aufgabe der Stadtverwaltung, da diese nicht Gewinnorientiert handeln müsse.
Stadtrat Dr. Hogrefe informierte sich, warum die Fa. USE solch ein E-Fahrrad Sharing nicht selbst betreibt.
Herr Egerer antwortete, dass die Fa. USE solche Sharing Angebote mit Kommunen und Landkreisen gemeinsam betreibt. Hier trete die Firma als Dienstleister auf. Als Kommune könne man beispielsweise Fördergelder beantragen, dies könne man privatwirtschaftlich nicht.
Stadträtin Lutz fügte hinzu, dass erstmal die LEADER Förderung abgeprüft werden müsse. Sobald die tatsächlichen Kosten feststehen und die genaue Förderhöhe feststehe, könne man sich entscheiden, ob es für die Stadt Weißenhorn rentabel ist oder nicht.
Herr Drastik sagte, dass anhand der Kostenrechnung ersichtlich sei, dass ein geliehenes E-Fahrrad günstiger als ein selbst gekauftes sei, wenn man hierbei die Lebensdauer mit einberechne. Das Modell des Sharings ist der richtige Weg für die Zukunft.
Beschluss 1:
1. Die Verwaltung der Stadt Weißenhorn wird mit der Planung einer e-Bike-Verleihgarage für die Bevölkerung & Touristen mit dem bestehenden e-Lastenrad und den 5x neu zu beschaffenden normalen e-Bikes beauftragt. Die möglichen Förderanträge hierfür sollen gestellt werden.
Abstimmungsergebnis 1: 14:8
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss 2:
2. Die e-Auto-Ladeinfrastruktur in Weißenhorn soll um 2x e-Auto-Schnellladesäulen erweitert werden. Die Stadtverwaltung wird mit der Planung beauftragt, Ziel hiervon muss sein, dass dies ein privates Unternehmen umsetzt.
Abstimmungsergebnis 2: 21:1
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
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| 3. | Prüfung der Abschlüsse und Jahresbericht des Städt. Wasserwerks Weißenhorn | SR 63/2023 |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 107 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung Bayern (GO) sind der kaufmännische Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs Wasserwerk durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Letztmalig wurde die Prüfung der Wirtschaftsjahre 2013 – 2018 im Jahre 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt. Ein neuer Prüfungsauftrag für die Wirtschaftsjahre 2019 – 2021 wäre nun zu erteilen.
Für die Bestellung des Prüfers ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung des Städt. Wasserwerks Weißenhorn vom 17.07.2012 der Stadtrat der Stadt Weißenhorn zuständig. Die einzelnen Rechnungsjahre wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt. Das Jahresergebnis 2021 wird in einer der nächsten Sitzungen dem zuständigen Bau- und Werksauschusses zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband München (BKPV) den Auftrag für die Durchführung der Abschlussprüfung für die Rechnungsjahre 2019 – 2021 zu erteilen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Fachbereich 1 - Jugendsozialarbeit an der Grundschule Weißenhorn-Nord | SR 58/2023 |
Sachverhalt:
Das Thema „Jugendsozialarbeit (JAS) an der Grundschule Weißenhorn-Nord“ wurde im Gremium bereits mehrfach diskutiert. Bereits im Jahr 2018 wurde der Beschluss zur Einrichtung einer solchen Stelle beschlossen. Leider waren zu diesem Zeitpunkt alle bewilligten JAS-Stellen vollständig ausgeschöpft, sodass keine weitere Bewilligung erfolgte. Im Anschluss wurde von Seiten des Staates eine Stelle der Schulsozialarbeit besetzt. Grundsätzlich wird an einer Schule entweder eine Stelle der JAS oder eine Stelle der Schulsozialarbeit gefördert.
Nachdem im Stadtrat am 17.05.2021 der Beschluss zur Jugendsozialarbeit an der Grundschule Weißenhorn Nord gefasst wurde (vorzeitiger Maßnahme Beginn einer Neumaßnahme), teilte uns die Rektorin mit, dass die Schule mit einer Schulsozialarbeiterin an zwei Tagen gut versorgt ist. Aus ihrer Sicht, machte es daher keinen Sinn den Antrag weiter zu verfolgen. Der Antrag auf Jugendsozialarbeit an der Grundschule Nord wurde daher von der Stadtverwaltung nicht mehr weiterverfolgt.
Zwischenzeitlich wünscht sich die Schulleitung eine JAS-Stelle an Ihrer Schule zu haben, da der Bedarf der Einzelfallhilfe stetig steigt. Die Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle Schüler*innen, der Fokus liegt hierbei auf niederschwelligen Angeboten zur Förderung junger Menschen. Eine Einzelfallberatung und -hilfe ist in diesem Bereich nicht möglich. Bei der JAS hingegen bildet die Einzelfallberatung und –hilfe einen Schwerpunkt. Die Arbeit und das Angebot richtete sich somit an Schüler*innen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen.
Da die Stelle der Schulsozialarbeit derzeit nachbesetzt werden soll, hat die Schulleitung bereits mit dem staatlichen Schulamt Kontakt aufgenommen. Sofern eine JAS-Stelle an der Schule eingerichtet werden würde, kann die Stelle der Schulsozialarbeit an eine andere Schule versetzt werden. Allerdings entscheidet über einen Antrag zur Förderung einer Stelle der Jugendsozialarbeit die Regierung von Schwaben und das Landratsamt Neu-Ulm (Jugendhilfeausschuss).
Der Ablauf stellt sich grundsätzlich wie folgt dar:
Nach Beschlussfassung durch das Gremium, stellt der von der Stadt beauftragte Sozialdienstleister einen Antrag bei der Regierung von Schwaben. Diese fragt den Bedarf beim örtlichen Landratsamt ab. Der Bedarf wird in einer Jugendhilfeausschusssitzung bestätigt oder abgelehnt. Im Anschluss kann, bei positiver Bedarfsfeststellung die Stelle eingerichtet und besetzt werden.
Die Verwaltung hält seit Beginn des Projektes im Jahr 2018 die Schaffung einer Stelle der Jugendsozialarbeit für die richtige Unterstützung, da die Einzelfallberatung und –hilfe auch an den anderen Schulen einen nicht mehr wegzudenkenden Beitrag leistet. Daher wird die Beantragung einer 50 Prozentstelle vorgeschlagen.
In der Regel tagt der Jugendhilfeausschuss zweimal jährlich, sodass die nächste Entscheidung erst im Herbst getroffen werden kann. Eine Besetzung der Stelle ist folglich erst im neuen Haushaltsjahr 2024 denkbar, sodass Haushaltsmittel eingestellt werden können.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der dritte Satz des Beschlussvorschlages abgeändert werden muss. Hier soll es heißen, dass Mittel in den Entwurf des nächsten Haushaltsjahres einzustellen sind.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt, die Schaffung der Stelle der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Weißenhorn-Nord in Höhe von 50 Prozent. Der Sozialdienstleister soll den Antrag auf Förderung stellen. Mittel sind in den Entwurf des nächsten Haushaltsjahres einzustellen. Die Schaffung der Stelle steht unter dem Vorbehalt der Bedarfsfeststellung und der Gewährung der Förderung.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4 - Antrag ÖDP Fraktion zum Rössle Areal- Prüfung eines neuen Standorts für die Stadtbücherei Weißenhorn | SR 55/2023 |
Sachverhalt:
Die ÖDP Fraktion hat am 10.4.2023 den folgenden Antrag zum Rössle Areal eingereicht:
Weißenhorn, den 08.04.2023
An die
Stadt Weißenhorn
Herrn Bürgermeister Dr. Fendt
Schlossplatz 1
89264 Weißenhorn
Antrag zum Rössle-Areal – Prüfung eines neuen Standorts für die Stadtbücherei Weißenhorn
Sehr geehrter Herr Dr. Fendt,
wir beantragen, im Rahmen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs auf dem Rössle-Areal die Möglichkeit einer barrierefreien Unterbringung der Stadtbücherei Weißenhorn zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Stadtbücherei Weißenhorn, die in einem historischen Gebäude untergebracht ist, erfüllt die Anforderungen für Barrierefreiheit in keiner Weise.
Das Rössle-Areal ist von seiner zentralen Lage her und mit Blick auf die geplante Entwicklung des Quartiers fußläufig, per Rad und wegen angedachter Parkmöglichkeiten mit dem PKW barrierefrei sehr gut für Familien, Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren zu erreichen.
In Verbindung mit angedachten Möglichkeiten für Mehrgenerationenwohnungen und Grünflächen sehen auch die vorbereitenden Untersuchungen des ISEK die Möglichkeit einer öffentlichen Nutzung dort als sinnvolle Ergänzung an.
Das Rössle-Areal bietet als einziges Großprojekt auf lange Sicht die Chance, der Stadtbücherei einen dringend nötigen, neuen und barrierefreien Standort zu ermöglichen.
Die Stadtbücherei Weißenhorn könnte im neu entstehenden städtischen Raum zu einem zentralen Begegnungs- und auch Veranstaltungsort werden.
Zunehmend wichtig werden Büchereien auch als sogenannter „dritter Ort“. Gemeint ist damit ein Sozialraum, der sich identitätsstiftend für Bürgerinnen und Bürger auswirkt, da er neutral, inklusiv, gut erreichbar und leicht zugänglich ist. Er ermöglicht Austausch und Konversation, wodurch der soziale Zusammenhalt gestärkt und das demokratische Leben angeregt wird. Auch in diesem Sinne würde sich die Örtlichkeit des Rössle-Areals hervorragend eignen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hoffmann
Susanne Kuderna-Demuth
ÖDP-Fraktion
Der eingereichte Antrag beinhaltet die Berücksichtigung der barrierefreien Unterbringung der Stadtbücherei auf dem Rössle Areal im Rahmen des geplanten städtebaulichen Ideenwettbewerbs.
Die Ausschreibung zur Verfahrensbetreuung zur Gebietsentwicklung Rössle Areal ist auf Grundlage des ISEK und der Abstimmung mit dem Fördergeber, der Städtebauförderung abschließend erstellt und wird ebenfalls in der heutigen Sitzung behandelt. Eine Änderung der vorliegenden Leistungsbeschreibung erfordert eine Überarbeitung der Unterlagen und einen Abstimmungsprozess mit der Förderstelle. (Abstimmungsprozess der vorliegenden Unterlagen fand von November 2022 bis März 2023 statt)
Unser aktuell vorliegendes ISEK wurde ebenfalls von der Regierung von Schwaben Abt. Städtebauförderung im Planungsprozess begleitet und gefördert. Die Bibliothek im Rössle Areal zu verwirklichen ist hierin als möglich definiert, jedoch wird diese maßgeblich in der Schranne empfohlen. Die Realisierung unserer Bibliothek in ihrem aktuellen Leistungsangebot scheint somit in der Schranne durch die Städtebauförderung als zukünftig förderwürdig.
Wie ebenfalls im Antrag der Fraktion beschrieben können Bibliotheken auch den sogenannten „dritten Ort“ darstellen. Das Konzept des dritten Ortes entstand im skandinavischen Raum, hier handelt es sich um einen gesellschaftlich akzeptierten öffentlichen Ort, außerhalb des Zuhauses und der Arbeit. Ein Ort der Begegnung, der unter anderem ein Ort des Lernens und der Inspiration, ein Ort sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe sein kann.
Die Entwicklung der Bibliotheken wird im deutschen Bibliotheksverband diesbezüglich intensivst diskutiert. Eine Entwicklung vom reinem Ausleihen von Print oder digitalen Medien hin zu einer Bibliothek der Zukunft mit Aufenthaltsräumen wie Makerspaces, Robotik, Elektronik- und Digital-Werkstatt, Medien- Werkstatt oder Textil-Werkstätten wird mit diesem Konzept angestrebt. Hier kann die Liste noch unendlich fortgeführt werden. Positive Beispiele dieser Umstrukturierung liegen beispielsweise in unserer Nachbarstadt Ulm bereits vor. Hier gingen der Umsetzung intensive Jahre der Grundlagenermittlung und Konzeptionierung voraus. Unsere Stadtbibliothek in Weißenhorn ist ein Ort des Wissens, ausgestattet mit Büchern und digitalen Medienträgern. Verschiedene bewusste Veranstaltungen, wie z.B. Bilderbuchkino oder Lesungen machen aus unserer Bibliothek auch eine Art „dritten Ort“, jedoch mit einer anderen Ausrichtung.Hier wird es durch den neuen Leiter zu einem Umbruch kommen. Diesem muss zunächst die Möglichkeit zur Einarbeitung und Entwicklung eines eigenen Konzepts gegeben werden.
Grundlagen, was für unsere Stadt zukunftsgerichtet ist, bzw. eine Strategie und eine Konzeption zur Entwicklung unserer Stadtbibliothek liegen derzeit nicht vor. Für eine Integration in die Gebietsentwicklung zum Rössle Areal wäre dies erforderlich um fundierte Planungsgrundlagen einfließen zu lassen und zur Umsetzung zu führen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt leitete den Tagesordnungspunkt ein und übergab Stadtrat Hoffmann Ulrich das Wort um den Antrag vorzustellen.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass es im Tagesordnungspunkt 6 um die Ausschreibung einer Verfahrensbetreuung für das Rössle Areal geht. Dies heißt, dass ein Verfahrensbetreuer gesucht wird, welcher einen Ideenwettbewerb für die Stadtverwaltung durchführen wird. Hier könnte vom Gremium unter anderem auch der Wünsch einer neuen Stadtbücherei eingebracht werden. Somit müsste der Antrag der ÖDP zur Prüfung eines neuen Standortes für die Stadtbücherei nicht zwingend abgelehnt werden.
Nach einer weiteren Diskussion betonte Bürgermeister Dr. Fendt nochmal, dass die Stadtbücherei im Ideenwettbewerb aufgenommen werden könnte.
Stadtrat Hoffmann Ulrich zog daraufhin den Antrag der ÖDP Fraktion vom 10.04.2023 „Antrag zum Rössle-Areal – Prüfung eines neuen Standorts für die Stadtbücherei Weißenhorn“ zurück.
Über den Tagesordnungspunkt wurde nicht abgestimmt.
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| 6. | Fachbereich 4 - Rössleareal - Ausschreibung einer Verfahrensbetreuung des städtebaulichen/landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs, sowie des daran anschließenden Investorenwettbewerbs | SR 54/2023 |
Sachverhalt:
Die Stadt Weißenhorn plant in Kooperation mit der Städtebauförderung die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs unter Hinzuziehung eines Landschaftsplaners zur Umgestaltung des Rössle Areals mit anschließendem Investorenwettbewerbs zur anschließenden Umsetzung.
In der zwischenzeitlich erfolgten Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten, eine Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung und die Vermessung des Areals durchgeführt.
Die Grundstückentwicklung im Rössle Areal ist im Förderprogramm „Innen statt Außen – Innenstädte beleben“ der Städtebauförderung aufgenommen.
In Abstimmung mit der Städtebauförderung wurde ein Leistungspapier für die Verfahrensbetreuung erarbeitet. Grundlage hierfür waren die im ISEK definierten Ziele
Diese Ziele wurden im Zuge der Bearbeitung um folgende Punkte erweitert:
Die beiliegende Leistungsbeschreibung umfasst das gewünschte und abgestimmte Vorgehen für die Ausschreibung der Betreuungsleistung der beiden Wettbewerbe.
Die Vergabe der Betreuungsleistung erfolgt nachfolgenden Kriterien:
Im Zuge der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Durchführung der Wettbewerbe durch das beauftragte Verfahrensbetreuende Büro können noch ergänzende Ziele und Vorgaben eingebunden werden. Hierfür werden die Leistungsbeschreibungen ebenfalls dem Stadtrat zum Beschluss des Leistungsumfangs und der Kriterien vorgelegt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Fachbereich 4 - Sachstand "Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen" | SR 57/2023 |
Sachverhalt:
Die CSU-Stadtratsfraktion mit Herrn Ritter, die SPD- Stadtratsfraktion und die WÜW-Stadtratsfraktion haben einen Sachstandsbericht für das Vorhaben „Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ erbeten.
Die Planung des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen wurde vom Planungsbüro Kling Consult erstellt. Auf dessen Basis wurde bei der Regierung von Schwaben ein Förderantrag eingereicht. Parallel hierzu erfolgte durch das Planungsbüro eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger. Bei der Abstimmung zeigten sich Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit, benutzerkritische Stolperfallen und hausintern zeigte es sich nach Abfragen zum Grunderwerb, dass die privat erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung standen. Ebenso wurde vom Straßenbauamt darauf hingewiesen, dass massiv in den Straßenraum der Kreisstraßen eingegriffen und dies nach Möglichkeit schonender gestaltet werden sollte. Daraufhin wurden die Planungen überarbeitet, zusätzlich wurden in der Umplanungsphase für die zwei Haltestellen Attenhofen und Emershofen auch die Gegenrichtung der Busverbindung in die Planung der Barrierefreiheit aufgenommen, um das Gesamtvorhaben schlüssig zu gestalten. Dies wurde auch vom Straßenbauamt begrüßt.
Die Umplanung ging am 20.1.2023 bei der Verwaltung ein und wurde an das Straßenbauamt weitergeleitet.
Eine Rückmeldung liegt bis dato nicht vor. Durch mehrerer personelle Veränderungen beim Straßenbauamt ist die ansprechbare Stelle samt Vertretung erst wieder ab 1.5.2023 besetzt.
Schöner Weise hat Herr Stadtrat Jüstel die Planung parallel hierzu noch von Herrn Ulrich Grosse, Nahverkehrsberater in Tübingen beurteilen lassen.
Seine abschließende Anmerkung war. „Unter dem Strich wird den Fahrgästen eine deutlich bessere Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Die Initiative der Stadt Weißenhorn ist daher sehr zu begrüßen. Bedacht werden muss auch, dass eine Verkehrswende aus Klimaschutzgründen angestrebt wird, d.h. dass vermehrt der eigene Pkw stehen gelassen wird und der ÖV angenommen wird. Der erste Kontakt dazu wird an den Bushaltestellen geknüpft, die mit der vorgelegten Planung deutlich attraktiver als bislang war.
Aufgrund der erfolgten Umplanung wurde uns nach Rückfragen an den Fördergeber empfohlen, den gestellten Förderantrag zurückzunehmen und mit den aktualisierten Unterlagen neu einzureichen.
Teils sind Haltestellen, wie ursprünglich auch schon, nur durch angepasste Planungen in den beengten Örtlichkeiten möglich. Hier werden evtl. die Förderbedingungen nicht umfassend erfüllt und können zu Reduzierungen der Förderhöhe führen. Somit ist zu empfehlen, die weiterführenden Planungen erst nach Bewilligung voranzutreiben.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Stadtrat Jüstel beschäftigt schon seit längerem mit dem Thema. Er bemängelte, dass nicht alle Bushaltestellen in Weißenhorn betrachtet wurden. Beispielsweise fehlen die Bushaltestellen der Daimlerstraße, Adolf-Wolf-Straße und der Ulmer Straße. Hier fehle ihm der Bezug, warum diese nicht aufgenommen wurden. Man müsse hier nochmals darüber schauen, wie die Ausstattung an den Haltestellen optimiert werden könnte, beispielsweise durch Buswartehäuschen, mehr Sitzgelegenheiten und Wetterschutz. Die Verkehrslastträger sollen hierbei einbezogen werden. Die Verbesserungen für die Fahrgastteilnehmer im öffentlichen Verkehrsbereich sollen soweit optimiert werden, um den Umstieg auf Bus und Bahn zu erleichtern. Hierbei sollen auch Menschen mit Handicap berücksichtigt werden.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass die Bushaltestellen mit exponierter und hoch frequentierter Lage untersucht wurden. Die Weiterplanung wurde vor geraumer Zeit begonnen. Hier wurde der erste Förderantrag dem Stadtrat eingereicht worden. Diese Bushaltestellen, die hier eingereicht wurden, hat man nochmals überprüft und verbessert. Man sei davon ausgegangen, dass die Grundlagenermittlung mit der im Stadtrat konformgegangen ist, da es keine Einwände gab. Deshalb wurden nur zwei Bushaltestellen erweitert, bei denen die Gegenfahrtrichtung nicht ausgebaut wurde. Die anderen Bushaltestellen wurden als Fakt gelassen. Man hielt es als positive Zustimmung, dass nur diese Bushaltestellen ausgebaut werden. Für einen Schritt zurück gab es keinen ersichtlichen Anlass.
Stadtrat Richter geht davon aus, dass die restlichen Bushaltestellen in einem zweiten und dritten Schritt folgen werden. Es sei entscheidend, dass dieses System, mit dem man den ÖPNV fördern möchte, durchgängig und überall einheitlich ist. Ein weiterer wichtiger Punkt, den man in einem weiteren Schritt betrachten müsse, ist die Betrachtung der Schulbushaltestellen. Entsprechend der Anpassungen an die Bushaltestellen, ist davon auszugehen, dass irgendwann nur noch Niederflurbusse eingesetzt werden. Dies sollte auch im Bereich der Schulbushaltestellen berücksichtigt werden. Ebenso sollte der örtliche Bezug beachtet werden. Man habe bereits mit dem Straßenbauamt und der Regierung von Schwaben gesprochen. Der Regionalverbund DING sollte hier miteinbezogen werden. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte sofort mit, dass DING bereits miteinbezogen wurde. Stadtrat Richter merkte weiter an, dass auch das Mobilitätskonzept des Landkreis Neu-Ulm, welches auf den Aspekt des ÖPNV eingeht, mit in die Planung einfließen sollte.
Stadtrat Richter stellte eine konkrete Frage zur Bushaltestelle in der St.-Johannis-Straße. Hier sei ihm aufgefallen, dass in Fahrtrichtung Nord die vorhandene Bus Bucht aufgegeben werden soll und die vorhandene Fläche als tote Fläche brachliegt. Der Bus würde hier auf der Straße stehen bleiben müssen. Hier stellt sich ihm die Frage, warum diese Fläche nicht mehr genutzt werden würde.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold bestätigte, dass diese Problematik nicht nur an dieser Bushaltestelle ist. Dies habe man an vielen Bushaltestellen. Die Ursprungsplanung hatte vorgesehen, dass nahezu alle Bushaltestellen aufgegeben werden. Hier wurde die Nachplanung angesetzt. Viele Bushaltestellen könnten nach wie vor genutzt werden. Tatsächlich sieht der Planungsansatz jedoch vor, dass die Busse auf den Straßen stehen sollen um den Verkehr zu stoppen. Das Straßenbauamt steht diesen Planungen gemischt gegenüber. Man hat sich somit dazu entschieden, dass die Stationen, in denen der Bus vollständig stehen kann, erhalten bleiben, um den Verkehr fließen zu lassen.
Stadtrat Niebling teilte mit, dass die Fraktion der CSU im Oktober 2020 den Antrag zu dieser Untersuchung gestellt hat. Dies wurde nicht nur wegen der Barrierefreiheit der Bushaltestellen gemacht, was der eigentliche Anlass ist, sondern wegen der Schulbushaltestellen, die in jedem Dorf sind. Hier sollte geprüft werden, ob die Überdachungen, welche als Witterungsschutz dienen, erneuert werden müssen und ob Fahrradabstellanlagen installiert werden könnten, da die Stadt Weißenhorn eine fahrradfreundliche Kommune ist. In manchen Ortsteilen wohnen die Kinder einen halben Kilometer von der Bushaltestelle weg, weshalb sie mit dem Fahrrad zur Haltestelle fahren. Die Eltern aus Wallenhausen haben mittlerweile aus eigenen Stücken hinter der Bushaltestelle auf gekiest, damit die Fahrräder nicht im Morast stehen müssen. Stadtrat Niebling ist der Meinung, dass besonders in der heutigen Zeit eine Fahrradabstellanlage geplant werden müsse, vor allem dort, wo der Platz und städtischer Grund hierfür da ist. Dies ist in Wallenhausen und sicherlich auch an anderen Bushaltestellen so. Wenn der neue Förderantrag gestellt wird, so sollten auf jeden Fall diese Stellanlage berücksichtigt werden. Die CSU Fraktion und Stadtrat Ritter FDP haben eine Bauart eines Wetterschutzhäuschens gefunden, auf dem eine PV-Anlage integriert ist. Dies hätte den Vorteil, dass das Anzeigesystem, welches integriert werden soll, gleich mit Strom versorgt werden würde. In der Nacht könnte diese Häuschen beleuchtet werden und im Sommer oder unter Tags dient es als Schattenspender. Er sehe hier nur Vorteile. Deshalb möchte die CSU Fraktion und Stadtrat Ritter FDP beantragen, dies erneut zu untersuchen, ob solch ein Wetterschutzhäuschen in Frage kommen würde und das auf jeden Fall eine Fahrradabstellanlage installiert wird.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass im Förderantrag bisher 5 Fahrradabstellanlagen bzw. Bushäuschen á 25.000 Euro berücksichtigt wurden. Diese Kosten je Bushäuschen wurden großzügig kalkuliert um alle Eventualitäten abzudecken. Die Hauptproblematik ist der Platzbedarf. Der Einstieg in die Detailplanungen wird erst erfolgen, wenn die Förderanträge genehmigt sind. Erst dann kann geprüft werden, ob Fahrradabstellanlagen installiert werden können. Dieser Umfang kann weiterverfolgt werden, da dies Sinn mache. Es wäre zu begrüßen, wenn man im ganzen Stadtgebiet einheitliche Bushaltehäuschen installieren würde. Beim letzten aktiven Bushaltehäuschen in Totenhöfen wurde eine gute Vorgabe geliefert. Hier müsse man sich informieren, ob eine PV-Anlage angebracht werden könnte.
Bürgermeister Dr. Fendt fügte hinzu, dass angefragt werden kann, ob die Anbringung von PV-Anlagen im Förderantrag ergänzt werden kann. Dies wird jedoch zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung führen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.