Beschluss aus der Sitzung des Stadtrats vom 13.05.2024
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn nimmt den Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 25.08.2023 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn, sowie den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis.
Der Werkleiter wird für die Betriebsführung in den Wirtschaftsjahren 2019 – 2021 entlastet.
Die Wirtschaftsjahre 2019 bis 2021 schließen mit folgenden Jahresergebnissen ab:
| Jahr: | Gewinn | Verlust |
| 2019 | 44.171,02 € |
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| 2020 | 5.373,60 € |
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| 2021 |
| - 16.262,45 € |
| Summen: | 49.544,62 € | - 16.262,45 € |
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Der Stadtrat stellt die Jahresabschlüsse in dieser Form fest. Die Gewinne aus den Jahren 2019 bis 2020 und der Verlust aus 2021, die bisher jeweils auf neue Rechnung vorgetragen wurden, sind in voller Höhe von zusammen 33.282,17 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend § 25 Abs. 4 EBV diesen Beschluss und den Bestätigungsvermerk im Weißenhorner Stadtanzeiger zu veröffentlichen. Ebenso ist in dieser Veröffentlichung auf eine siebentägige, öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte hinzuweisen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
An den Eigenbetrieb Städtisches Wasserwerk Weißenhorn
Vermerk über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte
Prüfungsurteile
Wir haben die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Städtisches Wasserwerk Weißenhorn - bestehend aus den Bilanzen zum 31.12.2019, 31.12.2020 und 31.12.2021 und den Gewinn- und Verlustrechnungen für die Wirtschaftsjahre vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019, vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie den Anhängen, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir die Lageberichte des Eigenbetriebs für die Wirtschaftsjahre vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019, vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit den jeweiligen Jahresabschlüssen, entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu den Jahresabschlüssen und zu den Lageberichten zu dienen.
Öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte
Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Jahre 2019 bis 2021 sind im Zeitraum von 03.06.2024 bis 14.06.2024 im Rathaus (Zimmer 202) öffentlich einsehbar.