Auf Grund des Art. 9 Abs. 1 und 5 des BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Mittelschule Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.617.000,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 691.000,00 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
— 0,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) | Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf | |
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| 1.153.000,00 € | |
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| festgesetzt (Verwaltungsumlage). | |
| (2) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts wird auf | |
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| 0,00 € | |
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| festgesetzt (Investitionsumlage). | |
| (3) | Die Schulverbandsumlage wird gem. Art. 9 Abs. 5 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes auf die beteiligten Gemeinden nach der festgestellten Zahl der Verbandsschüler, die die Schule am Stichtag - 1. Oktober 2024 - besuchten, umgelegt. | |
| (4) | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 auf 293 Schüler festgesetzt. | |
| (5) | Die Schulverbandsumlage wird je Verbandsschüler für die | |
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| Betriebskostenumlage auf | 3.935,1535836 € |
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| Investitionsumlage auf | 0,000000 € |
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| festgesetzt. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
— 100.000,00 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.