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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aus der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bildungsausschusses vom 12.05.2025

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1.

Bekanntgaben

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2.

Jugendsozialarbeit an Schulen -

Berichterstattung

HA 24/2025

Sachverhalt:

Seit Jahren sind wir an der Grundschule Weißenhorn-Süd sowie an der Mittelschule mit Jugendsozialarbeitern tätig. Seit dem vergangenen Jahr konnte zudem die Stelle der JAS-Fachkraft an der Städtischen Realschule wieder erfolgreich besetzt werden.

In der heutigen Sitzung möchten wir Ihnen wieder einen Einblick in die wichtige Arbeit der Fachkräfte geben.

Obwohl die Mittelschule richtigerweise dem Schulverband zugeordnet ist, präsentieren wir diese Punkte stets gemeinsam in einem Gremium der Stadt Weißenhorn, um den Zusammenhang und die Zusammenarbeit besser darstellen zu können.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt führte in den vorliegenden Sachverhalt ein. Er begrüßte die Jugendsozialarbeiter der Grundschule Weißenhorn-Süd, der Mittelschule Weißenhorn und der städtischen Realschule. Bürgermeister Dr. Fendt erteilte ihnen nacheinander das Wort, um ihre Arbeit vorzustellen und die wichtige Arbeit der Sozialkräfte darzustellen.

Den Anfang machten die Jugendsozialarbeiterinnen der Grundschule Weißenhorn-Süd, Frau Dörr-Young und Frau Steinle. Es folgte die Präsentation des Jugendsozialarbeiters der Mittelschule Weißenhorn, Herr Knoll. Den Abschluss bildete Herr Schmidt von der städtischen Realschule Weißenhorn.

Es folgte eine Diskussionsrunde.

Die folgenden Wortbeiträge von Stadträtin Kudern-Demuth wurden auf ihren Antrag in das Protokoll aufgenommen.

Stadträtin Kuderna-Demuth bedankte sich für die wertvolle Arbeit der Jugendsozialarbeiter. Sie sei der Meinung, dass diese Arbeit verstetigt werden müsse. Stadträtin Kuderna-Demuth stellte die Frage an die Jugendsozialarbeiter, ob man insgesamt sagen könne, dass diese Einzelfallproblematik auf einem konstant hohen Niveau festzustellen sei oder ob die Jugendsozialarbeiter eine Zunahme feststellen könnten. Oder ob sich dies nach Altersstufen unterscheide, unabhängig der Schularten.

Frau Dörr-Young informierte, dass an der Grundschule Weißenhorn-Süd vermehrt Einzelkontakte und Eltern, die eine kurze Beratung wünschen, sowie Kinder zur Klärung von Konflikten kommen. Genau könne sie das nicht sagen, da es an der Grundschule Weißenhorn-Süd zwei Jugendsozialarbeiter gebe. Es könne durchaus sein, dass dadurch, dass mehr Kapazität da sei, auch mehr Einzelfälle kämen. Diese seien an der Grundschule Weißenhorn-Süd mehr geworden. Aber warum, das müsse man in den nächsten Jahren verfolgen, ob das konstant bleibe.

Herr Schmidt teilte mit, dass es typischerweise vor den Ferien sei, dass hier vermehrt Einzelgespräche geführt würden. An der städtischen Realschule jedenfalls sei das Niveau konstant. Er erklärte, dass durch die Erhöhung des Stundenkontingents auch mehr Zeit für Beratungen zur Verfügung stehe, so dass es hier einen leichten Anstieg gebe. Der Bedarf sei aber auch vorher schon da gewesen, konnte aber aufgrund der fehlenden Stundenkapazität der vorherigen Jugendsozialarbeiter nicht gedeckt werden.

Herr Knoll berichtete, dass die Nachfrage an der Mittelschule Weißenhorn leicht gestiegen sei. Dies sei jedoch auf die steigenden Schülerzahlen zurückzuführen. Die Gruppenangebote hätten deutlich zugenommen. Herr Knoll versuche, mehr über Gruppenangebote abzudecken. Es gäbe hier im Anschluss noch einige kurze Gespräche.

Stadträtin Kuderna-Demuth meinte, dass die ganze Förderung nach der Richtlinie der Bayerischen Staatsregierung die hierfür geltend gemacht werde, von der haushaltspolitischen Situation im Landtag abhänge. Ihre Frage sei, ob es Tendenzen gebe, hier etwas zu kürzen, da in vielen Bereichen gekürzt werde. Stadträtin Kuderna-Demuth erkundigte sich, ob es dazu Informationen gebe.

Geschäftsleiterin Müller erklärte, dass ihr derzeit keine Informationen vorliegen. Sie hoffe dies auch nicht, da alle besetzten Stellen unverzichtbar seien.

Stadträtin Kuderna-Demuth erkundigte sich, da auch die Grundschule Weißenhorn-Nord Bedarf angemeldet habe. Es sei auch beschlossen worden, dass die Grundschule Weißenhorn-Nord einen Jugendsozialarbeiter bekomme, nun sei die Stelle aber unbesetzt.

Geschäftsleiterin Müller sagte, dass dies richtig sei. Es sei auch beschlossen worden. Wenn es einen Wechsel zwischen Schulsozialarbeiter und Jugendsozialarbeiter gebe, was an der Grundschule Weißenhorn-Nord der Fall gewesen sei, gebe es eine einjährige Sperrfrist bei der Besetzung der Stelle. Die einjährige Sperrfrist sei abgelaufen, dann habe es für die bewilligte Jugendsozialarbeiterstelle keine Fördermittel mehr gegeben, da diese ausgeschöpft waren. Es würden nun Gespräche geführt und man hoffe, dass die Grundschule Weißenhorn-Nord bald genauso gut ausgestattet sei wie alle anderen Schulen.

Nach weiterer Diskussion wurde über den Tagesordnungspunkt abgestimmt.

Beschluss:

„Das Gremium bedankt sich für die Vorstellung und den Einblick in die Arbeit der Jugendsozialarbeiter an den Schulen. Gleichzeitig möchten wir unseren ausdrücklichen Dank für die engagierte und sehr gute Arbeit vor Ort aussprechen.“

Abstimmungsergebnis: 13:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.1.

Anfrage der Stadträtin Probst und Stadtrat Biberacher - Rückübertragung Abfallentsorgung

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass im Verlauf der Sitzung Anfragen von Stadträtin Probst und Stadtrat Biberacher zur Rückübertragung der Abfallentsorgung eingegangen seien. Dabei handele es sich um Anfragen zur Rückübertragung der Abfallentsorgung an den Landkreis Neu-Ulm zum 01.01.2026. Bürgermeister Dr. Fendt teilte außerdem mit, dass die Bürger zwischenzeitlich Post vom Abfallwirtschaftsbetrieb erhalten hätten. Die Verwaltung habe hierzu auch schon sehr viele Anfragen aus der Bürgerschaft erhalten. Bürger hätten ihn gefragt, wie es sein könne, dass die Gebühren um mehr als das Doppelte gestiegen seien. Er fügte hinzu, dass die Verwaltung bereits diese Woche Informationen zur Abfallentsorgung an die Bürger herausgeben wollte, allerdings wolle nun der Abfallwirtschaftsverband (AWB) diese Woche in einer Videoschalte an die Bürgermeister herantreten. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Stadträtin Probst vollkommen zu Recht darauf hingewiesen habe, dass die Verwaltung einen Beschluss zur Rückübertragung gefasst habe, anhand eines Schreibens aus dem Jahr 2022, in dem stehe, dass die Gebühren maximal um 5 Euro teurer werden würden. Der AWB habe hierzu damals noch geschrieben, dies finde Bürgermeister Dr. Fendt noch schlimmer, dass sogar mit einer Reduzierung von 7 Euro je Einwohner zu rechnen sei. Wenn man nun noch lese und höre, dass Abfallleistungen, die bisher angeboten wurden, nun auch noch gestrichen werden, dann herrsche hier großer Diskussionsbedarf. Man versuche derzeit bereits, Kontakt mit dem AWB aufzunehmen. Bürgermeister Dr. Fendt kündigte an, dass man den Bürgern mehr Informationen herausgeben wolle, allerdings müsse das Gespräch mit dem AWB abgewartet werden.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er zu diesem Thema ebenfalls eine Anfrage stellen wolle. Er wolle darauf hinweisen, dass in diesen Gebühren durchaus auch weitere Leistungen enthalten seien und dass dieser Vergleich, wonach die Gebühren nur leicht steigen, nicht darauf bezogen war, wie diese nun sind und wie diese nächstes Jahr sein werden. Die Gebühren würden sich ebenfalls erhöhen, wenn die Stadt Weißenhorn die Abfallentsorgung weiterhin selbst betreiben würde, statt sie an den Landkreis Neu-Ulm zu übertragen. Man müsse wissen, dass die derzeit noch geltenden Gebühren auf Basis von Verträgen mit Entsorgern geschlossen wurden, die noch vor der Energiekrise abgeschlossen wurden. Damals waren diese Verträge deutlich günstiger. Ab 2026 würden wieder neue Verträge gelten. Hier hätten die Dienstleister auch wesentlich höhere Preise aufgerufen. Außerdem gibt es noch einen Sondereffekt. In diesem Jahr wurden die Gebühren gesenkt, da sich Rücklagen gebildet hatten, die über niedrigere Gebühren an die Bürger zurückgegeben werden mussten. Insofern ist ein Vergleich von diesem auf das nächste Jahr nicht sehr passend. Wenn man sich die Gebühren in anderen Landkreisen ansehe, dann sei es nicht so, dass der Landkreis Neu-Ulm besonders hohe Gebühren verlange. Man müsse auch bedenken, was eine Müllabholung koste. Die neuen Gebühren seien nun da. Diese lägen bei ca. 5 bis 7 Euro für die Abholung einer solchen Tonne. Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass man überlegen müsse, dass drei Kugeln Eis in der Eisdiele ebenfalls 4,50 Euro kosten. Die Preise seien, wenn man es neutral betrachte, noch in einem Rahmen, den man aushalten könne.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass es hier um Anfragen und nicht um Erläuterungen gehe. Deshalb habe die Verwaltung den Landkreis angeschrieben. Sobald sie Informationen hierzu erhalte, werde man diese an die Bürger weitergeben.

Stadtrat Dr. Bischof erwiderte, dass er es etwas erläutern wollte, da auch Bürgermeister Dr. Fendt hier etwas erläuterte. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass Fraktionskollegen Kempter dem Werksleiter des AWB bereits vorgeschlagen habe, und dies wolle die Fraktion der Freien Wähler/WÜW auch der Verwaltung vorschlagen, dass die Stadt Weißenhorn gemeinsam mit dem AWB eine Informationveranstaltung anbieten könne. Hierfür wäre vermutlich die Fuggerhalle der angemessene Veranstaltungsort sein. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW habe auch das Gefühl, dass hier sehr viel Informationsbedarf bestehe. Zum einen, woher diese Preissteigerungen kommen, dies habe er soeben versucht zu erläutern, zum anderen aber auch, wie jetzt mit diesem neuen Gebührensystem zu verfahren ist. Dies sei doch eine ganz andere Logik. Insbesondere könne man auch durch eine geschickte Wahl der Behältergröße und auch der Anzahl der Abfuhren durchaus auch viel Geld sparen. Jemand der seine Tonne seltener abholen lasse, müss auch weniger bezahlen. Dies müsse man den Bürgern erklären. Dies komme aus den Unterlagen so deutlich nicht heraus und wäre für einen Bürger, wenn dieser sich damit nicht näher beschäftigt habe, auch nicht heraus. Deshalb die Bitte der Fraktion der Freien Wähler/WÜW an den Bürgermeister, mit dem AWB eine Informationsveranstaltung zu organiseren, bei der sich die Bürger informieren und ihre Fragen stellen können. Stadtrat Dr. Bischof ist der Meinung, dass so dieses gesamte Thema emotionslos betrachtet werden könnte.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der AWB noch nicht auf ihn zugekommen sei, obwohl dieser wisse, was derzeit im Landkreis los sei. Er sagte zu Stadtrat Dr. Bischof, dass er dies dem AWB ausrichten könne, da er schließlich im Kreistag sei.

Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass seine Fraktionskollegin Kempter diese Bitte bereits an den AWB gerichtet habe. Er sei trotzdem der Meinung, dass die Stadt Weißenhorn selbst aktiv werden und nicht warten sollte, bis jemand auf sie zukommt.

Bürgermeister Dr. Fendt wiederholte, dass der Kreistag die Gebühren beschlossen habe. Unter anderem sei, so Dr. Fendt, auch Stadtrat Dr. Bischof dabei gewesen.

Stadtrat Dr. Bischof bestätigte dies und wiederholte seine Bitte an Bürgermeister Dr. Fendt, mit dem AWB Kontakt aufzunehmen, um die Informationsveranstaltung durchzuführen. Entweder komme der Bürgermeister dieser Bitte nach oder eben nicht.

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3.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Rückfrage wg. Gendern in Behörden

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass Bürgermeister Dr. Fendt in der vergangenen Stadtratssitzung in den Bekanntgaben mitgeteilt habe, dass Bürger auf ihn zugekommen seien, da im Stadtanzeiger gegendert wurde. Sie hätten gesagt, dass dies in Bayern verboten sei. Stadtrat Dr. Bischof seien derartige Verbote nicht bekannt. Hier würde Stadtrat Dr. Bischof den Bürgermeister Dr. Fendt darum bitten, die gesetzliche Grundlage zu nennen, auf der ein solches Genderverbot beruhen soll.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass Bürger auf ihn zugekommen seien und ihm mitteilten, dass dies verboten sei. Er wisse nur, dass der Ministerpräsident gesagt habe, dass man nicht gendern dürfe.

Stadtrat Dr. Bischof bittet um Darlegung, wo dieses Genderverbot stehe, da Bürgermeister Dr. Fendt gesagt habe, dass er es hiermit amtlich bekannt mache, dass das Genderverbot auch für die Verwaltung im Stadtanzeiger gelte.

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3.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Tagungsort der anstehenden Klausurtagung

Stadtrat Dr. Bischof stellte eine Anfrage zur anstehenden Klausurtagung des Stadtrats der Stadt Weißenhorn, die am 16. und 17. Mai 2025 wieder in Deffingen bei Günzburg stattfinden soll. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass Stadträtin Kempter bereits bei der vergangenen Klausurtagung des Stadtrats nachgefragt hatte, warum diese nicht in Weißenhorn durchgeführt werden könne. Schließlich gebe es hier auch Gastronomen, die entsprechende Räumlichkeiten anbieten könnten. Es wäre auch möglich, die Klausurtagung wie bei der Klausurtagung zur Kleinschwimmhalle in der Stadthalle durchzuführen. Das wäre auch nochmal etwas günstiger. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass Bürgermeister Dr. Fendt seinen Anfahrtsweg von 40 km auf 15 km verkürzen würde, alle anderen Personen müssten jedoch ihren Anfahrtsweg von 0 km auf 25 km erhöhen. Dies sei ein großer Aufwand für alle ehrenamtlichen Stadträte, extra nach Deffingen zu fahren.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Aussage von Stadtrat Dr. Bischof falsch sei. Die Anfahrt des Bürgermeisters betrage nicht 40 km, sondern weniger.