| 1.1. | Bekanntgabe - Abstimmung über die Behandlung des Tagesordnungspunktes zum Antrag der Dorfgemeinschaft Wallenhausen |
Die Behandlung dieses Punktes wurde mit 22:0 Stimmen angenommen.
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| 1.2. | Bekanntgabe - Abstimmung über die Behandlung der Tischvorlage "Hangsicherung Fußballplatz Grafertshofen Süd; Basis eines vorgelegten Angebots" |
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass den Mitgliedern des Stadtrates eine Tischvorlage zur Hangsicherung des Fußballplatzes in Grafertshofen Süd vorgelegt wurde. Er ließ darüber abstimmen, ob der Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der heutigen Stadtratssitzung behandelt werden soll.
Die Behandlung des Punktes wurde mit 22:0 Stimmen angenommen.
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| 1.3. | Bekanntgabe - aktueller Sachstand zum Kreisverkehrsplatz St 2019 / St 2022 / NU 14 Weißenhorn |
Bürgermeister Dr. Fendt verliest die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes Krumbach zum aktuellen Sachstand Kreisverkehrsplatz St 2019 / St 2022 / NU 14 Weißenhorn.
Das Staatliche Bauamt Krumbach hat die Voruntersuchungen zur Ertüchtigung des Kreisverkehrsplatzes Herzog-Georg-Straße (St 2019) / Südumfahrung (St 2019) / Illerberger Straße-Ost (St 2022) / Illerberger Straße-West begonnen. Ziel ist, im Rahmen einer Variantenabwägung eine im Prognosehorizont 2040 verkehrlich funktionierende und haushaltsrechtlich genehmigungsfähige Vorzugsvariante herauszuarbeiten.
Derzeit werden im Zusammenspiel mit einem Verkehrsgutachter verkehrstechnisch funktionierende Lösungen als Grundlage für die Variantenabwägung ermittelt. So sind nicht nur die vier zulaufenden Streckenzüge, sondern insbesondere auch die Eimündungen der Emershofer Straße sowie der Rue de Villecresnes, die Radfahrer- und Fußgängerquerungen sowie die Erschließungen der angrenzenden Verbrauchermärkte in der Herzog-Georg-Straße zu berücksichtigen. Aufgrund der örtlich komplexen Situation erfolgt eine schrittweiße Ausarbeitung der Varianten. Sobald verkehrlich funktionierenden Varianten ermittelt sind, werden diese planerisch so weit ausgearbeitet, dass alle entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte in einer Abwägung gegenübergestellt und bewertet werden können.
Auf Grundlage der am 20.02.2024 erfolgten Verkehrszählung zeigt sich, dass in der Abendspitze ein Kreisverkehrsplatz mit zwei Bypässen bereits heute überlastet wäre. Dies liegt insbesondere daran, dass zwischen der Südumfahrung und der Illerberger Straße-West bzw. Herzog-Georg-Straße sehr hohe Versnachfragen bestehen.
Die Verkehrszahlen zeigen aber auch, dass ein Kreisverkehrsplatz mit drei Bypässen voraussichtlich im Prognosefall insgesamt leistungsfähig sein wird.
Ebenfalls zeichnet sich ab, dass eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage nur mit langen oder mehreren Abbiegespuren eine ausreichende Leistungsfähigkeit aufweisen wird.
Diese Varianten müssen jetzt vertieft unter den genannten Rahmenbedingungen planerisch und verkehrstechnisch ausgearbeitet werden, um anschließend alle weiteren Abwägungskriterien ermitteln zu können.
Sobald aussagekräftige präsentationsfähige Unterlagen vorliegen, sind im zweiten Halbjahr 2024 Vorstellungen im Kreistag (Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr) sowie im Stadtrat von Weißenhorn vorgesehen.
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| 1.4. | Bekanntgabe - Anfrage von Stadtrat Jüstel aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.03.2024 - Vergabe Bauarbeiten Buchenweg |
Bürgermeister Dr. Fendt verlas die Stellungnahme zur Anfrage von Stadtrat Jüstel aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.03.2024 zur Vergabe der Bauarbeiten im Buchenweg.
In der Stadtratssitzung am 18.03.2024 erkundigte sich Herr Jüstel, warum die Arbeiten für die Erneuerung des Buchenweges in zwei Abschnitte aufgeteilt wurden.
Die Baumaßnahme Erneuerung Buchenweg sollte bereits im Jahr 2018 mit dem Wärmeleitungsbau umgesetzt werden. Aufgrund der damaligen aktuellen Baustelle des Landkreises am Gymnasium, wurde der Gehweg und eine Spur der Fahrbahn des Buchenweges über mehrere Monate, entlang des Gymnasiums als Bau Lager und für die Baustellencontainer genutzt.
Aus diesem Grund wurde der Bauumfang Buchenweg auf den Bereich südlich der Einmündung Mozartstraße, entsprechend des Beschlusses vom 05.02.2018, festgelegt. Dies wurde auch als Vorteil für die Zugänglichkeit der Grundstücke für die Anlieger gesehen, weil zu dieser Zeit auch bereits die Planungen für die Erneuerung des Ahornweges und die hydraulische Erneuerung des Kanales in der Jos.-Haydn-Straße bestanden. Diese Projekte wurden auch umgesetzt.
Derzeit besteht keine Priorisierungsliste für anstehende Straßenbaumaßnahmen, weil in den letzten Jahren, Projekte an der Umsetzung des Wärmeleitungsbaues gebunden wurden. Im nördlichen Abschnitt des Buchenweges liegt bereits eine Wärmeleitung.
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| 1.5. | Bekanntgabe - Wahlveranstaltung der AfD |
Bürgermeister Dr. Fendt informierte den Stadtrat, dass, wie bereits in der Zeitung zu lesen war, die Stadthalle der AfD überlassen wurde. Er habe inzwischen viele E-Mails und Plakate von Bürgern erhalten. In einer solchen Situation müsse man sich überlegen, auf welcher Grundlage man eine Entscheidung treffe. Man lebe in einer Demokratie und einem Rechtsstaat, woraus sich klare Rechte ergäben. Man habe seit 1949 eine Verfassung und ein Bundesverfassungsgericht, das die wesentlichen Grundentscheidungen treffe. Auf dieser Grundlage sei vor einigen Wochen die Entscheidung getroffen worden, die Stadthalle an die AfD zu vermieten. Über ein Verbot entscheidet in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Solange eine solche Entscheidung nicht vorliegt, ist die AfD als legale Partei zu behandeln. Aus diesem Grund wurde die Stadthalle an die AfD vermietet. Dies sei auch mit dem Landratsamt Neu-Ulm abgestimmt. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er von einer Partei wegen der Anmietung der Stadthalle angesprochen wurde. Diese habe auf ein Zeitfenster von vier Wochen vor einer Wahl hingewiesen. Dieser Hinweis sei entscheidend gewesen. Der Freistaat Bayern hat seine Behörden angewiesen, staatliche Gebäude in den letzten vier Wochen vor einer Wahl nicht an Parteien zu vermieten. Bei der letzten Wahl habe man sich an diese Regelung gehalten und der Partei Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass in einem Zeitfenster von vier Wochen vor einer Wahl die Halle nicht zur Verfügung gestellt werden könne, da es eine entsprechende Regelung des Innenministeriums gebe. Hier habe die Stadtverwaltung einen Fehler gemacht. Beim Abschluss des Mietvertrages mit der AfD sei diese Sperrfrist übersehen worden. Es könne nicht sein, dass man einer Partei die Nutzung innerhalb der Sperrfrist verbiete und einer anderen Partei die Anmietung erlaube. Bürgermeister Dr. Fendt teilt mit, dass es zu einer Demokratie gehöre, allen die gleichen Chancen einzuräumen. Dabei spiele es keine Rolle, um welche Partei es sich handele. In einem Rechtsstaat müsse jeder die gleichen Rechte haben. Vor diesem Hintergrund habe man sich entschieden, den Mietvertrag nicht zu erfüllen, um allen Parteien die gleichen Chancen einzuräumen. Bürgermeister Dr. Fendt teilte nach einem Anruf der Presse mit, dass er keine Auskunft geben werde, da er es nicht befürworte, dass die Betroffenen eine Entscheidung aus der Zeitung entnehmen und nicht von demjenigen erfahren, der die Entscheidung getroffen habe. Es sei bedauerlich, dass diese Information vorab an die Presse gelangt sei. Die Untersagung der Überlassung der Stadthalle sei der AfD am Freitag um 11.00 Uhr per E-Mail mitgeteilt und anschließend per Einschreiben zugestellt worden. Eine Reaktion ist bisher nicht erfolgt. Es wäre denkbar, dass diese Entscheidung im Sinne der Gleichbehandlung der Parteien akzeptiert wird oder aber ein Anwaltsschreiben eingeht. Auch dies sei in einem Rechtsstaat so und müsse akzeptiert werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung könne man nicht sagen, was dabei herauskomme. Die Verwaltung habe natürlich einen Vertrag abgeschlossen. Es gehe also um die Vertragsautonomie und um die Wahlgleichbehandlung der Parteien. Die Verwaltung habe eine Entscheidung treffen müssen und hier könne man nicht vor einer Wahl verschiedene Parteien unterschiedlich behandeln. Dies für den Stadtrat zur Kenntnisnahme.
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| 2. | Windenergie in Weißenhorn; Darstellung des Sachstands durch die Firma Vensol zu den Möglichkeiten der Nutzung der Windenergie; Vergabe von weiteren Beratungsleistungen an die Firma Vensol |
| SR 54/2024 |
Sachverhalt:
Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen hat die Verwaltung die Firma Vensol kurzfristig beauftragt, zum einen das Gremium und die Verwaltung hinsichtlich der
• gesetzlichen Vorgaben auf regionaler (Möglichkeiten städtischer Bauleitplanung) und überregionaler Ebene (Fortschreibung Kapitel Windkraft im Regionalplan / Landesgesetzgebung) auf den aktuellen Stand zu bringen,
• zum anderen für die Gemarkung Weißenhorn die Grundstückssituation in den zukünftigen Vorranggebieten für die Nutzung der Windkraft im Bereich Vogelesberg und Knappenfeld zu prüfen und erste Vorschläge zu erarbeiten, wie die Stadt und die Bürger der Stadt an zukünftigen Windkraftanlagen auf der Gemarkung Weißenhorn beteiligt werden können und davon (mit-)profitieren können.
Die Präsentation in der Anlage zur Sitzungsvorlage gibt zu den genannten Themen erste Antworten und wird von der Firma Vensol in der Sitzung vorgestellt werden.
Die Firma Vensol verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Windenergie in der Region, nicht nur in der Beratung, sondern insbesondere auch in der Projektentwicklung, der kaufmännischen und technischen Betriebsführung von Windenergieanlagen sowie in der Entwicklung kommunaler Bürgerbeteiligungskonzepte.
Unter Beachtung des Vergaberechts sowie der Geschäftsordnung des Stadtrates schlägt die Verwaltung vor, die Firma Vensol mit weiteren Beratungsleistungen zu beauftragen um anhand konkreter Projekte möglichst schnell auf die Grundstückseigentümer zugehen zu können und so die Flächen für die Stadt und die Bürger zu sichern, bevor Großinvestoren aus dem In- und Ausland sich die Flächen mit Vorverträgen sichern.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er begrüßte Herrn Schultheiß von der Firma Vensol und erteilte ihm das Wort für eine Präsentation.
Stadtrat Richter teilte mit, dass man sich schon vor einiger Zeit auf den Weg gemacht habe, in die Windenergie einzusteigen. Derzeit werde der Regionalplan in Bezug auf die Windenergie neu aufgestellt. Daher dränge die Zeit, das Thema proaktiv anzugehen. Auch die Stadt Weißenhorn habe noch entsprechende Potentialflächen auf ihrer Gemarkung, die noch im Rennen seien. Hier müsse man dranbleiben. Der Vorschlag der Verwaltung wäre dementsprechend, dass man sich hier externe Expertise dazu hole. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass dem nichts im Wege stehe, wenn die Vergaberahmenbedingungen entsprechend eingehalten werden. Ein wesentlicher Aspekt und Schlüssel zum Erfolg ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Es müsse frühzeitig kommuniziert werden, dass die Stadtverwaltung hier gemeinsam mit den Bürgern agieren wolle. An dieser Stelle möchte er die Stadtverwaltung an die Klausurtagung erinnern. Der Moderator der Klausurtagung habe vorgeschlagen, Kontakt zu Referenten herzustellen, die über Bürgerbeteiligungsmodelle beraten könnten und daran wolle er erinnern. Das wäre ein zweiter Weg, um das Meinungsbild im Stadtrat noch breiter aufzustellen. Grundsätzlich solle man aber so vorgehen, wie es die beiden Beschlussvorschläge der Stadtverwaltung vorsehen. Stadtrat Richter geht davon aus, dass vergaberechtlich alles geklärt ist.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass vergaberechtlich noch nichts geklärt sei, da man noch nicht wisse, wie hoch die Auftragssumme sein wird. Erst wenn man das wisse, könne man entscheiden, was vergaberechtlich möglich sei. Das Auftragsvolumen könne auch erst bestimmt werden, wenn man wisse, was der Stadtrat von der Stadtverwaltung verlange und was man letztlich als Angebotsanfrage weitergeben wolle.
Nach einer weiteren Diskussion sprach Stadtrat Dr. Bischof die weiteren Potentialflächen in Weißenhorn an. Er stellte die Frage an Herrn Schultheiß von der Firma Vensol, wie man hier sinnvoll weiter vorgehen könne. Stadtrat Dr. Bischof fragte, ob Herr Schultheiß diese Flächen benennen könne, damit sich der Stadtrat diese noch einmal anschauen könne, um dann zu überlegen, ob man diese in dieses Verfahren oder vielleicht sogar über die Gemeindeöffnungsklausel einbringen wolle.
Herr Schultheiß teilte mit, dass die Firma Vensol sich immer freue, wenn Flächen für die Windenergie in Betracht gezogen werden können und dies auch positiv begleitet werde. Er werde die Flächenkulisse gerne noch einmal überarbeiten und die zu priorisierenden Flächen in der Standortanalyse aus Januar 2023 herausarbeiten, die er nach dem Kriterienkatalog des Regionalen Planungsverbandes aber auch nach eigenen Kriterien herausgefiltert hat, von denen vielleicht mehrere aus Sicht des Projektentwicklers nicht relevant sind. Zum Beispiel Flächen im Rothtal, die keinen Restriktionen unterliegen, aber trotzdem teilweise mit 270 Meter hohen Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten. Wenn er die Premiumstandorte zusätzlich zu den Flächen im Regionalplan herausfiltern könne und dies auf Wohlwollen im Stadtrat stoßen, sei Vensol gerne bereit.
Stadtrat Dr. Bischof möchte dies als Antrag verstanden wissen, einen weiteren Beschlussvorschlag aufzunehmen, dass die Verwaltung beauftragt wird, Vorschläge der Firma Vensol einzuholen und dem Stadtrat vorzulegen.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte zur gemeindlichen Öffnungsklausel mit, dass hierfür immer ein Bebauungsplan erforderlich sei. Diesen Weg zum jetzigen Zeitpunkt zu gehen, erscheine ihm völlig unsinnig. Wenn man das in den Regionalplan hineinbekomme, dann brauche man keinen Bebauungsplan. Über den Regionalplan sei man viel schneller. Es gehe jetzt darum, wenn man sich für Windkraft entscheide, diese Flächen zu melden. Wenn das dann im Regionalplan drin sei, dann habe man das, ohne Bebauungsplan. Das sei günstiger, schneller und zielführender.
Stadtrat Dr. Bischof formulierte daraufhin die Ergänzung zum Beschlussvorschlag.
Vor der Abstimmung wies Stadträtin Lutz darauf hin, dass bei der Regierung von Schwaben, Stabstelle Energiewende, Herrn Dr. Müller-Walter, nachgefragt werden könnte, ob es hier Flächen gibt, die von vornherein ausgeschlossen werden könnten.
Beschluss:
| 2. | Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten, die Firma Vensol mit weiteren (Beratungs-)Leistungen zu beauftragen um konkrete Windkraftprojekte unter Beteiligung der Stadt und / oder den Bürgern zu entwickeln und frühzeitig die Flächenverfügbarkeit zu sichern. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, sich von der Firma Vensol weitere Potentialflächen für Windenergieanlagen aufzeigen zu lassen und dem Stadtrat vorzulegen, damit diese dem Regionalverband zusätzlich vorgeschlagen werden können. |
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Fachbereich 1 - Trägerwechsel im Montessori Kinderhaus - Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung - Mietvertrag |
| SR 63/2024 |
Sachverhalt:
Die evangelische Kirche hat der Stadt bereits Ende letzten Jahres mitgeteilt, dass sie die Trägerschaft des Montessori-Kinderhauses abgeben möchte. Daraufhin hat die ortsansässige Montessori-Schule Kontakt mit der Stadt aufgenommen und mitgeteilt, dass sie die Einrichtung gerne übernehmen möchte.
Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern der evangelischen Kirche, der Montessori-Schule und der Verwaltung konnte über die inhaltliche Ausgestaltung der Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung (Defizitvereinbarung) sowie über den Mietvertrag mit der Schule als zukünftigem Vertragspartner gesprochen werden.
Zwischenzeitlich liegt ein von beiden Seiten abgestimmter Entwurf des Mietvertrages sowie der Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung vor (siehe Anlage). Es ist derzeit vorgesehen, dass der Übergang zum neuen Betreuungsjahr (01.09.2024) erfolgt.
Für die Vereinbarung ist ein Beschluss des Gremiums erforderlich, da diese anschließend der Rechtsaufsicht im Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden muss (Genehmigung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes).
Ergänzend zum Trägerwechsel des Montessori-Kinderhauses hat die Schule einen Antrag auf Umwandlung der bisherigen Schlawiner-Spielgruppe in eine „echte“ Krippengruppe gestellt (siehe eigener Tagesordnungspunkt). Aufgrund der Kürze der Zeit konnte leider noch nicht vollständig geklärt werden, ob die Kindergartengruppe und die Krippengruppe als eine Einrichtung geführt werden sollen. Da es viele Überschneidungspunkte gibt, wäre dies aus Sicht der Verwaltung durchaus sinnvoll. Um jedoch die grundsätzliche Zustimmung zum Trägerwechsel und zu den Eckpunkten der Vereinbarung sowie des Mietvertrages zu erhalten, ist es aus Sicht der Schule und der Verwaltung sinnvoll, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu tun. Auch vor dem Hintergrund, dass ggf. eine weitere Anpassung erforderlich sein wird.
Die Verwaltung bittet deshalb das Gremium, dem Trägerwechsel, der Vereinbarung über den Betrieb des Montessori-Kinderhauses sowie dem Mietvertrag für die an die Turnhalle der Grundschule Süd angrenzenden Räumlichkeiten (ehemalige Hausmeisterwohnung) zuzustimmen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es folgte eine Diskussion. Bürgermeister Dr. Fendt dankte Stadträtin Lutz und Stadtrat Richter für den Hinweis auf einen Fehler. Der § 3 Abs. 4 müsse korrigiert werden. Für den Fall, dass bei der Sanierung der Räumlichkeiten überplanmäßige Kosten anfallen, solle in den Beschluss aufgenommen werden, dass diese ohne weiteres gebilligt werden.
Beschluss:
„Der Stadtrat stimmt dem Trägerwechsel des Montessori-Kinderhauses von der evangelischen Kirche an die Montessori-Schule zu. Der Trägerwechsel soll zum 1. September 2024 erfolgen.
Darüber hinaus schließt die Stadt Weißenhorn die diesem Beschuss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Vereinbarung über den Betrieb des Montessori-Kinderhauses. In § 3 Abs. 4 wird das Wort „nicht“ um ein Wort vorangestellt.
Außerdem stimmt der Stadtrat dem Entwurf des Vertrages über die Miete der an die Turnhalle der Grundschule Süd angrenzenden Räumlichkeiten (ehemalige Hausmeisterwohnung) zu.
Sollten sich bei der Renovierung überplanmäßige Kosten ergeben, werden diese gebilligt.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Fachbereich 1 - Antrag der Montessori-Schule auf Umwandlung der Schlawiner Spielgruppe in eine eingruppige Kinderkrippe |
| SR 67/2024 |
Sachverhalt:
Seit vielen Jahren gibt es in Weißenhorn die Schlawiner Spielgruppe. Seit 2021 unter der Trägerschaft der Montessori-Schule Weißenhorn. Im April hat die Montessori-Schule die Umwandlung der bestehenden Schlawiner Spielgruppe in eine „echte“ Kinderkrippe mit 15 Plätzen beantragt.
Ergänzend zum Umwandlungsantrag derzeit ein Trägerwechsel des Montessori-Kinderhauses von der evangelischen Kirche zur Montessori-Schule statt (siehe eigener Tagesordnungspunkt). Aufgrund der Kürze der Zeit konnte leider noch nicht vollständig geklärt werden, ob die Kindergartengruppe und die Krippengruppe als eine Einrichtung geführt werden sollen. Da es viele Überschneidungspunkte gibt, wäre dies aus Sicht der Verwaltung durchaus sinnvoll. Um jedoch die grundsätzliche Zustimmung zur Umwandlung zu erhalten, damit anschließend die Umbaumaßnahmen durchgeführt und die Betriebserlaubnis beantragt werden kann, ist es aus Sicht der Schule und der Verwaltung sinnvoll, dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu tun. Auch vor dem Hintergrund, dass ggf. eine weitere Anpassung erforderlich wird.
Die Schule steht bereits in Kontakt mit dem Landratsamt und es hat eine Ortsbegehung stattgefunden. Dabei wurde auf notwendige Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen hingewiesen. Nach dem von der Montessori-Schule vorgelegten Kostenplan belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 42.000,00 €. Dieser Kostenbedarf soll durch Elternarbeit reduziert werden. Die Höhe der Reduzierung ist derzeit noch nicht abschätzbar, Erfahrungen aus der Vergangenheit mit ähnlichen Maßnahmen zeigen jedoch, dass durch Elternarbeit ein erheblicher Anteil reduziert werden kann, so dass es sich bei den Gesamtkosten um den „worst case“ handelt. Die Schule bitte im Antrag um Förderung der Gesamtkosten der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Zuge der Umwandlung, soweit diese anfallen.
Die Verwaltung schlägt zum jetzigen Zeitpunkt vor, der Umwandlung der Spielgruppe in eine Kinderkrippe und dem Zuschuss in Höhe von max. 42.000,00 € zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Einrichtung geschaffen und die Betriebserlaubnis erteilt wird. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt einmalig über die Vereinbarung im Rahmen der Jahresrechnung (Defizitausgleich). Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen.
In einem weiteren Schritt ist die Vereinbarung über den Betrieb (Defizitvereinbarung) abzuschließen, die rechtsaufsichtliche Genehmigung und die Betriebserlaubnis zu beantragen. Ergänzend sind die erforderlichen Mittel im städtischen Haushalt mit dem Fachbereich 3 abzustimmen. Im günstigsten Fall kann die „neue“ Kita zum neuen Betreuungsjahr in Betrieb gehen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt, der Umwandlung der Spielgruppe von der Spielgruppe in eine Kinderkrippe und dem Zuschuss in Höhe von max. 42.000,00 € zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Schaffung der Einrichtung und der Erteilung der Betriebserlaubnis.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4: Auslobung städtebaulicher Wettbewerb Rössle Areal |
| SR 59/2024 |
Sachverhalt:
Die Stadt Weißenhorn beabsichtigt, mit dem Rössle Areal eine der wichtigsten letzten zur Verfügung stehenden Flächen zu entwickeln und in die Zukunft zu führen.
Das zentrumsnahe Areal ist Teil des Sanierungsgebiets und liegt teilweise im Ensemblebereich der Denkmalpflege. Dies unterstreicht die Wertigkeit und die besondere Empfindsamkeit des Gebiets. Diese Nähe zur historischen Altstadt fordert eine qualitative Architektur abgestimmt mit hochwertigen Aufenthaltsflächen. Das Einfügen der Architektur in den sensiblen städtebaulichen Konsens und die Schaffung von Wohlfühl- Freiflächen sind von zentraler Bedeutung und unterstützen das angestrebte städtebauliche Ziel.
Bereits im ISEK wurde für dieses Areal die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit landschaftsplanerischem Anteil empfohlen. Der Stadtrat bekräftigt diese Absicht mit der Auslobung eines städtebaulichen / landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs mit anschließendem Investorenwettbewerb. Hiermit ermöglicht die Stadt Weißenhorn eine zukunftsorientierte Reaktivierung dieser Brachflächen unter Berücksichtigung der besonderen Situation und fordert darüber hinaus eine nachhaltige durchgrünte und klimaangepasste Quartiersentwicklung.
Im städtebauliche Wettbewerb wird gefordert, ein Gesamtkonzept für das Rössle Areal zu entwickeln, dessen Ziel die deutliche Aufwertung des Gebiets, die Steigerung der Attraktivität durch Grünstrukturen und der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich ist. Das Rössle Areal soll als ein identitätsstiftender Raum und Kommunikationsort wahrgenommen werden.
Als wichtige Anforderungen werden folgende Punkte gesehen:
| - | Neugestaltung und Aufwertung des Rössle Areals unter Berücksichtigung der historischen Bausubstanz einschließlich der alten Rössle Brauerei |
| - | Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum für Jung und Alt |
| - | Schaffung einer kulturellen Begegnungsstätte mit einem Veranstaltungssaal |
| - | Schaffung von Büro- bzw. Praxisflächen in den Erdgeschossen |
| - | Vorschläge zur Nutzung des Gebäudebestandes (Rössle Brauerei, Hauptplatz 1) |
| - | Schaffung von Grün- und Freiraumstrukturen, die in ruhigen Aufenthaltsbereichen im Innenbereich zum Verweilen einladen |
| - | Besondere Berücksichtigung des Klimaschutzes durch verschiedene Maßnahmen |
| - | Verbesserung bzw. Schaffung einer Fuß- und Radwegeanbindung in Ostwestrichtung |
| - | Vermeidung von Angsträumen |
| - | Durchgängige Barrierefreiheit |
Die Regierung von Schwaben hat das Vorhaben im Förderprogramm „Innen statt Außen – Innenstädte beleben“ aufgenommen und unterstützt die Entwicklung sowohl mit Fördergeldern, als auch mit Beratung im Wettbewerbsablauf.
Nach Erarbeitung der Grundlagen für das Areal und der erfolgten Ausschreibung der Betreuungsleistung wurde in der Sitzung des Stadtrats vom 6.7.2023 das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH mit der Betreuungsleistung zum städtebaulichen Ideenwettbewerb für das Rössle Areal beauftragt.
Der Auslobungsentwurf wurde in Zusammenarbeit mit den Fraktionen aus dem Stadtrat in einer Sitzung am 20.2.2024 vorbesprochen und bearbeitet. In der folgenden Preisrichtervorbesprechung am 9.4.2024 wurde die Auslobung mit dem gesamten Gremium des Preisgerichts abgestimmt und final verfasst. Der Wettbewerb wurde von der Architektenkammer beratend unterstützt und registriert.
Die Auslobung liegt in der Anlage bei.
Der städtebauliche Wettbewerb zum Rössle Areal ist ein bedeutender Schritt für unsere Stadtentwicklung und kann Impulsgeber für weitere Vorhaben im sensiblen Stadtbereich werden. Er schafft die bestmögliche Grundlage für einen bedachtsamen Umgang mit Flächen im Innenbereich. Ebenso zeigt er in seinem Vorbildcharakter privaten Investoren unsere Absicht einer qualitativen hohen Stadtentwicklung auf.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Dr. Bischof erklärte, dass es sich hier um ein Filetstück der Stadt handle und daher von großer Bedeutung sei. Er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Dafür gebe es zwei Gründe. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er bei den Vorgesprächen dabei war und seine Gründe hier bereits genannt hat. Aus seiner Sicht hätte die Auslobung von vornherein gemeinsam mit der Kirche erfolgen müssen, da diese einen erheblichen Teil dieses Areals als Eigentümer besitze. Die Planungen für dieses Areal hängen daher aus seiner Sicht ganz entscheidend von den Absichten und Planungen der Kirche ab. Um hier zu einer guten Lösung zu kommen, die für alle Seiten funktioniert und umsetzbar ist, hätte seiner Meinung nach diese Auslobung von Anfang an gemeinsam erfolgen müssen. Der zweite Grund, warum Stadtrat Dr. Bischof dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird, ist, dass es in diesem Bereich derzeit schätzungsweise 100 Parkplätze für PKWs gibt, die vermutlich von Anwohnern, Kunden und Gewerbetreibenden aus der Umgebung genutzt werden. Diese würden dann wahrscheinlich wegfallen. Stadtrat Dr. Bischof ist der Meinung, dass man in diesem Wettbewerb zumindest eine Idee oder eine Lösung für diese wegfallenden Parkplätze berücksichtigen sollte. Zumindest darauf hinzuweisen, dass auch hier Ideen gefragt sind, z.B. durch die Schaffung von zusätzlichen Tiefgaragenplätzen, die dann zu kostendeckenden Preisen an die Anwohner und Gewerbetreibenden in der Umgebung verkauft oder vermietet werden können. Auch dies sei bisher nicht geschehen. Er glaube, dass dies noch ein großes Problem werden wird, wenn dieses Quartier, was er natürlich auch befürworte, dann bebaut werde und vielleicht solche Stellplätze nicht geschaffen würden und dann der Parkdruck in dem ganzen Gebiet sehr stark ansteigen werde.
Stadtrat Richter sagte, es habe intensive Diskussionen und Gespräche über den Inhalt dieser Auslobung gegeben. Man habe mehrere Runden gedreht und er müsse sagen, dass am Ende aus seiner Sicht ein Ergebnis herausgekommen sei, das sehr gut sei. Stadtrat Richter ist gespannt, wenn man nun in den Wettbewerb gehe, welche Ergebnisse man erwarten kann. Was Stadtrat Richter in dem ganzen Verfahren mitgenommen hat, sind die Aussagen der Preisrichter, welche die Stadt gelobt haben für dieses Vorgehen. Man habe einen zentralen Platz über einen Wettbewerb entwickeln wollen und hat dies nicht einfach irgendeinem Investor gegeben. Es sei lobenswert, dass man sich die Zeit und das Geld nehme, hier etwas Vernünftiges zu entwickeln, damit dies in das Gesamtkonzept der Innenstadt passe. Es gehe darum, ein städtebauliches Konzept zu entwickeln. Das sei eine Idee für diesen Bereich und natürlich können die angrenzenden Grundstückseigentümer auf Basis dieser Ergebnisse, welche bei diesem Wettbewerb herauskommen, ihre eigenen Vorstellungen auf ihren Grundstücken umsetzen. Stadtrat Richter ist zuversichtlich, dass sich die angrenzenden Grundstückseigentümer, sollten diese etwas vorhaben, auch daran orientieren werden. Stadtrat Richter hält es nicht für zwingend notwendig, alle zu befragen. Man solle schauen, dass man dieses Projekt auf den Weg bringe. Er freue sich auf die Ergebnisse, die dem Stadtrat vorgelegt werden.
Stadtrat Schulz begrüßt, dass dieses Areal nun im Rahmen eines Wettbewerbs geplant werde. Er möchte den Ausführungen seines Stadtratskollegen Dr. Bischof zustimmen. Stadtrat Schulz findet es ebenfalls schwierig, dass man den größten Grundstückseigentümer, die Kirche, nicht stärker eingebunden habe. Ihm persönlich missfalle die drohende Verkehrsbelastung. Hier werde wenig Parkraum geschaffen. Für die wegfallenden Stellplätze müssten Alternativen in der Stadt angeboten werden. Hier sehe er im Moment noch relativ wenig. Dieser Punkt sollte noch aufgenommen oder zumindest im Hinterkopf behalten werden. Stadtrat Schulz findet die Art und Weise, wie die Ausschreibung an sich durchgeführt wurde, nicht gut. Er hätte sich einen offenen Wettbewerb gewünscht. Es seien Büros ausgewählt worden, die sicherlich qualifiziert seien, das sei im Gemeinderat nicht besprochen worden, er hätte sich jedoch gewünscht, dass lokale Büros aus der näheren Umgebung eingeladen worden wären.
Beschluss:
| - | Die Auslobung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. |
| - | Der städtebauliche Wettbewerb zum Rössle Areal wird durchgeführt. |
Abstimmungsergebnis: 19:3
Der Beschluss wurde mit 19 Stimmen angenommen.
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| 6. | Fachbereich 4: Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn Auftragsvergabe Objektbau |
| SR 60/2024 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Stadtrats vom 10.10.2023 wurde die funktionale Generalunternehmerausschreibung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Weißenhorn als zweistufiges VgV Verfahren durchgeführt. Bei der ersten Stufe haben 7 Firmen ihr Interesse bekundet und 6 Firmen wurden nach Prüfung zum Verfahren zugelassen.
Aufgrund der umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurde von Bieterseite um Verlängerung der Abgabefrist der Angebote gebeten. Diese wurde gewährt und der Submissionstermin auf den 4.3.2024 verlegt.
Die Kostenschätzung vom 16.7.2019 vom Architekturbüro wassung, bader architekten PartGmbB lag bei Gesamtkosten von 7.175.000 € brutto für die KG 200 bis KG 700.
Diese wurde vor Ausschreibungsbeginn aktualisiert und mit einem in der Zwischenzeit realisierten Bauvorhaben abgeglichen.
Die aktualisierte Kostenschätzung vom 17.4.2023 liegt bei 15.165.136,-€ brutto für die Kostengruppen KG 200 bis KG 700.
Für den Anteil des Objekts entfallen hiervon 13.030.137,- € brutto.
Die Ausschreibung erfolgte für den Objektbau. Die Außenanlagen werden aufgrund einer eindeutig trennbaren Leistung nachfolgend ausgeschrieben.
Es liegen folgende Angebote vor:
| Bieter A | 9.937.809,00 € brutto |
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| Bieter B | 10.551.938,90 € brutto |
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| Bieter C | 9.274.389,30 € brutto |
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| Bieter D | 11.274.771,42 € brutto |
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| Bieter E | 11.788.666,88 € brutto |
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Die Bieter wurden zum Verhandlungsgespräch aufgefordert und es wurde mit drei Bietern ein Gespräch geführt. Das Verhandlungsgespräch wurde auf Grundlage der beschlossenen Kriterien bewertet.
Auftragsbezogenes Organisationskonzept — 6 %
Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter — 10 %
Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase — 7%
Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf d. Baudurchführungsphase — 7%
Lösungsvorschlag — 10%
Preis — 60%
Wie aus beiliegender Wertungsmatrix ersichtlich, ergaben sich nach Auswertung der Verhandlungsgespräche und der Angebotsprüfung folgende Reihenfolge der Bieter:
| Platz 1 mit 483 Punkten | Bieter C |
| Platz 2 mit 440 Punkten | Bieter A |
| Platz 3 mit 350 Punkten | Bieter B |
Die Verwaltung empfiehlt den Bieter C zu beauftragen.
Beim Verhandlungsgespräch wurde als Ausführungsverbesserungen eine Kühlung aufgezeigt. Dies wurde vom HLKS Fachplaner geprüft und aufgrund der zu erwartenden klimatischen Veränderungen ebenfalls empfohlen. Die Mehrkosten von 340.726,16 € brutto für eine Nachforderung der Flächenkühlung über einen Großteil des Gebäudes wurden bereits angefragt und liegen als Anlage bei. Eine detaillierte Ausführung über die Erfordernisse der einzelnen Räume wird in der Phase der Werkplanung geprüft und mit dem Nutzer, der Feuerwehr abgestimmt. Es wird empfohlen den 1. Bürgermeister Dr. Fendt zu ermächtigen, eine Beauftragung nach den daraus resultierenden Erfordernissen in die Wege zu leiten um eine reibungslose Planungsweiterführung zu gewährleisten.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Richter bedankte sich für die Ausführungen. Es sei erfreulich, dass man nun in die Vergabesituation komme. Das Ergebnis der Ausschreibung sei durchaus erfreulich. Was die Kühlung angehe, wenn es technisch Sinn mache, was auch vom Fachplaner bestätigt worden sei, dann solle man das machen. Dies solle in der weiteren Detailplanung geprüft und bei Sinnhaftigkeit umgesetzt werden. Stadtrat Richter bezieht sich auf einen Wunsch der Feuerwehr. Diese wünsche sich eine zusätzliche Kalthalle. Dieser Wunsch sollte unabhängig von der heutigen Sitzung zu gegebener Zeit geprüft werden, ob dies umsetzbar ist.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass demnächst ein Termin stattfinden werde. Er sagte, dass die Feuerwehr in allen Schritten eingebunden war. Man habe noch nicht angefangen, schon würden die nächsten Änderungswünsche eingehen.
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass der von der Feuerwehr geäußerte Wunsch nach einer weiteren Kalthalle nicht als Zusatzförderung zu sehen sei, da dies nicht das eigentliche Feuerwehrgerätehaus betreffe. Es handele sich um eine Lagerhalle für zusätzliches Material. Die Feuerwehr habe angeboten, hier selbst tätig zu werden. Man müsse dies keinesfalls der Feuerwehr vorhalten. Stadtrat Dr. Bischof stellte für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW eine Frage. Im Beschlussvorschlag sei von knapp 9,3 Millionen Euro die Rede. Für die Fraktion stelle sich die Frage, welche weiteren Kosten laut Kostenschätzung mit diesem Projekt verbunden seien. Er fragt, ob er richtig vermute, dass die Außenanlagen nicht enthalten seien? Dasselbe gelte für die Ausstattung. Sind diese bereits in den Kosten enthalten oder kommen auch hierfür weitere Kosten hinzu? Wie hoch wird das Auftragsvolumen insgesamt sein? Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, in welcher Größenordnung Fördermittel zu erwarten seien. Außerdem fragte er allgemein, ob es eine Regelung gebe, die greife, wenn ein Bauunternehmen nicht mehr in der Lage sei, das Projekt umzusetzen oder während der Umsetzung Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekomme. Wie werde damit umgegangen? Er betont nochmals, dass es sich um eine generelle Frage handelt und nicht um die hier betroffene Firma.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass der heute zu vergebende Auftrag die gesamte feuerwehrtechnische Ausstattung umfasst. Hinzu kämen lediglich noch die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass sich durch die Verzögerung die Zuschüsse fast verdoppelt haben.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass man 1,7 Millionen Euro an Fördergeldern und 26.000 Euro für die technische Ausstattung erhalte. Die Stadtverwaltung warte noch auf den Bewilligungsbescheid.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass in jedem Betrieb ein Problem auftreten könne. Eine Garantie könne es letztlich nie geben. Man wisse nicht, was hinter den Kulissen passiere.
Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ergänzt die Ausführungen von Bürgermeister Dr. Fendt. Es können Auskömmlichkeitsbescheinigungen oder auch Bescheinigungen von Banken eingeholt werden. Dies könne nur individuell für jedes Projekt geprüft werden.
Beschluss:
„Der Objektbau des Feuerwehrgerätehauses Weißenhorn wird zum Angebotspreis von 9.274.389,30 € brutto an den Bieter C vergeben. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Ergänzung einer Flächenkühlung zur Ausführungsverbesserung zu beauftragen. Das Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Freianlagen wird vorbereitet.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Vergabe Zimmerer-/Dachdecker-/Spenglerarbeiten für das Woll- und Waaghaus |
| SR 56/2024 |
Sachverhalt:
Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 05 Zimmerer-/Dachdecker-/ Spenglerarbeiten für das Woll-und Waaghaus submissioniert.
Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 912.811,28€ brutto berechnet nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis Vergabe mit 948.958,60 € brutto.
Es wurden 3 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 780.343,57 € brutto und 892.056,46 € brutto.
Nach Prüfung der Angebote zeigt sich eine Unterschreitung von 18% der berechneten Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor, das mindestnehmende Angebot zu beauftragen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Richter hatte darum gebeten, dem Stadtrat eine aktuelle Kostenübersicht zur Verfügung zu stellen, da zwischenzeitlich Ausschreibungen und auch Änderungen vorgenommen wurden.
Beschluss:
„Der Auftrag für die Zimmerer-/Dachdecker-/Spenglerarbeiten für das Woll- und Waaghaus ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 780.343,57 €.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | Städt. Wasserwerk Weißenhorn - Jahresabschlüsse 2019 - 2021 - überörtliche Abschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband |
| SR 65/2024 |
Sachverhalt:
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde mit Stadtratsbeschluss vom 04.05.2023 mit der Abschlussprüfung der kaufmännischen Abschlüsse und der Geschäftsberichte des Städt. Wasserwerk Weißenhorn für die Rechnungsjahre 2019 – 2021 beauftragt. Gegenstand der Prüfung waren auch die Lageberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungsarbeiten wurden mit Unterbrechungen in den Monaten Juli und August 2023 durchgeführt. Der abschließende Prüfungsbericht wurde uns mit Datum vom 10.10.2023 auf dem Postweg übermittelt.
Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) hat der Bau- und Werksausschuss nach Vorlage bei der örtlichen Rechnungsprüfung bereits Kenntnis von den jeweiligen Jahresabschlüssen erhalten. Ebenso wurde allen Mitgliedern des Bau- und Werksausschusses der jeweilige Geschäfts- sowie Prüfbericht überlassen.
Aus den in der Anlage beigefügten Prüfungsvermerken ist zu entnehmen, dass die Buchführung und die Jahresabschlüsse nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften und der vom Stadtrat erlassenen Betriebssatzung entsprechen. Der Werkleiter kann somit für die Rechnungsjahre 2019 bis 2021 entlastet werden.
Nach § 25 Abs. 3 der EBV sind nunmehr seitens des Stadtrat Weißenhorn die Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen und zugleich über die Verwendung der Jahresgewinne bzw. Behandlung der Jahresverluste zu beschließen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, wie im nachstehenden Beschlussvorschlag dargestellt, die Gewinne der Rechnungsjahre 2019 und 2020 in Höhe von insgesamt 49.544,62 € sowie den Verlust aus dem Rechnungsjahr 2021 in Höhe von 16.262,45 € (vgl. Bilanzen 2019 - 2021 – Passivseite Eigenkapital) der Allgemeinen Rücklage zuzuführen bzw. zu entnehmen.
Gemäß § 25 Abs. 4 EBV ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ortsüblich bekanntzumachen (Veröffentlichung im Stadtanzeiger). Hierbei muss neben den vorgeschriebenen Inhalten (Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, beschlossene Verwendung des Jahresgewinns) auch auf eine siebentägige, öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte hingewiesen werden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn nimmt den Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 25.08.2023 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2021 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn, sowie den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis.
Der Werkleiter wird für die Betriebsführung in den Wirtschaftsjahren 2019 – 2021 entlastet.
Die Wirtschaftsjahre 2019 bis 2021 schließen mit folgenden Jahresergebnissen ab:
| Jahr: | Gewinn | Verlust |
| 2019 | 44.171,02 € |
|
| 2020 | 5.373,60 € |
|
| 2021 |
| - 16.262,45 € |
| Summen: | 49.544,62 € | - 16.262,45 € |
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Der Stadtrat stellt die Jahresabschlüsse in dieser Form fest. Die Gewinne aus den Jahren 2019 bis 2020 und der Verlust aus 2021, die bisher jeweils auf neue Rechnung vorgetragen wurden, sind in voller Höhe von zusammen 33.282,17 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend § 25 Abs. 4 EBV diesen Beschluss und den Bestätigungsvermerk im Weißenhorner Stadtanzeiger zu veröffentlichen. Ebenso ist in dieser Veröffentlichung auf eine siebentägige, öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte hinzuweisen.
Stadträtin Kuderna-Demuth war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 9. | Vorstellung "Prosecco in der Altstadt" |
| SR 64/2024 |
Sachverhalt:
Durch das Kulturbüro wurde bereits vergangenes Jahr das Projekt „Prosecco in der Altstadt“ in das Leben gerufen. Dieses Projekt soll den Schwerpunkt auf unsere herausragende, einzigartige Altstadt legen und Parallelen zu Italien ziehen. Hierzu wurden bereits 14 rote Tischpaare beschafft. Diese sollen einen schönen Ort zum Verweilen und zum Verzehr der to-go Speisen anbieten. Folgende Standorte wurden bereits für 10 Tischpaare festgelegt:
- 6x Kirchplatz
- 1x Hautplatz
- 1x Weinfachhandel Hinträger
- 1x Weinheimat
Die Tischpaare werden mit einem QR-Code versehen. Mit diesem QR-Code gelangt der Besucher auf die Homepage der Stadt Weißenhorn. Dort wird zum einem das Projekt „Prosecco in der Altstadt“ vorgestellt und zum anderen sind dort alle Speisekarten der beteiligten Weißenhorner Gastros ersichtlich. Bis dato sind folgende Gastronomen an diesem Projekt beteiligt:
- Anno1460
- Barfüßer
- Hotel Löwen
- Metzgerei Kühle
- Weinheimat
- Weinfachhandel Hinträger
Zusätzlich zu diesem Vorhaben, wurde seitens des Kulturbüros ein Weißenhorner Wein/Prosecco kreiert. Das Kulturbüro entschied sich hier für einen Grauburgunder und einen Roséwein des Winzers Pfannenbecker. Diese Weine wurden durch Weinheimat beschafft. Der Kauf der beiden Weinsorten läuft zudem auch über die Weinheimat. Der Prosecco stammt von der Sektkellerei Schloss Affaltrach. Der Weinfachhandel Hinträger bezieht diesen und verkauft ihn dort auch den Gastronomen.
Jeder Wein/Prosecco hat auch ein einheitliches Etikett erhalten. Dies wurde durch unseren Grafikdesigner Pepperoni konzeptioniert und erstellt. Die Etikettierungen nehmen jeweils die Winzer vor.
Folgende Preisgestaltung zum Verkauf des Weines/Proseccos wurde durch das Kulturbüro festgelegt:
- Verkauf der Flasche to-go: 11,00€
- Verkauf der Flasche zum Vorortverzehr: 23,90€
- Pfand pro Glas: 5,00€ / Pfand pro Weinkühler: 10,00€
Angedacht ist der Start des Projektes für den 14.05.2024. Sollte es Lieferverzögerungen oder dergleichen geben, wird das Kulturbüro dies mitteilen.
Die Werbemaßnahmen starten trotzdem zum 14.05.2024.
Das Kulturbüro freut sich auf Ihre Unterstützung!
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt führte in den Tagesordnungspunkt ein und erteilte Frau Höß das Wort zur Vorstellung des Projektes. Es folgte eine kurze Diskussion.
Beschluss:
Der Stadtrat hat das Projekt „Prosecco in der Altstadt zur Kenntnis genommen und befürwortet dieses Vorhaben.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 10. | Antrag zum Förderprogramm Stärkung der Dorfgemeinschaft - Aufwertung der Dorftreffpunkte in Wallenhausen |
| SR 69/2024 |
Sachverhalt:
Der Stadtrat stellt im Haushalt bereits seit einigen Jahren Fördermittel für Dorfprojekte zur Verfügung. Dies ist auch im diesjährigen Haushalt erfolgt. Auf dieser Basis konnten bereits einige gelungene Projekte verwirklicht werden.
Die Dorfgemeinschaft Wallenhausen hat jetzt mit dem in der Anlage beigefügten Antrag einen aus Sicht der Verwaltung unterstützungswürdigen Antrag eingereicht. Es soll die Sicherheit des Dorfplatzes bei Veranstaltungen erhöhte werden und zugleich die Attraktivität gesteigert den. Es darf im Übrigen auf f die in der Anlage beigefügten Unterlagen verwiesen werden.
Sollte die beschriebene Förderung durch den Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm erfolgen, sollte die Stadt das Projekt auf jeden Fall auch unterstützen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die „Wallenhauser“ Projekte mit Vorbildcharakter umzusetzen in der Lage sind.
Die Stadtverwaltung würde das Angebot der Dorfgemeinschaft gerne annehmen, gemeinsam ein finales Umsetzungskonzept zu entwickeln. Gerade die Nähe zur Straße macht es zum Beispiel gegebenenfalls notwendig, dass spezifische rechtliche Vorgaben zu beachten sind. Hier sollte die Expertise des Bauamtes hilfreich sein.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt führte in den Sachverhalt ein. Stadträtin Lutz stellte in Vertretung von Stadtrat Niebling das Projekt und den vorliegenden Antrag vor.
„Antrag der Dorfgemeinschaft Wallenhausen e.V., Wallenhausen, 05.05.2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Fendt,
die Dorfgemeinschaft Wallenhausen möchte im Rahmen des Förderprogramms „Stärkung der Dorfgemeinschaft“ durch bürgerschaftliches Engagement die dörflichen Treffpunkte in Wallenhausen aufwerten. Im letzten Jahr konnten wir bereits mit vereinten Kräften den Kreuzweg sanieren und dieses Jahr wollen wir unsere kleine Waldkapelle „Herrgöttle“ und den Dorfplatz (Vesperbänkle mit mobilem Grill) verschönern. Dazu haben wir dieses Projekt beim Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V. im Förderbereich „Unterstützung Bürgerengagement“ eingereicht. Dieses wurde am 30. April dem Förderverein vorgestellt und sehr positiv aufgenommen. Eine Zustimmung der Lenkungsgruppe im schriftlichen Umlaufverfahren über den maximalen Förderbetrag von 2.000,- € ist nur noch Formsache. Die endgültige Entscheidung wird am 15. Mai getroffen. In der Anlage übersende ich das Antragsformular (Zielvereinbarung) und die Projektbeschreibung.
Nachdem unser wunderschöner Dorfplatz in Wallenhausen das ganze Jahr über durch viele Veranstaltungen genutzt wird (Tanz in den Mai mit Maibaumaufstellen und Kindergarten, Brunnenserenade mit Kirchgang, Nikolausfeier mit Nikolausbesuch, beliebter Treffpunkt für Familien mit Roller, Fahrrad, Kinderwagen, Radfahrer auf dem Weg der ausgezeichneten Biberspurentour usw.), freuen wir uns sehr, dass gerade junge Familien die Angebote sehr gerne annehmen und sich die Kleinen gerne um den erlebbaren Dorfbrunnen und die schöne Wiese versammeln.
Da der Dorfplatz aber direkt an die von PKW und LKW stark befahrene Staatsstraße 2022 grenzt, wollen wir auch etwas gegen die Gefährdung durch den Durchgangsverkehr, also zur Verbesserung der Sicherheit vor allem bei Veranstaltungen, beitragen. Deshalb würden wir uns freuen, wenn dieses wichtige Anliegen der Familien Gehör findet und wir zusätzlich eine Unterstützung für die Anschaffung von zwei mobilen Veranstaltungshinweisschildern vor und nach dem Dorfplatz sowie einer niedrigen Hecke oder eines mobilen Schutzzaunes entlang der Staatsstraße erhalten könnten. Gerne unterstützen wir auch hier mit unseren ehrenamtlichen Eigenleistungen der Dorfvereine, wie das Pflanzen der Hecke oder das Verlegen der Halterungen für einen mobilen Schutzzaun. Hier würden wir uns gerne mit der Verwaltung abstimmen, was die beste Möglichkeit darstellt. Die Lagerung der Schilder oder eines mobilen Schutzzaunes können wir bei den Bürgerstuben oder dem Gerätehaus der Feuerwehr gewährleisten. So ist alles schnell und einfach griffbereit, auch für andere Einsätze für die gesamte Dorfgemeinschaft.
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn für diese Maßnahmen insgesamt 10.000,- € aus dem städtischen Förderprogramm für Dorfgemeinschaftsprojekte vom Stadtrat bewilligt würden.
Mit freundlichen Grüßen
Dorfgemeinschaft Wallenhausen e.V.
Franz-Josef Niebling
Schriftführer“
Eine Diskussion fand nicht statt.
Beschluss:
„Die Stadt ist bereit das Projekt mit einem Betrag von maximal 10.000.- Euro zu unterstützen. Das finale Konzept bedarf der Zustimmung der Stadtverwaltung.“
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 11. | Hangsicherung Fußballplatz Grafertshofen Süd; Kostenübernahme auf Basis eines vorgelegten Angebots; Anpassung des Kostenrahmens |
| SR 70/2024 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Stadtrates vom Juli 2023 wurde der erste Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem Fußballverein SV Grafertshofen für die Leistungen zur Hangsicherung des Fußballplatzes eine Kostenübererklärung bis zu einer Höhe von 125.000 Euro abzugeben. Im Falle der Überschreitung des Betrags sollte dies nochmals dem Stadtrat vorgelegt werden.
Zum damaligen Zeitpunkt lagen noch keine konkreten Angebote für die Hangsanierung vor. Zwischenzeitlich hat der Fußballverein mehrere Angebote für die genannten Leistungen eingeholt. Angeboten wurden verschiedene Varianten.
Favorisiert vom Verein und der Verwaltung ist eine Lösung mit Bohlenträgern aus Holz. Diese greift den ursprünglichen Planungsgedanken auf, nur partiell in den Untergrund einzugreifen und nicht flächig über eine Spundwand eine künstliche flächenhafte Sperre für Wasser und Tiere zu schaffen. So soll eine naturverträgliche Lösung, die sich als Mehrwert optisch in den begrünten Hang einfügt, erreicht werden.
Das nach Auffassung des Vereins zur Realisierung der genannten Variante beste Angebot liegt bei rund 120.000€. Dieses und erst Recht die weiteren Angebote von bis zu 153.374,-€ erreicht nahezu bzw. überschreiten die Freigabesumme.
Da die Abrechnung üblicherweise nach tatsächlichen Mengen erfolgt und daher schwanken kann, ist mit eventuellen Nachträgen zu rechnen.
Hinweis:
Der Fußballverein ist Bauherr und vergibt den Auftrag. Es wurde seitens der Verwaltung kein Vergabeverfahren durchgeführt. Diese Vorgehensweise wurde mit der Rechtsaufsicht abgestimmt.
Die Verwaltung hat die Angebote daher nur summarisch geprüft und dem Verein verschiedene Hinweise gegeben, u. a. dass die Kalkulationen teils mit differierenden Ansätzen (m² bzw. m3) getroffen wurden und es daher an einer Vergleichbarkeit teilweise mangelt.
Da lt. Angebot auch Material abgefahren werden muss, muss hierzu eine Beprobung einkalkuliert werden. Die Preise für die Entsorgung der verschiedenen Bodenklassifizierungsklassen sollten vor Auftragsvergabe ermittelt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den ersten Bürgermeister zu ermächtigen, eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Verein in Höhe des in der nicht öffentlichen Anlage 1 beigefügten Angebots, zzgl. max. 20% Aufschlag für ggf. erforderlich Ergänzungen des Angebots und / oder eventuelle Nachträge, abzugeben.
Wäre hier ein Vergabeverfahren durchgeführt worden, wären Kostenmehrungen von max. 20% gegenüber der Kalkulation noch zu akzeptieren, ohne dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden müsste. Die Verwaltung schlägt daher diesen Rahmen auch im vorliegenden Fall vor.
Der so entstehende Kostenrahmen von 144.000€ darf insgesamt nicht überschritten werden, weder durch eine Überarbeitung / Ergänzung des Angebots noch durch evt. Nachträge.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem SV Grafertshofen eine Kostenübernahmeerklärung iHv. 144.000€ zur Beauftragung der Leistungen zur Hangsanierung abzugeben.
Der Kostenrahmen von 144.000€ beinhaltet die im Angebot in der nicht öffentlichen Anlage 1 genannten Kosten iHv. 119.607,41€, zzgl. 20% Aufschlag für ggf. erforderlich Ergänzungen des Angebots und / oder eventuelle Nachträge.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 12.1. | Anfrage Stadtrat Ritter - Bubenhausen - Weberstraße - beschädigte Rabatten |
Stadtrat Ritter teilt mit, dass in Bubenhausen in Höhe Weberstraße/Finkenstraße auf der rechten Seite auf städtischem Grund die Rabatten teilweise heruntergebrochen und weggebrochen sind. Er bittet darum, dies an den Bauhof weiterzuleiten und die Rabatten wiederherzurichten.
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| 12.2. | Anfrage Stadtrat Ritter - Bubenhausen - Bänke am Friedhof |
Stadtrat Ritter teilte mit, dass in Bubenhausen die Bänke auf dem Friedhof im linken Bereich vermoost und verschmutzt sind. Er bittet, dies an den Bauhof weiterzuleiten.