Die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm arbeitet nach wie vor mit Hochdruck daran, die aktuellen Anträge abzuarbeiten. Hierfür wurden bereits neue Mitarbeitende eingestellt, weitere sollen noch folgen. Zudem helfen Mitarbeitende aus anderen Bereichen aktuell aus.
Weiter bittet die Führerscheinstelle dringend darum, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Um weitere Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und so die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten, bleibt die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen – dies umfasst sowohl den Besucherverkehr als auch die telefonische Erreichbarkeit. Zudem sind die Mitarbeitenden telefonisch nur während der Öffnungszeiten des Landratsamts (außer mittwochs) erreichbar: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 – 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 – 17:30 Uhr. Zudem bittet die Führerscheinstelle auch darum, von telefonischen Anfragen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand der eingereichten Anträge abzusehen. Dadurch können die vorhandenen Kapazitäten zur Bearbeitung genutzt werden. Sobald der Führerschein abholbereit ist, erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung.