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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 24/2026
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

Ab sofort sind auch wieder Spontanbesuche in der Führerscheinstelle möglich

Ab sofort kann die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Damit sind Spontanbesuche zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Am Mittwoch bleibt die Führerscheinstelle, wie kürzlich mitgeteilt, geschlossen, um dadurch die Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten.

Eine vorherige Online-Terminreservierung ist weiterhin möglich und wird empfohlen. Termine können online unter www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle-termine vereinbart werden.

Sollte das Kundenaufkommen in der Führerscheinstelle zu groß sein, behält sich die Führerscheinstelle vor, in solchen Fällen einen Annahmestopp für den restlichen Tag vorzunehmen. Das heißt, sollten zu viele Kundinnen und Kunden vor Ort sein, werden keine weiteren Kundinnen und Kunden an diesem Tag mehr angenommen. Vorherige Terminvereinbarungen sind hiervon ausgenommen.

Bei einem Annahmestopp erfolgt eine Information auf der Website und über die Social Media-Kanäle des Landkreises. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich dort möglichst im Vorfeld zu informieren.

Zudem bittet die Führerscheinstelle um die Beachtung folgender Hinweise und Informationen:

Sie können alle Anträge, bis auf den internationalen Führerschein, schriftlich per Post oder über Einwurf in den Briefkasten am Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich (bzw. nur zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins).

Bitte achten Sie bei der Antragstellung unbedingt darauf, die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage bei den jeweiligen Dienstleistungen der Führerscheinstelle unter https://www.landkreis-nu.de/Dienstleistungen-Fuehrerscheinstelle. Antragsformulare können Sie dort herunterladen. Diese erhalten Sie in Papierform auch bei Ihren jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Zudem liegen die Formulare im Erdgeschoss des Landratsamtes Neu-Ulm im Foyer aus.

Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte schriftlich (per Post oder E-Mail) und verwenden Sie das auf unserer Homepage zu findende Formular Änderungsantrag.

Telefonische Erreichbarkeit: 0731 7040 - 22022

 

Montag, Dienstag und Freitag: 07:30-12.30 Uhr und Donnerstag: 07:30 – 17:30 Uhr