(verwaltet von der Stadt Weißenhorn,
Landkreis Neu-Ulm) für das
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Stiftungsgesetz vom 26.11.1954 (BayRS II Seite 661) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 89.200,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 700,00 EUR
ab.
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,-- € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Weißenhorn, 12.06.2025 Stadt Weißenhorn: