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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einziehungsankündigung - Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG)

Hier: Einziehungsankündigung für eine Teilfläche der Fl. Nr. 340, Gemarkung Oberhausen, gewidmet als selbständiger Gehweg nur für Fußgänger.

Nach Beschluss des Bau- und Werksausschusses vom 02.06.2025 ist beabsichtigt, das nachstehende Grundstück gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.

Bezeichnung:

Fußweg über die Gräbenmähder

Flur-Nr., Gemarkung:

Tfl. Fl. Nr. 340, Gemarkung Oberhausen

Straßenklasse:

selbständiger Gehweg nur für Fußgänger

Anfangspunkt:

Südwestecke der Flur Nr. 344

Endpunkt:

Einmündung in die Bibergasse, Fl. Nr. 84/13

Straßenlänge:

0,145 km

Straßenbaulastträger:

Stadt Weißenhorn

Bezeichnung der betroffenen Grundstücke:

Teilfläche der Fl. Nr. 340, Gemarkung, Oberhausen, Gräbenmähder

Begründung

Die Fl. Nr. 340 ist gewidmet als selbständiger Gehweg nur für Fußgänger. Im Bereich der zuvor beschriebenen Teilfläche wurde der Weg in den letzten Jahrzehnten nie als solcher genutzt. Der Weg hat daher im Bereich der Teilfläche jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

Die begründenden Unterlagen sowie der entsprechende Kartenausschnitt zur genauen Lage des oben genannten Grundstücks können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Zimmer 115 eingesehen werden.

Ankündigung der Einziehungsverfügung

Das Einziehungsvorhaben wird hiermit angekündigt gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG. Die Einziehungsverfügung ist vorgesehen zum 10.10.2025.

Gegen diese Ankündigung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntgabe Einwendungen erhoben werden. Diese sind schriftlich bei der Stadt Weißenhorn einzulegen.

Weißenhorn, den 12.06.2025
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister