Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

***********************

1.1.

Bekanntgaben - Änderung der öffentlichen Tagesordnung

Zu Beginn der Stadtratssitzung gab Bürgermeister Dr. Fendt bekannt, dass die öffentliche Tagesordnung geändert wird. Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden wie vorgesehen behandelt. Anschließend wird der Tagesordnungspunkt 13 „Fachbereich 4: Planungsleistungen für eine umfassende Machbarkeitsstudie LPH 1–2 zur Sanierung der Kleinschwimmhalle, Objektplanung, HLS, Elektro“ behandelt, da viele Mitglieder der Wasserwacht anwesend sind. Der öffentliche Tagesordnungspunkt 9 „Ausbezahlte Vereinszuschüsse 2024” wurde von der Tagesordnung genommen.

***********************

1.2.

Bekanntgaben - Rückübertragung Abfallentsorgung

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Stadtrat Biberacher eine Anfrage und Stadtrat Schulz einen Dringlichkeitsantrag bezüglich der Müllgebühren und der Rückübertragung der Abfallentsorgung gestellt haben. Des Weiteren teilte er mit, dass Stadtrat Dr. Bischof am heutigen Tag dankenswerterweise noch eine umfangreiche Stellungnahme an die Verwaltung und an die Stadtratsmitglieder versendet hat. Stadtrat Dr. Bischof hatte angeregt, eine Bürgerversammlung durchzuführen. Bürgermeister Dr. Fendt hat daraufhin Landrätin Treu gebeten, eine Bürgerversammlung anzubieten. Diese soll am 31.05.2025 um 10 Uhr in der Fuggerhalle stattfinden. Bürgermeister Dr. Fendt findet es sehr gut, dass diese Bürgerversammlung durchgeführt wird, da dies sicher kein leichter Termin werden wird. Bürgermeister Dr. Fendt merkte an, warum der Stadtrat dieser Übertragung zugestimmt habe. In den schriftlichen Unterlagen, welche die Verwaltung erhalten habe, sei gestanden, dass die bestehenden Sondersammlungen in den Kommunen, wie beispielsweise Windelsäcke, alle erhalten bleiben würden. Dies bildete die Grundlage dessen, was damals übermittelt wurde. Das sei nun nicht mehr der Fall. Zudem sei mitgeteilt worden, dass mit einer Verteuerung pro Einwohner von 5 Euro zu rechnen sei. Dies entspreche auch dem, was Stadtrat Dr. Bischof dargestellt habe. In einem weiteren Schreiben wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass es wohl 7 Euro pro Bürger billiger werden würde. Bürgermeister Dr. Fendt möchte nochmals betonen, dass dies die Grundlage der damaligen Entscheidung des Stadtrats war. Aus dieser Sicht fand Bürgermeister Dr. Fendt diese Entscheidung nach wie vor richtig. Warum sollte man keine Rückübertragung an den Landkreis vollziehen, wenn dies letztendlich billiger würde und das Angebot gleichbleibt oder besser wird? Wenn er nun immer lese, dass man die Rückübertragung an den Landkreis doch auch wieder rückgängig machen könne, sei er der Meinung, dass dies nicht möglich sei. Dies müsse man ganz klar sagen. Die Übertragung erfolgte durch eine Rechtsverordnung, die der Ausschuss des Landkreises beschlossen hat. Auf dieser Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, dass die Abfallentsorgung von der Stadt Weißenhorn auf den Landkreis übergeht. Zudem müsse man sagen, dass der Landkreis Neu-Ulm die Leistungen ausgeschrieben hat. Dies bedeutet, dass der Landkreis vertraglich gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet ist, diese Müllentsorgung durchzuführen. Es sei dem Vertragspartner vollkommen egal, aus welchen Gründen man nun hier diskutiere. Der Vertragspartner hat einen Vertrag mit dem Landkreis Neu-Ulm und erwarte, dass der Landkreis diesen Vertrag erfüllt. Deshalb glaubt Bürgermeister Dr. Fendt nicht, dass der Landkreis jemals einer Rückabwicklung zustimmen würde. Zunächst wäre es erforderlich, diese Rechtsverordnung aufzuheben. Erst wenn dies geschehen sei, könnte die Verwaltung mit einer Ausschreibung beginnen. Es sei fraglich, was die Verwaltung tun sollte, wenn bis Januar 2026 kein Vertragspartner gefunden würde. Dann würden keine Mülltonnen abgeholt werden. Es sei jemand auf ihn zugekommen, der viele Kinder habe. Ein 10-köpfiger Haushalt. Hier steigen die Gebühren um fast 400 Prozent. Dies könnte man vielleicht am Samstag mit der Landrätin und den Fachleuten klären. Gegebenenfalls könnte man eine Änderung der Satzung herbeiführen, durch die Familien mit vielen Kindern entlastet werden. Was man jedoch auch ganz klar sagen müsse: Eine Entlastung für die einen bedeutet eine Belastung für die anderen. Die entstehenden Kosten werden auf alle Nutzer umgelegt. Bürgermeister Dr. Fendt findet es nach wie vor richtig, Familien mit vielen Kindern zu entlasten. Wenn man dies umsetzt, werden neue Schreiben rausgehen und möglicherweise müssen kleine Haushalte und Seniorenhaushalte höhere Gebühren bezahlen. Das müsse man ehrlicherweise dazusagen. Wenn man so vorgehe, werde es für die anderen teurer. Bürgermeister Dr. Fendt habe sich bisher gewundert, dass er das noch nicht gelesen habe, denn alle wünschten sich billigere Preise, aber irgendjemand müsse die Kosten letztlich tragen. Er hoffe dennoch, dass man eine Lösung findet, um gerade Familien mit vielen Kindern zu entlasten. Bürgermeister Dr. Fendt bezog sich auf eine Aussage von Stadträtin Kempter. Sie sagte, dass eine 60-Liter-Tonne immer eine 60-Liter-Tonne bleibe, egal, ob hier einer seinen Müll hineinwerfe oder vier. Dies nur vorab zur Information, da dies auch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger im Sitzungssaal interessieren könnte.

***********************

1.3.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher wg. Sperrung der Straßen in der Altstadt bei Veranstaltungen

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass vor der Sitzung eine Anfrage von Stadtrat Biberacher zur Thematik der Straßensperrungen der Altstadt bei Veranstaltungen einging. Die Verwaltung solle die Kulturnacht womöglich absagen. Bürgermeister Dr. Fendt könne sich nicht vorstellen, wie eine solche Veranstaltung ohne Sperrungen durchgeführt werden könne. Anschließend las Bürgermeister Dr. Fendt die Anfrage von Stadtrat Biberacher vor: „Bei verschiedenen Veranstaltungen im Bereich der Weißenhorner Altstadt, wie z. B. der Kulturnacht, werden immer wieder Straßensperren in der Hauptstraße sowie den angrenzenden Seitenstraßen bereits vor Ende der Ladenschlusszeiten, also vor 18 Uhr, errichtet. Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute sollte m. E. nicht auch noch die Stadt dazu beitragen, die Geschäftsumsätze der Betroffenen einzuschränken. Auch sollten Garagen und Stellplätze der dortigen Anwohner während der Veranstaltung erreichbar bleiben. Meines Wissens müssen die Zufahrt für Anwohner sowie die Andienung rechtlich gewährleistet werden.“ Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass er an den Bayerischen Minister des Innern, für Sport und Integration geschrieben habe. Dieser sollte der Verwaltung mitteilen, welche Maßnahmen für die Sicherung von Veranstaltungen erforderlich sind. Bis heute sei noch keine Antwort eingegangen. Der Schutz der Feste scheint leider nicht besonders wichtig zu sein. Die Hauptstraße bei einer Veranstaltung wie der Kulturnacht für den Durchfahrtsverkehr freizugeben, sei nicht möglich.

Stadtrat Biberacher entgegnete, dass er dies so nicht gemeint habe. Er wolle lediglich, dass eine Stelle geschaffen werde, die es den Bewohnern der Altstadt ermögliche, ihr Grundstück zu erreichen. Die Anwohner würden hier nicht Tag und Nacht ein- und ausfahren. Sie wollten einfach nur ihre Garagen nutzen und nicht irgendwo parken müssen.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass die Altstadt während der Veranstaltung nicht für den Durchgangsverkehr der Anwohner freigegeben werden könne.

***********************

1.4.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Hochwasserschutz

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass Stadtrat Biberacher vorab der Sitzung eine weitere Anfrage an die Verwaltung gestellt hatte. Dabei ging es um den Hochwasserschutz. Dr. Fendt schlug jedoch vor, diesen Punkt auf die nächste Sitzung zu verschieben, um hierüber generell zu berichten.

***********************

1.5.

Bekanntgaben - Anfrage Stadträtin Janjanin - Verlegung des Samstagsmarktes auf den Hauptplatz

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass während der Sitzung eine Anfrage von Stadträtin Janjanin bezüglich einer möglichen Verlegung des Samstagsmarkts auf den Hauptplatz einging. Stadträtin Janjanin führte aus, dass aufgrund des letzten Street Food-Marktes der Samstagsmarkt auf den Hauptplatz verlegt werden musste. Sie habe hierzu vor Ort aus der Bürgerschaft und auch aus den Reihen der Marktbeschicker positive Rückmeldung erhalten. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die zuständige Sachbearbeiterin geantwortet habe, dass nicht alle von dieser Maßnahme begeistert seien. Beim Hauptplatz müsse man auch darauf achten, dass die Zufahrten zu den Geschäften erhalten bleiben. Der Antrag sei in Bearbeitung.

***********************

1.6.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof wg. Genderverbot in Behörden

Zur Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof zum Genderverbot in Behörden gab Bürgermeister Dr. Fendt bekannt, dass in der Allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats Bayern festgelegt ist, dass die Behörden im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung anwenden. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.

***********************

1.7.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Ritter - Bubenhausen - Baum am Friedhof

Bürgermeister Dr. Fendt nahm zu einer Anfrage von Stadtrat Ritter Stellung. Dieser habe mitgeteilt, dass er von einem Bürger aus Bubenhausen angesprochen worden sei. Es gehe um einen Nussbaum vor dem neuen Friedhof in Bubenhausen. Im letzten Jahr sei auf der rechten Seite ein größerer Ast entfernt worden. Dadurch neige sich der Baum nun. Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt habe, der Baum sei in der jährlichen Kontrollliste enthalten. Es habe Handlungsbedarf gegeben, weshalb man diese Schnittmaßnahme durchgeführt habe. Der Baum sei jedoch nicht durch diesen Schnitt schief geworden, sondern so gewachsen.

***********************

2.

Fachbereich 1 - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen – Bedarfsfeststellung für die Grundschulen Süd und Nord

SR 31/2025

Sachverhalt:

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sieht eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 vor, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder gilt. Um in das Förderverfahren mit der Regierung von Schwaben einsteigen zu können, sind verschiedene Punkte zu klären. Unter anderem ist in einem nächsten Schritt die Bedarfsermittlung durchzuführen, um die Daten mittels eines Erhebungsbogens zu übermitteln. Der Erhebungsbogen muss folgende Punkte enthalten

Abstimmung zwischen Schulaufwandsträger, Jugendhilfeträger und Schule

Stellungnahme zur Bedarfsermittlung des Trägers der Jugendhilfe

Schülerprognose / 5-Jahresstatistik

Pädagogisches Ganztagskonzept

Ist-Stand (01.10. des Vorjahres)

Geplante Betreuungsquote

Essensteilnehmerzahlen

Verpflegungskonzept (Zubereitungs-, Aufarbeitungs- oder Ausgabeküche)

Im Gremium sollen insbesondere die geplante Betreuungsquote sowie die Basis der Schülerzahlen festgelegt und beschlossen werden.

1. Betreuungsquote

Der Bedarf an Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird in Bayern als hoch eingeschätzt. Viele Familien benötigen flexible Betreuungsangebote, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Die genaue Einschätzung des Bedarfs variiert je nach Region und spezifischen Gegebenheiten. Derzeit haben wir an unseren beiden Grundschulen in Weißenhorn eine Betreuungsquote von ca. 50%. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die ersten beiden Jahre des neu geschaffenen Rechtsanspruchs abgedeckt werden können. Die Prognose muss weitsichtig getroffen werden, da im Rahmen einer Förderung eine (Bau-) Maßnahme mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren versehen ist.

Bei den in der Vergangenheit geschaffenen Rechtsansprüchen hat sich gezeigt, dass allein durch die Schaffung des Rechtsanspruchs auch die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt. Die Betreuungsquote in den Kindertagesstätten sowie deren Betreuungszeiten spiegeln den künftigen Bedarf an Nachmittagsbetreuung an unseren Grundschulen wider. Eine hohe Betreuungsquote in den Kitas bedeutet, dass viele Kinder bereits vor dem Schuleintritt in einer Betreuungseinrichtung sind. Dies kann dazu führen, dass Eltern, die eine durchgehende Betreuung für ihre Kinder wünschen, auch nach dem Schuleintritt eine Nachmittagsbetreuung an der Grundschule in Anspruch nehmen. In unseren Kitas ist die Betreuungszeit bis 14:00 Uhr sehr hoch, danach flacht sie jedoch ab. Ausgehend von einem Betreuungsbedarf bis 14.00 Uhr und dem Ende des Schultages eines Grundschülers zwischen 11.15 und 13.00 Uhr, bedeutet dies, dass im Anschluss eine Betreuung notwendig ist. Da der Rechtsanspruch eine Betreuung von 8 Stunden vorsieht, spielt das Ende der Betreuung hier zunächst keine Rolle. Das Förderverfahren bezieht sich auf die Räumlichkeiten und deren Investitionen. Die Ausstattung und der Personaleinsatz werden über das jährliche Gruppenantragsverfahren gefördert. Hier wird nach Endzeiten unterschieden.

Zudem sind Kinder, die in Kitas gut betreut werden, oft an eine strukturierte Tagesgestaltung gewöhnt. Diese Gewöhnung kann den Bedarf an Nachmittagsbetreuung an Grundschulen erhöhen, da Eltern sicherstellen möchten, dass ihre Kinder auch nach dem Unterricht weiterhin betreut und gefördert werden. Die Betreuungsquote in den Kindertagesstätten liegt bei 100 %. Es gibt hin und wieder ganz vereinzelt Kinder die vor der Schule nicht in einer Einrichtung betreut werden.

Aufgrund der oben genannten Punkte geht die Verwaltung von einer langfristigen Bedarfsquote von 80 % aus. Auch wenn eine Quote von 80 % auf den ersten Blick hoch erscheint, ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Quote von mehreren Faktoren beeinflusst und für einen langen Zeitraum festgelegt wird. Dazu gehören

Veränderungen in der Bevölkerung, insbesondere durch Zuwanderung

gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere durch die zunehmende Erwerbstätigkeit beider Elternteile

gesellschaftlicher Wandel, insbesondere durch ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung frühkindlicher Bildung und Betreuung

wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere durch einen wirtschaftlichen Abschwung, der Eltern zwingt, früher und in größerem Umfang erwerbstätig zu sein.

2. Basis der Schülerzahlen

Basis für die Schülerzahlen ist das Schuljahr 2028/2029. Grundsätzlich werden für die Schülerprognose die Zahlen des Einwohnermeldeamtes verwendet. Diese Zahlen werden von den Schulen um die zu erwartenden Korridorkinder, Zurückstellungen und Nichtantritte ergänzt. Bei der Ermittlung dieser Zahlen werden die Einwohnermeldedaten abgefragt, so dass es sich um reine Geburtenzahlen handelt. Die Bevölkerungsentwicklung wird nicht berücksichtigt. Für unsere beiden Schulen liegen folgende Zahlen vor

Hinweise:

Erläuterung Korridorkind: In Bayern gilt, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden. Bei sogenannten „Korridor-Kindern”, die zwischen dem 1.7.und 30.9. eines Jahres geboren sind, entscheiden die Eltern, ob das Kind wirklich schon in die Schule gehen soll.

Erläuterung Zurückstellung: In Bayern können Rückstellungen ausgesprochen werden, wenn ein Kind zwar schulpflichtig ist, aber aus verschiedenen Gründen nicht als schulreif angesehen wird. Dies kann aufgrund von Entwicklungsverzögerungen oder anderen individuellen Bedürfnissen geschehen. Eltern können einen Antrag auf Rückstellung stellen, und es erfolgt eine Prüfung durch die Schule und gegebenenfalls durch Fachkräfte (z.B. Psychologen oder Sonderpädagogen). Wenn eine Rückstellung genehmigt wird, bleibt das Kind ein weiteres Jahr im Kindergarten.

Erläuterung Nichtantritte: Nichtantritte beziehen sich auf Fälle, in denen Kinder zwar eingeschult werden sollten, aber tatsächlich nicht zur Schule gehen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. familiäre Umstände oder gesundheitliche Probleme.

Unser Landratsamt ist seit Jahren ein verlässlicher und beratender Partner. Dort erhalten wir jährlich die Planungszahlen für die Betreuung im Kitabereich. Seit Bekanntwerden des Rechtsanspruchs auf Nachmittagsbetreuung erhalten wir zusätzlich auch die Planungszahlen für den Bereich der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen. Diese Zahlen werden nach dem Hildesheimer Bevölkerungsmodell berechnet und dargestellt. Das Hildesheimer Bevölkerungsmodell ist ein demografisches Modell, das verschiedene Aspekte der Bevölkerungsentwicklung abbildet. Es wird häufig verwendet, um die Bevölkerungsstruktur und -dynamik in einer bestimmten Region zu analysieren. Zu den zentralen Aspekten, die in diesem Modell abgebildet werden, gehören:

die Geburten- und Sterberaten, um die natürliche Bevölkerungsentwicklung zu erfassen.

Zu- und Abwanderungen in die Region sowie aus der Region heraus betrachtet, um die Auswirkungen auf die Bevölkerungszahl und -struktur zu analysieren.

Das Hildesheimer Bevölkerungsmodell kann daher verwendet werden, um zukünftige Entwicklungen der Bevölkerung zu prognostizieren, basierend auf aktuellen Trends. Insgesamt soll das Modell wertvolle Informationen liefern, um die Auswirkungen des demografischen Wandels auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche besser zu verstehen und in die Planung einfließen zu lassen.

Wichtig ist, dass es sich nicht um statische Zahlen handelt, sondern um eine reine Prognose, die auf Annahmen beruht. Bei jeder Neuberechnung werden daher neue Zahlen ermittelt, die die Zukunft beleuchten, aber niemals vorhersagen können.

Da die Zahlen des Hildesheimer Bevölkerungsmodells eine weitere Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen, hat sich die Verwaltung immer an diesem Modell und nicht an den reinen Geburtenzahlen orientiert. Um hier nochmals alle aktuellen Bevölkerungsentwicklung einzubeziehen wurden nochmals neue Zahlen angefragt. Diese zeigen auch bereits zum November 2024 Abweichungen. Die Planungszahlen lauten wie folgt:

Um die Situation beurteilen zu können, ist es wichtig, beide Grundlagen zu kennen. Zusammenfassend stellt sich die Situation wie folgt dar

*Aufrundung auf volle Schüler

Auch wenn die Verwaltung bisher immer den Ansatz verfolgt hat, die höheren Planungszahlen heranzuziehen, wird vorgeschlagen, für die aktuelle Bedarfs- und Grundlagenermittlung die niedrigeren Werte (Zahlen Einwohnermelde-amt/Schulen) zu verwenden. Dies hat folgende Gründe

Bei den bisherigen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung unserer Entwicklung im Bereich der offenen Ganztagsschule liegt der Schwerpunkt auf einer gemeinsamen/doppelten Nutzung. So soll in der Schule am Vormittag Unterricht und am Nachmittag die Betreuung in Form der OGTS stattfinden. Darüber hinaus soll auch das Thema Essen zu unterschiedlichen Zeiten Einzug halten.

Bereits jetzt ist ein Rückgang der Geburtenzahlen zu erkennen. Schlechtere wirtschaftliche Aussichten führen erfahrungsgemäß ebenfalls zu einem Rückgang der Geburtenrate.

Sofern eine bauliche Maßnahme notwendig wird, bindet eine Investition nicht nur hohe städtische Mittel, auch die Folgekosten müssen berücksichtigt und im Rahmen gehalten werden.

3. Weitere Informationen

Ergänzend zu den oben genannten Inhalten erfolgte eine Abstimmung zwischen Schulaufwandsträger, Jugendhilfeträger und Schule. Die Stellungnahme zur Bedarfsermittlung des zuständigen Trägers der Jugendhilfe wurde beantragt. Das zugrundeliegende pädagogische Ganztagskonzept der beiden Schulen ist aktuell und kann herangezogen werden. An beiden Schulen soll als Verpflegungskonzept weiterhin eine Ausgabeküche vorgesehen werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er begrüßte Herrn Girrbach vom Landratsamt Neu-Ulm und, Frau Janjanin, Rektorin der Grundschule Weißenhorn-Süd und Frau Brokmeier, Rektorin der Grundschule Weißenhorn-Nord. Bürgermeister Dr. Fendt übergab Frau Geschäftsleiterin Müller und Herrn Girrbach das Wort, um detaillierter auf den Tagesordnungspunkt einzugehen und die Zahlen zu erläutern. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgenden Wortbeiträge wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof wollte zunächst eine Bemerkung machen und dann noch eine Frage stellen. An den dargelegten Zahlen sei zu erkennen, dass die Schülerzahlen an der Grundschule Weißenhorn-Süd auf ca. 336 und an der Grundschule Weißenhorn-Nord auf ca. 260 geschätzt werden. Dies bringe ihn auf eine Frage zurück, die er bereits in einer früheren Stadtratssitzung gestellt habe. Er fragte, ob die vor ein paar Jahren vorgenommene Schulsprengelteilung überhaupt richtig und sinnvoll gewesen sei. Es gebe eine vierzügige Grundschule Weißenhorn-Süd und eine zweizügige Grundschule Weißenhorn-Nord. Man müsste also erwarten, dass sich die Kinder in der Grundschule Weißenhorn-Süd im Verhältnis 2:1 verteilen. Das würde bedeuten, dass ungefähr doppelt so viele Kinder dort sind wie in der Grundschule Weißenhorn-Nord. Nun habe man hier ein Verhältnis von 2:3. Stadtrat Dr. Bischof hat diese Frage schon einmal gestellt und um Antwort gebeten. Deshalb möchte er sie noch einmal stellen. Diese Frage müsse nicht sofort beantwortet werden, aber es müsse geprüft werden, ob die Schulsprengeleinteilung noch einmal überarbeitet werden müsse, um eine gleichmäßigere Verteilung zu erreichen, da die Grundschule Weißenhorn-Nord aus allen Nähten platzt. Stadtrat Dr. Bischof stellte eine weitere Frage. In der Sitzungsvorlage wurde erläutert, dass es wohl Zuschüsse für bauliche Maßnahmen gebe. Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, wie es hier mit dem Betrieb sei. Wer trage die Kosten des Betriebs?

Geschäftsleiterin Müller antwortete, dass die Betriebskosten bereits aktuell über ein jährliches Verfahren bezuschusst werden. Dies bedeutet, dass die Verwaltung jedes Jahr einen Antrag stelle, in dem man errechnet, wie viele Kinder in der Betreuung an den einzelnen Schulen sind. Dieser Antrag gehe an die Regierung. Im Anschluss bezuschusst die Regierung die Gruppen, so wie sie vor Ort betrieben werden.

Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, wie hoch der Anteil hier sei.

Geschäftsleiterin Müller teilte mit, dass es pro Gruppe einen Euroanteil gebe, der wiederum mit den Betreuungsstunden zusammenhänge. Der genaue Betrag könne aktuell nicht mitgeteilt werden, Stadtrat Dr. Bischof könne ihn jedoch gerne nachgereicht bekommen.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine Betreuungsquote von 80 Prozent. Des Weiteren werden folgende Schülerzahlen für das Schuljahr 2028/2029 der Prognose zugrunde gelegt (Stand 30.10.2024)

Es erfolgte eine Abstimmung zwischen Schulaufwandsträger, Jugendhilfeträger und Schule. Die Stellungnahme zur Bedarfsermittlung des zuständigen Trägers der Jugendhilfe wurde beantragt. Das zugrundeliegende pädagogische Ganztagskonzept der beiden Schulen ist aktuell und kann herangezogen werden. An beiden Schulen soll als Verpflegungskonzept weiterhin eine Ausgabeküche vorgesehen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zahlen im Rahmen der Bedarfsermittlung an die Regierung zu übermitteln.“

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

3.

Vorstellung der Jahresplanung 2025 der Stadtjugendpflege Weißenhorn

SR 43/2025

Sachverhalt:

Die Stadtjugendpflege Weißenhorn ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit. Auch im Jahr 2025 bietet das Team der Stadtjugendpflege ein vielfältiges Programm für Kinder und Jugendliche an. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, Teilhabe zu ermöglichen und sinnvolle Freizeitangebote bereitzustellen.

Da das Jahr bereits fortgeschritten ist, konnten bereits einige Programmpunkte umgesetzt werden. Die Stadtjugendpflege wird in der heutigen Sitzung einen Überblick über die geplanten und bereits durchgeführten Aktivitäten im Rahmen des Jahresprogramms 2025 geben. Die inhaltliche Vorstellung und nähere Erläuterung erfolgt durch das Team der Stadtjugendpflege selbst.

Die Stadtverwaltung dankt dem Team der Stadtjugendpflege bereits an dieser Stelle für das kontinuierliche Engagement und die gute Zusammenarbeit.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt leitete den Tagesordnungspunkt ein. Er begrüßte Frau Veit und Frau Frey von der Stadtjugendpflege und erteilte ihnen das Wort, um das Jahresprogramm vorzustellen. Anschließend gab es eine kurze Diskussion.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Jahresplanung 2025 der Stadtjugendpflege Weißenhorn zur Kenntnis und bedankt sich ausdrücklich für die engagierte und wertvolle Arbeit des Teams. Der Stadtrat freut sich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit der Stadtjugendpflege und auf viele weitere gelungene Angebote für die Kinder und Jugendlichen in Weißenhorn.

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

4.

Auflösung der Glasfaser Weißenhorn GmbH

SR 44/2025

Sachverhalt:

Der Ausbau Weißenhorns einschließlich seiner Ortsteile mit Glasfaser beschäftigt den Stadtrat schon länger. Die Bemühungen, jeden Bürger sowie unserer Gewerbe mit Glasfaser im „eigenen“ Haus zu versorgen, sind bisher leider gescheitert. Die Chance, wenn man es so sehen will, über die Deutsche Glasfaser GmbH eine Versorgungsstruktur aufzubauen, scheiterten letztlich. Der Stadtrat konnte sich mehrheitlich nicht dazu entscheiden, den Bürgern die Wahl zu geben, ob er die Versorgungsoption wählen möchte.

Der Weg über unsere Glasfaser Weißenhorn GmbH hat sich letztlich als Irrweg erwiesen. Dies ist weder personell noch finanziell zu stemmen, zumal derzeit nicht mit Zuschüssen gerechnet werden kann. Auch wurde zumindest von einem potentiellen Konkurrenten erklärt, dass er auch parallel zu unseren Leitungen eine eigene Glasfaserstruktur aufbauen würde, um seine bereits bestehende Infrastruktur zu schützen.

Dies würde letztlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt überfordern.

Im Haushalt sind für die Glasfaser Weißenhorn GmbH 250.000 Euro eingestellt, die angesichts der drohenden Neuverschuldung, „eingespart“ werden könnten.

Es sollte über die Auflösung der GmbH entschieden werden. Gem. § 12 Abs. 2 Buchstabe e, Alt. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 16.05.2022 ist die Gesellschafterversammlung für die Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft zuständig. Gem. 11 Abs. 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschafter. Für die Stadt Weißenhorn bedeutet dies, dass die Vertretung durch den 1. Bürgermeister wahrgenommen wird (Art. 38 Abs. 1 BayGO). Da es keine weiteren Gesellschafter gibt, ist dieser allein für diese Entscheidung über die Auflösung zuständig.

Auch wenn der 1. Bürgermeister allein für die Entscheidung zuständig ist, wird dieser die Entscheidung, sprich die Auflösung der Gesellschaft, nicht gegen den erklärten Willen des Stadtrats treffen.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Glasfaser Weißenhorn GmbH aufgelöst werden, weil kein Sinn mehr erkannt werden kann.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass sich die Fraktion der Freien Wähler/WÜW in ihrer früheren Ansicht bestätigt sehe, dass die Stadt Weißenhorn mit solch einer Gesellschaft überfordert sei. Stadtrat Dr. Bischof stimmte zu, dass es wenig Sinn mache, diese GmbH „künstlich am Leben zu halten“, wenn gar keine Hoffnung mehr bestehe. Er hätte es für sinnvoll gehalten, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt vor der Auflösung der Glasfaser Weißenhorn GmbH zu behandeln. Wenn jedoch keine Hoffnung mehr bestehe, sei dies nun auch in Ordnung. Man müsse berücksichtigen, dass die Stadt Weißenhorn mit einer solchen Gesellschaft sehr große Risiken eingehe. Außerdem wäre dies mit einem großen Aufwand verbunden, der die Stadt überfordern würde.

Beschluss:

Der Stadtrat empfiehlt dem 1. Bürgermeister die Glasfaser Weißenhorn GmbH aufzulösen und hierfür die notwendigen Schritte einzuleiten und diese dann auch um zu setzten.

Abstimmungsergebnis: 13:5

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

***********************

5.

Fachbereich 1 - Weiteres Vorgehen mit Breitbandausbau

SR 46/2025

Sachverhalt:

Die Bundesregierung fördert im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze. Die aktuelle Förderkulisse (Gigabitförderung 2.0) läuft nach aktuellem Stand noch bis Ende 2030.

Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Förderverfahren ist die Durchführung eines sogenannten Markterkundungsverfahrens. Dieses dient der Klärung, in welchen Gebieten ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen geplant oder absehbar ist. Nur in Gebieten ohne eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten kann eine staatliche Förderung erfolgen.

Durch eine interkommunale Zusammenarbeit ergibt sich eine verbesserte Punktebewertung. Für unsere Gebietskörperschaft wird durch den Zusammenschluss mit anderen Kommunen (Stadt Weißenburg, Stadt Lauingen, Stadt Donauwörth, Stadt Nördlingen, Stadt Lauf a.d. Pegnitz, ggf. Gemeinde Adelsried) eine Punktzahl von 280 bis 300 prognostiziert (statt bislang 205 Punkte). Damit ist die Chance auf eine erfolgreiche Fördermittelzuteilung erheblich gestiegen.

Die Durchführung des Markterkundungsverfahrens stellt noch keine endgültige Teilnahme am Förderverfahren dar, ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine spätere Antragstellung.

Die Finanzierung der Beauftragung zum Markterkundungsverfahren erfolgt über bereits bewilligte Mittel im Rahmen der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.01.2024.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Die Firma Corwese wird beauftragt, das Markterkundungsverfahren für die Gigabitförderung 2.0 für die Stadtverwaltung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

6.

Glasfaseranschluss Feuerwehr Neubau

SR 48/2025

Sachverhalt:

Das neue Gebäude der Feuerwehr in Weißenhorn benötigt einen Breitbandanschluss. Von der Telekom liegt in diesem Bereich eine Kupferleitung, die aber die benötigten Datenmengen nicht garantieren kann.

Für den zuverlässigen Betrieb und die digitale Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Weißenhorn ist eine Internetanbindung mit einer Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s zwingend erforderlich.

Durch die Erschließung mit moderner Glasfasertechnologie wird eine leistungsfähige und zukunftssichere Lösung geschaffen, die den steigenden Anforderungen dauerhaft gerecht wird.

Aus diesem Grund muss eine Firma für den Glasfaseranschluss beauftragt werden. Es liegt ein Angebot in Höhe von 75.801,81€ inkl. MwSt. vor.

Der geplante Anschlusspunkt liegt in der Illerbergerstraße auf Höhe des Bauhofes. Dies bedeutet ca. 360 m Tiefbauarbeiten, was auch die Höhe des Angebotes erklärt. Die Rohrkapazität der Ausbaustrecke wird so gewählt, dass auch weitere Anschlüsse oder die Erweiterung des Gebietes möglich ist.

Es wird von der EDV Abteilung geprüft ob eine Förderung für den Anschluss des Gebäudes gestellt werden kann.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er teilte mit, dass man sich derzeit noch in der Überprüfungsphase befinde, da die Kosten i. H. v. 75.000 Euro sehr hoch seien. Einerseits müsse geprüft werden, ob eine Förderung möglich sei. Andererseits müsse man jedoch auch sagen, dass dieser Anschluss die Grundlage für den Anschluss weiterer Gebäude sein könne. Zudem prüfe man derzeit, ob man vielleicht sogar ein bestehendes Leerrohr verwenden könne. Hier kam die Rückmeldung von der Telekom, dass dieses Leerrohr altersbedingt auf seinen Zustand überprüft werden müsse, um festzustellen, ob es noch nutzbar ist. Unabhängig vom vorliegenden Beschluss schaue man derzeit im Rahmen des Förderverfahrens, ob ein bestehendes Leerrohr verwendet werden könnte. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Richter hatte im Vorfeld der Stadtratssitzung eine Anfrage gestellt. Es werde propagiert, dass es hier neue Verlege Methoden für Glasfaserleitungen geben werde. Der SPD-Fraktion seien auch die immensen Kosten für den Tiefbau aufgefallen. Nun heiße es, dass es leichtere, schnellere und kostengünstigere Verlege Methoden gebe. Hierzu wollte Stadtrat Richter noch einmal nachfragen, ob die Verwaltung bereits etwas in Erfahrung bringen konnte.

Herr Rembold, der Leiter der EDV, teilte mit, dass er mit verschiedenen Firmen gesprochen habe. Derzeit prüfe man, ob ein Bestandsrohr genutzt werden könne. Um zu einer günstigeren Lösung zu gelangen, müssten noch weitere Rücksprachen erfolgen, um diese dem Stadtrat erneut vorlegen zu können.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, um weitere Überprüfungen vornehmen zu können. Der Tagesordnungspunkt soll dem Stadtrat in der Junisitzung erneut vorgelegt werden.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Nach Prüfung der Anschlussoptionen des neuen Feuerwehrgerätehauses soll das Ergebnis in der Stadtratssitzung im Juni 2025 erneut vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

7.

Außenanlagen Feuerwehrgerätehaus

SR 41/2025

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Stadtrats vom 31.03.2025 wurde die Ausschreibung der Außenanlagen des Feuerwehrgerätehauses Weißenhorn veröffentlicht.

Von sechs Interessenten an der Ausschreibung ist ein Angebot eingegangen.

Am 12.05.2025 fand ein Aufklärungsgespräch mit dieser Firma statt, um bestehende Fragen auf beiden Seiten zu beantworten.

Die Angebotssumme beträgt 1.986.268,25 € inkl MwSt.

Das Angebot liegt 5,1% über der Kostenschätzung des Büros Wassung Bader vom 17.04.2023.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Die Außenanlagenarbeiten werden zum Preis von 1.986.268,25 € an den

Bieter vergeben.

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

8.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für ein Nachtfahrverbot für Rasenroboter zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren

SR 45/2025

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben die Einführung eines Nachtfahrverbots von Rasenrobotern zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren beantragt.

Zur genauen Beschreibung und Begründung wird auf das Schreiben verwiesen.

Die Verwaltung kann den Antrag durchaus nachvollziehen. Für ein entsprechendes Verbot wird aber ein einzelner Stadtratsbeschluss nicht ausreichend sein. Hier müsste voraussichtlich eine entsprechende Verordnung oder Satzung erlassen werden. Eine genaue rechtliche Prüfung, insbesondere auf welcher Rechtsgrundlage dies explizit zu erfolgen hätte, konnte von Seiten der Verwaltung noch nicht erfolgen.

Eine solche Satzung oder Verordnung müsste darüber hinaus bei Verstößen hiergegen entsprechende Regelungen enthalten, um das Verbot auch durchsetzen können.

Dies macht aber wiederum nur Sinn, wenn Verstöße kontrolliert und geahndet werden können. Hierin sieht die Verwaltung allerdings die größte Schwierigkeit.

Eine eigenständige Überprüfung des Nachtfahrverbots kann von der Verwaltung, insbesondere personell, nicht vorgenommen werden. Mögliche Meldungen am Folgetag durch Bürger können nur schwer bewiesen bzw. nachvollzogen werden.

Dies macht die Umsetzung und den Vollzug eines Verbots, insbesondere im Hinblick auf die Ahndung von Verstößen, so gut wie unmöglich. Es gäbe somit zwar ein Verbot, aber ohne Kontrolle oder weitergehende Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Regelungen.

Zielführender ist aus Sicht der Verwaltung bei solchen Thematiken grundsätzlich an die Eigenverantwortung der Bürger zu appellieren.

Dies kann beispielsweise durch Aufklärungsarbeit oder Veröffentlichung von entsprechenden Informationen erfolgen.

Seitens der Verwaltung wird daher aufgrund der oben dargelegten Gründe und momentanen Voraussetzungen aus Praktikabilitätsgründen vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, zumindest, was den rechtlichen Erlass eines Verbots betrifft, nicht weiter zu verfolgen.

Diskussion:

Er wies darauf hin, dass es schwierig werden würde, ein solches Verbot zu kontrollieren. Daraufhin folgte eine Diskussion.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Fliegel in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Fliegel begrüßte die Mitglieder des Igelhilfevereins Weißenhorn. Diese sind mittlerweile auch ein eingetragener Verein in Weißenhorn. Er betonte, dass er es nicht verstehen könne, wie Bürgermeister Dr. Fendt eben erzählte, dass ein Nachbar von ihm Imker sei und seinen Rasen durch einen Rasenmähroboter schneiden lasse. Stadtrat Fliegel sei ebenfalls Imker und mähe seine Wiese mit einem Balkenmäher. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im November 2024 gestellt. Die Fraktion freue sich sehr, dass der Antrag in der heutigen Sitzung zur Abstimmung komme. Der Beschluss lautet, dass der Stadtrat ein Nachtfahrverbot für Mähroboter in privaten Gärten sowie öffentlichen Grünanlagen in der Zeit von 20–6 Uhr beschließen möge, um den Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren zu gewährleisten. Begründet wird dies damit, dass die ohnehin gefährdeten Igel durch den Einsatz von Mährobotern zusätzlich bedroht sind. Laut dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung steigt die Zahl verletzter und getöteter Igel stetig an. Parallel zum Absatz von Mährobotern. Obwohl viele Hersteller damit werben, dass die Maschinen kleine Tiere erkennen und stoppen würden, widersprechen Studien diesen Angaben. Auch die hohe Zahl verletzter Igel, die in Auffangstationen gebracht werden, zeigt ein anderes Bild. Der im Frühjahr 2022 gegründete Igelhilfeverein hat im Jahr 2024 aus der Stadt Weißenhorn und den umliegenden Stadtteilen 54 Igel aufgenommen. Sein Einzugsbereich sei natürlich weit größer und reiche von Günzburg bis Memmingen und Biberach an der Riß. Der Igelhilfeverein biete zweimal wöchentlich eine Igelsprechstunde im Tierheim an. Hier wird der Verein geradezu überrannt von Igeln. Pro Sprechstunde kommen zum Teil 20 bis 50 Igel. Von den rund 54 Igeln sind im Schnitt 30 mit Verletzungen durch Mähroboter. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Die Anwender dieser Geräte bemerken leider selten, wenn ein Igel verletzt wurde. Leider schreien Igel nicht, wenn sie verletzt werden, sondern leiden stumm. In einem Bericht, der vergangene Woche im Stadtanzeiger abgedruckt wurde, schildert der Igelhilfeverein das Schicksal eines Igels, der durch ein Mähwerk verletzt wurde und qualvoll verendet ist. Zertrümmerte Kiefer, abgetrennte Nasen und Schnittverletzungen am ganzen Körper gehören in den Igelstationen zum Alltag. Die durch die Behandlung entstehenden Kosten können durch die Spenden, die der Igelhilfeverein erhält, kaum gedeckt werden. Der Versuch des Igelhilfevereins, über den Bayerischen Landtag eine Kennzeichnungspflicht für Mähroboter einzuführen, die auf die Gefahr für Kleintiere hinweist, blieb erfolglos. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Zahl der westeuropäischen Igel laut der Weltnaturschutzunion stark zurückgeht. In Bayern ist die Igelpopulation bereits um 50 Prozent geschrumpft. Ende Oktober 2024 wurde der Igel auf der Roten Liste als potenziell gefährdet eingestuft. Mähroboter stellen ein weiteres Risiko dar und beschleunigen den Rückgang dieser bedrohten Tierart. Warum ein Nachtfahrverbot notwendig ist: Die natürliche Aktivitätszeit von Igeln. Igel sind nachtaktive Tiere und verlassen tagsüber selten ihre Nester. In den Abend- und Nachtstunden suchen sie nach Nahrung. Genau in dieser Zeit sind viele Rasenmähroboter in Betrieb. Schutz vor Verletzungen und Tod. Igel haben keine Chance, sich vor den messerscharfen Klingen von Rasenmährobotern zu schützen. Ein Nachtfahrverbot würde sie vor schweren Verletzungen bewahren. Dies hätte eine Vorbildwirkung für den Artenschutz. Weißenhorn könnte mit diesem Beschluss eine Vorbildfunktion übernehmen und andere Gemeinden ermutigen, ähnliche Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren zu ergreifen. Tagsüber eingesetzte Rasenmähroboter sind deutlich weniger gefährlich für Igel, da sie sich zu dieser Zeit in ihren Verstecken aufhalten. Gartenbesitzer könnten daher weiterhin automatisierte Rasenpflege betreiben, nur zu anderen Tageszeiten. Mit diesem Antrag möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein wichtiges Signal für die heimische Tierwelt setzen. Das Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme, um den Igelbestand zu schützen und das ökologische Gleichgewicht in den Gärten zu bewahren. Es sei schön, wenn auf der ersten Seite des Stadtanzeigers Bilder von Igeln zu sehen sind. Den Beschlussvorschlag der Verwaltung könne man aufgrund der angeführten Gründe nicht nachvollziehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, die Sachlage zu prüfen. Schließlich gibt es bereits andere Kommunen, die ein Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter beschlossen haben. Unter anderem die Stadt Vöhringen, in der das Verbot einstimmig beschlossen wurde. Der Antrag wurde auch an das Landratsamt weitergeleitet. Es reicht nicht aus, nur an die Vernunft der Bürger zu appellieren. Dies sieht man zu Genüge in anderen Bereichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet deshalb den Stadtrat, diesem Antrag zuzustimmen. Stadtrat Fliegel möchte an dieser Stelle auf die wichtige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Igelhilfestation Weißenhorn hinweisen. Ohne die Hilfe und den Einsatz wäre es um die verletzten, kranken und hungerleidenden Igel schlecht bestellt. In diesem Jahr mussten bereits über 100 Igel versorgt werden. Dafür gilt unser herzlicher Dank. Als eingetragener Verein kann der Verein nun auch Zuschüsse von der Stadt Weißenhorn in Anspruch nehmen.

Stadtrat Richter bedankte sich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür, dass sie sich mit diesem Antrag diesem Thema angenommen haben. Er wies darauf hin, dass zu überprüfen sei, ob auf städtischen Liegenschaften Grünflächen nachts von Rasenmährobotern geschnitten werden. Sollte dies der Fall sein, müssten diese entsprechend umprogrammiert werden.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadträtin Kuderna-Demuth in das Protokoll aufgenommen.

Stadträtin Kuderna-Demuth teilte mit, dass die ÖDP-Fraktion dem Antrag in der vorliegenden Fassung zustimmen werde, und bedankte sich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Antragstellung. Die ÖDP-Fraktion schließe sich der Auffassung der Verwaltung an, dass es schwierig sei, dies zu sanktionieren oder zu kontrollieren. Stadträtin Kuderna-Demuth sei allerdings der Meinung, dass ein entsprechender Beschluss einen starken Appellcharakter habe und deutlich mache, dass so etwas missbilligt werde. Es werden einzelne Tiere verletzt, wodurch die ohnehin bedrohte Population immer weiter gefährdet wird. Seit dem Volksbegehren für Artenvielfalt seien die Gemeinden dafür zuständig, sich hierfür einzusetzen. Der Igel ist ein Tier dieser Artenvielfalt und sehr wichtig. Bei der heutigen Vogelzählung sei herausgekommen, dass es immer weniger Vögel gebe, da auch die Insektenvielfalt abnehme. Unter anderem deshalb haben es auch die Igel immer schwieriger. Es sei wichtig, dieses Thema ins Bewusstsein zu holen und nicht darüber zu lächeln, wie sie es eben in der Runde der Stadtratsmitglieder erlebt habe. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz. In Absatz 1 wird festgehalten, dass es verboten ist, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. In Absatz 3 heißt es, dass es verboten ist, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen. Dies treffe genau auf den vorliegenden Tatbestand zu. Stadträtin Kuderna-Demuth bedankte sich für den Hinweis von Stadtrat Richter. Was die öffentlichen Liegenschaften angehe, würde sie jedoch auch diesen Prüfauftrag an die Sportvereine mit Rasenflächen weitergeben. Dies dürfe man so nicht unterstützen. Stadträtin Kuderna-Demuth würde zudem die Förderung eines Vereins davon abhängig machen, ob dieser sich daranhalte.

Bürgermeister Dr. Fendt ließ über den im Antrag gefassten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Der Stadtrat möge beschließen, in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr ein Nachtfahrverbot für Mähroboter in privaten Gärten sowie in öffentlichen Grünanlagen einzuführen, um den Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Wildtieren zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis: 12:6

Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.

***********************

9.

Ausbezahlte Vereinszuschüsse 2024

SR 52/2025

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung genommen und wird dem Stadtrat erneut vorgelegt werden.

***********************

10.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe Bestandssanierung Türen und Innentüren neu

SR 51/2025

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 025 Bestandssanierung Türen und Innentüren submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 190.431,24 € brutto berechnet nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis Vergabe mit 201.742,85 € brutto.

Es wurden 5 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 99.835,05 € brutto und 254.779,00 € brutto.

Für ein eingereichtes Angebot liegen Ausschlussgründe nach §16 aEU vor.

Nach Prüfung der wertbaren Angebote liegt für das günstigste Angebot eine Unterschreitung von 8,9 % der berechneten Kosten vor.

Die Verwaltung schlägt vor, das mindestnehmende Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag für die „Bestandssanierung Türen und Innentüren neu“ ergeht an den Bieter zum Bruttoangebotspreis von 183.745,52 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

11.

Fachbereich 4: Entwicklung des Rössle Areals – Rahmenplanung

SR 50/2025

Sachverhalt:

Die Entwicklung des Rössle Areals auf einer der kostbarsten Flächen im Stadtbereich wurde durch die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs einen großen Schritt vorangebracht. Aus dem städtebaulichen Wettbewerb ergeht ein Auftragsversprechen an den 1. Preisträger.

Als weiteren wichtigen Schritt auf diesem Weg der zukunftsfähigen Entwicklung wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.11.2024 beschlossen, das Büro Kofink Schels aus München mit Florian Dirschedl aus London als die 1. Preisträger zum Angebot für die Ausarbeitung eines Rahmenplans und eines Gestaltungsleitfadens aufzufordern.

Die ARGE Büro Kofink Schels Architekten PartGmbB & Florian Dischedl Architekture sind der Aufforderung sehr gerne gefolgt und wir haben mit mehreren Terminen und der Einbeziehung der Regierung von Schwaben ein Anforderungsprofil erarbeitet, welches in einem Honorarangebot mit Zusatzoptionen gefasst wurde.

Das Angebot kann somit Positionsweise und nach Erfordernis beauftragt werden. Die als Sonderleistungen dargestellte Positionen können nach Bedarf und möglichen Entwicklung z. B. von Investoreninteressen beauftragt und angepasst werden.

Das Vorgehen wird auch von der Städtebauförderung unterstützt und ermöglicht eine äußerst großzügige Berücksichtigung bei der Förderzusage.

Der Förderantrag ist bei der Städtebauförderung im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ bereits gestellt und bewilligt worden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn liegt seit 29.04.2025 vor und die voraussichtliche Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von 80% der Förderfähigen Ausgaben belegt.

Die Förderung für den abgeschlossenen städtebaulichen Wettbewerb wurde zwischenzeitlich mit der RvS abgerechnet und die 80% Förderung in Höhe von 128.000,-€ wurde bereits auf die Stadtkasse gebucht.

Der Auftrag zur Rahmenplanung ist beim Planungsbüro bereits eingeplant und erste Abstimmungen zum Planungsbeginn sind bereits terminiert. Eine Beauftragung sollte somit zeitnah erfolgen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Die folgenden Wortbeiträge wurden auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass dieses Thema in der Fraktion der Freien Wähler/WÜW beraten wurde. Auch wenn es hierfür nun eine gute Förderung gebe, sei die Fraktion dennoch nicht dafür, das Projekt weiter voranzutreiben – zumindest nicht im Moment. Es gebe einfach dringendere Projekte, wie beispielsweise die Sanierung der Kleinschwimmhalle und der Mittelschule. Die Bauverwaltung sei stark überlastet, wie bereits mehrfach erläutert. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW befürchtet, dass durch dieses Projekt andere Projekte nicht mit entsprechender Priorität verfolgt werden können. Außerdem wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Kirche als wichtiger Grundstückseigentümer bei der Planung nicht einbezogen wurde. Es gebe auch keinen Ersatz für die wegfallenden knapp 100 Stellplätze und die Planung genüge in ihrer jetzigen Form nicht den städtebaulichen Ansprüchen für ein altstädtisches Gebiet. Deshalb schlägt die Fraktion der Freien Wähler/WÜW vor, das Projekt um mindestens ein Jahr zurückzustellen und dann im neuen Stadtrat zu behandeln. Dies soll geschehen, wenn zumindest die Sanierung des oberen Tores und der Neubau des Feuerwehrgerätehauses weitgehend abgeschlossen sind. Andernfalls werde die Fraktion der Freien Wähler/WÜW nicht zustimmen. Dies wäre der Alternativvorschlag zum Zurückstellen dieses Projekts. In einem Jahr könne man wieder darüber sprechen, wenn die anderen Dinge soweit abgeschlossen seien, dass man sagen könne, jetzt habe man wieder Luft für diese Angelegenheit.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ihn darauf hingewiesen habe, dass die Planer dann einen Anspruch auf entgangenen Gewinn hätten. Dies sei das eine. Zum anderen stelle sich natürlich die Frage, ob man diese Zuschüsse noch bekomme, wenn man nun ohne Grund bremse. Dies sei eine andere Frage.

Stadtrat Richter teilte mit, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützen werde. Wenn dieses Verfahren aufgesetzt werde, dann müsse man, wenn man a sage, auch b sagen. Dies gehe nun in den nächsten Schritt weiter. Wenn der erste Preisträger bereit sei, dann müsse dies auch die Verwaltung tun. Man wolle natürlich schauen, dass man in diesem Bereich vorankomme. Es handele sich um ein wichtiges Areal für die Stadt und die Innenstadtentwicklung. In einem intensiven Wettbewerbsprozess habe man eine Lösung gefunden, die nach Erachten der SPD-Fraktion passe und richtig sei. Insbesondere müsse man sagen, dass, wenn man nochmals auf das Preisgericht zurückgehe, diese Fachkompetenz deutlich gemacht habe, was für die Stadt wirklich passend sei. Es sei auch gut, den Blick von außen auf so etwas zu haben und die fachliche Expertise entsprechend einzuschätzen. Dies habe sich auch im Wettbewerbsergebnis wiedergespiegelt. Stadtrat Richter sehe keinen Grund, hier nun einen Stopp zu veranlassen. Er fürchte, dass dies der Stadt schade. Er sehe auch die Gefahr, dass die zugesagten Fördermittel irgendwann weg sein werden.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er der Meinung sei, dass es ein großer Fehler für die Stadtentwicklung wäre, wenn man dieses Projekt stoppen würde. Man habe sich mehrheitlich dafür entschieden und er denke, dass es ein tolles Konzept sei. Es mache außer Schadensersatzansprüchen oder gar in Bezug auf Zuschüsse überhaupt keinen Sinn, dies um ein Jahr zu verschieben.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass, soweit er sich erinnern könne, in den Ausschreibungsunterlagen stehe, dass, wenn die Stadt Weißenhorn dieses Areal entwickle, der erste Preisträger das Recht habe, dies umzusetzen. Hier stehe nur das Wort „wenn“. Es sei nicht festgehalten, dass die Stadt Weißenhorn dies jetzt umsetzen müsse. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW schlägt nicht vor, es nicht umzusetzen, sondern lediglich, das Ganze aufzuschieben. Er wiederholte, dass es das obere Tor gebe, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses, die Sanierung der Kleinschwimmhalle und die Sanierung der Mittelschule. All diese Projekte stünden an und man höre mindestens fünfmal im Jahr, dass die Bauverwaltung – und dies glaube er auch – personell unterbesetzt und überlastet sei. Deshalb sei die Fraktion der Freien Wähler/WÜW der Meinung, dass man dies sehr wohl um ein Jahr verschieben könne. Stadtrat Dr. Bischof ist sich sicher, dass hier keine Schadensersatzansprüche entstehen.

Laut Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ist eine Förderung von 80 Prozent in einem Jahr nicht mehr möglich. Diese werde auf 60 Prozent zurückgefahren. Deshalb habe man sich nun so beeilt. Man müsse beginnen, um die Fristen einzuhalten. Dann verzögere sich das Ganze natürlich. Zum ersten Termin wird das Landratsamt Neu-Ulm hinzugezogen, anschließend wird dies kein schnelles Verfahren werden. Dann könne man aber auch eine Verzögerung bei der Bewilligung oder für die Fristen der Fördergelder beantragen. Das wird nicht im nächsten halben Jahr zu schaffen sein, das wird nicht funktionieren. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold sieht auch die Kleinschwimmhalle als wichtigeres Vorhaben als das Rössle-Areal. Dieses nun ein Jahr auszusetzen, sei ihres Erachtens jedoch keine gute Entscheidung.

Stadtrat Schrodi möchte sich unabhängig davon äußern, wie die Entscheidung ausfällt. Letztes Jahr wurde in der Klausurtagung bereits über diese Thematik gesprochen. Die Stadträte seien damals der Meinung gewesen, dass dieses Projekt nicht auf die Prioritätenliste gesetzt werden müsse. Die Stadträte waren sich damals einig, dieses Projekt nochmals zu verschieben. Die Verwaltung habe geäußert, dass dieses Projekt zeitnah umgesetzt werden müsse, da bereits mit den Vorarbeiten begonnen wurde. Die Verwaltung sagte dem Stadtrat, dass das Verfahren durchlaufen werden müsse und man es anschließend ruhen lassen könne. Daher verwundert es ihn, dass nun gesagt wird, man dürfe nicht stoppen, da sonst Schadensersatzansprüche auf die Verwaltung zukommen würden. Hätte man dies damals klar kommuniziert und gesagt, man möchte das Projekt fertigstellen, weil man schon angefangen habe, weil man mitten drin sei, dann hätte er das akzeptiert. Dies sei ihm bereits bei mehreren Projekten aufgefallen. Zunächst hieß es, man könne diverse Projekte bremsen. Als der Stadtrat dies wollte, hieß es plötzlich, dass dies nun doch nicht möglich sei. Entweder läge es dann an der Förderung, dem Schadensersatz oder Ähnlichem. Stadtrat Schrodi bittet darum, dies künftig klar zu kommunizieren, damit es nicht mehr heißt, dass man ein Projekt nicht mehr stoppen könne, weil man schon zu weit sei.

Stadtrat Niebling schlug vor, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Stadtratssitzung zu verschieben. Die Verwaltung soll dem Stadtrat die Nachteile aufzeigen, die auftreten würden, wenn das Projekt nicht direkt weiterverfolgt wird, sondern erst in einem Jahr. Wenn die Nachteile tatsächlich so gravierend seien, sei er der Meinung, dass das Projekt weiterverfolgt werden müsse. Wenn das Projekt jedoch noch weitergeschoben werden könne, wäre er auch dafür, da es wichtigere Projekte wie beispielsweise die Kleinschwimmhalle gebe.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung und schlug vor, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und in der Junisitzung zu behandeln.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Nach Prüfung der entsprechenden Fragen soll der Tagesordnungspunkt erneut im Stadtrat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis: 11:7

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

***********************

12.

Antrag Förderung Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement

SR 53/2025

Sachverhalt:

Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement:

Ende 2024 wurde von der Verwaltung ein formloser Antrag beim Wasserwirtschaftsamt in Donauwörth auf Zuwendung für wasserwirtschaftliche Vorhaben gestellt.

Dieser Antrag umfasst folgendes:

1.

Überschwemmungsgebietsermittlung an den im Stadtgebiet Weißenhorn liegenden Flüssen

2.

Herausarbeitung von Hochwasserschutzmaßnahmen

3.

Da die Überschwemmungsgebietsrisiken nicht deckungsgleich mit Starkregenereignissen sind, soll zusätzlich geprüft werden:

-

Wie sich Starkregenereignisse auswirken und

-

Welche Sicherungsmaßnahmen hier sinnvoll sind.

Vom WWA Donauwörth kam nun die sehr positive Rückmeldung, dass die finanzielle Budgetierung für unsere Stadt auf die bereits formlos gestellten Anträge auf Förderung nach RZWas2025 für das Jahr 2025 vorgesehen ist.

Die maximale Fördersumme von 200.000 € für das „Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ wird mit 75 % gefördert.

Die Verwaltung erstellt derzeit die Unterlagen zum Förderantrag und schlägt vor, diesen zeitnah einzureichen.

Ermittlung der Überschwemmungsgebiete an der Roth

Das WWA teilt mit, dass es die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete an der Roth für den gesamten Bereich der Gewässer 2. Ordnung plant.

Auszug aus dem mail 4.4.2025 WWA bzgl. HWCheck:

Die Ermittlung soll somit zusätzlich auch das gesamte Stadtgebiet von Weißenhorn, also auch den Bereich als Gewässer 3. Ordnung mit unserer Zuständigkeit umfassen. Aktuell befindet sich das Planungskonzept noch in der internen Prüfung, eine letztgültige Aussage wird erst nach Rückmeldung durch die Regierung von Schwaben erfolgen können.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Die folgenden Wortbeiträge wurden auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW die Überlegungen zum Hochwasserschutz begrüßt. In den Unterlagen sei von RZWas 2025 die Rede, tatsächlich habe man jedoch eine Zusage für RZWas 2021 erhalten. Für dieses hatte man im Dezember 2024 einen Antrag gestellt. Deshalb stellt sich nun die Frage, ob es sich hierbei um dasselbe Förderprogramm handelt.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass es sich hierbei um ein Update handele. Dies sei im Dezember 2024 nicht richtig verschriftlicht worden. Beim RZWas 2025 handele es sich um eine neuere Richtlinie. Dabei handele es sich um eine europäische Wasserrahmenrichtlinie.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass man den Antrag nun stellen werde. Dieser werde nach der aktuellen Förderung gestellt.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass das Wasserwirtschaftsamt im April 2025 mitgeteilt habe, dass gemäß der RZWas 2025 die Dringlichkeitsliste 2025 gefördert werde. Hiervon sei sie ausgegangen. Sie könne dies jedoch gerne nochmals überprüfen.

Stadtrat Dr. Bischof und die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchten auf eine Idee von Bürgerinnen hinweisen: Die Uferböschung an der Roth an der Unteren Mühlstraße, Ecke Zollstraße, soll erhöht werden, da das Wasser beim letzten Hochwasser wohl von der Roth in die Straßen und dann in die Häuser und Keller gelaufen ist. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW bittet daher, dies zu überprüfen und gegebenenfalls in einer Bauausschusssitzung vorzustellen.

Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW bittet darum, in der nächsten Stadtratssitzung darzustellen, einen Überblick zu geben, welche Maßnahmen bisher schon durch die Stadtverwaltung umgesetzt worden sind, welche Planungen aufgenommen worden sind und welche Maßnahmen bis wann umgesetzt werden sollen. Es wäre schön, wenn man hier mal eine Übersicht im Stadtrat bekommen könnte und sei sicherlich auch für die Bürger interessant, die sich hierfür interessieren.

Beschluss:

-

Der Stadtrat beschließt ein „Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ durchzuführen, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung.

-

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Förderantrag zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zu stellen.

-

Die Verwaltung soll die Ausschreibungsunterlagen fertigen und in einem geeigneten Verfahren veröffentlichen.

-

Der Stadtrat begrüßt die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete an der Roth im Bereich der Gewässer 2. und 3. Ordnung durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth.

Stadträtin Probst und Stadtrat Hoffmann Ulrich waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

13.

Fachbereich 4: Planungsleistung für eine umfassende Machbarkeitsstudie LPH 1 - 2 zur Sanierung der Kleinschwimmhalle, Objektplanung, HLS, Elektro

SR 54/2025

Sachverhalt:

Die Klausur des Stadtrats am 6.12.2024 behandelte als zentrales Thema die Schließung der Kleinschwimmhalle bei der Grundschule Süd. Es bestand Einigkeit darüber, dass angestrebt wird die Kleinschwimmhalle zu sanieren um den Schwimmbetrieb wieder zu ermöglichen.

Für das Objekt lagen bis dato Gutachten zur Tragfähigkeit und eine energetische Betrachtung vor, die jedoch eine Unwirtschaftlichkeit bestätigt. Aus den Gutachten wurden auch dringende Empfehlungen abgegeben, weitere Untersuchungen hinsichtlich Heizungs- und Lüftungstechnik, Bädertechnik und weiteren technischen Ausstattungen zu betrachten. Die defekte Lüftungsanlage ist im Rahmen der Sanierung zu tauschen und anzupassen. Diese Maßnahme wurde nach bekannt werden der Tragwerksproblematik zurückgestellt.

In der Sitzung des Stadtrats vom 17.02.2025 wurde beschlossen für das Vorhaben der Sanierung eine Machbarkeitsstudie im Rahmen von umfassenden Voruntersuchungen zu erarbeiten und hierfür einen erfahrenen Objektplaner zu suchen.

Im März wurden bereits erste Gespräche und Ortsbegehungen mit Planungsbüros geführt um die Maßnahme genauer zu definierten.

Nach Abstimmung des Angebotsinhaltes liegt nun ein finales Angebot vor.

Das Angebot umfasst neben den LPH 1-2 nach HOAI der Objektplanung auch das Leistungsbild LPH 1-2 der Elektrotechnik und der Haustechnik. (LPH 1 Grundlagenermittlung und LPH 2 Vorplanung mit Kostenschätzung).

Um ein ineinandergreifen der Leistung zu optimieren, ist eine Gesamtbeauftragung zu empfehlen.

Zusätzlich zum vorliegenden Angebot werden noch folgende Leistungen erforderlich:

-

Zuarbeit eines Energieberaters zur Festlegung der Vorzugsvariante nach Vorliegen der Ergebnisse und ggf. Prüfung von Fördermöglichkeiten

-

Brandschutzbetrachtung, bzw. Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes

Das vorliegende Angebot basiert auf einem ähnlichen Vorhaben einer maroden Schwimmhalle, bei dem das Planungsbüro bereits beauftragt war. Aus diesem Grund und aus Gründen der Dringlichkeit wird empfohlen das vorliegende Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Das vorliegende Angebot zur Machbarkeitsstudie der Sanierung der Turn- und Kleinschwimmhalle über 58.905,00 € brutto soll beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 18:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

14.1.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Hauptplatz - Baum vor Brunnen

Stadtrat Simmnacher teilte mit, dass sich seine Anfrage auf den Baum vor dem Brunnen auf dem Hauptplatz beziehe. Dort befindet sich ein Spielgerät. Derzeit gebe es dort sehr wenig Grün um das Spielgerät. Es schauen bereits der Beton der Befestigung des Spielgeräts und auch relativ große Wurzeln heraus. Stadtrat Simmnacher bat darum, dass der städtische Bauhof sich darum kümmert, ob hier wieder Rasen ausgesät oder notfalls Rollrasen verlegt werden kann.

***********************

14.2.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Halteverbote an Veranstaltungsplätzen - Bodenhülsen

Stadtrat Simmnacher stellte eine Anfrage zur Möglichkeit zum Anbringen von Bodenhülsen. In der Stadt würden an wiederkehrenden Plätzen Veranstaltungen durchgeführt. Gerade wenn man derzeit mit offenen Augen durch die Stadt gehe, sehe man, wo überall Halteverbotszeichen mit Beschwerungen stünden. Wenn man selbst schon einmal solch eine Beschwerung gehoben habe, hier wiege einer knapp 35 Kilogramm und hiervon würden zwei pro Schild benötigt, so wisse man, welcher Aufwand hier betrieben werden muss, um solch ein Halteverbotsschild aufzustellen. Er bat darum, zu prüfen, ob man nach Rücksprache mit dem städtischen Bauhof Bodenhülsen setzen könnte, wie es diese zum Teil schon in der Hauptstraße gebe, um das Aufstellen zu beschleunigen und auch die Gesundheit der Mitarbeiter zu schonen.

***********************

14.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Flächennutzungsplan

Stadtrat Dr. Bischof brachte einen Zeitungsbericht vom 21.05.2025 mit. Darin wurde berichtet, dass die Gemeinde Roggenburg ihren Flächennutzungsplan fortschreibt und hierfür einen Zeitraum von eineinhalb Jahren vorsieht. Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, warum die Fortschreibung in Weißenhorn bereits fünf Jahre gedauert habe und eine Fertigstellung noch nicht absehbar sei. Er bat darum, dies abzuklären und herauszufinden, warum die Gemeinde Roggenburg dies in 1,5 Jahren umsetzen möchte, während die Stadt Weißenhorn es nicht einmal innerhalb einer Wahlperiode schafft, obwohl man mit der Fortschreibung in Weißenhorn zu Beginn der Amtsperiode begonnen hat.

***********************

14.4.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - gesperrte Brücke in Attenhofen - Verlängerung der Sankt-Lorenz-Straße

Stadtrat Dr. Bischof stellte eine Frage zur Brücke in Attenhofen. Er habe sich die Stelle bereits angesehen. Es hieß, dass hier Stahlträger heruntergefallen seien. Einen solchen heruntergefallenen Stahlträger konnte er jedoch nicht erkennen. Er bat um eine Darstellung der genauen Schäden an dieser Brücke und um eine Begründung, warum sie nicht mehr verkehrssicher sei.

***********************

14.5.

Anfrage Stadtrat Schulz - Rückübertragung Abfallentsorgung

Stadtrat Schulz teilte mit, dass Bürgermeister Dr. Fendt bereits zu Beginn der Stadtratssitzung das Meiste zur Thematik gesagt habe. Stadtrat Schulz gehe davon aus, dass vielleicht am Samstag in der Diskussion Klarheit entsteht. Falls dies nicht der Fall sei, bitte er darum, dass man dem Stadtrat die Kalkulationen vorlege. Hier spreche er, seines Erachtens auch im Namen des Stadtrats, davon, dass seinerzeit unter ganz anderen Voraussetzungen der Rückübertragung zugestimmt wurde und dies heute, unter den vorliegenden Bedingungen niemand mehr tun würde.