für das Haushaltsjahr 2025
nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
I.
Die in öffentlicher Sitzung des Stadtrates Weißenhorn vom 28.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde vom Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 28.05.2025, Az.: 21-9411.11/P, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
II.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Weißenhorn, Zimmer 222, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Weißenhorn, den 11.06.2025
Stadt Weißenhorn: