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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Stadt Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  55.681.000,-- Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  28.392.000,-- Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf — 5.250.000,-- Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb wird auf 235.000,-- Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,-- Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

385 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

274 v. H.

2.

Gewerbesteuer

340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf  — 4.500.000,-- Euro

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes

wird auf  —  100.000,-- Euro

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Weißenhorn, 11.06.2025

Stadt Weißenhorn:

gez.
Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister