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| 1. | Bekanntgaben |
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| 2. | Fachbereich 4: Kommunale Wärmeplanung |
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| SR 14/2026 |
Sachverhalt:
Seit Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) bundesweit in Kraft. Es verpflichtet alle Kommunen in Deutschland, bis spätestens Ende Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen, um bis 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Bayern geht mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (BayKlimaG) noch einen Schritt weiter und strebt aktuell eine Klimaneutralität bereits bis 2040 an. Die Stadt Weißenhorn hat sich zusätzlich das ambitionierte Ziel gesetzt, dies bereits bis 2036 zu realisieren.
Alle erforderlichen Leistungsphasen der kommunalen Wärmeplanung wurden inzwischen abgeschlossen. Darüber hinaus wurden – in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Büro Steinbacher-Consult – vier Fokusgebiete für eine vertiefte Betrachtung festgelegt: Attenhofen, Oberhausen, Biberachzell und Bubenhausen. In diesen Bereichen wurde anhand der jeweiligen Wärmeliniendichte untersucht,
| - | ob eine Wärmeverbundlösung möglich ist, |
| - | welche Versorgungsvarianten grundsätzlich in Frage kommen, |
| - | welche Investitionskosten damit verbunden sind und |
| - | welche daraus resultierenden Wärmeerzeugungskosten entstehen würden. |
Die Ergebnisse dienen als fundierte Diskussionsgrundlage für künftige Entscheidungen und sollen in der Verwaltung beispielsweise bei der Planung neuer kommunaler Gebäude, mit einer inkludierten quartiersbezogenen Heizungslösung, im Rahmen kommender Straßensanierungen oder bei der Ausweisung neuer Baugebiete, als Orientierung dienen.
Das offizielle Zielszenario im Bericht orientiert sich am bundesweiten Zieljahr 2045. Ergänzend wurde für die städtischen Ziele ein zweites Zielszenario für das Jahr 2036 erarbeitet.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz führte in den vorliegenden Tagesordnungspunkt ein. Sie begrüßte Herrn Markgraf vom Büro Steinbacher Consult und erteilte diesem das Wort zur Vorstellung der Präsentation.
Es schloss sich eine Diskussion an.
Erste Bürgermeisterin Lutz erläutert, dass durch den heutigen Beschluss zur Kommunalen Wärmeplanung keine rechtlichen Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger ausgehe. Es handelt sich lediglich um ein Informationsinstrument für die weitere Planung.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion regte an, den vorletzten Absatz des Sachverhalts, in dem inhaltlich die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Weißenhorn dargestellt sind, in den Beschlussvorschlag zu übernehmen. Eine bloße Kenntnisnahme erscheine aus Sicht der SPD-Fraktion nicht ausreichend, da es sich um ein bedeutendes Thema handle. Daher sollten die konkret benannten Maßnahmen ebenfalls Bestandteil des Beschlusses werden.
Erste Bürgermeisterin Lutz erläuterte hierzu, dass eine Änderung des Beschlussvorschlags nicht angestrebt werde. Dies begründete sie damit, dass keine rechtliche oder tatsächliche Bindung entstehen solle, die im weiteren Verlauf zu Problemen führen könnte. Daher solle es bei einem Beschluss zur Kenntnisnahme bleiben. Sie schlug jedoch vor, im Protokoll festzuhalten, dass die kommunale Wärmeplanung regelmäßig evaluiert werde.
Das Mitglied der SPD-Fraktion erwiderte, dass verhindert werden solle, dass erneut ein umfangreicher Bericht lediglich zur Kenntnis genommen werde, ohne dass daraus konkrete Maßnahmen folgten. Vergleichbare Vorgehensweisen in der Vergangenheit hätten dazu geführt, dass Themen zwar behandelt, jedoch in der Umsetzung nicht weiterverfolgt worden seien.
Erste Bürgermeisterin Lutz schlug daraufhin vor, einen weiteren Beschlussvorschlag aufzunehmen, wonach die Thematik in das Berichtswesen der Stadt aufgenommen werde, um eine regelmäßige Kontrolle und Fortschreibung sicherzustellen.
Anschließend ließ die Erste Bürgermeisterin Lutz über beide Beschlussvorschläge gemeinsam abstimmen.
Beschluss 1:
Der Stadtrat beschließt den Endbericht „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Weißenhorn“ und nimmt diesen zur Kenntnis.
Beschluss 2:
Die kommunale Wärmeplanung wird in das städtische Berichtswesen aufgenommen.
Über beide Beschlussvorschläge wurde gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis 1 und 2: 20 :0
Den Beschlüssen wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Fachbereich 2:Freiwillige Feuerwehr WeißenhornErsatz-Beschaffung eines Versorgungs-LKWs/Gerätewagens-Logistik |
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| SR 38/2026 |
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn benötigt für die weitere zukünftige Beibehaltung der Einsatzfähigkeit dringend einen neuen Versorgungs-LKW/Gerätewagen-Logistik.
Das derzeitige Fahrzeug ist Baujahr 1994. Insbesondere aufgrund des hohen Fahrzeugalters wird auch im Feuerwehrbedarfsplan die Ersatzbeschaffung als eine der nächsten angeregt. Haushaltsmittel sind im aktuellen Haushalt für die Beschaffung eines solchen Fahrzeugs vorgesehen.
Aufgrund der momentan allgemein langen Lieferzeiten bei Feuerwehrfahrzeugen soll die Ausschreibung nun zeitnah in die Wege geleitet werden. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens soll wieder an ein externes Büro vergeben werden.
Die Anschaffungskosten des neuen Versorgungs-LKWs/Gerätewagens-Logistik werden sich nach einer aktuellen vorliegenden Kostenschätzung, die durch den Kommandanten eingeholt wurde, auf ca. 550.000 € belaufen. Einen Teil dieses Betrags kann die Stadt Weißenhorn durch Förderung erstattet bekommen (ca. 53.000 €) bekommen.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Sie erläuterte, dass die Verwaltung beabsichtige, für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens ein externes Büro zu beauftragen. Entsprechend solle zunächst die Ausschreibung für einen Versorgungs-LKW/Gerätewagen-Logistik vorbereitet werden. Vor Einleitung des endgültigen Ausschreibungsverfahrens sollen dem Stadtrat die verschiedenen Varianten nochmals zur Beratung vorgelegt werden. Aus diesem Grund soll im Beschlussvorschlag das Wort „durchzuführen“ durch den Begriff „vorzubereiten“ ersetzt werden.
Beschluss:
„Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung für einen Versorgungs-LKW/Gerätewagen-Logistik vorzubereiten. Mit der Ausschreibung wird ein externes Büro beauftragt.“
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Sanierung der Turn- und Kleinschwimmhalle an der Grundschule Süd - Bewerbung für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder" |
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| SR 75/2026 |
Sachverhalt:
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundehaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellt (SKS-Schwimmbäder).
Wie bereits bekanntgegeben, wurde die Maßnahme Sanierung der Turn- und Kleinschwimmhalle im ersten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ leider nicht bedacht.
Die Verwaltung hat sich daher mit der o.g. neuen Fördermaßnahme des Bundes speziell für Schwimmbäder beschäftigt. Die SPD-Fraktion hat hierzu ebenfalls einen Antrag auf Inanspruchnahme des Förderprogramms gestellt.
Für die Teilnahme am neuen Förderprogramm ist wiederum ein Beschluss des Stadtrats erforderlich. Als Basis für die Projektskizze beim Interessensbekundungsverfahren dient erneut die Machbarkeitsstudie. Die Anforderungen an das bestehende Gebäude sind größtenteils die Gleichen wie bei ersten Förderprogramm. Der Anteil der Turnhallensanierung ist jedoch diesmal nicht förderfähig, sodass eine Abgrenzung und Einzelbetrachtung der Maßnahmen notwendig wird. Daraus folgt schließlich eine Neueinreichung mit Anpassung der Kostenschätzung.
Die Einreichung der Projektskizze muss in der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) bis spätestens 19. Juni 2026 erfolgen. Bis Juli 2026 soll eine Sichtung und Vorprüfung der Projektskizzen durch den Zuwendungsgeber erfolgen. Ein Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit dazugehöriger Pressemitteilung ist im September 2026 geplant.
Mit der Bewerbung der Stadt Weißenhorn für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung wird dem Antrag der SPD Fraktion vom 24.04.2026 entsprochen.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat billigt die Teilnahme der Stadt Weißenhorn am Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder“. Er ermächtigt die erste Bürgermeisterin die Projektskizze für die Sanierung der Turn- und Schwimmhalle an der Grundschule Süd auf Basis der Machbarkeitsuntersuchung einzureichen.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 3: Prüfung der Abschlüsse und Jahresberichte des Städt. Wasserwerks Weißenhorn |
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| SR 78/2026 |
Sachverhalt:
Gemäß Art. 107 Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung Bayern (GO) sind der kaufmännische Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs Wasserwerk durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Letztmalig wurde die Prüfung der Wirtschaftsjahre 2019 - 2021 im Jahre 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt. Ein neuer Prüfungsauftrag für die Wirtschaftsjahre 2022 - 2024 wäre nun zu erteilen.
Für die Bestellung des Prüfers ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung des Städt. Wasserwerks Weißenhorn vom 17.07.2012 der Stadtrat der Stadt Weißenhorn zuständig.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband München (BKPV) den Auftrag für die Durchführung der Abschlussprüfung für die Rechnungsjahre 2022 - 2024 zu erteilen.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn erteilt dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband München (BKPV) den Auftrag, die Abschlussprüfung der kaufmännischen Abschlüsse und der Geschäftsberichte des Städt. Wasserwerks Weißenhorn für die Rechnungsjahre 2022 - 2024.
Abstimmungsergebnis: 17:3
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
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| 6. | Fachbereich 3: Erhöhung des Zuschusses des Tennis Sport Weißenhorn e.V. |
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| SR 77/2026 |
Sachverhalt:
Am 21.04.2024 stellte der Tennis Sport Weißenhorn e.V. einen Antrag auf Vereinsförderung zum Neubau seines Vereinsheims in der Roggenburger Straße. Mit Beschluss vom 08.07.2024 stimmte der Stadtrat der Auszahlung eines Förderbetrags in Höhe von 115.000 € zu.
Während der laufenden Baumaßnahme teilte uns der Verein mit das die geplanten Gesamtkosten von 460.000 € nicht ausreichen und sie nun von Kosten von ca. 529.000 € ausgehen müssen.
Der Tennis Sport Verein beantragt deswegen eine Erhöhung des Zuschusses auf die Maximalförderung von 125.000 € gemäß Nr. 5 Buchstabe b) der Vereinsförderrichtlinie.
Da sich die steigenden Kosten abzeichneten, wurden im Haushalt 2026 bereits vorsorglich 125.000 € für die Förderung des Tennis Sport Vereins angemeldet.
Es stehen somit ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass sich bei einer Überschreitung der prognostizierten Gesamtkosten von 460.000 € der maximal auszahlbare Zuschuss auf bis zu 125.000 € erhöht. Die Förderung beträgt hierbei 25 % der tatsächlichen Gesamtkosten, höchstens jedoch 125.000 €. Der Verwaltung sind die Nachweise in Form von Rechnungen zu erbringen.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Antrag auf Baugenehmigung: Nachgenehmigung für die Errichtung eines Stallgebäudes für Pferde und Kühe sowie eines Futterlagers an der Kurat-Sauter-Straße, OT Emershofen |
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| SR 79/2026 |
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat zu nachfolgendem Antrag in seiner Sitzung vom 12.05.2026 entschieden, dass der Tagesordnungspunkt zurück gestellt werden und ein Ortstermin stattfinden soll. Die erneute Beschlussfassung war für den Bauausschuss am 08.06.2026 vorgesehen.
Bei der erneuten Prüfung der Unterlagen wurde jedoch festgestellt, dass der Antrag nicht -wie in der Sitzungsvorlage dargestellt- am 09.04.2026 bei der Stadt Weißenhorn eingegangen ist, sondern bereits am 07.04.2026. Entsprechend würde eine Rückstellung zur Genehmigungsfiktion führen, d.h. das Einvernehmen würde als erteilt gelten. Um dies zu verhindern, wurde der Bauantrag nun im Stadtrat geladen.
Da bislang keine Informationen zur Privilegierung des Antragstellers vorliegen, wird vorgeschlagen, das Einvernehmen abzulehnen. Dem Antragsteller steht es frei, die vollständigen Unterlagen sowie ggf. notwendige Anpassungen an den Planungen erneut einzureichen.
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung (eingegangen am 09.04.2026) zur Nachgenehmigung für die Errichtung eines Stallgebäudes für Pferde und eines Gebäudes für Kühe sowie eines Futterlager auf dem Grundstück an der an der Kurat-Sauter-Straße im OT Emershofen.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich mithin nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan setzt an der Stelle Flächen für die Landwirtschaft fest. Im Außenbereich gem. § 35 BauGB sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig.
Der Antragsteller beantragt die Nachgenehmigung der bereits auf dem Grundstück bestehenden Gebäude. Dabei handelt es sich um – einen Kuhstall mit den Maßen ca. 7,90 m × 8,00 m und einem Pultdach mit einer maximalen Höhe von ca. 5,50 m, einen Pferdestall mit den Maßen ca. 6,20 m × 3,20 m und einem Pultdach mit einer Höhe von ca. 3,00 m sowie ein als Futterlager genutztes Gebäude mit den Maßen ca. 6,20 m × 6,00 m und einem Satteldach mit einer Firsthöhe von ca. 3,50 m.
Der Antragsteller hat keine Begründung eingereicht, aus der hervorgeht, welchem Zweck das Vorhaben dient. Damit ist nicht erkennbar, ob es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt – zum Beispiel um ein Gebäude, das für einen Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb notwendig ist. Solche privilegierten Vorhaben wären nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Auch eine mögliche Begünstigung nach § 35 Abs. 4 BauGB kann nicht geprüft werden, weil nicht ersichtlich ist, ob die bestehenden baulichen Anlagen überhaupt im Zusammenhang mit einem Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb errichtet wurden.
Zudem ist die erforderliche Erschließung nicht gesichert. Nach § 35 Abs. 1 BauGB darf ein Vorhaben im Außenbereich nur genehmigt werden, wenn eine ausreichende Erschließung (z. B. Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom) gewährleistet ist.
Das Vorhaben wurde nicht vorab mit der Verwaltung abgestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor gemäß § 35 BauGB abzulehnen, da die ausreichende Erschließung nicht gesichert ist (§ 35 Abs. 1 BauGB) und bislang keine Unterlagen vorliegen, die eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nachweisen würden.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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8.1. | Anfrage Stadtrat Simmnacher - Kulturnacht |
Stadtrat Simmnacher sprach dem Kulturbüro sowie dem städtischen Bauhof seinen Dank für die geleistete Arbeit im Zusammenhang mit der Kulturnacht am vergangenen Mittwoch aus. Auch wenn es sich hierbei um deren Aufgabenbereich handle, sei es ihm ein Anliegen, die Leistungen ausdrücklich zu würdigen. Er bedankte sich für das Engagement, das für die Stadt Weißenhorn sowie für die Besucherinnen und Besucher aus Nah und Fern erbracht worden sei.
Erste Bürgermeisterin Lutz erklärte, dass sie das Lob gerne an die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben werde. Eine solche Anerkennung werde im Team sehr geschätzt. Sie berichtete ferner, dass sie von einem Bürger eine Rückmeldung erhalten habe, in der ausdrücklich hervorgehoben worden sei, dass der Park und die umliegenden Flächen an Christi Himmelfahrt wieder in einem sehr gepflegten und ordentlichen Zustand gewesen seien. Diese Rückmeldung sei ebenfalls weitergeleitet worden.
Abschließend äußerte die Erste Bürgermeisterin Lutz ihre Freude darüber, dass die Veranstaltung trotz der nicht optimalen Witterungsbedingungen sehr gut besucht gewesen sei. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Nah und Fern seien anwesend gewesen. Auch die im Rathaus präsentierte Ausstellung habe großen Zuspruch gefunden. Insgesamt habe sich gezeigt, dass die vielfältigen Angebote auf großes Interesse stoßen und zur Attraktivität der Veranstaltung sowie der Stadt Weißenhorn beitragen.
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8.2. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Kulturnacht |
Stadtrat Dr. Bischof erklärte, dass er sich den Ausführungen seines Vorredners anschließen könne. Die Vielfalt der dargebotenen Programmpunkte sei beeindruckend gewesen und habe eine außergewöhnlich große Bandbreite qualitativ hochwertiger Beiträge umfasst. Er nahm zudem Bezug auf die von der Ersten Bürgermeisterin Lutz erwähnte Ausstellung im Rathaus und betonte, dass diese ausdrücklich empfehlenswert sei. Die Veranstaltung biete den Vereinen der Stadt Weißenhorn eine hervorragende Möglichkeit, sich zu präsentieren, ebenso wie weiteren Akteuren, die ihre Arbeiten oder Projekte vorstellen möchten. Die Vorbereitung und Durchführung durch das Kulturbüro bewertete er als sehr gelungen und sprach hierfür ein ausdrückliches Lob aus.
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8.3. | Anfrage Stadtrat Kühle - Kulturnacht |
Stadtrat Kühle sprach der Stadt Weißenhorn ein ausdrückliches Lob aus und stellte fest, dass die Kulturnacht eine hervorragende Form der Wirtschaftsförderung darstelle. Die damit verbundene Außenwirkung sowie die organisatorischen Leistungen des Kulturbüros seien aus seiner Sicht herausragend. Er betonte, dass die durchgeführten Maßnahmen und das Engagement in diesem Bereich in besonderem Maße anerkennenswert seien.