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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 25/2026
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

Neues Anfrage-Verfahren für die Sprach- und Kulturmittler

Digitale Abwicklung ab sofort verpflichtend – mehr Effizienz und Aktualität für alle Beteiligten

Im Landkreis Neu-Ulm wird das Verfahren zur Beauftragung von Sprach- und Kulturmittlern (SKM) grundlegend modernisiert: Ab sofort sind Anfragen ausschließlich digital möglich. Die bisherige Versendung von Kontaktdatenlisten und weiteren Unterlagen per E-Mail entfällt vollständig.

Mit der Umstellung auf ein Online-Verfahren wird der gesamte Prozess für Auftraggeber deutlich vereinfacht und transparenter gestaltet. Institutionen, Organisationen und Behörden profitieren künftig von einem schnellen, aktuellen und zentral gesteuerten Zugriff auf verfügbare Sprach- und Kulturmittler.

Erstregistrierung erforderlich

Um das neue System nutzen zu können, ist zunächst eine einmalige Registrierung erforderlich. Diese muss von jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter erfolgen, die oder der einen Sprach- und Kulturmittler beauftragen möchte.

Link zur Erstregistrierung:

Den Link zur Erstregistrierung findet man unter landkreis-nu.de/Integration/Sprach_und_Kulturmittler oder direkt unter https://formular.landkreis-nu.de/formcycle/form/alias/1/BewerbungInstitution/

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Nutzerinnen und Nutzer einen individuellen Zugang und können Anfragen jederzeit digital stellen.

Anmeldung von Dolmetschereinsätzen

Für jeden Einsatz ist künftig eine separate Anfrage notwendig über das Online-Formular auf der Website unter landkreis-nu.de/Integration/Sprach_und_Kulturmittler oder Formular-Link: https://formular.landkreis-nu.de/formcycle/form/alias/1/AnmeldungDolmetschereinsatz/

Nach Eingabe der erforderlichen Daten werden die Auftraggeber automatisch durch die einzelnen Schritte geführt und erhalten umgehend eine Rückmeldung mit den Kontaktdaten aller aktuell verfügbaren Sprach- und Kulturmittler in der gewünschten Sprache – sofern diese im Pool vertreten ist.

Die Terminvereinbarung erfolgt anschließend direkt zwischen Auftraggeber und ausgewähltem Sprach- und Kulturmittler. Es wird empfohlen, einen Vorlauf von mindestens fünf Werktagen einzuplanen.

Für eine optimale Vorbereitung der ehrenamtlichen Kräfte sollten in der Anfrage möglichst konkrete Informationen zu den Gesprächsinhalten angegeben werden.

Wichtiger Hinweis

Alle bisher per E-Mail versendeten Kontaktdatenlisten und Unterlagen verlieren ihre Gültigkeit und sollen gelöscht werden. Zukünftig werden keine entsprechenden Informationen mehr auf diesem Weg bereitgestellt.

Hintergrundinformationen:

Sprach- und Kulturmittler sind Brückenbauer, die bei der Kommunikation zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Sprache helfen. Sie dolmetschen nicht nur mündlich, sondern erklären auch kulturelle Hintergründe, um Missverständnisse in Behörden, Schulen oder Beratungsstellen zu vermeiden. Dabei sind sie tätig für Fachstellen aus. dem Gemeinwesen wie Bildungseinrichtungen, Ämter, Behörden.

Das Projekt der Sprach- und Kulturmittler wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gefördert.

Weitere Informationen zu den Sprach- und Kulturmittlern sowie deren Aufwandsentschädigung sind unter landkreis-nu.de/Integration/Sprach_und_Kulturmittler online.

Kontakt:

Frau Fischer

Integrationslotsin/Integrationsbeauftragte

Telefon: 0731 7040-51120

E-Mail: m.fischer@landkreis-nu.de