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| 1.1. | Bekanntgaben - Anfrage von Stadträtin Kuderna-Demuth zu den Ausgleichsflächen am Osterbach |
Durch so genannte Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen neue Lebensräume geschaffen werden, um Eingriffe in die Natur zu kompensieren. Diese Flächen sind so auch ein unverzichtbarer Bestandteil für einen dringend benötigten und funktionierenden Biotopverbund. Dieser hat nicht zuletzt durch die gesetzliche Verankerung über das Volksbegehren Artenvielfalt eine noch größere Bedeutung bekommen.
An der Sitzung des Stadtrates am 13. Februar 2023 wurde mit 18 Stimmen des Stadtrats zu den Ausgleichsflächen am Osterbach folgendes beschlossen:
„Der Stadtrat stimmt der geänderten Ausführungsplanung in der Form zu, dass die Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzeptes in zwei sinnvoll umzusetzende Pakete aufgeteilt wird. Die Ausschreibung für das Paket 1 erfolgt im Frühsommer 2024, die anschließende Umsetzung im Herbst 2024. Die Ausschreibung für das Paket 2 erfolgt im Frühsommer 2026, die anschließende Umsetzung im Herbst 2026.
Folgende Punkte sollen durch unsere Anfrage geklärt werden:
| - | Wir möchten gerne wissen, ob die Ausschreibung im Frühsommer 2024, wie vom Stadtrat beschlossen, erfolgt ist. |
| - | Wenn dies nicht der Fall ist, möchten wir erfahren, wann diese durchgeführt wird und ob durch die zeitliche Verschiebung ein gesetzlicher Verstoß hinsichtlich der Umsetzungsfrist gegeben ist. |
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass alle Beschlüsse, die bisher gefasst wurden, umgesetzt wurden oder sich noch in der Umsetzungsphase befinden.
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| 1.2. | Bekanntgaben - Fachbereich 4 - Vergabe Generalunternehmerleistung Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn |
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass mit Beschluss vom 13.05.2024 die Auftragsvergabe des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses an die Firma Matthäus Schmid Bauunternehmen GmbH & Co. KG aus Baltringen erfolgte.
Der Beschluss wurde über die Angebotssumme von 9.274.389,30 € brutto gefasst.
Das Auftragsschreiben erfolgte nach Abzug des eingeräumten Nachlasses von 3 % über die Auftragssumme von 8.996.157,62 € brutto.
Die Unterlagen des Nachlasses sind geprüft und lagen dem damaligen Beschluss als Anlage bei.
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| 2. | Vorstellung "Premiumspazierwanderwegen" Donautal Aktiv — SR 81/2024 |
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt gab zu Beginn der Sitzung des Stadtrates bekannt, dass der Tagesordnung von der Sitzung genommen wurde.
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| 3. | Vergabe der städtischen Bestattungsdienstleistungen — SR 72/2024 |
Sachverhalt:
Im Jahr 2007 wurde vom Hauptausschuss der Stadt Weißenhorn der Grundsatzbeschluss gefasst, die städtischen Bestattungsdienstleistungen auszuschreiben und an einen gewerblichen Anbieter zu vergeben.
Der bestehende Vertrag läuft zum 31.07.2024 aus und die Leistungen waren daher erneut auszuschreiben.
Die VOL/A grenzt den Anwendungsbereich auf eine beschränkte Ausschreibung ein, da die Natur des Geschäfts eine außergewöhnliche Fachkunde und Zuverlässigkeit erfordert. Beim geschätzten Auftragsvolumen verringert der Schwellenwert für eine beschränkte Ausschreibung die Vertragsdauer jedoch auf vier Jahre.
Vom Friedhofsamt wurde insofern eine Ausschreibung an fünf Unternehmen mit der Aussicht auf Erbringung der Bestattungsdienstleistungen für vier Jahre ausgeschrieben. Bis zur Abgabefrist am 17.05.2024 hat nur eine Firma fristgerecht ein Angebot abgegeben.
Die nachgerechnete Bruttoangebotssumme lautet wie folgt:
| 1. | Bieter — 69.163,99 € |
| 1) Der Bieter legte die geforderten Nachweise vor. |
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Dr. Bischof bat um Mitteilung, warum die Ausschreibung erst kurz vor Vertragsende erfolgt sei. Es sei nur ein Angebot eingegangen. Es sei zu hinterfragen, ob die kurze Zeitspanne zwischen Ausschreibung und Vertragsende der Grund dafür sei.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, diese Frage zur Klärung weiterzugeben.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Ersatz-Beschaffung LF 16/12Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Weißenhorn — SR 80/2024 |
Sachverhalt:
Auf Antrag der Feuerwehr (s. Anlage) soll die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs 16/12 (LF 16/12) in Angriff genommen werden.
Wie in dem Schreiben ausgeführt, wurde in dem aktuell vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan vorgeschlagen, das Löschgruppenfahrzeug 16/12 (LF 16/12) mit Baujahr 1996 bereits im Jahr 2021 durch ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) zu ersetzten.
Vor dem Hintergrund des hohen Fahrzeugalters von 27 Jahren und einer aktuellen Lieferzeit von bis zu 36 Monaten ab Bestellung sollte die Ausschreibung nun zeitnah in die Wege geleitet werden. Die Ausschreibung soll an ein externes Büro vergeben werden.
Die Kosten des neuen Feuerwehrautos werden sich auf etwa 800.000 € belaufen. Ein Teil dieses Betrags kann die Stadt Weißenhorn durch Zuschüsse des Landkreises (ca. 154.000 €) und des Freistaats Bayern (ca. 92.000 €) erstattet bekommen. Die beabsichtigte Beantragung des Zuschusses ist bereits beim Landkreis angezeigt worden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Schrodi erkundigte sich, ob mit den Nachbargemeinden Kontakt aufgenommen wurde, um gegebenenfalls eine Sammelausschreibung durchzuführen. So könne möglicherweise ein anderer Preis erzielt werden.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies bei der letzten Beschaffung gemacht worden sei. Er gehe davon aus, dass auch dieses Mal eine solche Abfrage durchgeführt wurde. Er werde dies jedoch nochmals hinterfragen.
Bürgermeister Dr. Fendt änderte den Beschlussvorschlag dahingehend ab, dass mit den Nachbargemeinden Kontakt aufgenommen werden soll, ob eine Bündelausschreibung möglich ist.
Beschluss:
„Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die europaweite Ausschreibung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) durchzuführen. Mit der Ausschreibung wird ein externes Büro beauftragt.
Mit den umliegenden Gemeinden ist abzuklären, ob eine Bündelausschreibung möglich ist.“
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Jahresrechnung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2023 — SR 73/2024 |
Sachverhalt:
Anlagen:
Anlage 1:
Übersicht über den Stand der Schulden 2023
Übersichten über den Stand der Rücklagen 2023
Übersicht über den Stand des Vermögens 2023
Anlage 2:
Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für 2023
Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung für 2023
Haushaltsrechnung 2023 (Zusammenfassung der Einn.u. Ausg., VwHH und VmHH)
Gruppierungsübersicht 2023
Rechnungsquerschnitt 2023
Sachbericht:
Überblick und Erläuterungen zum Rechnungsergebnis:
Der Verwaltungshaushalt der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn schließt zum
Rechnungsabschluss 2023 in Einnahmen und Ausgaben mit 115.656,26 €
ab.
Auf der Einnahmenseite wurden folgende Erträge erzielt:
| • | Pacht- u. Erbbauzinsen — 3.308,82 € |
| • | Mieteinnahmen (Engelkellerstr. 28, Schulstraße 11 und Schulstr. 13) — 55.992,14 € |
| • | Zinsen aus Kapitalanlagen (allg. Rücklage) — 603,63 € |
| • | Kalkulatorische Einnahmen; Abschreibung — 22.779,00 € |
| • | Zuführung vom Vermögenshaushalt — 32.972,67 € |
Summe Einnahmen: — 115.656,26 €
Demgegenüber stehen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes Aufwendungen
für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der Gebäude, etc. mit 85.993,58 €
Die vorgenannten Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt:
| • | Unterhalt der Gebäude (Grupp. 50 -51) — 70.711,54 € |
| • | Gebäudebewirtschaftungskosten (WKM,Heizung,Strom,Steuern,Versicherg. etc.) |
| (Grupp. 541 – 545) — 15.282,04 € |
| • | Verwaltungskostenbeitrag, Geschäftsausg., Sonst.Ausg., Verrechnungsleistungen |
| (Grupp. 650, 662, 6721, 6770) — 6.720,18 € |
| • | Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnl. Kosten, Beiträge BKPV (Grupp. 655, 661) — 163,50 € |
| • | Abschreibungen (Grupp. 680) — 22.779,00 € |
| • | Zinsen für Kredite (Grupp. 8068) — 0,00 € |
Der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergebende Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes in Höhe von — 32.972,67 €
wurde aus dem Rücklage der Stiftung entnommen und vom Vermögenshaushalt
an den Verwaltungshaushalt der Stiftung zugeführt.
Summe Ausgaben: 115.656,26 €
Der Vermögenshaushalt des Jahres 2023 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn schließt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 32.972,67 €
ab.
Die Einnahmen des Vermögenhaushaltes bilden lediglich die Entnahme aus der Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes i.H.v.. — 32.972,67 €
ab.
Summe Einnahmen: — 32.972,67 €
Die Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes bildet die Zuführung zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes der Stiftung i.H.v. — 32.972,67 €
ab.
Summe Ausgaben: — 32.972,67 €
Die Stiftung ist seit dem 31.12.2022 schuldenfrei.
Die allgemeine Rücklage der Stiftung weist nach der erforderlichen Entnahme zum Jahresabschluss 2023 einen Stand von — 138.214,77 €
aus.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2023 für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn zur Kenntnis und weist diese dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Antrag auf Realisierung einer Freiflächen PV-Anlage im OT Oberreichenbach, Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nebst paraleller Änderung des FNP — SR 78/2024 |
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Stadtrats vom April 2023 wurde die Verwaltung ermächtigt, ein Büro mit der Erarbeitung von objektiven Kriterien zur Beurteilung der Geeignetheit von Flächen zur Errichtung von Freiflächen PV Anlagen zu beauftragen.
Nachdem die Firma Vensol für die Stadt bereits eine Potentialanalyse zur Ermittlung von geeigneten und insbesondere ungeeigneten Flächen für solche Anlagen erstellt hatte (auf Basis der Geo- und Umweltdaten durch Ausschlusskriterien) hat die Verwaltung die Firma Vensol für einen vergleichsweise sehr geringen Betrag mit der Entwicklung der Kriterien zur Bewertung und Entscheidung über Anträge auf Realisierung von solchen Anlagen beauftragt.
Nach Auffassung der Verwaltung hat Vensol einen guten ersten Entwurf übermittelt (vgl. dazu die Anlage 2 zur Sitzungsvorlage). Um dem Gremium für die Erstellung lokaler Kriterien die Topografie und damit die potentielle Sichtbarkeit solcher Anlagen aus den Ortslagen sowie dem Straßennetz besser demonstrieren zu können, hat die Verwaltung versucht, ein 3d Modell von der Weißenhorner Gemarkung erstellen zu lassen.
Die Rückmeldung verschiedener Büros sowie der ebenfalls angefragten Firma Vensol ergab, dass die Erstellung eines solchen 3d Modells der Gemarkung Weißenhorn unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Man könne jedoch im Einzelfall für den konkreten Bereich vom Antragsteller einer solchen Anlage die Erstellung eines solchen Modells fordern.
Hinweis:
Die Verwaltung hat die Thematik der Erstellung solcher Kriterien für die Erstellung von Freiflächen PV Anlagen aufgrund vakanter Stellen im FB4 nicht priorisiert vorangetrieben. Daher liegen die Kriterien bisher nur im ersten Entwurf von Vensol vor. Die vorgelegten Kriterien entsprechen aber den Fassungen vieler anderer Kommunen und sind daher zumindest als Grundlage gut zu verwenden.
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen in zukünftigen Vorranggebieten (nach Rechtskrafterlangung des fortzuschreibenden Kapitels Windkraft des Regionalplans) bleiben Freiflächen PV Anlagen außerhalb von benachteiligten Lagen (Autobahnen / Bahnstrecken) nicht privilegiert und bedürfen daher immer eines Bebauungsplans. Ein Investor einer solchen Anlage braucht also immer die Zustimmung des Stadtrats zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.
2. Antrag auf Realisierung einer Freiflächen PV-Anlage im OT Oberreichenbach
Ende 2022 ist der Antragsteller auf die Verwaltung zugekommen mit der Bitte, zur Realisierung einer Freiflächen PV-Anlage im OT Oberreichenbach auf den Grundstücken Flst.Nrn. 273 und 282 Gemarkung Oberreichenbach ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten (zu dem Vorhaben im Detail vgl. die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage). Die Verwaltung hat sich dann zunächst die Vorverträge zur Sicherung der Grundstücke vorlegen lassen.
Das Thema Freiflächen PV Anlagen wurde Anfang 2023 im Stadtrat diskutiert und es wurde schließlich im April 2023 beschlossen, Anfragen bis zu einem Beschluss über die Vorgehensweise zur Bewertung von derartigen Anfragen zunächst zurückzustellen.
Auch wenn der vorgelegte Kriterien Entwurf noch nicht beschlossen wurde und es auch nicht sicher ist ob er so beschlossen wird, möchte die Verwaltung dem Antragsteller eine Perspektive für eine Entscheidung geben und hat daher dem Antragsteller den Entwurf der Kriterien übersandt mit der Bitte um Stellungnahme, ob sein Projekt mit den Kriterien konform ist. Insbesondere sollte darauf eingegangen werden, wie die Stadt und die Bürger an einer solchen Anlage partizipieren können.
Mit Schreiben vom April 2024 (vgl. dazu die Anlage 3 zur Sitzungsvorlage) hat der Antragsteller sein Projekt anhand der Kriterien überprüft. Im Ergebnis entspricht das Vorhaben den wesentlichen von Vensol vorgeschlagenen Kriterien und wird daher seitens der Verwaltung fachlich befürwortet. Die Beteiligung der Bürgerschaft und bei Gründung einer entsprechenden kommunalen Gesellschaft auch der Stadt ist möglich.
Nachdem die Stadt Weißenhorn über keine nennenswerten benachteiligten Flächen an Bahnstrecken / Autobahnen verfügt, sind Freiflächen PV Anlagen auf Weißenhorner Gemarkung nur so zu verwirklichen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es vertretbar, auch ohne die vorherige Verabschiedung der Kriterien eine Entscheidung über das Vorhaben zu treffen. Insbesondere deshalb, weil weitere Anträge bisher nicht gestellt wurden, es also derzeit keiner Abwägung zwischen verschiedenen Vorhaben bedarf. Zudem gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Bauleitplanung, so dass ein potentieller weiterer Antragsteller aus einer möglichen positiven Entscheidung über den gegenständlichen Antrag keinen Anspruch herleiten kann.
Erforderlich ist jedoch wie dargestellt die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans sowie die partielle Änderung des Flächennutzungsplans. Dies bindet im FB4 personelle Ressourcen die für andere Projekte dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass sich auch andere Interessenten beworben hätten, wenn der Kriterienkatalog bereits vorgelegen hätte. Außerdem sei im Laufe des Tages ein Antrag der ÖDP-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt eingegangen. Bürgermeister Dr. Fendt schlägt daher vor, einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, den Kriterienkatalog fertig zu stellen und anschließend zu veröffentlichen. Anhand dieser Kriterien könnten sich dann Interessenten bewerben.
Antrag der ÖDP-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Dr. Fendt,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir stellen zum einen den Antrag auf nochmalige Zurückstellung des konkreten Projekts im Ortsteil Oberreichenbach, zum anderen den Antrag auf Ergänzung des Kriterienkatalogs zur Entscheidung über Anträge zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen.
Begründung zum Teil 1 des Antrags:
Da die Kriterien für die Aufstellung von PV-Freiflächenanlagen bisher im Stadtrat noch gar nicht besprochen und beurteilt wurden, halten wir Entscheidungen über einzelne Projekte für verfrüht. Dies führt möglicherweise zur Ungleichbehandlung von Bewerbern und vernachlässigt aus unserer Sicht außerdem weitere wichtige Kriterien.
Begründung zum Teil 2 des Antrags:
Während die ausgearbeiteten Kriterien für die zukünftige Ausgestaltung der zu errichtenden PV-Freiflächenanlagen auf einem genehmigten Standort sehr gut gelungen sind, fehlen bei den Auswahlkategorien zur Bestimmung von zukünftigen Standorten hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes wesentliche Punkte.
Hier verweisen wir auf den von der BUND-Kreisgruppe Neu-Ulm erstellten Kriterienkatalog, der aufzeigt, wo PV-Freiflächenanlagen ermöglicht werden können, ohne die Artenvielfalt zu gefährden oder zu zerstören.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten von gewachsenen und bereits bestehenden Lebensräumen verschiedener Tier- und Pflanzenarten erfolgen. Wir beantragen, diese Kriterien ebenfalls mit in den Katalog für PV-Freiflächenanlagen aufzunehmen.
Nach kurzer Diskussion stellte Bürgermeister Dr. Fendt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Die Kriterien sind auszuarbeiten und bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis: 17:3
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
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| 7. | Fachbereich 4 - Förderung über das Kommunale Denkmalkonzept Bubenhausen — SR 79/2024 |
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Landesdenkmalrates wurde im Kommunalen Denkmalkonzept Bubenhausen Modul 1 und 2 ein Rahmenplan erarbeitet, der Aussagen dazu macht, welche Gebäude aufgrund ihrer städtebaulichen und historischen Bedeutung im Ensemble zu erhalten sind und welche Gestaltungsleitlinien bei Neu- oder Umbauten eine denkmalverträgliche Lösung darstellen. Diese Rahmenplanung bildet die Grundlage für die Förderung baulicher Entwurfsprojekte, Kostenermittlungen für denkmalverträgliche Umbauten, Grundlagenermittlungen usw. im Untersuchungsgebiet.
Durch die Erarbeitung des Kommunalen Denkmalkonzeptes wurden die in Vergessenheit geratenen baulichen und städtebaulichen Werte des Ortes Bubenhausen wieder in den Fokus gerückt und stärken die lokale Identität. Die städtebaulich einmalige Kulisse in Bubenhausen mit in regelmäßiger Reihung streng giebelständig zur Straße stehenden zwei Häuserreihen mit zweigeschossigen Wohnstallbauten gründet sich auf die planmäßige Anlage der Webersiedlung unter der Herrschaft der Fugger.
Der große Mehrwert des Kommunalen Denkmalkonzeptes für die Eigentümer wird mit einem aktuellen Projekt deutlich. Private Bauherren haben mit Unterstützung des Landesamtes für Denkmalpflege und mit einem ortsnahen engagierten Architekturbüro eine schöne Lösung für die Sanierung und Umgestaltung eines Objektes im Ensemble erarbeitet und einem Leerstand wird wieder Leben geschenkt.
Das Objekt wird als Einfamilienhaus umgebaut und die dafür notwendigen Planungsschritte sind im Sinne des Kommunalen Denkmalkonzepts förderfähig.
Die Zuwendung durch das Landesamt für Denkmalpflege von 60 % wird zweckgebunden als Projektförderung für die Leistungsphasen 1-4 nach HOAI gewährt. Diese Zuwendung deckt somit den denkmalpflegerischen Mehraufwand für Vorhaben im Ensemblebereich ab. Der Antrag hierzu ist derzeit beim BLfD in Prüfung.
Dieser Zuwendungsvertrag vom Bayr. Landesamt für Denkmalpflege wird mit der Stadt Weißenhorn geschlossen, welche die Förderung von 60% an den Bauherren weiterreicht. Die verbleibenden 40 % werden durch eine Kostenübernahmeerklärung vom Bauherrn getragen. Die Stadt möchte durch die Koordination und Verwaltung dieses Vorhaben gerne unterstützen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
| - | Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenübernahmeerklärung mit dem privaten Bauherrn zu schließen. |
| - | Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsvertrag zum Vorhaben im Ensemblebereich Bubenhausen zu schließen und die nötigen Schritte zur Förderunterstützung einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | Fachbereich 4 - LED-Umrüstung in KiGa und GS Nord, Günzburger Straße, WeißenhornVergabe der Elektroinstallation — BA 33/2024 |
Sachverhalt:
Für Grundschule und Kindergarten Nord wurde die Umrüstung auf sparsame LED-Beleuchtung geplant und entsprechende Förderanträge gestellt.
Der Fördergeber ZUG stimmte mit Schreiben vom 16.05.2024 dem vorgezogenen Maßnahmenbeginn beim Kiga Nord zu. Zügig wurden die entsprechenden Installations-Arbeiten für den Kindergarten nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2024 ausgeführt werden.
Mit Schreiben vom 27.05.2024 folgte vom Fördergeber die Gewährung des förderunschädlichen vorgezogenen Maßnahmenbeginns auch für die Grundschule Nord. Die Ausschreibung wurde entsprechend ergänzt.
Für die Maßnahme wurden im Haushalt 2024 folgende Mittel veranschlagt:
| - | HHST 4641.5000: | 35.000,00 € |
| - | HHST 2112.5000: | 65.000,00 € |
Es wurden 11 Firmen vorgeschlagen. Durch die öffentliche Bekanntgabe nach VOB meldeten sich 2 weitere Interessenten und wurden zum Verfahren zugelassen.
Die 5 abgegebenen Angebote wurden zügig vom Ingenieur-Büro Ott geprüft.
Die Kostenberechnung des Fachingenieurs liegt
| incl. Regelung/Steuerung bei | 213.204,89 € incl. 19% MwSt |
| Das mindestbietende Angebotliegt bei | 187.184,44 € incl. 19% MwSt |
| Das höchstbietende Angebotliegt bei | 217.086,52 € incl. 19% MwSt |
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den Mindestbietenden zu vergeben.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Dr. Bischof bat darum, die Höhe der zu erwartenden Förderung nachzureichen.
Einige Stadträte fragten nach, warum die Kostenkalkulation deutlich niedriger ausgefallen sei, als nun die letztendlichen Kosten.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass diese Informationen gerne nachgereicht werden.
Beschluss:
Der Auftrag für das Gewerk „Elektroarbeiten“ an Kiga Nord und Grundschule Nord, Günzburger Straße 56+58 wird an den Bieter mit dem günstigsten Angebot in Höhe von brutto 187.184,44 € vergeben.
Durch die Vergabe entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
brutto 87.184,44 €, welche hiermit genehmigt wird.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 9. | Fachbereich 4 - Vergabe Asphaltarbeiten in Benzstraße — SR 74/2024 |
Sachverhalt:
Die Fertigstellung der Asphaltarbeiten im Bereich der Benzstraße steht im diesjährigen Bauprogramm. Im äußeren im Jahr 2018 hergestellten Bereich ist die Herstellung einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht im Fahrbahn- und Gehwegbereich vorgesehen. Im inneren, bereits im Jahr 2012 hergestellten Bereich, ist die Fertigstellung der Fahrbahn vorgesehen. Die vorhandene Tragschicht weist aufgrund vieler Aufbrüche (Wärmeleitungsbau) und der langen Liegezeit eine Vielzahl an Mängeln auf, weshalb die Tragschicht in diesem Bereich ebenfalls erneuert wird. Die Benzstraße ist eine Sackgasse und kann nur von der Stadtseite her befahren werden. Während der Asphaltarbeiten soll im inneren Bereich die südlich an die Fahrbahn angrenzende Parkbucht als „Umleitungsstrecke“ für PKW genutzt werden, damit die hinterliegenden Grundstücke erreicht werden können. Der Einbau der Deckschicht muss mit den betroffenen hinterliegenden Anliegern abgestimmt werden, um Störungen in der Andienung auf ein Minimum zu begrenzen. Die Firmen werden entsprechend informiert um die Arbeiten bestmöglich abzustimmen.
Die vom Bauamt erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.
Zum Submissionstermin am 4.6.24 haben 7 Firmen ein Angebot abgegeben. Das mindestnehmende nachgerechnete Angebot, wurde mit einer Bruttoangebotssumme 213.633,23 € abgegeben. Das Angebot des Zweitbieters liegt bei 217.151,56 € der Höchstbieter bei 314.681,07 €.
In den diesjährigen Haushalt wurden 215.000,-€ für die Fertigstellung des Straßenbaus eingestellt.
Die Bauzeit wurde mit drei Wochen in einem von Auftragnehmer zu wählenden Zeitfenster, von Juli bis September, vorgegeben. Für eine vom AN zu wählende Bauzeit, wurde davon ausgegangen, dass mehrere Angebote bzw. wirtschaftlichere Angebote eingehen, falls von der Baufirma die Arbeiten mit einer anderen Maßnahme koordiniert werden können.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Der Auftrag zur Ausführung der Asphaltarbeiten im Bereich der Benzstraße wird an den Mindestbieter zum Angebotspreis i.H. von 213.633,23 € erteilt.
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 10. | Fachbereich 1 - Kinderbetreuung - Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben in der Schlawiner Kinderkrippe — SR 84/2024 |
Sachverhalt:
In der letzten Stadtratssitzung wurde über die Umwandlung der Schlawinger-Gruppe in eine Kinderkrippe positiv Beschluss gefasst. Zur Klärung der finanziellen Auswirkungen und deren Genehmigung liegt nun auch eine Antwort des zuständigen Fachbereich 3 vor, sodass hierüber Beschluss gefasst werden kann.
1. Investitionskostenzuschuss
Bei dem genannten Zuschuss in Höhe von max. 42.000,00 € handelt es sich um einen einmaligen Investitionskostenzuschuss an einen „privaten Träger“. Falls die Ausgaben hierfür tatsächlich noch im laufenden Haushaltsjahr 2024 anfallen handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben im Unterabschnitt 4649. Im Vermögenshaushalt, die durch Beschlussfassung des Stadtrates genehmigt werden.
2. Einnahmen und Ausgaben der kindbezogenen Zuschüsse
Bei den Einnahmen und Ausgaben der kindbezogenen Zuschüsse handelt es sich um überpanmäßige Ausgaben beim Unterabschnitt 4649. bei den Haushaltsstellen 4649.1710 bzw. 4649.7001 und 4649.7002, die durch Beschlussfassung des Stadtrates genehmigt werden sollten. Die Höhe ist Abhängig vom Start der Kita und der Anzahl sowie des Gewichtungsfaktors der dort betreuten Kinder.
Die Verwaltung bittet das Gremium um Beschlussfassung.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er übergab anschließend Geschäftsleiterin Müller das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat Beschließt die Genehmigung des einmaligen Investitionskostenzuschusses im UA 4649 im Vermögenshaushalt in Höhe von max. 42.000,00 €. Ebenso genehmigt er die Überplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen beim Unterabschnitt 4649 bei den Haushaltsstellen 4649.1710 bzw. 4649.7001 und 4649.7002.“
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 11. | Fachbereich 1 - Kinderbetreuung - Mini-Kita — SR 83/2024 |
Sachverhalt:
Im Rahmen des heutigen Tagesordnungspunktes möchten wir über die akute Problematik der fehlenden Betreuungsplätze für Kinder in unserer Stadt informieren. Aufgrund der steigenden Nachfrage und des Mangels an adäquaten Betreuungseinrichtungen sehen wir uns mit einer dringenden Notwendigkeit konfrontiert, um den Bedürfnissen unserer Familien gerecht zu werden.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, schlagen wir die Schaffung einer Mini-Kita in den Räumen der ehemaligen Sozialstation vor. Diese Maßnahme würde es ermöglichen, eine schnelle, effiziente wenn auch nur partielle Lösung für das Betreuungsplatzdefizit zu schaffen, ohne größere infrastrukturelle Veränderungen vornehmen zu müssen.
Die Umwandlung der ehemaligen Sozialstation in eine Mini-Kita bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Nutzung bereits vorhandener Räumlichkeiten, eine zentrale Lage sowie eine kosteneffiziente Lösung für die akute Problematik.
Gemeinsam mit dem Landratsamt Neu-Ulm und dem Bauamt konnten die Räumlichkeiten besichtigt werden. Die Besichtigung war vielversprechend. Die Räumlichkeiten sind aller Voraussicht nach für eine Mini-Kita mit 12 Betreuungsplätzen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung geeignet. Folgende Maßnahmen sind zur Klären bis umzusetzen:
| • | Nutzungsänderung |
| • | Betriebserlaubnis |
| • | Mietvertrag und Defizitvereinbarung |
| • | Kühlschrank wird benötigt, ggf. Herd, Spülmaschine |
| • | Eine Trockenbauwand muss eingezogen werden, damit Leitungsbüro/Personalraum/Besprechungsraum entstehen kann |
| • | Bad/WC: Zweite Kindertoilette und Wickelmöglichkeit müssen eingebaut werden |
| • | Teppichboden muss entfernt bzw. ein wischbarer Bodenbelag ist zu verlegen |
| • | Anbringung einer Garderobe mit brandschutzrechtlicher Klärung |
| • | Fingerklemmschutz an den Türen |
| • | Abschließbare Fenstergriffe oder Sperrvorrichtung, damit Fenster nicht geöffnet werden können |
| • | Verdunkelung im Schlafraum |
| • | Einzäunung des Gartenbereichs, Spielzeughäuschen, Sonnensegel |
| • | Möblierung |
| • | Ggf. Abdeckung der Heizkörper bzw. Regulierung der Heizkörper |
Die Verwaltung bittet daher den Stadtrat, einen ersten positiven Beschluss zur Einrichtung einer Mini-Kita zu fassen, um die dringend benötigten Betreuungsplätze für Kinder in unserer Stadt sicherzustellen. Damit verbunden ist die Freigabe zur Suche eines Architekten für die Umsetzung, den Auftrag zur Klärung möglicher Förderungen, die Erstellung eines Entwurfs für eine Defizitvereinbarung und einen Mietvertrag, die Kostenaufstellung der notwendigen Maßnahmen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt übergab Geschäftsleiterin Müller den Tagesordnungspunkt zur Vorstellung. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt die Errichtung einer Mini-Kita in den ehemaligen Räumlichkeiten der Sozialstation in der Schulstraße in Weißenhorn. Damit verbunden ist die Freigabe zur Suche eines Architekten für die Umsetzung, den Auftrag zur Klärung möglicher Förderungen, die Erstellung eines Entwurfs für eine Defizitvereinbarung und einen Mietvertrag, die Kostenaufstellung der notwendigen Maßnahmen.“
Abstimmungsergebnis: 20:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 12.1. | Anfrage Stadtrat Schulz - AWO-Seniorenheim Weißenhorn seit über 2 Wochen ohne Telefon |
Stadtrat Schulz teilte mit, dass das AWO-Seniorenheim Weißenhorn seit über zwei Wochen ohne Telefonanlage ist, da vermutlich bei den Arbeiten zur Verlegung der Fernwärme Telefonleitungen beschädigt wurden. Er bittet hier, der Ursache auf den Grund zu gehen und eine schnellstmögliche Instandsetzung voranzutreiben, da die telefonische Erreichbarkeit für eine solche Einrichtung essentiell ist.
Bürgermeister Dr. Fendt übergab das Wort an Schriftführerin Seibl. Diese teilte mit, dass die Fernwärmearbeiten nicht die Ursache seien. In der Verwaltung werde alles getan, um diesen Missstand auf den Grund zu gehen und schnellstmöglich zu beheben.