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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2023

1.1.

Bekanntgaben - Baugebiet Hegelhofen Nord - Abstellung von Wohnmobilen

Bürgermeister Dr. Fendt gab zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung bekannt, dass die Wohnmobile welche im Baugebiet Hegelhofen Nord abgestellt wurden, auf einer öffentlichen Straße stehen. Somit können die Fahrzeuge geparkt werden.

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1.2.

Bekanntgaben - Anfrage zur Freigabe und Versetzung von Lehrkräften

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Stadtverwaltung Probleme mit Lehrern, insbesondere Gymnasiallehrern, an der städtischen Realschule hat. Dies hatte Lehrkräfte betroffen, welche an einer Schule in München unterrichten. Die Anfrage zur Freigabe und Versetzung wurde von der Stadt München abgelehnt. Der Freistaat Bayern zeigte einen Lösungsweg auf. Stehen außer Gymnasiallehrern keine weiteren Bewerber zur Verfügung, so können diese eingestellt werden.

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2.

Jahresrechnung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2022

SR 64/2023

Sachverhalt:

Sachbericht:

Überblick und Erläuterungen zum Rechnungsergebnis:

I. Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn schließt zum Rechnungsabschluss 2022

in Einnahmen und Ausgaben mit  —  87.685,69 €

ab.

Auf der Einnahmenseite wurden folgende Erträge erzielt:

  • Pacht- u. Erbbauzinsen  —  3.308,82 €
  • Mieteinnahmen (Engelkellerstr. 28, Schulstraße 11 und Schulstr. 13)  —  61.597,87 €
  • Zinsen aus Kapitalanlagen (allg. Rücklage)  —  0,00 €
  • Kalkulatorische Einnahmen; Abschreibung  —  22.779,00 €

Summe Einnahmen:  —  87.685,69 €

Demgegenüber stehen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes Aufwendungen für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der Gebäude, etc. mit  —  51.471,14 €

Die vorgenannten Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

  • Unterhalt der Gebäude (Grupp. 50 -51)  —  4.995,79 €
  • Gebäudebewirtschaftungskosten (WKM, Heizung, Strom, Steuern, Versicherg. etc.) (Grupp. 541 – 545)  —  12.794,90 €
  • Verwaltungskostenbeitrag, Geschäftsausg., Sonst.Ausg., Verrechnungsleistungen (Grupp. 650, 662, 6721, 6770)  —  8.637,19 €
  • Sachverständigen-, Gerichts- u. ähnl. Kosten, Beiträge BKPV (Grupp. 655, 661)  —  1.612,36 €
  • Abschreibungen (Grupp. 680)  —  22.779,00 €
  • Zinsen für Kredite (Grupp. 8068)  —  651,90 €

Der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergebende Einnahmeüberschuss des Verwaltungshaushaltes in Höhe

von  —  36.214,55 €

wurde dem Vermögenshaushalt der Stiftung zugeführt.

Summe Ausgaben:  —  87.685,69 €

II. Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt des Jahres 2022 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn schließt

in Einnahmen und Ausgaben mit  —  77.575,65 €

ab.

Die Einnahmen des Vermögenhaushaltes setzten sich zusammen aus Zuführung vom

Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H.v.  —  36.214,55 €

und einer Entnahme aus der Rücklage i. H.v.  —  41.361,10 €

Summe Einnahmen:  —  77.575,65 €

Auf der Ausgabenseite wurden für die planmäßige Tilgung von Krediten

 —  1.303,80 €

aufgewendet und für die geplante Sondertilgung des Restdarlehens (Engelkellerstr. 28)  —  76.271,85 €

Summe Ausgaben:  —  77.575,65 €

III. Stand der Schulden und der Rücklagen der Stiftung

Das öffentliche Wohnbaudarlehen zur Errichtung des stiftungseigenen Wohngebäudes (Engelkellerstr. 28) wurde wie geplant im Jahr 2022 vollständig getilgt.

Damit war die Stiftung zum 31.12.2022 schuldenfrei.

Die allgemeine Rücklage der Stiftung weist nach der erforderlichen Entnahme zum Jahresabschluss 2022 einen Stand von  —  171.187,44 €

aus.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2022 für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn zur Kenntnis und weist diese dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu.

Abstimmungsergebnis: 17:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Landtags- und Bezirkswahl 2023Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer und der Entschädigung für Reservekräfte

SR 70/2023

Sachverhalt:

Am 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl 2023 statt.

Das Wahlamt hat zwischenzeitlich mit den Wahlvorbereitungen begonnen.

Wie bei jeder Wahl ist auch diesmal wieder über die Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer zu entscheiden.

Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl im Jahr 2018 hat jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 € erhalten.

Dies wird auch für die Wahl in diesem Jahr als angemessen angesehen.

Weiterhin werden Reservekräfte berufen, die im Bedarfsfall am Wahltag für einen Wahlhelfer einspringen können. Für die Bereitschaft hierzu und der Freihaltung des Wahltages sollen die Personen eine Entschädigung in Höhe von 15 € erhalten.

Das Wahlamt schlägt zudem vor, auch aufgrund guter Erfahrungen bei der Bundestagswahl, dass für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung eine Entschädigung in Höhe von 20 € ausbezahlt werden soll.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 €. An die Reservekräfte wird eine Entschädigung in Höhe von 15 € ausbezahlt.

Für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung erhält jeder Wahlhelfer eine Entschädigung in Höhe von 20 €.

Abstimmungsergebnis: 17:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Zwischenstand zum Antrag der CSU zur Versorgung der Stadt Weißenhorn mit lebensrettenden externen Defibrillatoren

SR 62/2023

Sachverhalt:

Die Fraktion der CSU, FDP und Stadtrat Ritter stellten den Antrag, dass die Stadt Weißenhorn ein Gesundheitskonzept mit Kostenschätzung erarbeitet, bei dem jeder Stadtteil und stark frequentierte Plätze im Stadtgebiet mit einem automatisierten externen Defibrillator ausgestattet werden soll.

Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer Herr Konrad wurde nach möglichen Fördermitteln gesucht. Auf Landkreisebene standen gesamt 6.100.- Euro zur Verfügung. Diese sind bereits verplant und anderweitig vergriffen, somit können diese nicht mehr beantragt werden.

Die Stadtverwaltung hat mit dem BRK Kontakt aufgenommen um zu prüfen, welche Defibrillatoren geeignet bzw. kompatibel mit den Geräten auf den Fahrzeugen der Rettungskräfte sind, um hier eine reibungslose Weiterbehandlung beim Eintreffen der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Hierzu wird am 12.06.2023 ein Termin mit dem Bereitschaftsleiter Herr Heinrich stattfinden. Das BRK plant voraussichtlich noch im Jahr 2023 die Einsatzfahrzeuge mit neuen Defibrillatoren auszustatten. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, bis zur Entscheidung des BRK mit der Auswahl und Anschaffung seitens der Stadt Weißenhorn abzuwarten.

Mit dem Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weißenhorn, Herrn Thuro, wurden mögliche Standorte besprochen, hierfür sind die Gerätehäuser der Feuerwehren in den Ortsteilen größtenteils prädestiniert, da diese in städtischen Besitz sind und für die Defibrillatoren, die im Freibereich angebracht werden, ein Stromanschluss benötigt wird. Dieser ist für einen ganzjährlichen Einsatz notwendig.

Für das Gerätehaus in Bubenhausen besteht die Möglichkeit, über das Landratsamt Neu-Ulm einen Defibrillator gefördert zu bekommen, dies wurde beantragt, die Entscheidung steht noch aus.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Niebling sagte, dass es wichtig sei, dass alle frei zugänglichen Defibrillatoren identisch sind. Er hält die Abstimmung mit dem BRK für sehr sinnvoll. Es soll auch daran gedacht werden, dass die Defibrillatoren regelmäßig gewartet werden müssen.

Stadtrat Simmnacher fragte nach, ob die Möglichkeit besteht, den Defibrillator des Rathauses im Außenbereich aufzuhängen, damit dieser auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses griffbereit wäre. Er bittet darum, dem BRK die Standorte der Defibrillatoren in Attenhofen und Biberachzell zur Eintragung in die DEFI-App weiterzugeben.

Stadträtin Lutz regte an, mit den Feuerwehren Rücksprache zu halten um geeignete Orte für die Anbringung von Defibrillatoren zu finden. Hier wären hoch frequentierte Standorte am besten.

Beschluss:

„Der Stadtrat nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Die Entscheidung über die Anschaffung der neuen Defibrillatoren für die Einsatzfahrzeuge des BRK soll abgewartet werden. Die Defibrillatoren, die von der Stadtverwaltung Weißenhorn angeschafft werden, sollten kompatibel mit denen der Einsatzfahrzeuge sein, um eine reibungslose Weiterbehandlung zu gewährleisten.“

Abstimmungsergebnis: 17:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Erneuerung BuchenwegTerminkette

SR 67/2023

Sachverhalt:

Vom Ing. Büro Steinbacher wurde mit Vorlage der Planung des Buchenweges auch eine Terminkette zur Umsetzung des Projektes vorgelegt.

Demnach sollte die Ausschreibung umgehend versandt werden und eine Vergabe der Bauarbeiten in der Stadtratssitzung am 17.7.23 erfolgen.

Der Baubeginn sollte nach den Handwerkerferien, Anfang September erfolgen.

Bei einem Baubeginn im September sieht die Verwaltung eine Fertigstellung in diesem Jahr als stark gefährdet. Der Kanalbau wird aufgrund der großen Tiefe aufwendig und zeitraubend sein.

Das zu reservierende Zeitfenster für die beteiligten Sparten, Erneuerung Stromleitungen, Herstellung Speed-Pipe und die Herstellung weiterer Wärmeleitungshausanschlüsse wird mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Straßenbauarbeiten im Dezember sind stark wetterabhängig. Bei Nichtfertigstellung müsste der Untergrund als Winterprovisorium hergestellt werden.

Den vielen Anliegern kann eine Winterbaustelle nicht zugemutet werden. Aufgrund des engen Zeitfensters ist mit erhöhten Baupreisen und mit einer geringeren Anzahl von eingehenden Angeboten zu rechnen.

Aus diesem genannten Gründen wird von der Verwaltung vorgeschlagen die Ausschreibung auf das Frühjahr 2024 zu verschieben und die Arbeiten ab April 2024 zu beginnen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Jüstel teilte mit, dass die Erneuerung des Buchenweges schon öfter verschoben wurde. Dies soll nun in Angriff genommen werden. Da der Buchenweg in zwei Abschnitten erneuert werden soll, bittet er um Überprüfung, ob die Straßen im Gesamten erneuert werden könnte.

Stadtrat Niebling sagte, dass die Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter von der FDP mit dem Beschlussvorschlag von der Stadtverwaltung soweit einverstanden sind. Man sollte die Ausschreibung im Herbst/Winter 2023 durchführen, damit im Frühjahr 2024 mit den Arbeiten begonnen werden kann.

Bürgermeister Dr. Fendt wird die Bitte der Überprüfung den Buchenweg in einem Zug zu erneuern, an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeben. Gegebenen Falles könnten hier die Kosten für die Gesamterneuerung in die Mittelanmeldungen des Haushaltsjahres 2024 aufgenommen werden.

Beschluss:

Die Ausschreibung soll Ende des Jahres 2023 durchgeführt werden, da dieser Zeitraum günstige Ergebnisse erwarten lässt.

Abstimmungsergebnis: 17:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Vergabe Erneuerung Daimlerstraße

SR 65/2023

Sachverhalt:

Die Erneuerung des mittleren Abschnitts der Daimlerstraße zwischen Steinheilstraße und Rudolf Diesel Straße wurde in das diesjährige Bauprogramm aufgenommen.

Grundlage der vom Stadtbauamt erstellten Planung ist, dass lediglich der Asphalt in der Fahrbahn erneuert wird.

Die vom Bauamt erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden an insgesamt 11 Straßenbaufirmen versandt. Bis zum Eröffnungstermin am 1.6.23 wurde von 5 Firmen ein Angebot abgegeben.

Das mindestnehmende geprüfte Angebot beläuft sich auf 228.902,33 € brutto, der Zweitbieter liegt bei 238.639,47 € der Höchstbieter liegt bei 354.545,54 €.

In das LV wurden Leistungen für die Erneuerung des Untergrundes für ca. 10 % der beteiligten Fläche aufgenommen. Der Umfang der Untergrundverbesserung wird nach Abfräsen der Asphaltschichten nach Durchführung von Lastplatten festgelegt.

Im Gehweg wurde bereits vor einigen Jahren ein Glasfaserkabel durch die Fa. Miecom mit entsprechenden Anschlüssen hergestellt. Bei dieser Gelegenheit wurde der Belag des Gehweges auf die gesamte Breite erneuert, weshalb dieser nun unverändert bleibt.

Die Randsteine weisen an einigen Stellen Schäden auf, diese schadhaften Steine sollen im Zuge der Bauarbeiten erneuert werden. Die Straßenleuchten sollen im Zuge der geplanten Umrüstung auf LED umgerüstet werden.

Das Hauptproblem wird in der „ständigen Erreichbarkeit“ der angrenzenden Firmen gesehen. Das heißt die Bauarbeiten müssen in mehreren Abschnitten ausgeführt werden um die Grundstückzufahrten der Firmen jeweils von der einen oder anderen Seite befahren zu können.

Im diesjährigen Haushalt sind 450.000,-€ für diese Maßnahme enthalten. Diese Kosten wurden auf Grundlage eines Vollausbaus geschätzt.

Der vorhandene Kanal wurde auf Schäden untersucht. Die Beseitigung der Kanalschäden ist in der im letzten Jahr beauftragten Kanalsanierung enthalten. Eine Erneuerung der Wasserleitung ist aufgrund des geringen Alters (1985) aus unserer Sicht nicht erforderlich.

Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 bis 8 Wochen gerechnet. Die angrenzenden Firmen wurden über das Bauvorhaben informiert.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Jüstel fragte nach, ob die beiden Bushaltestellen in der Daimlerstraße in dieser Ausschreibung inbegriffen sind und diese gleich im Zuge der Barrierefreiheit erneuert werden.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass dies nachgefragt wird.

Beschluss:

Der Auftrag zur Erneuerung der Daimlerstraße im Bereich zwischen Steinheil- und Rudolf Diesel Straße ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 228.902,33 €.

Abstimmungsergebnis: 17:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Kläranlage Weißenhorn, Neuanschaffung BHKW, Vergabe

SR 71/2023

Sachverhalt:

An der Kläranlage Weißenhorn fallen durch die Ausfaulung des Klärschlammes zwischen 300 bis 400 m³ Klärgas täglich an. Dieses Klärgas hat einen Brennwert von ca. 6 KWh/m³.

An der Kläranlage werden seit ca. 1996 zwei Gasmotoren (BHKW = Blockheizkraftwerk) mit je 50 KW elektrischer Leistung betrieben. Das zweite Gerät steht zur Redundanz und im Wechselbetrieb zur Verfügung, um ein Abfackeln des Gases zu vermeiden, was bei Betrieb und Ausfall nur eines Gerätes, erforderlich würde.

Der Unterhaltungsaufwand dieser Gasmotoren wird aufgrund des fortgeschrittenen Alters immer größer, weshalb die Erneuerung zunächst eines Gerätes in den Haushalt aufgenommen wurde.

Der 50 KW –Motor (elektrische Leistung) verbraucht bei Vollbetrieb ca. 24 m³ Faulgas pro Stunde und erzeugt gleichzeitig ca. 77 KW Wärme. Diese Wärme wird für die Heizung des Gebäudes und des Faulturmes genutzt. Der Faulturm wird auf eine konstante Temperatur von ca. 34° C aufgeheizt, um den am Faulprozess beteiligten Bakterien, optimale Bedingungen zu schaffen.

Bei dem zur Verfügung stehendem Gas kann der Motor bis zu 15 Stunden pro Tag bzw. bis zu 5.500 Stunden pro Jahr betrieben werden.

So können jährlich bis zu 250.000 KW an Strombezug, welcher ansonsten gekauft werden müsste, eingespart werden.

Auf Grundlage von vorliegenden Anfragen wurde eine Ausschreibung erstellt und an sechs Firmen versandt. Das vom Bauamt erstellte Leistungsverzeichnis wurde dem für den Wärmeleitungsbau zuständigem Ing. Büro, zur Prüfung und Ergänzung zugesandt.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 6 Firmen versandt. Bis zur Angebotseröffnung am 24.5.23 wurde von zwei Firmen ein Angebot abgegeben.

Ein Angebot wurde auf der Grundlage der Ausschreibung mit einer Bruttoangebotssume i.H. von 239.167,41 € brutto vorgelegt.

Den Firmen wurde die Abgabe von Nebenangeboten erlaubt, dies setzt jedoch voraus, dass ebenfalls ein Hauptangebot abgegeben wird. Der Zweitbieter hat nur ein Nebenangebot für ein BHKW mit 44 KW elektischer Leistung abgegeben. Ein Großteil der zu erbringenden Leistungen, wie z.B. Ausbau des alten Aggregats, Erstellen sämtlicher Anschlüsse an Faulgas, Rauchgas-, Strom- und Steuerleitungen müssten jedoch bauseits von der Stadt erbracht werden. Es wird keine Komplettierung und keine Gasaufbereitung, welche zu einem ordnungsggemäßen Betrieb erforderlich ist, angeboten. Dieses Nebenangebot beläuft sich auf 129.399,41 €, kann aber nach Ansicht der Unterzeichner nicht gewertet werden.

Der Kostenanteil für die Gasaufbereitung des Erstbieters beläuft sich auf ca. 45T€. Durch die Gasaufbereitung werden unerwünschte Stoffe wie Schwefel oder Wasserdampf aus dem Klärgas beseitigt und der Betrieb der Anlage optimiert. Hierdurch kann die Lebensdauer der Anlage verlängert werden.

Für die Einspeisung des Stromes in das öffentliche Netz wird ein Zuschlag i.H. von 8 Cent/KWh vergütet. Ein Eigenverbrauch ergibt die größere Ersparnis.

Eine Amortisierung der anzuschaffenden Anlage ist angesichts des derzeit hohen Strompreises bereits in wenigen Jahren absehbar.

Im diesjährigen Haushalt sind insgesamt 250.000,-€ für die Erneuerung maschineller Anlagen an der Kläranlage eingeplant.

Mittelfristig soll ein zweites BHKW für die Kläranlage angeschafft werden um das Abfackeln des Gases, bei Ausfall nur eines Aggregates zu vermeiden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag zur Erneuerung eines BHKW an der Kläranlage ergeht an den Erstbieter mit einer Auftragssumme 239.167,41 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 17:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.