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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 27/2025
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Landkreis Neu-Ulm - Pflichtumtausch unbefristeter Führerscheine ab 1999: Frist für Kartenführerscheine rückt näher

Pflichtumtausch unbefristeter Führerscheine ab 1999: Frist für Kartenführerscheine rückt näher

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Das betrifft auch alle Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden – selbst wenn sie unbefristet erscheinen. Ziel der Maßnahme ist eine europaweite Vereinheitlichung der Führerscheine hinsichtlich Fälschungssicherheit, Datenschutz und Verwaltungskontrolle. Gleichzeitig wird mit dem Umtausch eine zeitlich befristete Gültigkeit eingeführt: 15 Jahre, gültig ab Ausstellungsdatum des neuen Dokuments. Die Fahrberechtigung bleibt davon unberührt.

Wer ist betroffen?

Alle Personen, deren Führerschein im Kartenformat ab dem 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum jeweils festgelegten Stichtag bei der Führerscheinstelle umtauschen. Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins – nicht nach dem Geburtsjahr. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Der Führerscheinumtausch erfolgt auf Antrag und gegen eine Gebühr von aktuell 26,50 Euro. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

• Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen

• Beiblatt für Unterschrift und biometrisches Lichtbild

• gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

• aktueller Führerschein (Kopie)

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

(Bitte frühzeitig vor Fristablauf umtauschen)

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 1999–2001

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2026

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2002–2004

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2027

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2005–2007

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2028

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2008

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2029

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2009

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2030

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2010

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2031

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2011

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2032

• Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2012–18.01.2013

Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2033

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch sind auch auf der Webseite der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574 zu finden.