Auf dem Alten Friedhof in Weißenhorn werden ab dem 18.07.2022 die Hecken, auch zwischen den Gräbern, geschnitten.
Gemäß § 5 Abs. 2 unserer Friedhofsatzung, ist es nicht gestattet, unpassende Gefäße sowie Gießkannen oder Vasen hinter und zwischen den Gräbern abzustellen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sämtliche Gegenstände hinter und neben den Gräbern zu beseitigen. Nicht abgeräumte Gegenstände werden von unserem Friedhofspersonal im hinteren Bereich des Friedhofes abgelegt und können dort abgeholt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen § 5 Abs. 2 gem. § 39 der Friedhofsordnung mit Geldbuße von mindestens fünf Euro und höchstens eintausend Euro belegt werden können.