Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 55.681.000,-- Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 28.392.000,-- Euro
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.250.000,-- Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb wird auf 235.000,-- Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 385 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 274 v. H.
2. Gewerbesteuer — 340 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.500.000,-- Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 100.000,-- Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.