Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Gründung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz
Die Stadt Weißenhorn verweist auf folgende Bekanntmachung nach Art. 24 Abs. 2 KommZG:
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz und ihre Genehmigung wurden im Amtsblatt des Landratsamtes Neu-Ulm Nr. 21 vom 24.06.2022 bekannt gemacht.